10 gute Gründe, wieso Sie eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschliessen sollten

Gründe für eine Hausratversicherung

10 gute Gründe, wieso Sie eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschliessen sollten!

Die Empfehlung ist klar: Schliessen Sie eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ab und Sie sind vor zahlreichen Forderungen und hohen Kosten geschützt.

Gründe für eine Hausratversicherung

Diese Gründe sprechen für den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung:

1. Finanzieller Schutz

Schadenersatzforderungen, Gutachterkosten, Vermögensausfallentschädigungen und viele weitere Kosten können auf Sie zukommen, wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben. Die Versicherung hingegen bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

2. Neuanschaffungen möglich

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus oder Ihre Wohnung brennt oder es gibt einen Leitungswasserschaden. Das gesamte Mobiliar ist zerstört! Hier stecken hohe Kosten drin, denn eine komplette Basiseinrichtung einer mittelgrossen Wohnung kann sich auf mehrere Zehntausend Franken belaufen. Sind persönliche Wertgegenstände in der Wohnung gewesen, die den Vermögenswert deutlich erhöhen, wird der Schaden noch grösser. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Raub, Diebstahl, Wasser oder Elementareinflüsse.

3. Schutz vor weiteren Kosten

Die Hausratversicherung übernimmt auch die Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen. Müssen Schlösser ausgetauscht werden, weil ein Dieb diese bei seinem Einbruchsversuch zerstört hat, oder werden Schadensvermeidungsmassnahmen angewendet (Löschen mit Pulver statt mit Wasser), entstehen dafür Kosten. Die Versicherung übernimmt diese ebenso wie den Ersatz des zerstörten Hab und Gutes.

4. Spezielle Aspekte des Lebens können versichert werden

Schützen Sie sich durch den Abschluss der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auch in speziellen Fällen. Sie leihen sich fremde Pferde aus, um diese zu nutzen? Sie leihen sich – wenn auch selten – ein fremdes Fahrzeug aus, um von A nach B zu gelangen? In diesen und weiteren Fällen greift die Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die auch als Kombi-Produkt abgeschlossen werden kann und damit einen sehr guten Rundum-Schutz bietet.

5. Schutz vor Blitzschlägen

Die alljährlichen Wetterkapriolen werden immer stärker und sind schlecht vorhersehbar. Durch die Hausratversicherung schützen Sie sich vor hohen Kosten, die aufgrund eines Blitzeinschlags auf Sie zukommen können. Ein einziger Blitz reicht, um sämtliche Elektrogeräte im Haus zu zerstören. Dank der Hausratversicherung werden diese zum Neuwert ersetzt, sodass Sie gleichwertige Geräte erwerben können.

6. Unterwegs abgesichert sein

Die normale Hausratversicherung schützt nur den Hausrat, der sich im Haushalt befindet oder der kurzzeitig ausser Haus ist (zum Beispiel bei einem Umzug). Mit der Ergänzung des einfachen Diebstahls (auswärts) sind auch Fahrräder, Handtaschen und Notebooks sowie weitere Gegenstände geschützt. Diese werden im Schadensfall ebenfalls zum Neuwert ersetzt.

7. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt

Wer schon einmal einen Brief mit einer Kostenforderung durch einen angeblich Geschädigten erhalten hat und keine Versicherung hatte, konnte nur durch den Gang zum Anwalt Schlimmeres verhindern. Wer hingegen eine Privathaftpflichtversicherung hat, übergibt dieser den Fall. Sie prüft eventuell bestehende Haftpflichtansprüche und wehrt diese ab, sollten sie nicht berechtigt sein. Diese Aufgabe würde nicht einmal die Rechtsschutzversicherung übernehmen!

8. Weltweit geschützt

Der Schutz aus einer Privathaftpflichtversicherung besteht weltweit. Das heisst, dass Sie auch auf Reisen gegen Ansprüche Dritter geschützt sind. Sollten Sie im Urlaub einer anderen Person unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, wird die Privathaftpflichtversicherung einspringen und dafür sorgen, dass die Ansprüche erfüllt werden. Sie sind vor den finanziellen Folgen geschützt.

9. Schutz der ganzen Familie

Die Hausratversicherung bezieht sich auf den genannten Haushalt und die Personen, die in diesem gemeldet sind. Auch die Privathaftpflichtversicherung kann mehrere Personen schützen, wenn sie als Familienversicherung abgeschlossen wird. Ansprüche gegen Mitversicherte können aber nicht geltend gemacht werden.

10. Schutz schon mit geringem Selbstbehalt möglich

Die meisten Versicherer verlangen einen Selbstbehalt pro Schadensfall vom Versicherten. Dabei reicht es, den geringstmöglichen Selbstbehalt zu vereinbaren. Möglich ist es je nach Anbieter auch, gänzlich auf den Selbstbehalt zu verzichten. Dafür werden allerdings die Prämien höher.

Sie möchten die infrage kommenden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen überprüfen? Mit dem Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich geht das! Hier haben Sie die Chance dazu und erhalten umfassende Informationen zum Thema.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und alle im Vertrag aufgenommenen Personen vor Haftpflichtforderungen Dritter. Das bedeutet: Wenn Sie einen Schaden an einer Person oder einem Gegenstand verursachen, sind Sie dafür haftbar zu machen und müssen den Schaden begleichen. Notfalls wird dafür sogar Ihr Einkommen gepfändet, denn Sie haften mit dem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen für derartige Schäden.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte jeder über diese Versicherung geschützt sein.

Versichern können sich sowohl Einzelpersonen als auch Familien, Kinder werden je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich abgesichert. Ausserdem sind Konkubinate in den einzelnen Versicherungen unterschiedlich abgesichert.

Die Privathaftpflichtversicherung sichert Dinge zum Zeitwert ab, das bedeutet, dass für zu ersetzende Gegenstände deren zum Schadenszeitpunkt aktueller Wert angesetzt wird. Das gilt übrigens auch für Personenschäden: Bei einer Person kann ihr verlorenes Einkommen eingefordert werden, wenn sie durch den erlittenen Schaden arbeits- oder gar berufsunfähig ist. Versichert sind demnach:

    • Schäden an Personen und Sachen
    • Kosten, die mit der Schadensverhütung in Zusammenhang stehen
    • Vermögensschäden

Verschiedene Kosten sind in der Versicherung inbegriffen. Übernommen werden beispielsweise die Kosten für einen Anwalt sowie für den Gutachter, es werden Gerichtskosten übernommen sowie Entschädigungszahlungen geleistet.

Wichtig: Nicht versichert ist das regelmässige Führen fremder Kraftfahrzeuge. Wer sich nur einmal ein Fahrzeug leiht und dieses benutzt, kann jedoch auf die Privathaftpflichtversicherung vertrauen, denn dieser Punkt ist versichert. Es geht hier lediglich um das regelmässige Leihen von Fahrzeugen, das nicht abgesichert werden kann. Dafür muss der Zusatzbaustein der Fremdlenkerversicherung in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Liegenschaften.

Generell sind die Schäden, die gegen Sie als Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes geltend gemacht werden, durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dennoch unterscheiden sich die Versicherer in diesem Punkt und schliessen diesbezügliche Leistungen auch teilweise aus.

Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden, die eine Person erleidet, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer lebt. Auch Schäden durch Abnutzung, vertragliche Haftungen und vorsätzlich begangene Straftaten sind neben einigen Weiteren Ausschlüssen nicht über die Privathaftpflichtversicherung absicherbar.

Um einen umfassenden Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung zu erreichen, können verschiedene Punkte mit aufgenommen werden. Die Grobfahrlässigkeit ist einer dieser Punkte, des Weiteren die Nutzung fremder Pferde, die Tätigkeit als Lehrer oder die Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen kann versichert werden.

Fazit: So sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung versichert

Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, sollte aber unbedingt von jedem abgeschlossen werden. Sie schützt vor hohen Forderungen seitens geschädigter Dritter, denn für Haftpflichtschäden muss der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen haften.

Wichtiger Punkt: Die Privathaftpflichtversicherung schliesst einen passiven Rechtsschutz mit ein. Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, was ansonsten in vielen Fällen durch einen Rechtsanwalt geschehen müsste und dementsprechend kostspielig wäre. Es lohnt sich trotzdem einen Haftpflichtversicherungvergleich-Schweiz durchzuführen. Die Privathaftpflichtversicherung schliesst Schäden an Sachen, Personen sowie Vermögensschäden mit ein und kann mit der Hausratversicherung zu einem günstigen Kombi-Produkt zusammengefasst werden.

Wenn Sie sich über die Privathaftpflichtversicherung informieren wollen, empfehlen wir Ihnen, die Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich bzw. selbst einen derartigen Vergleich vorzunehmen. Sie schützen sich damit vor unliebsamen (weil teuren) Überraschungen!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was deckt die Hausratversicherung alles ab

Was deckt die Hausratversicherung alles ab

Was deckt die Hausratversicherung alles ab?

Die Hausratversicherung deckt die Schäden ab, die durch verschiedene Schadensereignisse an persönlichen Dingen und Gegenständen entstehen, die sich wiederum im selbst bewohnten Haushalt befinden.

Was deckt die Hausratversicherung alles ab

Als grundlegend kann dabei die Basisversicherung gesehen werden, die folgende Schäden abdeckt:

Schäden durch Feuer

Nicht nur reine Feuerschäden sind hier versichert, sondern auch Schäden, die durch Brand und Rauch oder durch Implosion und Explosion entstanden sind. Unter diesen Punkt fallen zudem Schäden durch Blitzeinschlag oder durch Meteoriten sowie durch abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge sowie durch Teile dieser Fahrzeuge.

Elementarschäden

Schäden, die aufgrund von Hochwasser oder Überschwemmung entstanden sind, werden ebenso von der Hausratversicherung übernommen wie Sturm-, Hagel- und Lawinenschäden. Dazu kommen Schäden durch Erdrutsch, Steinschlag, Schneedruck und Felssturz. Bei diesen Schäden ist der Selbstbehalt in der Regel höher und wird mit mindestens 500 Schweizer Franken pro Schadensfall angesetzt.

Schäden durch Wasser

Verschiedene Wasserschäden fallen in diesen Punkt: Schmelz- und Grundwasserschäden, Schäden durch Schnee, Regenwasser und ähnliche Flüssigkeiten sind hier abgesichert. Die Schäden können zum Beispiel durch Rückstau entstanden sein, auch durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten oder durch einen Leitungsbruch können sie auftreten und sind entsprechend versichert. Tritt aber Wasser durch die Fenster oder durch offene Dachluken ins Haus und verursacht dort Schäden, ist dies nicht versichert.

Diebstahl im Haus

Dieser Punkt umfasst Schäden durch Einbruch und Beraubung bzw. durch einfachen Diebstahl zu Hause. Der Diebstahl auswärts kann durch ein zusätzliches Produkt in die Hausratversicherung aufgenommen werden.

Glasbruch

Die Versicherung gegen Glasbruch ist nur zusätzlich möglich und somit nicht automatisch in der Hausratversicherung inbegriffen. Versichert sind hier Glasbruchschäden am Mobiliar ebenso wie an Fenstern oder Türen des Gebäudes. Nicht versicherbar sind dabei aber Bildschirme elektrischer Geräte, Beleuchtungskörper, Leuchtröhren und Glühlampen.

Die Hausratversicherung wird entsprechend der Werte des Haushalts berechnet und kann demzufolge je nach Ausstattung der Wohnung unterschiedlich ausfallen. Der Versicherer wird für die Berechnung der Versicherungssumme von einer allgemeinen Berechnung ausgehen und hier zum Beispiel die Anzahl der Quadratmeter der Wohnung sowie die Anzahl der darin lebenden Personen berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Werte bestimmt, die durch spezielle Vermögensgegenstände, durch Schmuck und andere Dinge Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme haben.

Fazit: Das deckt die Hausratversicherung ab

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren den Umfang der Hausratversicherung einzelner Anbieter. Generell sind Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden im Versicherungsumfang enthalten. Diese Schäden können durch verschiedene Zusatzoptionen ergänzt werden, sodass zum Beispiel auch Glasbruch mit zu versichern ist. Jedoch hat jede Hausratversicherung auch Grenzen und so sind die Leistungen der Versicherungsanbieter unterschiedlich umfangreich. Grundsätzlich ist der gesamte Wohnungsinhalt versichert, was auch Kleidung und Schuhe sowie Nahrungsmittel mit einschliesst. Besonders hochwertige Gegenstände sollten der Versicherung separat angezeigt werden, damit ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Hier können Sie die Angebote zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich überprüfen, ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Prüfen Sie die Leistungen sowie eventuelle Leistungsbeschränkungen bitte genau!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Schweizer Anbieter im Vergleich

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung Schweizer Anbieter im Vergleich

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Schweizer Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt einige der bekanntesten Schweizer Anbieter von Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Wichtig: Wir empfehlen, dass Sie vor dem Abschluss einer Assekuranz die Angebote für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen und hier vor allem auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten oder Produktkombinationen achten.

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung Schweizer Anbieter im Vergleich

Alle Schweizer Anbieter auf einen Blick:

Versicherung
Produkte
Firmensitz
Versicherungsträger
Note nach Kundenbefragungen
Allianz Suisse
Allianz (Hausratversicherung) Allianz (Privathaftpflicht)
Zürich
Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
5.3
AXA
SMALL (Hausratversicherung) SMALL Plus (Hausratversicherung) SMALL (Privathaftpflicht) SMALL Plus (Privathaftpflicht)
Winterthur
AXA Versicherungen AG
5.3
Basler Versicherung
younGo M (Hausratversicherung) younGo L (Hausratversicherung) Small (Hausratversicherung) Medium (Hausratversicherung) Large (Hausratversicherung) younGo M (Privathaftpflicht) younGo L (Privathaftpflicht) Small (Privathaftpflicht) Medium (Privathaftpflicht) Large (Privathaftpflicht)
Basel
Basler Versicherung AG
5.2
CSS Versicherung
Privatkundenversicherung (Hausratversicherung) Privatkundenversicherung (Privathaftpflicht)
Luzern
CSS Versicherung AG
5.1
ELVIA
standard (Hausratversicherung) small (Hausratversicherung) standard (Privathaftpflicht) small (Privathaftpflicht)
Zürich
Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
n.n
Generali
Minima (Hausratversicherung) Optima (Hausratversicherung) Minima (Privathaftpflicht) Optima (Privathaftpflicht)
Nyon
Generali Allgemeine Versicherungen AG
5.2
Helvetia
Jugendversicherung (Hausratversicherung) Privatkundenversicherung (Hausratversicherung) Jugendversicherung (Privathaftpflicht) Privatkundenversicherung (Privathaftpflicht)
Basel
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
5.3
Die Mobiliar
Minima (Hausratversicherung) Classic (Hausratversicherung) Minima (Privathaftpflicht) Classic (Privathaftpflicht)
Bern
Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG
5.4
smile direct
smile.home (Hausratversicherung) smile.home (Privathaftpflicht)
Dübendorf
direct Versicherungen; Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
5.4
Vaudoise
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Lausanne
Vaudoise Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft AG
5.2
Visana
Directa (Hausratversicherung) Directa (Privathaftpflicht)
Bern
Visana Versicherungen AG
n.n
Zürich
Basic (Hausratversicherung) Optimum (Hausratversicherung) Premium (Hausratversicherung) Basic (Privathaftpflicht) Optimum (Privathaftpflicht) Premium (Privathaftpflicht)
Zürich
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
5.2

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hausrat: Wie berechne ich die korrekte Versicherungssumme

Lebensversicherung auflösen oder auszahlen

Hausrat: Wie berechne ich die korrekte Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist die Summe, die im Schadensfall ausgezahlt wird. Sie wird fällig, wenn das versicherte Ereignis eintritt und wird von Versicherer und Versicherungsnehmer frei vereinbart. Bei der Hausratversicherung gilt der Neuwert der zu versichernden Gegenstände als Basis für die Versicherungssumme.

Lebensversicherung auflösen oder auszahlen

Mit der Versicherungssumme wird üblicherweise der Basishausrat abgesichert. Dazu gehören unter anderem die üblichen Einrichtungsgegenstände, wobei nicht nur Möbel berücksichtigt werden sollten, sondern auch Gardinen, Vorhänge und Teppichböden. Dazu kommen Haushaltsmaschinen und elektronische Geräte, Geschirr, Kleidung und Schuhe, Nahrungsmittel sowie persönliche Gegenstände. Wenn häufiger Gäste im Haus sind, sollten auch deren Gegenstände wertmässig mit versichert sein.

So setzt sich die Versicherungssumme zusammen

Um die korrekte Versicherungssumme für den Basishausrat zu ermitteln, wird von der Anzahl der Zimmer ausgegangen. Diese ergeben zusammen mit dem Standard der Einrichtung (einfach, durchschnittlich oder gehoben) sowie mit der Summe der Haushaltsmitglieder gerechnet einen bestimmten Wert. Ist die Einrichtung besonders hochwertig, sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. In der Regel wird es aber so sein, dass der Versicherer einen Nachweis über besonders hochwertige Einrichtungsgegenstände haben möchte. Dieser Nachweis kann in Form eines Kaufvertrags oder durch Fotos und Wertgutachten erbracht werden. Der Grund dafür ist, dass später keine überzogenen Forderungen seitens des Versicherungsnehmers gestellt werden können, wenn beispielsweise ein Brand die Einrichtung völlig zerstört hat.

Auf Über- und Unterversicherung achten

Wichtig ist immer, die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln. Da hierbei vom Neuwert eines jeden Gegenstandes ausgegangen wird, können die Kaufverträge und Rechnungen zur Hilfe genommen werden. Eine pauschale Berechnung anhand der Quadratmeter der Wohnung ist meist nicht genau genug und berücksichtigt einzelne Wertgegenstände, die die Versicherungssumme deutlich erhöhen müssten, nicht.
Bei einer Unterversicherung kann es sein, dass im Schadensfall nur ein geringer Betrag ersetzt wird, der den tatsächlichen Wert der zerstörten Gegenstände nicht widerspiegelt. Für Sie als Versicherungsnehmer würde das bedeuten, dass Sie den restlichen Schaden aus eigener Tasche zahlen müssten. Bei einer Überversicherung hingegen zahlen Sie hohe Beiträge und bekommen am Ende doch nur den tatsächlichen Wert der Gegenstände ersetzt.

Fazit zur Versicherungssumme bei der Hausratversicherung

Versicherer benötigen genaue Angaben, um die Versicherungssumme für den Abschluss der Hausratversicherung korrekt berechnen zu können. Sie brauchen dafür die Anzahl der Quadratmeter der Wohnung oder des Hauses sowie die Anzahl der Personen, die darin leben. Anhand dieser Daten lässt sich bereits eine allgemeingültige Aussage über den Basiswert der Ausstattung treffen. Gegenstände, die die Versicherungssumme erhöhen, müssen separat aufgeführt werden bzw. möchte der Versicherer entsprechende Nachweise dafür sehen. Eine Über- oder Unterversicherung sollte in jedem Fall vermieden werden. Gerade bei sehr hochwertigen Ausstattungen kann ein höherer Selbstbehalt sinnvoll sein, weil sich damit die Prämien senken lassen.

Wir empfehlen, die Angebote in einem Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich gegenüber zu stellen und sich erst danach für einen Anbieter zu entscheiden. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind teilweise sehr gross, sodass sich die Prämien stark unterscheiden.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

So kündigen Sie Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen

So kündigen Sie Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Die einzelnen Versicherungsgesellschaften regeln die zutreffenden Kündigungsfristen und sämtliche Kündigungsmodalitäten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich wird der Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung durch Kündigung beendet, wobei die vom Vertrag oder Gesetz vorgeschriebenen Gründe zu berücksichtigen sind. 

Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen

Wichtig: Wenn eine Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer eintrifft, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Man spricht hier von einer „stillschweigenden Verlängerung“. In der Regel beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Diese Fristen gelten für einzelne Kündigungsgründe

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick darüber, wann Sie aus welchem Grund den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen können:

    • Kündigung nach Mindestlaufzeit
      Kündigungsfrist: drei Monate, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung nach Erhöhung der Prämien oder des Selbstbehaltes
      Kündigungsfrist: keine Frist, aber vor Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung durch Prämienerhöhung wegen Gefahrenerhöhung
      Kündigungsfrist: 30 Tage ab Zustellung der Anzeige zur Prämienerhöhung, Vertrag endet 30 Tage nach Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicherer
    • Kündigung wegen Verletzung der Informationspflichten
      Kündigungsfrist: vier Wochen ab Kenntnisnahme der Verletzung, Vertrag endet mit Eintreffen der Kündigung
    • Kündigung wegen Leistungserbringung im Schadensfall
      Kündigungsfrist: 14 Tage nach Kenntnis der Auszahlung, Vertrag endet 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherer

Auch der Versicherer selbst kann den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen und muss lediglich bei einer Kündigung wegen Versicherungsbetrug keine Kündigungsfrist einhalten. In dem Fall endet der Vertrag automatisch mit Eintreffen der Kündigung.

So kündigen Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen wollen, können Sie dies mit einem formlosen Schreiben tun. Schreiben Sie die Versicherung direkt an und achten Sie dabei auf die Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen. Sie können für eine Kündigung auch ein Formblatt verwenden, welches es im Internet zum Ausfüllen gibt. Erwähnen Sie die Vertragsnummer Ihrer Versicherung und den Grund für die Kündigung, damit die Versicherung die jeweilige Frist selbst korrekt zuordnen und den Vertrag entsprechend beenden kann. Vergessen Sie nicht die Unterschrift!

Teilweise bieten Versicherer den Service an, dass sie die Kündigung bei der alten Versicherung ihrer neuen Versicherungsnehmer übernehmen. Das heisst, dass Sie einen Anbieter für Ihre neue Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aussuchen und diesem die Freigabe erteilen, die Kündigung Ihrer früheren Versicherung für Sie durchzuführen. Sie sparen sich damit jede Menge Aufwand und Papierkram.

Fazit zur Kündigung der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Sie können die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aus verschiedenen Gründen kündigen. Sei es, weil es eine Verletzung der Informationspflichten des Versicherers gab oder weil Sie nach einem beglichenen Schaden mit einer Neuberechnung Ihrer Prämien bedacht worden sind: Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Versicherung zu kündigen. Für die einzelnen Kündigungsgründe gibt es unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen, der Vertrag endet entsprechend des

Kündigungsgrundes entweder sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Wenn Sie vor der Kündigung der alten Versicherung die Angebote für eine neue Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Wann braucht man eine Hausratversicherung

Wann braucht man eine Hausratversicherung

Wann braucht man eine Hausratversicherung?

Auch die Hausratversicherung ist ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung in der Schweiz. Dennoch ist ihr Abschluss empfehlenswert, wenn Sie es sich im Schadensfall nicht leisten können oder wollen, einen Schaden selbst zu begleichen. Denn: Wird keine solche Versicherung abgeschlossen, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen, wenn zum Beispiel die Badewanne überläuft und das Wasser durch die Decke des Mieters unter Ihnen tropft. Sie müssen den Schaden selbst bezahlen. Auch ein Feuerschaden kann rasch teuer werden.

Wann braucht man eine Hausratversicherung

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen auch den Schaden, der Ihnen entsteht, wenn Einbrecher in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eindringen und den guten Schmuck stehlen. Oder wenn Sie unterwegs sind und Ihr Notebook gestohlen wird, wobei dieser Punkt nicht automatisch in jeder Hausratversicherung inbegriffen ist. Hier ist ein separater Schutz über einen Zusatzbaustein nötig, der sich als „einfacher Diebstahl auswärts“ bezeichnet und in Fällen von gestohlenen Handtaschen, Laptops oder Velos einspringt.

Die Hausratversicherung deckt unter anderem Schäden an folgenden Gegenständen ab:

    • Möbel
    • elektronische Geräte
    • Kleidung
    • gestohlene Dinge

Die Schäden können durch Feuer, Wasser, Rauch, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sein. Ohne eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ist es nicht möglich, die Schäden ersetzt zu bekommen.

Die Hausratversicherung versichert normalerweise zum Neuwert, was bedeutet, dass Sie Ihr Hab und Gut zum Preis eines neuen, vergleichbaren Gegenstands ersetzt bekommen. Wird beispielsweise der Fernseher durch Implosion zerstört, bekommen Sie den Wert für ein gleichwertiges Gerät ersetzt. Ausserdem sind weitere Kosten in der Versicherung inbegriffen, zum Beispiel Kosten für eine Übernachtung im Hotel, weil die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist, oder Kosten für den Austausch der Türschlösser, weil die alten bei einem Einbruch zerstört wurden.

Um rundum abgesichert zu sein, ist allerdings bei der Vertragsgestaltung ein wenig Vorsicht geboten. Normalerweise sind alle Gegenstände in der Hausratversicherung inbegriffen, die sich im Haushalt befinden. Auch kurzfristig auswärts befindliche Dinge, die beispielsweise bei einem Umzug von A nach B unterwegs sind, sind durch die Hausratversicherung geschützt. Gehen Sie jedoch spazieren und nehmen Ihr Smartphone mit, welches Ihnen leider gestohlen wird, ist dieses nicht versichert. Es sei denn, Sie haben den oben genannten Baustein „einfacher Diebstahl auswärts“ in die Police aufgenommen. Einbruchdiebstahl und Raub hingegen sind automatisch im Versicherungsvertrag enthalten.

Fazit: Wann ist die Hausratversicherung nötig?

Die Hausratversicherung sollte immer abgeschlossen werden, wenn Sie eine eigene Wohnung bewohnen oder gemietet haben. Wichtig ist dabei die ausreichende Höhe der Versicherung, denn bei einer Unterversicherung bekommen Sie einen möglichen Schaden nicht in ausreichender Höhe ersetzt. Ist der Schaden grösser als die ausgezahlte Versicherungssumme, müssen Sie den Rest selbst tragen. Bitte bedenken Sie auch die Aufnahme möglicher Zusatzoptionen in die Versicherungspolice, um zum Beispiel auch das Fahrrad, das Sie zum Weg auf die Arbeit nutzen, unterwegs ausreichend versichert zu haben.

Sie können hier die Angebote zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich überprüfen und das für Sie beste Angebot finden. Zusammen mit unseren Informationen sind Sie schon bald rundum im Bilde und auf dem besten Weg, optimal versichert zu sein!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder Erwachsene haftet für einen Schaden, den er verursacht, sei es ein gewollter oder ungewollter Schaden. Damit ist jeder Schadensverursacher aber auch dazu verpflichtet, einen Schaden zu begleichen. Ausserdem haften Sie, wenn Sie für Personen, Tiere oder Sachen verantwortlich sind und durch diese ein Schaden entsteht. Beliebtes Beispiel: Sie setzen sich auf die Brille Ihres Kollegen – Sie müssen den Schaden bezahlen. Ihr Kind wirft beim Fussballspielen eine Fensterscheibe ein – Sie haften dafür. Ihr Hund zerreisst die Hose des Briefträgers – Sie müssen den Schaden begleichen.

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Schlimmer wird es, wenn Personen zu Schaden kommen, denn mit einem Personenschaden gehen meist hohe Kosten für die Behandlung und teilweise für die Rehabilitation einher. Ausserdem kann es zu einem Ausfall seines Einkommens durch die durch Sie verursachte Erwerbsunfähigkeit kommen. Damit ist ein Vermögensschaden entstanden, der Sie ebenfalls teuer zu stehen kommt.

In all diesen und weiteren Fällen brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für den Schaden, den Sie zu verantworten haben. Wichtiges Detail: Sie haften mit Ihrem jetzigen und dem zukünftigen Einkommen und verschulden sich schlimmstenfalls auf Lebenszeit.
Die Privathaftpflichtversicherung trägt also folgende Schäden:

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden
    • Schäden an geliehenen und benutzten Fahrzeugen
    • Schäden an gemieteten Pferden

In der normalen Privathaftpflichtversicherung sind Schäden, die Sie mit einem geliehenen Fahrzeug anrichten, versichert. Leihen Sie sich dieses Fahrzeug aber regelmässig aus, werden die Schäden wiederum nicht getragen. Es ist aber möglich, diesen Punkt in die Versicherung als Fremdlenkerversicherung mit aufzunehmen, sodass Sie wieder rundum geschützt sind.

Dadurch, dass die Privathaftpflichtversicherung auch unberechtigte Forderungen abwehrt, ist sie doppelt nützlich. Nur allzu oft werden vonseiten Dritter Forderungen gestellt, weil diese Personen angeblich durch Sie geschädigt wurden. Die Privathaftpflichtversicherung überprüft den vorliegenden Fall und wehrt die Ansprüche ab, sollten sich die Forderungen als unberechtigt herausstellen. Dies ist für Sie ohne weitere Kosten verbunden. Eine Ausnahme stellt der Selbstbehalt dar, der pro Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe zu tragen ist.

Wichtig: Mieter von Wohnungen oder Häusern müssen häufig einen Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung vorlegen können. Der Vermieter möchte sich damit absichern und die Wohnung gegen Mieterschäden geschützt wissen. Ein Haftpflichtversicherungvergleich in der Schweiz macht es Ihnen leicht.

Fazit: Wann ist die Privathaftpflichtversicherung nötig?

Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar, der selbst nicht mehr unter den Schutz einer für ihn mit abgeschlossenen Versicherung dieser Art fällt (zum Beispiel in Form einer Familienversicherung). Der Grund: Auch wenn es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt, so muss aber jeder für einen durch ihn verursachten Schaden haften. Das wiederum bedeutet, dass notfalls das gesamte Vermögen sowie das heutige und künftige Einkommen dafür eingesetzt werden muss, um den Schaden zu begleichen. Vor allem Personen- und Vermögensschäden können hier bis in die Privatinsolvenz führen. Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die Privathaftpflichtversicherung immer nötig ist und als eine der wichtigsten Versicherungen angesehen werden sollte.

Möchten Sie mehr wissen? Dann können Sie hier die Angebote im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich durchsuchen und sich ein Bild darüber machen, zu welch vergleichsweise geringen Kosten ein sehr guter Schutz für Sie zu erreichen ist.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Privathaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so ist die Privathaftpflichtversicherung doch keine obligatorische Versicherung in der Schweiz. Dennoch raten Experten unbedingt zu einem Abschluss dieser Versicherung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Privathaftpflichtversicherung:

Privathaftpflichtversicherung

Warum sollte ich eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor existenziellen Risiken. Wenn Sie einen Schaden verursachen, muss dieser bezahlt werden. Handelt es sich um einen Gegenstand, ist das meist noch finanzierbar. Ist allerdings eine Person zu Schaden gekommen, können Behandlungs- und Rehabilitationskosten immens sein. Auch Vermögensschäden können damit einhergehen, wenn die geschädigte Person längere Zeit nicht mehr erwerbsfähig ist oder gar überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und stellt sich damit als passive Rechtsschutzversicherung dar.

Was ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Übernommen werden wie bereits erwähnt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Diese können jeweils gemeinsam oder einzeln auftreten und werden seitens der Versicherung mit verschiedenen Deckungssummen behandelt. Wichtig ist, dass gerade Personen- und Vermögensschäden mit mehreren Millionen Franken abgesichert sind, denn Kosten aus Schadensfällen in diesen Bereichen können sehr schnell sehr hoch werden. Wer nicht oder nicht ausreichend versichert ist, haftet mit seinem Privatvermögen, was schlimmstenfalls in der Verschuldung bis hin zur Privatinsolvenz enden kann.

Welche Deckungshöhen sind möglich?

Meist betragen die Deckungssummen fünf Millionen Schweizer Franken, eine Höherversicherung auf zehn Millionen Franken ist aber in der Regel möglich. Eine Beschädigung fremder benutzter Fahrzeuge wird oft auf 100.000 Franken begrenzt, Schäden an geliehenen Pferden werden mit einem Tagessatz plus 10.000 Franken Entschädigung getragen. Diese Summen sind nur Beispiele für verschiedene Deckungshöhen, denn diese unterscheiden sich je nach Anbieter der Versicherung.

Was ist nicht versichert?

Durch die Privathaftpflichtversicherung sind zum Beispiel Schäden, die die versicherte Person sich selbst oder einer anderen mitversicherten Person zufügt, nicht gedeckt. Auch Schäden, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit selbst erlitten werden, sind nicht versicherbar. Entstehen materielle Schäden aufgrund von Abnutzung oder treten erwartete Schäden ein, springt die Versicherung nicht ein. Schäden durch eine übertragene Krankheit und durch die vorsätzliche Begehung eines Verbrechens sind ebenfalls von der Leistung der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist die Summe, die bei jedem Schadensfall selbst zu tragen ist. Erst der Schadensbetrag, der über den Selbstbehalt hinausgeht, wird durch die Versicherung übernommen. Meist wird ein Selbstbehalt von 200 Schweizer Franken vereinbart, auch höhere Summen sind möglich. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger sind die jährlich zu zahlenden Prämien. Ein Haftpflichtversicherungvergleich Schweiz lässt Sie danach sortieren.

Gibt es eine Vorsorgedeckung?

Bei Heirat oder Zusammenziehen zweier Partner wird der bisher nicht in dem Haushalt lebende Partner in die Versicherung aufgenommen. Auch Personen, die aus der gemeinsamen Wohnung wegziehen oder bei Tod des Versicherungsnehmers wird in der Regel eine Vorsorgedeckung gewährt. Diese erstreckt sich auf einen Zeitraum von drei Monaten, sofern das Ereignis binnen dieser Zeit gemeldet wird. Danach muss die jeweilige Person regulär in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Sie wollen die Angebote im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich erkunden?Hier haben Sie die Möglichkeit dazu und finden entsprechende Anbieter sowie weitere Informationen.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hausratversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Hausratversicherung

Hausratversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch in Anbetracht des Risikos für Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Glasbruch empfehlenswert. Hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten rund um diese Versicherung.

Hausratversicherung

Sollte ich eine Hausratversicherung abschliessen?

Ja, der Abschluss einer Hausratversicherung ist unbedingt ratsam, denn ein Schaden durch ein ausgelaufenes Aquarium, eine übergelaufene Badewanne oder zerbrochene Scheiben kann schnell teuer werden. Auch ein Einbruch, Diebstahl oder ein Brand können Sie teuer zu stehen kommen. Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden und erstattet Ihnen die versicherten Beträge zurück.

Was ist durch die Hausratversicherung abgesichert?

Wie der Name schon sagt, sind durch die Hausratversicherung Schäden am Hausrat versichert. Dazu zählen Elektrogeräte ebenso wie Mobiliar und Kleidung. Vandalismus, Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl sind die gängigen Risiken, gegen die Sie sich mit einer Hausratversicherung absichern können. Dabei wird der Neuwert der Produkte zugrunde gelegt. Ausserdem werden weitere Kosten erstattet, wie zum Beispiel Kosten für den Ersatz von Schlössern, Möbelreinigungen oder Übernachtungen im Hotel.

Gibt es einen Selbstbehalt?

In der Regel wird ein Selbstbehalt vereinbart, welcher zwischen 200 und 500 Schweizer Franken liegt. Diesen tragen Sie selbst. Die Summe, die den Selbstbehalt übersteigt, wird von der Versicherung übernommen.

Welche Versicherungssummen sind möglich?

Die Versicherungssumme sollte immer so hoch bemessen sein wie der Wert des Hausrats. Zeigt sich im Schadensfall eine Unterversicherung, werden die Leistungen gekürzt und Sie bekommen nicht den vollen Schaden ersetzt. Eine Überversicherung hingegen treibt nur die Prämien in die Höhe und hilft Ihnen nicht. Massgeblich ist immer der Neuwert des Hausrats, Sie bekommen nicht mehr ersetzt. Wichtig: Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus regelmässig und passen Sie ggf. die Versicherungssummen an.

Besteht automatisch eine Diebstahlversicherung?

Immer in der Hausratversicherung inbegriffen ist die Absicherung gegen Einbruchdiebstahl. Hierfür dringt der Täter in Ihre Räumlichkeiten ein, wobei theoretisch auch die Möglichkeit besteht, dass nur ein Behältnis aufgebrochen wird. Einfache Diebstähle, die auswärts verübt werden, müssen separat in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Hierbei sind Diebstähle versichert, die nicht unter die Definition von Einbruch oder Raub (Diebstahl unter Androhung oder Verübung von Gewalt) fallen. Verlorene Gegenstände lassen sich nicht separat versichern.

Sind Fahrräder versichert?

Fahrräder sind nur dann ausserhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses versichert, wenn Sie die Option „Einfacher Diebstahl auswärts“ mit abgeschlossen haben. Unter diese Option fallen übrigens auch Handtaschen oder Notebooks, wenn diese mitgeführt und unterwegs entwendet werden.

Was kostet die Hausratversicherung?

Der Wert der zu versichernden Gegenstände sowie mögliche Zusatzoptionen sind massgeblich für die Prämienhöhe in der Hausratversicherung. Durchschnittlich muss mit Prämien zwischen 150 und 300 Schweizer Franken gerechnet werden, wobei besonders teure Gegenstände die Versicherungskosten natürlich stark erhöhen können.

Sollte Glasbruch separat aufgenommen werden?

Glasbruch kann in der Hausratversicherung extra versichert werden, was auch empfehlenswert ist. Darin inbegriffen sind zerborstene Scheiben, weil zum Beispiel der Fussball der Kinder nicht das Tor, sondern das Fenster getroffen hat. Auch zerbrochene Scheiben an Möbeln oder der guten Vitrine können damit versichert werden. Glasbruch ist nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten.

Wollen Sie sich näher rund um die Hausratversicherung informieren? Sie können hier die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich checken und die für sich besten Anbieter bzw. Versicherungsprodukte finden.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: