Rechtsschutz: Geltungsbeginn/Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Es ist eine häufige Erfahrung der Versicherer, dass sich Interessenten an der Rechtsschutzversicherung melden und einen Vertrag abschliessen. Nahezu gleichzeitig wird eine Anfrage auf Kostenübernahme in einer Rechtsstreitigkeit gestellt.

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Das ist aber leider unnötig, denn bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Die Anfragenden bekommen eine Absage und müssen die anfallenden Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht selbst tragen.

Mit der Wartefrist, die auch als Karenzzeit bezeichnet wird, schützen sich die Versicherer vor einem möglichen Missbrauch und davor, dass jemand eine Leistung beansprucht, der noch keine Gegenleistung in Form der jährlich zu zahlenden Prämien erbracht hat. Meist wird eine Wartezeit zwischen einem und drei Monaten angesetzt, wobei sich die Versicherungen hierbei unterscheiden. 

Doch nicht nur die Versicherer selbst können unterschiedliche Wartezeiten ansetzen, auch für einzelne Rechtsgebiete können verschiedene Wartezeiten gelten. Ein Beispiel dafür ist der Mieter-Rechtsschutz, der meist auf eine dreimonatige Karenzzeit festgesetzt ist. Wird beispielsweise Klage wegen einer Kündigung eingereicht, so ist eine solche nach einem Auszug absehbar und wird demzufolge von der Versicherung nicht übernommen. 

Wer aber bereits eine laufende Rechtsschutzversicherung führt und dann Klage einreicht, kann sich auf die Leistungen des Versicherers verlassen.

Wer aber bereits eine laufende Rechtsschutzversicherung führt und dann Klage einreicht, kann sich auf die Leistungen des Versicherers verlassen.

Teilen

Rechtsschutzversicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: