(K)Eine Haftpflichtversicherung? So haften Tierhalter bei Schadensfällen

Tierhalter müssen einer besonderen Sorgfaltspflicht nachkommen und haften in Schadensfällen. Doch nicht immer, denn es gilt der Entlastungsbeweis. Gerichte entscheiden zudem in Einzelfällen, ob der Tierhalter haftbar zu machen ist oder nicht. 

Wer gilt als Tierhalter?

Ein Tierhalter ist nicht immer automatisch nur der Eigentümer des Tieres, sondern auch der, der die tatsächliche Gewalt über das Tier hat und wer demzufolge in der Lage ist, ein möglicherweise schädigendes Verhalten des Tieres zu verhindern. Das heisst, dass derjenige per Gesetz als Tierhalter gilt, der bestimmen kann, wo und wie das Tier gehalten wird, wie es behandelt wird und wer einen wirtschaftlichen oder persönlichen Nutzen durch das Tier hat. Ehepaare können gemeinsame Tierhalter sein, auch in einer WG können mehrere Personen als Tierhalter gelten. Eine Haltergemeinschaft haftet solidarisch, sodass eine geschädigte Person von jedem einzelnen Halter den Ersatz des Schadens fordern kann.

Unfälle geschehen schnell

Keine Frage, ein Unfall kann schnell geschehen. Das Pferd, das von der Koppel ausbricht und auf die Strasse läuft, verletzt vielleicht einen Autofahrer so schwer, dass er fortan als Invalide gilt. Der Hund, der nicht an der Leine gehalten wird, beisst ein anderes Tier und verletzt es lebensbedrohlich. Die Katze zerkratzt die Autotür des Nachbarn – diese und viele weitere Beispiele aus dem Alltag der Tierhaltung können an dieser Stelle aufgezählt werden. Die Betrachtung der Haftung indes muss detailliert erfolgen.

Wenn der Pferdehalter aus dem ersten Beispiel nachweisen kann, dass das Pferd sicher auf der Koppel verwahrt war, jedoch in jedem Fall durch Panik, weil Kühe auf die Weide gelaufen kamen, ausgebrochen wäre, ist er nicht haftbar zu machen. Der Hundehalter aber, der sein Tier nicht wie vorgeschrieben an der Leine geführt hat, muss sehr wohl für den Schaden haften, den der Hund angerichtet hat. Auch wenn sich ein anderes Tier vielleicht gewehrt und den Angreifer schwer verletzt hätte – der Halter des Angreifer Hundes muss dennoch haften und die Kosten für die Behandlung seines Hundes selbst übernehmen. Mit ausreichender Erziehung und dem vorgeschriebenen Führen an der Leine wäre dieser Unfall zu verhindern gewesen.
Das Beispiel der Katze aber zeigt, dass der Tierhalter nicht haftbar gemacht werden kann. Die Gerichte argumentieren hier, dass sich eine Katze nur schwerlich erziehen lässt, folglich kann sie beim Freilaufen nicht daran gehindert werden, sich die Krallen an Nachbars Auto zu schärfen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, die solche Schäden mit integriert, sollte im Sinne einer guten Nachbarschaft den Schaden bezahlen.

Tierhalter und die Haftpflichtversicherung

Auch wenn Hundehalter mittlerweile zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen, so gilt diese doch für die Halter anderer Tierarten nicht. Es ist dennoch zu empfehlen, eine entsprechende Versicherung zu führen oder bei der privaten Haftpflicht nachzufragen, ob und in welchem Masse Schäden durch Haustiere abgesichert werden können. Wichtig ist, dass bestimmte Risiken nicht einfach ausgeschlossen werden, denn es handelt sich häufig um Risiken, die oft vorliegen. So ist bei der Pferdehalterhaftpflicht nicht selten das Reiten fremder Pferde nicht mit gedeckt. Macht die Versicherung eine Zusage zur Deckung eines Risikos, sollte diese Zusage unbedingt schriftlich vorliegen.

Wichtig ist darüber hinaus eine ausreichende Deckung, sowohl in der Höhe als auch bezogen auf die geografische Gültigkeit. Wer den Hund mit in den Urlaub nimmt, sollte auch dort ausreichend versichert sein!
Tipp: Wer selbst kein Tier besitzt, aber zum Beispiel regelmässig mit Nachbars Hund spazieren geht, sollte unbedingt bei seiner Versicherung nachfragen, ob dieser Fall versichert ist. Denn hier kann die Regelmässigkeit der Tätigkeit dazu führen, dass der Betreffende als Tierhalter gilt.

Fazit: Haustiere unbedingt haftpflichtversichern lassen!

Haustiere können grosse Schäden anrichten und sollten daher unbedingt ausreichend versichert sein. Dabei ist es aber wichtig, nicht nur auf das Vorliegen einer Versicherung zu achten, sondern diese auch in ausreichender Deckungshöhe abzuschliessen und keine wichtigen Ausschlüsse enthalten zu haben. Das kann im Ernstfall teuer werden, denn der Tierhalter haftet mit seinem kompletten Einkommen und Vermögen und das notfalls lebenslang!

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