So passen Sie die Krankentagegeldversicherung der betrieblichen Situation an!

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit kollidieren die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gemäss der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer wiederum, dass dieser seinen bisherigen Lebensstandard aufgrund der fortgesetzten Lohnfortzahlung halten kann.

Krankenkassen

Einen gemeinsamen Konsens finden

Hat ein Arbeitgeber in diesem Fall keine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, trägt dieser das finanzielle Risiko durch einen Verlust einer Arbeitskraft selbst. Das bedeutet, dass Arbeitgeber den Lohn komplett entrichten müssen, ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. 

Ist der Arbeitgeber hingegen nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, erhalten die Arbeitnehmer automatisch kein Ersatzeinkommen mehr. Deshalb ist es für Arbeitnehmer dringend empfehlenswert, eine eigene Krankentaggeld-Police abzuschliessen. 

Liegt demzufolge kein Kollektivvertrag durch den Arbeitgeber vor, müssen Einzelversicherte bei Krankenkassen oder privaten Versicherungsunternehmen mit einer höheren Prämienbelastung rechnen.

Vorteile der Krankentaggeld-Versicherung

Um diese Umstände zu vermeiden, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut beraten, mit der kollektiven Krankentaggeldversicherung eine gemeinsame Lösung zu finden. Generell ist eine kollektive Krankentaggeld-Police keine obligatorische Versicherung. Deshalb steht es dem Arbeitnehmer frei, den Arbeitnehmern die kompletten Prämien von deren Lohn abzuziehen. 

Übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Prämien, muss dieser während der vereinbarten Wartezeit nur 80 Prozent des Lohns auszahlen. Die Finanzierung dieser Versicherung hängt von ihrer jeweiligen Art ab. Eine Einzelversicherung ist im Vergleich mit der Kollektivversicherung generell teurer. Schliesslich lastet das Risiko bei einer Einzelpolice auch nur auf einer einzigen Person. 

Deshalb sind Arbeitgeber gut beraten, sich für eine kollektive Police zu entscheiden und dadurch geringere Prämien zu nutzen. Allerdings gibt es in der Schweiz auch einige Sportarten, deren Ausübung Versicherungen als Wagnis betrachten und deren unfallbedingte Folgen zu Kürzungen des Krankentaggeldes führen können. Dazu gehören unter anderem:

    • Autorennen
    • Extremkarate
    • Motorboot- und Motorradrennen

Keine Standard-Schemen

Für den Abschluss eines kollektiven Vertrags für einen Betrieb gibt es allerdings keine einheitliche Lösung. Private Versicherer und Krankenkassen stellen derartige Vereinbarungen zur Wahl. Jeder Schritt und jede Entscheidung sollte im Vorfeld genau überlegt sein. Nur dann ist es möglich, das passende Produkt mit dem richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. 

Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Als Versicherungsgrundlage kommt beispielsweise das KVG, das Krankenversicherungsgesetz, in Betracht. Darauf basierende Versicherungsverträge gestatten eine besonders flexible Gestaltung. Dem stehen die Richtlinien laut VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz, gegenüber. Hierbei sind Regelungen über Leistungen strenger ausgelegt.

Auf welche Faktoren achten?

Bezüglich der Wartefristen lohnt sich ebenfalls der Blick ins Detail. So schliesst ein auf dem VVG basierender Vertrag eine Kumulation mehrerer Krankheiten zumeist aus. Das bedeutet für Arbeitnehmer, keine Taggeldleistungen zu erhalten, falls diese in einem Monat für 15 Tage und später erneut mit einer anderen Krankheit für 20 Tage krankgeschrieben werden. 

Durch die Police zu erbringende Leistungen werden ebenfalls individuell festgelegt. In dieser Vereinbarung klärt sich unter anderem die Frage, wann der Tagesgeldanspruch beginnt und ob der Leistungsbeginn durch eine Prämienreduktion verschoben werden kann. Ausserdem sollten die Versicherungsnehmer genau durchdenken, welche Leistungen für einen etwaigen Mutterschutz der Arbeitnehmerinnen in Betracht kommen und welcher Höchstverdienst versichert werden soll.

Arbeitgeber sollten das Gespräch mit Arbeitnehmern suchen

Arbeitgeber sind gut beraten, Arbeitnehmer über die individuellen Versicherungsbedingungen zu informieren. Dies ist besonders wichtig, um etwaige entstehende Versicherungslücken zu schliessen. Bei einem Austritt aus dem Unternehmen sollten die Angestellten darüber informiert werden, dass ein Wechsel in eine Einzelversicherung möglich ist. 

Doch ist eine kollektive Krankentaggeld-Versicherung nun eine gute Lösung? Generell natürlich schon. Schliesslich trägt das gemeinsame Versicherungskonzept zu einem solidaren Miteinander bei. Andererseits ist es möglich, unterschiedliche Interessen mit einem Gesamtpaket zu berücksichtigen.

Welche Höhe sollte die Krankentagegeldversicherung abdecken?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von allen monatlichen Ausgaben und Einnahmen ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich über eine individuelle Haushaltsaufstellung ein Bild über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu machen. In aller Regel fallen folgende monatlichen Ausgaben an: 

    • Haushalt: Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon bzw. Internet, Rundfunk, Vereine, Zeitungen
    • Wohnen: Miete, Nebenkosten wie Strom, Gas, Müll, Wasser
    • Kfz-Kosten: Steuer, Kraftstoff, Reparatur (geschätzt)
    • Versicherungen
    • Raten für Sparverträge
    • Finanzierungskosten: Immobilien, Kredit- oder Leasingraten
    • Sonstiges: Fahrtkosten, Unterhaltung, Kultur, Freizeit, Hobby, Steuern, Unterhaltszahlungen, Schule, Aus- bzw. Weiterbildung

Von dieser Summe ziehen potentielle Versicherungsnehmer das voraussichtliche Krankengeld ab. Die sich daraus ergebende Differenz sollte über das Krankentagegeld abgesichert werden. 

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