Krankenversicherung: Viele wollen wechseln, wenige trauen sich

Krankenversicherung: Viele wollen wechseln, wenige trauen sich

Die aktuelle „Krankenversicherungsstudie Schweiz“, die durch das Beratungsunternehmen Accenture sowie das LINK Institute im März 2021 durchgeführt wurde, besagt, dass rund zwei Drittel der Schweizer ihre Krankenversicherung wechseln wollen. Doch nur 6,8 Prozent wagen diesen Schritt tatsächlich.

Der Wille ist da, Taten folgen nicht

Das Beratungsunternehmen Accenture liess im März 2021 1052 Schweizer befragen und wollte herausfinden, wie viele Menschen sich aktuell vorstellen könnten, ihre Krankenversicherung zu wechseln. Die Befragten stammten aus allen Altersgruppen und sprachlichen Regionen der Schweiz. Zwei von drei befragten Menschen können sich laut eigener Aussage vorstellen, die Krankenversicherung zu wechseln. Sie würden sogar eine Trennung von Kranken- und Zusatzversicherung erwägen und somit bei verschiedenen Anbietern versichert sein. Ein Viertel der Befragten war diesen Schritt zuvor tatsächlich bereits gegangen und hatte die Trennung der beiden Versicherungsarten durchgeführt. Somit ist es nicht mehr allgemein üblich, sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherung bei demselben Anbieter zum führen.

Danach gefragt, woher die jeweilige Empfehlung für die aktuelle Krankenversicherung stamme, sagten 43 Prozent der Befragten aus, dass sie die Empfehlung durch Familie und Bekannte erhalten hätten. Nur 15,9 Prozent wechseln demnach entsprechend den Empfehlungen durch ein Preisvergleichsportal, noch weniger sind es, die wegen der Empfehlungen durch den Versicherungsberater oder durch den Arbeitgeber sowie aufgrund von Werbung zu einer bestimmten Krankenversicherung gewechselt hatten. Die Wechsel selbst erfolgten auffällig häufig zur Helsana sowie zur CSS, die von 47 Prozent derjenigen, die zum 1. Januar 2021 gewechselt hatten, gewählt worden waren.

Nur 6,8 Prozent der Befragten hatten einen Wechsel tatsächlich vorgenommen. Die meisten Menschen würden somit gern wechseln, scheuen aber den Aufwand, der damit verbunden ist. Vielleicht sind es auch verpasste Fristen oder eine gewisse Bequemlichkeit. Welche Gründe genau für die niedrigen Zahlen an Wechseln verantwortlich sind, konnte im Zuge der Umfrage nicht beantwortet werden.

Versicherer nutzen Potenzial nicht

Experten gehen davon aus, dass die Krankenversicherer das vorhandene Wechselpotenzial nicht nutzen. Hier ist vor allem der Vertrieb gefragt, der erkennen muss, welche Kunden wechseln wollen. Diese müssen ein exakt auf sie zugeschnittenes Produkt geboten bekommen, um den Wechsel nicht vorzunehmen. Angesichts der niedrigen Wechselzahlen kann es allerdings sein, dass die Versicherer den höheren Aufwand scheuen, weil ohnehin nicht so viele Versicherte zu anderen Anbietern wechseln. Dennoch sollte die grosse Aufgabe für den Vertrieb darin bestehen, bessere Analysen zu betreiben, um wechselwillige Kunden zu finden. Denn irgendwann wird sich auch eine geringe Fluktuation bemerkbar machen!

Erkennbar war anhand der Umfragen, dass es vor allem die finanzielle Seite war, die den Ausschlag zum Wechseln gab. Rund 67 Prozent der Befragten gab an, dass ein gestiegener Preis für das gewählte Versicherungsprodukt der wichtigste Grund für den Wechselwunsch war. Nur bei 18 Prozent hingegen lag dies am Produkt selbst oder an dem gebotenen Service, der als unzureichend eingestuft wurde. Wer wechseln möchte, verlässt sich dann meist auf die Empfehlungen von Verwandten und Freunden. Es geht also nicht um die Aussagen der Werbung, sondern es wird tatsächlichen Erfahrungen von bekannten Personen aus dem eigenen Umfeld Glauben geschenkt.

Fazit: Wo ein Wille, da kein Wechsel?

Auch wenn eine grosse Anzahl an Befragten in dieser Studie angab, dass der Wunsch nach einem Wechsel des Krankenversicherers bestünde, so nehmen diesen Wechsel doch nicht einmal zehn Prozent der Menschen vor. Die Befragten stehen dabei repräsentativ für die gesamten Schweizer, bei denen davon auszugehen ist, dass die Sachlage in Bezug auf den Wechsel ähnlich ist. Die wenigen Versicherten, die tatsächlich wechseln, sind vor allem aufgrund der preislichen Entwicklung der Versicherungsprämien zu einem anderen Versicherungsanbieter gewechselt. Hier gilt es daher für den Anbieter, anhand von Analysen zuverlässige Aussagen über Möglichkeiten, die Versicherten zu binden, zu treffen.

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Steigende Prämien: Der Arzt ist nicht mehr im Hausarztmodell zu finden

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Verschiedene Krankenversicherungen haben das Hausarztmodell, bei dem der Versicherte weniger Prämien zahlen muss. Im Umkehrschluss kann es teuer werden, wenn der betreffende Arzt aus diesem Modell verschwindet.

Neuer Hausarzt oder mehr bezahlen?

Immer wieder trifft es Versicherte: Sie bekommen plötzlich Post von ihrer Krankenversicherung und darin mitgeteilt, dass sie sich einen anderen Hausarzt suchen müssen. Der bisher gewählte Arzt ist plötzlich nicht mehr im Hausarztmodell zu finden. Eine Alternative dazu besteht darin, höhere Prämien zu zahlen, wobei diese 13 Prozent und mehr betragen können. Wenn es sich dann nicht nur um einen Versicherten, sondern um Paar oder gar eine ganze Familie handelt, geht die Änderung ins Geld.
Viele Versicherte wollen dann lieber die Krankenversicherung wechseln, weil sie bei ihrem Arzt bleiben und dennoch die Vorzüge des Hausarztmodells nutzen wollen. Das wiederum wollen die Krankenversicherungen verhindern und entlassen ihre Mitglieder nicht. Sie bieten ihnen vielleicht an, in das Telefonmodell zu wechseln und danach muss die höhere Prämie gezahlt werden. Ein Wechsel der Krankenkasse wird erst erlaubt, wenn das Versicherungsjahr zu Ende ist. Die Versicherung schliesst somit eine ausserordentliche Kündigung aus und beharrt auf der ordentlichen Beendigung des Versicherungsvertrags. Sehr ärgerlich für alle Versicherten, die bis dahin mehr Geld bezahlen müssen.

Kassenwechsel rechtmässig verhindert?

Da stellt sich die Frage, ob das Verhindern einer ausserordentlichen Kündigung überhaupt rechtmässig ist. Immerhin ändert sich die Leistung der Krankenversicherung und dann sollte doch dem Versicherten ein Kündigungsrecht zugestanden werden! Weit gefehlt, denn im Kleingedruckten stehen die entsprechenden Bedingungen. Diese besagen, dass die Versicherten mit der Wahl des Hausarztmodells auch mit den geltenden Versicherungsbedingungen einverstanden sind und diese wiederum beinhalten die Verweigerung des ausserordentlichen Kündigungsrechts, weil ein Arzt aus dem Hausarztmodell ausgeschieden ist.
Die Kassen argumentieren, dass es immer wieder Änderungen gäbe und dass Ärzte ihre Praxis aufgeben oder auch in Pension gehen könnten. Vielleicht hat sich der Arzt auch nicht an die geltenden Richtlinien zur Behandlungsqualität gehalten und muss daher von der Hausarztliste gestrichen werden. Wenn dann jedes Mal die Versicherten kündigen würde, wäre das nicht nur finanziell eine Katastrophe für die Versicherung, sondern auch bezogen auf den verwalterischen Aufwand.

Ein häufiger Grund, warum Hausärzte von der jeweiligen Liste der Krankenversicherung verschwinden, betrifft die abrechneten Kosten. In den Augen der Versicherung verursacht der Arzt überhöhte Kosten, die durch die Krankenversicherung getragen werden müssen. Der Krankenkassenverband Santésuisse prüft vorsichtshalber jährlich, ob die Ärzte nicht zu viel abrechnen. Wer dabei auffällig wird, muss sich erklären, im schlimmsten Fall kann sogar ein Gerichtsverfahren wegen dieser Kosten anstehen. Für die Versicherungen gibt es hingegen kein Muss, sie können selbst aussuchen, wen sie auf die Liste ihrer Hausärzte setzen. Dies wiederum birgt für die Versicherten ein gewisses Risiko, wie auch Morena Hostettler Socha weiss, ihres Zeichens nach Ombudsfrau Krankenversicherung. Wird ein Arzt von der Hausarztliste gestrichen, müssen die betreffenden Versicherten in die Standard-Grundversicherung wechseln, bei der sie die freie Arztwahl haben. Das klingt zwar gut, doch die dabei entstehenden Kosten sind so hoch, dass sich der Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres lohnt.

Fazit: Kein Recht auf ausserordentliche Kündigung bei Ausschluss des Hausarztes

Wird der bisherige Hausarzt durch die Krankenversicherung von der Liste der Hausärzte gestrichen, ist das schlecht für die Versicherten. Sie müssen in den teureren Grundtarif wechseln und haben bis zum Ende des Versicherungsjahres keine Möglichkeit, aus der Versicherung in eine andere zu wechseln. Dafür müssen sie aber mehr bezahlen, denn der Grundtarif ist in der Regel deutlich teurer als das Hausarztmodell. Für Familien wird diese Änderung teuer, eine rechtliche Handhabe dagegen haben sie nicht.

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Einsatz im Notfall: Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

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Alois H. wurde im Januar 2020 in seinem Garten ohnmächtig. Der Anruf im Kantonsspital führte dazu, dass ein Hubschrauber geschickt wurde, um Herrn H. ins Spital zu bringen. Nun muss er den Einsatz selbst bezahlen. Zu Recht?

Sturz mit Folgen

Bei seinem Sturz im Garten verletzte sich Alois H. im Januar letzten Jahres schwer. Das angerufene Spital Schaffhausen war überlastet und schickte den Rettungshubschrauber, der Alois H. nach Zürich flog. Den Notruf setzte die Lebenspartnerin von Alois H. ab, denn sie wähnte ihren Partner in höchster Gefahr. Erst im Jahr davon hatte dieser einen Schlaganfall erlitten, nun waren die Befürchtungen gross, dass es sich wieder um eine solche Katastrophe handelte.
Für Alois H. geht der Flug mit dem Rettungshubschrauber direkt nach Zürich ins Spital, nachdem er vor Ort lediglich stabilisiert werden konnte. Die Air Alpine Ambulance war rasch zur Stelle und flog das Unispital in Zürich an. Einen Tag später durfte Herr H. wieder nach Hause. Doch trotz aller Erleichterung kam die Ernüchterung bald: Drei Rechnungen trafen in Folge ein, Herr H. sollte nun den Rettungsdienst und den Notarzt bezahlen. Die Kosten beliefen sich auf 2´000 Franken, rund 1´100 Franken sollte er selbst bezahlen. Dazu kam die Rechnung für den Helikopter, der 5´000 Franken kosten sollte. Der Anteil des Alois H. lag bei 3´000 Franken. In Summe sind dies also 4´100 Franken, die Alois H. nun bezahlen soll. Leider weiss dieser nicht, wie er die Kosten tragen soll, und ist der Meinung, dass ihn seine eigene Rettung ruiniert habe.

Das sagt das Gesetz

Der geschilderte Fall wurde schon vielen Menschen zum Verhängnis. Sie wurden wegen eines Notfalls ins Spital gebracht und mussten danach tief in die Tasche greifen. Je nach Region kann schon allein der Transport mit dem Rettungswagen bis zu 2´000 Franken kosten, die Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur die Hälfte davon. Die Rettung mit dem Hubschrauber wird um einiges teurer.
Organisiert die Rega die Rettung selbst, können die Kosten für den Rettungseinsatz reduziert werden oder entfallen ganz. Kommt aber die Alpine Air Ambulance (AAA), werden die Kosten dafür an den Patienten weitergereicht, selbst wenn eine Rega-Gönnerschaft vorliegt. Diese übernimmt nur die Kosten für Einsätze der Air Glacier und der Air Zermatt. Damit sind die vorliegenden Rechnungen für Alois H. zwar eine finanzielle Katastrophe, dennoch sind sie berechtigt ausgestellt worden. Umgehen lassen sich solche Belastung nur durch eine Zusatzversicherung, die durch die Krankenversicherungen angeboten werden. Dort sind unter Umständen die ganzen Transportkosten gedeckt.

Geht es aber um eine Verlegung in ein anderes Spital, welche durch das behandelnde Spital angeordnet wurde, werden die Kosten wiederum durch die Grundversicherung übernommen. Im Fall Alois H. bedeutet das, dass die Kosten nicht angefallen wären, wenn die Notärzte Herrn H. zuerst in das Kantonsspital Schaffhausen gebracht hätten und erst dann die Verlegung mit dem Helikopter aufgrund der Überlastung angefallen wäre. Dann wären nur die Rettungskosten für den Notarzt und den Rettungswagen fällig geworden, nicht aber für den Flug mit der AAA. Doch das Spital Schaffhausen deklariert den Flug nicht als Verlegung wegen Überlastung und so bleibt Alois H. auf seinen Kosten sitzen. Als Grund dafür wird angegeben, dass bei Herrn H. neurologische Auffälligkeiten vorgelegen hätten, die einen Transport in die Uniklinik auch aufgrund seiner Vorgeschichte notwendig gemacht hätten.
Inzwischen hat Alois H. die Rettungs- und Notarztkosten bezahlt und damit begonnen, die Kosten für den Hubschrauber abzustottern. Leider ist inzwischen ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden, welches seinerseits Verzugsschäden und Zinsen geltend machen möchte.

Fazit: Zusatzversicherung als sinnvolle Ergänzung für die Grundversicherung abschliessen

Eine der wichtigsten Zusatzversicherungen zur Grundversicherung schliesst die Transportkosten im Notfall mit ein. Diese können ansonsten den finanziellen Ruin bedeuten und es gibt keine rechtliche Handhabe, um sich vor den berechtigten Forderungen im Falle einer Hubschrauberrettung zu schützen.

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Teure Zusatzversicherungen: Werden die Versicherten bald abspringen?

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Es gibt die obligatorische Krankenversicherung und die Zusatzversicherungen. Gerade mit Letzterem haben die Versicherer lange Zeit gutes Geld verdient. Doch nun scheint es, als würden die Versicherten zweimal überlegen, ob eine Zusatzversicherung wirklich nötig ist.

Mehr zahlen, weniger bekommen: Wo liegt der Sinn?

Viele Schweizer schauen jetzt genauer hin: Sie zahlen höhere Prämien für die Zusatzversicherung und bekommen weniger Leistungen. Auch ohne Zusatzversicherung kann es sein, dass jemand im Einzelzimmer liegt und vom Chefarzt behandelt wird. Der Grund für die Preisanstiege bei den Zusatzversicherungen ist leicht erklärt. Es geht vor allem um die viel zu hohen Verwaltungskosten! Bei einer normalen Krankenversicherung liegen die Verwaltungskosten zwischen 3,6 und 6,4 Prozent, bei den Zusatzversicherungen hingegen bei 12,7 bis 20,5 Prozent. Das sind Mehrausgaben, die über erhöhte Prämien wieder eingenommen werden müssen. Derweil zahlen die Kunden aber immer mehr aus eigener Tasche und übernehmen somit zahlreiche Zahlungen für Gesundheitsleistungen, die vorher in den Bereich der Krankenversicherung gefallen sind. Wen wundert es hier, dass die Beliebtheit der Zusatzversicherungen merklich abnimmt?

Versicherer hinken hinterher

Als die Zusatzversicherungen ins Leben gerufen wurden, ging es noch darum, den Versicherten einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten. Sie sollten rundum abgesichert sein und auch Zusatzleistungen erhalten. Doch die Anbieter der Zusatzversicherungen haben kaum nachgebessert, vielmehr haben sie eher nachgelassen. Gleichzeitig sind aber die Versicherer für die reguläre Krankenversicherung nicht untätig gewesen und haben vielmehr dafür gesorgt, dass das Angebot an Gesundheitsleistungen, die über die Grundversicherung abgedeckt sind, immer weiter gewachsen ist.
Laut einer Schätzung von McKinsey sind die Versicherer schlichtweg noch nicht soweit, um besondere Leistungen anzubieten. Es gibt noch nicht die Möglichkeit, die Mindestlaufzeit der Verträge zu kürzen, es können noch keine Leistungsbündel angeboten werden. Das wiederum senkt das Interesse der Versicherten an den Zusatzangeboten. Auch die Digitalisierung ist noch ein Hinderungsgrund und wirft die Versicherer zurück. Denn: Nur ein niedriger Prozentsatz an Versicherungen wird direkt online abgeschlossen, damit wird ein grosser Marktanteil verschenkt.

Noch gibt es keine Klagen

Derzeit scheint es noch nicht so, als hätten die Versicherer Grund zum Klagen. Sie haben noch keinen Druck von den Versicherten bekommen und müssen die Zusatzversicherungen noch nicht anpassen. Noch ist ihr Geschäft rentabel. Doch wie lange noch? Am Beispiel der Spital-Zusatzversicherung zeigt sich deutlich, wie es um die Notwendigkeit dieser Versicherung bestellt ist. Denn: Die öffentlichen Spitaler rüsten ihre Grundversorgung auf, denn sie stehen in ständigem Wettbewerb zueinander. Allgemeinversicherte bekommen ein umfassendes Leistungsangebot, sodass es schlichtweg nicht mehr nötig, die zusätzlichen Prämien für die halbprivate oder private Zusatzversicherung in Kauf zu nehmen. Ausserdem gibt es inzwischen viele Operationen, die ambulant durchgeführt werden und keinen Aufenthalt mehr im Spital erfordern. Warum sollte dann eine Zusatzversicherung dafür abgeschlossen werden?

Die Schweizer gelten in Bezug auf die Krankenversicherung als wechselfaul. Das heisst, sie bleiben lieber bei der gewohnten Versicherung, als zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das können sich die Anbieter der Zusatzversicherungen noch zunutze machen, denn sie erhöhen zwar die Prämien und bringen keine zusätzlichen Leistungen, können aber relativ sicher sein, dass der Versicherte nicht kündigt. Das ist jedoch keine Möglichkeit, um immer so weiter zu wirtschaften wie bisher. Schon bald könnte die Geduld der Schweizer erschöpft sein und mit ihr auch die finanziellen Mittel. Dann müssen sich die Anbieter der Zusatzversicherungen auf zahlreiche Kündigungen einstellen oder schnell die gebotenen Leistungen nachbessern.

Fazit: Reform der Zusatzversicherungen wäre nötig

Die Zusatzversicherungen wurden in der Vergangenheit seitens der Versicherer eher stiefmütterlich behandelt. Während bei der Grundversicherung ständig nachgebessert wird, ist das bei der Zusatzversicherung nicht der Fall. Das bedeutet aber, dass bei einer laufenden Erhöhung der Prämien und dem Verzicht auf die gleichzeitige Anhebung der Leistungen riskiert wird, dass die Versicherten kündigen. Wird hier nicht nachgebessert, laufen die Versicherer Gefahr, dass die Versicherten abspringen.

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Sozialversicherung: Diese Neuerungen gibt es in 2021

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Die Sozialversicherung – und nicht nur die Krankenversicherung! – wurde umfassenden Überarbeitungen unterzogen, die sich in 2021 nun auswirken werden. Vor allem die Ergänzungsleistungen haben sich deutlich geändert.

Ergänzungsleistungen deutlich umfangreicher

Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Ergänzungsleistungen wurden bereits im März 2019 reformiert und betreffen vor allem die Höhe der Leistungen sowie deren Berechnung. Auch die zu erbringenden Voraussetzungen wurden deutlich überarbeitet:

    • Mietzinsmaxima erhöht
      Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden die Wohnkosten berücksichtigt. Die Obergrenze für diese Kosten wurde nun angehoben, damit die tatsächlichen Kosten besser berücksichtigt werden können.

    • Vermögen berücksichtigt
      In Zukunft wird das Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen hinzugerechnet. Anspruch auf Leistungen haben nur noch die Personen, deren Vermögen weniger als 100.000 Franken beträgt, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die Freibeträge für Erwachsene wurden gesenkt, für Kinder sind sie gleich geblieben.

    • Rückerstattungspflicht
      Wurden seitens einer Person Ergänzungsleistungen bezogen, müssen Erben diese zurückzahlen, sofern das Erbe mehr als 40.000 Franken beträgt und die verstorbene Person diese Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod bezogen hat.

    • Neue Berechnung
      Das Einkommen einer Person wird nun mit 80 Prozent angerechnet, wenn es um die Berechnung der Ergänzungsleistung geht. Bei der Angabe der Prämie für die Krankenversicherung wird der volle Beitrag angerechnet.

    • Vaterschaftsurlaub möglich
      Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2021 geboren wurden, können Väter nun Vaterschaftsurlaub nehmen, der für eine Dauer von bis zu zehn Tagen bezahlt wird. Sowohl das Nehmen von Einzeltagen als auch von zwei Wochen am Stück ist möglich. Danach kann der Vater 14 Taggelder beziehen, die über die Erwerbsersatzordnung zu finanzieren sind. Um den Vaterschaftsurlaub nehmen zu können, muss der Vater allerdings in den letzten neun Monaten vor Geburt des Kindes bei der AHV versichert gewesen sein und zudem seit mindestens fünf Monaten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Angesetzt werden für die Berechnung 80 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, maximal werden 196 Franken pro Tag gezahlt.

Änderungen auch in der Krankenversicherung

In 2021 steigt der Beitrag zur Krankenversicherung um rund 0,5 Prozent, wobei in einigen Kantonen die durchschnittliche Prämie gleich bleibt oder sogar abnimmt. Vor allem bei Kindern nehmen die Beiträge eher ab, bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen steigen sie meist an.

Damit die Krankenversicherungen dazu veranlasst werden, die Prämien richtig zu berechnen und keine unnötig hohen Reserven bilden, soll die Krankenaufsichtsverordnung angepasst werden. Die Reserven sollen danach in 2021 nur noch 28 Millionen Franken betragen und nicht mehr wie in 2020 rund 11 Milliarden Franken. Damit wiederum soll erreicht werden, dass die Prämien, die bislang zu viel eingenommen wurden, an die Versicherten zurückgehen. Diese neue Verordnung gilt jetzt allerdings noch nicht, sondern sie wird erst im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Und noch eine Sache, die in Planung ist: Es gibt mittlerweile zwei Volksinitiativen, die sich mit den Prämien der Krankenversicherungen befassen. Zum einen ist hier die Initiative zur Kostenbremse zu nennen („Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen“), zum anderen die Initiative „Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien“. In den kommenden Jahren werden die eidgenössischen Räte über die Vorschläge der Initiativen beraten und auch Gegenvorschläge berücksichtigen. Danach werden die Vorlagen dem Volk vorgestellt.

Fazit: Zahlreiche Neuerungen in 2021 zu erwarten

2021 bringt in Sachen Sozialversicherungen in der Schweiz zahlreiche Neuerungen, wobei die oben genannten längst nicht vollständig sind. Auch in puncto Lohnfortzahlung bei kurzzeitigen Abwesenheiten von der Arbeit für die Pflege von Angehörigen, zur Ausweitung der Betreuungsgutschriften und zum Intensivpflegezuschlag bei Spitalaufenthalten gibt es verschiedene Veränderungen, die die Versicherten entlasten sollen. Zudem werden auch die Renten der 1. Säule ab 2021 erhöht. Insgesamt wird die Versorgung somit deutlich besser abgesichert.

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SWICA – Die Nummer 1 Krankenkasse in der Schweiz?

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Was kann die SWICA, was andere Krankenversicherungen in der Schweiz nicht können? Ganz einfach, sie ist immer für ihre Kunden da und das wissen die mittlerweile mehr als 1,5 Millionen Versicherten zu schätzen. Die SWICA hat es zu einer der führenden Kranken- und Unfallversicherungen in der Schweiz gebracht und steht für eine optimale medizinische Versorgung der Versicherten in allen Versicherungsfällen: Erkrankungen, Unfälle und Mutterschaft sind dank der SWICA perfekt abgesichert. Dazu kommt, dass die SWICA die einzige Gesundheitsorganisation ist, die eine integrale Dienstleistungskette für alle Themen rund um die Gesundheit bietet und so für die medizinische Versorgung ebenso wie für eine Begleitung Erkrankter steht. Auch die Gesundheitsförderung in den Unternehmen wird seitens der SWICA angeboten.

Über die SWICA: Wichtige Eckdaten zu einer der beliebtesten Krankenversicherungen der Schweiz

Heute ist die SWICA eine der führenden Krankenversicherungen in der Schweiz und wird immer wieder auf den ersten Platz bei Umfragen zur Kundenzufriedenheit gesetzt. Dabei hat die Arbeit im Interesse der Versicherten eine lange Tradition: Die SWICA gibt es bereits seit 1992. Hier ein Blick auf die wichtigsten Daten zur Entwicklung dieser Krankenkassen:

    • 1992 Fusion von Ostschweizer Krankenkasse, Schweizerischer Kranken- und Unfallkasse, Schweizerischer Betriebskrankenkasse und Panorama Gesundheitskasse zur SWICA Gesundheitsorganisation
    • 1994 Aufbau eigener Gesundheitszentren
    • 1996 Einführung einer umfassenden Betriebsversicherung für Unternehmen
    • 1998 Aufbau des SWICA Care Managements
    • 2000 Einführung von GLOBAL CARE als Krankenversicherung für Schweizer, die dauerhaft im Ausland leben
    • 2005 erstmals werden eine Million Versicherte registriert
    • 2008 Einführung von sante24 als telefonische Beratung zu Gesundheitsfragen
    • 2009 Ausbau der Gesundheitszentren, Schliessen von Verträgen zur Grundversorgung
    • 2011 SWICA Gesundheitszentren werden fortan als eigenständige Firmen unter dem Namen santémed Gesundheitszentren AG geführt
    • 2013 PROVITA wird nach langjähriger Kooperation in die SWICA Gruppe aufgenommen
    • 2015 Medbase (Migros-Tochter) übernimmt 70 Prozent an santémed
    • 2016 Einführung des Apothekenmodells bei der SWICA zur Eindämmung der Gesundheitskosten
    • 2019 santé24 wird die Praxisbewilligung zugestanden, sodass auch Arbeitszeugnisse ausgestellt oder Medikamente verschrieben werden können

Aus dieser Entwicklung ist erkennbar, wie die SWICA immer einen Schritt weiter ging, um heute dort zu stehen, wo sie ist. Alles ist auf den wirtschaftlichen Erfolg auf der einen Seite und auf die Zufriedenstellung der Bedürfnisse der Versicherten auf der anderen Seite ausgelegt.

Das bietet die SWICA den Versicherten

Die SWICA ist nicht umsonst eine der führenden Unfall- und Krankenversicherungen in der Schweiz, denn die Leistungen dieser Krankenversicherung sind enorm umfangreich. Es wird zum Beispiel ein umfassender Versicherungsschutz rund um die Behandlung von Erkrankten und Unfallopfern geboten, auch der Ausgleich des Lohnausfalls ist in den Leistungen inbegriffen.

Privatkunden wählen in der SWICA ihre Grundversicherung mit individuellen Schwerpunkten aus, die sich zum Beispiel auf die Komplementärmedizin oder auf die freie Arzt- und Spitalwahl beziehen können. Das gesetzlich definierte Standard-Modell wird natürlich ebenso geboten wie verschiedene alternative Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen je nach persönlicher Festlegung. Durch Zusatzversicherungen, die exakt den Ansprüchen der Versicherten entsprechen, kann die Grundversicherung auf die individuellen Wünsche des Versicherten angepasst werden.
Auch bei Spitalversicherungen gilt, dass hier Individualität Trumpf ist. Für jede Situation im Leben gibt es andere Varianten und auch die Deckungen können persönlich festgelegt werden.

Die SWICA ist aber nicht nur für Privatkunden, sondern auch für Unternehmen eine gute Wahl, denn diese können hier eine Tagegeld- und die Unfallversicherung abschliessen, wobei die individuellen Lösungen stets eine überdurchschnittliche Servicequalität mitbringen. Firmen werden des Weiteren durch die Experten der SWICA zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung beraten.

Die SWICA bietet ein Bonusprogramm, mit dem die Versicherten belohnt werden sollen. Die Beiträge, die hier für die Präventionsmassnahmen gezahlt werden, können bis zu CHF 800 im Jahr betragen. Diese Beiträge sind individuell nutzbar und kommen beispielsweise für die Mitgliedschaft im Fitnesscenter, für eine Ernährungsberatung, für Yoga-Kurse oder für die Mitgliedschaft in Sportvereinen infrage. Als Ergänzung gibt es seitens der SWICA die Gesundheitsplattform „Benevita“, bei der sich alles um die persönliche Gesundheitsvorsorge dreht. Dort können sogar Team- oder Einzelwettbewerbe veranstaltet werden, die zu einer gesunden Lebensweise motivieren sollen.

Alternative Versicherungsmodelle ergänzen das umfassende Versicherungsangebot der SWICA, sodass hier zum Beispiel unterschiedliche HMO-, Hausarzt- und Listenvarianten zur Verfügung stehen. Bei der SWICA werden die Schul- und die Komplementärmedizin miteinander verbunden, die Krankenversicherung unterstützt die Nutzung von alternativen Therapiemethoden.
Ebenfalls erwähnenswert ist die Studentenversicherung, die über die SWICA Holding angeboten wird. Diese ist für Versicherte gedacht, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und hier lediglich zur Aus- und Weiterbildung zugegen sind. Wer also zum Beispiel sein Studium in der Schweiz absolviert oder für die Zeit der Promotion im Land ist, kann eine passende Versicherung abschliessen, die nur für eine begrenzte Zeit gilt.

Die Angebote in der Grundversicherung der SWICA im Überblick:

 

    • STANDARD
      Damit verbunden ist eine freie Arztwahl.
    • Favorit CASA
      Der Hausarzt ist immer die erste Anlaufstelle und koordiniert alle weiteren Vorgehensweisen und Behandlungen.
    • Favorit MEDICA
      Der Versicherte kann seinen Arzt aus einer Arztliste frei wählen. Die Arztliste ist von der SWICA festgelegt worden.
    • Favorit MEDPHARM
      Um eine medizinische Ersteinschätzung zu bekommen und die Kosten im Rahmen zu halten, gibt es die SWICA-Partnerapotheken sowie santé24.
    • Favorit SANTE
      Erste Anlaufstelle bei Beschwerden oder Verletzungen sind die SWICA-Partnerpraxen.
    • Favorit TELMED
      Durch santé24 wird eine telemedizinische Ersteinschätzung vorgenommen, damit verbunden ist eine erste Beratung des Versicherten.

Wichtige Kennzahlen zur SWICA

Die SWICA veröffentlicht auf den eigenen Seiten wichtige Kennzahlen, die aus dem alljährlichen Geschäftsbericht stammen. Die hier genannten Zahlen entstammen dem Geschäftsbericht von 2019, da der aktuelle für 2020 zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels noch nicht vorlag.

Hier kommen die wichtigsten Kennzahlen zur SWICA:

    • Gesamter Bestand an Versicherten: 1´524´808
    • Gesamtzahl Unternehmenskunden: 26´828
    • Anrufe bei santé24 in einem Jahr: 366´260
    • Anrufe ausserhalb der Arbeitszeiten: 37´258
    • Anteil der Versichertenprämien an den Verwaltungskosten: 4 % (Eine Versicherung gilt als effizient, wenn sie weniger als 4,2 Prozent der Beiträge für die Verwaltung aufwendet.)
    • Prämieneinnahmen: ca. 4,9 Mrd. Schweizer Franken
    • Anzahl KVG-Versicherte: 818´403
    • Anteil der KVG-Versicherten mit mindestens einer Zusatzversicherung: 80 Prozent
    • Mitarbeiter der SWICA: 1´929
    • Unternehmensergebnis 2019: 123,4 Mio. Schweizer Franken

Die Vorteile der SWICA genauer betrachtet

Die SWICA überzeugt durch ihre zahlreichen Vorteile, die für die Versicherten individuell von unterschiedlich grosser Bedeutung sind. Hier einmal ein Blick auf all die Vorteile, die durch die SWICA geboten werden:

    • Beiträge zur Sportförderung
      Die SWICA steht ganz im Zeichen der Gesundheit der Versicherten und widmet sich dementsprechend der Gesundheitsförderung. Dafür beteiligt sie sich mit bis zu 95 Prozent an den Kosten, die durch einen Versicherten an den STV-Turnverein zu entrichten sind und entlastet ihn damit von den Mitgliedsbeiträgen. Schliesslich ist es im Sinne der Krankenversicherung, wenn die Mitglieder gesund bleiben und sportlich aktiv sind.
    • Prämienrabatte
      Die SWICA ist eine Partnerschaft mit dem STV eingegangen und kann den Versicherungsmitgliedern nun die eben genannten Prämienrabatte anbieten. Diese gelten auch für die Zusatzversicherungen, wobei hier eine Altersgrenze von 65 Jahren gesetzt worden ist. Wer dazu noch alternative Versicherungsmodelle wie TELMED, MEDPHARM oder CASA SANTE wählt, kann weitere Prämienrabatte bekommen. Diese Rabatte können bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr betragen.
    • Erstklassige Behandlung durch ausgewählte Mediziner
      Die individuellen Versicherungslösungen sind speziell an die Bedürfnisse der Versicherten angepasst und bieten einen schnellen und bevorzugten Zugang zu den medizinischen Angeboten des Landes. Gerade die Spitzenmedizin wird hier seitens der SWICA hervorgehoben, die mit einem breiten Netz aus Spezialisten vertreten ist und damit die Genesung der Versicherten optimal unterstützen soll. Das Angebot „BestMed“ der SWICA garantiert eine freie Arztwahl auf der ganzen Welt und auch eine freie Wahl der Spitäler. Gleichzeitig sollen die Wartezeiten deutlich kürzer als üblich ausfallen.
    • Weltweiter Kundenservice
      Egal, von wo aus die Kunden anrufen: Die SWICA ist erreichbar und das an 24 Stunden pro Tag und an jedem Tag des Jahres. Hier wird eine persönliche Beratung angeboten, wobei die telemedizinische Beratung meist schon einen ersten Hinweis auf die weitere Vorgehensweise im Einzelfall aufzeigt. Wer Fragen zum eigenen Versicherungsschutz hat, kann die Nummer der SWICA anrufen und wird umfassend beraten. Für die Schweizer Telemedizin ist übrigens santé24 verantwortlich, wo erfahrene Ärzte sowie medizinisch geschultes Fachpersonal die Beratung übernehmen. Alle Themen können dabei angesprochen werden und es geht um Fragen zur Krankheitsvorsorge ebenso wie um Unfall, Mutterschaft oder Begleitung Erkrankter. Der Service ist weltweit nutzbar.
    • Persönliche Unterstützung
      Bei Krankheit oder Unfall ist guter Rat oft teuer und wird händeringend gesucht. Durch das professionelle Care Management der SWICA erhalten Versicherte eine persönliche Unterstützung durch die ausgebildeten und praxiserprobten Care Manager. Diese beraten und unterstützen bei der Wahl der richtigen Behandlung ebenso wie sie bei Verwaltungsaufgaben entlasten. Mehr als 85 Care Manager sind innerhalb der Schweiz für die SWICA im Einsatz.
      Während des Aufenthalts im Spital oder während einer Kur ist der persönliche Betreuungsservice von besonderer Bedeutung, wird darüber doch die Betreuung des Kindes oder des Haushalts sichergestellt. Unterstützung gibt es hier durch die Services „Home Nanny“ und „Home Attendant“.
    • Keine veränderten Abschlusstarife
      Der Altersabschlusstarif wird bei der SWICA im Gegensatz zu vielen anderen Krankenversicherern nicht angepasst und bleibt damit gleich. Die Versicherung möchte die Treue der Versicherten damit belohnen und berücksichtigt die Dauer der Versicherungszeit bei der Berechnung der fälligen Beiträge. Der Versicherungsschutz bleibt selbstverständlich gleich.
    • Geringere Kostenbeteiligung
      Nur die SWICA und die PROVITA rechnen die Kostenbeteiligung über die Grundversicherung an die Zusatzversicherungen der SWICA an. Die jährlich maximale Kostenbeteiligung wird damit deutlich gesenkt. Andere Krankenversicherer nehmen diese Anrechnung nicht vor, was sich negativ auf die Kosten des Versicherten auswirkt.
    • Schul- und Komplementärmedizin sind gleichgestellt
      Schul- und Komplementärmedizin werden bei der SWICA gleichgestellt, hier werden alternative Therapiemethoden ebenso unterstützt wie die Behandlungswege der Schulmedizin. Das heisst, dass auch die Akupunktur, Shiatsu, Biodynamik, Feldenkrais, Aromatherapie und viele weitere Behandlungsmethoden mehr unterstützt werden.
    • Benevita bietet zusätzlichen Rabatt
      Das Bonusprogramm „Benevita“ soll Versicherte dazu anregen, ihren Alltag gesund zu gestalten und sich fit zu halten. Dafür werden seitens der eingesetzten App bis zu 15 Prozent Rabatt auf bestimmte Zusatzversicherungen gewährt. Im Einzelnen sind diese Versicherungen die HOSPITA und die COMPLETA TOP. Zusätzlich erhalten die Versicherten hierüber regelmässige Updates und Neuigkeiten aus dem Gesundheitsbereich.
    • Benecura mit SymptomCheck
      Viele Menschen haben Beschwerden, die sich nicht recht zuordnen lassen. Durch den SymptomCheck der Benecura-App kann eine individuelle Handlungsempfehlung gegeben werden. Die santé24 steht mit ihrem Angebot der telemedizinischen Leistungen dahinter und berät Versicherte rund um die Uhr. Die Aufbewahrung der Dokumente ist durch das integrierte Gesundheitsdossier möglich, bei Bedarf kann dieses gemäss der Regelungen zum Datenschutz an den behandelnden Arzt übermittelt werden.
    • Digitale Erledigung aller Versicherungsanliegen
      Die SWICA hat das Kundenportal „mySWICA“ eingerichtet und ermöglicht es den Versicherten, sämtliche Rechnungen digital zu übermitteln. Ausserdem erhalten Versicherte hierüber jederzeit einen Überblick über den aktuellen Versicherungsschutz und über die Tarife, die abgeschlossen worden sin. Per Computer oder Smartphone ist die Kommunikation mit dem Kundendienst möglich, auch einzelnen Anpassungen und Änderungen können darüber bequem vorgenommen werden.

Wer geniesst welche Vorteile bei der SWICA?

Bei der SWICA sind vor allem sportliche bzw. gesundheitsbewusste Menschen gut aufgehoben. Die Versicherung bietet zahlreiche Rabatte und Prämienbeteiligungen für die Mitgliedschaft in Sportvereinen und beteiligt sich an den Kosten für die Prävention. Hier steht natürlich der eigene Vorteil im Fokus, denn gesunde Versicherte verursachen weniger Kosten als Erkrankte oder Menschen, die aufgrund eines mangelhaften Trainingszustands Verletzungen davontragen.
Ebenfalls besonders im Vorteil sind bei der SWICA alle die Versicherten, die sich für die Möglichkeiten der Komplementärmedizin erwärmen können und die die entsprechenden Angebote nutzen möchten. Die Kosten für den Zusatztarif der Komplementärmedizin sind gering, dafür aber sind alle Angebote zu alternativen Behandlungen nutzbar.

Die Vorteile bei der SWICA sind zudem für die Versicherten interessant, die einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz haben wollen, den sie immer wieder anpassen können und die auch grossen Wert darauf legen, dass der Kundenservice digital und weltweit erreichbar ist. Wer nicht direkt zum Arzt gehen möchte, profitiert von der telemedizinischen Beratung. Gleichzeitig haben natürlich auch alle diejenigen, die klassisch direkt zum Arzt gehen, wenn sie eine Erkrankung verspüren, den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Insofern bietet sich die SWICA für alle Versicherten an, die rundum abgesichert sein möchten und dabei grossen Wert darauf legen, dass sich die Prämien nicht zu stark nach oben entwickeln. Denn auch dies ist ein Punkt, bei dem die SWICA zu überzeugen weiss: Auch wenn die Prämien wie üblich jährlich steigen, so ist dieser Anstieg doch moderat (Beiträge im Durchschnitt in 2018 bei 524 CHF und 2019 bei 538 CHF).

10 Gründe, warum Sie zur SWICA wechseln sollten

Viele Gründe sprechen dafür, zur SWICA zu wechseln. Dabei sind die folgenden 10 besonders überzeugend:

    1. Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit
      Die SWICA kann in fast jeder Umfrage überzeugen und erweist sich als Krankenversicherung, mit der die Versicherten besonders zufrieden sind. Jährlich führen verschiedene Vergleichsportale und Verbraucherorganisationen entsprechende Umfragen nach verschiedenen Gesichtspunkten durch – die SWICA ist stets auf den vordersten Plätzen vertreten.
    2. Rund um die Uhr erreichbar
      Die SWICA ist ganztägig und an jedem Tag der Woche erreichbar, auch an Feiertagen oder am Wochenende ist der Kundenservice besetzt. Das gilt auch für die telemedizinische Beratung, die als besonderer Service bei dieser Krankenversicherung geboten wird.
    3. Schul- und Komplementärmedizin sind gleichgestellt
      Viele Krankenversicherungen gewähren ihre Leistungen nur dann, wenn die Mittel der Schulmedizin angewendet werden. Naturheilverfahren, Yoga oder Feldenkrais sind ebenfalls probate Mittel und Methoden, um gute Erfolge in der Behandlung von Erkrankungen oder nach Unfällen zu erzielen. Die SWICA gewährt ihre Leistungen sowohl bei der Anwendung der Schul- als auch der Komplementärmedizin und macht hier keine Unterschiede.
    4. Lebenslang gleicher Abschlusstarif
      Viele Krankenversicherungen erhöhen die Tarife, damit die Rücklagen im Alter hoch genug sind, um höhere Ausgaben zu decken. Die SWICA jedoch erhöht den Abschlusstarif nicht, was eine enorme Entlastung für das ohnehin meist knappere Altersbudget darstellt.
    5. Zuschüsse und Rabatte für die Gesundheitsförderung
      Die SWICA möchte, dass ihre Versicherten möglichst gesund bleiben. Natürlich ist das im eigenen Interesse, denn je gesünder die Versicherten, desto geringer die Ausgaben für eventuelle Behandlungen. Die Zuschüsse und Rabatte für Prävention und Gesundheitsförderung sind sehr hoch, zumal auch eine Kooperation mit dem STV-Turnverein eingegangen wurde. Mitglieder bekommen hier bis zu 95 Prozent der Beiträge erstattet.
    6. Persönliche Unterstützung
      Bei Krankheit oder Unfall ist eine persönliche Unterstützung Gold wert. Genau diese wird durch die SWICA gewährt. Angefangen von der telefonischen Beratung bis hin zu konkreten Vorschlägen zu Behandlungen und Empfehlungen für Ärzte und Spitäler ist die persönliche Unterstützung ein Punkt, den nicht viele Krankenversicherer im Programm haben. Schon allein dieser Aspekt ist ein wichtiger Grund, um zur SWICA zu wechseln.
    7. Ideale medizinische Versorgung
      Je nach Tarif können die Versicherten die freie Arzt- und Spitalwahl weltweit oder innerhalb der Schweiz geniessen. Sie profitieren überdies von der Kombination aus Schul- und Komplementärmedizin sowie von der Möglichkeit der individuellen Auswahl von Zusatzversicherungen. Durch TELMED ist die telemedizinische Beratung sichergestellt, über santé24 ist die Krankenversicherung rund um die Uhr erreichbar und kann Tipps und Empfehlungen zu medizinischen Fragen geben.
    8. Niedrige Kostenbeteiligung
      Die Franchise wird frei gewählt und ist allgemein eher niedrig angelegt. Generell ist es für die SWICA wichtig, dass die Versicherten möglichst umfassende Leistungen über die regulären Beiträge abgesichert haben und nur eine niedrige Kostenbeteiligung aufbringen müssen.
    9. Versicherungsanliegen digital erledigen
      In einer Welt, in der fast alles digital ist, muss es auch möglich sein, die Angelegenheiten rund um die Krankenversicherung auf digitalem Wege zu regeln. Die SWICA ist ein Vorreiter und bietet mit „mySWICA“ die Möglichkeit, alle Versicherungsanliegen sowie die Anpassung der eigenen Krankenversicherung digital zu erledigen.
    10. Digitaler SymptomCheck
      Plötzlich tauchen Krankheitssymptome auf, die sich nicht einordnen lassen? Dann ist die Stunde für BENECURA gekommen! Die digitale Gesundheitsberatung bietet eine SymptomCheck, nach dessen Nutzung eine Handlungsempfehlung gegeben wird. Der Versicherte fühlt sich beruhigt und unterstützt und weiss, welcher Schritt der nächste sein sollte. Gespeicherte Daten und Unterlagen können unter Wahrung des Datenschutzes an den behandelnden Arzt übermittelt werden.

Übersichten zu Kundenzufriedenheit und Prämienbeispiele

Die SWICA brüstet sich gern damit, die beste und beliebteste Krankenversicherung der Schweiz zu sein. Aber ist es tatsächlich so? Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Überwiegend ist es wirklich so! Denn in Kundenumfragen schneidet die SWICA tatsächlich so gut ab, wie auch die jüngsten Vergleiche in 2020 gezeigt haben. Hier einige Beispiele:

    • Vergleich bei comparis.ch
      Hier wurde die Spitzennote 5,4 erreicht und damit konnte sich die SWICA auf den ersten Rang von 23 Krankenversicherungen in der Schweiz platzieren. Vor allem der Service wurde hier gelobt, wobei Kompetenz und Einsatzbereitschaft der SWICA-Mitarbeiter hervorgehoben wurden. Ausserdem werden die Abrechnungen als besonders übersichtlich gewertet und Auszahlungen werden schnell abgearbeitet.
    • Umfrage bei K-Tipp
      Auch hier konnte sich die SWICA ganz oben positionieren. 76,2 Prozent der Befragten gaben an, dass sie mit der SWICA zufrieden seien und auch hier war es der Kundendienst, der massgeblich für das Lob war. Die Mitarbeiter wurden als persönlich sehr engagiert eingeschätzt.
    • Umfrage durch AmPuls
      Bei der Umfrage durch AmPuls schloss die SWICA mit Bestnoten ab bzw. sogar als die Krankenversicherung, die hier das beste Ergebnis erlangen konnte. Kundenservice und Unternehmensimage wurden hervorgehoben, wobei das Lob laut SWICA als Ansporn genommen werden soll, um auch weiterhin beste Servicequalität abzuliefern.

Zuletzt noch zwei Prämienbeispiele:

Versichertenbeispiel 1

    • Daten zur versicherten Person
      Frau, wohnhaft in Zürich, 41 Jahre alt, angestellt tätig
    • gewünschte Versicherung
      Grundversicherung plus Zusatz „Freie Arzt- und Spitalwahl“
    • Grundversicherung
      Favorit SANTE
      CHF 353,55
      Modell: Partnerpraxis
    • Franchise
      CHF 1´000
    • Unfalldeckung
      Keine
    • Zusatzversicherungen
      Hospital halbprivat
      CHF 110,90
    • Ersparnis
      15 Prozent für Zusatzversicherung
    • Monatliche Kosten
      CHF 394,78

Versichertenbeispiel 2

    • Daten zur versicherten Person
      Mann, wohnhaft in Zürich, 41 Jahre alt, angestellt tätig
    • gewünschte Versicherung
      Grundversicherung plus Zusatz „Komplementärmedizin“ und „Brillen und Kontaktlinsen“
    • Grundversicherung
      Favorit SANTE
      CHF 353,55
      Modell: Partnerpraxis
    • Franchise
      CHF 1´000
    • Unfalldeckung
      Keine
    • Zusatzversicherungen
      Completa Top
      CHF 29,90
    • Monatliche Kosten
      CHF 383,45

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Die KPT: Krankenkasse mit besonderen Leistungen für Versicherte

Die KPT – die Krankenkasse mit dem Plus

Auch im Jahr 2020 hat es die KPT wieder einmal geschafft, unter die besten Krankenkassen der Schweiz gewählt zu werden. Bei Kundenumfragen konnte sich die KPT erneut auf einem der vorderen Ränge platzieren. Dass dies kein einmaliges Ereignis ist, muss besonders hervorgehoben werden, denn die Versicherten der KPT sind auch langfristig sehr zufrieden mit ihrer Wahl. Es ist daher an der Zeit, die KPT einmal genauer vorzustellen.

Über die KPT: Wichtige Eckdaten zu einer der beliebtesten Krankenversicherungen der Schweiz

Die KPT ist mit ihrer 130-jährigen Geschichte ein Krankenkassen-Pionier. Den Innovationsgeist ihrer Gründerzeit hat sie bis heute bewahrt. Die Berner Krankenkasse verbindet persönliche Kundenberatung mit zeitgemässer Technologie und erzeugt in Umfragen regelmässig eine ausgezeichnete Kundenzufriedenheit.

Das bietet die KPT den Versicherten

Die KPT hat ihren Sitz in Bern und beschäftigt rund 600 Mitarbeitende. Sie bietet die obligatorische Krankenpflegeversicherung ebenso wie verschiedene Zusatzversicherungen. Zum Grundversicherungsangebot der KPT gehören:

    • Standardversicherung
      freie Arztwahl, keine Überweisung zum Spezialisten nötig
    • KPTwin.easy
      Prämienrabatt bis zu 20 Prozent bei Nutzung von Medikamentenversand und Telemedizin
    • KPTwin.doc
      Prämienrabatt bis zu 15 Prozent durch Hausarztmodell
    • KPTwin.plus
      Prämienrabatt bis zu 17 Prozent durch Nutzung Gesundheitsnetzmodell
    • KPTwin.win
      Prämienrabatt bis zu 8 Prozent durch Nutzung Telemedizin bei freier Arztwahl

Neben der üblichen Grundversicherung offeriert die KPT verschiedene Zusatzversicherungen:

    • Versicherung für Spitalkosten
    • Versicherung für Krankenpflege
    • Unfallversicherung
    • Verkehrsrechtsschutzversicherung
    • Privatrechtsschutzversicherung
    • Reise- und Ferienversicherung

Versicherte, die bei der KPT versichert sind und das Kundenportal KPTnet nutzen, bekommen ihre Unterlagen ausschliesslich elektronisch. Sie erhalten auf die genannten Zusatzversicherungen einen Rabatt von fünf Prozent. Weitere 6,7 Prozent Rabatt gibt es für die Zusatzversicherungen Krankenpflege-Plus, Spitalkosten und Krankenpflege-Comfort, wenn diese Versicherungen mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden.
Haben Frauen eine halbprivate oder private Spitalkostenzusatzversicherung bei der KPT abgeschlossen und entbinden ambulant oder zu Hause, bekommen sie eine Rückzahlung von CHF 1´000 bis 1´250.

Tipp: Das Angebot zur Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung wird durch die Coop Rechtsschutz AG realisiert. Dieser Versicherungsbaustein kann individuell zugebucht werden und rundet das persönliche Versicherungspaket ab.

Wichtige Kennzahlen zur KPT

Die KPT kann nicht nur mit sehr guten Umfragewerten glänzen, sondern auch mit ihren Kennzahlen. Ausserdem mit der Effizienz ihrer Verwaltung, denn nur rund fünf Prozent der Prämien werden für die Verwaltungskosten aufgewendet (Stand: November 2020). 

Hier die wichtigsten Kennzahlen der Versicherung im Überblick:

    • Umsatz pro Jahr: 1,7 Milliarden Schweizer Franken
    • Mitarbeiter: mehr als 600
    • Versicherte: ca. 408´000 (davon laut Homepage mehr als 60 Prozent KPTnet-Kunden)

Die Vorteile der KPT

Die KPT wird nicht umsonst mit einer hohen Kundenzufriedenheit belohnt, denn hier bekommen die Versicherten zahlreiche Vorteile geboten. Auch wenn andere Krankenkassen versuchen, einen ähnlich guten Service zu bieten, so erreichen sie dies doch nicht immer und müssen folglich hinter der KPT zurückstehen. Die KPT ist einzigartig!

Die Vorteile der KPT

Der wohl grösste Vorteil der KPT besteht in der persönlichen Beratung. Bei Kundenumfragen werden der zuvorkommende Service und die gute Erreichbarkeit immer wieder hervorgehoben. Die Versicherten können auch darauf bauen, dass sie zurückgerufen werden, was sogar samstags möglich ist. Der Rückruf muss dafür einfach auf der Homepage der KPT angefordert werden. Auch diese Vorteile überzeugen:

    • Einfache Online-Verwaltung
      Die Online-Verwaltung über das Kundenportal KPTnet und über die KPT App ermöglicht das leichte Einreichen von Rechnungen, das Auffinden von Dokumenten und das Stellen von Fragen. Die persönliche Betreuung wird damit um ein Vielfaches leichter, ausserdem können die Versicherungsgeschäfte von überallher und jederzeit erledigt werden. Eine Bindung an die Geschäftszeiten der KPT ist damit unnötig.
    • Telemedizin ohne Zusatzkosten
      Nicht immer ist der Gang zum Arzt direkt nötig, häufig reicht auch eine Beratung durch die Experten, die über den telemedizinischen Beratungsdienst erreichbar sind. Bei gesundheitlichen Fragen oder konkreten Beschwerden können diese Fachpersonen direkt angerufen werden. Dafür gibt es Prämienrabatte bei der KPT.
    • Passende Versicherungen für jede Lebenslage
      Bei der KPT wird grosser Wert darauf gelegt, dass die Versicherungen individuell passend sind. Das heisst, dass persönliche Versicherungsprodukte entworfen und genutzt werden. Die hier gebotenen alternativen Grundversicherungsmodelle sind für jeden Versicherten passend zusammengeschnürt und sparen dank der Nutzung von Medikamentenversand, Telemedizin und Prämienrabatt Zeit und Geld.
    • Beiträge für die Vorsorge
      Bis zu 600 Franken pro Jahr werden durch die KPT gezahlt, wenn der oder die Versicherte ein Fitnessabo abschliesst. Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an Programmen zu gesunder Ernährung, Entspannung und für mehr Bewegung im Alltag wird honoriert.
    • Chat mit dem Arzt
      Eine kurze medizinische Frage liegt an? Dafür ist der Besuch in der Arztpraxis unnötig aufwendig. Über WhatsApp oder SMS geht es deutlich schneller und einfacher! Dank DoctorChat gibt es rund um die Uhr einen kostenlosen medizinischen Rat vom Experten. Das grosse Plus bei der KPT!

Wer geniesst welche Vorteile bei der KPT?

Die Vorteile für Erwachsene, die bei der KPT versichert sind, haben wir bereits ausgeführt. Doch auch Familien und Kinder können von umfangreichen Vorteilen profitieren. Hier ein kurzer Überblick:

    • Vorteile für Familien
      Familien werden bei der KPT verbilligt in der Grundversicherung abgesichert. Sie bekommen einen Rabatt von 77 Prozent auf die Grundversicherung für Kinder bis zu 18 Jahren. Junge Erwachsene geniessen den Rabatt zwischen 10 und 20 Prozent, wobei sich der tatsächliche Rabatt nach dem jeweiligen Kanton, in dem die Personen gemeldet sind, richtet. Die Privatrechtsschutzversicherung gibt es gratis, ausserdem werden verschiedene Familienrabatte gewährt. Dass die Versicherung wie immer leicht zu verwalten ist, versteht sich von selbst.
    • Vorteile für Babys und Kinder
      Babys können direkt ab dem Tag der Geburt bei der KPT versichert werden und kommen in den Genuss des Hausarztmodells. KPTwin.doc ist hier das richtige Versicherungsmodell, bei dem der Kinderarzt alle wichtigen Untersuchungen und Therapien koordiniert. Damit sind effiziente Behandlungen ebenso selbstverständlich wie grosszügige Rabatte.
      Babys und Kinder können in der Krankenpflege-Comfort-Versicherung aufgenommen werden und profitieren hier von den Angeboten zur Naturmedizin, zu Impfungen und Sehhilfen sowie verschiedenen Medikamenten, wobei diese Leistungen über die der Grundversicherung hinausgehen. Bei einer Anmeldung des Kindes direkt nach der Geburt werden 100 Franken als Willkommensbonus ausgezahlt. Ausserdem ist die achtwöchige Reise- und Ferienversicherung inklusive.
      Die Spitalkostenversicherung ist ein weiterer Baustein, mit dem Kinder begünstigt werden. Hier werden die Arzt-, Behandlungs- und Übernachtungskosten in der allgemeinen Abteilung im Spital übernommen, ausserdem werden Beiträge an die Haushaltshilfe und Hauspflege gezahlt. Wird ein Aufenthalt im Spital im Ausland nötig, übernimmt die Versicherung bis zu 20´000 Franken.
      Des Weiteren wird eine Aufnahmegarantie gewährt. Damit haben Kinder später die Chance, eine höhere Spitalklasse abzuschliessen und müssen dafür keine erneute Gesundheitsprüfung mitmachen.
      Die KPT versichert darüber hinaus Tod und Invalidität und schliesst die Lücken bei einer beruflichen Vorsorge, ungedeckte Kosten müssen nicht separat nachgewiesen werden.
      Und noch ein Punkt für die KPT in Bezug auf Kinder: Wenn die Zahnzusatzversicherung bis zum 5. Geburtstag des Kindes abgeschlossen wird, ist kein zahnärztliches Attest bei einer notwendigen Behandlung vorzulegen. Bei Zahnstellungskorrekturen werden zum Beispiel bis zu 75 Prozent der Kosten übernommen, wobei die Grenze bei CHF 10´000 im Jahr liegt.

10 Gründe, warum Sie zur KPT wechseln sollten

Die KPT überzeugt auf ganzer Linie. Hier noch einmal 10 Gründe, warum Sie zur KPT wechseln sollten (oder bei der Krankenkasse bleiben sollten, sofern Sie hier schon versichert sind):

  • Hohe Prämien bei Nutzung von Telemedizin und Medikamentenversand
  • Einfache Verwaltung der Dokumente per KPT App oder Kundenportal KPTnet
  • Persönliche Beratung mit Rückrufservice
  • Individuelle Versicherungspakete aus Grundversicherung und Zusatzversicherung
  • Erstklassige Angebote für Familien
  • Anpassung der Versicherungsleistungen je nach Alter und Lebenslage
  • Hohe Rückerstattungen bei einzelnen Leistungen
  • Grosszügige Beiträge an Gesundheitsvorsorge, Fitness und Wohlbefinden.
  • Nur geringe Prämienanpassungen in den letzten Jahren
  • Übernahme der Kosten für alternative Behandlungen möglich

Die genannten zehn Gründe sind bereits genug, um über einen Wechsel der Krankenkasse ernsthaft nachzudenken. Wer sich noch nicht sicher ist, ruft einfach bei der KPT an und lässt sich beraten. Dabei wird deutlich, wie umfassend die Beratung ist und dass es vorrangig darum geht, eine individuelle Versicherungslösung zu finden. Das gilt übrigens auch für Familien, für die sich die Prämien nur schwer online berechnen lassen. Ein Anruf genügt und es ist klar, wie niedrig die Prämien für die gesamten Familie wirklich sind. Diese sind natürlich auch von den gewählten Zusatzversicherungen abhängig.

Übersichten zu Kundenzufriedenheit und Prämienbeispiele

Die KPT kann sich in den verschiedenen Kundenbewertungen immer wieder aufs Neue behaupten und schliesst in jedem Jahr mit einer sehr guten Note in puncto Kundenzufriedenheit ab. So bewerteten die grossen Vergleichsportale die KPT:

VergleichsportalBewertung
neotralo.chNote: 5,3
comparis.chNote: 5,4
bonus.chNote: 5,1
moneyland.chPunktwert: 8,2
20minPunktwert: 8,1
blick.chNote: 5,3

Die Noten wurden bei den Umfragen mit den Werten 1 bis 6 vergeben, somit zeigt sich, dass die KPT durchaus mit sehr hohen Werten aufwarten kann. Nur die Portale 20min und moneyland.ch vergaben Punkte von maximal 10, auch hier erweist sich die KPT als weit vorn führend.

Die folgende Tabelle zeigt Prämienbeispiele für verschiedene Versicherungsnehmer bzw. Altersklassen für die Region Zürich:

VersicherterGrundversicherung (CHF pro Monat)Zusatzversicherung
Kind (0 bis 18 Jahre)Standardmodell: 123,75(ohne Franchise)Spitalkostenversicherung halbprivat: 26,60 CHF
 1. easy: 97,65 CHFKrankenpflege-Comfort-Versicherung: 12,60 CHF
 2. plus: 101,55 CHF 
 3. doc: 104,15 CHF 
 4. win: 117,35 CHF 
   
Junge Erwachsene (19 – 25 Jahre)Standardmodell: 285,85(Franchise von 2´500 CHF)Spitalkostenversicherung halbprivat: 54,10 CHF
 1. easy: 227,25 CHFKrankenpflege-Comfort-Versicherung: 21,80 CHF
 2. plus: 236,05 CHF 
 3. doc: 241,85 CHF 
 4. win: 262,35 CHF 
   
Erwachsene (ab 26 Jahre)Standardmodell: 389,55 (Franchise von 2´500 CHF)Spitalkostenversicherung halbprivat: 132,40 CHF
 1. easy: 310,25 CHFKrankenpflege-Comfort-Versicherung: 34,90 CHF
 2. plus: 322,15 CHF 
 3. doc: 330,05 CHF 
 4. win: 357,85 CHF 
   
Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder)Bis 77 Prozent Rabatt auf die GrundversicherungFamilienrabatt nach individuellem Angebot

Familien mit drei Kindern bekommen schon weitere Rabatte geboten, die sich auf die Prämienhöhe in der Grundversicherung auswirken. Dazu kommen die Zusatzversicherungen, die individuell gewählt werden und die je nach Alter der einzelnen zu versichernden Personen unterschiedlich teuer sind. Generell überzeugt die KPT aber durch ihre niedrigen Prämien, die für Versicherte jeder Altersstufe gelten, sowie durch die individuellen Zusatzleistungen.

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Die richtige Versicherung für Sie

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Krankenversicherung: Darf die Kasse nein sagen?

Zugesagte Kostenübernahme einer Operation durch die Krankenversicherung: Darf die Kasse „nein“ sagen?

Ein Beispiel: Patientin A. muss am Knie operiert werden und bekommt eine Absage der Kostengutsprache von ihrer Krankenversicherung übermittelt. Die Begründung: Angeblich bestünde seitens der Versicherung kein Vertrag mit dem Spital. Ob das rechtens ist, klärt ein Blick auf die Versicherungsbedingungen.

Grundversicherung zahlt Fallpauschale

Die Krankenversicherung übernimmt 45 Prozent der pauschalen Kosten, wenn der Arzt das Knie von Patientin A. in einem Spital operiert, das auf der Spitalliste des Kantons steht, in dem A. wohnt. Der Wohnkanton übernimmt dann die übrigen 55 Prozent. Häufig wird in der Grundversicherung verlangt, dass ein Patient Voruntersuchungen beim Arzt oder im Spital wahrnimmt, wobei diese Untersuchungen dann komplett von der Krankenkasse getragen werden. Diese übermittelt dann vor der Operation eine Kostengutsprache. Nach der OP werden die ambulanten Leistungen verrechnet, ausserdem wird die vereinbarte Franchise angerechnet. Pro Tag kommen noch einmal 15 Franken für die Verpflegung hinzu, dies wird als Spitalzuschlag bezeichnet.

Die Zusatzversicherung übernimmt weitere Leistungen

Wenn der Arzt das Knie von Patientin A. ausserhalb des Kantons, in dem sie gemeldet ist und wohnt, operiert, übernimmt der Wohnkanton die 55 Prozent des pauschalen Fallpreises für ausserkantonale Spitäler. Die Differenz muss dann von A. selbst getragen werden, wenn sie keine entsprechende Zusatzversicherung für die „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“ abgeschlossen hat.

Wichtig zu wissen: Nicht mehr alle Krankenversicherer schliessen mit allen Spitälern die bisher üblichen Verträge ab, denn sie dürfen keine beliebig hohen Spital- und Arzttarife mehr vereinbaren. Entscheidend ist dann für eine mögliche Kostenübernahme immer der eigene Vertrag, der hier bei unserem Beispiel für Patientin A. vorliegen muss. In den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen sind entsprechende Ausschlüsse zu finden. Einige Policen sind so gestaltet, dass sie eine Kostenübernahme in der gesamten Schweiz garantieren, bei anderen Verträgen ist das nicht oder nicht mehr der Fall. Die Kosten, die die Zusatzversicherung nicht übernimmt, muss der Patient am Ende selbst tragen.

Basiert die Police auf einer Spitalliste, muss die Versicherung die vereinbarten Leistungen tragen. Das jedoch nur, wenn das Spital, in dem der Versicherte operiert werden soll, wirklich auf der Spitalliste steht. Ist das nicht der Fall, braucht die Krankenkasse die Kosten nicht zu übernehmen. Wichtiger Tipp: Vor der Operation gibt die Krankenkasse die Kostengutsprache. Diese sollte in jedem Fall abgewartet werden, ehe eine nicht dringende OP zugesagt wird. Erteilt die Kasse die Kostengutsprache nämlich nicht, werden die Kosten für die OP zulasten des Patienten gerechnet.

Fazit: Immer erst die Kostengutsprache abwarten!

Entsprechend dieser Betrachtungen ist es durchaus rechtens, wenn die Krankenkasse von einer Kostenübernahme für eine Operation oder anderweitige Behandlung absieht. Basieren die Leistungen auf einer Spitalliste bzw. werden nur die Leistungen in Spitälern, die auf der Liste für den jeweiligen Wohnkanton stehen, bezahlt, ist von einer freien Spitalwahl abzuraten. Handelt es sich nicht um eine dringende und nicht aufschiebbare Operation, sollten Versicherte daher immer zuerst die Krankenversicherung um die Kostengutsprache bitten und dann erst den Termin für die Operation vereinbaren. So wird vermieden, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.

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Die Skisaison hat begonnen und zahlreiche Wintersportfans zieht es wieder in die Berge. Ob zum Skifahren, Snowboarden, Langlaufen oder Schlitteln – für jeden ist etwas dabei. Damit man auch sicher wieder nachhause kommt, sollte auf eine richtige Vorbereitung nicht verzichtet werden! 

Richtige Vorbereitung für den Schneespass

Vielleicht ist es schon ein paar Jahre her, seit Sie das letzte Mal auf dem Brett gestanden sind. Umso wichtiger ist die körperliche Vorbereitung auf die kommende Saison. Oftmals wird das Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln unterschätzt und führt so zu Unfällen. Gerade während der Corona-Zeit, suchen noch mehr Menschen als üblich, die Flucht in die Berge. So kommen schnell mehrere 1000 Besucher zusammen und die Piste ist voll von Anfängern bis Profifahrer. Demzufolge sollte hohe Aufmerksamkeit und Rücksicht geboten werden.    

Um sicher wieder im Tal anzukommen, lohnt es sich, die Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit zu trainieren. Da auch die Muskulatur im Schneesport eine grosse Rolle spielt, sollten Sie ein- bis zweimal pro Woche Kraft- und Dehnübungen ausüben. Gerade jetzt, wo die Möglichkeiten zu den körperlichen Bewegungen eingeschränkt wurden, ist es wichtig, sich so gut es geht auf die Wintersporttage vorzubereiten.

Dazu eignen sich:

    • Joggen
    • Einen längeren Spaziergang
    • Home-Workout

Nebst der körperlichen Vorbereitung schadet ein kurzer Blick auf die Ausrüstung vor der Abreise nicht. In welchem Zustand ist Ihre Ski- oder Snowboardausrüstung? Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Ausrüstung in einem Fachgeschäft überprüfen lassen, damit Sie auf der Piste das beste Fahrerlebnis erhalten. Helm, Skibrille, Rückenpanzer und allenfalls Handgelenkschoner sind auf der Piste ein Muss. Probieren Sie die Bekleidung vor Gebrauch lieber nochmals an, damit Sie sicherstellen können, dass der Schutz zu 100% gewährleistet werden kann. Einen zu grossen Helm leistet keinen Schutz bei einem Sturz.

Auf die Piste – fertig – los!

Vor der Ersten Fahrt empfiehlt es sich, sich einzuwärmen, um allfällige Zerrungen zu vermeiden. Passen Sie Ihr Fahrtempo dem Schnee- und Wetterverhältnis an, damit Sie nicht plötzlich von einer Verzweigung überrascht werden oder die Kontrolle verlieren. Falls Sie das Erste Mal auf der Piste sind, lohnt es sich, einen Kurs zu besuchen. Legen Sie eine Pause ein, wenn Sie sich geschwächt fühlen, so verringern Sie das Risiko einer Verletzung.

Versicherungstipps:

Damit Sie nicht nur auf der Piste, sondern auch nebst der Piste gut versichert sind, lohnt es sich, vor der Abreise nochmals Ihren Versicherungsschutz zu checken.

Krankenkasse

Wie sind Sie bei einem Skiunfall gedeckt? Bei Personen, die nicht mehr als 8h pro Woche arbeiten, ist es wichtig, dass Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen ist, ansonsten müssen Sie für alle Kosten selbst aufkommen. Um dies zu umgehen, informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren aktuellen Versicherungsschutz.

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Reiseversicherung

Geplant war eine Woche Skiferien in einem Hotel in den Bergen. Kurz vor Abreise wurde ein Familienmitglied krank und die Ferien mussten gestrichen werden. In solchen Fällen ist eine Reiseversicherung sehr hilfreich.

Sie wissen nicht, ob Sie eine besitzen oder interessieren sich für eine Reiseversicherung, dann vergleichen Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Reiseversicherung.

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Nach einigen Fahrten gönnen Sie sich nun eine kleine Mittagspause im Restaurant. Sie deponieren Ihren Ski bei der Skideponierung und als Sie von der Mittagspause zurückkehren, war er weg – der Ski wurde gestohlen. Nun kommt die Frage auf, sind Sie auswärts gegen Diebstahl versichert?

Falls Sie sich unsicher sind, ob dies in Ihrem Package mitversichert ist oder falls Sie noch gar keine Hausratversicherung besitzen, klicken Sie hier und vergleichen Sie alle Hausratversicherungen unverbindlich und kostenlos.

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Es wird langsam dunkel und Sie begeben sich auf die letzte Fahrt. Der Nebel deckt die Piste immer mehr zu und verschlechtert die Sicht. Weiter unten übersehen Sie eine Verzweigung und den von rechts kommenden Snowboardfahrer. Sie verlieren vor Schreck die Kontrolle und prallen zusammen. Im gleichen Moment zerbricht das Snowboard. Der Snowboardfahrer beharrt darauf, dass Sie den entstandenen Schaden bezahlen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht ins Spiel.

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Bisher galten die Krankenkassen als wenig sparsam, was Prämiengelder angeht. Doch nach neuen Umfragen gehen sie inzwischen effizienter mit den Beiträgen um, wenngleich die Unterschiede zwischen den Versicherern immer noch sehr gross sind.

Höhere Prämien durch grösseren Verwaltungsaufwand?

Wie effizient eine Krankenversicherung arbeitet, wird meist an der Höhe ihrer Kosten für die eigene Verwaltung bemessen. Wie viel Geld braucht die Krankenkasse für ihre Mitarbeiter und deren Gehälter, was kosten die eigenen Immobilien und wie hoch ist der jährliche Betrag für Werbung und Marketing? Genau diese Kosten machen einen grossen Unterschied zwischen verschiedenen Krankenversicherungen aus. Während einige sehr sparsam wirtschaften, treiben andere die eigenen Kosten in die Höhe. Frei nach dem Motto: Was kostet die Welt?

Dennoch zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass höhere Verwaltungskosten nicht zwingend für eine geringe Effizienz der jeweiligen Krankenversicherung stehen. Massgeblich ist, wie die Ausgaben eingesetzt werden und welche Prämieneinnahmen den Ausgaben gegenüberstehen. Zudem bedeuten höhere Verwaltungsausgaben nicht zwingend, dass die Prämien ebenfalls hoch sein müssen, denn sie werden ohnehin nur zu einem Teil für die Begleichung der Verwaltungskosten verwendet. Einem sehr kleinen Teil, denn bei den meisten Kassen erreicht der Anteil der Verwaltungskosten nicht einmal 4,5 Prozent, die von den Prämiengeldern bezahlt werden.

Grosse Unterschiede bei den Krankenversicherern

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungen zeigen sich ein einem Vergleich als durchaus beträchtlich. Dazu zwei Beispiele:

    • Visana
      Bei dieser Krankenkasse zahlen die Versicherten pro Jahr rund 3´700 Franken. Die Verwaltungskosten pro Person liegen bei rund 127 Franken, sofern diese Person in der Grundversicherung geführt wird.

    • Helsana
      Hier liegt die durchschnittliche Prämie bei einer versicherten Person bei rund 4´100 Franken im Jahr. Die Verwaltungskosten für eine Person in der Grundversicherung sind aber deutlich höher und betragen rund 212 Franken.

Die Helsana versucht sich zu rechtfertigen und erklärt, dass etwa 94 Rappen in Form einer Leistung an den Versicherten zurückfliessen und das für jeden Franken, der als Prämie eingezahlt wird. Das bedeutet, dass die wirklichen Verwaltungskosten deutlich geringer sind und nur noch sechs Rappen pro Prämienfranken betragen.

Kosten nicht als Zeichen für Qualität sehen

Experten gehen davon aus, dass die Ausgaben, die eine Krankenkasse für eigene Zwecke tätigt und die somit in den Bereich der Verwaltungskosten fallen, nicht zwingend für eine gute oder minder gute Qualität der Krankenversicherung gesehen werden können. Kassen, die eine sehr gute Servicequalität bieten, sind nicht per se mit höheren Verwaltungskosten vertreten. Gleichzeitig hat nicht jede Kasse, die nur geringe Kosten für die eigene Verwaltung hat, einen schlechten Service zu bieten.

Auffällig ist aber eines und das ist allen Krankenkassen gemein: Die Kosten für die eigene Verwaltung sind in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gesunken. Dabei werden die Verwaltungskosten aber nur in Verbindung mit den Prämien gesehen bzw. zu diesen ins Verhältnis gesetzt. Dennoch: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen sind immer noch vorhanden und es bleibt festzustellen, dass die Kassen unterschiedlich effizient arbeiten. Während manche nur minimalste Kosten haben, schöpfen andere aus dem Vollem, was letzten Endes nichts über den gebotenen Service aussagt.

Fazit: Nicht jede Krankenversicherung spart an Verwaltungskosten

Einige Krankenversicherungen sind stetig darum bemüht, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten und legen diese geringeren Kosten auf die Prämiengelder um. Andere wirtschaften alles andere als effizient und lassen die Krankenkassenbeiträge dadurch steigen. Wie der Service der Kasse aussieht, darüber sagt die Höhe der Verwaltungskosten jedoch nichts aus.

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