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Die Leistungsbandbreite der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz ist recht umfangreich, deckt sie als Grundversicherung der Schweizerinnen und Schweizer viele Kosten im Krankheitsfall ab.
Doch sind Bereiche wie Zahnmedizin oder Altenpflege nicht in den Kosten für die Grundversicherung enthalten und müssen durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Da diese ein Loch in die monatliche Haushaltskasse reissen können, ist es ratsam, sich zu fragen: Lohnt sich eine Krankenpflege Zusatzversicherung?
Diese Leistungen erbringt die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz:
Für die Grundversicherung sind die Prämien recht gering, doch Versicherte stehen in der Pflicht, sich an den Behandlungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich gilt der allgemeine Selbstbehalt von zehn Prozent der Behandlungskosten.
Im Jahr ist ein max. Beitrag von 700 Franken zugelassen, doch für Kinder beläuft sich dieser Betrag auf 350 Franken. Versicherte haben ausserdem die Wahl bei den Kosten des Franchise, die zwischen 300 und 2500 Franken liegen, Kinder zahlen nichts.
Mit einer Grundversicherung sind einige, aber längst nicht alle Kosten abgedeckt, die bei einer Behandlung durch eine Ärztin auftreten können. Daher ist es ratsam, einige ambulante Zusatzversicherungen abzuschliessen.
Grundleistungen einer Krankenpflege-Zusatzversicherung | Hochpreisige Leistungen einer Krankenpflege-Zusatzversicherung |
– Sehhilfen – Medikamente – Grippeimpfungen – Psychotherapeutische Behandlung durch Menschen ohne Ausbildung – Auslandsschutz | – Fitnesskurse – Yoga – Zahnbehandlungen (meist als Zahnzusatzversicherung) – Reiseimpfungen – etc. |
Je nachdem, wie viel Sie gewillt sind, zu zahlen, können Sie ihr Versicherungspaket aufstocken. Doch beachten Sie, dass die Versicherer nicht gezwungen sind, Sie in den Versicherungsschutz aufzunehmen.
Denn anders als bei der Grundversicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung machen, nach deren Prüfung die Kassen entscheiden, ob sie Sie aufnehmen oder nicht.
Falls Sie also vorhaben, Ihren Zusatzversicherer zu wechseln, ist Vorsicht geboten. Wollen Sie die Grundversicherung wechseln, reicht eine Kündigung 30 Tage vor Jahresende, also bis zum 30. November des Kalenderjahres.
Doch eine Zusatzversicherung hat gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss bis zum 30. September eingegangen sein, wobei nicht der Poststempel ausreicht, sondern der tatsächliche Eingang bei der Versicherung zählt. Warten Sie ausserdem die Zusage Ihres neuen Versicherers ab, bevor Sie kündigen.
Auch hier gilt nämlich: Anders als bei der Grundversicherung muss es eine schriftliche Zusage geben, bevor Sie Ihren Platz haben.
Welche Krankenpflege-Zusatzversicherung sich also für Sie lohnt, müssen Sie selbst prüfen. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben eine Zahnzusatzversicherung, eine Reiseschutzimpfung und eine Versicherung für nicht-kassenpflichtige Medikamente.
Nicht unbedingt notwendig sind Zusatzversicherungen fürs Spital oder Fitness-Abonnements. Allerdings muss auch hier für den oder die einzelne entschieden werden: Wer regelmässig zum Training geht, kann diese Versicherung durchaus in Erwägung ziehen.
Grundsätzlich werden Krankenpflege-Versicherungen in der Schweiz zwischen stationären und ambulanten Versorgungsmodellen unterschieden. Die stationäre Spitalversicherung eignet sich in erster Linie für folgende Personengruppen:
Fällt die Wahl auf eine halbprivate Police, haben Versicherungsnehmer Anspruch auf freie Arztwahl sowie ein Zweibettzimmer. Die private Variante kommt für alle Versicherungsnehmer mit noch grösseren Komfortwünschen in Betracht.
Die ambulante Zusatzversicherung spezialisiert sich hingegen auf Leistungen der Bereiche Komplementär- und Alternativmedizin. Der Service dieser Police schliesst ausserdem Finanzierung von durch die Grundversicherung ausgeschlossenen Arzneimitteln ein.
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