Skiurlaub in Corona-Zeiten: Das müssen Reisende wissen

Ein Ende der Corona-Pandemie ist auch im Winter nicht in Sicht, im Gegenteil. Generell wird den Menschen dazu geraten, Kontakte zu vermeiden und bestenfalls zu Hause zu bleiben. Und wer dennoch in den Skiurlaub reisen möchte? Diese Dinge gilt es dabei zu beachten.

Nicht überall ist der Winterurlaub möglich

Vor allem die kleineren Skigebiete hinken noch hinterher und haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Einige davon werden wohl auch den ganzen Winter über geschlossen bleiben, da die Kosten für eine Öffnung und Unterhaltung zu hoch sind angesichts der zu erwartenden geringen Einnahmen. So werden die Fideriser Heuberge und andere Skigebiete gänzlich geschlossen bleiben.

Die grösseren haben jedoch ihren Betrieb zum Teil schon aufgenommen, es kommt aktuell auch noch nicht zu Betriebseinschränkungen. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat auch keine Kenntnis darüber, dass solche Einschränkungen demnächst vorgenommen werden müssen. Reisende sollten sich aber vor der Anreise darüber informieren, welche Bedingungen aktuell in dem jeweiligen Skigebiet gelten.

Geringe Infektionszahlen durch Masken

Die Wintersportgebiete wollen dafür sorgen, dass sich so wenige Menschen wie möglich anstecken. Das soll über das konsequente Tragen von Masken erreicht werden. Die Pflicht zum Tragen der Masken gilt in allen geschlossenen Räumen wie Gondeln oder auch Restaurants.

Auch auf den Liften sowie im Wartebereich vor den Liften müssen die Masken getragen werden. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat für das Anstehen an den Liften ein Schutzkonzept entwickelt, was unter anderem Markierungen vorsieht, an denen sich die Wartenden bezüglich des richtigen Abstands orientieren können. Ausserdem soll Personal dafür sorgen, dass keine grossen Ansammlungen von Menschen auftreten und die Wartezeit „geordnet“ verbracht wird.

Wichtig: Es sind keine anderen Masken erlaubt als die industriell gefertigten und im Handel als „Hygienemasken“ erhältlichen Bedeckungen. Einige Hersteller arbeiten derzeit an Halsschläuchen, die ebenfalls zertifiziert werden müssen und die aber noch in der Entwicklung stecken. Damit würde das ständige Auf- und Absetzen der Maske reduziert werden, was letzten Endes der Hygiene und einer geringeren Ansteckungsgefahr zugutekommt.

Doch auch die Halsschläuche müssen den Empfehlungen entsprechen, die durch die Swiss National COVID-19 Science Task Force an das Bundesamt für Gesundheit übermittelt wurden. Dies ist noch nicht der Fall. Herkömmliche Halsschläuche sind nicht zertifiziert und damit auch nicht zugelassen. Sie stellen keine Alternative zu den Hygienemasken dar.

Weitere Regelungen für Skiurlauber in der Schweiz

Der Verband Seilbahnen Schweiz sieht derzeit keine Beschränkungen für die Fahrgäste in Bergbahnen vor, was die Kapazität der Beförderung betrifft. Einige Skigebiete regeln dies aber selbstständig, sodass es zu Abweichungen und Verschärfungen der Vorgaben kommen kann. Andermatt-Sedrun begrenzt die Anzahl der Menschen, die im Skigebiet Gemsstock transportiert werden dürfen. Wer die Gondel nutzen möchte, muss hier eine Reservation vornehmen.

Des Weiteren sind Skischulen dazu angehalten, Menschenansammlungen zu verhindern. Schüler und Schülerinnen der Skischulen müssen zeitlich gestaffelt unterrichtet werden. Werden Skirennen veranstaltet, müssen längere Pausen zwischen den einzelnen Kategorien liegen, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Zuschauer zu stark vermischen. Für die Skischulen gilt das nationale Grobkonzept, welches sie als Grundlage verwenden können. Auf dieser Basis erfolgt eine individuelle Anpassung der Regelungen.

Hilfe, ich kann die Skiferien nicht antreten!

Wer nicht in die Skiferien reisen kann, weil eine positive Testung auf das Corona-Virus vorliegt, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann eine Reiseversicherung helfen, die Kosten für den nicht in Anspruch genommenen Skiurlaub zu erstatten. Zum anderen haben einige Skiorte die Stornierungsfrist verkürzt, sie gilt nun nur noch 48 Stunden vor Antritt der Reise.

Ausserdem ist wichtig, was zu tun ist, wenn im Urlaubsort ein Corona-Fall auftritt: Hierfür hat eine private Initiative („Die Schweiz fährt Ski!“) versprochen, dass im Einzelfall individuelle Regelungen für nicht bezogene Leistungen gefunden werden. Was das im Einzelnen heisst, ist bisher allerdings unklar.

Fazit: Der Skiurlaub kann kommen

Die Schweiz hat einige wesentliche Vorkehrungen getroffen, um die Skigebiete in diesem Corona-Winter öffnen zu können. Allerdings werden viele kleine Skigebiete ihren Betrieb nicht aufnehmen. Für andere gilt die strenge Maskenpflicht, wobei nur zertifizierte Hygienemasken verwendet werden dürfen.

Ausserdem ist auf die ausreichenden Abstände zu achten. Wer seine Reise nicht antreten kann, hat hoffentlich eine Reiseversicherung oder muss auf die Kulanz des Hotels hoffen.

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