Die Grundversicherung schliesst eine Beteiligung für Sehhilfen für Kinder ein
Generell ist die sogenannte Grundversicherung in der Schweiz verpflichtet, Sehhilfen für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abzusichern. Als weitere Absicherung dient die Invalidenversicherung, die IV.
Diese Police übernimmt die Kosten. Darunter fallen die meisten medizinischen Serviceleistungen, die mit sogenannten Geburtsgebrechen im Zusammenhang stehen.
Da diese Serviceleistungen ebenfalls Sehbehinderungen einschliessen, tragen die Versicherungsgesellschaften in diesem Fall den Kostenaufwand für Sehhilfen bis zum 20. Lebensjahr ohne Selbstbeteiligung.
Ein jährlicher Anteil von 180 Franken
In der Schweiz erhalten auf eine Sehhilfe angewiesene Kinder und Jugendliche von ihrer Kranken-Grundversicherung einen jährlichen Anteil von 180 Franken für Kontaktlinsen oder eine Brille. Um der Krankenversicherung diese Kosten in Rechnung zu stellen, bedarf es allerdings eines jährlich ausgestellten augenärztlichen Rezepts.
Wer diese Anforderungen erfüllt, profitiert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von diesem durch die Versicherung geleisteten Betrags. Leiden die Personen gar an einem besonders starken Sehfehler oder einer damit verbundenen Erkrankung, zahlen die Versicherungsunternehmen erfahrungsgemäss höhere Erstattungen für Kontaktlinsen oder Brillengläser.
Dieser Fall tritt unter anderem bei nachfolgenden Erkrankungen bzw. unter folgenden Umständen ein:
- bei Erkrankungen der Hornhaut
- einer nach einer Operation notwendigen Anpassung
- bei einer krankheitsbedingten Refraktionsänderung
Generell sind Eltern in der Schweiz gut beraten, ihre Kinder regelmässig auf eine etwaige Fehlsichtigkeit hin untersuchen zu lassen. Schliesslich bedürfen die meisten Sehfehler schon im Kindesalter einer Therapie, damit die Sehschärfe zukünftig nicht noch weiter eingeschränkt ist.
Bei einer Grundversicherung gehört die Zahlung eines Selbstbehalts dazu
Erfahrungsgemäss müssen Eltern für die Bereitstellung der Kontaktlinsen oder Brillengläser dennoch mit der Zahlung eines Selbstbehalts rechnen. Haben sich Eltern allerdings für eine Franchise ihrer Kinder entschieden, die höher als null Franken ist, müssen Versicherungsnehmer den jeweiligen Franchise-Betrag sowie den Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent allein übernehmen.
Deshalb raten Versicherungsexperten, sich generell für eine Franchise von null Franken zu entscheiden. Schliesslich ist der Rabatt auf eine höhere Franchise vergleichsweise gering.
Häufig ist eine gute Zusatzversicherung eine sinnvolle Lösung
Möglicherweise ist es für betroffene Eltern ausserdem sinnvoll, mit dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung bares Geld zu sparen. Allerdings ist hierbei der Blick ins Detail gefragt, da die Leistungen für Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark voneinander abweichen.
Dieser Schritt lohnt sich insbesondere für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft auf die Unterstützung durch eine Sehhilfe angewiesen sind. Erfahrungsgemäss kosten Kontaktlinsen sowie korrigierte Brillen schliesslich mehr als 180 Franken pro Jahr.
Ist eine Franchise für Kinder empfehlenswert?
Eigentlich wirkt sich die Höhe der Franchise nicht auf die Zuzahlungssumme der Kinderbrillen aus. Generell legen Experten für Schweizer Versicherungsrecht aber auch nahe, für Kinder und Jugendliche eine Franchise von null Franken zu vereinbaren.
Als Grund führen die Versicherungsspezialisten an, dass Aussichten für einen Rabatt auf eine höhere Franchise in der Schweiz relativ gering sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder und Jugendliche vergleichsweise häufig eine ärztliche Konsultation benötigen.
Sind Erwachsene auf Brillen und Kontaktlinsen angewiesen, gelten übrigens andere Regelungen. Die für die Schweiz gültige obligatorische Grundversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für Sehhilfen.
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