Verlängerung der Fitnessabos wegen Lockdown

Viele Fitnessstudios haben ebenfalls mit dem Corona-Lockdown zu kämpfen und können keine Trainings anbieten. Sie haben die Abos, die bereits laufen, um die Zeit des Lockdowns verlängert. Doch es gibt auch schwarze Schafe.

Gutschreibung des Fitnessabos erst bei Verlängerung?

Die Denkweise der Fitnessstudios, die nicht gerade im Sinne ihrer Mitglieder handeln, ist einfach. Sie schreiben die Zeit des Lockdowns zwar gut, jedoch nicht direkt für das laufende Abonnement. Vielmehr erfolgt die Gutschreibung erst mit dem Einlösen eines neuen Fitnessabos. Das ist ein erheblicher Nachteil für den Kunden, denn er konnte während des Lockdowns nicht trainieren. 

Das Geld für das Abo war aber bereits gezahlt, was bedeutet, dass eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden musste. Die logische Schlussfolgerung, die auch gute und seriöse Fitnessstudios gezogen haben: Sie verlängern die Laufzeit des Abos um die Zeit des Lockdowns. Die schwarzen Schafe aber sind nicht in dieser Art vorgegangen und haben vielmehr das laufende Abo auslaufen lassen. Wer nicht verlängern wollte, ging somit leer aus.

Die Argumentation der Fitnessstudios, die sich als wenig kundenfreundlich präsentierten, war, dass sie auch unter den Folgen des Lockdowns zu leiden hätten. Durch die Gutschrift auf ein verlängertes Abo wollten sie die wirtschaftlichen Folgen ein wenig abmildern bzw. auf einen längeren Zeitraum verteilen. Doch das ist nicht rechtens, denn hier greift das Obligationenrecht. 

Dieses Recht besagt, dass ein Ausfall zu erstatten ist, wenn eine Leistung nicht zu erbringen war. Verschiedene Rechtsexperten äusserten sich in der Vergangenheit diesbezüglich und erklärten, dass dies nur anders sei, wenn die AGB des Fitnessstudios eine entsprechend anderslautende Regelung vorsehen. Dann hiesse es, dass der volle Betrag geschuldet würde, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte. War diese Formulierung in den AGB der Studios nicht zu finden, so ist auch die oben beschriebene Vorgehensweise der Gutschrift auf ein verlängertes Abo nicht zulässig.

Nur wenige schwarze Schafe

Nach Umfragen in Schweizer Fitnessstudios ergab sich, dass nur wenige zuungunsten ihrer Kunden agieren würden. Die meisten würden das laufende Fitnessabo um die Zeit des Lockdowns verlängern und sähen hier keine Einschränkungen vor. Zumal auch eine andere Idee eines Studios gegen das Obligationenrecht verstösst. Hierbei wurden nur vier Wochen des insgesamt acht Wochen dauernden Lockdowns angerechnet und damit immer noch die Hälfte der nicht erbrachten Leistungen berechnet.

Wieder andere Studios hatten eine ganz andere Idee. Sie fragten ihre Kunden, ob diese bereit seien, auf die Verlängerung des Abos zu verzichten und damit das Studio zu unterstützen. Viele Kunden zeigten sich solidarisch und erklärten sich bereit, von Forderungen bezüglich einer Verlängerung abzusehen. 

Einige Sportler, die zu den definierten Risikogruppen gehören, wollen auch nach dem Lockdown nicht wieder trainieren gehen, weil sie im Fitnessstudio Angst vor einer Ansteckung haben. Die Studios bieten an, dass deren Pause länger andauern darf und dass das Fitnessabo sogar um die entsprechende Zeit verlängert werden. Allerdings nicht auf blosse Zusage, sondern die betreffenden Kunden müssten ein Attest vom Arzt beibringen, aus dem die Zuordnung zu einer Risikogruppe hervorgehe. Teilweise ist es sogar möglich, dass die Pause länger andauert, wenn nicht der Sportler selbst einer Risikogruppe angehört, sondern wenn er mit einer Risiko-Person zusammenlebt. 

Fazit: Die meisten Fitnessstudios zeigen sich kulant

Der Lockdown hat Sportlern eine Pause aufgezwungen, diese konnten nicht mehr im Fitnessstudio trainieren. Die dadurch nötige Pause wurde seitens der Fitnessstudios kulant auf das laufende Abo angerechnet, sodass dieses zeitlich länger lief. Wenige schwarze Schafe unter den Anbietern wollten die Verlängerung nur offerieren, wenn das Fitnessabo verlängert wird. 

Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht dem aktuellen Recht und widerspricht dem Obligationenrecht. Einzige Ausnahme: Wenn in den AGB des Fitnessstudios eine entsprechende Regelung zu finden ist, kann auf die Verlängerung aufgrund des Lockdowns verzichtet werden.

Teilen

So bezahlst du für dein Fitness-Abo nichts!

Du willst wissen, wie Du kostenlos an ein Fitness-Abo kommst? Gern informieren wir Dich dazu!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: