Wie wechsle ich meine Krankenkasse?

Die wichtigsten Tipps für den Wechsel der Grundversicherung finden Sie bei neotralo.ch

Wer sich nicht nur um die Prämiensparmöglichkeiten kümmern, sondern auch eine günstigere Kasse suchen will, kann das in der Grundversicherung jedes Jahr tun: Der Leistungsumfang ist überall gleich, die Kassen müssen jede Person ohne Vorbehalt und ohne Wartefrist aufnehmen. Egal ob sie alt, schwanger oder krank ist.

Ein solcher Wechsel kann sich lohnen: In etlichen Fällen können Einzelpersonen mit einem Wechsel der Grundversicherung locker 1000 Franken im Jahr sparen.

Wechsel bei unterjähriger Prämienerhöhung: Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse die Prämie während des Kalenderjahres erhöht. Das ergibt ebenfalls ein Kündigungsrecht. Egal mit welchem Modell man versichert ist!

Es gilt das Empfangsdatum: Für alle Kündigungen der Krankenkasse gilt das Datum des Empfangs. Die Kündigung muss demnach am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eingetroffen sein.

Es zählt also nicht etwa der Poststempel mit dem Datum des Abschickens, sondern das rechtzeitige Eintreffen bei der Krankenkasse.

Tipp: Schicken Sie Kündigungen eingeschrieben und rechtzeitig ab. Denken Sie daran, dass der letzte Tag des Monats auf einen Sonn- oder Feiertag fallen kann, an dem die Krankenkasse keine Post abholt. (Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen hängt die Fristwahrung vom Wortlaut des jeweiligen Reglements der Krankenkasse ab.)

Ohne Bestätigung versichert: Wenn Sie sich schriftlich und eingeschrieben bei einer Kasse anmelden, sind Sie auch ohne Bestätigung versichert.

Es braucht eine Meldung der Kasse: Das Versicherungsverhältnis bei der alten Krankenkasse ist erst dann offiziell beendet, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitteilt, dass der Neukunde bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. So will es das Gesetz.

Die neue Krankenkasse muss also Ihrer bisherigen melden, dass Sie jetzt bei ihr versichert sind. Schickt die neue Kasse diese Meldung zu spät, erfolgt der Wechsel auf den 1. Februar.

Kein Wechsel bei Prämienausstand: Ein Kassenwechsel ist nur möglich, wenn Sie der bisherigen Kasse am 31. Dezember weder Prämien noch Kostenbeteiligungen schulden und auch keine Verzugszinsen und Betreibungskosten.

So gehen Sie vor:

1. Finden Sie heraus, welche Kasse die obligatorische Grundversicherung an Ihrem Wohnort günstig anbietet.

2. Kündigen Sie die Grundversicherung eingeschrieben bei Ihrer jetzigen Kasse. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bzw. am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eingetroffen sein.

3. Melden Sie sich schriftlich und eingeschrieben bei der Krankenkasse Ihrer Wahl für das nächste Jahr an (Musterbrief herunterladen).

Tipp: Falls Sie die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse kündigen, die Zusatzversicherungen aber beibehalten wollen, so achten Sie darauf, dass Sie in Ihrem eingeschriebenen Brief nur die Grundversicherung kündigen und nicht die ganze Police!

Falls Sie so vorgehen, darf Ihnen die neue Kasse die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern. Auch wenn Sie vorher nie eine Offerte verlangt oder erhalten haben.

Sind für einen Wechsel von Zusatzversicherungen die gleichen Bedingungen gültig?

Erfahrungsgemäss gelten für einen Wechsel bzw. eine Kündigung von Zusatzversicherungen andere Fristen und Regeln als bei der Grundversicherung. Bei diesen Policen müssen Versicherungsnehmer im Regelfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. 

Einige Versicherungsanbieter schreiben sogar eine Frist von bis zu sechs Monaten vor. Ebenso wie in der Grundversicherung sollten Versicherungsnehmer den Wechselwunsch in Schriftform via Einschreiben einreichen. 

Aber Achtung: Im Gegensatz zu Grundversicherungen sind Zusatzversicherungen berechtigt, Antragsteller abzulehnen. Dennoch darf Ihnen dieser Wechsel – aus welchen Gründen auch immer – nicht verwehrt werden. 

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