Ergänzungsleistungen deutlich umfangreicher
Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Ergänzungsleistungen wurden bereits im März 2019 reformiert und betreffen vor allem die Höhe der Leistungen sowie deren Berechnung. Auch die zu erbringenden Voraussetzungen wurden deutlich überarbeitet:
- Mietzinsmaxima erhöht
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden die Wohnkosten berücksichtigt. Die Obergrenze für diese Kosten wurde nun angehoben, damit die tatsächlichen Kosten besser berücksichtigt werden können.
- Vermögen berücksichtigt
In Zukunft wird das Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen hinzugerechnet. Anspruch auf Leistungen haben nur noch die Personen, deren Vermögen weniger als 100.000 Franken beträgt, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die Freibeträge für Erwachsene wurden gesenkt, für Kinder sind sie gleich geblieben.
- Rückerstattungspflicht
Wurden seitens einer Person Ergänzungsleistungen bezogen, müssen Erben diese zurückzahlen, sofern das Erbe mehr als 40.000 Franken beträgt und die verstorbene Person diese Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod bezogen hat.
- Neue Berechnung
Das Einkommen einer Person wird nun mit 80 Prozent angerechnet, wenn es um die Berechnung der Ergänzungsleistung geht. Bei der Angabe der Prämie für die Krankenversicherung wird der volle Beitrag angerechnet.
- Vaterschaftsurlaub möglich
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2021 geboren wurden, können Väter nun Vaterschaftsurlaub nehmen, der für eine Dauer von bis zu zehn Tagen bezahlt wird. Sowohl das Nehmen von Einzeltagen als auch von zwei Wochen am Stück ist möglich. Danach kann der Vater 14 Taggelder beziehen, die über die Erwerbsersatzordnung zu finanzieren sind. Um den Vaterschaftsurlaub nehmen zu können, muss der Vater allerdings in den letzten neun Monaten vor Geburt des Kindes bei der AHV versichert gewesen sein und zudem seit mindestens fünf Monaten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Angesetzt werden für die Berechnung 80 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, maximal werden 196 Franken pro Tag gezahlt.
Änderungen auch in der Krankenversicherung
In 2021 steigt der Beitrag zur Krankenversicherung um rund 0,5 Prozent, wobei in einigen Kantonen die durchschnittliche Prämie gleich bleibt oder sogar abnimmt. Vor allem bei Kindern nehmen die Beiträge eher ab, bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen steigen sie meist an.
Damit die Krankenversicherungen dazu veranlasst werden, die Prämien richtig zu berechnen und keine unnötig hohen Reserven bilden, soll die Krankenaufsichtsverordnung angepasst werden. Die Reserven sollen danach in 2021 nur noch 28 Millionen Franken betragen und nicht mehr wie in 2020 rund 11 Milliarden Franken. Damit wiederum soll erreicht werden, dass die Prämien, die bislang zu viel eingenommen wurden, an die Versicherten zurückgehen. Diese neue Verordnung gilt jetzt allerdings noch nicht, sondern sie wird erst im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Und noch eine Sache, die in Planung ist: Es gibt mittlerweile zwei Volksinitiativen, die sich mit den Prämien der Krankenversicherungen befassen. Zum einen ist hier die Initiative zur Kostenbremse zu nennen („Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen“), zum anderen die Initiative „Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien“. In den kommenden Jahren werden die eidgenössischen Räte über die Vorschläge der Initiativen beraten und auch Gegenvorschläge berücksichtigen. Danach werden die Vorlagen dem Volk vorgestellt.
Fazit: Zahlreiche Neuerungen in 2021 zu erwarten
2021 bringt in Sachen Sozialversicherungen in der Schweiz zahlreiche Neuerungen, wobei die oben genannten längst nicht vollständig sind. Auch in puncto Lohnfortzahlung bei kurzzeitigen Abwesenheiten von der Arbeit für die Pflege von Angehörigen, zur Ausweitung der Betreuungsgutschriften und zum Intensivpflegezuschlag bei Spitalaufenthalten gibt es verschiedene Veränderungen, die die Versicherten entlasten sollen. Zudem werden auch die Renten der 1. Säule ab 2021 erhöht. Insgesamt wird die Versorgung somit deutlich besser abgesichert.