Was Sie über die Leistungen der Grundversicherung bei einer Mutterschaft in der Schweiz wissen sollten

Wir klären Sie fundiert darüber auf, welche Leistungen die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz, während der Mutterschaft übernimmt.

Sie freuen sich schon riesig auf das neue Leben, das bald in Ihnen heranwächst und können es kaum erwarten, Ihren kleinen Liebling endlich im Arm zuhalten? 

Vielleicht planen Sie, demnächst eine Familie zu gründen, und möchten sich in der Schweiz eine Zukunft aufbauen? 

Das Wichtigste, was Sie als werdende Eltern bei einer Schwangerschaft interessiert ist zweifelsohne Mamas und Babys gesundheitliche Absicherung während der Mutterschaft. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, die Ihnen die grössten Sorgen nehmen und Sie unbeschwert die Freude auf Ihr Kind geniessen lassen. 

Wir klären Sie fundiert darüber auf, welche Leistungen die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz, während der Mutterschaft übernimmt.

Die Grundversicherung in der Schweiz deckt die wichtigsten Kosten in der Mutterschaft ab.

In der Schweiz lässt sich in den Jahren 2007- 2017 ein stetiger Anstieg der Geburtenrate erkennen. Das liegt vor allem an der stabilen wirtschaftlichen Lage der attraktiven Region und auch an der kinder- und mutterfreundlichen Grundversicherung, die während der Mutterschaft die entscheidenden und notwendigen Untersuchungen und Behandlungen bezahlt. 

Weil in der Schweiz jeder diese obligatorische Krankenversicherung bei einem Aufenthalt ab drei Monaten vorweisen muss, sind also auch die zukünftigen kleinen Einwohner ab Ihrer Entstehung und auch nach der Geburt bestens medizinisch versorgt. 

Der Grundversicherung übernimmt grundsätzlich die notwendigen besonderen Leistungen bei Mutterschaft.

Zu Ihnen gehören u.a. diese von Hebammen oder Ärzten durchgeführten Behandlungen und Vorsorgeleistungen:

– Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft wie zum Beispiel:

Ultraschalluntersuchungen, vorgeburtliche Kardiotografien, der Erstrinmestertest, der nicht-invasive Pränaltest, angeratene Fruchtwasseruntersuchungen und die Plazentauntersuchung.

– Behandlungen bei Erkrankungen:

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und noch 8 Wochen nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung alle Kosten, die Ihnen aufgrund von Erkrankungen oder Komplikationen entstehen. Vor der 12. Woche der Schwangerschaft gelten die Regelungen Ihrer Zusatzversicherung bzw. Ihrer Krankenkasse.

– Geburtsvorbereitungskurse, die von Hebammen oder einer fachlichen Institution durchgeführt werden.

Tipps: 

– Sie müssen sich nicht allein auf die Geburt vorbereiten, denn die Grundversicherung leistet einen Beitrag von 150 CHF für Einzel- und auch Gruppenkurse.

– Auch der Krankenhausaufenthalt während und nach der Geburt wird für Mutter und Kind von der obligatorischen Krankenversicherung gezahlt.

– Für das in Ihrem Kanton ortsansässige Geburtshaus und Krankenhaus übernimmt Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten der Geburt einschliesslich der medizinischen Versorgung danach. 

Dies inkludiert die absolute Kostenübernahme ohne Franchise, einen Selbstbehalt oder einen Spitalbeitrag. 

Wenn Sie sich für ein anderes Hospital, dass sich nicht in Ihrem Wohnsitzkanton befindet entscheiden, ist es ratsam, sich vorher mit Ihrer Kasse darüber zu einigen, was bezahlt wird und was nicht.

Wichtig:

Sollte Ihr kleiner Liebling eine Krankheit unabhängig von der Geburt haben, zahlt ab dem ersten Tag unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes automatisch die Krankenkasse des Kindes für die notwendigen Behandlungen.

Gut zu wissen

Auch nach der Geburt decken Grundversicherungen eine Versorgung von Mutter und Kind ab. Beispielsweise profitieren junge Mütter von einer Betreuung zu Hause, die Hebammen bis zu 56 Tage nach der Geburt anbieten. Soweit ärztlich nichts anderes verordnet ist, schliesst diese Konsultation bis zu zehn Termine ein. Ausserdem sehen die Serviceleistungen für schwangere Frauen nach der Entbindung folgende Behandlungen und Beratungen vor: 

    1. eine Kontrolluntersuchung (sechs bis zehn Wochen nach der Entbindung)
    2. drei Stillberatungen durch eine Stillberaterin oder Hebamme

Ein kleiner Tipp am Rande: In der Schweiz existiert keine einschlägige Rechtsprechung für den Fall eines gewünschten Kaiserschnitts. Wer hierbei auf Nummer sicher gehen möchte, kann die tiefste Franchise mit 300 Franken wählen. In dem Fall bleiben die Kosten möglichst gering, falls die Krankenkassen die Kosten für einen Wunschkaiserschnitt nicht komplett übernehmen. 

Fazit

Die Schweiz sorgt für eine gute Grundversorgung aller schwangeren Frauen und Ihrer Neugeborenen. Zusätzlich bieten die verschiedenen Kassen natürlich auch moderne und fortschrittliche Zusatzleistungen und Versicherungen an, die ja nach Ihrem individuellen Bedarf ergänzende Leistungen während der Mutterschaft anbieten.

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