Kann ich in der Schwangerschaft die Krankenversicherung wechseln?

Mit einer Schwangerschaft und einem Baby ändert sich vieles im Leben einer Schwangeren. Die Vorfreude ist enorm: Nicht nur die Lebensumstände sollen optimal für das Baby geplant werden, die Farbe der Wand muss entschieden werden und erste Strampler landen in der Schublade, sondern auch einige Arztbesuche stehen nun im Programm. 

Bei vielen Schwangeren herrscht nicht ohne Grund Verwirrung darüber, ob ein Wechsel der Krankenversicherung während der Schwangerschaft möglich ist.

Voraussetzungen für einen Wechsel in der Schwangerschaft

Grundsätzlich gilt, dass die Grundversicherung ohne weitere Probleme auch während einer Schwangerschaft gekündigt werden kann. Voraussetzungen für einen Wechsel in der Schwangerschaft sind hierbei dieselben wie bei einem normalen Wechsel:

  • Es dürfen keinen offenen Prämien oder Rechnungen vorliegen.
  • Die Kündigungsfrist zum 30. November muss per Einschreiben erfolgt sein. (Achtung: Es gilt der tatsächliche Eingang, nicht der Poststempel!)

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Viele Frauen haben Unsicherheiten bezüglich der Franchisewahl. Doch hier gilt ganz klar: Schwangerschaft ist keine Krankheit und alle medizinischen Leistungen bei einer Schwangerschaft werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Frauen ohne gesundheitliche Probleme können also die Franchise mit 2500 Franken wählen, da jene nicht von der Schwangerschaft beeinflusst werden.

Familienrabatte nutzen

Zwar gibt es für die Grundversorgung keine Familienrabatte, doch das ungeborene Kind kann bei der Krankenkasse angemeldet werden. Ob der Vater der Kinder auch bei derselben Krankenversicherung angemeldet ist wie die Mutter und das Kind, spielt keine Rolle. Ein Prämienvergleich lohnt wie jedes Jahr für jeden Schweizer oder Schweizerin.

Die Zusatzversicherungen sind allerdings mit Familienrabatten ausgestattet. Viele Kassen bieten Rabatte an, wenn mehrere Kinder bei einer Kasse versichert werden und nochmals, wenn auch die Eltern bei demselben Versicherer angemeldet sind.

Karenzzeit beachten

Bei den Zusatzversicherungen gilt allerdings etwas anderes als bei der Grundversicherung: Will die Mutter die entsprechenden Zusatzleistungen für die Geburt und Schwangerschaft nutzen, darf sie die Zusatzversicherungen nicht mehr wechseln. Es gilt eine Karenzzeit von neun bis zwölf Monaten für Mutterschaftsleistungen.

Welche Leistungen bieten die Krankenkassen während der Schwangerschaft an?

Die Leistungen der Grundversicherung übernehmen die Kosten einer Schwangerschaft. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Schwangerschaft ist nicht nötig, ausser, die Schwangere möchte eine private ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Übernommene Leistungen

evtl. nicht übernommen

– Kontrolle

– Geburt

– Hebamme

– Spital

– Nachberatung

– Stillberatung

– Ultraschall

– bei erhöhtem Risiko: Fruchtwasseruntersuchung und Plazentauntersuchung

– das favorisierte Spital oder Geburtshaus

– Vorbereitungskurse, die nicht von Hebammen durchgeführt werden

Ab der 13. Schwangerschaftswoche werden die mit der Schwangerschaft verbundenen Kosten übernommen, doch treten Komplikationen bis dahin auf, gelten sie vor der Kasse als Krankheit. Die Schwangere muss sich wie bei einer normalen Krankheit an den Kosten beteiligen.

Alle anderen Kosten werden ab der 13. Woche ohne Franchise, Selbstbehalt oder Spitalbeitrag übernommen.

Neuregelung: Mehr Trisomie Bluttests für Mutter und Kind

Seit geraumer Zeit übernehmen Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Kosten für Bluttests bei Schwangeren. Diese Tests sollen darauf hinweisen, ob bei dem Fötus eine Trisomie 21 – das sogenannte Down-Syndrom – vorliegt. 

Seit Schweizer Krankenversicherungen dieses Angebot zur Verfügung stellen, greifen landesweit immer mehr Frauen auf das Angebot zurück. Das Bundesamt für Gesundheit erhofft sich von dieser Massnahme, dass sich dank der Tests der Anteil an invasiven Untersuchungen minimiert. 

Schliesslich führen die Fruchtwasseruntersuchungen bei einem Prozent aller Fälle automatisch zu einer Früh- oder Fehlgeburt. Diese Rate gilt es zu minimieren. 

Fazit

Die Grundversicherung kann während der Schwangerschaft ohne weitere Probleme gewechselt werden, denn es gilt: Schwangerschaft ist keine Krankheit und wird ab der 13. Woche nicht mehr so behandelt. 

Bei den Zusatzleistungen müssen Schwangere je nach Versicherer die entsprechenden Karenzzeiten beachten und gegebenenfalls den Anbieter nicht mehr wechseln. 

Ausserdem empfiehlt es sich, die Familienrabatte zu studieren und zu nutzen, da so alle Familienmitglieder finanziell von den Rabatten profitieren können.

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