Ein Arbeitsunfall: Zahlt die Krankenkasse?

Vor einem Arbeitsunfall, auch als Betriebsunfall bekannt, ist niemand gefeit. Eine Unachtsamkeit oder eine falsche Handbewegung genügt, um schlimmstenfalls folgenschwere Verletzungen herbeizuführen. Deshalb sind Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, eine Police bei Ihrer Krankenkasse gegen Berufsunfälle abzuschliessen. 

Sind die Angestellten mindestens acht Stunden je Woche im gleichen Betrieb tätig, ist ausserdem eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle erforderlich.

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Unterscheidung von Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen

In der Schweiz differenzieren Versicherungsgesellschaften nach sogenannten Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen. Diese beiden Arten an Arbeitsunfällen zeichnen sich durch nachfolgende Besonderheiten aus:

    • Berufsunfall: Ereignisse bezeichnet, die bei Arbeiten auftreten, welche auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse durchgeführt werden
    • Nichtberufsunfall: Unfall, der auf dem Arbeitsweg, bei der Ausübung von Sportarten oder anderweitig in der Freizeit passiert

Ein Unfall ist geschehen: und nun?

Nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Die Arbeitgeber haben daraufhin wiederum die Pflicht, den Unfall umgehend dem Versicherungsunternehmen zu melden. 

Daraufhin erhalten betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Formular, das behandelnde Ärzte wahrheitsgetreu und komplett ausfüllen müssen. Anschliessend wird das Ereignis sofort dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt, eventuell auch über eine Onlinemeldung. 

Als etwaige Leistungsträger kommen Unfallversicherungsunternehmen, Betriebshaftpflichtversicherer, Zusatzversicherer eines Arbeitgebers beziehungsweise des Verunfallten oder Invalidenversicherungsgesellschaften in Betracht. Alternativ stellen sich Anbieter für Alters- und Hinterbliebenenversicherungen, Vorsorgeversicherungen oder Haftpflichtversicherungsgesellschaften als mögliche Leistungsträger zur Verfügung.

Haben Betroffene einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach einem Unfall deren Lohn für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent weiterzuzahlen. Allerdings bestehen keine eindeutigen Regelungen über die Dauer der Lohnfortzahlung. 

Aus Sicherheitsgründen sind in der Schweiz deshalb alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall haben Betroffene einen Anspruch auf ein Taggeld, das sich auf 80 Prozent des Lohns beläuft. Hierbei ist es unerheblich, ob der Unfall in der Freizeit oder während der Arbeit geschehen ist.

Sonderregelungen für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigungsstunden

Sonderregelungen gelten ausschliesslich für Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche beruflich tätig sind. Bei diesen Angestellten sind nur die Unfälle und Berufsunfälle versichert, die den Arbeitsweg betreffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn dieser Personen für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent auszuzahlen. 

Eine Dauer der Lohnfortzahlung ist auch in diesem Fall nicht explizit gesetzlich geregelt. Doch laut Gerichtspraxis sollten Arbeitgeber im ersten Dienstjahr ein Minimum von drei Wochen berücksichtigen. 

Dauert das Arbeitsverhältnis hingegen länger an, treten Richtlinien wie die Basler, Zürcher oder Berner Skala in Kraft. In diesen Tabellen ist vermerkt, über welchen Zeitraum Arbeitgeber den Lohn in Abhängigkeit der Dienstjahre auszahlen müssen.

Ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit möglich?

Nach einem Unfall ist das Risiko hoch, für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig zu sein. Im Rahmen einer beschränkten festgelegten Zeit sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dann nicht berechtigt, ihre Mitarbeiter zu kündigen. Umso wichtiger ist es, die Unterstützung von Krankenkassen vollends auszuschöpfen und sich einer bestmöglichen Therapie zu unterziehen.

Dürfen Betroffene trotz Arztzeugnis arbeiten?

Wer arbeitsunfähig ist, darf auch nicht arbeiten. Andernfalls gehen Arbeitnehmer das Risiko ein, dass die Krankentagegeldversicherung das Krankentaggeld zurückfordert. Schlimmstenfalls reichen die Versicherungsunternehmen sogar Strafanzeige ein.

Ein Arbeitsunfallversicherung finden: Ein Vergleich hilft weiter

Möchten Arbeitgeber eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abschliessen oder sind Privatpersonen an der Police interessiert, ist ein Versicherungsvergleich im Vorfeld dringend empfehlenswert. 

Offerten einzelner Versicherungsunternehmen unterscheiden sich zum Teil eklatant voneinander. Wer deshalb das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sucht, erhält in einem Versicherungsvergleich einen repräsentativen Überblick über die einzelnen Offerten. 

Diese Vergleiche sind heutzutage problemlos im Internet möglich. Die Eingabe weniger Informationen und Daten genügt, um sich detailliert über die Versicherungskonditionen und Angebote zu informieren. 

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