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Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sollten Sie genau prüfen, was überhaupt versichert ist. In der Regel werden über die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung die folgenden Bereichen abgesichert:
Die Versicherer legen den Umfang ihrer Leistungen frei fest und somit können einzelne Versicherungen die oben genannten Punkte ausschliessen. Wichtig: Auch bei ausgeschlossenen Streitfällen, wie sie im Folgenden aufgeführt werden, ist oft die Beratung zum Streitfall versicherbar und an eine bestimmte Höchstgrenze (z. B. 300 Schweizer Franken pro Versicherungsfall) gekoppelt. Ausgeschlossen werden in der Regel die folgenden Rechtsfälle bzw. wird nur eine Beratung angeboten:
Der genaue Leistungsumfang des Versicherungsanbieters ist gemäss der Versicherungspolice zu prüfen. Ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz muss individuell abgeschlossen werden, teilweise ist er gar nicht möglich. Eventuelle Kosten aus Rechtsstreitigkeiten müssen dann selbst getragen werden.
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