Für den Versicherungsnehmer ist es aber wichtig zu wissen, dass nur die wenigsten Versicherer derartige Streitigkeiten abdecken. Es geht beispielsweise um folgende Rechtsfälle:
- Zahlungen von Unterhalt an Kinder oder Partner
- Verwehrung von Besuchsrechten
- Anfechtung testamentarischer Bestimmungen
- Streitigkeiten aufgrund fehlender Erbregelungen
- Scheidungsverfahren und Eheschutz
Üblicherweise sind derartige Streitigkeiten bzw. alle Rechtsfälle, die in das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht fallen, nicht mit versichert. Es werden demzufolge auch keine Anwalts- oder Prozesskosten übernommen, wobei diese gerade bei solchen Streitigkeiten sehr kostenintensiv sein können.
Um sich dennoch abzusichern, ist es je nach Rechtsschutzversicherer möglich, wenigstens die Rechtsberatung zu versichern. Einige Versicherer bieten eine Rechtsberatung an, die bei internen Anwälten wahrgenommen werden muss und auf eine bestimmte Summe begrenzt ist. So können zum Beispiel bis höchstens 500 Schweizer Franken im Jahr und pro Rechtsfall beansprucht werden. Wichtig für Versicherungsnehmer ist in dem Fall, ob Rechtsstreitigkeiten aus dem Familien-, Scheidungs- und Erbrecht im Vertrag inbegriffen sind. Oft finden sich derartige Einschränkungen in den Versicherungsbestimmungen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer an, ob wenigstens eine Rechtsberatung möglich ist, denn auch damit ist in vielen Fällen schon sehr viel zu erreichen und es lassen sich weitere sehr hohe Kosten vermeiden.
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