Die Ausgangslage
Ein Paar verbringt seit vielen Jahren den Urlaub in dem immer gleichen Hotel. Man kennt sich mittlerweile und so unterhält sich das Paar mit dem Hoteldirekter auf dem Gang. Der Gast tritt einen Schritt zurück und stösst unabsichtlich gegen den Brandmelder, der auf Schulterhöhe an der Wand befestigt ist. Der Handalarmtaster löst den Alarm nicht im Hotel selbst aus, sondern meldet ihn direkt an die nächste Zentrale der Feuerwehr. Zur Erklärung: Handalarmtaster sind häufig dort zu finden, wo mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist. Sie sind mit einem Alarmknopf in der Mitte ausgerüstet, welcher durch eine Glasscheibe gesichert ist. Nach dem Einschlagen der Scheibe kann der Knopf gedrückt werden.
Nur kurze Zeit nach Auslösen des Alarms im Hotel war die Feuerwehr vor Ort. Für den Fehlalarm wurden dem Hotel 400 Franken in Rechnung gestellt. Hinzu kamen 500 Franken für einen neuen Melder, weil sich der alte nicht mehr auf die ursprüngliche Position zurückstellen liess. Beide Rechnungen wurden an den Gast weitergereicht, der den Einsatz der Feuerwehr verschuldet hatte.
Ein Fall für die Versicherung?
Dem Gast war laut eigener Aussage klar, dass er für einen Teil der Kosten aufkommen müsse, immerhin ging der unnötige Einsatz auf sein Konto. Doch dass er allein für die gesamte Rechnung geradestehen sollte, war ihm dann doch zu viel. So stellt sich die Frage, ob ein solcher Fehlalarm nicht Sache der Haftpflichtversicherung ist. Der Hoteldirekter war der Meinung, dass das Verschulden eindeutig dem Gast zuzuordnen sei, daher müsse er auch für den Schaden haften. Für das Hotel liegt hier ein typischer Haftpflichtschaden vor.
Die Haftpflichtversicherung sieht das aber anders, denn sie deckt keine Vermögensschäden ab. Sie übernimmt 300 der insgesamt 900 Franken, wobei sich die Kostenübernahme auf die Reparaturkosten beschränkt. Davon wurden aber noch einmal 200 Franken abgezogen, die als Selbstbehalt vereinbart waren. Der Feuerwehreinsatz selbst ist hier nicht mit gedeckt, weil es sich weder um einen Sach- noch um einen Personenschaden handelte.
Ob und in welcher Höhe die Haftpflichtversicherung für den unabsichtlich ausgelösten Feuermelder haften muss, ist unterschiedlich. Während einige Anbieter derartige Schäden komplett aus der Leistung nehmen, hätten andere Assekuranzen die Kosten übernommen und lediglich den Selbstbehalt einbehalten.
Der Schweizer Feuerwehrverband sagt dazu, dass es meist üblich ist, dass ein solcher unabsichtlicher Einsatz beim ersten Mal nicht berechnet würde. Der Grund ist, dass dies jedem mal passieren könne und die Feuerwehr doch lieber vor Ort sein wolle, auch wenn es sich als unnötig herausstelle. Passiert solch ein Vorfall aber noch einmal, so würden dafür Kosten berechnet. Ab dem zweiten Mal ist es daher möglich, dass der Verursacher die Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhält. In welcher Höhe die Rechnungen ausgestellt werden, obliegt der jeweiligen Gemeinde.
Im vorliegenden Fall war die Feuerwehr schon das zweite Mal in dem Hotel, weil der Feueralarm unbeabsichtigt ausgelöst worden war. Nun gab es eben die Rechnung und diese traf den Gast. Leider zu Recht, wie sich herausstellte.
Fazit: Unbeabsichtigte Feueralarme können teuer werden
Wer unbeabsichtigt einen Feueralarm auslöst, muss damit rechnen, dass dieses Missgeschick hohe Kosten verursachen kann. Denn die Feuerwehr muss ausrücken und den Alarm abstellen, teilweise wird der Austausch des Feuermelders nötig. Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Im besten Fall liegt eine Haftpflichtversicherung vor, die die Kosten übernimmt, wobei der Selbstbehalt abgezogen wird. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung gar keine Kosten trägt und der Verursacher für den Schaden allein aufkommen muss. Immer sind die Gemeinden dafür zuständig, wie hoch die Rechnung ausfallen darf, denn sie legen die Gebühren für Feuerwehreinsätze selbst fest.