Bitte bei der geplanten Kündigung beachten
Um überhaupt kündigen zu können, müssen einige Punkte geklärt sein. Wann ist die Kündigung möglich, welche Fristen sind einzuhalten? Die aktuelle Versicherungspolice nennt alle relevanten Daten, die Kündigungsbestimmungen sind detailliert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Teilweise gibt es einen Anhang („Besondere Bedingungen“), der ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Bei einer regulären Kündigung müssen meist drei Monate als Frist eingehalten werden, der genaue Zeitraum ist in der Versicherungspolice genannt. Wichtig: Um diese Frist einzuhalten, genügt es nicht, die Kündigung rechtzeitig in den Briefkasten zu werfen. Sie muss vielmehr bis Fristablauf bei der Versicherung eingegangen sein, muss somit schon einige Tage vorher versendet werden. Wer die Frist verpasst, muss den Versicherungsvertrag meist für ein weiteres Jahr bezahlen, denn der Vertrag verlängert sich automatisch.
Und noch ein wichtiger Punkt: Der Vertrag muss unbedingt schriftlich gekündigt werden! Ein Anruf oder eine E-Mail ist nicht ausreichend. In dem Schreiben sollten die folgenden Punkte erwähnt sein:
- Schreiben wird als „Kündigung“ bezeichnet
- Datum des Wirksamwerdens
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Vertragsnummer
In diesen Fällen ist die Kündigung der Autoversicherung möglich
Die Kündigung ist nur möglich, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Diese beträgt meist drei Monate zum Vertragslaufzeitende, kann jedoch auch variieren. In jedem Fall ist eine reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrags möglich, ehe sich dieser wieder selbst verlängert.
Ist ein Schaden gemeldet worden, ist die Kündigung der Versicherung ebenfalls möglich. Allerdings kann hier sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Für die Versicherung gilt aber, dass die Kündigung spätestens mit der Zahlungsleistung zu dem Schaden beim Versicherten eingehen muss. Der Versicherte selbst kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von der Zahlung der Versicherung erfahren hat (meist durch die erfolgte Buchung auf dem Konto), kündigen. Die Prämie, die noch bis Jahresende gilt, wird zurückerstattet. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die Kündigung direkt im ersten Jahr der Versicherung oder nach einem Totalschaden des Pkw stattfindet. Die nicht verbrauchte Prämie verfällt dann und wird nicht zurückgezahlt.
Wurden die Prämien erhöht, kann der Versicherte ebenfalls von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch machen. Hierbei gelten auch die Kündigungsfristen meist nicht bzw. sind auf vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung verkürzt. Erhöht sich die Prämie, weil der Fahrzeughalter selbst eine Anpassung in den Versicherungsbedingungen gewünscht hat, gilt das Recht auf ausserordentliche Kündigung wegen Prämienerhöhung aber nicht.
Wurde das Fahrzeug gewechselt, kann der Versicherte ebenfalls die bisherige Versicherung kündigen. Nun kann ein neuer Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug abgeschlossen werden, was nicht zwingend bei der bisherigen Versicherung der Fall sein muss. Auch eine andere Versicherungsgesellschaft kann ausgewählt werden. Die Prämien, die bisher nicht verbraucht wurde, können zurückverlangt werden.
Fazit: Ausstieg aus dem Autoversicherungsvertrag möglich
Der Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag ist möglich, allerdings müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Das gilt vor allem für die reguläre Kündigung, die häufig mit einer Frist von drei Monaten möglich ist. Wer die Frist verpasst, muss damit leben, dass sich die Versicherung um ein weiteres Jahr verlängert. Ausserordentliche Kündigungen sind aber aufgrund einer Schadensregulierung sowie einer Erhöhung der Prämien möglich. Die Kündigung ist unbedingt schriftlich bei der Versicherung einzureichen, sie sollte als Einschreiben übergeben werden. So ist sichergestellt, dass das Schreiben nicht „verloren“ gegangen ist und wirklich rechtzeitig an den Empfänger übermittelt wurde.