Wie viele Bürger wechseln jährlich die Krankenkasse in der Schweiz überhaupt und warum eigentlich?

Wie viele Bürger wechseln jährlich die Krankenkasse in der Schweiz überhaupt und warum eigentlich?

Es ist ein anerkanntes Credo für Schweizerinnen und Schweizer: Regelmässig die Krankenkasse, zumindest die Grundversicherung wechseln! Viele halten sich daran, da sie wissen, dass sich so einige hundert Franken und mehr einsparen lassen. Doch nicht selten siegt die Bequemlichkeit und die Kündigungsfrist wird verpasst.

In 2018 stiegen die Krankenkassenprämien lediglich um 1,2% und so sei ein Wechsel den Aufwand nicht wert. Doch stimmt das wirklich? Wie viele Schweizerinnen und Schweizer wechseln eigentlich die Krankenkasse und warum? Der folgende Artikel beantwortet diese Frage.

Warum ist ein Wechsel sinnvoll?

Bereits im jungen Alter lernen Menschen in der Schweiz, dass sie jährlich prüfen sollen, ob sich ein Versicherungs-Wechsel finanziell auszahlen würde. Doch da dies mit einem zwar geringen bürokratischen, jedoch nervenaufreibenden Aufwand verbunden sein kann, stellt sich mit Recht die Frage, warum ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist.

Die Krankenkassen-Prämien berechnen sich jedes Jahr neu und steigen von Kanton zu Kanton bei den verschiedenen Kassen in unterschiedlicher Höhe. Daher berechnen sich auch die Kosten für die monatlichen Versicherungsbeiträge immer wieder neu. 

Ende Oktober sind die Schweizer Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die Höhe der Prämien fürs nächste Jahr mitzuteilen und sie auf ihr Recht zu einem Wechsel aufmerksam zu machen.

Achtung: Wer wechselt, macht sich nicht unbeliebt, denn die Versicherer behandeln Stammkunden nicht anders als Neukunden.

Wie geht der Wechsel vonstatten?

Für die Grundversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Jahres. Das bedeutet, dass die schriftliche Kündigung bestenfalls per Einschreiben bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen sein muss. Hierbei gilt es aufzupassen:

    • Es zählt der tatsächliche Eingang der Kündigung und nicht der Poststempel.
    • Auf der Kündigung muss die Versicherungsnummer und das Datum verzeichnet sein.

Zusatzversicherungen haben eine längere Kündigungsfrist von drei Monaten, weshalb die Kündigung bis zum 30. September bei der Kasse eingegangen sein muss. Aufgepasst auch hier: Warten Sie die schriftliche Bestätigung der neuen Kasse für Ihre Aufnahme ab, bevor Sie kündigen. 

Die Zusatzversicherungs-Anbieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, sondern können es je nach Gesundheitsprüfung entscheiden.

Wie viele Bürgerinnen und Bürger wechseln?

Die Gründe sickern immer mehr durch und jährlich wechseln mehr Bürgerinnen und Bürger die Krankenkasse. Im Jahr 2016 waren es rund eine Millionen Versicherte, die die Leistungen einer neuen Kasse für 2017 nutzten. Dabei gilt es zu unterscheiden, dass rund eine halbe Million davon gezwungen waren, zu wechseln, da ihre bisherige Krankenkasse mit einer neuen fusionierte.

Die BAG veröffentlicht jedes Jahr die “Statistik zur obligatorischen Krankenversicherung”:

Jahr

Kündigungen

Prozent der Versicherten

2010/2011

896.221

11,5 %

2011/2012

566.415

7,2 %

2012/2013

435.939

5,4 %

2013/2014

561.612

6,9 %

2015/16

1.312.413

15.7%

Die Wichtigkeit eines Wechsels und die finanziellen Vorteile lassen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer die Krankenkasse wechseln. Mithilfe der Daten des BAG lassen sich Tendenzen erkennen und es kann auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz eingegangen werden. 

Nicht zuletzt liegt der Anstieg der Wechselnden höchstwahrscheinlich am Einsparpotential und dem geringen Aufwand der Kündigungsformalitäten.

Die Krankenkasse wechseln: Ein Vergleich hilft

Wer nach einer neuen Krankenkasse Ausschau hält, kann natürlich verschiedene Methoden anwenden. Doch eine der unkompliziertesten Lösungen ist es, die Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften online miteinander zu vergleichen wie z.b. bei unserem Krankenkassenvergleich.

Im Internet bedarf es nur weniger Mausklicks, um die Angebote der Krankenkassen gegenüberzustellen und somit das beste Angebot für eigene Bedürfnisse auszuwählen. Dieser kostenfreie Service erleichtert einen Wechsel des Versicherungsanbieters enorm. 

Ausserdem kostet es nur wenig Zeit, diese Angebote zu überprüfen und somit das massgeschneiderte Servicepaket für eigene Belange auszuwählen. 

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SWICA – Die Nummer 1?

SWICA Krankenkasse - Die Nummer 1 in der Schweiz?

Erneut ist die SWICA auf Platz 1 in Sachen Kundenzufriedenheit bei Krankenkassen in der Schweiz gelandet. Warum ist die SWICA in der Schweiz die Nummer 1 unter den Krankenkassen und was unterscheidet sie von den anderen Versicherern? Ob es Alternativen gibt oder ernstzunehmende Konkurrenten, beleuchtet der folgende Artikel.

Selbstverständnis von SWICA

Mit rund 1,5 Millionen Versicherten ist die SWICA eine der führenden Krankenkassen in der Schweiz, zusätzlich hat sie rund 27.000 Unternehmenskunden unter Vertrag. 

Sie versteht sich selbst als Gesundheitsorganisation, nicht nur als Versicherer und wirbt mit dauerhaften finanziellen Sicherheit und einer optimalen medizinischen Versorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Zudem ist sie die einzige Organisation, die eine integrale Dienstleistungskette für Fragen zur Gesundheit anbietet.

Wählen können Privatkunden zwischen drei Modellen:

    • Standard-Modell (Grundversicherung)
    • mehrere alternative Versicherungsmodelle
    • individuelles Wahl-Franchise

Kundenfreundlich, Kundenfreundlicher, SWICA

Sowohl Schulmedizin als auch Komplementärmedizin wird von SWICA unterstützt. Viele Schweizerinnen und Schweizer profitieren gerne von einer ganzheitlichen und nachhaltigen Betreuung während ihrer Krankheit.

Unterstützt wird das Angebot dabei vom Medbase Medical Center und den Partner-Praxen von SWICA, die Zugang bieten zum Netzwerk von Ärzten und Therapeute. Für Smartphone-affine Menschen bieten sie ausserdem die App BENECURA, mit der sich mittels eines Symptome-Checkers weitere Handlungsempfehlungen abrufen lassen.

Je fitter, desto tiefer die Prämien

SWICA bietet ausserdem die Option, durch ein Bonuspunkteprogramm Fitness Punkte zu sammeln, mit denen sich die Prämien senken lassen. Die Plattform BENEVITA soll die Aktivitäten tracken und helfen, die Gesundheitskompetenz zu steigern. Investieren Versicherte regelmässig in Gesundheit und Fitness, lassen sich die entsprechenden Aktivitäten mit bis zu 800 Franken pro Jahr aus den Zusatzversicherungen belohnen.

Vorteile durch Kundentreue

In der Regel steigen die Prämien bei den Spitalversicherungen alle fünf Jahre an, wodurch im Alter eine hohe finanzielle Belastung entstehen kann. Für dieses Problem bietet die SWICA den sogenannten Abschlussaltertarif an, mit dessen Hilfe SWIA die bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie mit einfliessen lässt und Kundentreue belohnt.

Als einzige Krankenversicherer rechnen ausserdem SWICA und PROVITA die Kostenbeteiligung der Grundversicherung an die der SWICA Zusatzversorgung an. Dadurch liegt die jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu den anderen Krankenversicherern deutlich tiefer. Treue Kunden haben also hier Vorteile, mit denen sie einiger Schweizer Franken sparen können.

SWICA und Konkurrenz

Im Krankenkassenvergleich bemängelten Versicherte in 2019 am häufigsten folgende Punkte der Unzufriedenheit: Rechnungen zu spät oder nicht bezahlt, ärgerliche Nachfragen, zu komplizierter Papierkram, administrative Probleme. In 2018 belegte knapp vor SWICA die Sanitas noch Platz 1, doch nun hat SWICA sich die Spitze zurückerobert. 

Doch trotz dieser positiven Entwicklung, ist ein eher absteigender Dreh zu beobachten. So büsste die durchschnittliche Kundenzufriedenheit bei allen Krankenkassen ein. Von 5,02% sinkt sie im letzten Vergleichsergebnis auf 4,89%. Insgesamt sind 60% der Schweizerinnen und Schweizer zufrieden mit ihrem Versicherer. 

Von den Kundinnen und Kunden der SWICA sind drei Viertel zufrieden mit dem Service. Daher lohnt sich der Blick auf die Spitzenreiter der Tests, da in diesem der Fokus nicht allein auf Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund steht, sondern auch Faktoren wie Zufriedenheit und Franchise der Kassen.

Gleiche Leistungen, unterschiedliche Prämien

SWICA ist eine der führenden Krankenkassen in der Schweiz, die mit einem besonders stimmigen Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. Dennoch muss die Krankenversicherung den Vergleich mit vielen anderen Institutionen auf sich nehmen, die die gleichen Leistungen anbieten. 

Doch von diesen Anbietern unterscheidet sich die SWICA beispielsweise durch ihre Prämienhöhe. Durch weitere Dienstleistungen wie den Service variieren die Krankenkassen ebenfalls voneinander. Wer auf der Suche nach einem Anbieter mit besonders günstigen Konditionen ist, ist mit einer Vertragsunterzeichnung bei der SWICA zumeist gut beraten. 

Alternativ ist es ebenfalls empfehlenswert, die Offerten dieser Krankenversicherung mit Angeboten anderer Krankenversicherungen aus der Region zu vergleichen. 

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Vergleichsportale im Vergleich (comparis.ch, bonus.ch, swupp.ch, neotralo.ch)

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Es ist nicht einfach bei all den Vergleichsportalen, Krankenkassen und diversen Prämien den Überblick zu behalten. Mit den Top-Seiten sind Sie aber bereits ein gutes Stück weiter auf Ihrem weg zum perfekten Angebot und zur auf Sie abgestimmten Krankenkasse & Co.

Die einzelnen Vergleichsportale

In diesem Artikel geben wir Ihnen eine optimale Übersicht über die 4 wichtigsten Vergleichsportale. Wer bietet welche Leistungen an, welche Kritikpunkte gibt es? Die Antworten finden Sie im Folgenden in unserem Vergleich zu:

    • neotralo.ch,
    • comparis.ch,
    • bonus.ch und
    • swupp.ch

comparis.ch

comparis.ch wurde 1996 als GmbH gegründet und gilt momentan als grösstes Online-Vergleichsportal im Schweizer Raum. Aktuell hat comparis.ch fast 200 Mitarbeiter sowie einen Sitz in Zürich. Seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen ausserdem eine offizielle Aktiengesellschaft (AG) unter der Leitung von Paul Kummer.

bonus.ch

bonus.ch ist ein Vergleichsportal mit Schwerpunkten zu Autoversicherung, Hausratversicherung, Krankenkasse und Zusatzversicherungen, Hypotheken sowie Privatkredit. Das Vergleichsportal wurde 2004 gegründet und erlangte dann recht schnell an Beliebtheit in der Schweiz. Die Kundenorientierung zeigt sich bei dieser Plattform vor allem in ihrem Bestreben in jedem Bereich für die Kunden Ersparnisse darzulegen.

swupp.ch

Der Krankenkassenvergleich swupp.ch ist vor allem so beliebt, weil er alle Krankenkassen der Schweiz auflistet und vergleicht. Der Name von swupp.ch zeigt ausserdem das Hauptaugenmerk des Unternehmens: Durch die detaillierte Übersicht aller Krankenkassen soll ein Wechsel zum optimalen Partner einfach gemacht werden. Folglich heisst es auf der Website: “‘Swupp’  und schon ist es erledigt”.

neotralo.ch

neotralo.ch ist ein Schweizer Start-Up mit Sitz in Zug. Das Vergleichsportal ist spezialisiert auf alle Themen rund um Versicherungen und Banken und wird von Kunden besonders durch die persönliche und individuelle Beratungen bis hin zum perfekten Angebot positiv bewertet.

Die Vergleichsportale im Vergleich – Wer bietet Ihnen was?

Die beliebtesten Schweizer Vergleichsportale neotralo.ch, comparis.ch, bonus.ch und swupp.ch haben in erster Linie die Gemeinsamkeit, dass die sehr kundenfreundlich und detailliert Krankenkassen vergleichen. 

Sie unterscheiden sich hauptsächlich im Themen-Angebot und besonderen Extra-Leistungen. neotralo.ch zum Beispiel bietet zusätzlich zu ausführlichen Artikeln auch Video Bewertungen zu Krankenkassen sowie einen Chatbot, der alle Krankenkassenprämien berechnen kann, an. 

Der Wechsel soll vor allem bei neotralo.ch einfach gemacht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass jedes Vergleichsportal versucht den Kunden und Kundinnen so viel Aufwand wie möglich abzunehmen. Auch Objektivität und Neutralität zeichnet die Top-Vergleichsportale aus. !

Konkurrenz aus eigenen Reihen

Mittlerweile haben sich noch mehrere andere Vergleichsportale auf dem Schweizer Markt durchgesetzt. Ein Beispiel ist das deutsche Unternehmen Verivox, das Krankenkassenvergleiche besonders übersichtlich präsentiert und auch alle Krankenkassen auflistet. Allerdings könnte dieser Anbieter detaillierte Informationen zu den einzelnen Krankenversicherungen angeben. 

Dieses Beispiel zeigt, dass die Konkurrenz unter Vergleichsportalen in der Schweiz nicht ruht. Ganz im Gegenteil: Wer sich behaupten möchte, muss noch umfassender und detaillierter auf die Bedürfnisse der Nutzer eingehen. In diesem Konkurrenzkampf geht neotralo.ch mit gutem Beispiel voran. 

Fazit: Eine Übersicht der Vergleichsportale

Es ist nicht einfach bei all den Vergleichsportalen, Krankenkassen und diversen Prämien den Überblick zu behalten. Mit den Top-Seiten sind Sie aber bereits ein gutes Stück weiter auf Ihrem weg zum perfekten Angebot und zur auf Sie abgestimmten Krankenkasse & Co. 

Beim Vergleichen sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie einen umfangreichen Überblick über mehrere Produkte erhalten, dass Sie ohne Anstrengungen Aufbau und Funktion der Website verstehen und dass Sie thematisch genau das finden, was Sie suchen und brauchen. 

Zum Abschluss haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den Vergleichsportalen im Vergleich zusammengestellt:

 

comparis.ch

bonus.ch

swupp.ch

neotralo.ch

Überblick

sehr gut

gut

sehr gut, alle Schweizer Krankenkassen aufgeführt

sehr gut

Kunden-

Service

sehr gut

gut

sehr gut

Vergleich ohne persönliche Angaben möglich

Themen-

Vielfalt

sehr gut

Themen zur Krankenkasse sind begrenzt

begrenzt

sehr detailliert

Besonder-

heiten

auf vielen Netzwerken vertreten

viele weitere Themen

Userbility

Video Bewertungen

Chatbot zur Berechnung von Krankenkassenprämien

Persönliche Beratung

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Kann ich in der Schwangerschaft die Krankenversicherung wechseln?

Kann ich in der Schwangerschaft die Krankenversicherung wechseln?

Mit einer Schwangerschaft und einem Baby ändert sich vieles im Leben einer Schwangeren. Die Vorfreude ist enorm: Nicht nur die Lebensumstände sollen optimal für das Baby geplant werden, die Farbe der Wand muss entschieden werden und erste Strampler landen in der Schublade, sondern auch einige Arztbesuche stehen nun im Programm. 

Bei vielen Schwangeren herrscht nicht ohne Grund Verwirrung darüber, ob ein Wechsel der Krankenversicherung während der Schwangerschaft möglich ist.

Voraussetzungen für einen Wechsel in der Schwangerschaft

Grundsätzlich gilt, dass die Grundversicherung ohne weitere Probleme auch während einer Schwangerschaft gekündigt werden kann. Voraussetzungen für einen Wechsel in der Schwangerschaft sind hierbei dieselben wie bei einem normalen Wechsel:

  • Es dürfen keinen offenen Prämien oder Rechnungen vorliegen.
  • Die Kündigungsfrist zum 30. November muss per Einschreiben erfolgt sein. (Achtung: Es gilt der tatsächliche Eingang, nicht der Poststempel!)

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Viele Frauen haben Unsicherheiten bezüglich der Franchisewahl. Doch hier gilt ganz klar: Schwangerschaft ist keine Krankheit und alle medizinischen Leistungen bei einer Schwangerschaft werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Frauen ohne gesundheitliche Probleme können also die Franchise mit 2500 Franken wählen, da jene nicht von der Schwangerschaft beeinflusst werden.

Familienrabatte nutzen

Zwar gibt es für die Grundversorgung keine Familienrabatte, doch das ungeborene Kind kann bei der Krankenkasse angemeldet werden. Ob der Vater der Kinder auch bei derselben Krankenversicherung angemeldet ist wie die Mutter und das Kind, spielt keine Rolle. Ein Prämienvergleich lohnt wie jedes Jahr für jeden Schweizer oder Schweizerin.

Die Zusatzversicherungen sind allerdings mit Familienrabatten ausgestattet. Viele Kassen bieten Rabatte an, wenn mehrere Kinder bei einer Kasse versichert werden und nochmals, wenn auch die Eltern bei demselben Versicherer angemeldet sind.

Karenzzeit beachten

Bei den Zusatzversicherungen gilt allerdings etwas anderes als bei der Grundversicherung: Will die Mutter die entsprechenden Zusatzleistungen für die Geburt und Schwangerschaft nutzen, darf sie die Zusatzversicherungen nicht mehr wechseln. Es gilt eine Karenzzeit von neun bis zwölf Monaten für Mutterschaftsleistungen.

Welche Leistungen bieten die Krankenkassen während der Schwangerschaft an?

Die Leistungen der Grundversicherung übernehmen die Kosten einer Schwangerschaft. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Schwangerschaft ist nicht nötig, ausser, die Schwangere möchte eine private ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Übernommene Leistungen

evtl. nicht übernommen

– Kontrolle

– Geburt

– Hebamme

– Spital

– Nachberatung

– Stillberatung

– Ultraschall

– bei erhöhtem Risiko: Fruchtwasseruntersuchung und Plazentauntersuchung

– das favorisierte Spital oder Geburtshaus

– Vorbereitungskurse, die nicht von Hebammen durchgeführt werden

Ab der 13. Schwangerschaftswoche werden die mit der Schwangerschaft verbundenen Kosten übernommen, doch treten Komplikationen bis dahin auf, gelten sie vor der Kasse als Krankheit. Die Schwangere muss sich wie bei einer normalen Krankheit an den Kosten beteiligen.

Alle anderen Kosten werden ab der 13. Woche ohne Franchise, Selbstbehalt oder Spitalbeitrag übernommen.

Neuregelung: Mehr Trisomie Bluttests für Mutter und Kind

Seit geraumer Zeit übernehmen Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Kosten für Bluttests bei Schwangeren. Diese Tests sollen darauf hinweisen, ob bei dem Fötus eine Trisomie 21 – das sogenannte Down-Syndrom – vorliegt. 

Seit Schweizer Krankenversicherungen dieses Angebot zur Verfügung stellen, greifen landesweit immer mehr Frauen auf das Angebot zurück. Das Bundesamt für Gesundheit erhofft sich von dieser Massnahme, dass sich dank der Tests der Anteil an invasiven Untersuchungen minimiert. 

Schliesslich führen die Fruchtwasseruntersuchungen bei einem Prozent aller Fälle automatisch zu einer Früh- oder Fehlgeburt. Diese Rate gilt es zu minimieren. 

Fazit

Die Grundversicherung kann während der Schwangerschaft ohne weitere Probleme gewechselt werden, denn es gilt: Schwangerschaft ist keine Krankheit und wird ab der 13. Woche nicht mehr so behandelt. 

Bei den Zusatzleistungen müssen Schwangere je nach Versicherer die entsprechenden Karenzzeiten beachten und gegebenenfalls den Anbieter nicht mehr wechseln. 

Ausserdem empfiehlt es sich, die Familienrabatte zu studieren und zu nutzen, da so alle Familienmitglieder finanziell von den Rabatten profitieren können.

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10 Tipps zum Wechsel der Krankenversicherung in 2020

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Obwohl die Prämienerhöhung von lediglich 1,2% in 2019 verhältnismässig niedrig ausgefallen ist, lohnt sich der Vergleich der Krankenkassen auch in diesem Jahr, denn das Sparpotential ist ungebrochen. MIthilfe welcher 10 Tipps Sie besonders gut sparen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

1. Sich bewusst machen, welche Rechte Sie haben

Die Grundversicherung für die Schweizerinnen und Schweizer ist bei jeder Krankenkasse gleich. Sie deckt alle gesetzliche vorgeschriebenen medizinischen Leistungen ab. Von daher werden Sie unabhängig von ihrem Gesundheitsstatus bei jeder Krankenkasse aufgenommen. Voraussetzung: Sie halten sich an die Kündigungsfrist.

2. Kündigungsfrist beachten!

Grundversicherung

30. November (letzter Arbeitstag)

Zusatzversicherungen

normalerweise 30. September

Kündigungen sollten Sie per Einschreiben verschicken, da nur der fristgerechte Eingang zu einer rechtsgültigen Kündigung führen kann.

3. Vergleichen, aber richtig

Um herauszufinden, welche Krankenkasse für Ihre Region die günstigste ist, müssen Sie einen Vergleichsrechner nutzen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen neutralen Rechner nutzen, da Sie sonst Ihre Entscheidung auf gekaufte Daten stützen. Kombinieren Sie die Ergebnisse immer mit den Angaben auf den Seiten der einzelnen Krankenkassen.

4. Auch bei Krankheit einen Wechsel in Betracht ziehen

Auch wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Grundversicherung zu gewährleisten. Schliessen Sie eine Police mit der tiefsten Franchise-Stufe von 300 Franken ab, wenn bei Ihnen in 2019 teure Behandlungen anstehen.

5. Von Standardmodell zu alternativem Modell wechseln

Ohne einen Kassenwechsel können Versicherte mitunter 40% der Prämie sparen, wenn Sie den Franchisebetrag auf den Höchstbetrag von 2500 Franken erhöhen und vom Standardmodell auf ein alternatives Versicherungsmodell wechseln. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

6. Die ganze Familie bei einem Versicherer anmelden

Obwohl Gruppenrabatte in der Schweiz verboten sind, lohnt es sich, einen Blick auf die Kinderprämien zu werfen, denn die Prämienhöhen werden nach drei Altersgruppen gestaffelt.

    1. Kinder
    2. junge Erwachsene bis 26
    3. Erwachsene ab 26

Rabatte steigen bei mehreren Kindern und auch bei Zusatzversicherungen gibt es bei vielen Familienrabatte.

7. Versicherungsprämien jährlich statt monatlich entrichten

Eine Sparoption, die weniger Schweizerinnen und Schweizer nutzen: Viele Krankenkassen bieten ein Skonto für einmal oder zweimal jährliche Prämienzahlungen an, die höher als Zinsen auf einem Sparkonto sind. Wenn Sie es sich leisten können, nicht monatlich sondern halbjährlich, bzw. fürs ganze Jahr auf einmal zu zahlen, sollte Sie dieses Sparangebot annehmen.

8. Prämienverbilligung

Für die Prämienverbilligung ausschlaggebend sind Kanton und das Einkommen der Steuererklärung. Prüfen Sie diese, indem Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung kontaktieren. Rund zwei Millionen Schweizerinnen und Schweizer nehmen diese Prämienverbilligungen bereits in Anspruch.

9. Zusatzversicherungen prüfen

Die Zusatzeversicherungen sollten in gesundem Zustand beantragt und abgeschlossen werden, da die Versicherer nicht verpflichtet sind, Sie aufzunehmen. Auch der Blick auf ein Flex-Produkt kann sinnvoll sein, um beim Wechsel in späteren Jahren flexibel zu sein. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihren Versicherern.

10. Andere Rabattmöglichkeiten prüfen

Für viele Menschen gibt es die Möglichkeit, einen Firmen-, Verbands-, Vereins- oder Gemeinde-Rabatt für Zusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen. Hilfreich ist dafür die Prüfung der Mitgliedschaften und Angebote. Die rabatte sind unterschiedlich hoch und bieten enormes Sparpotential, da sie ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Ihnen dabei helfen, bei einem Wechsel in Krankenversicherungen bares Geld zu sparen. Sind Sie bei einem einzigen Arbeitgeber beispielsweise mehr als acht Stunden pro Woche beschäftigt, können Sie Ihre Unfallkosten auch durch Ihren Arbeitgeber decken lassen. 

Kleine Details wie diese bieten Ihnen ausreichend Sparmöglichkeiten. Zudem sollten Sie sich vor Augen führen, dass die medizinischen Leistungen für Grundversicherungen in der Schweiz allesamt gesetzlich vorgeschrieben sind. Dementsprechend können Sie sich im Zweifelsfall auch für ein Versicherungsunternehmen entscheiden, bei dem Sie die Serviceleistungen zu günstigen Konditionen erhalten. 

Beherzigen Sie Tipps wie diese, bietet ein Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen gewiss hohes Einsparpotential. 

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Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte tauschen?

Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte tauschen? Was das bedeutet und was Sie dabei wissen sollten

Prinzipiell kann einem der Tausch der eigenen Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte einige Vorteile bieten.

Was genau sind Gesundheitsdaten?

Unter Gesundheitsdaten versteht man allgemein alle Daten, die Auskünfte über die gesundheitliche Verfassung eines Menschen geben können. Der Gesundheitszustand selbst wird natürlich aus vielen verschiedenen Zahlen und Werten zusammengesetzt – einige Gesundheitsdaten sind im Alltag aber besonders präsent sowie einfach zu tracken. Die körperliche Verfassung bzw. körperliche Auslastung lässt sich insbesondere durch folgende Hilfsmittel bestimmen:

    • Pulsmesser
    • Schrittzähler
    • Uhren
    • Smartphones/ Apps

Insbesondere das Smartphone ist heutzutage unser ständiger Begleiter. Es eignet sich vielleicht nicht um innere Werte wie beispielsweise den Blutdruck oder Blutwerte zu messen – jedoch können vor allem die Schritte problemlos gezählt und getrackt werden. 

Davon lassen sich weitere Werte ableiten. So zum Beispiel der ungefähre Kalorienverbrauch, eine allgemeine Fitness und sogar eine grobe Qualität der Herzaktivität. Diese Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand machen die Gesundheitsdaten attraktiv für Krankenkassen. 

In der Schweiz interessieren sich bereits einige Kranken-Zusatzversicherungen dafür. Die Gründe dafür sind simpel: Eine gute Übersicht über die aktuelle Gesundheit eines Menschen und eine Prognose für mögliche spätere Aufenthalte bei Arzt und Co.

Welche Prämienrabatte sind möglich?

Einige Schweizer Krankenkassen bieten Prämienrabatte gegen die Übermittlung von Gesundheitsdaten an. Neben den zuvor genannten alltäglichen Messgeräten, stellen diese Krankenkassen dann auch eigene Gesundheits-Überwachungsgeräte zur Verfügung. 

Das klingt zunächst einschüchternd, kann sich für die Schweizer aber richtig lohnen – die Prämienrabatte werden nämlich ausgezahlt und aufs Konto überwiesen.

Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte tauschen: Das sind die Vorteile und Nachteile

Ob man seine Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte tauschen sollte, ist in erster Linie wohl eine moralische und ethische Diskussion bzw. Entscheidung. 

Jeder Schweizer hat selbstverständlich das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wem oder wie oder eben auch “gegen was” er seine Daten weitergibt. 

Wichtig ist dabei, dass dies freiwillig passiert. Wie in allen Bereichen des Lebens gilt somit auch hier: Vorsicht vor dem Gruppenzwang!” Je mehr Menschen ihre Daten freiwillig weitergeben, desto normaler wird der optionale Vorgang und irgendwann kann eine fordernde Grundhaltung entstehen, die Druck auf “Verweigerer” ausübt.

Weitere Vorteile und Nachteile haben wir für Sie in einer einfachen Übersicht zusammengefasst:

Vorteile

Nachteile

Prämienrabatte in Form von Auszahlungen

Abgabe persönlicher Informationen

eigenes Bewusstsein für den Gesundheitszustand

Unsicherheit, wie die Gesundheitsdaten mit kommender Technologie genutzt wird

kein Mehraufwand

Gefühl von Überwachung

Offenlegung für Patienten mit hohen Risikofaktoren

Datenschutz ist bei diesem Konzept besonders wichtig

Leistungserbringer müssen sich an strengen Richtlinien orientieren, wie sie mit den Gesundheitsdaten umgehen dürfen. Beispielsweise ist es besonders wichtig, vertrauliche medizinische Informationen ausschliesslich verschlüsselt über sichere Verbindungen auszutauschen. 

Dahinter liegt die Absicht, stets zurückverfolgen zu können, welche Person zu welchem Zeitpunkt und welchen Zweck die Daten übermittelt hat. Einen Grossteil der Verantwortung übernehmen Ärzte. 

Die Mediziner sind verpflichtet, ihre Patienten über die Nutzung von Apps und Wearables zu informieren. Zusätzlich ist es die Aufgabe der Ärzte, ihre Patienten über den Umfang, die Art sowie den Zweck der Verwendung der Daten zu unterrichten. 

Unser neotralo.ch Fazit: Das sollten Sie wissen!

Prinzipiell kann einem der Tausch der eigenen Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte einige Vorteile bieten. Wer vorher nicht auf seine gesundheitlichen Werte geachtet hat, könnte nun ein gestärktes Bewusstsein dafür erhalten und mehr auf Verbesserungen der alltäglichen Gesundheit und Fitness achten. 

Abgesehen davon ist eine finanzielle Entlastung durch Prämienrabatte wohl immer gern gesehen. 

Unser neotralo.ch Hinweis: Seien Sie sich bewusst, dass Sie sehr persönliche und detaillierte Informationen zu Ihrer Gesundheit weitergeben. Versichern Sie sich im Vorfeld unbedingt, wie genau und wann Ihre Gesundheitsdaten von Krankenkassen und Co verwendet und verarbeitet werden.

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Die Krankenkassenprämien verändern sich jedes Jahr, mitunter sogar während des Laufenden Jahres. Wer also ein paar Franken sparen will, kann dies jedes Jahr tun: Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können Versicherte zum Ende des Jahres zu einer anderen Krankenkasse wechseln und so bis zu 1000 Franken sparen. 

Haben Sie gewusst: neotralo.ch kümmert sich um Ihren Krankenkassenwechsel für Sie! Sie sparen viel Zeit und Geld.

Erster Schritt: Kündigung!

Um die Krankenkasse wechseln zu können, muss zunächst einmal schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Aufgepasst: Entscheidend ist dabei das Eintreffen der Kündigung bei der Versicherung, nicht etwa der Poststempel. Die Kündigung muss spätestens am 30. November (letztem Arbeitstag im November) eingegangen sein.

2. Anmeldung bei der neuen Krankenkasse

MIthilfe eines Vergleichs der Krankenkassenprämien finden Sie heraus, welche Krankenkasse die günstigste für Ihren Wohnort ist. Haben Sie eine gewählt, schicken Sie eine Anmeldung an die Ihre gewählte Kasse, am besten per Einschreiben.

Beachten sollten Sie in jedem Fall, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen, falls Sie Ihre Zusatzversicherungen behalten müssen. Sonst haben Sie mit der Kündigung womöglich die gesamte Police gekündigt.

3. Keine Bestätigung erhalten – und nun?

Sie haben fristgerecht gekündigt und trotzdem keine Bestätigung der Kasse erhalten. Betroffene können ohne Sorgen sein, denn auch ohne eine schriftliche Bestätigung der neuen Kasse sind Sie versichert. Zur Sicherheits können Sie nachfragen oder eine Bestätigung verlangen.

Die neue Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, der alten Kasse zu melden, dass Sie einen neuen Versicherer haben. Damit beweist sie, dass Sie als Neukundin oder Neukunde ohne unterbrochenen Versicherungsschutz versichert sind.

Voraussetzung ist, dass keine offenen Prämienforderungen bei der alten Kasse vorliegen.

4. Ausschliesslich Zusatzversicherungen kündigen

Auch wenn Sie lediglich Ihre Zusatzversicherungen kündigen möchten und die Grundversicherung bei Ihrem alten Anbieter behalten wollen, müssen Sie auch schriftlich kündigen. Unterscheiden Sie bei diesen zwischen Spitalzusatzversicherung und den ambulanten Zusatzversicherungen.

Spitalzusatzversicherung

ambulante Zusatzversicherung

Kostenübernahme für stationären Aufenthalt

Medikamente

alternative Behandlungsmethoden

Zahnersatzkosten

Behandlungen im Ausland

Die Kündigungsfrist bei den Zusatzversicherungen ist länger als bei der Grundversicherung und liegt meist bei drei Monaten. Die Kündigung muss also zum 30. September eingegangen sein, um zu 30. Dezember wirksam zu sein.

Beachten Sie vor dem Abschluss, ob Sie vertraglich länger als das durchschnittliche Jahr an einen Versicherer gebunden sind. Dies sollte Ihre Entscheidung beeinflussen.

5. Wann werden die Prämien mitgeteilt?

Für die meisten Wechselnden ist die Höhe der Prämien bei den Krankenkassen der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung. Bis zum 31. Oktober müssen die Versicherer deshalb mitteilen, wie hoch diese im nächsten Jahr ausfallen werden. Von Gesetz her ist er ausserdem dazu verpflichtet, Ihnen Ihr Kündigungsrecht mitzuteilen.

So gehen Sie mit der Kündigung vor, wenn eine Prämienerhöhung ansteht:

    1. Vergleich der Schweizer Krankenkassen hinsichtlich Leistungen und Prämienhöhe mithilfe eines Krankenkassenvergleichs.
    2. Fordern Sie eine Offerte an.
    3. Entscheiden, welche Zusatzversicherungen Sie wechseln und behalten wollen.
    4. Kündigungsfrist beachten.
    5. Erst kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt.
    6. Per Einschreiben und Kündigungsformular bis zum 30. September, bzw. 30. November kündigen.

6. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für einen Wechsel der Krankenkasse?

Gleicht eine Krankenkasse ihre Prämien nach oben an, muss die Institution ihre Versicherungsnehmer über diesen Kostenanstieg sowie über die Option eines Krankenkassenwechsels schriftlich informieren. Diese Informationen müssen Versicherte rund zwei Monate vor der Erhöhung der Prämie erhalten. 

Daraufhin steht den Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat zu. Diesen Wechsel können Versicherte bis zum letzten Tag des jeweiligen Vormonats beantragen, bevor die neuen Prämien in Kraft treten. 

In der Praxis können Versicherte allerdings eher selten von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erfahrungsgemäss ziehen es die meisten Versicherungsgesellschaften vor, die Prämien nur zum Jahreswechsel anzupassen. 

Fazit: Vorbereitung und Sorgfalt ist alles

Abschliessend lässt sich festhalten, dass sich ein jährlicher Wechsel der Grundversicherungen fast immer finanziell lohnt und auch bei den Zusatzversicherungen ist es ratsam, ein waches Auge auf sie zu haben.

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Zahnzusatzversicherung: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

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Ohne ein strahlendes Lächeln ist das Leben nur halb so schön, wenn dann Karies-Beschwerden hinzukommen, ist der Gang zum Zahnarzt unvermeidbar. 

Vielen Schweizerinnen und Schweizern ist die Mundhygiene ein Bedürfnis, doch die obligatorische Grundversicherung übernimmt lediglich ernsthafte Erkrankungen des Kauapparats. Die 10 häufigsten Fragen zu Zahnzusatzversicherungen in der Schweiz haben wir hier für Sie zusammengestellt und beantwortet.

1. Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?

Da sich Versicherte in der Schweiz immer mit zehn Prozent an den Kosten der Behandlung beteiligen müssen, müssen diese zehn Prozent plus Franchise bezahlt werden. Die Prämienkosten für eine Zahnzusatzversicherung liegen zwischen 10 und 20 Franken pro Monat und pro Kind. 

Aber aufgepasst: Bei vielen Versicherungen müssen gesonderte Pakete abgeschlossen werden, die teurer sind als das Gesamtpaket. Die Kosten unterscheiden sich je nach Franchise und Versicherung, weshalb ein Vergleich der Anbieter sinnvoll ist.

2. Was umfasst das Angebot der Zahnzusatzversicherung?

Das Angebot umfasst unter anderem diese wichtigen Leistungen:

    • Korrekturen von Zahnfehlstellungen
    • Zahnersatz wie Kronen, Stiftzähne, Brücken und Prothesen
    • Prophylaxe und Dentalhygiene
    • Röntgendiagnostik
    • konservierende Zahnbehandlungen
    • Zahnextraktionen

3. Wozu benötige ich eine Zahnzusatzversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz deckt nicht die Zahnbehandlungen einer Patientin oder Patient ab, solange es sich nicht um ernsthafte Erkrankungen handelt. Behandlungen gegen Karies oder Zahnfehlstellungen müssen selbst übernommen werden.

VorteileNachteile

Übernahme der nicht in der Grundversorgung enthaltenen Leistungen

Sicherheit

Behandlungsspektrum

Rabatte bei mehreren Familienmitgliedern

höhere monatliche Ausgaben für die Krankenversicherung

vertragliche Bindung

Karenzfrist

4. Wer muss sich in der Schweiz obligatorisch bei einem Krankenversicherer versichern?

Jeder in der Schweiz wohnende Mensch muss sich in die obligatorische Krankenversicherung begeben. Am besten über einen Krankenversicherungsvergleich.

5. Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?

Um eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen, müssen Sie jünger als 65 Jahre sein und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Weiterhin ist ein positiver Aufnahmebescheid und eine Gesundheitsprüfung vonnöten.

6. Kann ich auch zu einem Zahnarzt in Ungarn in die Behandlung gehen?

Ob Sie nach Abschluss bei einem ausländischen zahnarzt in Behandlung gehen dürfen, müssen Sie bei der Versicherung erfragen. In der Regel gelten die Zahnversicherungen weltweit unter der Voraussetzung, dass der behandelnde Arzt oder die Ärztin über eine gleichwertige Ausbildung wie jene in der Schweiz verfügen. Ausserdem darf die Behandlung nicht teurer als in der Schweiz sein.

7. Wie wechsle ich die Zahnzusatzversicherung?

Normalerweise können Sie Ihre Zusatzversicherungen einmal im Jahr kündigen, wenn Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. September eingegangen ist. Nur so können Sie unter Einhaltung der dreimonatigen Frist zum 30. Dezember wechseln. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8. Kann ich im Sonderfall auch ohne Einhaltung der Frist kündigen?

Ja, unter besonderen Umständen kann ohne Fristeinhaltung gekündigt werden. Dies ist im Schadenfall möglich, beispielsweise, wenn der behandelnde Arzt einen medizinischen Fehler gemacht hat oder Sie einen medizinischen Unfall hatten. Auch bei einer Erhöhung der Prämien gilt das spezielle Kündigungsrecht, doch achten Sie auch hier auf Einhaltung der Frist.

9. Gibt es eine Karenzfrist?

Für die meisten Zahnzusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von sechs Monaten. Das bedeutet, dass eine Behandlung erst sechs Monate nach Vertragsabschluss möglich ist. Für die Übernahme entscheidend ist das Behandlungsdatum.

10. Gibt es Rabatt, wenn ich wechsle? Wie können Prämien eingespart werden?

Kinder und junge Erwachsene haben in der Regel tiefere Prämien. Manche Versicherung bieten Rabatt an, wenn mehrere Familienmitglieder bei ihnen versichert sind. So staffeln sich die Rabatt-Angebote nach 5% pro zwei Versicherte pro Familie oder 10% ab drei versicherte Familienmitglieder. Im Grossen und Ganzen liegen die Rabatte zwischen 0 und 20% und sind auf freiwilliger Basis.

Gut zu wissen!

Bitte bedenken Sie bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung, dass sich individuell vereinbarte Leistungen am jeweiligen Leistungsumfang orientieren. Das bedeutet, dass sich einige Anbieter eher auf Korrekturen von Zahnfehlstellungen und andere Versicherungsgesellschaften auf Zahnersatz konzentrieren. 

Zudem variiert der Anteil, mit dem Sie sich an den jeweiligen Behandlungskosten beteiligen müssen. Einige Versicherungsunternehmen tragen die Kosten für Behandlungen wie Zahnspangen deshalb nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Zudem unterscheiden sich die Angebote der Krankenkassen für ein Limit jährlich vereinbarter finanzieller Leistungen. 

Diesbezüglich sollten Sie darauf achten, dass diese Angebote kein Minimum von 5.000 Franken unterschreiten. Umso wichtiger ist es deshalb, Angebote detailliert miteinander zu vergleichen. 

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Zusatzversicherungen unter die Lupe genommen. Was sich wirklich lohnt, erfahren Sie hier

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Wenn Sie eine Kranken-Zusatzversicherung erstmalig abschliessen wollen, ist insbesondere Ihr aktueller Stand bzw. Ihre Situation wichtig. Bei welcher Krankenkasse sind Sie aktuell versichert? Und: Was erwarten und fordern Sie von einer Kranken-Zusatzversicherung? Was sich für Sie wirklich lohnt, erfahren Sie hier bei neotralo.ch.

Was bringt mir eine Kranken-Zusatzversicherung?

Neben der Grundversicherung können Sie eine Kranken-Zusatzversicherung abschliessen. Somit erhalten Sie Angebote und Leistungen, die über den Standard hinaus gehen. Das lohnt sich vor allem, wenn man konkrete Vorstellungen hat, welche Angebote man wahrnehmen will und vor allem auch realistisch betrachtet oft wahrnehmen wird. Ein Krankenversicherungsvergleich kann hier helfen.

Unterschieden werden dabei die ambulante Zusatzversicherung und die Spitalzusatzversicherungen. Beide Systeme bieten unterschiedliche Leistungen an:

ambulante Zusatzversicherung

Spitalzusatzversicherung

Angebot von Sehhilfen

Allgemeine Abteilung

nicht-kassenpflichtige Medikamente

Halbprivate Abteilung

psychotherapeutische Angebote

Private Abteilung

Fitness-Angebote

Flex-Modell

Impfungen (Schutz- und Reiseschutzimpfungen)

 

Erholungskuren, Massagen, usw.

Haushaltshilfen oder Pflege

Zahnzusatzversicherung

Behandlungen im Ausland

Was Ihnen eine Kranken-Zusatzversicherung bringt, liegt also am Ende ganz bei Ihnen selbst.

Welche Nachteile hat eine Kranken-Zusatzversicherung?

Die Nachteile einer Kranken-Zusatzversicherung stellen sich oftmals erst im Nachhinein heraus. Nämlich dann, wenn Pakete bzw. Leistungen abgeschlossen wurden, die nicht optimal sind.

Viele Schweizer sind aus zwei Gründen unzufrieden. Zum einen verlieren einige schnell den Überblick und somit auch die Motivation, sich umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Das führt zum zweiten Grund, denn zum anderen schliessen nicht wenige eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die im Preis-Leistungs-Verhältnis nicht ideal ist. Schweizer bezahlen zu viel für Leistungen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Diese Fehler können Sie mit neotralo.ch und einer eigenen Recherche gut vermeiden.

Wenn Sie bereits eine Kranken-Zusatzversicherung haben…

Wenn Sie bereits eine Kranken-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, aber unzufrieden sind, dann sind Sie nicht allein. Viele Schweizer zahlen zu viel Geld für Angebote, die nicht optimal auf Ihr Leben, Ihre Gesundheit und Ihre Anforderungen angepasst sind.

Wenn Sie Ihre Kranken-Zusatzversicherung anpassen wollen, sollten Sie vor allem wissen, auf was Sie selbst wert legen. Geht es Ihnen beispielsweise vorrangig um günstige Prämien? Ist Ihnen eine volle Abdeckung wichtig?

Schätzen Sie eine freie Arztwahl? Auch Kriterien wie Alternativ-Medizin, Zahnzusatzversicherung Schweiz oder Rabatte für Familien können berücksichtigt werden und helfen Ihnen die optimale Kranken-Zusatzversicherung zu finden.

Eine Zusatzversicherung wechseln: Wichtige Tipps und Tricks!

Bei den meisten Krankenversicherungen beläuft sich die Vertragsdauer für Zusatzversicherungen auf ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer die Kündigung bis zum 30. September bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Doch die Angebote der Zusatzversicherungen unterscheiden sich deutlich. 

Deshalb sind Sie gut beraten, von Anfang an von Versicherungspaketen mit weniger kundenfreundlichen Laufzeiten Abstand zu nehmen. Bieten die Versicherungsgesellschaften deshalb Policen mit Laufzeiten von drei oder mehr Jahren sowie damit verbundenen Kündigungsfristen von sechs Monaten an, sind diese Angebote weniger kundenfreundlich. 

Bedenken Sie bitte ausserdem, dass sich die Verträge zumeist automatisch verlängern, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. 

Das neotralo.ch Fazit: Das sollten Sie unbedingt beachten!

In der Schweiz existiert neben der konstanten Grundversicherung das Konzept der Kranken-Zusatzversicherung. Die Angebote untereinander weichen sehr stark ab und sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Diese Individualisierung ist sowohl positiv als auch negativ. 

Sie haben die Chance, die optimale Lösung für sich zu finden – jedoch verlieren viele auch schnell den Überblick im Zusatzversicherungs-Dschungel und schliessen Pakete ab, die unpassende oder überflüssige Leistungen beinhalten.

Wir von neotralo.ch haben Ihnen deshalb eine schnelle und einfache Liste zum Thema zusammengestellt. Das sollten Sie also beachten:

    • Ihre aktuelle Krankenkasse
    • Unterschied ambulante Zusatzversicherung und Spitalversicherung
    • Angebote im Bereich allgemeine Gesundheit
    • Angebote im Bereich Wellness und Erholung
    • Angebote im Bereich Fitness
    • Angebote im Bereich Gesundheit im Ausland
    • Angebote der Zahnzusatzversicherung
    • weitere Leistungen

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Steigen die Krankenkassenprämien 2020 um 3 Prozent?

Steigen die Prämien für Krankenkassen 2020 um 3 Prozent?

Viele Schweizer fragen sich mit Recht, inwieweit die Prämien für Krankenkassen im Jahr 2020 ansteigen werden. Da der grosse Prämienschock in 2019 ausblieb und auf einem Prozentsatz von 1,2 % verharrte, hoffen die Schweizer das Beste.

Tatsächlich ersetzt die Prämie von 1,2 % die Standardprämie und löst damit jährliche Steigerungen von rund 3,5 % (seit 2008) ab. Da sich die Werte von 2018 und 2019 darum weniger gut vergleichen lassen, stellt sich die Frage, ob die Prämien der Krankenkassen im nächsten Jahr wiederum um 3 % steigen werden.

Warum gibt es Gesundheitsprämien in der Schweiz?

Da in der Schweiz Wohnende laut Schweizer Gesundheitssystem eine obligatorische Grundversicherung abschliessen müssen, müssen sie dafür eine monatliche Prämie zahlen. Die Krankenkassen passen diese Prämien jährlich an das Folgejahr an, was zur Folge hat, dass Versicherte zum Jahresende das Recht haben, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Daher lohnt sich gegen Jahresende für jeden und jede ein Krankenkassenvergleich in der Schweiz.

Doch diese Prämien dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.

Für die Festlegung der Prämienhöhe ist es notwendig, dass die Schweizer Krankenkassen ihre Prognosen und Finanzen offenbaren. Erst dann kann das BAG anhand dieser die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse feststellen.

Was passiert mit den Prämien?

Die einzelnen Kantone der Schweiz sind als einzelne Prämienregionen zu werten, weshalb jeder Kanton eine eigene Prämiensteigerung zu verbuchen hat. Die individuelle Situation jeder Krankenkasse wird berücksichtigt, worunter auch die regionalen Unterschiede in Bezug auf die Versicherten fallen. Von den Prämien finanzieren die Schweizer Krankenkassen ihre Leistungen, die sie erbringen.

Leistungen, die von Krankenkassenprämien finanziert werden:

 

  • Verwaltungskosten,
  • Gehälter der Angestellten
  • Rückstellungen.

Für weitere Information hat das BAG ein Informationsblatt zum Thema “Was passiert mit den Prämien?” erstellt.

Anstieg der Prämien der der Krankenkassen im Vergleich

Aufgrund des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts werden die Kosten für die Prämien durchschnittlich weiter steigen. Auch die medizinischen Leistungen nehmen der Menge nach zu, wofür das BAG keinen medizinischen Grund feststellen kann.

Der Krankenkassenverband Santésuisse hat kürzlich einen Ausblick eines Kostenwachstums im Schweizer Gesundheitswesen von rund 3 % angekündigt. Sogar eine Steigerung von 5 % ist in einigen Bereichen laut geworden.

Weniger werden laut Santésuisse allerdings die Krankenkassenprämien steigen. Wo es im Jahr 2019 1,2 % Steigerung waren, wird es im nächsten Jahr wohl nicht über 3 % Steigerung hinausgehen, obwohl ein Anstieg zu bemerken sein wird. Grund dafür seien die Reserven, die Krankenkassen in den vergangenen Jahren angelegt haben.

2018

2019

2020

1%

1,2%

weniger als 3%

Ausblick: Gegenmassnahmen und Sparvorschläge

Die Forderungen nach Gegenmassnahmen zu den immer weiter ansteigenden Kosten für Krankenkassen für die Versicherten sind lauter denn je. Vorschläge gäbe es, doch die Umsetzung sei das eigentliche Problem, sagte Santésuisse-Direktorin Verena Nold in Bern kürzlich. Die Vorschläge sind unter anderem tiefere Vertriebsmargen sowie ein Referenzpreissystem.

Ausserdem wird ein jährlicher Vergleich der Preise von Medikamenten  zwischen dem Ausland und der Schweiz gefordert. Der Vorschlag, Patientinnen und Patienten könnten Medikamenten günstiger im Ausland bestellen und die Kosten von den Schweizer Krankenkassen erstattet bekommen, wurde nicht weiterverfolgt. Obwohl die Prämien 2020 also weniger als 3 % steigen werden, ist in Bereichen wie Physiotherapie und Spitex mit Steigerungen von 5 % bis zu 6 % zu rechnen.

Fazit

Es hat sich bestätigt, dass der Kostenanstieg der Krankenkassenprämien 2020 bei Weitem nicht die 3-Prozent-Marke erreicht hat. Ganz im Gegenteil: im Durchschnitt stiegen die Prämien für die Krankenversicherung sogar nur um 0,2 Prozent an. Zwischen einzelnen Kantonen wurden allerdings beträchtliche Unterschiede festgestellt. 

Einer der wichtigsten Gründe für diese Tendenz ist die unterschiedliche Konstellation des Gesundheitszustands sowie der lokalen Altersstruktur der Bevölkerung. Dies hat zur Folge, dass Bewohner und Bewohnerinnen der Kantone Basel, Genf und Waadt am stärksten zur Kasse gebeten werden. 

Im Gegensatz dazu sind die Prämien in Uri, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden am geringsten. Generell reduziert sich die durchschnittliche Prämie in insgesamt zehn Kantonen aus der Schweiz. 

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