Bei einfachen Verstössen lohnt sich der Einspruch nicht
Theoretisch besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Vorwurf Einspruch zu erheben und diesem zu widersprechen. Doch Juristen sind der Meinung, dass sich dies bei einfachen Regelverstössen im Verkehr nicht lohnen würde. Meist handele es sich um Verstösse, die von der Polizei gesehen wurden (zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle). Experten erklären, dass Polizisten als „Personen höheren Vertrauens“ gelten würden und dass auch ein Gericht davon ausginge, dass die Aussagen der Polizei wahr wären. Die Beamten sind per Gesetz zur Objektivität verpflichtet und müssen wahre Aussagen machen.
Dies stellte sogar schon ein Bundesgericht fest, dass die Feststellung der Beamten vor Ort als „starke Beweise“ bezeichnete. Das Gericht berücksichtigte dabei auch, dass eine Falschaussage von einem Polizisten strafbar sei. Sie könnten ihren Job verlieren, wenn sie sich durch eine falsche Aussage etwas zuschulden kommen liessen. Das Bundesgericht stellte zudem fest, dass Polizisten eine umfassende Ausbildung absolviert hätten, in deren Rahmen sie gelernt hätten, Abstände richtig einzuschätzen und sich mit geübtem Blick einen Überblick über eine aktuelle Lage verschaffen könnten. Im Umkehrschluss ging das Gericht davon aus, dass sich ein Beschuldigter aus nachvollziehbaren Gründen selbst verteidigen wolle und die Aussagen der Beamten infrage stellen würde. Sie würden nur entlastende Aussagen tätigen, was zwar nachvollziehbar, aber eben nicht beweisbar sei. Den Aussagen der Polizisten würde einfach mehr Gewicht beigemessen werden.
Damit ist klar, dass ein Gericht immer den Aussagen der Polizisten Glauben schenken wird, es sei denn, es gäbe aufgrund von Zeugen einen Grund, daran zu zweifeln. Für die Frage, ob sich ein Einspruch gegen eine verhängte Geldbusse lohnt oder nicht, bedeutet das, dass solch ein Einspruch besser nicht weiter verfolgt wird. Sind keine weiteren Zeugen zu benennen oder ist der Tatbestand nicht schwerwiegend, liegen die Kosten für den Einspruch und das notfalls gerichtliche Verfolgen dieser Einwendungen deutlich höher als die Geldbusse. Denn es ist mindestens mit 400 bis 500 Franken als Kostenaufwand für ein Einspruchsverfahren zu rechnen!
Einspruch kann sich bei Strafbefehl lohnen
Wird ein Strafbefehl verhängt, weil beispielsweise eine Vorfahrt missachtet oder das zulässige Tempo deutlich überschritten wurde, kann sich ein Einspruch aber lohnen. Meist wird hier mit einem Ausweisentzug gedroht, zudem sind die Kosten, die mit dem Strafbefehl zusammenhängen, meist sehr hoch. Eine Überprüfung durch ein Strafgericht kann sinnvoll sein, denn: Die Feststellungen im Strafbefehl sind für das Strassenverkehrsamt bindend, es muss die erforderliche Strafe ansonsten verhängen. Entschieden wird hier allein aufgrund der polizeilichen Ermittlungen, der Beschuldigte wird vor dem Verhängen des Strafbefehls nicht angehört.
Ein Einspruch ist nur sinnvoll, wenn zum einen eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, über die ein gewisser Anteil der Kosten für das Verfahren gedeckt werden kann. Zum anderen sollten entsprechende Beweise vorliegen, die die Unschuld des Beschuldigten darstellen können. Denn: Entscheidet das Gericht später, dass die Verurteilung entsprechend dem Strafbefehl rechtens ist, kann das Verfahren 1000 Franken oder mehr kosten. Wer sich unsicher ist, ob ein Einspruch lohnt oder nicht, kann mithilfe des Rechtsanwalts von dem Recht auf zehntägige Akteneinsicht Gebrauch machen. Die Kosten dafür sind über die Rechtsschutzversicherung abdeckt.
Fazit: Einspruch wegen Verkehrsverstössen gut überlegen
Die meisten Autofahrer sind der Meinung, sie hätten alles richtig gemacht. Dennoch kann es passieren, dass sie einen Strafbefehl bekommen oder zur Zahlung eines Bussgelds aufgefordert werden. Im Einzelfall sollten immer die anfallenden Kosten für den Einspruch berücksichtigt werden. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, kann der Sachverhalt zumindest erst einmal durch einen Anwalt geprüft werden, ehe die Entscheidung für oder gegen einen Einspruch getroffen wird.