Unfall im Ausland: Das müssen Versicherte wissen

Ein Urlaub im Ausland? Eine Dienstreise oder ein Wochenendausflug? Wenn diese Fahrten mit dem Auto anstehen, sollte rechtzeitig über den Versicherungsschutz nachgedacht werden. Denn dieser muss unbedingt vollständig sein, wenn die Reise ansteht. Wichtig zu wissen: Geht es um Rechtsfragen bei einem Unfall, zählt immer das Recht des Landes, in dem er auch passiert ist. Das heisst, wenn ein Schweizer einen Unfall in Österreich baut, gilt das Recht in Österreich. Ansprüche müssen demzufolge dann auch in Österreich eingeklagt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist daher sinnvoll.

Im Ausland bitte mitnehmen

„Ich packe meinen Koffer und nehme mit …“ An das beliebte Kinderspiel kann auch bei den Vorbereitungen einer Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gedacht werden, denn es gibt einige Dinge, die auf keinen Fall vergessen werden dürfen. Ganz wichtig ist das Pannendreieck, das in den meisten Ländern Europas vorgeschrieben ist. Ausserdem ist eine Warnweste mitzuführen, denn diese erhöht die Sichtbarkeit von Personen auf den Strassen bzw. am Strassenrand. Es dient somit der eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, die eine reellere Chance bekommen, eine Person zu sehen.

Des Weiteren sollte ein Europäisches Unfallprotokoll mitgeführt werden, das alle nötigen Daten und Angaben enthält, die bei einem Unfall aufgenommen werden müssen. Kam es nur zu einem Blechschaden und sind folglich keine Personen verletzt worden, ist der Unfallrapport der Polizei nicht mehr nötig. Das Europäische Unfallprotokoll genügt, es muss allerdings vollständig ausgefüllt und auch von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Sprachliche Probleme treten nicht auf, wenn das Protokoll für das Zielland passend ausgewählt wird. Der Grund: Es ist in mehreren Sprachen erhältlich und kann daher individuell angepasst werden. Erhältlich ist das Formular bei der Autoversicherung oder direkt bei der Polizei.
Tipp: Die eigenen Daten können auch schon zu Hause eingetragen werden. Wird das Protokoll nicht benötigt – umso besser! In allen anderen Fällen ist es damit bereits vorbereitet.

Wenn ein Unfall passiert

Generell sollten sich Reisende gründlich über die Gesetzmässigkeiten in dem Land, in das sie einzureisen gedenken, informieren, damit es im Schadensfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt. Zudem sollte der eigene Versicherungsschutz unbedingt überprüft werden, denn nicht jede Versicherung deckt auch einen Schaden, der im Ausland entstanden ist. Dies betrifft zum einen den Schaden selbst, zum anderen die benötigte Deckungshöhe, die variieren kann.
Sollte es zu einem Unfall kommen, ist die Vorgehensweise wie folgt:

    1. Ruhe bewahren
      Sofern Sie selbst nicht verletzt sind, gilt es nun, ruhig zu bleiben und alles Weitere in die Wege zu leiten.

    2. Unfallstelle sichern
      Ganz wichtig: Das Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen! So werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt und können sich darauf einstellen, eine Unfallstelle zu passieren. Ausserdem ist der Warnblicker zu setzen. Je nach Situation muss Erste Hilfe geleistet werden, meist muss die Polizei gerufen werden. Dies gilt in jedem Fall, wenn Personen verletzt wurden oder wenn sich der Unfallbeteiligte nicht kooperativ zeigt bzw. das Unfallprotokoll nicht ausfüllen oder unterzeichnen möchte.

    3. Wichtige Punkte festhalten
      Ob im Unfallprotokoll oder selbst auf einer Liste: Die wichtigsten Punkte zum Unfall müssen unbedingt festgehalten werden, denn sie lassen sich später meist nicht mehr nachvollziehen oder sind gar gänzlich unbekannt. Dazu gehören zum Beispiel der Name und die Anschrift des Unfallgegners sowie weiterer Beteiligter, auch die Namen und die Anschrift von Zeugen werden notiert. Versicherungsdaten werden ausgetauscht, wobei die Internationale Versicherungskarte am besten einfach per Smartphone abfotografiert wird. Angaben aus dem Fahrzeugausweis des Unfallgegners sind ebenso wichtig, hier sind unter anderem Fahrzeughalter und Fahrgestellnummer zu notieren. Der Unfallort muss genannt werden, ausserdem ist die Beschreibung des Unfallhergangs wichtig. Wurde die Polizei gerufen, wird der Name des zuständigen Beamten aufgeschrieben, des Weiteren sollte die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle notiert werden.

    4. Keine Haftung anerkennen
      Unterschrieben wird vor Ort nur das Europäische Unfallprotokoll (wenn es in deutscher Sprache vorliegt), niemals ein ausländisches Protokoll oder eine handschriftliche Notiz, die den Ausschluss der Haftung erklärt.

Fazit: Reise ins Ausland gut vorbereiten

Soll die Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gehen, sollten sich Versicherte gut vorbereiten. Was sagt die Versicherungspolice über Haftung und Deckung? Ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung vorhanden (wenn nicht, unbedingt abschliessen!)? Bei einem Schaden sollte Ruhe bewahrt werden, auf keinen Fall ist eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Notfalls bitte immer auf die Polizei warten!

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