Arztzeugnisse zahlt weiterhin die Krankenkasse

Auch künftig gilt: Die Krankenkasse zahlt das Zeugnis vom Arzt, wenn sich ein Arbeitnehmer krank und nicht arbeitsfähig fühlt. Der Bundesrat hat vor Kurzem entschieden, dass die Kassen auch weiterhin zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Streit um die Kostenübernahme

Immer wieder kommt es zu Forderungen seitens der Krankenkassen, dass die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses vom Versicherten selbst zu tragen sein sollten. Doch der Bundesrat hat diesen Forderungen nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass die Versicherten auch künftig darauf vertrauen können, dass die Kosten für derartige Zeugnisse übernommen werden. 

Wie hoch diese Kosten genau sind, lässt sich nicht genau benennen, auch die Krankenkassen wissen keine konkreten Beträge. Der Grund: Wird ein solches Zeugnis ausgestellt, geschieht dies im Rahmen der Konsultation beim Arzt. Dieser weist die Kosten für die Ausstellung des Zeugnisses nicht separat aus, sondern rechnet diese in seinen Gesamtkosten mit ab.

Niemand ist bereit, die Kosten zu tragen. Arbeitnehmer argumentieren, dass es für sie zwingend vorgeschrieben ist, ein solches Zeugnis vorzulegen. Sie selbst hätten davon nichts, würden daher auch keine Kosten tragen wollen. Die Arbeitgeber hingegen haben in Umfragen zugegeben, dass sie ebenso wenig bereit sind, die Kosten für Arztzeugnisse zu tragen. 

Immerhin betreffen diese die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und das Unternehmen ist ohnehin schon durch den Ausfall des Angestellten stärker belastet. Bleiben nur noch die Krankenkassen, die nun vom Bundesrat dazu aufgefordert wurden, die Kosten für diese Zeugnisse auch weiterhin zu tragen.

Arztzeugnis bleibt auch weiterhin Pflicht

Trotz all der Diskussionen um die Kosten für Arztzeugnisse wurde noch einmal bekräftigt, dass diese weiterhin Pflicht bleiben. Das heisst, dass ein Arbeitnehmer auch künftig nicht durch einen blossen Anruf beim Arbeitgeber eine Krankheit melden kann. Er braucht die Bestätigung vom Arzt. Die Krankenversicherung muss daher für die Kosten aufkommen.

Der Bundesrat sah zudem die Gefahr, dass Arbeitnehmer beim Zwang zur Kostenübernahme nicht mehr zum Arzt gingen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass es ihnen schlechter ginge oder dass sie andere Arbeitnehmer anstecken könnten. Dies müsse verhindert werden, daher könne es den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden, zusätzliche Kosten zu tragen.

Das Parlament hatte den Bundesrat damit beauftragt, eine Überprüfung der Kosten für Arztzeugnisse vorzunehmen. Doch wie bereits erwähnt wurde, war das nicht möglich herauszufinden. Dies sei nur zu ermitteln, wenn die Ärzte bei der Ausstellung der Zeugnisse sämtliche Einzelposten separat ausweisen würden. Angesichts des damit verbundenen erhöhten verwalterischen Aufwands ist es von den Ärzten nicht zu verlangen, einen derartigen Aufwand zu betreiben.

Fazit: Krankenversicherungen tragen auch weiterhin die Kosten für das Arztzeugnis

Mit der Entscheidung des Bundesrates ist die Streitfrage nun endlich geklärt: Die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses, wie es von Arbeitgebern für sich krankmeldende Arbeitnehmer gefordert wird, müssen auch weiterhin von den obligatorischen Krankenkassen getragen werden. Es ist nicht möglich, die Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, auch eine Zusatzversicherung darf damit nicht belastet oder eine solche extra verlangt werden. 

Die Kosten sind nicht separat aufzuschlüsseln, da sie nicht eigens vom Arzt ausgewiesen werden. Sie sind vielmehr in den allgemeinen Behandlungskosten, die für eine übliche Konsultation abgerechnet werden, inbegriffen.

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