Glossar Hypotheken

Unseriöse Kreditanbieter

Glossar Hypotheken

Im Folgenden erklären wir Ihnen die 50 wichtigsten Begriffe rund um Hypotheken. So können Sie bei einer Beratung mitreden und verstehen die Fachbegriffe, die der Berater zur Darstellung seiner Offerte anwenden wird

Unseriöse Kreditanbieter

1. Alleineigentum

Das Alleineigentum ist eine mögliche Eigentumsform beim Hauskauf. Es wird nur ein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, was auch bei Ehepaaren möglich ist.

2. Amortisation
Damit ist die teilweise oder vollständige Tilgung einer Hypothek gemeint. Sie erfolgt üblicherweise mit der Zinszahlung und soll innerhalb von 15 Jahren, spätestens aber mit dem Eintritt ins Rentenalter abgeschlossen sein.

3. Ablösen der Hypothek
Das Ablösen der Hypothek ist gleichzusetzen mit der Kündigung und der Weiterführung derselben bei einem anderen Anbieter. Meist ist damit eine Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

4. Baukredit
Der Baukredit ist keine Hypothek, wird aber nach dem Abschluss der Bauarbeiten in eine solche umgewandelt Bei einem Neubau darf der Baukredit erst genutzt werden, wenn die Eigenmittel aufgebraucht sind.

5. Belehnung
Ein Hypothekargeber finanziert meist nur bis maximal 80 Prozent der Liegenschaft, bei Vorliegen von Zusatzsicherheiten ist eine höhere Belehnung möglich.

6. Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge zur Übernahme der Zahlungsverpflichtungen, falls der Hauptschuldner diesen nicht mehr nachkommt. 

7. Cap
Als Cap wird eine Zinsobergrenze bezeichnet, die zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart worden ist. Ein Cap gibt es nur bei einer variablen Verzinsung wie bei der Libor-Hypothek.

8. Direkte Amortisation
Das Gegenteil der indirekten Amortisation meint das regelmässige Abzahlen der Hypothek in Tranchen an die Bank. Die Hypothekarschuld wird gleichmässig gemindert, die Steuerbelastung steigt dadurch.

9. Dritte Säule
Jeder Schweizer zahlt immer in die erste Säule ein, jeder Erwerbstätige in die zweite Säule. Die Vorsorge über die 3. Säule ist freiwillig und wird privat vorgenommen. Sie spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle.

10. Eigenkapital
Für den Kauf einer Liegenschaft müssen mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorliegen. Dieses kann aus verschiedenen Quellen stammen, wenigstens 10 Prozent davon dürfen nicht aus der 2. Säule kommen.

11. Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümern von Immobilien zugerechnet wird. Dieser Anteil muss versteuert werden. 

12. Eigentumsform
Die Eigentumsform wird im Grundbuch eingetragen und kann auf Allein-, Mit- oder Gesamteigentum lauten. Dies ist vor allem wichtig, wenn Ehepaare eine Immobilie erwerben.

13. Erste Hypothek
Diese wird bis zum maximalen Belehnungswert von 65 Prozent gewährt und sie kann ohne eine feste Laufzeitgrenze vereinbart werden. Dennoch muss sie nach einer bestimmten Anzahl an Jahren getilgt sein.

14. Familienhypothek
Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Hypothek, die nur von wenigen Kreditinstituten angeboten wird. Es gibt hier einen Rabatt auf die Zinssätze, wobei dieser Rabatt zeitlich begrenzt ist.

15. Festhypothek
Die Festhypothek läuft über einen festen Zeitraum, der bis zu 20 Jahre betragen kann. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.

16. Forward-Hypothek
Diese Hypothek wird im Voraus geschlossen und kann bis zu 24 Monate vor ihrem eigentlichen Beginn vereinbart werden. Dies ist meist mit einer Gebühr verbunden.

17. Gesamteigentum
Durch eine Erbengemeinschaft oder durch den Ehevertrag können mehrere Eigentümer an einer Immobilie vorhanden sein. Sie sind untereinander gleichberechtigt in Rechten und Pflichten. 

18. Grundpfandbrief
Hierbei rechnet der Gläubiger einen Schuldbrief als Grundpfand an und wird damit zum berechtigten Eigentümer des Sicherheitsgegenstandes.

19. Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um ein Pfandrecht an einer Liegenschaft. Meist wird der Begriff aber synonym für den Kredit oder für das Darlehen verwendet. 

20. Hypothekargeber
Der Anbieter einer Hypothek ist der Hypothekargeber. Dabei kann es sich um eine Bank, um Versicherungen oder Pensionskassen handeln. 

21. Hypothekarmodell
Es gibt die Festhypothek, die variable und die Libor-Hypothek, alle drei Hypothekararten werden in der Schweiz gleichberechtigt angeboten.

22. Hypothekarzins
Damit sind alle Kosten gemeint, die mit der Hypothek in Zusammenhang stehen und die durch den Hypothekennehmer zu zahlen sind. 

23. Hypothekenrechner
Hier auf neotralo.ch nutzen Sie einen Hypothekenrechner, mit dem Sie den besten Anbieter für Ihr Finanzierungsvorhaben einer Immobilie finden.

24. Immobilienbewertung 
Der Hypothekargeber schätzt eine Immobilie und legt den Wert unabhängig vom Kaufpreis fest. Dieser Wert ist Basis für die Berechnung von Tragbarkeit und Belehnung.

25. Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation wird die Rückzahlung der Hypothek über die Säule 3a vorgenommen, die Hypothekensumme wird während der Laufzeit nicht geringer. 

26. Kalkulatorischer Zinssatz
Dieser wird für die Berechnung der Tragbarkeit herangezogen und beläuft sich meist auf fünf Prozent. Es handelt sich um einen historischen Durchschnitt.

27. Kaufpreis
Der Kaufpreis einer Immobilie ist der Wert, auf den sich Verkäufer und Käufer geeinigt haben. Er kann vom Verkehrswert abweichen. 

28. Laufzeit
Die Laufzeit wird für jede Hypothek festgelegt und kann bis max. 25 Jahre gehen. Der vereinbarte Zinssatz bleibt über die festgelegte Laufzeit gleich. 

29. Libor-Hypothek
Diese Form der Hypothek legt einen Libor-Satz zugrunde, der regelmässig angepasst wird. Meist erfolgt diese Anpassung quartalsweise. 

30. Minergie
Als Minergie bezeichnen Fachleute den Energiestandard, der für sogenannte Niedrigenergiehäuser erreicht wird. Eine Verbesserung der Minergie bringt steuerliche Vorteile.

31. Miteigentum
Mindestens zwei Eigentümer teilen sich die Liegenschaft bzw. das Eigentum daran. Es kann verschiedene Eigentumsquoten geben, die im Grundbuch festgehalten werden.

32. Nebenkosten
Die Nebenkosten sind für die Tragbarkeitsrechnung wichtig und bezeichnen die Kosten, die neben den Hypothekarzinsen berücksichtigt werden müssen. Sie werden mit 1 % des Liegenschaftswertes im Jahr angenommen. 

33. Neuhypothek
Eine Neuhypothek ist die Hypothek, die beim Kauf einer Liegenschaft aufgenommen wird. Ihr Gegenstück ist die Anschlussfinanzierung, die die Fortführung einer bestehenden Hypothek bezeichnet.

34. Nutzniessung
Als Nutzniessung wird das im Grundbuch einzutragende Recht, eine Liegenschaft wie Eigentum zu behandeln, bezeichnet. 

35. Objektwert
Der Objektwert ist nicht mit dem Kaufpreis identisch bzw. kann er von diesem abweichen. Der Begriff ist synonym für den Verkehrswert zu verwenden. 

36. Offerte
Als Offerte gelten unverbindliche Angebote seitens der Hypothekargeber. Sie beinhaltet das gewählte Hypothekarprodukt sowie den angebotenen Zinssatz.

37. Online-Hypothek
Der Kunde muss nicht persönlich bei einem Berater in der Bank erscheinen, sondern kann die Hypothek online abschliessen. Es ist möglich, die gesamte Transaktion telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln. 

38. Online-Hypothekarverlängerung
Kunde und Berater treffen sich nicht persönlich, sondern die Verlängerung der Hypothek findet online statt.

39. Pensionskasse
Damit ist die Altersvorsorge für Erwerbstätige gemeint, hier müssen alle Schweizer Erwerbstätigen einzahlen. Das Guthaben aus der zweiten Säule ist nicht für die Sicherung einer Hypothek geeignet. 

40. Richtzins
Der Richtzins ist auch als Schaufensterzins bekannt und meint den angebotenen Hypothekarzinssatz für eine feste Laufzeit. Er ist oft noch verhandelbar. 

41. Rollover-Hypothek
Der Name dieser Art von Hypothek ist nur ein anderer für die Libor-Hypothek. Zur Erklärung bitte unter diesem Begriff nachschauen. 

42. Schuldbrief
Der Schuldbrief wird bei der Ausgabe der Hypothek erstellt und im Grundbuch vermerkt. Er steht für das Grundpfandrecht, welches sich der Hypothekargeber gesichert hat. 

43. Saron
Der Saron soll den Libor ablösen und gilt als Referenzzinssatz. Der Preis dafür wird über eine spezielle Plattform bei der Schweizer Börse ermittelt.

44. Tragbarkeit
Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Bruttoeinkommen und den fortlaufenden Kosten bei einer Finanzierung von Immobilien.

45. Tragbarkeitsrechner
Damit lassen sich bereits im Vorfeld die Tragbarkeit sowie das nötige Einkommen des künftigen Hypothekarnehmers ermitteln. 

46. Unterhaltskosten
Dies sind die Kosten, die für die Instandhaltung der Liegenschaft nötig sind. Sie werden mit 0,4 Prozent des Kaufpreises bei der Kalkulation von Hypotheken angenommen. 

47. Überbelehnung
Es ist eine Belehnung der Immobilie von mehr als 80 Prozent möglich, wenn weitere Sicherheiten eingebracht werden. Diese stammen meist aus der 3. Säule. 

48. Variable Hypothek
Sie ist flexibel und bietet keine vordefinierte Laufzeit. Die Kündigungsfrist ist mit drei bis sechs Monaten vergleichsweise kurz.

49. Vorfälligkeitsentschädigung
Diese wird fällig, wenn eine Hypothek vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der restlichen Laufzeit und dem derzeitigen Wiederanlagezins.

50. Verlängerung
Die Hypothek kann verlängert werden, was bei einem anderen Anbieter oder beim bisherigen Hypothekargeber möglich ist. Ein Vergleich über unseren Hypothekenvergleich zeigt, was im Einzelfall die bessere Alternative ist.

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Rechtsschutz-Bestimmungen

Hypothek: 5 Rechnungsbeispiele

Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie hoch die Kosten für die Hypothek sein werden oder welche Eigenmittel eingebracht werden müssen, können die folgenden Rechenbeispiele herangezogen werden. Sie sind freilich im Einzelfall durch andere Zahlen zu ersetzen, geben aber einen Einblick darüber, wie die Bank bei der Berechnung vorgeht.

Rechtsschutz-Bestimmungen

Das nötige Jahreseinkommen berechnen

Das folgende Rechenbeispiel wird zeigen, dass Sie für eine Liegenschaft, die eine Million Schweizer Franken kosten soll und für deren Kauf Sie 200´000 Franken Eigenkapital aufbringen können, ein Jahreseinkommen von 180´000 Franken netto benötigen. Hintergrund ist, dass die Wohnkosten 35 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen dürfen.

Kaufpreis: 1´000´000 Franken
Eigenkapital: 200´000 Franken
Kapital über Hypothek: 800´000 Franken

Teilung in 
1. Hypothek: 520´000 Franken
2. Hypothek: 280´000 Franken

Zinsen 1. Hypothek (4,5 %): 23´400 Franken
Zinsen 2. Hypothek (5,5 %): 15´400 Franken
Amortisation 2. Hypothek in 20 Jahren: 14´000 Franken

Nebenkosten: 10´000 Franken
Laufende Kosten: 62´800 Franken 

Heraus kommt dabei, dass der Hypothekennehmer ein Einkommen von rund 180´000 Franken im Jahr benötigt ((62´800 x 100)/35).

Um die Tragbarkeit zu berechnen, werden die kalkulatorischen Zinsen, die Unterhalts- und Nebenkosten sowie die Amortisation addiert. Die Summe teilt man dann durch das jährliche Nettoeinkommen. Daraus ergibt sich der Wert, mit dem das Jahreseinkommen belastet wird. Dieser Wert darf 33 Prozent nicht überschreiten! Hierzu ein Rechenbeispiel:

Verkehrswert der Immobilie: 750´000 Franken
Eigenkapital: 150´000 Franken
Fremdkapital: 600´000 Franken
Einkommen pro Jahr: 142´000 Franken

Zinsen für die 1. Hypothek (5 %): 500´000 x 5 % = 25´000 Franken
Zinsen für die 2. Hypothek (6 %): 100´000 x 6 % = 6´000 Franken
Gesamtzinsen: 31´000 Franken

Amortisation in 15 Jahren: 100´000/15 = 6´667 Franken

Unterhalts- und Nebenkosten (1 % vom Verkehrswert): 7´500 Franken
Jährliche Gesamtkosten: 45´167

Tragbarkeit: 45´167 / 142000 = 31,81 Prozent

Fazit: Die Tragbarkeit der Hypothek ist geringer als 33 Prozent und damit sicher gegeben.

Um für das vorgenannte Beispiel die Unterhalts- und Nebenkosten zu berechnen, gibt es eine einfache Faustregel: Die Banken setzen dafür ein Prozent vom Verkehrswert der Immobilie an. Dieser Betrag muss jährlich für die Liegenschaft reserviert werden. Dieser Wert von einem Prozent setzt sich aus 0,4 % für den Unterhalt und 0,6 % für die Nebenkosten zusammen. Berechnet wird dies wie folgt:

Verkehrswert der Immobilie: 1´200´000 Franken 
Unterhaltskosten: 4´800 Franken
Nebenkosten: 7´200 Franken
Gesamtkosten pro Jahr: 12´000 Franken

Grundsätzlich brauchen Sie zur Berechnung der Hypothek den Kaufpreis der Liegenschaft, Ihr Eigenkapital sowie das benötigte Kapital von der Bank oder von einer Versicherung. Daraus lässt sich die Hypothek in wenigen Schritten berechnen.

Etwaige Feinheiten bei der Berechnung wird die Bank bei ihrem detaillierten Angebot einfliessen lassen. Aus den Werten zu den jährlichen Kosten und dem Haushaltseinkommen lassen sich die mögliche Belehnung sowie die Tragbarkeit der Hypothek berechnen. Ein weiteres Rechenbeispiel:

Kaufpreis der Immobilie: 600´000 Franken
Jährliches Bruttoeinkommen: 120´000 Franken
Eigenmittel: 120´000 Franken

Nötige Hypothek: 480´000 Franken
Belehnung: 80 Prozent
Tragbarkeit: 29 Prozent

Unterhalts- und Nebenkosten: 6´000 Franken pro Jahr (500 Franken monatlich)
Richtzins: 1,12 %
Zinskosten: 448 Franken monatlich
Amortisation: 444 Franken monatlich

Kosten pro Monat: 1´392 Franken

Wer sich die Frage stellt, ob das Mieten oder Kaufen die bessere Variante ist, sollte auch dazu eine Berechnung anstellen:

Kaufpreis der Immobilie: 600´000 Franken
Eigenmittel: 120´000 Franken
Hypothekarzins: 1,21 Prozent
Nebenkosten: 6´000 Franken pro Jahr

Miete zum Vergleich: 600 Franken im Monat
Betrachtungsdauer: 10 Jahre

In dem Fall ist das Mieten deutlich günstiger, hier lassen sich auf einen Betrachtungszeitraum von 10 Jahren mehr als 91´000 Franken einsparen. In beiden Fällen werden die vorhandenen Eigenmittel verrechnet. Das Problem ist dabei aber, dass nach den zehn Jahren das Mietobjekt nicht in das eigene Vermögen übergegangen ist.

Wer eine Hypothek abbezahlt, erwirbt damit langfristig Eigentum, das auch als Altersvorsorge genutzt werden kann. Es kann wieder veräussert werden und stellt allgemein einen Gewinn dar. Wird aber nur zur Miete gewohnt, bekommt der Vermieter das Geld und kann dieses investieren.
Günstige Offerten finden Sie mit unserem Hypothekenvergleich.”}” data-sheets-userformat=”{“2″:1063763,”3”:{“1″:0},”4”:{“1″:2,”2″:15395558},”7”:{“1”:[{“1″:2,”2″:0,”5”:{“1″:2,”2”:11775129}},{“1″:0,”2″:0,”3”:2},{“1″:1,”2″:0,”4″:1}]},”9″:0,”11″:4,”12″:0,”14”:{“1″:2,”2″:0},”15″:”\”Helvetica Neue\””,”16″:10,”23″:1}” data-sheets-textstyleruns=”{“1”:0}{“1″:143,”2”:{“2”:{“1″:2,”2″:1136076},”9”:1}}{“1″:162}” data-sheets-hyperlinkruns=”{“1″:143,”2″:”http://neotralo.ch/de_ch/hypothekenvergleich/”}{“1″:162}”>Nach dem Auszug aus der Mietwohnung ist kein Eigentum vorhanden, es gibt keinerlei Mehrwert. Günstige Offerten finden Sie mit unserem Hypothekenvergleich.

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Hypothek im Alter: Wie bleibt meine Immobilie tragbar?

Warum ist die private Vorsorge wichtig

Hypothek im Alter: Wie bleibt meine Immobilie tragbar?

Die meisten Hausbesitzer wollen die eigene Immobilie nicht kaufen, um sie später gewinnbringend wieder zu veräussern. Vielmehr geht es ihnen darum, dass sie hier bis zum Lebensende wohnen können und dass sie damit niedrige Wohnkosten haben.

Dies ist aber nur möglich, wenn zuvor die richtige Anlagestrategie gewählt worden ist. Ausserdem ist das Vorhaben des Wohnens in der eigenen Immobilie bis zum eigenen Tod nur umsetzbar, wenn die Kosten pro Monat überschaubar sind und die Hypothekarschulden bis zum Eintritt ins Pensionsalter getilgt wurden oder wenigstens zum grössten Teil abbezahlt sind.

Warum ist die private Vorsorge wichtig

Amortisation wichtig

Im besten Fall ist das gesamte Vorhaben „Hauskauf über eine Hypothek“ von Anfang an wohlüberlegt und abgesichert. Die Schulden sollten bis zum Eintritt in die Rente auf ein Niveau gesenkt werden, das ohne Probleme auch mit einem niedrigen Einkommen getragen werden kann. Bestenfalls ist die gesamte Hypothek bis zu diesem Zeitpunkt abbezahlt. Nur dann ist es möglich, dass die eigene Immobilie wirklich auch im Alter bewohnt werden kann. 

Die meisten Hypothekarnehmer wählen für die Rückzahlung der Hypothek die indirekte Amortisation, bei der die Höhe der Schuld über die gesamte Laufzeit gleich hoch bleibt. Dementsprechend sind auch die Zinsen immer gleichbleibend und passen sich weder nach oben noch nach unten an. Es wird der feste Betrag nicht an den Hypothekargeber gezahlt, dieser erhält keinerlei Tranchen. Vielmehr wird die betreffende Summe in die Säule 3a der Altersvorsorge eingezahlt, was sich vor allem steuerlich positiv auswirkt.

Denn: Sowohl die Zinszahlungen als auch die Einzahlungen in das Konto zur Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden. Das Geld, was hier angespart worden ist, wird später genutzt, um die Hypothekarschulden zurückzuzahlen. Im besten Fall wird somit derart kalkuliert, dass die Hypothek so weit gesunken ist, dass die Zinsen im Alter keine Belastung mehr darstellen.

Es ist auch möglich, die Hypothek komplett zu tilgen oder dieser auch im Rentenalter noch zu amortisieren. Die eigene Lebenssituation ist hierfür ebenso ausschlaggebend wie die finanziellen Möglichkeiten, auf die zurückgegriffen werden kann. Für alle Hypothekennehmer gilt daher, dass sie insbesondere hohe Hypothek so jung wie möglich aufnehmen sollten, damit sie bis zum Alter wirklich die Chance haben, das Geld wieder zurückzuzahlen.

Ausserdem sollte immer auf die passende Hypothekenstrategie gesetzt werden, denn diese ist ausschlaggebend für den Erfolg des Vorhabens „Hauskauf über eine Hypothek“. Wichtig ist vor diesem Hintergrund somit immer, dass vor dem Abschluss der Hypothek ein Vergleich der Anbieter vorgenommen wird, wie das über neotralo.ch möglich ist.

Eigenheim einfach weitergeben?

Im Alter kann es auch bei guter Planung passieren, dass die Kosten für die Liegenschaft nicht mehr getragen werden können. Wer sich nicht von seiner Immobilie trennen möchte, kann diese nun an die eigenen Kinder weitergeben (oder an andere Verwandte). Dies ist auch dann möglich, wenn die Immobilie noch durch eine Hypothek belastet ist.

Es ist daher vorgeschrieben, dass der Hypothekargeber der Übergabe zustimmt. Das Wohnrecht können die einstigen Eigentümer dennoch behalten, dieses sollte aber im Grundbuch eingetragen und notariell beglaubigt werden. Auch eine eingetragene Nutzniessung ist möglich. 
Wenn die Eltern das Haus an ihre Kinder weitergegeben haben, müssen sie den Eigenmietwert versteuern und sind im Umkehrschluss von allen anderen Verpflichtungen befreit.

Die Kinder übernehmen alle Zahlungen, die mit der Hypothek in Zusammenhang stehen und müssen demzufolge die Zinsen tragen. Bei einer Nutzniessung können die Eltern fast ohne jegliche Einschränkungen über das Objekt verfügen, können es sogar vermieten und die Einnahmen aus dieser Vermietung als Einkommen nutzen. Sie müssen dafür aber auch Steuern zahlen, tragen die Nebenkosten, die Zinsen für die Hypothek sowie die Versicherungskosten.

Die Kinder stehen lediglich dem Hypothekargeber gegenüber in der Verantwortung und können herangezogen werden, wenn die Zinszahlungen ausbleiben. Sie können diese aber auch gänzlich übernehmen. Diese Vorgehensweise hat jedoch einen Nachteil: Die Nutzniessung wird ins Grundbuch eingetragen und mindert den Wert der Liegenschaft.

Tipps für die Immobilie im Alter

Es ist alles von der richtigen Planung abhängig: Ob Sie im Alter Ihre Immobilie noch bewohnen und die Hypothek stemmen können, hängt von der Planung und der Wahl der richtigen Hypothekenstrategie ab. Die folgenden Tipps sollen dabei helfen, die Immobilie im Alter zu sichern:

  • Rechtzeitig planen

    Spätestens mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres sollten Sie überprüfen, ob Ihre Immobilie noch tragfähig ist, wenn Sie in Pension gehen. Somit haben Sie noch einige Jahre Zeit, um Veränderungen vorzunehmen und die Sparanstrengungen in die 3a-Säule zu erhöhen oder die Hypothek zu amortisieren. Wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind, wenden Sie sich an Ihren Bankberater, der die Amortisierung für Sie berechnen kann.

  • Sparen, sparen, sparen

    Die aktuell niedrigen Zinsen werden voraussichtlich nicht mehr lange bestehen und dann langsam ansteigen. Das heisst für Sie, dass Sie jetzt noch so viel wie möglich sparen sollten. Nach der Pensionierung können Sie das angesparte Kapital dann zur Amortisation der Hypothek einsetzen. Behalten Sie dennoch eine Reserve der liquiden Mittel zurück, denn immer kann es zu unvorhergesehenen Ausgaben kommen. Diese sollten Sie noch bestreiten können, denn nach der Pensionierung ist es schwer bis unmöglich, die Hypothek noch einmal aufzustocken. Daher: Nicht alle Eigenmittel zur Amortisierung der Hypothek einsetzen!

  • Mit dem richtigen Partner finanzieren

    Die Tragbarkeit wird verbessert, wenn alle liquiden Mitteln zum Einkommen gerechnet werden. Um die Hypothek zu refinanzieren, setzen manche Anbieter weniger als fünf Prozent Tragbarkeit an. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem unabhängigen Vermittler beraten, dessen Interesse nicht darin besteht, die Produkte einer bestimmten Bank zu verkaufen.

  • Umkehr-Hypothek prüfen

    Nach der Pensionierung trifft es nicht wenige Hypothekarnehmer: Die Tragbarkeit ihrer Hypothek ist nicht mehr gegeben. Dann hilft es nur noch, eine Umkehr-Hypothek zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist die Immobilienrente, bei der die Immobilie selbst als Sicherheit gesetzt wird. Die Schuldenlast wird bei der Umkehr-Hypothek mit jedem Jahr grösser, die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit dem Tod des Kreditnehmers oder durch den Verkauf der Liegenschaft.
    Um das beste Angebot für die Hypothek zu finden, bedienen Sie sich an unserem Hypothekenvergleich!”}” data-sheets-userformat=”{“2″:15187,”3”:{“1″:0},”4”:{“1″:2,”2″:15395558},”7”:{“1”:[{“1″:2,”2″:0,”5”:{“1″:2,”2”:11775129}},{“1″:0,”2″:0,”3”:2},{“1″:1,”2″:0,”4″:1}]},”9″:0,”11″:4,”12″:0,”14”:{“1″:2,”2″:0},”15″:”\”Helvetica Neue\””,”16″:10}”>Es gibt aber immer noch nur wenige Anbieter in der Schweiz, die das Modell der Umkehr-Hypothek anbieten, ausserdem ist die Nutzung an verschiedene Bedingungen geknüpft. Um das beste Angebot für die Hypothek zu finden, bedienen Sie sich an unserem Hypothekenvergleich!

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Wird eine Hypothek aufgenommen, gehen damit viele steuerliche Veränderungen einher. Die Hypothekarzinsen wirken sich steuermindernd aus, müssen dafür allerdings auch in der Steuererklärung erwähnt werden. Hypothekennehmern ist es anzuraten, sich Auskunft beim Steuerberater zu holen, wenn sie unsicher bezüglich der steuerlichen Anrechenbarkeit der Hypothek sind.

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Eigenmietwert bei Wohneigentum

Eigentümer von Häusern oder Wohnungen müssen diese Liegenschaften beim Bund und beim Kanton versteuern. Wichtig ist hierfür der sogenannte Eigenmietwert, der als fiktives Einkommen gilt bzw. als solches in der Steuererklärung behandelt wird.

Das bedeutet, dass hierbei angenommen wird, dass die Eigentümer die Immobilie vermietet hätten und somit eine Einnahmequelle hätten. Der Eigenmietwert wird zwischen 60 und 70 Prozent der marktüblichen Miete betragen. Dieser Wert wird von den Steuerbehörden festgelegt. Wichtig: Prüfen Sie die Veranlagungsverfügung, sobald Sie diese bekommen haben. Nicht immer sind diese Verfügungen korrekt und Sie zahlen dann mehr, als Sie müssten.

Durch die rechtzeitige Anfechtung und Korrektur der Veranlagungsverfügung können Sie viel Geld sparen.

Diese steuerlichen Abzüge sind möglich

Hypothekarschuldner dürfen die Schuldzinsen steuerlich geltend machen, das heisst, diese minimieren das steuerpflichtige Einkommen. Je nachdem, wie hoch Ihre Hypothek ist, kann es durch die Anrechnung sein, dass Sie deutlich weniger Steuern zahlen.

Rein steuerlich gesehen ist es somit hilfreich, wenn die Hypothek so hoch wie möglich ausfällt, allerdings müssen Sie für die Entscheidung über die Höhe der Hypothek auch noch weitere Punkte berücksichtigen. Zudem muss das Darlehen auch noch tragfähig sein. Wichtig: Sie müssen sich die Hypothek auch dann noch leisten können, wenn das allgemeine Zinsniveau wieder steigt und sich Ihr Darlehen verteuert. 

Wichtig: Niedrige Zinsen sind toll, doch sie bewirken auch, dass Sie weniger von der Steuer abziehen können. Daher ist es in Phasen sehr niedriger Zinsen so, dass die Steuerersparnis sehr gering ausfällt und fast schon vernachlässigt werden kann.

Neben den erwähnten Schuldzinsen können Sie auch Unterhaltskosten geltend machen. Diese fallen für jede Immobilie an und bewirken, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Wählen Sie dafür zwischen einem pauschalen Abzugsbetrag und dem Abzug der tatsächlichen Kosten, die Ihnen effektiv entstanden sind.

Der Pauschalabzug errechnet sich aus dem Eigenmietwert, von dem zehn Prozent pauschal abgezogen werden. Setzen Sie diesen Wert den tatsächlichen Kosten gegenüber. Tipp: Bewahren Sie immer alle Belege auf, die sich den Unterhaltskosten für die Liegenschaft zuordnen lassen, damit Sie Ihrer Beweispflicht nachkommen können. Ausserdem können Sie damit leichter überprüfen, welche Variante für Sie steuerlich gesehen besser ist.

Kosten für die Effizienz des Gebäudes können abgezogen werden, wenn sie dazu führen, dass im Gebäude weniger Energie benötigt wird oder dass sich dank dieser Massnahmen die Umwelt besser schützen lässt. Ansonsten dürfen Investitionen, die dem Werterhalt der Immobilie dienen, nicht abgezogen werden. Die Unterscheidung ist nicht immer ganz einfach. Ein Beispiel: Sie lassen das Dach des Hauses neu decken.

Ist dies energetisch gesehen nicht nötig, können Sie die Kosten nicht abziehen. Wenn Sie diese Arbeiten aber damit verbinden, dass Sie das Dach besser dämmen und somit für einen geringeren Energieverlust beim Heizen sorgen, ist die Investition steuerlich anrechenbar. Hilfreich sind bei der Einordnung der Investitionen die Merkblätter, die von den Steuerämtern zur Verfügung gestellt werden.

Steuersparmodell Amortisation?

Die Finanzinstitute verlangen immer eine Amortisation, mit der sich die Belehnung der Liegenschaft auf maximal 65 Prozent des Wertes der Immobilie senken lässt. Das bedeutet, dass innerhalb von 15 Jahren höchstens noch die erste Hypothek bestehen darf (oder bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres). Die zweite Hypothek muss dann vollständig abbezahlt sein. Die Abzahlung selbst kann sowohl direkt als auch indirekt vorgenommen werden:

Direkte Amortisation

Bei der direkten Amortisation zahlt der Hypothekarschuldner seine Tranchen, die gleichmässig aufgeteilt sind, regelmässig an die Gläubiger zurück. Durch das regelmässige Abtragen der Darlehensschuld wird die Zinsbelastung immer kleiner, daraus folgt jedoch eine wachsende steuerliche Belastung. Die Steuerabzüge sinken. Das heisst, dass sich der Vorteil der sinkenden Hypothekarschuld nachteilig auf die Steuerlast auswirkt.

Sicherlich sehen viele Schuldner hier einen psychologischen Nutzen, denn wenn sie sehen, wie der riesige Schuldenberg nach und nach immer kleiner wird, stimmt das optimistisch. Die direkte Amortisation hat jedoch auch Nachteile. In dem Masse, wie die Hypothekarschuld sinkt, steigt die Steuerlast an, die Schuldzinsen sinken. Somit kann in der Steuererklärung ein immer kleinerer Betrag zum Abzug gebracht werden.

Nicht zuletzt können die Amortisationen sowie die Einzahlungen in die 3a-Säule der sozialen Absicherung finanziell zur Belastung werden.

Indirekte Amortisation

Die Hypothek bleibt bei dieser Variante immer gleich hoch. Zahlungen werden nicht mehr an den Hypothekargeber überwiesen, sondern gelangen auf das Vorsorgekonto der Säule 3A. Dort werden sie angespart. Diese Einzahlungen wiederum sind steuerlich anzusetzen und können von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Wer die Einzahlungen später beim Eintritt in das Rentenalter bezieht, muss hierfür nur noch einen reduzierten Steuersatz zahlen. Diese Variante ist für alle die Schuldner gut, die sich ansonsten keine Altersvorsorge über die 3a-Säule aufbauen könnten, weil sie es sich schlichtweg nicht leisten können. Die indirekte Amortisation ist vor allem für Familien interessant, wenn sie durch eine Lebensversicherung in der Säule 3a und damit im Rahmen der gebundenen Vorsorge geführt wird.

Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die Hypothek durch die Versicherungssumme abgelöst. Dies bedeutet, dass die indirekte Amortisation den Tod des Versicherungsnehmers deckt, sofern sie über eine Lebensversicherung geführt wird. Kursschwankungen können allerdings dazu führen, dass es zu Wertverlusten kommt.

Des Weiteren bleiben die Schulden aus der Hypothek immer gleich hoch, auch das ist ein Nachteil dieser Verfahrensweise. Sie hat aber auch Vorteile, denn die Hypothekarzinsen sind länger vom steuerbaren Einkommen abzuziehen als bei der direkten Amortisation.
Wenn Sie sich über die Hypothekenzinsen informieren wollen, empfehlen wir Ihnen, den Hypothekenvergleich bzw. selbst einen derartigen Vergleich vorzunehmen.”}” data-sheets-userformat=”{“2″:1063763,”3”:{“1″:0},”4”:{“1″:2,”2″:15395558},”7”:{“1”:[{“1″:2,”2″:0,”5”:{“1″:2,”2”:11775129}},{“1″:0,”2″:0,”3”:2},{“1″:1,”2″:0,”4″:1}]},”9″:0,”11″:4,”12″:0,”14”:{“1″:2,”2″:0},”15″:”\”Helvetica Neue\””,”16″:10,”23″:1}” data-sheets-textstyleruns=”{“1”:0}{“1″:201,”2”:{“2”:{“1″:2,”2″:1136076},”9”:1}}{“1″:220}” data-sheets-hyperlinkruns=”{“1″:201,”2″:”http://neotralo.ch/de_ch/hypothekenvergleich/”}{“1″:220}”>Das eingezahlte Kapital für die 3a-Säule vermehrt sich praktisch ohne weiteres Zutun, weil es verzinst wird. Wenn Sie sich über die Hypothekenzinsen informieren wollen, empfehlen wir Ihnen, den Hypothekenvergleich bzw. selbst einen derartigen Vergleich vorzunehmen.

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Wie risikofreudig sind Sie?

Finden Sie heraus, welches Risiko Sie einzugehen bereit sind. Die günstigste Finanzierung ist nicht immer die beste Idee, denn auch daraus kann sich aufgrund weiterer Konditionen ein finanzielles Fiasko entwickeln. Stellen Sie fest, wie hoch Ihr maximales Risiko sein soll und definieren Sie für sich, was eine gute Hypothek ausmacht.

Dazu können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden, denn jeder sieht in der „guten Hypothek“ etwas anderes. Für den einen ist sie sehr günstig, für den anderen können Zinsverhandlungen auch während der gesamten Laufzeit vorgenommen werden. Wieder andere sehen in der langen Zinsbindung einen Vorteil und legen sich gern auf bis zu 20 Jahre fest. Stellen Sie sich folgende Fragen:

    1. Wie hoch ist meine Risikobereitschaft?
    2. Welches Risiko kann ich tragen?
    3. Habe ich im Notfall genügend liquide Mittel, um unvorhergesehene Dinge zu finanzieren?
    4. Wie flexibel muss ich bleiben?
    5. Möchte ich mein Eigenheim für immer behalten oder will ich mich für einen möglichen Verkauf absichern?
    6. Tragen beide Ehepartner das Risiko gemeinsam oder wird nur ein Partner der Hypothekennehmer sein?

Aus der Beantwortung dieser Fragen lassen sich weitere Dinge ableiten. Die Frage nach dem Partner blickt auf eine mögliche Trennung, denn dann muss das Eigentum an der Liegenschaft geregelt sein. Damit einher geht die Frage, wer dann für die Hypothek aufkommt oder ob hier ebenfalls beide Partner gleichberechtigt sind und demzufolge von der Bank zur Zahlung herangezogen werden können.

Nicht zuletzt geht es vor allem um die Punkte Sicherheit und Flexibilität. Wenn Sie nun die beste Hypothek für Ihre Eigenheimfinanzierung finden wollen, ordnen Sie sich zuerst in eine der folgenden Risikotypen ein:

    1. Auf Sicherheit bedacht
      Die zu dieser Gruppe gehören zeichnen sich durch ihre Risikoscheu aus. Sie möchten sich langfristig binden und sichern sich lieber die aktuellen Zinsen, als später einmal mit höheren Zinsen konfrontiert zu werden und diese nicht verhandeln zu können. Frei nach dem Motto: Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
    2. Risiko ist möglich
      Die Risikofreudigen verfolgen den Hypothekenmarkt und gehen auch gern das Risiko ein, dass sich die Zinsen für sie negativ verändern können. Immerhin ist auch der umgekehrte Weg möglich und mangels Zinsbindung werden die Zinsen niedriger.
    3. Genügend abgesichert
      Die liquiden Mittel sind genügend, um auch ein plötzlich höheres Zinsniveau abzufangen. Diese Personen werden als „risikofähig“ bezeichnet.
    4. Nicht genügend Geld vorhanden
      Die nicht risikofähigen Personen stehen eventuell vor der Frage, ob sie ihre Immobilie verkaufen wollen, wenn die Zinsen ansteigen. Der Grund sind die fehlenden liquiden Mittel zur Absicherung.
    5. Verkauf jederzeit möglich
      In diese Gruppe gehören die Hypothekennehmer, die besonders flexibel bleiben wollen. Sie möchten vielleicht ihr Eigenheim auch wieder verkaufen können und brauchen dann eine Hypothek, aus der sie einfach wieder herauskommen.
    6. Eigenheim wird langfristig bewohnt
      Diese Menschen brauchen keine grosse Flexibilität, denn sie werden ihr Eigenheim so lange wie möglich bewohnen. Ein Verkauf ist nicht geplant.

Unterschiedliche Typenkombinationen möglich

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Hypothekararten. Sie können auf eine Libor-Hypothek setzen und geniessen damit eine gewisse Flexibilität und Freiheit, gleichzeitig ist das Risiko aber grösser. Besonders sicher ist die Finanzierung durch die Festhypothek, dann allerdings sind Sie gebunden und für die Dauer der Laufzeit nicht mehr flexibel. 

Die Festhypothek kann mit einer Ausstiegsmöglichkeit versehen sein, was viele Kreditnehmer nicht einmal wissen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen, sieht dieses Produkt die Möglichkeit vor, aus der Hypothek herauszukommen. Sie bewahren sich somit die nötige Flexibilität, sind andererseits aber auf der sicheren Seite.

Die sonst drohenden Vorfälligkeitszinsen, die viele Tausende Schweizer Franken kosten können, sind hier deutlich niedriger. Fragen Sie Ihre Bank vor dem Abschluss des Hypothekarvertrags, ob eine solche Ausstiegsmöglichkeit vorgesehen ist.

Die Libor-Hypothek bietet mehr Flexibilität, ist allerdings gleichzeitig mit gewissen Risiken behaftet. Sie können hier aber einen kurzfristigen Rahmenvertrag abschliessen, mit dem sich das Risiko der steigenden Zinsen senken lässt.

Sie haben dann die Möglichkeit, den Hypothekenvertrag auslaufen zu lassen und können Ihre Immobilie verkaufen. Andererseits ist natürlich auch eine Verlängerung der Hypothek möglich oder sie kann in eine variable Hypothek bzw. in eine Festhypothek gewandelt werden.

Es sind auch Festhypotheken mit nur kurzer Laufzeit möglich. Sie sind für ein oder drei Jahre festgeschrieben, sodass Sie flexibel bleiben und auch auf eine Senkung der Zinsen reagieren können. Möchten Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen nicht zu lange sichern, sondern lieber auf den Zinsmarkt reagieren, ist diese Variante besser als die Festhypothek mit einer Festschreibung von zehn oder gar zwanzig Jahren.

Wie immer gilt: Schätzen Sie sich selbst richtig ein und legen Sie fest, ob Sie eher auf Sicherheit oder Flexibilität setzen. Die Mischung zwischen beidem wird durch die Libor-Hypothek gewährleistet.

Zinsprognosen nutzen?

Zinsprognosen werden gern und häufig gestellt, wirklich zutreffend sind sie aber nur selten. Auch die grössten Experten vermögen den Markt nicht für die kommenden Jahre einzuschätzen und somit ist klar: Es kommt immer anders, als man denkt! Dennoch ist die Zinserwartung nicht ganz unwichtig und sollte bei der Wahl der Hypothekarstrategie berücksichtigt werden.

Sind bereits jetzt steigende Zinsen zu erwarten, ist die Festhypothek die bessere Wahl. Sie muss nicht gleich auf zehn Jahre festgelegt werden, auch fünf Jahre sind oft schon genügend. Dies ist natürlich wieder von Ihrem Risikobewusstsein und dem Wunsch nach Sicherheit sowie von den finanziellen Rücklagen abhängig. 

Beachten Sie die Zinsentwicklung der letzten Jahre, ehe Sie sich entscheiden, doch machen Sie Ihre Entscheidung nicht allein daran fest. Um die beste Hypothek für die Eigenheimfinanzierung zu finden, braucht es deutlich mehr Informationen und Eckpunkte, um eine Entscheidung zu treffen. Berücksichtigen Sie daher alle Konditionen, die für den Hypothekarvertrag geboten werden.

Aufteilung auf Tranchen?

Viele Banken empfehlen, die Hypothek auf Tranchen aufzuteilen, wobei für einen Wert zwischen CHF 250´000 und 600´000 zwei Tranchen genügend sind. Der Vorteil: Es wird nicht die gesamte Hypothek auf einmal zur Verlängerung fällig, die Nachteile für Sie sind damit in Bezug auf die Zinsen geringer. Sie können flexibler bleiben und leichter auf neue Zinslagen reagieren.

Doch was viele Banken gern verschweigen: Wenn eine Tranche ausläuft, können Sie nicht einfach zu einer anderen Bank wechseln, auch wenn diese deutlich günstiger als die bisherige ist. Die neue Bank lässt sich in den seltensten Fällen in den zweiten Rang setzen und steht hinter anderen Gläubigern zurück. Auch Banken möchten sich absichern und gehen dieses Risiko des Zahlungsausfalls nicht ein.

Die Ablösung der Finanzierung ist somit nur dann möglich, wenn alle Tranchen innerhalb von 24 Monaten zu einer anderen Bank transferiert werden. Die Aufteilung auf Tranchen kann somit bedeuten, dass Sie sich Ihrer Bank regelrecht ausliefern und sich nicht wieder von dieser trennen können.

Vonseiten der Bank ist diese Vorgehensweise verständlich, weil Sie den Vertrag auch dann verlängern müssen, wenn sich die Konditionen verschlechtern. Für Sie selbst kann das allerdings zur Falle werden.

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Die Finanzierung des Eigenheims ist für viele Menschen die finanziell bedeutsamste Entscheidung in ihrem Leben. Dabei gilt es, einige Punkte zu beachten, denn Gefahren und Fallstricke lauern auch hier überall. Die folgenden sieben Fehler kommen besonders häufig vor.

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1. Keine Strategie vorhanden

Sie sollten sich nicht nur auf die Beratung durch den Bankexperten verlassen, sondern auch selbst einiges Fachwissen aneignen. Überlegen Sie sich, welche Strategie am besten zu Ihnen passen könnte. Viele angehende Hypothekennehmer gehen viel zu blauäugig an die Sache heran, obwohl sie sich mit der Aufnahme einer Hypothek auf zehn oder zwanzig Jahre verschulden.

Die passende Strategie ist direkt auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten, berücksichtigt Ihr Einkommen und die Zukunftswünsche. Entscheiden Sie, ob Sie lieber auf Nummer sicher gehen und die Festhypothek wählen. Oder ob Sie mit einer Libor-Hypothek nicht besser fahren, weil Sie damit die Zinsbelastung regelmässig anpassen lassen können. Sie müssen selbst einschätzen, ob Sie eher der risikoscheue oder risikofreudige Typ sind und wählen dementsprechend die passende Strategie aus.

2. Auf Zinsprognosen bauen

Auch wenn viele Experten raten, auf die Zinsprognosen zu achten: Diese sind nur bedingt hilfreich. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort, das besagt, dass vor allem Prognosen für die Zukunft schwierig seien. Es gibt keinen Nachweis darüber, dass irgendein Experte in der Lage gewesen wäre, die Entwicklung der Zinsen für die letzten fünf Jahre vorauszusagen. 

Dennoch sollten Sie aber diese Entwicklungen nicht gänzlich ausser Acht lassen, denn wenn sich Zinsen schon seit geraumer Zeit auf einem Niedrigniveau befinden, ist davon auszugehen, dass sie sich demnächst nach oben entwickeln werden. Wer nicht dauerhaft etwas mit Zinsänderungen zu tun haben möchte, sollte sich die aktuellen Zinsen langfristig sichern.

Dabei laufen Sie zwar Gefahr, dass sich die Zinsen in der Zwischenzeit ändern, doch sollten sie steigen, sind Sie auf der sicheren Seite.

3. Keine Tranchierung ohne Überlegung

Viele Banken schlagen ihren Kunden vor, dass sie ihre Hypothek in mehrere Tranchen aufteilen sollten, weil das der Risikominimierung diene. Sie seien damit angeblich davor bewahrt, dass Sie die Hypothek zu schlechten Konditionen in ihrer Gesamtheit erneuern müssen, höhere Zinsen beträfen dann nur eine Tranche.

Die Tranchierung birgt aber eine Gefahr: Sie sind von der betreffenden Bank abhängig. Sie können keinen anderen Anbieter wählen, weil andere nicht im zweiten Rang finanzieren. Sie müssten das Angebot Ihrer bisherigen Bank zur Refinanzierung wählen, auch wenn dieses deutlich schlechter als die Offerten anderer Banken ist.

Sie sind besser dran, wenn Sie eine auslaufende Tranche amortisieren können. Konfrontieren Sie Ihren Bankberater mit diesem Wunsch und Sie werden überrascht sein, welch gute Angebote relativ schnell auf dem Tisch liegen. Wenn Sie nämlich Ihr Anlagevermögen reduzieren und die Hypothek damit verkleinern, wird er sich nicht erfreut darüber zeigen und andere Lösungen finden.

4. Zu knappe Hypothek

Mit dem Hauskauf sind hohe Kosten verbunden, wobei davon viele nicht vorhersehbar sind. Gern vergessen Bauherren auch die weiteren Kosten und stehen plötzlich zwar mit einem neuen Haus, aber ohne Küche und neue Möbel da. Diese Anschaffungen wurden bei der Hypothekenberechnung nicht eingeplant, das Geld dafür fehlt jetzt.

Was tun? Die Erhöhung der Hypothek ist meist nicht ohne Weiteres möglich. Besser ist es daher, sich von Anfang an Gedanken darüber zu machen, wie viel Geld tatsächlich gebraucht wird. Schränken Sie Ihre Liquidität nicht zu stark ein und setzen Sie eher auf eine höhere Hypothek, auch wenn das durch mehr Zinsen eine höhere Belastung darstellt.

Die finanzielle Freiheit ist nicht zu unterschätzen und dafür lohnt es sich auch, noch einige Monate länger eine Hypothek zurückzuzahlen. Experten raten dazu, dass nach dem Kauf der Immobilie und nach dem Abzug der weiteren Kosten noch ca. fünf Prozent an Geldreserven zur Verfügung stehen sollten.

5. Kündigung vergessen

Eine Festhypothek ist in der Regel mit einem festen Enddatum versehen. Doch auch dann müssen Sie diese kündigen! Werden Sie nicht selbst aktiv, wird die auslaufende Hypothek in eine variable Hypothek umgewandelt, nicht alle Banken nehmen diesbezüglich zuerst mit Ihnen Kontakt auf.

Das Problem daran: Die variable Hypothek ist deutlich teurer als die Festhypothek. Ausserdem haben Sie dann keine Möglichkeit mehr, zu einem anderen Anbieter zu wechseln und Sie müssen die gesetzte Kündigungsfrist für die variable Hypothek einhalten.

Daher unser Rat: Vergessen Sie bloss nicht, die Kündigung zu schreiben (und zu versenden!), wenn Sie keine Nachteile haben wollen. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter für Ihre Hypothek hilft Ihnen der Vergleichsrechner auf neotralo.ch.

6. Kleingedrucktes nicht lesen

Das Gespräch mit dem Berater war ausführlich bis erschöpfend. Nun noch schnell den Vertrag unterschreiben und Sie haben die Hypothek in der Tasche! Doch Halt, so schnell sollte es nicht gehen. Vergessen Sie nicht, das Kleingedruckte zu lesen, denn das kann Ihnen zum Verhängnis werden. Hier sind Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen zu finden, des Weiteren sind einzelne Konditionen näher erläutert oder Einschränkungen werden dargestellt.

Auch wenn es schnell gehen muss: Lesen Sie immer das Kleingedruckte und fragen Sie nach, wenn etwas unklar sein sollte.

7. Keine Vergleiche vornehmen

Das Angebot erscheint gut, die Konditionen günstig. Bitte dennoch den Vertrag über die Hypothek nicht gleich abschliessen, ohne einen Vergleich vorzunehmen! Denn der Abschluss des Vertrags ohne Verhandlung oder Vergleich kann Sie teuer zu stehen kommen. Es gab schon Fälle, bei denen der Hypothekennehmer bis zu CHF 20´000 sparen konnte, weil er geschickt nachverhandelt hat.

Wenn Ihnen die Bank ein Angebot für die Hypothek unterbreitet, fragen Sie nach: Welche Zinsnachlässe sind möglich, können Gebühren erlassen werden? Wie steht es um die Tranchierung? Wenn Sie all diese Angaben von einer Bank vorliegen haben, sollten Sie diese mit einer anderen Bank vergleichen.

Wählen Sie mindestens drei andere Anbieter aus, ehe Sie sich entscheiden. Versuchen Sie, durch Nachfragen auch bei den anderen Offerten herauszubekommen, wie gross der Spielraum noch ist. Entscheiden Sie sich erst dann, mit welcher Bank Sie Ihr Finanzierungsvorhaben realisieren.

Um andere Anbieter zu finden, nutzen Sie doch den Hypothekenvergleich auf neotralo.ch und nehmen Sie dann Kontakt zu den Beratern der für Sie interessantesten Offerten auf.

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Häufig ist davon zu lesen, dass eine Hypothek in Tranchen aufgeteilt werden sollte. So kann das sogenannte Splitting dafür sorgen, dass der Kreditnehmer nicht die ganze Hypothek auf einen Schlag verlängern muss. Er würde angeblich Geld sparen, sofern es zu einer Kreditverlängerung in einer Zeit besonders hoher Zinsen käme. Allerdings ist das Splitting nicht immer eine gute Wahl, denn es hat auch Nachteile. 

Die Aufteilung wird von einigen Bankleuten unterhalb der Hypothekarbeträge von CHF 250´000 nicht angeraten. Auch dann, wenn die Liegenschaft demnächst verkauft werden soll, ist das Splitting keine gute Idee.

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Höhe der Hypothek ist massgeblich

Die genannte Höhe der Hypothek ist wichtig für die Entscheidung, ob das Darlehen in Tranchen aufgeteilt werden sollte und wenn, in wie viele. Bankleute empfehlen, auf zwei Tranchen zu setzen, wenn sich der Darlehensbetrag zwischen 250´000 und 600´000 Schweizer Franken bewegt. Höhere Beträge sollten in drei Tranchen aufgeteilt werden.

Doch nicht nur die Anzahl der Tranchen ist wichtig, auch die durchschnittliche Restlaufzeit muss im Auge behalten werden. Liegen zwei Hypothekartranchen vor, die zwischen zwei und sechs Jahren laufen, liegt die durchschnittliche Restlaufzeit bei vier Jahren.

Die meisten Experten raten bei sehr niedrigen Zinsen dazu, eine durchschnittliche Restlaufzeit von fünf Jahren zu wählen, Festhypotheken sollten somit eine mindestens siebenjährige Laufzeit aufweisen.

Welche Probleme können sich bei der Ablösung der Tranchen ergeben?

Im besten Fall laufen alle Tranchen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten aus, dann kann die gesamte Hypothek von einem Anbieter zum nächsten gebracht werden. Die Transaktion ist reibungslos. Schwieriger wird es aber, wenn bei der geplanten Anschlussfinanzierung die Endpunkte der Tranchen weiter als zwölf Monate entfernt sind.

Es ist in diesem Fall schwierig bis sogar unmöglich, den Anbieter zu wechseln, die Hypothek muss bei dem bisherigen Anbieter weitergeführt werden. Angesichts der möglicherweise hohen Zinsen ist dies keine erstrebenswerte Sache. Der Grund für dieses Problem liegt darin, dass kaum ein Anbieter einzelne Tranchen übernehmen möchte, denn der verwalterische Aufwand, der damit zusammenhängt, ist sehr gross.

Es müssen Schuldbriefe gesplittet werden und Zahlungsversprechen werden geändert. Ausserdem ist das Risiko für das einzelne Institut deutlich höher, denn es würde die Finanzierung nur im zweiten Rang übernehmen. Kaum eine Bank wird diesen Schritt gehen, denn bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers würden erst alle Gläubiger im ersten Rang bedient werden. Die nötige Sicherheit für die Bank ist hier nicht gegeben.

Ihre Chance, um die Tranchen dennoch gleichzeitig an einen neuen Anbieter transferieren zu können, liegt in der rechtzeitigen Synchronisierung derselben. Diese sollten so verlängert werden, dass sie möglichst zeitnah oder höchstens mit einem Abstand von zwölf Monaten auslaufen. 

Ein Beispiel: Die Hypothek, die einst über CHF 800´000 aufgenommen wurde, ist in zwei Tranchen unterteilt. Beide sind gleich hoch und betragen 400´000 Franken. Die erste Tranche läuft allerdings nur fünf Jahre, die andere doppelt so lange. Die erste Tranche muss nun um fünf Jahre verlängert werden, damit beide nach dem Ablauf von zehn Jahren abgelöst werden können. Die Finanzierung ist dann problemlos über einen anderen Anbieter möglich. 

Tipp: Planen Sie die Verlängerung der betreffenden Tranche rechtzeitig und informieren Sie sich ca. zwölf Monate vor dem Ende der Finanzierung über die weitere Vorgehensweise. Hier bei neotralo.ch finden Sie wertvolle Tipps und erfahren, welcher Anbieter für Ihre Anschlussfinanzierung ideal ist.

Vorteile der Hypothekaraufteilung in Tranchen

Die Aufteilung in Tranchen ist für jeden Kreditnehmer sinnvoll, der es vermeiden möchte, die gesamte Hypothek auf einen Schlag verlängern zu müssen. Experten geben daher den Rat, eine Aufteilung in zwei Tranchen vorzunehmen, wenn sich der Kreditbetrag auf mehr als 250´000 Franken beläuft, jedoch noch unter CHF 600´000 liegt.

Verschiedene Finanzierungsmittel können in die Planung aufgenommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Erbvorbezüge, Schenkungen oder eine ausgezahlte Lebensversicherung. Vorsicht: Im Falle einer Scheidung müssen die eingebrachten Mittel wieder zurückfliessen bzw. werden dem Partner angerechnet, der sich eingebracht hat.

Nachteile der Aufteilung einer Hypothek in Tranchen

Die Nachteile der Tranchierung sind deutlich umfassender als die Zahl der Vorteile. Der Grund sind die Banken, die sich bei der Finanzierung einer einzelnen Tranche oft schwertun. Wenn Sie eine gestaffelte Hypothek vorweisen können, bei der eine Tranche ausgelaufen ist, werden Sie kaum einen anderen Anbieter finden, der die noch verbliebene Tranche übernimmt.

Dieser Anbieter würde nur im zweiten Rang stehen und müsste damit hinter allen anderen Forderungen zurücktreten. Dieses Risiko geht kaum eine Bank ein.

Nachteilig ist ebenso, dass durch den Zwang zur Weiterfinanzierung über die bisherige Bank (weil kein anderer Anbieter die offene Tranche übernehmen wollte) oft ungünstige Konditionen hingenommen werden müssen. Die bisherige Bank setzt darauf, dass Sie als Kreditnehmer keine andere Wahl haben und die schlechten Konditionen akzeptieren müssen. Das ist häufig mit Mehrkosten verbunden. 

Ein letzter Nachteil, der in puncto Tranchierung an dieser Stelle genannt werden soll, bezieht sich auf die schlechte Planbarkeit. Wenn die Hypothek stückchenweise je nach Auslaufen der Tranchen erneuert wird, ist die Planungssicherheit weniger gut gegeben.

Ausserdem schwankt die gesamte Budgetbelastung stark, was nicht immer leicht zu kompensieren ist.
Sie können jetzt gleich die Angebote zu Hypotheken im Hypothekenvergleich nutzen. Es lohnt sich!”}” data-sheets-userformat=”{“2″:1063763,”3”:{“1″:0},”4”:{“1″:2,”2″:15395558},”7”:{“1”:[{“1″:2,”2″:0,”5”:{“1″:2,”2”:11775129}},{“1″:0,”2″:0,”3”:2},{“1″:1,”2″:0,”4″:1}]},”9″:0,”11″:4,”12″:0,”14”:{“1″:2,”2″:0},”15″:”\”Helvetica Neue\””,”16″:10,”23″:1}” data-sheets-textstyleruns=”{“1”:0}{“1″:147,”2”:{“2”:{“1″:2,”2″:1136076},”9”:1}}{“1″:173}” data-sheets-hyperlinkruns=”{“1″:147,”2″:”http://neotralo.ch/de_ch/hypothekenvergleich/”}{“1″:173}”>Eine einzige Hypothek, die nicht in Tranchen geteilt ist, lässt sich leichter planen. Sie können jetzt gleich die Angebote zu Hypotheken im Hypothekenvergleich nutzen. Es lohnt sich!

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Zwei von fünf Ehen enden mit der Scheidung, viele davon nach ca. zwanzig Jahren. Zyniker könnten sagen, dass bis dahin wenigstens das Eigenheim abbezahlt sei. Doch was ist mit denjenigen, die sich schon vorher scheiden lassen? Was passiert mit der Hypothek, wenn sich die Partner trennen?

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Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse haben verschiedene Konsequenzen

Eine Immobilie kann grundsätzlich im Allein-, Mit- oder Gesamteigentum gekauft werden. Je nach Art der Eigentumsverhältnisse ergeben sich unterschiedliche Folgen im Scheidungsfall:

    • Immobilien im Alleineigentum

      Die Verhältnisse sind klar und leicht zu regeln, wenn nur einer der beiden Ehepartner die Liegenschaft erwirbt. Der Käufer wird im Grundbuch eingetragen, der Name des Ehepartners taucht gar nicht auf. Damit gibt es auch keine Probleme hinsichtlich der Regelungen im Scheidungsfall. Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die Immobilie, was sowohl für die rechtliche als auch für die finanzielle Seite gilt. Die Scheidung ändert nichts an dem Eigentum an der Immobilie, der Käufer bleibt alleiniger Eigentümer. Allerdings ist es Sache des Scheidungsrichters, dem anderen Partner eventuell ein Wohnrecht einzurichten. Dieses wird in der Regel befristet festgelegt. Wenn beide Ehepartner Geld in die Immobilie investiert haben, schufen sie damit einen Mehrwert. Der Partner, der kein Eigentümer ist, hat ein Anrecht auf die Hälfte dieses Mehrwerts. Die Hypothek läuft in der Regel auch nur auf den Namen des Eigentümers der Liegenschaft, mit dieser gibt es bei einer Scheidung also auch keinerlei Probleme.

    • Immobilien im Miteigentum

      Die Wertquote legt fest, zu welchen Teilen die Immobilie wem gehört. Bei einem Miteigentum gehört daher beiden Partnern ein Teil der Liegenschaft, wobei sich die Wertquote daran bemisst, wie viel Geld jeder der Partner mit eingebracht hat. Jeder Partner hat das Recht dazu, über seinen Anteil frei zu verfügen, wobei der andere Partner immer das Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen muss. Möchte ein Partner im Scheidungsfall den Teil des anderen Partners übernehmen, muss Letzterem eine Entschädigung gezahlt werden. Dazu ist der Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen.

    • Immobilien im Gesamteigentum

      Geht es um das Gesamteigentum, gehört die Liegenschaft beiden Partnern zusammen und sie können auch nur einstimmig über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Beide Ehepartner haben ein gleichwertiges Mitspracherecht. Im Fall einer Scheidung müssen sie daher darüber einig werden, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll, eventuell ist ein Mediator hinzuzuziehen.

Die Errungenschaftsbeteiligung

Der vereinbarte Güterstand ist für die weitere Vorgehensweise im Scheidungsfall massgeblich. In der deutlichen Mehrheit der Fälle (bei ca. 95 Prozent) gilt die Errungenschaftsbeteiligung, bei der der oben bereits beschriebene Mehrwert im Falle einer Scheidung gerecht geteilt werden muss.

Die Errungenschaftsbeteiligung gilt automatisch, sofern bei der Eheschliessung nichts anderes vereinbart worden ist. Bei einer Scheidung teilen sich beide Ehepartner die gemeinsamen Errungenschaften je zur Hälfte, was sich nicht nur auf das Gehalt, auf Zinsen und Beiträge zur sozialen Vorsorge bezieht, sondern eben auch auf das gekaufte Eigenheim.

Doch nicht nur das Guthaben wird gerecht geteilt, auch die Schulden müssen derart betrachtet werden. Das bedeutet, dass Hypothekarschulden bei der Errungenschaftsbeteiligung ebenfalls 50:50 geteilt werden. Des Weiteren gilt hier das Solidarprinzip: Haftbar sind beide Parteien für die Schulden, was unabhängig von den jeweiligen finanziellen Mitteln gilt.

Die Bank kann im Scheidungsfall selbst entscheiden, von wem sie sich die geschuldeten Kreditraten und Zinsen einfordert. Jeder muss für den anderen mit einstehen.

Und die Tragbarkeitsberechnung?

Jeder, der schon einmal mit einer Hypothek zu tun hatte, kennt die sogenannte Tragbarkeitsregelung. Auch im Falle einer Scheidung spielt diese eine Rolle, wobei die Tragbarkeit durch einen Partner allein meist nicht mehr gegeben ist. In der Schweiz darf jeder Hypothekarnehmer maximal ein Drittel seines Brutto-Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufwenden.

Wenn nun das Gehalt eines einzelnen Partners als Grundlage gewählt wird, ist dieses weitaus geringer und der Partner kann die Darlehensraten meist nicht allein stemmen. Das bedeutet, dass er die Tragbarkeitsanforderungen nicht mehr erfüllen kann. Im schlimmsten Fall wird die Hypothek gekündigt.

Stellen die beiden Partner fest, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die Hypothek zu tragen, kann die Frage nach der möglichen Auflösung im Raum stehen. Doch dies kann teuer werden! Wie in anderen Fällen auch berechnet die Bank hier Vorfälligkeitszinsen, die sich an der restlichen Laufzeit der Hypothek sowie am aktuellen Zinsniveau orientieren.

Damit lässt sich kein genauer Betrag nennen, der für die Vorfälligkeitsentschädigung eingeplant werden muss. Vielmehr können die Strafgebühren variieren. Zudem berechnen einige Banken eine weitere Gebühr: die Auflösungsgebühr. Damit können sich die Strafgebühren, die durch eine vorzeitige Auflösung fällig werden, auf mehrere Zehntausend Schweizer Franken belaufen.

Es ist daher ratsam, nach anderen Möglichkeiten zu suchen, um die Hypothek aufzulösen. Ein guter Tipp vom Profi: Wenn die Liegenschaft verkauft werden muss, kann der Käufer die Hypothek übernehmen. Das gilt aber nur, wenn auch die Bank damit einverstanden ist und wenn diese die Bonität des Käufers als ausreichend einschätzt.

Wichtige Tipps im Scheidungsfall

Im Idealfall lassen sich die Hauseigentümer, die noch eine Hypothek auf ihr Haus zu laufen haben, nicht scheiden. Weil sich das aber nicht immer bewerkstelligen lässt, sollte vorgesorgt werden. Die folgenden Tipps helfen dabei, den Schaden im Falle einer Scheidung zu begrenzen:

    • Kurze Laufzeiten

      Generell sind angesichts niedriger Zinsen, die mit ziemlicher Sicherheit nicht noch weiter sinken, sondern eher steigen werden, lange Laufzeiten ideal. Doch im Fall einer Scheidung sind lange Laufzeiten sehr negativ, weil hierbei niemand aus dem Vertrag herauskommt. Daher: Kurze Laufzeiten sind in Anbetracht einer möglichen Scheidung um einiges sinnvoller. Sehr empfehlenswert ist dabei die Libor-Hypothek, die ohnehin nur mit einer kurzen Laufzeit abgeschlossen werden kann. Das Risiko einer Zwangsauflösung der Hypothek durch Geldmangel bei einer Scheidung nimmt hier stark ab.

    • Keine Vorsorgegelder einsetzen

      Natürlich ist es möglich, die Hypothek mit Geldern aus der Pensionskasse zu finanzieren. Doch wenn diese Gelder beim Kauf der Immobilie eingesetzt worden sind, müssen sie im Fall der Scheidung wieder zurückgeführt werden. Das wiederum bedeutet, dass Sie diese liquiden Mittel erst einmal haben müssen.

    • Vorher nachdenken 

      Dieser Ratschlag klingt leicht, wird aber aufgrund der grossen Verliebtheit oft vernachlässigt. Dabei ist es sinnvoll, in guten Zeiten vorzusorgen und sich darum zu kümmern, wie es später weitergehen kann, sollte es doch zur Scheidung kommen. Dokumentieren Sie alle Geldflüsse, so gehen Sie später eventuellen Streitigkeiten aus dem Weg. Das gilt übrigens schon beim Kauf der Liegenschaft, denn selbst hier sollte festgehalten werden, woher die Gelder für den Kauf stammen. Auch zwischenzeitliche Investitionen sollten genau dokumentiert werden.
      Um das beste Angebot für die Hypothek zu finden, nutzen Sie unseren Hypothekenvergleich!”}” data-sheets-userformat=”{“2″:1063763,”3”:{“1″:0},”4”:{“1″:2,”2″:15395558},”7”:{“1”:[{“1″:2,”2″:0,”5”:{“1″:2,”2”:11775129}},{“1″:0,”2″:0,”3”:2},{“1″:1,”2″:0,”4″:1}]},”9″:0,”11″:4,”12″:0,”14”:{“1″:2,”2″:0},”15″:”\”Helvetica Neue\””,”16″:10,”23″:1}” data-sheets-textstyleruns=”{“1”:0}{“1″:228,”2”:{“2”:{“1″:2,”2″:1136076},”9”:1}}{“1″:255}” data-sheets-hyperlinkruns=”{“1″:228,”2″:”http://neotralo.ch/de_ch/hypothekenvergleich/”}{“1″:255}”>Auch zwischenzeitliche Investitionen sollten genau dokumentiert werden. Im Scheidungsfall lässt sich dann besser nachvollziehen, woher das jeweilige Geld kam. Um das beste Angebot für die Hypothek zu finden, nutzen Sie unseren Hypothekenvergleich!

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Das Wichtigste ist, bei der Auflösung der Hypothek bzw. bei der geplanten Auflösung die Vorfälligkeitsentschädigung im Blick zu haben. Diese berechnet sich aus den Zinsen, die der Bank entgangen sind, und dem Wiederanlagezins. Je grösser die Differenz zwischen beiden ist, desto teurer wird der Ausstieg aus der aktuellen Hypothek. Manche Banken berechnen sogar noch Risikomargen, die wohl das grösste Sparpotenzial bieten. Sie sind nämlich völlig ungerechtfertigt, weil nach der Ablösung kein Risiko mehr für die Bank vorhanden ist.

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Auf verschiedene Arten bei der Ablösung der Hypothek sparen

Achten Sie schon beim Abschluss des Hypothekarvertrags darauf, wie die Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Dieser Punkt ist wichtig bei der Auswahl der Bank, bei der die Hypothek geführt werden soll.

Verhandeln Sie gut mit der Bank! Wenn Sie noch weitere Produkte bei der Bank, bei der Ihre Hypothek läuft, halten, kommt diese Ihnen sicherlich gern entgegen, wenn Sie eine Ablösung planen. Kunden, die noch weitere Konten oder Geldanlagen bei der Bank haben, werden oft niedrigere Ausstiegszinsen angeboten.

Ebenfalls gut zu wissen: Die meisten Kantone bieten eine Steuerersparnis, wenn Sie Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen müssen. Geben Sie diese bei der Steuererklärung mit an, sie reduziert die Steuerlast. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Kanton bzw. bei der Kantonsverwaltung.

Die Bank als Gewinner

Angenommen, Sie lösen Ihre Hypothek bei der Bank ab und diese legt das Geld dann am Kapitalmarkt an. Der Markt hat sich zwischenzeitlich erholt und wartet nun mit besseren Zinsen auf. Das bedeutet für die Bank einen Gewinn, weil sie nun mehr Zinsen einnimmt, als sie von Ihnen erhalten hätte.

Müsste die Bank dann nicht eine Entschädigung an Sie zahlen, weil Sie gekündigt haben? Rein mathematisch betrachtet mag das stimmen, in der Realität wird keine Bank derart verfahren. Dennoch werden Sie zumindest in den Genuss einer niedrigeren Entschädigungszahlung kommen. Sie kommen nicht um diese herum, denn sie bedeutet für die Bank eine wichtige Einnahmequelle.

Doch immerhin fällt die Zahlung niedriger aus. Es kann daher für Sie sinnvoll sein, die Ablösung der Hypothek auf eine Zeit zu legen, in der die Zinsen bereits im Steigen begriffen sind. In jedem Fall wird die Bank als Gewinner aus einer solchen Situation herausgehen, doch mit ein wenig Geschick können Sie zumindest dafür sorgen, dass der Gewinn bzw. Ihr Verlust nicht ganz so hoch ausfällt.

Nicht immer ist die Entscheidung für eine Immobilie von Dauer. Möchten Sie das über die Hypothek finanzierte Eigenheim wieder verkaufen, stehen Sie vor einem verwalterischen Problem. Am einfachsten für alle Beteiligten ist es dann, wenn die Hypothek auf den neuen Eigentümer übertragen wird.

Das setzt allerdings das Einverständnis der Bank voraus. Sie muss sich mit der Übertragung an sich ebenso wie mit der Bonität des neuen Hypothekennehmers einverstanden erklären.

Festhypothek vs. Libor-Hypothek

Der Abschluss einer Festhypothek schützt Sie davor, dass die Zinsen steigen und sich Ihre Hypothek plötzlich verteuert. Doch die Sache hat einen Haken, denn Sie profitieren umgekehrt auch nicht von sinkenden Zinsen.

Fallen die Zinssätze auf dem Geldmarkt enorm, zahlen Sie einen hohen Preis für die Sicherheit der anfangs für gut verhandelt geglaubten Zinsen. Möchten Sie aus dem Hypothekarvertrag aussteigen, wird das wie oben geschildert teuer. Es kann daher sinnvoll sein, besser gar nicht auf eine Festhypothek zu setzen, sondern – wie so viele andere Kreditnehmer jetzt auch – den Weg mit der Libor-Hypothek zu beschreiten.

Bei dieser ist die Marge fixiert, der Zinssatz kann sich anpassen. Natürlich kann er auch nach oben gehen, dies ist das geringe Risiko, das bleibt. Spätestens dann, wenn Sie die Ablösung der bestehenden Hypothek überdenken, sollten Sie eine Libor-Hypothek in Erwägung ziehen.

Sie sparen dann zwar nicht mehr für die nun abzulösende Hypothek, jedoch wenigstens für die Zukunft und den noch zu finanzierenden Restbetrag. Dies ist natürlich auch abhängig davon, wie hoch die Kreditbelastung noch ist und ob sich das geringfügig höhere Risiko lohnt.

Steuern gegen Zinsen

Die Vorfälligkeitsprämie kann sich steuermindernd auswirken, darauf haben wir bereits hingewiesen. Es kann sich also trotz der Zahlung dieser Strafgebühr immer noch lohnen, die Hypothek vorzeitig abzulösen, weil die Steuerersparnis die Mehrkosten mehr als aufwiegt.

Die Vorfälligkeitsprämie wird in der Steuererklärung dort erwähnt, wo auch die normalen Schuldzinsen aufzuführen sind. Wichtig: Die Zinskosten dürfen nicht höher sein als 50´000 Franken im Jahr.

Ob sich die vorzeitige Auflösung der Hypothek lohnt oder nicht, ist von den neuen Konditionen abhängig, die von der anderen Bank geboten werden. Ausserdem muss der steuerliche Aspekt berücksichtigt werden. Stellen Sie die Kosten, die Ihnen durch die Ablösung entstehen, den Beträgen gegenüber, die Sie einsparen können.

Damit erhalten Sie Klarheit und erfahren genau, ob sich am Ende ein für Sie positives Ergebnis erwarten lässt oder nicht. Nutzen Sie für einen Vergleich der Anbieter unbedingt einen Hypothekenvergleich. Somit finden Sie binnen weniger Minuten den günstigsten Anbieter, mit dem sich die Ablösung wahrscheinlich lohnen wird.

Fazit: Lohnend oder nicht?

Die Ablösung einer Hypothek ist möglich, kommt einen Kreditnehmer aber nicht selten teuer zu stehen. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab ein Bild über alle entstehenden Kosten zu machen. Erstellen Sie eine Checkliste mit den Kosten, ihnen stellen Sie die Einsparungen gegenüber.

Zu diesen gehören die steuerlichen Aspekte ebenso wie die zu erwartenden Zinsen. Ergibt sich dabei eine grosse Differenz und überwiegen die Kosten, lohnt sich die Ablösung nicht. Die einzelnen Massnahmen sind dann nicht ausreichend, um die Gebühren wieder aufzuwiegen.

Um das zu umgehen, sollten Sie bereits vor dem Abschluss des Hypothekarvertrags darüber nachdenken, wie lange Sie sich an einen Anbieter binden wollen. Viele Banken bieten für eine Festhypothek mit der Dauer von zehn Jahren schlechtere Zinssätze als für Hypotheken, die nur auf fünf Jahre festgeschrieben sind.

Sie gehen damit zwar das Risiko höherer Zinsen zum Zeitpunkt der Fortschreibung der Hypothek ein, doch gleichzeitig ist das Risiko für eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung geringer. Vergleichen Sie gut und wägen Sie ab, was für Sie wichtig und richtig ist!

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Es gibt verschiedene Gründe, warum sich ein Hypothekennehmer dafür entscheidet, die Hypothek abzulösen. Meist ist es so, dass die Zufriedenheit mit dem aktuellen Anbieter nicht mehr gegeben ist oder dass die angebotenen Zinssätze bei anderen Anbietern deutlich unter denen liegen, die selbst gezahlt werden müssen. Schnell ist die Überlegung da: Warum nicht bei einer anderen Bank weiterfinanzieren? Doch die Ablösung der Hypothek ist nicht immer möglich, zumal dieses Vorgehen gerade bei einer Festhypothek sehr teuer werden kann.

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Vorüberlegungen zur Ablösung

Bringt ein Kreditnehmer die Frage nach der Ablösung der Hypothek auf den Tisch, wird der Bankberater rasch kontern. Er spricht von einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung, die oft teurer ist als die möglichen Einsparungen durch einen geringeren Zinssatz bei einer anderen Bank. 

Zudem können die eingebrachten Sicherheiten ein Problem werden. Nicht alle Banken akzeptieren die gleichen Sicherheiten und so kann es passieren, dass diese von der neuen Bank nicht akzeptiert werden. Es ist daher ratsam, die eventuell neue Hypothek auf Herz und Nieren zu prüfen, ehe das Thema der vorzeitigen Ablösung überhaupt in den Raum gestellt wird. Daher: Bitte erst informieren und dann kündigen! Umgekehrt ist es der falsche Weg.

Dabei stellt sich zudem die Frage, wann es überhaupt sinnvoll ist, eine Hypothek abzulösen. Meist spielen die aktuellen Zinsen eine ausschlaggebende Rolle. Sind sie deutlich niedriger als bei der aktuellen Bank bzw. bei der eigenen Hypothek, steht rasch die Frage nach der Ablösung im Raum. 

Es ist möglich, von hohen finanziellen Vorteilen zu profitieren, wenn die Hypothek bei einer günstigeren Bank abgeschlossen wird. Damit das möglich ist, sollten Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ihrer Sollzinsbindung um ein Angebot der Bank bemühen. Das kann die aktuelle Bank sein, bei der die Hypothek ohnehin geführt wird. 

Das kann aber auch eine ganz andere Bank oder ein Versicherer sein. Wenn Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und deren Konditionen verschaffen wollen, nutzen Sie doch den Vergleichsrechner auf neotralo.ch. 

Bieten die Vergleichsbanken bessere Konditionen, kann sich die vorzeitige Ablösung der Hypothek lohnen. Rechnen Sie dann aber die Vorfälligkeitsentschädigung dagegen, um zu erfahren, wie hoch die tatsächliche Ersparnis sein wird.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ablösung der Hypothek?

Ob die Ablösung der Hypothek für Sie der richtige Weg ist, hängt von der Zinsfestschreibung Ihres bisherigen Darlehens ab. Sofern die Sollzinsbindung Ihrer Hypothek noch mehr als 24 Monate beträgt, ist die Ablösung meist gar nicht möglich oder nur gegen Zahlung einer hohen Entschädigungsleistung an die Bank. 

Eine Festhypothek, die 24 Monate vor dem Ende der Zinsbindung steht, kann jedoch bei einigen Banken schon heute abgelöst werden. Der Abschluss der Hypothek bei der neuen Bank sollte dann umgehend vorgenommen werden, damit die Rückzahlung des Darlehens gesichert ist. Die ablösende Bank verlangt dafür aber einen Zinsaufschlag. 

Der Grund: Sie sichern sich die aktuellen Zinsen, die theoretisch in den kommenden 24 Monaten noch steigen können. Dies würde einen Verlust für die ablösende Bank bedeuten. Um sich davor zu schützen, ist ein Forward-Darlehen in der Regel mit einem Zinsaufschlag verbunden. Der Aufschlag ist umso höher, je weiter im Voraus das Darlehen abgeschlossen wird. Einige Banken bieten diese Art der Finanzierung auch nur für maximal zwölf Monate im Voraus an.

Bei der vorzeitigen Ablösung diese Schritte beachten

Zuerst sollten Sie verschiedene Angebote über einen Hypothekenvergleich für eine Hypothek einholen, was hier über neotralo.chganz einfach ist. Vergleichen Sie diese Offerten und entscheiden Sie sich für vier bis fünf Anbieter, die in die nähere Auswahl kommen. Stellen Sie dann eine konkrete Finanzierungsanfrage bei der Bank Ihrer Wahl. Somit müssen die Schritte zur Ablösung lauten: Vergleichen, Kontaktieren, Abschliessen!

Beachten Sie die bereits angesprochene Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird prozentual von der noch offenen Hypothekarsumme berechnet. Damit kann sich die Entschädigungsleistung auf viele Tausende Schweizer Franken belaufen. 

Zahlungen von CHF 40´000 oder mehr sind keine Seltenheit. Berechnen Sie daher gut, ob sich die Ablösung lohnt, denn Sie müssen mindestens diese Summe, eigentlich sogar noch mehr, durch den Wechsel sparen können. Wie hoch Ihre Ersparnis sein wird, hängt wiederum von der noch offenen Darlehenssumme ab, bei der die Zinsen durch einen Bankwechsel deutlich niedriger als bisher ausfallen müssen. 

Übersteigt die Vorfälligkeitsgebühr die mögliche Zinsersparnis, ist von einer Ablösung abzuraten, denn die Ersparnis würde praktisch aufgefressen werden. Übliche Sätze zur Vorfälligkeitsentschädigung liegen zum Beispiel bei Festhypotheken mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei 0,70 Prozent, Libor-Hypotheken werden oft noch mit mindestens 0,60 Prozent berechnet. 

Wägen Sie daher gut ab, ob sich die Ablösung für Sie lohnt. Auch bei einer „Nullrunde“ lohnt sich der Wechsel nicht, es sei denn, Sie kommen dadurch in den Genuss weiterer Vorteile und besserer Konditionen (z. B. einer kürzeren Kündigungsfrist).

Wann lohnt sich nun eine vorzeitige Ablösung?

Beachten Sie bitte die vorgenannten Aspekte und informieren Sie sich bezüglich der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der restlichen Laufzeit Ihrer Hypothek ebenso ab wie von den Zinsen, die Sie aktuell zahlen und die Sie in einem neuen Darlehen zahlen müssten. 

Experten gehen davon aus, dass sich die Ablösung erst lohnt, wenn eine Zinsdifferenz von mindestens 1,5 Prozentpunkten erreicht wird und wenn die restliche Laufzeit der Hypothek noch mindestens zwölf Monate beträgt. Doch auch dann sollten Sie die Anbieter gut vergleichen und nicht auf das augenscheinlich günstigste Angebot zurückgreifen. 

Die damit verbundenen Konditionen können durchaus zum Nachteil für Sie werden, daher sollten Sie genau hinschauen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner hier auf neotralo.ch, um den aktuell besten Anbieter für sich zu finden und fordern Sie ein konkretes Angebot an. Berücksichtigen Sie dabei auch eine mögliche Erhöhung der Tilgungssumme, um die Hypothek rascher zurückzahlen zu können. 

In jedem Fall aber gilt: Eine vorzeitige Ablösung ist in keinem Fall gratis und will gut überlegt sein. Die diesbezüglichen Offerten scheinen oft sehr lukrativ, entpuppen sich aber bei näherem Hinsehen als deutlich weniger gut als gedacht. Daher: Bitte nicht vorzeitig wechseln und alle möglichen Kosten berücksichtigen!

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