Wer in einen Unfall verwickelt, jedoch nicht der Schadensverursacher ist, kann mithilfe des Verkehrsrechtsschutzes seine Ansprüche geltend machen. Ausserdem schützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit der eigenen Autoversicherung. Übernommen werden unter anderem die folgenden Kosten:
- Honorare für Anwälte
- Kosten für Gutachter
- Gerichtskosten
- Entschädigungsleistungen
Wichtig zu wissen: Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht nur für Autofahrer relevant, sondern kann auch für Fussgänger oder Radfahrer hilfreich sein. Wer beispielsweise als Fussgänger beim Überqueren der Strasse von einem Auto angefahren wird, kann seinen Schaden beim Unfallverursacher geltend machen. Dafür erhält der Betreffende Unterstützung durch den Verkehrsrechtsschutz. Vor allem bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen entstehen oft langwierige Streitfälle, die mit hohen Kosten einhergehen. Wer sich dann nicht um die finanzielle Absicherung des Streitfalls sorgen muss, ist auf der sicheren Seite und kann sich auf das Gesundwerden konzentrieren. Der eingeschaltete Anwalt erledigt den Rest und verhilft zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.
Der Verkehrsrechtsschutz kann mit anderen Versicherungsbausteinen kombiniert werden, wobei vor allem die Kombination mit der Privatrechtsschutzversicherung häufig gewählt wird. Doch Vorsicht: Die Prämien der einzelnen Anbieter unterscheiden sich teils sehr stark, sodass ein genauer Vergleich der Offerten unbedingt empfehlenswert ist. Bei alleinigem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung liegen die üblichen Prämien zwischen 65 und 150 Schweizer Franken im Jahr, wobei diese Kosten im Falle einer Rechtsstreitigkeit ganz schnell um ein Vielfaches überstiegen werden können. Gut, wenn diese dann versicherungstechnisch abgesichert sind.
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