Vielen Schweizerinnen und Schweizern ist die Mundhygiene ein Bedürfnis, doch die obligatorische Grundversicherung übernimmt lediglich ernsthafte Erkrankungen des Kauapparats. Die 10 häufigsten Fragen zu Zahnzusatzversicherungen in der Schweiz haben wir hier für Sie zusammengestellt und beantwortet.
1. Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?
Da sich Versicherte in der Schweiz immer mit zehn Prozent an den Kosten der Behandlung beteiligen müssen, müssen diese zehn Prozent plus Franchise bezahlt werden. Die Prämienkosten für eine Zahnzusatzversicherung liegen zwischen 10 und 20 Franken pro Monat und pro Kind.
Aber aufgepasst: Bei vielen Versicherungen müssen gesonderte Pakete abgeschlossen werden, die teurer sind als das Gesamtpaket. Die Kosten unterscheiden sich je nach Franchise und Versicherung, weshalb ein Vergleich der Anbieter sinnvoll ist.
2. Was umfasst das Angebot der Zahnzusatzversicherung?
Das Angebot umfasst unter anderem diese wichtigen Leistungen:
- Korrekturen von Zahnfehlstellungen
- Zahnersatz wie Kronen, Stiftzähne, Brücken und Prothesen
- Prophylaxe und Dentalhygiene
- Röntgendiagnostik
- konservierende Zahnbehandlungen
- Zahnextraktionen
3. Wozu benötige ich eine Zahnzusatzversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz deckt nicht die Zahnbehandlungen einer Patientin oder Patient ab, solange es sich nicht um ernsthafte Erkrankungen handelt. Behandlungen gegen Karies oder Zahnfehlstellungen müssen selbst übernommen werden.
Vorteile | Nachteile |
Übernahme der nicht in der Grundversorgung enthaltenen Leistungen Sicherheit Behandlungsspektrum Rabatte bei mehreren Familienmitgliedern | höhere monatliche Ausgaben für die Krankenversicherung vertragliche Bindung Karenzfrist |
4. Wer muss sich in der Schweiz obligatorisch bei einem Krankenversicherer versichern?
Jeder in der Schweiz wohnende Mensch muss sich in die obligatorische Krankenversicherung begeben. Am besten über einen Krankenversicherungsvergleich.
5. Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
Um eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen, müssen Sie jünger als 65 Jahre sein und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Weiterhin ist ein positiver Aufnahmebescheid und eine Gesundheitsprüfung vonnöten.
6. Kann ich auch zu einem Zahnarzt in Ungarn in die Behandlung gehen?
Ob Sie nach Abschluss bei einem ausländischen zahnarzt in Behandlung gehen dürfen, müssen Sie bei der Versicherung erfragen. In der Regel gelten die Zahnversicherungen weltweit unter der Voraussetzung, dass der behandelnde Arzt oder die Ärztin über eine gleichwertige Ausbildung wie jene in der Schweiz verfügen. Ausserdem darf die Behandlung nicht teurer als in der Schweiz sein.
7. Wie wechsle ich die Zahnzusatzversicherung?
Normalerweise können Sie Ihre Zusatzversicherungen einmal im Jahr kündigen, wenn Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. September eingegangen ist. Nur so können Sie unter Einhaltung der dreimonatigen Frist zum 30. Dezember wechseln. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
8. Kann ich im Sonderfall auch ohne Einhaltung der Frist kündigen?
Ja, unter besonderen Umständen kann ohne Fristeinhaltung gekündigt werden. Dies ist im Schadenfall möglich, beispielsweise, wenn der behandelnde Arzt einen medizinischen Fehler gemacht hat oder Sie einen medizinischen Unfall hatten. Auch bei einer Erhöhung der Prämien gilt das spezielle Kündigungsrecht, doch achten Sie auch hier auf Einhaltung der Frist.
9. Gibt es eine Karenzfrist?
Für die meisten Zahnzusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von sechs Monaten. Das bedeutet, dass eine Behandlung erst sechs Monate nach Vertragsabschluss möglich ist. Für die Übernahme entscheidend ist das Behandlungsdatum.
10. Gibt es Rabatt, wenn ich wechsle? Wie können Prämien eingespart werden?
Kinder und junge Erwachsene haben in der Regel tiefere Prämien. Manche Versicherung bieten Rabatt an, wenn mehrere Familienmitglieder bei ihnen versichert sind. So staffeln sich die Rabatt-Angebote nach 5% pro zwei Versicherte pro Familie oder 10% ab drei versicherte Familienmitglieder. Im Grossen und Ganzen liegen die Rabatte zwischen 0 und 20% und sind auf freiwilliger Basis.
Gut zu wissen!
Bitte bedenken Sie bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung, dass sich individuell vereinbarte Leistungen am jeweiligen Leistungsumfang orientieren. Das bedeutet, dass sich einige Anbieter eher auf Korrekturen von Zahnfehlstellungen und andere Versicherungsgesellschaften auf Zahnersatz konzentrieren.
Zudem variiert der Anteil, mit dem Sie sich an den jeweiligen Behandlungskosten beteiligen müssen. Einige Versicherungsunternehmen tragen die Kosten für Behandlungen wie Zahnspangen deshalb nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Zudem unterscheiden sich die Angebote der Krankenkassen für ein Limit jährlich vereinbarter finanzieller Leistungen.
Diesbezüglich sollten Sie darauf achten, dass diese Angebote kein Minimum von 5.000 Franken unterschreiten. Umso wichtiger ist es deshalb, Angebote detailliert miteinander zu vergleichen.
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