Finanzielle Sicherheit für erkrankte Personen
Wer vorübergehend nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, steht häufig vor einem grösseren Problem. Selbständige müssen ihre finanziellen Polster aufbrauchen. Hausfrauen oder Hausmänner müssen eventuell nach einer bezahlten Betreuung Ausschau halten.
Sogar Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden mit Problemen konfrontiert. Denn schlimmstenfalls dauert die Arbeitsunfähigkeit über einen solch langen Zeitraum an, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt.
In diesen und vielen weiteren Situationen verspricht eine Krankentagegeldversicherung finanzielle Absicherung.
Vorteile der Krankentagegeldversicherung
Die Tagegeldversicherung zielt darauf ab, die Finanzierung des eigenen Alltags und Lebensstils im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall abzusichern. Im Krankheitsfall steht eine Zahlung von bis zu 100 Prozent des Lohns in Aussicht.
Allerdings wirkt sich die Art der Versicherung auch deutlich auf die jeweiligen Konditionen aus. Abhängig von der Art der Krankentagegeld-Versicherung ist eine Auszahlung der Versicherungssumme bis zu zwei Jahren möglich. Nimmt man für eine Auszahlung des im Fall einer Arbeitslosigkeit fälligen Tagegelds eine längere Wartezeit in Kauf, wirkt sich dieser Umstand ebenfalls positiv auf die Höhe der Prämien aus.
Eine Tagesgeldversicherung bietet potentiellen Versicherungsnehmern in der Schweiz eine hohe Flexibilität. Je nach der Höhe des Krankentagegelds sowie der Wartezeit birgt die Police umfassende Gestaltungsoptionen. Doch durch diese Flexibilität hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Konditionen individuellen Erfordernissen anzupassen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- finanzielle Sicherheit trotz Erkrankung
- Versicherungskonditionen können individuell angepasst werden
Keine Kostenübernahme bei eintretender Arbeitslosigkeit
Auch wenn es im ersten Moment etwas kurios klingen mag: Doch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Regelung über einen “Wegfall der Versicherungsleistung” kann sich gravierend auf die Inanspruchnahme der Krankentagegeld-Versicherung auswirken.
Kündigt ein Arbeitnehmer selbst oder erhält dieser die Kündigung, ist es durchaus möglich, daraufhin als Versicherungsnehmer die Versicherung zu verlieren. Ein ähnlicher Fall tritt bei Selbständigen ein, die nach längerer Krankheit insolvent sind, ihr Gewerbe verkaufen oder aufgeben müssen.
Diese Risiken umgehen potentielle Versicherungsnehmer mit einem genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen. Denn mittlerweile gibt es viele versicherungsrechtliche Vereinbarungen, in denen Details wie diese zugunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden.
Besonderheiten einer Krankentagegeldabsicherung für Selbständige
Selbstständige schöpfen ausserdem noch einmal aus völlig anderen Optionen. Häufig steht es diesen Versicherungsnehmern frei, den Zahlungsbeginn sowie die Höhe der Summe individuell zu bestimmen. Im Regelfall haben Betroffene einen Anspruch auf Erhalt der Leistung ab dem 14., 30. oder 45. Krankheitstag.
Alles in allem sollten die Leistungen in etwa dem Wert entsprechen, der durch den Verdienstausfall entsteht. Dennoch profitieren Selbständige von besonders vielen Vorteilen. Denn neben dem Erhalt des gewohnten Lebensstandards bieten die Policen ausserdem eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit in der Mutterschaft.
All diese Vorteile sind Grund genug, um den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Denn letztendlich dient die persönliche Absicherung vor allem einem Zweck, der eigenen Genesung.
Für eine physische und psychische Genesung notwendige Kosten werden zwar durch Schweizer Krankenkassen abgedeckt. Allerdings schreitet der Heilungsprozess gewiss auch schneller voran, wenn sich Betroffene in dieser schwierigen Zeit in finanzieller Sicherheit wiegen.
Gesundheitsvorbehalte
Fordern die Versicherungsgesellschaften bei einem Eintritt zu der Police eine Erklärung über den aktuellen Gesundheitszustand ein, müssen potentielle Versicherungsnehmer das Dokument auch wahrheitsgetreu ausfüllen.
Verschweigen die potentiellen Versicherungsnehmer bestimmte Tatsachen oder teilen sie die Informationen falsch mit, besteht auch kein Anspruch auf einen Versicherungsschutz im Leistungsfall – unter der Prämisse, dass zwischen der medizinischen Ursache sowie dem Leistungsfall ein Zusammenhang besteht.
Im Praxisfall offerieren die meisten Versicherungsgesellschaften jedoch zunehmend die sogenannte Vollversicherung. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer ohne vorherige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden kann.
Bieten die Unternehmen diese Versicherungsoption an, liegen auch keine Leistungseinschränkungen für bereits existente Krankheiten vor.
Krankenkassenvergleich sinnvoll? Allerdings! Jetzt hier klicken und die passende Versicherung finden!