Diese Lebensversicherungen gibt es
Die folgenden Arten der Lebensversicherung sind in der Schweiz abzuschliessen:
Risikolebensversicherung mit Todesfallabsicherung
Diese Art der Lebensversicherung zahlt eine feste Leistung aus, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit versterben sollte. Die Leistung wird als Geldleistung erbracht und dient der Absicherung der Hinterbliebenen. Die Höhe des Versicherungsbetrags ist frei festzulegen. Eine Erweiterung um die Absicherung einer Erwerbsunfähigkeit ist möglich.
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Risikolebensversicherung mit Erwerbsunfähigkeit
Die Leistungen, die im Rahmen der Unfallversicherung oder aus der beruflichen Vorsorge für eine Erwerbsunfähigkeit erbracht werden, sind oftmals ungenügend. Eine private Lebensversicherung kann diese Leistungen ergänzen und wird sowohl bei krankheits- als auch bei unfallbedingten Erwerbsunfähigkeiten gezahlt. Der Todesfallschutz kann mit aufgenommen werden.
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Gemischte Lebensversicherung
Todesfall und Erwerbsunfähigkeit werden ebenso abgesichert wie die Altersvorsorge. Das heisst, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung zur Vermögensbildung integriert ist. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit bekommt der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital nebst Zinsen und Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Eine Mindest-Verzinsung wird garantiert.
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Fondsgebundene Lebensversicherung
Dabei handelt es sich um eine Form der gemischten Lebensversicherung. Das Sparkapital wird entweder vollständig oder zumindest in Teilen in Investmentfonds angelegt. Das Risiko für das Kapital erhöht sich, gleichzeitig wachsen aber auch die Renditechancen.
Lebensversicherung als Rentenvorsorge?
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip, wobei die Lebensversicherung in die dritte Säule einbezogen werden kann. Sie wird dafür als reine Risikolebensversicherung oder als gemischte Lebensversicherung abgeschlossen. Das Kapital wird im Todesfall oder bei Erreichen der vereinbarten Versicherungslaufzeit ausgezahlt. Ausserdem kann die Rente bei Erwerbsunfähigkeit mit eingeschlossen werden. Unterschieden wird in zwei Säulen:
Säule 3a
Als Versicherungsprodukte kommen die gemischte Lebensversicherung, die Risikolebensversicherung und die Leibrente in Frage. Die Beiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, bei der Auszahlung wird ein reduzierter Steuersatz für dieses Kapital angesetzt. Möglich ist diese Variante für alle Erwerbstätigen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz und damit für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständigen.
Säule 3b
Auch hier sind sowohl die gemischte Lebensversicherung als auch die Risikolebensversicherung und die Leibrente zu versichern. Die Einzahlungen unterliegen keiner Abzugsberechtigung und es liegen damit keine steuerlichen Vorteile vor. Während der Laufzeit erfolgt eine Besteuerung der Rückkaufswerte als Vermögen. Bei Auszahlung hingegen ist das angesparte Kapital steuerfrei. Möglich ist diese Variante für alle volljährigen Schweizer.
Fazit zu den Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung kann unterschiedliche Funktionen übernehmen. Sie kann sowohl Altersvorsorge als auch Risikoabsicherung für den Todesfall sein. Ausserdem lässt sich die Lebensversicherung als gemischte Versicherung abschliessen und sorgt damit für den Todesfall sowie für eine eventuelle Erwerbsunfähigkeit vor. Steuerlich gesehen haben die verschiedenen Varianten Vorteile.
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