Die Prämienbefreiung gilt für Personen, die während mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen im Dienst sind. Das gilt für Militär- und Zivildienst und auch für den Zivilschutz.
Diese Personen unterstehen nun der Militärversicherung, allfällige Rechnungen sind also dort einzureichen.
Betroffene müssen den Marschbefehl mindestens acht Wochen vor Dienstantritt der Krankenkasse einschicken.
Wer den Marschbefehl zu spät einschickt, verursacht der Krankenkasse unnötige Umtriebe. Sie wird dann zu Unrecht bezahlte Prämien später (nach Dienstende) mit den neuen Prämienrechnungen verrechnen (oder allenfalls vorher schon zurückerstatten).
Wenn die Dienstpflichtigen eingerückt sind, müssen sie von der zuständigen Armeestelle (meist vom Schulkommando) eine Bestätigung verlangen, dass sie eingerückt sind. Diese müssen sie der Krankenkasse schicken – sonst schickt diese weiterhin Prämienrechnungen.
Für die Prämienbefreiung werden nur ganze Monatsprämien berücksichtigt. Beginnt der Dienst vor dem 15. eines Monats, gilt die Prämienbefreiung schon ab diesem Monat, sonst ab dem folgenden.
Weitere Informationen im Überblick
Wer seinen Militär- oder Zivildienst in der Schweiz verrichtet, kann ergänzend zur Grundversicherung allerdings keine Zusatzversicherung sistieren. Diese Policen laufen während der Militärzeit einfach weiter. In diesem Zeitraum sind Versicherungsnehmer verpflichtet, die Prämie während der Dienstzeit auch weiter zu entrichten.
Wer sich zusätzlich für eine halbprivate Spitaldeckung entschieden hat, kann bei einer Hospitalisierung natürlich auch die Vorzüge dieser Versicherung nutzen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Militärversicherung zwar die Kosten für die Grundversicherung übernimmt. Während eines Spitalaufenthalts erfolgt eine Kostenübernahme jedoch über die allgemeine Spitalabteilung.
Wer etwaig entstehende Folgekosten vermeiden möchte, ist gut beraten, sich schon im Vorfeld über eine Versicherungsdeckung durch die Krankenkasse zu informieren.
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