Diese Elementarschäden sind versichert
In der Aufsichtsverordnung sind Feuer- und Elementarereignisse definiert, wozu auch Hochwasser und Lawinen gehören. Ausserdem gehören Stürme und Erdrutsche dazu. Feuer- und Elementarereignisse sind als Grundrisiken in der Hausratversicherung abgesichert und werden dort neben Wasserschäden und Diebstahl geführt.
Eine Deckung von Elementarschäden ist laut Versicherungsaufsichtsgesetz in der Feuerversicherung enthalten, zu der auch Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Explosion, Blitzschlag sowie der Absturz von Luft- und Raumfahrzeugen zählt. Die folgenden Elementarschäden sind in der Hausratversicherung enthalten:
- Erdrutsch
Durch einen abstürzenden Hang werden Gebäude oder Teile davon zerstört.
- Hochwasser
Tritt viel Wasser durch starke Niederschläge auf und bleibt in den Grenzen, die der Mensch ihm gesetzt hat, spricht man von Hochwasser.
- Steinschlag
Eine Hauswand wird durch einzelne Steine beschädigt.
- Überschwemmung
Es entstehen Schäden durch unverhältnismässig viel Wasser, das über die Grenzen tritt, die der Mensch gesetzt hat (z. B. über die Ufer tretende Flüsse und Seen).
- Felssturz
Gebäude oder Teile davon werden durch einen Steinschlag zerstört, wobei grosse Gesteinsmassen zugrunde liegen.
- Sturm
Sturm mit Windgeschwindigkeiten von mind. 75 km/h richtet Schäden an, es können Dächer abgeworfen oder Bäume umgeworfen werden.
- Hagel
Durch Hagelkörner werden Dachfenster und Ziegel zerstört.
- Schneedruck
Schnee sammelt sich auf dem Dach und drückt es ein.
Diese Elementarereignisse sind nicht versicherbar
Treten Erdbeben oder Vulkane auf, sind die dadurch verursachten Schäden zwar ärgerlich, versicherbar sind sie jedoch nicht. Auch Bodensenkungen, Schäden durch einen schlechten Baugrund, eindringendes Grundwasser oder Wasser aus künstlichen Wasseranlagen kann zwar Schäden anrichten, diese sind aber nicht als Elementarschäden in der Hausratversicherung enthalten. Dazu kommen noch viele andere Schadensereignisse, die in der Hausratversicherung ausgeschlossen sind, Beispiele dafür sind Leitungsbrauch, Schneerutsch, Schäden durch fehlerhafte Baukonstruktionen, Frostschäden oder Pandemien.
Tipp: In vielen Kantonen ist der Abschluss einer Hausratversicherung freiwillig möglich, in den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden verpflichtend abzuschliessen. Auch in den Kantonen Jura und Freiburg muss die Versicherung verpflichtend geführt werden, dort ist sie aber nicht über die kantonale Gebäudeversicherung abzuschliessen, sondern der Versicherungsanbieter kann frei gewählt werden.
Versicherte Wasserschäden?
Gerade Wasserschäden treten sehr häufig auf, nicht immer ist jedoch klar, ob der Versicherer für die Schäden aufkommen muss oder nicht. Daher: Handelt es sich um einen Schaden durch ein Elementarereignis, ist die Gebäudeversicherung für die Immobilie zuständig, das Mobiliar ist durch die Hausratversicherung abgesichert. Tritt zum Beispiel Wasser aus der Waschmaschine aus, muss für die Immobilie eine Gebäudewasserversicherung vorliegen, für den Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig.
Wichtig: Bei allen Wasserschäden ist ein gesetzlicher Selbstbehalt zu berücksichtigen, der bei 500 Franken liegt.
Wichtig: Die Höhe der Hausratversicherung sollte immer wieder angepasst werden. Im Laufe der Zeit werden vielleicht neue Möbel angeschafft oder auch Wertgegenstände. Grundsätzlich gilt daher, dass die Höhe der Hausratversicherung entsprechend angepasst werden muss, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht.
Fazit: Nicht alle Schäden in der Hausratversicherung abgesichert
Wichtig ist die Gebäudeversicherung für alle Immobilienbesitzer, denn Elementarschäden an dem Gebäude werden durch diese Versicherung getragen. Für das Mobiliar hingegen ist die Hausratversicherung wichtig, welche die Schäden durch Elementarereignisse trägt. Wichtig ist, die Höhe der jeweiligen Versicherung an den Wert des Gebäudes bzw. des Inventars anzupassen und regelmässig zu überprüfen.