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Die Krankenkassenprämien verändern sich jedes Jahr, mitunter sogar während des Laufenden Jahres. Wer also ein paar Franken sparen will, kann dies jedes Jahr tun: Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können Versicherte zum Ende des Jahres zu einer anderen Krankenkasse wechseln und so bis zu 1000 Franken sparen.
Haben Sie gewusst: neotralo.ch kümmert sich um Ihren Krankenkassenwechsel für Sie! Sie sparen viel Zeit und Geld.
Um die Krankenkasse wechseln zu können, muss zunächst einmal schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Aufgepasst: Entscheidend ist dabei das Eintreffen der Kündigung bei der Versicherung, nicht etwa der Poststempel. Die Kündigung muss spätestens am 30. November (letztem Arbeitstag im November) eingegangen sein.
MIthilfe eines Vergleichs der Krankenkassenprämien finden Sie heraus, welche Krankenkasse die günstigste für Ihren Wohnort ist. Haben Sie eine gewählt, schicken Sie eine Anmeldung an die Ihre gewählte Kasse, am besten per Einschreiben.
Beachten sollten Sie in jedem Fall, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen, falls Sie Ihre Zusatzversicherungen behalten müssen. Sonst haben Sie mit der Kündigung womöglich die gesamte Police gekündigt.
Sie haben fristgerecht gekündigt und trotzdem keine Bestätigung der Kasse erhalten. Betroffene können ohne Sorgen sein, denn auch ohne eine schriftliche Bestätigung der neuen Kasse sind Sie versichert. Zur Sicherheits können Sie nachfragen oder eine Bestätigung verlangen.
Die neue Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, der alten Kasse zu melden, dass Sie einen neuen Versicherer haben. Damit beweist sie, dass Sie als Neukundin oder Neukunde ohne unterbrochenen Versicherungsschutz versichert sind.
Voraussetzung ist, dass keine offenen Prämienforderungen bei der alten Kasse vorliegen.
Auch wenn Sie lediglich Ihre Zusatzversicherungen kündigen möchten und die Grundversicherung bei Ihrem alten Anbieter behalten wollen, müssen Sie auch schriftlich kündigen. Unterscheiden Sie bei diesen zwischen Spitalzusatzversicherung und den ambulanten Zusatzversicherungen.
Spitalzusatzversicherung | ambulante Zusatzversicherung |
Kostenübernahme für stationären Aufenthalt | Medikamente alternative Behandlungsmethoden Zahnersatzkosten Behandlungen im Ausland |
Die Kündigungsfrist bei den Zusatzversicherungen ist länger als bei der Grundversicherung und liegt meist bei drei Monaten. Die Kündigung muss also zum 30. September eingegangen sein, um zu 30. Dezember wirksam zu sein.
Beachten Sie vor dem Abschluss, ob Sie vertraglich länger als das durchschnittliche Jahr an einen Versicherer gebunden sind. Dies sollte Ihre Entscheidung beeinflussen.
Für die meisten Wechselnden ist die Höhe der Prämien bei den Krankenkassen der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung. Bis zum 31. Oktober müssen die Versicherer deshalb mitteilen, wie hoch diese im nächsten Jahr ausfallen werden. Von Gesetz her ist er ausserdem dazu verpflichtet, Ihnen Ihr Kündigungsrecht mitzuteilen.
So gehen Sie mit der Kündigung vor, wenn eine Prämienerhöhung ansteht:
Gleicht eine Krankenkasse ihre Prämien nach oben an, muss die Institution ihre Versicherungsnehmer über diesen Kostenanstieg sowie über die Option eines Krankenkassenwechsels schriftlich informieren. Diese Informationen müssen Versicherte rund zwei Monate vor der Erhöhung der Prämie erhalten.
Daraufhin steht den Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat zu. Diesen Wechsel können Versicherte bis zum letzten Tag des jeweiligen Vormonats beantragen, bevor die neuen Prämien in Kraft treten.
In der Praxis können Versicherte allerdings eher selten von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erfahrungsgemäss ziehen es die meisten Versicherungsgesellschaften vor, die Prämien nur zum Jahreswechsel anzupassen.
Abschliessend lässt sich festhalten, dass sich ein jährlicher Wechsel der Grundversicherungen fast immer finanziell lohnt und auch bei den Zusatzversicherungen ist es ratsam, ein waches Auge auf sie zu haben.
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