Unfall als Fahrer eines Fremdwagens: Wer haftet für Schäden?

Gerade Führerscheinneulinge wollen sich ins Auto setzen und einfach losfahren. Oder jemand ist zu Besuch und ist nicht mit dem Auto angereist: Schnell das Auto vom Gastgeber leihen und den geplanten Ausflug unternehmen! Allerdings sollte nicht nur eine Bewilligung vom Fahrzeugeigentümer mitgeführt werden, sondern auch die Frage der Versicherung geklärt sein.

Gelegentliche Fahrten richtig abgesichert

Ups: Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es geschehen! Das Auto bremst erst beim Anstossen des vorderen Wagens an der Ampel. Der Schaden ist zwar klein, doch es muss die Frage geklärt werden, wer diesen jetzt übernimmt. Der Fahrzeugeigentümer oder der Fahrer? Die Antwort ist einfach: Der Unfallverursacher muss auch für den Schaden aufkommen. Alles ist gut, wenn dieser eine private Haftpflichtversicherung sein eigen nennt, denn hier kann das „Lenken fremder Motorfahrzeuge“ abgesichert werden. Eine solche Privathaftpflichtversicherung wird meist als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen. Experten bezeichnen diese Absicherung auch als „Fremdlenkerversicherung“. Bei entsprechender Gestaltung der Versicherung übernimmt diese folgende Kosten:

    • Reparaturkosten
    • Selbstbehalt
    • allfälliger Bonusverlust des Fahrers

Regelmässige Fremdlenker müssen sich anders versichern

Das oben Genannte bezieht sich nur darauf, wenn ein Fahrer gelegentlich mit einem Fremdfahrzeug unterwegs ist. Wenn er oder sie jedoch regelmässig mit einem Leihwagen fährt, ist der kleine Zusatz der Fremdlenkerversicherung nicht mehr ausreichend. Die Versicherungen gehen von einer Regelmässigkeit aus, wenn die Fahrzeugausleihe an mindestens 25 Tagen im Jahr stattfindet. Ausserdem gilt die Fremdlenkerversicherung nicht, wenn ein Fahrzeug von einem Mitbewohner aus demselben Haushalt geliehen wird. Dabei spielt die Anzahl der Tage auch keine Rolle.

Wichtig für Fremdlenker: Der Eigentümer des Fahrzeugs kann seinen Schaden gegenüber dem Fremdlenker geltend machen, das heisst, dieser haftet voll dafür. Eine separate Versicherung ist daher unbedingt zu empfehlen. Die versicherungstechnische Seite sieht dann so aus:

Bei vorliegender Vollkaskoversicherung für das ausgeliehene Fahrzeug übernimmt diese die Schäden an dem betreffenden Auto. Der Selbstbehalt und der allfällige Bonus werden dem Fahrzeughalter zulasten gelegt, doch dafür haften muss der Fremdlenker. Eine Fremdlenkerversicherung ist hier wichtig, um finanziell nicht belangt zu werden.
Deutlich teurer wird es aber, wenn nur eine Haftpflichtversicherung mit eventuell zusätzlicher Teilkasko abgeschlossen wurde. Auch hier gilt: Eine separate Versicherung ist als Sicherheit unbedingt zu empfehlen! Dennoch: Auf den Unfallverursacher und den Führer des geliehenen Fahrzeugs kommen in jedem Fall Kosten zu, denn auch eine Fremdlenkerversicherung verlangt in der Regel eine Selbstbeteiligung. Diese wird oft auf 500 Franken festgesetzt.

Fazit: Gut abgesicherte Fremdlenker

Hier noch einmal alles Wichtige zusammengefasst: Wer gelegentlich ein Fahrzeug leiht und mit diesem unterwegs ist (an weniger als 25 Tagen im Jahr), kann in der Privathaftpflichtversicherung den Zusatz zum „Lenken fremder Fahrzeuge“ aufnehmen lassen. Bei regelmässiger Fremdnutzung aber (ab 25 Tagen im Jahr) sollte eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug vorliegen.
Wer hingegen ein Auto mietet, sollte eine Reiseversicherung abschliessen, die auch eine Assistance-Deckung aufweist. Diese ist allerdings auch oft mit einem Selbstbehalt ausgestattet. Eine in der Privathaftpflichtversicherung integrierte Fremdlenkerversicherung deckt Schäden an einem gemieteten Auto nicht ab!

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