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Jede Firma ist einzigartig

Kleine und mittlere Unternehmen mögen sich in Bezug auf ihre Grösse oder Anzahl der Mitarbeiter ähneln. Doch im Grunde genommen ist jede Firma ein Unikat! Verschiedene Branchen, unterschiedliche Ausrichtungen, diverse Serviceumfänge und vor allem andere Unternehmerpersönlichkeiten lassen ein Unternehmen einzigartig werden.

Auch das Risiko eines jeden Unternehmens ist unterschiedlich. Während die einen als Existenzgründer alles auf eine Karte gesetzt und ihr gesamtes Kapital zum Aufbau der Firma verwendet haben, sind bei anderen noch Rücklagen vorhanden. Das wiederum bedeutet, dass hiermit auch verschiedene kleinere Risiken abgefangen werden können, sollten sich diese tatsächlich als Schadensfall zeigen. Wer jedoch keine Rücklagen mehr hat oder sich mit einem grossen Schadensfall konfrontiert sieht, muss nicht selten die unternehmerische Existenz aufgeben und verschuldet sich überdies.

Verschiedene Versicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse der KMU ausgerichtet sind, helfen den oben geschilderten Fall bei Eintreten eines Schadensereignisses zu vermeiden. Es geht darum, durch die passende Versicherung die individuellen Risiken abzusichern, zu denen sowohl die persönlichen Risiken als auch die betrieblichen Risiken gehören. Ein Unternehmer muss sich gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit absichern, die Firma selbst muss gegen Haftpflichtansprüche oder einen möglichen Betriebsausfall gesichert sein.

Nur mit dem Wissen um eine ausreichende Absicherung lässt sich das Unternehmen zielgerichtet weiterführen.

Macht eine Beratung für KMU Sinn?

Die Frage in der Überschrift lässt sich mit einem ganz konkreten und einfachen „Ja“ deutlich beantworten. Der Grund: Nur die wenigsten Unternehmer wissen ganz konkret, welchen Versicherungsschutz sie sowohl persönlich als auch für ihr Unternehmen benötigen. Im Rahmen einer umfassenden Beratung wird ein sinnvoller Versicherungsschutz aufgezeigt.

Ob dieser am Ende auch wahrgenommen wird oder ob sich der Unternehmer nicht doch für einen geringeren Schutz entscheidet, bleibt ihm nach Auswertung der gesamten Beratung überlassen.

Doch nicht nur der umfassende Überblick über mögliche Versicherungen für KMU sind ein Vorteil der Beratung durch den Experten. Insgesamt lässt sich mit einer perfekt massgeschneiderten Unternehmensabsicherung das eigene Risiko im Schadensfall minimieren, eben weil der richtige Schutz für das jeweilige Risiko vorhanden ist.

Gleichzeitig wird nur das versichert, was wirklich nötig ist, eine Übersicherung ist nicht zu befürchten. Auch eine Doppelversicherung wird umgangen. Diese besteht oft durch den Abschluss mehrerer Versicherungen, die sich im Deckungsumfang überschneiden. Insgesamt sparen Unternehmer somit viel Geld, wenn sie sich für eine Beratung entscheiden und erst auf Basis dieser Auskünfte eine Versicherung abschliessen.

Nicht umsonst sind die Berater wahre Experten auf ihrem Gebiet und in jeder Hinsicht professionell auskunftsfähig. Dieses Fachwissen lässt sich nicht nebenbei erlesen, daher gibt es auch keine Alternative zur Profi-Beratung bei Versicherungen für KMU.

Was sind Sozialversicherungen?

Unternehmer in der Schweiz sind dazu verpflichtet, für sich selbst und für ihre Mitarbeiter eine Sozialversicherung abzuschliessen. Welche Versicherungen dies konkret sind, hängt auch von der Rechtsform ab. Generell gilt: Unternehmer, die ihre Firma als Einzelunternehmen, Kommandit- oder Kollektivgesellschaft führen, werden als Selbstständige gesehen und sind für die Vorsorge grösstenteils selbst verantwortlich. Wer hingegen eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründet, ist sowohl Eigentümer als auch eigener Angestellter des Unternehmens. Die meisten Versicherungen sind für diese Unternehmergruppe verpflichtend.
Die Sozialversicherungen in der Schweiz sind in staatliche, betriebliche und individuelle Vorsorge unterteilt. Ausserdem gibt es das Drei-Säulen-Modell:

    • 1. Säule
      Diese Säule wird durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen finanziert. Beide führen Beiträge in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie in die Invalidenversicherung (IV) ab.
      Die erste Säule ist verpflichtend abzuschliessen, bei der Gründung muss sich der Unternehmer an die zuständige Ausgleichskasse wenden.

    • 2. Säule
      Hierbei geht es um die Pensionskasse, die nach der Arbeitszeit einspringt und den bisherigen Lebensstandard sicherstellen soll. Die Versicherung ist obligatorisch, ein Minimalverdienst ist die Voraussetzung (im Jahr 2019 CHF 21‘330). Berechnet werden die Beiträge auf Basis des Lohns.

    • 3. Säule
      Selbstständige können in der dritten Säule vorsorgen, dabei geht es um die Säule 3a, in die bis zu CHF 34‘128 pro Jahr eingezahlt werden dürfen. Wichtig: Unternehmer dürfen nicht der Pensionskasse angehören, wenn sie in die dritte Säule einzahlen wollen.

Zu den Sozialversicherungen zählt darüber hinaus auch die Arbeitslosenversicherung, die für jeden Arbeitnehmer abgeschlossen werden muss, sofern es sich um eine nicht selbstständige Erwerbstätigkeit handelt. Zusätzlich sind die Berufsunfallversicherung sowie die Nichtberufsunfallversicherung zu nennen, wobei die Absicherung gegen Berufsunfälle verpflichtend in der Schweiz ist. Auch Mitarbeiter, die im Home Office tätig sind, müssen hier versichert werden!

Nicht vergessen werden dürfen an dieser Stelle die Krankenversicherungen, auch sie unterscheiden zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Unternehmern. Die Krankenversicherung besteht aus der Grundversicherung und aus Zusatzleistungen, die freiwillig gewährt werden können.

Was sind Betriebsversicherungen?

Über mögliche Betriebsversicherungen entscheidet jeder Unternehmer selbst. Es ist zwar sinnvoll und empfehlenswert, bestimmte Versicherungen abzuschliessen, obligatorisch sind sie jedoch nicht.
Besonders wichtig ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter schützt. Die Risiken, die dabei inkludiert sein sollten, unterscheiden sich je nach Branche. Wichtig ist daher eine ausführliche Beratung wie hier über neotralo.ch und eine umfassende Analyse des vorliegenden Risikos.

Abgesichert werden können das Anlagerisiko (Schäden, die sich aus der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter von Immobilien und der daraus resultierenden Haftpflicht ergeben, das Betriebsrisiko (Schäden, die aus Abläufen innerhalb des Betriebs rühren) und das Produktrisiko (Schäden, die durch konstruktive oder bauliche Fehler entstehen). Zusätzlich gibt es verschiedene Sonderrisiken, die abgesichert werden können.

Weitere Betriebsversicherungen für KMU

Die Sachversicherung ist in Versicherungen für die Fahrhabe und Gebäudeversicherungen unterteilt, beide sind sinnvoll für Unternehmen in kleinen und mittleren Unternehmen. Entstehen Schäden durch eine nötige Betriebsunterbrechung und sind dabei zum Beispiel Gewinne entgangen, tritt die Betriebsunterbruchversicherung in Leistung. In dem Zuge sollte auch über eine Rechtsschutz-Versicherung nachgedacht werden, die zum Beispiel für anwaltliche Beratungen und Gerichtsverfahren nötig werden kann.

Eine weitere Betriebsversicherung ist die Maschinenversicherung, die auch als Versicherung für technische Anlagen bezeichnet wird. Sie deckt Schäden an allen elektronischen Geräten des Unternehmens, wenn diese aus eigenem oder fremdem Verschulden rühren. Die Versicherung wird auch als EDV-Versicherung bezeichnet.

Ob eine der weiteren Betriebsversicherungen überhaupt nötig ist, lässt sich aus der Betrachtung verschiedener Kriterien ableiten. Hat das Unternehmen ein genügendes finanzielles Polster, sodass defekte Geräte ersetzt und Zeiten der Betriebsunterbrechung überbrückt werden können, so braucht es die Versicherung nicht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung hingegen sollte in jedem Fall vorhanden sein. Kommt es im Unternehmen zu einem Personenschaden, so können die Entschädigungsleistungen in die Millionenhöhe gehen. Der Unternehmer haftet jedoch mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen für mögliche Schäden, was den finanziellen Ruin bedeuten kann. Hiervor schützt die Haftpflichtversicherung für Unternehmen.

Welche Sozialversicherungen für den Unternehmer sind freiwillig, welche sind obligatorisch?

Unternehmer in der Schweiz gelten als selbstständig, wenn sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung agieren und wenn sie in unabhängiger Stellung tätig sind. Sie müssen das wirtschaftliche Risiko ihres Unternehmens selbst tragen. Ob eine Person, die in die Sozialversicherung eintreten möchte, selbstständig ist oder nicht, wird von der Ausgleichskasse geprüft. Sie geht dabei durch Einzelfallentscheidungen vor.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Einzelfirma führt oder Gründer einer Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft ist, gilt als selbstständig Erwerbstätiger. Die Vorsorge muss zum grössten Teil selbst übernommen werden. Wer aber eine GmbH oder eine AG führt, ist zwar Unternehmer, wird aber gleichzeitig als eigener Angestellter geführt. Er gilt als unselbstständig Erwerbstätiger, die meisten Versicherungen sind verpflichtend abzuschliessen.
Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der obligatorischen und der freiwilligen Versicherungen nach der jeweiligen Rechtsform:

    • Einzelunternehmen
      Obligatorisch sind Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Invalidenversicherung (AHV, IV), die Familienzulagen und die Erwerbsersatzordnung (EO).
      Freiwillig hingegen sind die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle, die berufliche Vorsorge (ab einem Jahreslohn von CHF 21‘330) und das Krankentagegeld.

    • Kollektivgesellschaft
      Obligatorisch ist die AHV und IV, dazu kommen Familienzulagen und EO.
      Freiwillig sind wie bei einem Einzelunternehmen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle, die berufliche Vorsorge (ab einem Jahreslohn von CHF 21’330) und das Krankentagegeld.

    • GmbH
      Obligatorisch sind hier bedeutend mehr Versicherungen: Abzuschliessen sind vom Unternehmer die AHV und IV, die Arbeitslosenversicherung, Familienzulagen, EO und die Unfallversicherung für Berufsunfälle. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss auch die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle abschliessen. Die berufliche Vorsorge ist ab einem Jahreslohn von 21‘330 Schweizer Franken vorgeschrieben.
      Freiwillig kann eine Versicherung über das Krankentagegeld abgeschlossen werden.

    • Aktiengesellschaft
      Für Aktiengesellschaften gelten die gleichen Regelungen wie für eine GmbH!

Versicherungen für Schweizer Unternehmer im Überblick

Welche Versicherungen zwingend abgeschlossen werden müssen und welche nicht, ist in der Schweiz für Selbstständige exakt vorgeschrieben. Wirkliche Pflichtversicherungen sind die AHV und die IV, ausserdem müssen die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung gezahlt werden. Die EO leistet unter anderem dann, wenn Mutterschaftsentschädigungen gefordert werden.

Die Krankenversicherung muss von allen Schweizern nachgewiesen werden können. Mindestens eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse der eigenen Wahl muss vorgewiesen werden können. Die Leistungen sind bei allen Anbietern gleich, die Prämien jedoch sehr verschieden. Es lohnt sich daher, einen Vergleich bei neotralo.ch durchzuführen.

Die Versicherung gegen Unfälle ist jedoch freiwillig, dennoch lohnt es sich, darüber nachzudenken, eine derartige Versicherung abzuschliessen, zumal auch mitarbeitende Familienmitglieder versichert werden können. Die Versicherung trägt die Kosten für das Spital und übernimmt ausserdem Heilungskosten sowie Unfalltagegeld. Im Falle einer Invalidität wird eine Invalidenrente gezahlt, deren Leistungen ein Leben lang bestehen bleiben.

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Heilungskosten, nicht jedoch die Lohnfortzahlung. Für Selbstständige kann es sehr schnell sehr schlecht aussehen, wenn sie keinerlei weitere Einnahmen mehr haben. Die Krankentagegeldversicherung zahlt für die Dauer von zwei Jahren den bisherigen durchschnittlichen Lohn.

Welche Versicherungen im Einzelfall abgeschlossen werden sollten, muss individuell geklärt werden. Wichtig sind dafür verschiedene Kriterien wie z. B. die noch verfügbaren Finanzen nach Abzug der Beiträge zu den obligatorischen Versicherungen.

Diese KMU Versicherungen sind obligatorisch

Nicht nur der Unternehmer, auch das Unternehmen sollte einige Versicherungen vorweisen können. Doch nicht alle durchaus sinnvollen Versicherungen sind auch obligatorisch. Die folgenden Versicherungen sind in der Schweiz üblich und für diese Unternehmen verpflichtend abzuschliessen:

    • Berufshaftpflichtversicherung
      Angesichts möglicher Forderungshöhen bei Haftpflichtansprüchen ist die Berufshaftpflichtversicherung in vielen Branchen obligatorisch abzuschliessen, um Geschädigten die ihnen zustehenden Leistungen zu ermöglichen.

    • Gebäudeversicherung
      Für Eigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden ist zwingend eine Feuer- und Elementarschädenversicherung abzuschliessen. Dies gilt unabhängig von der gewählten Rechtsform des Unternehmens.

    • Motorfahrzeugversicherung
      Obligatorisch ist hierbei die Haftpflichtversicherung, ohne eine solche wird das Fahrzeug gar nicht für den Betrieb im Strassenverkehr zugelassen.

Wie Sie daraus erkennen können, gibt es nur wenige Versicherungen für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz, die wirklich obligatorisch sind. Gerade die Haftpflichtversicherungen sind hier hervorzuheben, denn auch wenn sie für eine bestimmte Branche nicht vorgeschrieben sein sollten, so sind sie in jedem Fall empfehlenswert.

Die möglichen Schadenshöhen vor allem bei Personen- und Vermögensschäden sind so hoch, dass es den finanziellen Ruin bedeuten kann, wenn ein Dritter zu Schaden kommt und Ansprüche erhebt. Der Schadensverursacher haftet hier auch mit seinem Privatvermögen.

Diese KMU Versicherungen sind zu empfehlen

Nicht alle Versicherungen, die freiwillig abzuschliessen sind, sind auch zu empfehlen. Gleichzeitig sind einige der freiwilligen Versicherungen aber auch so wichtig, dass sie beinahe als obligatorisch zu bezeichnen sind. Zu nennen sind hier die drei Haftpflichtversicherungen: Berufs-, Betriebs- und Gebäudehaftpflicht sind freiwillige Versicherungen (mit Ausnahme einzelner Branchen, für die die Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch ist).

Mögliche Schadensansprüche können den finanziellen Ruin bedeuten.
Empfehlenswert ist darüber hinaus die Erweiterung der Motorfahrzeugversicherung um eine Kaskoversicherung. Diese zahlt auch dann, wenn der Schaden selbst verursacht worden ist (Vollkasko) oder wenn ein Wildtier ins Auto gelaufen ist (Teilkasko).
Eine Betriebsunterbruchversicherung ist empfehlenswert, wenn eine Schliessung des Unternehmens zu finanziellen Engpässen oder sogar in die Insolvenz führen kann. Die Beiträge für die Versicherung sind vergleichsweise gering, die Leistung kann zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn die Computer der Firma durch Blitzeinschlag defekt sind und somit keine Bestellungsbearbeitung mehr stattfinden kann.

Für die Entscheidung, ob diese Versicherung sinnvoll ist oder nicht, reicht die Antwort auf die Frage, ob ein Liquiditätsengpass durch ausbleibende Zahlungen von Kunden entstehen kann und wenn ja, wie rasch dieser eintreten würde.

Freiwillig sind auch die Montage-, Reise- oder Transportversicherung: Ihr Abschluss ist jedoch nur in wenigen Fällen wirklich empfehlenswert.

Ohne die richtige Versicherung für ein KMU kann es schnell sehr teuer werden

Jedes Unternehmen ist einzigartig und unterliegt einem individuellen Schadensrisiko. Mehrere Faktoren spielen in die Überlegung, ob eine Versicherung abgeschlossen werden sollte oder nicht (sofern sie nicht obligatorisch ist) mit hinein. Allerdings zeigen zahlreiche Beispiele aus der Praxis, wie es für KMU finanziell sehr schnell sehr eng werden kann, wenn keine ausreichende Versicherung vorliegt.

Man nehme hier das Beispiel der fehlenden Betriebshaftpflichtversicherung: Ein Unternehmen besitzt ein Verwaltungsgebäude, welches mit Ziegeln gedeckt worden ist. An einem Tag, als starker Wind herrschte, ging Kunde XY in das Gebäude bzw. wollte dieses gerade betreten. Da löste sich ein Ziegel vom Dach und fiel dem Kunden auf den Kopf.

Er erlitt schwere Verletzungen und konnte monatelang nicht arbeiten. Er stellte die möglichen Ansprüche an das Unternehmen, welches er an dem Tag des Unfalls besuchen wollte. Mit Erfolg: Seine Haftpflichtansprüche wurden bestätigt. Dabei ging es zum einen um den vorliegenden Personenschaden, der u. a. die Behandlung im Krankenhaus, Reha-Massnahmen und Schmerzensgeld beinhaltete. Zum anderen ging es um den Vermögensschaden, denn Kunde XY konnte nicht arbeiten und erhielt dementsprechend auch keinen Lohn.

Alle diese Ansprüche im hohen sechsstelligen Bereich mussten an das Unternehmen gestellt werden, welches ohne vorliegende Versicherung Insolvenz hätte anmelden müssen. So aber wurden die Ansprüche der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet, diese überprüfte deren Rechtmässigkeit. In der Folge leistetet die Versicherung die geforderten Summen.

Teurer Verzicht auf umfassenden Schutz

Gerade junge Unternehmen suchen nach Wegen, mit deren Hilfe sie möglichst viel Geld sparen können. Schnell kommen sie zu dem Schluss, dass doch die Versicherungsbeiträge im Jahr so hoch erscheinen. Also lieber keine Versicherung abschliessen? Das mag nur auf den ersten Blick gut gehen, denn wenn ein Schadensfall eintritt, muss der Verursacher in voller Höhe zahlen. Doch nicht immer geht es um Haftpflichtansprüche. Angesichts der sich ständig steigernden Wetterkapriolen sind auch Blitzeinschläge häufiger, die wiederum dazu führen, dass elektronische Geräte im Unternehmen kaputt sind.

Oder der Blitzeinschlag führt zu einem Brand im Gebäude. Alle diese Schäden sind sehr kostenintensiv und können zur Schliessung des Unternehmens führen. Die Versicherungsbeiträge mögen als monatlich oder jährlich zu zahlende Belastung erscheinen. Sie sind jedoch nichts im Vergleich zu einer möglichen Schadenssumme im Versicherungsfall. Selbst dann, wenn ein findiger Unternehmer monatlich einen gewissen Betrag zur Seite legt, um auf diesen im Notfall zugreifen zu können, übersteigen die Schadenssummen doch meist einen derart angesparten Betrag um ein Vielfaches. Wer auf den nötigen Schutz verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Dieses bezieht sich auf das Fortbestehen des gesamten Unternehmens!

Vergleich ist wichtig

Dass die obligatorischen Versicherungen abgeschlossen werden, versteht sich von selbst. Doch bei diesen gilt ebenso wie bei den freiwilligen (und empfehlenswerten) Versicherungen: Vor dem Abschluss sollte unbedingt ein Versicherungsvergleich vorgenommen werden. Hier bei neotralo.ch haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Versicherungsanbieter mit ihren Leistungen und Prämien zu vergleichen und finden für sich das passende Angebot. Investieren Sie dafür nur wenige Minuten Zeit und erhalten Sie die Versicherung, die zu Ihren Ansprüchen und Bedürfnissen passt!

Wer bietet KMU Versicherungen in der Schweiz?

Nahezu alle Versicherer offerieren auch spezielle Versicherungen für kleine und mittlere Unternehmen. Einzelne Anbieter wie die Allianz Suisse bieten sogar gebündelte Versicherungen, in denen die Betriebshaftpflicht- und weitere Versicherungen enthalten sind. Der Versicherungsnehmer bekommt ein Paket geschnürt, in dem alle wichtigen Versicherungen enthalten sind. Der Nachteil ist aber, dass hier eventuell auch Versicherungsleistungen enthalten sind, die für das jeweilige Unternehmen gar nicht relevant sind.

Bezahlt werden müssen sie trotzdem. In vielen Fällen ist es daher ratsam, einen Vergleich der Einzelversicherungen auf neotralo.ch durchzuführen und lieber genau die Versicherungen abzuschliessen, die für den Unternehmer persönlich relevant sind. Die folgenden Versicherer bieten Assekuranzen für KMU in der Schweiz an:

Beispiele für KMU Versicherungen in der Schweiz

Grundsätzlich bieten fast alle grossen Versicherer Policen für KMU an. Ein Beispiel ist hier die Helvetia: Sie führt die wichtigsten Versicherungen in einem Vertrag zusammen, bietet diese aber auch separat an. Unternehmer können hier die Betriebshaftpflicht- und eine Umwelthaftpflichtversicherung abschliessen, entscheiden sich für die Geschäftsinhalts-, Elektronik-, Werkverkehr- oder Ertragsausfallversicherung.

Wer einen kompletten Rundum-Schutz haben möchte, wählt verschiedene Versicherungsbereiche aus, die in einem Vertrag zusammengefasst werden.
Ähnlich wie die Helvetia handhaben es auch andere Versicherer. Einige Beispiele dafür sind:

    • Generali
    • Axa
    • Mobiliar
    • Vaudoise
    • Zurich
    • Baloise

Allerdings bietet nicht jede dieser KMU Versicherungen die Absicherung für wirklich jeden Bereich. Während eine Betriebshaftpflichtversicherung als Standardprodukt gilt, das bei fast allen Anbietern, die den gewerblichen Bereich abdecken, vorhanden ist, kann eine Ertragsausfallversicherung nicht immer hinzugebucht werden. Wichtig: Auch wenn es praktischer sein mag, da nur ein Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen hinzugezogen werden muss, so ist es dennoch nicht in jedem Fall empfehlenswert. Teilweise ist es sinnvoller, verschiedene Versicherer zu beauftragen, weil sich damit enorme Kosten sparen lassen.

Ein Versicherungsvergleich wie hier bei neotralo.ch ist daher unbedingt anzuraten.
Tipp: Auch die Onlineversicherungen sollten in den Vergleich mit einbezogen werden. Sie bieten ebenfalls einen sehr guten Schutz und sind bezüglich ihrer Prämien oft die günstigere Wahl. Interessenten sollten vor einem Vergleich somit völlig unvoreingenommen sein und nicht nur die grossen, namhaften Versicherer einbeziehen, sondern auch kleinere Anbieter. Wichtig ist letzten Endes nicht der Name, sondern der Leistungsumfang in Verbindung mit den Prämien!

Ein Schritt weiter

Ein besonderes Angebot hat die Zurich parat, die dieses seit 2017 anbietet. Sie offeriert die klassischen Betriebsversicherungen für KMU, die auch bei anderen Versicherern abzuschliessen sind. Allerdings geht die Zurich noch einen Schritt weiter und bietet einen speziellen Schutz für den Ausfall des Unternehmers an. Viele Unternehmer sehen sich selbst bzw. ihren Ausfall als grösstes Risiko für das eigene Unternehmen. Fallen sie aus, droht manchem Unternehmen sogar die Insolvenz, denn die wichtigsten Entscheidungen werden in der Regel vom Eigentümer getroffen, der auch alle Informationen erhält.

Durch das Versicherungsangebot der Zurich wird im Vorfeld ein Notfallplan erstellt. Fällt der Unternehmer dann aus, wird der Plan aktiviert und der Stellvertreter des Firmeninhabers wird durch KMU-Berater in seine neue Rolle eingewiesen. Ob und inwieweit derartige Produkte inzwischen auch von anderen Versicherungen angeboten werden, sollte individuell erfragt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung für KMU

Text 2gewissen Risiko verbunden. Tritt ein Schadensfall ein, kann der Unternehmer haftbar gemacht werden. Dies gilt zum Beispiel für Schäden an Personen, Gegenständen oder am Vermögen Dritter. Unternehmer sollten sich und ihre Firma gegen die oft sehr hohen Forderungen aus einem solchen Schadensfall ausreichend absichert, was nur über eine Betriebshaftpflichtversicherung möglich ist. Diese Versicherung ist in einigen Branchen sogar obligatorisch, in anderen ist sie auf jeden Fall empfehlenswert. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt zudem eine passive Rechtsschutzfunktion und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung

Je nach Versicherer und Versicherungsumfang sind die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung unterschiedlich. In der Regel sind aber die Kosten, die durch eine Verletzung, durch Krankheit, gesundheitliche Probleme oder durch den Tod einer Person entstehen und zulasten des Unternehmers gehen, abgesichert. Ausserdem sind Schäden und Verluste am Eigentum Dritter abgedeckt.

Hinzu kommt die Umweltverschmutzung: Schäden, die an der Umwelt entstehen und für die der Unternehmer verantwortlich ist, können sehr teuer werden!
Neben den Standardpolicen sind auch individuelle Verträge abschliessbar. Einige Versicherer bieten dafür eigene Versicherungsprodukte mit massgeschneiderten Lösungen an. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten und nicht ohne Anpassung auf andere Unternehmer zu übertragen. Diese Produkte sind allerdings in der Regel deutlich kostenintensiver als Standardpolicen.

Sachversicherungen für KMU

Sachversicherungen sichern Schäden an Dingen ab, daher auch der Name. Sie werden auch als Betriebsversicherungen bezeichnet und sind das Gegenstück zu den Personenversicherungen. Sachversicherungen schützen somit alles, was zum Geschäftsinhalt gehört und sind in verschiedenen Ausführungsvarianten abzuschliessen.

Dabei haben Versicherungsnehmer die Wahl, ob sie ein Gesamtpaket mit den wichtigsten Versicherungen beauftragen oder ob sie einzelne Bausteine wählen und ihren individuellen Versicherungsschutz damit zusammensetzen. Für die meisten Unternehmer wird in puncto Sachversicherung vor allem die Fahrzeugversicherung relevant sein, wobei diese individuell mit einer Kaskoversicherung aufgewertet werden kann.

Diese Sachversicherungen sind für KMU wichtig

Sind nicht genügend Rücklagen vorhanden, müssen Zeiten der Betriebsunterbrechung z. B. wegen eines Hochwasserschadens überbrückt werden. Die Betriebsunterbruchversicherung springt ein. Auch die Elektronikversicherung ist hilfreich und sinnvoll, denn sie ersetzt Schäden an elektronischen Geräten. Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist ähnlich gelagert, auch sie springt ein, wenn durch Blitzschlag oder Vandalismus Schäden an elektronischen Geräten entstanden sind.

Weitere Beispiele sind die Maschinenversicherung oder die Transportversicherung. Auch die Gebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen, diese ist teilweise auch nur als Feuerversicherung erhältlich. Wichtig: Einzelne Versicherungen wie etwa die Gebäudeversicherung sind verpflichtend abzuschliessen, wenn das Gebäude betrieblich genutzt wird und sich im Eigentum des Unternehmers befindet.

Betriebsunterbruchversicherung für KMU

Unternehmen leben davon, dass sie regelmässige Einnahmen erzielen. Brechen diese weg, sind dennoch laufende Kosten zu begleichen. Es müssen auch weiterhin die Angestellten entlohnt, Sozialabgaben entrichtet sowie Mieten und Pachten bezahlt werden. Kommt es zu einer Betriebsunterbrechung, weil zum Beispiel ein Einbrecher die Produktionsanlagen beschädigt hat, sind keine Einnahmen möglich. Auch aus anderen Gründen wie beispielsweise Krankheit des Unternehmers oder Schäden durch Naturereignisse kann es dazu kommen, dass der Betrieb unterbrochen werden muss. Hier springt die Betriebsunterbruchversicherung für KMU ein.

Leistungen der Betriebsunterbruchversicherung

Die Betriebsunterbruchversicherung deckt die finanziellen Folgen, die sich aus einer Betriebsunterbrechung ergeben. Dabei geht es um die direkten Kosten ebenso wie um entgangene Gewinne. Die Versicherung ist für fast alle Risiken abzuschliessen und ist vor allem für die Firmen empfehlenswert, die keine Ausweichmöglichkeiten für ihre Produktion haben bzw. auf ihren Standort angewiesen sind.

Ausserdem gehören die KMU zur Zielgruppe der Betriebsunterbruchversicherer, die keine ausreichenden finanziellen Rücklagen haben, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken. Experten empfehlen, die Prämien für derartige Versicherungen gut zu vergleichen (beispielsweise hier auf neotralo.ch) und zudem über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Diese kann die Betriebsunterbruchversicherung im Hinblick auf mögliche juristische Beratungskosten ideal ergänzen.

Maschinen- und EDV-Versicherung für KMU

Besonders wichtig für viele KMU ist die Maschinen- und EDV-Versicherung, die allgemein auch häufig als Versicherung für technische Anlagen bezeichnet wird. Sie schützt bei Schäden, die an Maschinen und Anlagen, an Apparaten und Instrumenten sowie an anderen technischen Anlagen im Unternehmen entstehen. Dabei wird unterschieden in eigenes und fremdes Verschulden, die meisten Versicherer zahlen aber in beiden Fällen.

Auch Unachtsamkeit ist hierbei mit versichert: Wird beispielsweise der falsche Treibstoff in den Tank des Gabelstaplers gefüllt und dieser kann wegen des defekten Motors seine Arbeit nicht mehr verrichten, kommt die Versicherung für den dadurch entstandenen Schaden auf.

Dann ist die Maschinen- und EDV-Versicherung wichtig

Die Maschinen- und EDV-Versicherung ist immer wichtig, wenn Schäden an Maschinen und Anlagen in jedem Fall abgesichert sein sollen. Die Versicherung kommt auch dann für die Schäden auf, wenn diese durch die Mitarbeiter des Unternehmens verschuldet wurden. Wird zum Beispiel der Morgenkaffee auf die Computertastatur gegossen und damit der laufende Betrieb eingeschränkt oder gar zum Erliegen gebracht, springt die Versicherung für die aufgetretenen Schäden ein.

Dabei erstreckt sich die Maschinen- und EDV-Versicherung auf stationäre Anlagen und Maschinen ebenso wie auf mobile Geräte. Für Unternehmen, die es sich nicht leisten können, einige Tage auf ihre Produktion zu verzichten oder nur eingeschränkt Einnahmen zu erzielen, ist die Maschinen- und EDV-Versicherung durchaus empfehlenswert.

Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken

Wer sich als Start-up in sein Vorhaben stürzt, ein KMU gross herauszubringen, geht selten davon aus, dass gesundheitliche Probleme diesem Wunsch ein Ende bereiten könnten. Derartige Schwierigkeiten werden häufig unterschätzt, was sich in der Regel als Fehler herausstellt. Unternehmer sollten sich daher auf jeden Fall gegen die grossen Risiken Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod absichern.

Auch die eigene Arbeitsunfähigkeit sollte in jedem Fall abgesichert werden, was über ein Krankentagegeld möglich ist. Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, gilt jedoch als empfehlenswerte Absicherung. Die maximale Leistungsdauer der Krankentagegeldversicherung beträgt zwei Jahre. Ist das Fortführen der eigenen Arbeit aufgrund der Folgen eines Unfalls nicht möglich, springt die Unfallversicherung ein und geht in Leistung.

Verschiedene Risiken gut absichern

Es müssen keine speziellen Versicherungsprodukte einzelner Anbieter sein, die für die Fortführung des Unternehmens im Krankheitsfall gelten. Die bisher bekannten Versicherungen wie Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung oder eine Lebensversicherung sind meist ausreichend.

Wichtig: Sorgt ein Unternehmer nicht nur für sich und seine Firma, sondern muss er auch eine Familie ernähren, sollte er unbedingt daran denken, diese richtig abzusichern. Alleinstehende kommen mit einem grundlegenden Schutz aus, Unternehmer, die eine Familie versorgen müssen, sollten jedoch besser abgesichert sein. Das Hauptaugenmerk sollte daher auf der AHV und der IV liegen.

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) für KMU

Unternehmen, die sich mit der Ausfuhr von Waren in andere Länder befassen, brauchen eine spezielle Versicherung. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung, kurz SERV, deckt alle Risiken ab, die sich im Zusammenhang mit dem Warenexport für ein Unternehmen ergeben.

Es geht hier vor allem um finanzielle Risiken, die beispielsweise bei Auftreten der Zahlungsunfähigkeit des Kunden ersichtlich werden. Auch politische Risiken im Land, in das die Waren exportiert werden sollen, können schwere wirtschaftliche Folgen für das Exportunternehmen haben.

Verschiedene Angebote der Schweizerischen Exportrisikoversicherung

Die SERV bietet zum Beispiel eine Versicherung für Lieferantenkredite an. Diese Absicherung ist sogar die meistgefragte innerhalb der Schweizerischen Exportrisikoversicherung und sie sichert mögliche Risiken bei Forderungen aus Exportgeschäften ab. Darüber hinaus ist die Fabrikationsrisikoversicherung als besonders wichtig zu sehen, sie schützt das ausführende Unternehmen vor dem Risiko des Produktionsabbruchs.

Des Weiteren werden Versicherungslösungen angeboten, die für die Liquiditätswahrung relevant sind. Zu nennen sind dabei die Fabrikationskreditversicherung ebenso wie die Bondgarantie.

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung ist ein sehr gutes Beispiel für eine massgeschneiderte Versicherung, die nur wenige Unternehmen benötigen. Sie sollte daher auch nicht in einem Versicherungspaket enthalten sein, sondern nur gebucht werden, wenn sie tatsächlich gebraucht wird.

Die Gebäudeversicherung für KMU

Auch wenn die Gebäudeversicherung keine Pflichtversicherung ist, bietet sie sich doch für jedes Unternehmen an, das selbst genutzte Gebäude im Anlagevermögen führt. Diese stellen einen wichtigen Anteil am Betriebsvermögen dar und sollten entsprechend versichert sein.

Die Gebäudeversicherung schützt zum Beispiel bei Sachschäden, die durch Sturm, Feuer oder Naturereignisse an dem Gebäude aufgetreten sind. Wird das Gebäude oder werden Teile des Gebäudes vermietet und es kommt zu einem Schaden, der Mietausfälle nach sich zieht, sind diese ebenfalls bei der Gebäudeversicherung abgesichert.

Das schützt die Gebäudeversicherung

Versichert sind im Rahmen der Gebäudeversicherung die Gebäude des Unternehmens sowie bauliche Anlagen, dazu die Technik und Infrastruktur auf dem betreffenden Grundstück. Ausserdem ist es möglich, über den Abschluss der Gebäudeversicherung die Gebäudeteile zu schützen, die nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung abgesichert sind, insofern stellt die Gebäudeversicherung eine Ergänzung zur kantonalen Form dar.

Kosten, die in Verbindung mit einem Leitungsbruch entstehen, Folgekosten und Kosten zur Schadensverhütung werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Geschützt sind zudem Gärten und Anlagen, die zur Gebäudeumgebung gehören und im Eigentum des Unternehmens sind.

Wichtig: Auch Schäden, die durch Sprayer oder durch Vandalismus am Gebäude entstehen, sind durch die Gebäudeversicherung ausreichend abgesichert.

Die Gebäudehaftpflichtversicherung für KMU

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist wichtig für Eigentümer von Immobilien und insofern für Unternehmer, die eigene Gebäude für ihre Firma nutzen. Die Versicherung kommt für Schäden an Personen oder Sachen auf, sofern diese Schäden ursächlich auf die Einwirkung des Gebäudes zurückzuführen sind.

Fallen Dachziegel herunter und verletzen Personen oder beschädigen Gegenstände, ist der Eigentümer ebenso haftbar zu machen, wie wenn sich jemand an einem defekten Zaun verletzt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt einen Teil des möglichen Risikos ab, ob dies ausreichend ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Das sichert die Gebäudehaftpflichtversicherung

Versichert ist immer der Eigentümer des Gebäudes oder des Grundstückes, abgesichert sind alle Schäden, welche Dritte auf diesem Grundstück oder im bzw. durch das Gebäude erleiden. Des Weiteren sind die Schäden versichert, die durch Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen. Eigenschäden sind aber nicht versichert – fällt der angesprochene Dachziegel dem Unternehmer selbst auf den Kopf, zahlt die Versicherung nicht.

Ausserdem tritt die Gebäudehaftpflichtversicherung auch nur dann in Leistung, wenn keine andere Haftpflichtversicherung zahlt. Sind die Schäden also im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung bereits abgedeckt, reguliert die Gebäudehaftpflichtversicherung diese Schäden nicht zusätzlich oder ersatzweise. Dies gilt auch, wenn ein Gebäude neu errichtet wird und ein eventueller Schaden in den Geltungsbereich der Bauherrenhaftpflichtversicherung fallen würde.

Die Betriebs- und Berufshaftpflicht für KMU

In einigen Branchen ist der Abschluss einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch, in anderen Branchen wenigstens empfehlenswert. Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung schützt vor teils hohen Forderungen, die sich durch erlittene Schäden an Personen oder durch Vermögensschäden auch im hohen sechs- bis sogar siebenstelligen Bereich bewegen können.

Die Berufshaftpflichtversicherung wird z. B. von Ärzten und Apothekern sowie von anderen Angehörigen freier Berufe erwartet, sie können diese freiwillig abschliessen. Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen übernehmen die Abwehr unberechtigter Forderungen und erfüllen damit eine passive Rechtsschutzfunktion.

Schutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel sogenannte Anlagerisiken ab. Diese ergeben sich aus dem Eigentum an Gebäuden und anderen Immobilien. Ein weiterer Punkt, der hier versichert wird, ist das Betriebsrisiko.

Dieses entsteht aus den normalen Abläufen innerhalb des Unternehmens. Beschädigt ein Mitarbeiter des Unternehmens Eigentum eines Kunden, springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten. Das Produktrisiko ist der dritte grosse Punkt, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert ist. Sie schützt vor Schäden, die durch ein mangelhaftes oder nicht sicher konstruiertes Produkt entstehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen schützt vor berufsspezifischen Schäden wie beispielsweise eine fehlerhafte Behandlung durch den Arzt. Ergeben sich aus einer solchen gesundheitliche Beeinträchtigen, ist der Arzt dafür haftbar zu machen. Die Berufshaftpflichtversicherung springt ein deckt den finanziellen Schaden.

Rechtsschutzversicherung für KMU

Die Rechtsschutzversicherung für gewerbliche Kunden bietet Schutz bei nötigen juristischen Beratungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Schutz bezieht sich hier auf teils sehr hohe Kosten für die juristischen Leistungen. Firmen sind mit der Rechtsschutzversicherung umfassend geschützt, meist ist jedoch ein Eigenanteil zu zahlen.

Durch das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung versichern sich deutlich mehr Unternehmer ihrer eigenen rechtlichen Lage und verzichten nicht aus Kostengründen auf eine anwaltliche Beratung.

Das deckt die Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist ein Unternehmer geschützt und kann eine juristische Beratung ebenso in Anspruch nehmen wie eine Prozesskostenentschädigung bekommen. Die Rechtsberatung bezieht sich auf alle im Versicherungsvertrag genannten Rechtsgebiete, die Wahl des Anwalts ist nicht vorgegeben.

Eine Rechtsschutzversicherung kann jedoch auch einen Anwalt empfehlen oder leitet bei Anfragen direkt an diesen weiter.
Wichtig: Vor der Beauftragung des Anwalts muss die Versicherung über den vorliegenden Fall informiert werden, sie muss eine Deckungszusage geben. Liegt diese nicht vor und die Versicherung entscheidet sich gegen die Kostenübernahme, muss der Unternehmer selbst die Kosten für den Anwalt, eine juristisch Beratung und ggf. für die Prozessbegleitung übernehmen.

Insgesamt schützt die Rechtsschutzversicherung somit vor den hohen Kosten, die durch eine juristische Auseinandersetzung entstehen können, und kann dafür sorgen, dass Recht bleibt, was Recht ist.

Die Assistance-Versicherung für KMU

Die Assistance-Versicherung ist Teil der Reiseversicherung und deckt verschiedene Risiken ab. Versichert ist beispielsweise der Reiseabbruch, der durch Unfall, Krankheit oder Tod nötig wird. Auch Unterbrechungen einer Reise, weil im Reiseland ein Krieg, Streik oder innere Unruhen ausgebrochen sind, gehören zum Versicherungsumfang dazu. Des Weiteren sind Reiseunterbrechungen bedingt durch Elementarereignisse versichert.

Erdbeben und vulkanische Tätigkeit gehören in der Regel nicht dazu! Im Rahmen der Assistance-Versicherung werden zudem Rückreisen erstattet, die nötig sind, weil der Stellvertreter im Unternehmen erkrankt oder verunfallt ist. Sind Transportmittel ausgefallen, werden die Kosten übernommen, auch eine nötige Rückreise wegen Einbruchs daheim kann über die Assistance-Versicherung kostenmässig abgewickelt werden.

Versicherung für Fahrzeuge in KMU

Unternehmer nutzen teilweise ihren Privatwagen, um damit beruflich mobil zu sein. Andere führen viele verschiedene Fahrzeuge, wieder andere benötigen sowohl Lkw als auch Pkw in ihrer Flotte. Autoversicherungen sind daher nicht pauschal abzuschliessen, sondern orientieren sich immer am individuellen Bedarf des Unternehmers.

Flottenversicherungen sind beispielsweise bereits ab fünf zu versichernden Fahrzeugen günstiger als Einzelversicherungen. Hierbei gilt, dass ein genauer Versicherungsvergleich unverzichtbar ist, wenn das günstigste Angebot gefunden werden soll. Auf neotralo.ch ist dieser Vergleich möglich!

Verschiedene Versicherungen für Fahrzeuge

Abgesehen davon, dass kein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt werden darf, welches keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, gibt es noch eine Reihe weiterer Punkte, die für die spezielle Fahrzeugversicherung sprechen. Möglich ist dabei der Abschluss von mehreren Versicherungszweigen gleichzeitig, mit denen sich Personen- oder Nutzfahrzeuge absichern lassen.

Der wichtigste Bestandteil der Fahrzeugversicherung ist dabei die Haftpflicht, danach folgen Voll- und Teilkasko. Gleichzeitig kann ein Unfallschutz sowie der 24 h Car-Assistance-Schutz mit abgeschlossen werden. Wer in einem Automobilclub ist, braucht in der Regel jedoch keinen zusätzlichen Schutzbrief für das Fahrzeug im Unternehmen.

Wichtig: Mit der entsprechenden Versicherung ist nicht nur der Unternehmer selbst, sondern auch seine Mitarbeiter geschützt.

Unfallversicherung für KMU

In der Schweiz ist es vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer seine Angestellten versichern muss: Ab acht Arbeitsstunden pro Woche ist die Unfallversicherung nötig. Das gilt auch dann, wenn die Mitarbeiter ausserhalb des Firmengeländes tätig sind. Die betriebliche Unfallversicherung schützt die Mitarbeiter gegen Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen und gegen Unfälle in der Freizeit. Letztere werden als Nichtberufsunfälle bezeichnet. Die Suva ist für alle Unternehmen aus dem Industrie- und Baubereich sowie für Bundesbetriebe zuständig. Für alle anderen Unternehmen stehen die privaten Versicherungen zur Auswahl.

Diese Leistungen erbringt die Unfallversicherung

Die Leistungen, die die einzelnen Versicherungen im Rahmen der Unfallversicherung erbringen müssen, sind gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich demzufolge nicht. Im Krankheitsfall werden auch keine Selbstbeteiligungen oder Franchises nötig.

Gedeckt sind hier alle anfallenden Unfallkosten, Tagegelder für Tage der Arbeitsunfähigkeit sowie eine lebenslange Rente, sollte eine Invalidität festgestellt werden. Diese Rente bezieht sich auf maximal 80 Prozent des bisherigen Lohns. Ausserdem gewährt die Unfallversicherung eine Witwen- und Waisenrente, falls die versicherte Person stirbt. Über zusätzliche Versicherungen kann der Versicherungsschutz verbessert werden, dann fallen jedoch weitere Kosten für das Unternehmen durch umfassendere Prämien an.

Die Beiträge für die Nichtberufsunfallversicherung sind um das Zehn- bis Fünfzehnfache höher als für die berufliche Unfallversicherung, die Beiträge dafür sind meist vom Arbeitnehmer zu zahlen.

Die Krankentagegeldversicherung für Unternehmer

Für alle Unternehmer gilt gleichermassen: Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist rundum zu empfehlen. Mit dieser Versicherung wird der Lohnausfall gedeckt, der bei längerer Krankheit unweigerlich auftreten wird.

Dazu sollte bestenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Der Grund: Die Krankentagegeldversicherung leistet nur maximal zwei Jahre. Wer danach nicht wieder voll arbeiten kann und eine Rente beanspruchen muss, geht ohne Erwerbsunfähigkeitsversicherung leer aus.

Die Krankentagegeldversicherung in KMU

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin den Lohn zu zahlen, wenn auch nur für eine befristete Zeit. Die Mindestdauer dieser Lohnfortzahlung ist allgemein auf drei Wochen im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit festgesetzt, auch wenn es keine konkreten gesetzlichen Regelungen dazu gibt.

Die Zürcher, Basler und Berner Skala gilt hierbei als Massstab. Durch die Krankentagegeldversicherung wird dieser Punkt deutlich leichter zu tragen. Sie springt ein, wenn ein Mitarbeiter nicht arbeitsfähig ist, wobei die Beiträge für die Versicherung der Mitarbeiter diesen selbst auferlegt werden können.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Hälfte der Prämien dem Mitarbeiter angelastet wird. Die Prämien für die eigene Krankentagegeldversicherung kann der Unternehmer freilich nicht derartig ansetzen.

Gesundheitliche Prävention in KMU

In kleinen und mittleren Unternehmen Tätige sind durch die Grundversicherung geschützt, doch nicht alle Präventionsmassnahmen können hierüber abgerechnet werden. In der Grundversicherung sind zum Beispiel Impfungen gegen Krankheiten, die im Schweizer Impfplan aufgeführt sind, getragen. Auch Grippe-Impfungen für Angehörige einer Risikogruppe sowie für Menschen über 65 Jahre sind in der Grundversicherung enthalten, des Weiteren können Krebsvorsorgemassnahmen innerhalb bestimmter Vorgaben übernommen werden. Häufig wird für Vorsorgeuntersuchungen eine Kostenbeteiligung erhoben.

Dafür ist die Zusatzversicherung nötig

Für eine Reihe von Vorsorgemassnahmen ist eine Zusatzversicherung nötig. Dazu zählt zum Beispiel der Check-up, der regelmässig durchgeführt werden kann, auch wenn er nicht absolut nötig ist. Auch Reiseschutzimpfungen werden von der Zusatzversicherung gezahlt, die Grundversicherung kommt für derartige Impfungen nicht auf.

Die einzelnen Versicherer bieten hier sehr unterschiedliche Leistungen an, daher ist ein Vergleich der Leistungen wie hier über neotralo.ch unbedingt empfehlenswert. Ausserdem werden auch von den Zusatzversicherungen nicht alle Kosten übernommen, teilweise bleibt ein Selbstbehalt von 10 bis 50 Prozent der Gesamtkosten bestehen. Die meisten Kassen setzen überdies eine finanzielle Obergrenze und tragen beispielsweise nur Präventionsmassnahmen bis zu einem Betrag von CHF 1‘000 im Jahr.

Dafür werden andererseits beispielsweise Fitnesstrainings und die Teilnahme an der Rückenschule durch die Zusatzversicherung finanziert.

Cyber-Risk-Versicherung für KMU

Für die meisten Unternehmen ist das einwandfreie Funktionieren der IT essenziell, gleichzeitig werden immer mehr Firmen Opfer von Cyber-Angriffen. Ob dafür allerdings gleich eine Cyber-Risk-Versicherung nötig ist oder nicht, hängt auch von der Branche ab.

Wer als Softwareunternehmen von einem Hacker bedroht wird, hat einen deutlich höheren Schaden zu befürchten als jemand, der seinen kleinen Dachdeckerbetrieb auf seiner Firmenwebseite präsentiert. Die meisten Firmen haben heute einen gewissen Grundschutz gegen Cyber-Angriffe, doch eine wirkliche Versicherung gegen derartige Bedrohungen ist immer noch die Ausnahme.

Schutz durch die Cyber-Risk-Versicherung

Eine Cyber-Risk-Versicherung schützt vor den Folgen, die sich durch einen Cyber-Angriff für das Unternehmen ergeben können. Dennoch: Ein Unternehmen darf nicht davon ausgehen, dass es durch die Versicherung geschützt ist, denn es muss in jedem Fall geeignete Sicherheitsmassnahmen treffen.

Die Versicherung schützt lediglich vor den Folgen und leistet im Schadensfall einen gewissen finanziellen Ausgleich. Der eigentliche Schutz muss schon viel eher beginnen und durch entsprechende Firewalls und weitere Security-Massnahmen eingeleitet werden.

Mögliche Beispiele für Leistungen durch die Cyber-Risk-Versicherung sind eine Umsatzentschädigung wegen der nötigen Betriebsunterbrechung, die Übernahme der Kosten zur Wiederherstellung der Betriebssysteme und Programme und auch die Übernahme der Kosten bei Wiederherstellung der verlorenen Daten.