Finanzielle Hilfe im Notfall: Wann kommt das Geld?

Die vollmundigen Versprechungen der Tierversicherungen kennen alle Tierhalter, die für ihren vierbeinigen Liebling eine entsprechende Absicherung unterzeichnet haben. Wann aber kommt das versprochene Geld im Notfall wirklich? Wie lange muss ein Tierhalter auf die Erstattung seiner oftmals drei- bis vierstelligen Ausgaben warten?

Einige Versicherungen als schlechtes Beispiel

Erst vor Kurzem gingen Meldungen über die Tierversicherung der Epona durch die Medien, in denen darüber berichtet wurde, dass diese in einem Fall weder mit der Kostenerstattung noch mit Informationen besonders freizügig gewesen sein soll. Eine Kundin aus dem Kanton Zürich wartete in dem Fall mehrere Monate auf die Erstattung von rund 1´500 Franken, die Versicherung war für die Kundin nicht erreichbar. Weitere Betroffene schilderten einen ähnlichen Fall, inzwischen hat die Versicherung aber einige Entschuldigungen versandt und die Leistungen übernommen. Dennoch bleibt die Frage: Wie lange muss ein Versicherter, der regelmässig seiner Beitragspflicht nachkommt, auf die Erstattung der Leistungen warten?

Dabei geht es bei allen Tierversicherungen darum, dass die Versicherung einspringt, wenn das Tier einen grösseren Eingriff benötigt, der wiederum hohe Kosten verursachen wird. Der Tierhalter sichert sich mit der Versicherung gegen einen solchen Fall ab und zahlt regelmässig seine Prämien.
Die Ausrede des genannten Versicherers bestand in einem veralteten IT-System, das wohl nicht in der Lage war, die Vielzahl der Fälle zeitnah abzuarbeiten. Es ging dann wohl darum, mehr personelle Unterstützung für die Abarbeitung der Fälle zu gewinnen und ausserdem ein neues Schadenssystem einzuführen, das verlässlicher arbeiten und die Versicherten schneller bedienen sollte.

Wie lange dauert das noch?

Viele Tierhalter sind zu Recht sauer: Sie zahlen ihre oft nicht gerade günstigen Beiträge, die schon allein für einen Hund zwischen 300 und 500 Franken im Jahr liegen können. Treten sie dann mit dem Wunsch einer Leistungserbringung an die Tierversicherung heran, werden sie ignoriert oder vertröstet. Die Kosten in oft vierstelliger Höhe müssen die Tierhalter zuerst selbst tragen, da Tierarzt oder Tierklinik in der Regel auf einer sofortigen Zahlung vor Ort bestehen. Danach müssen die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden, die Versicherung überweist dann den festgelegten Kostensatz an den Tierhalter und damit an den Versicherten. Normalerweise sollte das umgehend funktionieren, zumal damit geworben wird, dass die Bearbeitung von sogenannten Härtefällen nur zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen soll.

Wichtig ist dabei, dass die an einer Tierversicherung interessierten Tierhalter vor dem Abschluss der Versicherung genau hinsehen. Sie sollten sich vor allem für die Ausschlüsse interessieren: In welchen Fällen übernimmt die Versicherung keine Leistung und der Tierhalter bleibt auf den Kosten sitzen? Auch die Bearbeitungszeiten sind zumindest im Groben angegeben. Wenn nicht, sollte hier unbedingt nachgefragt werden! Die Versicherungen berufen sich ansonsten darauf, dass es diesbezüglich keine Absprachen gab, und lassen sich mit der Bearbeitung Zeit. Der Versicherte hat dann keinerlei Druckmittel in der Hand.

Was aber auch klar sein muss: Jeder Tierhalter muss das nötige Geld erst einmal aufbringen und die Kosten ohnehin zuerst selbst tragen. Nur wenige Versicherungen bieten eine direkte Zahlung der Leistung an den Leistungserbringer an, zumal immer mehr Tierärzte sich darauf nicht verlassen wollen. Sie fordern Geld gegen Behandlung: Wer kein Geld dabei hat, kann keine Behandlung beanspruchen. Auf eine reine Notfallversorgung bezieht sich das sicherlich nicht, dennoch ist es auch ein Zeichen von Respekt dem Tierarzt gegenüber, auch im Notfall die Kosten für die Behandlung des geliebten Vierbeiners zu begleichen.

Fazit: Einige Versicherungen als schwarze Schafe bei der Leistungserbringung

Nicht wenige Versicherer zeigen sich als schwarze Schafe und drücken sich so lange wie möglich vor der Leistungserbringung. Auch bei grossen Versicherern, von denen das die Kunden nicht erwartet hätten, gab es jüngst Probleme. Allerdings sind diese kurzzeitigen Schwierigkeiten sicherlich kein Grund, die gesamte Versicherung infrage zu stellen. Kunden sollten sich lediglich rechtzeitig über ihre Rechte zur Leistungseinforderung informieren und im Ernstfall entsprechend rechtlich fundiert nachhaken.

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