Private Haftpflichtversicherung: Reicht eine Deckungshöhe von fünf Millionen aus?

Dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist klar und bedarf keiner Diskussion. Zu schnell passiert ein Schaden, der dann möglichst nicht aus eigener Tasche bezahlt werden soll. Zumal der Verursacher in voller Höhe für einen Schaden haftet und das mit dem gesamten privaten Vermögen und notfalls lebenslang. Doch nicht nur die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist wichtig, sondern auch, in welcher Höhe sie abgeschlossen werden sollte.

Hohe Summen in Versicherungsfällen möglich

Wenn jemand auf der Gartenparty die gute Kamera des Nachbarn zu Boden fallen lässt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden und reguliert ihn, wobei die Schadenshöhe hier meist im Hunderter- bis niedrigen Tausenderbereich liegt. Doch was ist, wenn eine Person zu Schaden kommt? Beispielsweise rutscht der Postbote auf dem Weg zum vereinbarten Ablageort auf dem Grundstück aus, bricht sich kompliziert das Bein und fällt monatelang aus? Ein Personenschaden mit folgendem Vermögensschaden durch den Verdienstausfall geht nicht im vierstelligen Bereich ab. Die Kosten sind für die eigentliche Behandlung sehr hoch, es müssen Verdienstausfälle gezahlt und eventuell Schadensersatz geleistet werden. Ausserdem können Folgekosten noch viele Jahre lang anfallen. Solche Kosten sind nicht nur unvorhersehbar, sondern auch in einer Höhe, die ein normaler Bürger kaum aus seinem Ersparten stemmen kann. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Dies wiederum aber nur bis zur vereinbarten Deckungshöhe, die meist zwischen drei und zehn Millionen Franken liegt. Die meisten Versicherer bieten Deckungshöhen von drei, fünf oder zehn Millionen Franken an, nur teilweise sind individuelle Beträge dazwischen zu vereinbaren.

So hoch sollten die Deckungssummen sein

Auch wenn wirklich hohe Schadenssummen selten sind, so kommen sie doch vor. Trifft es einen Haftpflichtigen, hilft es diesem nicht, dass die Schadenssummen nur selten hoch sind – er muss doch zahlen und sich vielleicht lebenslang verschulden, weil seine Versicherung keine ausreichende Deckung aufweist. Also lieber eine sehr hohe Deckung vereinbaren und damit rundum abgesichert sein? Auch das ist unnötig, denn eine zu hohe Deckung geht auch mit sehr hohen Prämien einher.

Es gilt demnach, das Risiko abzuwägen und danach die Deckungshöhen zu bestimmen. Es muss unter anderem um diese Fragen gehen, wenn eine erste Einschätzung der richtigen Deckung vorgenommen wird:

    • Mit welcher Tätigkeit kann ich einen grossen Schaden anrichten?
    • Bin ich Hauseigentümer?
    • Vermiete ich Wohn-, Gewerbe- oder Lagerraum?
    • Sind auf meinem Grundstück fremde Personen unterwegs?
    • Habe ich Kinder, die einen Schaden verursachen können?
    • Betreibe ich einen Sport, durch den andere zu Schaden kommen können?

Diese Fragen sind nur beispielhaft zu sehen und können individuell angepasst und erweitert werden. Wichtig ist, den persönlichen Grundbedarf zu klären. Wer als Rentner allein in seinem Haus lebt, hat ein deutlich niedrigeres Haftungsrisiko als eine Familie mit drei Kindern in einem Mehrfamilienhaus. Hinzu kommt, dass das persönliche Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt werden sollte. Wer sich nur wohlfühlt, wenn wirklich jede Eventualität abgesichert ist, sollte eher höhere Prämien zahlen und dafür davon profitieren, in jeder Situation rundum abgesichert zu sein – auch wenn diese niemals eintreten wird. Fachleute nennen das eine Risikoaversion, gemeint ist die Ablehnung jeglichen Risikos.
Wichtig ist in jedem Fall, vor Vertragsschluss eventuelle Haftungsausschlüsse zu klären, denn auch diese können vereinbart werden.

Fazit: Zehn Millionen sind als Deckungssumme ausreichend

Wer sich fragt, wie hoch die Deckung in der Haftpflichtversicherung sein sollte, kann davon ausgehen, dass mit einer Summe von zehn Millionen Franken sowohl Personen- als auch Vermögensschäden ausreichend abgesichert sind. Je nach individuellem Risiko, das vor Abschluss des Versicherungsvertrags geklärt werden sollte, kann es sein, dass auch eine niedrigere Summe genügt. Meist ist es möglich, eine Deckung von drei, fünf oder zehn Millionen Franken zu vereinbaren. Wichtig: Reicht die Deckungssumme nicht aus, haftet der Schadensverursacher mit seinem privaten Vermögen für die weiteren Kosten.

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