Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Schnell können Ihnen die Prämien über den Kopf wachsen und zu einer finanziellen Schieflage führen.
Wenn Sie nicht zu den Gutverdienenden in der Schweiz gehören, wird das Leben schnell teuer und es gibt Bürger, die sich die komplette Prämie Ihrer Krankenkasse nicht leisten können. Deswegen erhalten Sie im entsprechenden Fall eine finanzielle Unterstützung – die sogenannte Prämienverbilligung.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung in der Schweiz ist eindeutig geregelt.
Als Versicherte/Versicherter in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Sie in der Schweiz auch ein Recht auf die Prämienverbilligung.
Mit einem Gesetzesbeschluss, der im Jahr 2014 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass Ihr Kanton die Prämienverbilligung bei Notwendigkeit direkt an Ihre Krankenkasse überweisen muss.
Wenn Sie in einem EU-Land Bezieher einer kleinen Rente aus der Schweiz sind, wird ihr Anspruch in einer Verordnung des Bundesrats der Schweiz entschieden.
Falls Sie in der Schweiz die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung erhalten, regelt Ihr Kanton alle Bedingungen und die passenden Zahlungsmodalitäten.
Selbstverständlich orientieren sich die verantwortlichen Stellen immer an Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen. Es gibt hierfür in jedem Kanton eine gesonderte Einkommenstabelle, in der die Prämienverbilligung aufgeführt wird.
Die Prämienverbilligung ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.
Genauso so individuell wie die Höhe der Prämienverbilligung der Kantone ist die Höhe der Prämienverbilligung innerhalb der steuerlichen Erwerbsgrenzen. Ebenso hängt die Höhe vom Alter des Versicherten ab.
Selbst im Alter von 18 Jahren und mit Wohnsitz bei den Eltern werden zur Berechnung der Prämienverbilligung die separaten Steuerfaktoren herangezogen. Babys und Neugeborene haben mit der Geburt Anrecht auf die Prämienverbilligung bei den Eltern.
So erhalten Sie die Prämienverbilligung für Ihren Kanton
Die Gemeindesteuerämter ermitteln aufgrund des Steuerbescheids, wer Anspruch auf die Prämienverbilligung hat und melden dies dann den Krankenkassen der Kantone weiter.
Im Normalfall wird den Betroffenen dann ein passendes Antragsformular zugesendet. Sie müssen dieses dann einfach ausfüllen und zurückschicken.
Nur in Einzelfällen ist ein Antrag durch Selbstinitiative notwendig. Selbstverständlich müssen die Eltern von Kindern das für ihre Nachkommen übernehmen.
Die Prämienverbilligung kann je nach Fall von einigen Hundert Franken bis zu mehreren Tausend Franken pro Jahr hoch sein. Der Betrag wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und diese passt dann die Prämie entsprechend an.
Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert?
Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Situation, müssen Sie zu viel erhaltene Beträge nicht zurückzahlen. Schliesslich ist eine individuelle Prämienverbilligung nicht mit einem Erhalt von Sozialhilfe vergleichbar. In einigen Kantonen wird eine Rückerstattung von Teilbeträgen der Sozialhilfebezüge eingefordert, wenn Sie durch Ereignisse wie Erbschaften ein grösseres Vermögen erhalten.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für Prämienverbilligungen. Die einzige Ausnahme liegt vor, wenn Sie die Zahlungen zu Unrecht erhalten haben oder eine falsche Berechnung zugrunde liegt.
An Eingabefristen für Anträge auf eine Prämienverbilligung müssen Sie sich in den Kantonen halten, die eine Überprüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung nicht automatisch vornehmen.
Wer diese Frist verstreichen lässt, kann für die betreffenden Jahre oder rückwirkend fürs ganze Jahr keine Gesuchseingabe mehr geltend machen.
Kleiner Tipp:
Nutzen Sie einen professionellen Krankenkassenvergleich, um Ihre Prämien zu optimieren. Manche Krankenkassen bieten spezielle Versicherungsmodelle wie zum Beispiel das HMO, Hausarzt- und Telemed-Modell, bei denen Sie garantiert bei den Versicherungsprämien sparen können.
Ihre Krankenversicherung ist für die notwendige Grundversorgung zuständig und hat einen wichtigen Stellenwert in Ihrem Leben. Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Prämien aufzubringen, steht Ihnen eine Hilfe zu.
Nutzen Sie diese und lassen Sie sich bei der Krankenkasse Ihrer Wahl beraten. Eine gute Krankenkasse ist in auch in schwierigen Zeiten für Sie da.
Mit einem fundierten Krankenkassenvergleich finden Sie heraus, welche die Richtige für Sie persönlich ist.