Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Die betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz ist mittlerweile gut aufgestellt. Sie hat zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Gleichzeitig soll es um die Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen gehen. Doch eine Sache verlieren die Schweizer Arbeitgeber aus den Augen: Stress und psychische Belastungen sowie deren Auswirkungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz: Wichtige Unterstützung der Mitarbeiter

Berufsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle sollen verhindert werden, das gilt auch für die Erkrankung durch Infektionen. Die betriebliche Gesundheitsförderung setzt genau das in den Fokus und versucht, Gesundheitspotenziale zu stärken. Das Wohlfühlen am Arbeitsplatz ist dabei ein entscheidender Punkt, wobei dazu auch die ergonomischen Grundsätze gehören. Menschen, die sich wohlfühlen, verfügen über ein besseres Immunsystem und fühlen sich weniger gestresst. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung soll also der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. Diese Massnahmen basieren auf diesen Grundgedanken:

    • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    • Verbesserung der Arbeitskoordination
    • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen
    • Weiterbildung der Mitarbeiter und Stärkung ihrer Kompetenzen
    • Berücksichtigung ergonomischer Vorgaben

Durch die betriebliche Gesundheitsförderung soll also die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und ihre Arbeitskraft erhalten werden. Viele Arbeitgeber vergessen aber die Einflüsse psychischer Belastungen sowie durch Stress, diese Themen werden gar nicht erst berücksichtigt.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Unternehmensstrategie

Immer mehr Unternehmen zeigen Interesse an betrieblichen Massnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Dies untersuchte die Stiftung Gesundheitsförderung im August 2021 erneut und kam zu dem Ergebnis, dass in 26,3 Prozent der Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, gesundheitliche Fördermassnahmen systematisch umgesetzt werden. Dieser Wert lag vor fünf Jahren noch niedriger und wurde in 2016 nur mit 22,7 Prozent angegeben.
Deutlich höher sind die Zahlen laut Stiftung für den Punkt, ob überhaupt eine betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen stattfindet. Dies konnten in der Umfrage rund 75 Prozent aller Unternehmen bejahen. Die Befragten gaben dabei an, dass sie selbst als Arbeitgeber durch diese Massnahmen attraktiver erscheinen wollen und dass sie darauf abzielten, geringere Abwesenheitszeiten bei den Mitarbeitern zu erreichen.

Auffällig ist, dass es vor allem Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich sind, die für eine betriebliche Gesundheitsförderung sind, die Industrieunternehmen hingegen verstärkten ihre Aktivitäten in den letzten fünf Jahren diesbezüglich nicht. Die umfangreichsten Massnahmen würden laut Stiftung in mittelgrossen Unternehmen durchgeführt, die zwischen 100 und 250 Angestellten beschäftigen.

Kein Fokus auf stressreduzierenden Massnahmen

Während die Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontinuierlich zunehmen und die Unternehmen in diesem Bereich bereits deutlich mehr unternehmen, wird für den Bereich der psychischen Gesundheit noch recht wenig getan. Die Unternehmen sind kaum sensibilisiert und sehen stressreduzierende Massnahmen nicht als wichtig an. Gleichzeitig steht jedoch zu befürchten, dass stressverursachte Erkrankungen immer weiter steigen. Burn-out ist nur eine Erkrankung, die durch Stress ausgelöst wird und schwer zu therapieren ist. Wenn Unternehmen daher ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen und dafür sorgen möchten, dass Abwesenheitszeiten so gering wie möglich ausfallen, muss der Faktor Stress als „Krankheitsbeschleuniger“ unbedingt in den Fokus rücken. Dies gilt es auch, bei anderen Massnahmen zu berücksichtigen, denn ein Massnahmen- und Weiterbildungsstress kann ebenfalls für ein deutlich verringertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen.

Fazit: Geringe Sensibilisierung der Unternehmen in Bezug auf Stress

Während Experten den Unternehmen in der Schweiz sehr gute Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bescheinigen und auch anerkennen, dass die Firmen in diesem Bereich heute deutlich mehr bieten als noch vor wenigen Jahren, bleibt Stress immer noch unberücksichtigt. In grösseren Unternehmen wird an diesen Faktor eher gedacht und es werden entsprechende Massnahmen angeboten, um mit Stress umgehen zu lernen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wurde dies aber bislang weniger beachtet, die Verantwortlichen sind dort für Stress und psychische Belastungen weniger sensibilisiert. Sie werden daher immer wieder mit Abwesenheiten der Mitarbeiter konfrontiert, die ansonsten eine betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz geniessen.

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Mit der Rechtsschutzversicherung gegen Geldbussen vorgehen?

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Nicht alle Erfahrungen mit der Polizei, dem angeblichen Freund und Helfer, sind positiv, wie die Erzählungen von Autofahrern zeigen. Hier werden Bussgelder verhängt, weil jemand angeblich nicht angeschnallt war, dort werden Regelverstösse geahndet, die nach Aussage des Täters so nicht vorlagen. Nun stellt sich die Frage, ob und wann es sich lohnt, gegen Geldbussen vorzugehen.

Bei einfachen Verstössen lohnt sich der Einspruch nicht

Theoretisch besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Vorwurf Einspruch zu erheben und diesem zu widersprechen. Doch Juristen sind der Meinung, dass sich dies bei einfachen Regelverstössen im Verkehr nicht lohnen würde. Meist handele es sich um Verstösse, die von der Polizei gesehen wurden (zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle). Experten erklären, dass Polizisten als „Personen höheren Vertrauens“ gelten würden und dass auch ein Gericht davon ausginge, dass die Aussagen der Polizei wahr wären. Die Beamten sind per Gesetz zur Objektivität verpflichtet und müssen wahre Aussagen machen.

Dies stellte sogar schon ein Bundesgericht fest, dass die Feststellung der Beamten vor Ort als „starke Beweise“ bezeichnete. Das Gericht berücksichtigte dabei auch, dass eine Falschaussage von einem Polizisten strafbar sei. Sie könnten ihren Job verlieren, wenn sie sich durch eine falsche Aussage etwas zuschulden kommen liessen. Das Bundesgericht stellte zudem fest, dass Polizisten eine umfassende Ausbildung absolviert hätten, in deren Rahmen sie gelernt hätten, Abstände richtig einzuschätzen und sich mit geübtem Blick einen Überblick über eine aktuelle Lage verschaffen könnten. Im Umkehrschluss ging das Gericht davon aus, dass sich ein Beschuldigter aus nachvollziehbaren Gründen selbst verteidigen wolle und die Aussagen der Beamten infrage stellen würde. Sie würden nur entlastende Aussagen tätigen, was zwar nachvollziehbar, aber eben nicht beweisbar sei. Den Aussagen der Polizisten würde einfach mehr Gewicht beigemessen werden.

Damit ist klar, dass ein Gericht immer den Aussagen der Polizisten Glauben schenken wird, es sei denn, es gäbe aufgrund von Zeugen einen Grund, daran zu zweifeln. Für die Frage, ob sich ein Einspruch gegen eine verhängte Geldbusse lohnt oder nicht, bedeutet das, dass solch ein Einspruch besser nicht weiter verfolgt wird. Sind keine weiteren Zeugen zu benennen oder ist der Tatbestand nicht schwerwiegend, liegen die Kosten für den Einspruch und das notfalls gerichtliche Verfolgen dieser Einwendungen deutlich höher als die Geldbusse. Denn es ist mindestens mit 400 bis 500 Franken als Kostenaufwand für ein Einspruchsverfahren zu rechnen!

Einspruch kann sich bei Strafbefehl lohnen

Wird ein Strafbefehl verhängt, weil beispielsweise eine Vorfahrt missachtet oder das zulässige Tempo deutlich überschritten wurde, kann sich ein Einspruch aber lohnen. Meist wird hier mit einem Ausweisentzug gedroht, zudem sind die Kosten, die mit dem Strafbefehl zusammenhängen, meist sehr hoch. Eine Überprüfung durch ein Strafgericht kann sinnvoll sein, denn: Die Feststellungen im Strafbefehl sind für das Strassenverkehrsamt bindend, es muss die erforderliche Strafe ansonsten verhängen. Entschieden wird hier allein aufgrund der polizeilichen Ermittlungen, der Beschuldigte wird vor dem Verhängen des Strafbefehls nicht angehört.

Ein Einspruch ist nur sinnvoll, wenn zum einen eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, über die ein gewisser Anteil der Kosten für das Verfahren gedeckt werden kann. Zum anderen sollten entsprechende Beweise vorliegen, die die Unschuld des Beschuldigten darstellen können. Denn: Entscheidet das Gericht später, dass die Verurteilung entsprechend dem Strafbefehl rechtens ist, kann das Verfahren 1000 Franken oder mehr kosten. Wer sich unsicher ist, ob ein Einspruch lohnt oder nicht, kann mithilfe des Rechtsanwalts von dem Recht auf zehntägige Akteneinsicht Gebrauch machen. Die Kosten dafür sind über die Rechtsschutzversicherung abdeckt.

Fazit: Einspruch wegen Verkehrsverstössen gut überlegen

Die meisten Autofahrer sind der Meinung, sie hätten alles richtig gemacht. Dennoch kann es passieren, dass sie einen Strafbefehl bekommen oder zur Zahlung eines Bussgelds aufgefordert werden. Im Einzelfall sollten immer die anfallenden Kosten für den Einspruch berücksichtigt werden. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, kann der Sachverhalt zumindest erst einmal durch einen Anwalt geprüft werden, ehe die Entscheidung für oder gegen einen Einspruch getroffen wird.

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Reiseversicherung: Keine Ferien ohne Zusatzversicherung

Reiseversicherung: Keine Ferien ohne Zusatzversicherung

“Eine Reise, die ist lustig, eine Reise, die ist schön!“ Dieser Liedtext stimmt aber nur solange, wie auf der Reise nichts passiert. Wer sich vor hohen Kosten schützen möchte, sollte daher unbedingt an die Reiseversicherung denken. Angesichts von rund 70‘000 Schweizern, die alljährlich in ihren Ferien einen Unfall erleiden, sollten Reisende diesem Tipp durchaus Bedeutung beimessen.

Keine ausreichende Versicherung? Das kann teuer werden!

Viele Reiselustige nehmen die Sache mit der Versicherung auf die leichte Schulter. „Was soll denn schon passieren?“ Und doch kann es schnell gehen, dass jemand am Pool ausrutscht und sich ein Bein bricht, einen Verkehrsunfall im Urlaubsland erleidet oder an einer typischen Krankheit im Reiseland erkrankt. Die Zahlen sprechen für sich: Die Branche geht von mindestens 70‘000 Schweizern im Jahr aus, die in ihrem Urlaub im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden. Auch wenn sie die Möglichkeit haben, sich dort ärztlich versorgen und behandeln zu lassen, bleiben sie nicht selten auf ihren Kosten sitzen. Die eigene Krankenversicherung übernimmt vielleicht einen Teil der Kosten, doch der grösste Teil muss vom Versicherten selbst übernommen werden. Die finanziellen Folgen können verheerend sein, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel ein komplizierter Knochenbruch einige Tausend Schweizer Franken kostet.

Reiseversicherung ist Pflicht

Meist landen Reisende, die im Ausland einen Unfall erleiden, bei einem Privatarzt oder im privaten Spital vor Ort. Die medizinische Versorgung ist dort in der Regel sehr gut, doch die Kosten sind hoch. Deutlich höher sogar, als sie für vergleichbare Behandlungen in der Schweiz gewesen wären! Eine Ferien- und Reiseversicherung ist daher unbedingt zu empfehlen und gilt als eine der wichtigsten Zusatzversicherungen überhaupt. Sie übernimmt die Behandlungskosten und schützt den Verunfallten oder Erkrankten damit vor dem finanziellen Ruin.

Wer sich nun darauf beruft, dass er oder sie doch über die Schweizer Unfallversicherung abgesichert sei, sollte berücksichtigen, dass diese nicht überall gilt bzw. nicht alle Kosten trägt. Angestellte, die wenigstens acht Stunden in der Woche arbeiten, sind bei ihrem Arbeitgeber abgesichert. Er zahlt in die Grundversicherung ein, damit auch Nichtberufsunfälle abgedeckt sind. Diese Unfallversicherung kommt nun für Kosten auf, die durch Erkrankung oder Unfall in EU- und EFTA-Ländern entstehen. Dort werden die üblichen Kosten getragen. Im übrigen Ausland übernimmt die Versicherung die Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz üblich gewesen wären, zu maximal dem doppelten Betrag. Ist das Reiseland nun aber die USA, Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Kanada, reicht dieser Betrag meist nicht aus. Die Medizinkosten sind dort sehr hoch und werden durch die übliche Schweizer Unfallversicherung über den Arbeitgeber nicht gedeckt.

Um Kosten zu sparen, kann der Reisende versuchen, zu einem öffentlichen Spital oder zu einem Arzt zu kommen, der nicht als Privatarzt praktiziert. Wer aber starke Schmerzen hat oder bewusstlos ist, kann diese Recherche nicht betreiben. Ausserdem arbeiten viele Hotels mit ansässigen Privatärzten und Privatspitälern zusammen. Hotelgäste werden bei einem Unfall oder bei Krankheit automatisch zu diesen Ärzten gebracht. Die Kosten, die dann anfallen, können leicht an der 10‘000 Franken-Marke kratzen.

Vor Reiseantritt Deckung prüfen

Nicht nur der Vergleich der Reiseversicherungen ist vor dem Abschluss einer solchen Assekuranz wichtig. Auch die Deckungsprüfung sollte unbedingt vorgenommen werden. Wer der Meinung ist, ausreichend versichert zu sein, ohne eine separate Reiseversicherung abzuschliessen, sollte sich unbedingt um die Deckungshöhen kümmern und sicherstellen, dass diese ausreichend sind.
Bei einer Reiseversicherung sollte die Deckung so hoch sein, dass alle notfallmässigen Leistungen von Ärzten und Spitälern abgesichert sind. Auch Rettungsaktionen sowie der Rücktransport in die Schweiz müssen unbedingt inbegriffen sein.

Fazit: Nicht ohne meine Reiseversicherung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen … Eine Geschichte mit glücklichem Ausgang wird es aber nur, wenn eine Reiseversicherung mit ausreichender Deckungshöhe abgeschlossen wurde. Somit ist die Behandlung im Spital oder beim Arzt vor Ort sichergestellt, ohne dass jemand seinen finanziellen Ruin befürchten muss.

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Grosse Tiere, hohe Kosten: Tierversicherungen lohnen sich – aber nur manchmal

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Wer als Tierbesitzer mit seinem Fell- oder Federfreund schon mal beim Tierarzt war, weiss aus eigener, leidvoller Erfahrung, wie teuer eine Behandlung werden kann. Selbst scheinbare Routinebehandlungen können ans Geld gehen. Die Lösung kann eine Tierversicherung sein, wobei selbst Tierärzte der Meinung sind, dass sich diese nur bei grossen Tieren und dementsprechend zu erwartenden hohen Kosten lohnen wird.

Frühe Versicherung von Hund und Katz ist wichtig

Tierärzte wissen aus ihrer täglichen Praxiserfahrung, dass die Kosten für einen Tierhalter umso höher liegen, je älter die Tiere werden. Der Grund: Mit dem Alter stellen sich häufig chronische Erkrankungen ein, die unter grossem Zeit- und Kostenaufwand zu therapieren sind. Mittlerweile haben sich viele Hunde- und Katzenbesitzer dazu entschieden, ihre Tiere versichern zu lassen, entsprechende Anbieter gibt es in vergleichsweise grosser Auswahl. Die meisten Versicherten äussern sich gegenüber ihrem Tierarzt zufrieden mit der Versicherung. Tipp: Je früher diese abgeschlossen wird, desto günstiger ist es. Das gilt zum einen in Bezug auf die Prämien, zum anderen bezogen auf das Hindernis, chronisch kranke Tiere zu versichern. Bei der Gesundheitsabfrage vor Abschluss des Versicherungsvertrags müssen diesbezügliche Daten angegeben werden. Ältere Tiere haben meist schon das eine oder andere Leiden, welches hier aufgeführt werden muss und das zum Ausschluss der Versicherungsfähigkeit führt.

Grosse Hunde kosten viel

Grössere Tiere kosten mehr als kleinere, das ist bekannt. Prinzipiell gilt das für alle Tierarten, ist aber auch innerhalb einer Art anzuwenden. Ein grosser Hund kostet auch beim Tierarzt mehr als ein kleiner oder als eine Katze. Dabei ist nicht die Untersuchung selbst teurer, sondern die Medikamente machen den Unterschied. Diese werden entsprechend der Körpergrösse bzw. des Tiergewichts bemessen. So kostet ein Hund von 50 kg Körpergewicht bezogen auf die Medikamente mehr als ein Hund, der nur zehn Kilogramm wiegt. Auch bei regelmässig anzuwendenden Medikamenten wie Entwurmungsmitteln macht das einen Unterschied. Besonders deutlich fällt es zum Beispiel bei einer langwierigen Therapie von Entzündungen oder Krebs auf, auch chronische Erkrankungen wie Arthrose können ins Geld gehen. Gleichzeitig sind grosse Hunde anfälliger für viele Leiden, Beispiele sind Arthrose und Hüftdysplasie. Sie belasten ihre Knochen und Gelenke mit einem höheren Gewicht, daher stellen sich früher Beschwerden durch Abnutzungserscheinungen und Entzündungen ein.

Lieber eine Versicherung abschliessen?

Tierärzte werden häufig damit konfrontiert, dass die Tierhalter nicht zahlungsfähig sind. Sie lassen Rechnungen stunden oder bitten um eine mögliche Ratenzahlung, wenn die Untersuchung mal wieder teurer ausfällt als gedacht. Um selbst vor einem Zahlungsausfall geschützt zu sein, raten Tierärzte entsprechend dazu, lieber eine Tierversicherung abzuschliessen. Besser haben als brauchen! So lautet wohl die Devise. Allerdings kostet auch eine solche Versicherung viel Geld, wobei die Höhe der Prämien von den gewünschten Leistungen abhängig ist. Eine reine OP-Versicherung kostet weniger als eine komplette Krankenversicherung für das Tier, wenn auch reguläre Untersuchungen, Impfungen und Entwurmungen mit inbegriffen sein sollen. Schön für das Tier, ärgerlich für den Halter: Wenn die Versicherung nicht benötigt wird, ist das Geld dahin. Es wird nicht wieder ausgezahlt, wenn die Assekuranz nicht in Anspruch genommen werden musste.

Fazit: Tierversicherungen nach Tiergrösse und finanziellem Status abschliessen

Wer es sich leisten kann, auch eine grössere, nicht geplante Behandlung von Hund oder Katze finanziell zu stemmen, braucht sicherlich keine Tierversicherung. In diese wird eingezahlt, solange das Tier lebt. Bleibt es bis zu seinem Tod gesund, werden die Leistungen aus der Versicherung nie in Anspruch genommen und die Prämien sind unnötig gezahlt worden. Wer jedoch rundum abgesichert sein möchte und sicherstellen will, dass das Tier im Notfall die beste und umfassendste Behandlung bekommt, sollte eine Tierversicherung abschliessen. Diese ist vor allem für die Tiere zu empfehlen, die sehr gross sind, denn diese kosten nicht nur im Unterhalt, sondern auch bezogen auf die Tierarztleistungen deutlich mehr als kleine Vertreter ihrer Art.

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Cyberversicherungen für Unternehmen: Nur noch gegen Nachweis abzuschliessen?

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Der Mensch gilt als grösste Schwachstelle und ist nicht selten die Ursache dafür, dass Kriminelle überhaupt in ein Netzwerk eindringen können. Eine Cyberversicherung soll die wichtigsten Risiken abdecken. Nun denken die ersten Anbieter darüber nach, diese Versicherung nur noch dann anzubieten, wenn das Unternehmen einen Nachweis über eine erfolgte Schulung zur Cybersicherheit bringen kann.

Schwachstelle Mensch: Das grösste Einfalltor für Kriminelle ist der Nutzer selbst

Häufig geht es darum, dass ein Netzwerk oder ein Computer angeblich nicht sicher genug sei. Doch schuld an Hackerangriffen ist selten die Technik! Meist ist des der Mensch, der vor dem Rechner sitzt, der den Kriminellen Tür und Tor öffnet. Besonders leicht zu knackende Passwörter sind ein gängiges Problem, ein weiteres sind angeklickte Bestätigungen, die auf gefälschte Seiten führen. Vor allem jetzt, wo viele Menschen statt im Büro im Home Office sitzen, sehen sich Unternehmen verstärkt Angriffen durch Cyberkriminelle ausgesetzt. Sicherheitsvorschriften werden daheim offenbar weniger gut beachtet.
Die Folgen können gravierend sein: Reputationsverluste und Imageschäden gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, finanzielle Verluste durch nicht autorisierte Buchungen und das Lahmlegen eines ganzen Unternehmens mit Aufhebung der Probleme gegen Lösegeldzahlung sind nur drei Beispiele dafür.

Schulungen der Mitarbeiter als wichtigste Massnahme

Um Unternehmen vor den Angriffen von Cyberkriminellen zu schützen, sind Schulungen der Mitarbeiter wichtig. Sie müssen wissen, wie das IT-System funktioniert und welche Schutzmassnahmen möglich sind. Gleichzeitig sollen sie eventuelle Schwachpunkte kennen, um auf diese besonders zu achten. Es sollte klar sein, dass eine Firewall wichtig ist, denn das Investieren von viel Geld in eine Back-up-Software ist nicht nötig, wenn die Firewall geöffnet bleibt. Eine Infiltration des Systems ist dann nur eine Frage der Zeit und wäre mit einfachen Mitteln zu verhindern gewesen. Wenn diese Mittel denn bekannt sind! Nicht umsonst versuchen immer mehr Anbieter von Cyberversicherungen, sich gegen Unwissenheit abzusichern. Sie wollen mittlerweile Versicherungen nur noch anbieten, wenn das Unternehmen, das die Anfrage stellt, einen Nachweis darüber erbringt, dass die Mitarbeiter an entsprechenden Sicherheitsschulungen teilgenommen haben.

Zwei Drittel der Schweizer Unternehmen können solche Schulungen jedoch nicht vorweisen und müssen demzufolge mit dem Fakt, dass immer wieder Hackerangriffe auf das Unternehmen stattfinden, leben. Ein Sensibilisierungstraining ist jedoch wichtig, damit die Mitarbeiter wissen, worauf es ankommt und welche Anzeichen für einen eventuellen Angriff stehen. Sie müssen auch wissen, wo die Grenzen sind und wann es auf sie allein ankommt, weil nur noch sie selbst zwischen dem Unternehmen und der angreifenden Person stehen. In Schulungen muss somit klar werden, welche Ziele mögliche Angreifer verfolgen und wie im Einzelfall reagiert werden muss. Zudem sollte dabei erklärt werden, dass sich Angriffsstrategien ändern können und Kriminelle immer brillanter dabei werden, neue Angriffsszenarien auszuhecken.

Fazit: Cyberversicherungen nur ergänzend zu Schulungen

Es steht ausser Frage, dass Cyberversicherungen wichtig sind, um Schäden vom Unternehmen durch Hacker abwehren bzw. regulieren zu können. Doch genauso wichtig ist die Schulung der Mitarbeiter. Führende Anbieter von derartigen Versicherungen sehen vor, dass ohne Schulung keine Versicherung mehr möglich ist bzw. werden nur sehr teure Versicherungslösungen angeboten. Mittlerweile kann es sogar sein, dass ein Unternehmen, welches keine Schulungen anbietet, auch keine Cyberversicherung mehr abschliessen kann. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, eine entsprechende Schulung durchzuführen und das Unternehmen somit bestmöglich (auch versicherungstechnisch) zu schützen.

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Innovative Start-ups: Gestandene Unternehmen lernen von den Newcomern

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Start-ups schiessen immer wieder wie Pilze aus dem Boden. Viele von ihnen verschwinden wieder, doch manche setzen sich mit ihrer Idee auf dem Markt durch. Von diesen Gründern können auch gestandene Unternehmen noch einiges lernen, denn nicht selten sind hier Ideen und Herangehensweisen zu erkennen, die das Zeug dazu haben, die Welt zu verändern.

Merkmale guter Ideen

Eine gute Idee zeichnet sich nicht zwangsläufig nur dadurch aus, dass sie gut umsetzbar zu sein scheint und auf einen willigen Markt trifft. Es gibt noch weitere Merkmale, anhand derer sich eine gute Geschäftsidee erkennen lässt. Ganz wichtig dabei: Die Idee nutzt einen Trend aus. Dieser darf noch nicht voll entwickelt, sollte eher in der Entstehung begriffen sein. Das Team, das die Idee umsetzen möchte, muss Innovationsfreude mitbringen und soll die Fähigkeit mitbringen, aus einer Idee ein Produkt werden zu lassen. Interessant ist, dass eine absolute Alleinstellung auf dem Markt sogar negativ sein kann. Denn: Wo es keine Konkurrenz gibt, gibt es meist auch keinen Markt. Ein komplettes Nischenprodukt oder eine Super-sonder-Leistung muss nicht zwingend gut sein!

Gründer von Start-ups bringen überdies meist die nötige Motivation mit, ihre Idee auch wirklich umsetzen zu wollen. Sie setzen alles auf eine Karte und bringen Zeit und Geld mit ein, wobei sie beides oft nicht in ausreichendem Masse haben. Misserfolge sind üblich, Rückschläge normal. Sie müssen hingenommen werden und machen den Gründer stärker. Sie zeigen Schwächen auf, die es zu verbessern gilt, und zeigen, was auf welche Weise nicht funktionieren kann.
Zudem werden gute Ideen über Netzwerke verbreitet, die nicht durch Geld zusammengehalten werden. Während bei gestandenen Unternehmen häufig ein gewisses Einkommen oder eine Marktposition ausschlaggebend für die Aufnahme in ein Netzwerk ist, ist dies bei Start-ups noch nicht der Fall. Hier zählen gemeinsame Werte und der Glaube an die Idee deutlich mehr. Der Austausch mit anderen kann den Gewinn maximieren und Fehler aufzeigen, die der Gründer selbst nicht sieht.

Der Hunger nach Erfolg muss bleiben

Ein zu schneller Erfolg kann kontraproduktiv sein. Wenn ein Team zu rasch Gewinne macht und sich das Produkt direkt platzieren kann, lässt der Hunger nach Erfolg oft nach. Es werden Fehler gemacht und toleriert, der Wille, etwas zu verbessern, ist nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig geht die Fähigkeit zur Strategieänderung verloren. Wer Erfolg haben will, muss sich anpassen und dazu zählt auch, die eigene Strategie immer wieder zu überdenken. Vor allem in der frühen Phase, wenn nur wenig Geld vorhanden ist, muss die Strategie immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, was mitunter recht schwierig erscheint. Wer es dennoch versucht, wird mit Erfolg belohnt. Damit wiederum bleibt der Sinn für immer neue Versuche und Experimente vorhanden. Gleichzeitig bleibt die Vision erhalten, den Kunden ein Unikat zu bieten und einfach besser als andere zu sein.
Wichtige Fähigkeiten, die ein Gründer mitbringt und die für ein gestandenes Unternehmen wichtig sind, können demnach die folgenden sein:

    • Fähigkeit zur Anpassung bleibt erhalten
    • agiles Denken ist vorhanden
    • Strategien werden angepasst
    • der unbedingte Wille zum Erfolg bleibt bestehen
    • Datenauswertungen und Analysen werden genutzt, um neue Wege zu finden
    • Team bleibt eigenständig und nutzt dennoch die Fähigkeiten aus dem Netzwerk

Fazit: Gestandene Unternehmen lernen von Start-ups einiges über die richtige Einstellung

Viele gestandene Unternehmen blicken von oben auf Start-ups herab. Dennoch haben die Gründer einige Fähigkeiten, die für alteingesessene Unternehmen durchaus von Vorteil sein können und die sie auf der Erfolgsleiter weiter voransteigen lassen. Netzwerke sollten nicht nur nach Status entstehen und genutzt werden, sondern vor allem die persönliche Komponente berücksichtigen. Der unbedingte Wille zum Erfolg muss vorhanden bleiben, ausserdem darf sich niemand durch Rückschläge entmutigen lassen. Vielmehr gilt es, sich anzupassen und neue Wege zu finden, statt stur auf den alten zu verbleiben. Auch wenn die Start-up-Idee vielleicht scheitern mag, bringt sie doch wertvolle Hinweise für andere Unternehmen.

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Teure Privatkredite als Retter in der Not: Besser nach anderen Hilfen suchen!

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Dank der Corona-Pandemie sind mehr Schweizer denn je auf eine zusätzliche finanzielle Hilfe angewiesen. Ein grosses Problem könnten die Steuern werden, die nicht bezahlbar sind, zumal Steuerschulden die häufigsten Schulden in der Schweiz sind. Erst danach folgen Schulden durch Rechnungen oder nicht bezahlten Krankenkassenbeiträge. Viele Schweizer suchen ihr Heil in einem Privatkredit, der ihnen aus der finanziellen Misere helfen soll. Doch meist wird damit alles nur noch schlimmer.

Privatkredit führt in die Schuldenfalle

Die Rechnung ist einfach: Das aktuelle Einkommen reicht nicht aus, um Miete, Rechnungen, Krankenkassenprämien und dann auch noch die Steuern zu bezahlen. Ein Kleinkredit soll die Rettung sein und erlaubt erst einmal die Bezahlung aller ausstehenden Verbindlichkeiten. Doch das reguläre Einkommen wird nicht mehr und die bisherigen Verbindlichkeiten fallen in der Regel erneut an. Immerhin handelt es sich meist um Zahlungen, die in bestimmten Abständen kontinuierlich zu leisten sind. Hinzu kommen jetzt noch die Tilgungsraten für den Privatkredit, der zwar teilweise mit einer tilgungsfreien Zeit anlaufen kann, während dieser fallen aber immer noch die Zinszahlungen an. Die Folge: Der Betreffende verschuldet sich noch weiter und gerät immer tiefer in die Schuldenfalle, aus der er sich oft nicht mehr allein befreien kann. Eine Schuldnerberatung führt häufig nur zu dem Ergebnis, dass eine Privatinsolvenz unausweichlich ist.

Alternativen zum Privatkredit suchen

Bevor der Weg zur Bank oder zum Kreditvermittler gegangen wird, sollte erst einmal über Alternativen nachgedacht werden. Eine Möglichkeit besteht darin, mit dem Zahlungspartner einen Aufschub der Zahlung zu vereinbaren. Eventuell kann das Zahlungsziel nach hinten geschoben werden, sodass die Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Priorisierung abgearbeitet werden können. Dies gilt auch gegenüber dem Finanzamt, das ein begründetes Gesuch um Ratenzahlung bekommen kann. Sind bereits Schulden vorhanden, kann es aber sein, dass das Finanzamt sich querstellt und keine Stundung bewilligt. Es ist daher wichtig, unbedingt rechtzeitig zu agieren und bereits bei den ersten drohenden Schulden ein entsprechendes Gesuch zu übermitteln.

Auch bei Versandhäusern oder Verkäufern vor Ort sollte um einen Zahlungsaufschub gebeten werden. Oft lässt sich eine zahlungsfreie Frist vereinbaren oder es wird ein Lieferantenkredit abgeschlossen. Möglicherweise müssen dann Zinsen auf die Rechnungssumme gezahlt werden, aber diese sind in der Regel niedriger als Zinsen bei der Bank, wenn ein Privatkredit aufgenommen werden muss.

Teilweise helfen auch Stiftungen weiter. Ein Beispiel ist die Educa Swiss, eine Stiftung, die Studenten in der Not hilft. Sie vergibt Darlehen an Studenten, wobei besonders günstige Konditionen vereinbart werden können. Eventuell kommen auch Crowddonating-Plattformen infrage, wobei diese kaum die richtigen Anlaufstellen sein werden, wenn es lediglich darum geht, ein paar Rechnungen zu bezahlen. Steht aber die eigene Ausbildung oder die der Kinder auf dem Spiel, kann das Studium nicht mehr finanziert werden oder droht ein Rauswurf aus der Wohnung, können solche Stiftungen die letzte Rettung sein.

Fazit: Privatkredite nur als Notlösung wählen

Wer in finanzielle Not gerät, muss meist nur eine gewisse Zeit der Knappheit überbrücken. Ausserdem geht es selten um hohe Summen, in der Regel werden nur wenige Hundert bis Tausend Franken benötigt, um aktuelle Rechnungen, Steuerschulden oder Krankenkassenprämien zu bezahlen. Ein Privatkredit ist dann die denkbar schlechteste Lösung, denn er sorgt meist für die Anhäufung eines noch grösseren Schuldenbergs. Schuld sind die schlechten Konditionen, die gerade auf kleine Beträge gegeben werden. Die Zinsen sind hoch und nicht mit den Zinssätzen zu vergleichen, die zum Beispiel bei einem Hauskredit üblich sind. Am Ende steht der Schuldner vor einem Berg an Schulden und braucht eine erneute Lösung, die häufig genug in der Privatinsolvenz liegt. Wer das vermeiden möchte, sollte sich unbedingt um Stundungen, Zahlungsaufschübe und eventuelle Zuschüsse von dritter Seite bemühen.

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Private Haftpflichtversicherung: Reicht eine Deckungshöhe von fünf Millionen aus?

Private Haftpflichtversicherung: Reicht eine Deckungshöhe von fünf Millionen aus?

Dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist klar und bedarf keiner Diskussion. Zu schnell passiert ein Schaden, der dann möglichst nicht aus eigener Tasche bezahlt werden soll. Zumal der Verursacher in voller Höhe für einen Schaden haftet und das mit dem gesamten privaten Vermögen und notfalls lebenslang. Doch nicht nur die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist wichtig, sondern auch, in welcher Höhe sie abgeschlossen werden sollte.

Hohe Summen in Versicherungsfällen möglich

Wenn jemand auf der Gartenparty die gute Kamera des Nachbarn zu Boden fallen lässt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden und reguliert ihn, wobei die Schadenshöhe hier meist im Hunderter- bis niedrigen Tausenderbereich liegt. Doch was ist, wenn eine Person zu Schaden kommt? Beispielsweise rutscht der Postbote auf dem Weg zum vereinbarten Ablageort auf dem Grundstück aus, bricht sich kompliziert das Bein und fällt monatelang aus? Ein Personenschaden mit folgendem Vermögensschaden durch den Verdienstausfall geht nicht im vierstelligen Bereich ab. Die Kosten sind für die eigentliche Behandlung sehr hoch, es müssen Verdienstausfälle gezahlt und eventuell Schadensersatz geleistet werden. Ausserdem können Folgekosten noch viele Jahre lang anfallen. Solche Kosten sind nicht nur unvorhersehbar, sondern auch in einer Höhe, die ein normaler Bürger kaum aus seinem Ersparten stemmen kann. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Dies wiederum aber nur bis zur vereinbarten Deckungshöhe, die meist zwischen drei und zehn Millionen Franken liegt. Die meisten Versicherer bieten Deckungshöhen von drei, fünf oder zehn Millionen Franken an, nur teilweise sind individuelle Beträge dazwischen zu vereinbaren.

So hoch sollten die Deckungssummen sein

Auch wenn wirklich hohe Schadenssummen selten sind, so kommen sie doch vor. Trifft es einen Haftpflichtigen, hilft es diesem nicht, dass die Schadenssummen nur selten hoch sind – er muss doch zahlen und sich vielleicht lebenslang verschulden, weil seine Versicherung keine ausreichende Deckung aufweist. Also lieber eine sehr hohe Deckung vereinbaren und damit rundum abgesichert sein? Auch das ist unnötig, denn eine zu hohe Deckung geht auch mit sehr hohen Prämien einher.

Es gilt demnach, das Risiko abzuwägen und danach die Deckungshöhen zu bestimmen. Es muss unter anderem um diese Fragen gehen, wenn eine erste Einschätzung der richtigen Deckung vorgenommen wird:

    • Mit welcher Tätigkeit kann ich einen grossen Schaden anrichten?
    • Bin ich Hauseigentümer?
    • Vermiete ich Wohn-, Gewerbe- oder Lagerraum?
    • Sind auf meinem Grundstück fremde Personen unterwegs?
    • Habe ich Kinder, die einen Schaden verursachen können?
    • Betreibe ich einen Sport, durch den andere zu Schaden kommen können?

Diese Fragen sind nur beispielhaft zu sehen und können individuell angepasst und erweitert werden. Wichtig ist, den persönlichen Grundbedarf zu klären. Wer als Rentner allein in seinem Haus lebt, hat ein deutlich niedrigeres Haftungsrisiko als eine Familie mit drei Kindern in einem Mehrfamilienhaus. Hinzu kommt, dass das persönliche Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt werden sollte. Wer sich nur wohlfühlt, wenn wirklich jede Eventualität abgesichert ist, sollte eher höhere Prämien zahlen und dafür davon profitieren, in jeder Situation rundum abgesichert zu sein – auch wenn diese niemals eintreten wird. Fachleute nennen das eine Risikoaversion, gemeint ist die Ablehnung jeglichen Risikos.
Wichtig ist in jedem Fall, vor Vertragsschluss eventuelle Haftungsausschlüsse zu klären, denn auch diese können vereinbart werden.

Fazit: Zehn Millionen sind als Deckungssumme ausreichend

Wer sich fragt, wie hoch die Deckung in der Haftpflichtversicherung sein sollte, kann davon ausgehen, dass mit einer Summe von zehn Millionen Franken sowohl Personen- als auch Vermögensschäden ausreichend abgesichert sind. Je nach individuellem Risiko, das vor Abschluss des Versicherungsvertrags geklärt werden sollte, kann es sein, dass auch eine niedrigere Summe genügt. Meist ist es möglich, eine Deckung von drei, fünf oder zehn Millionen Franken zu vereinbaren. Wichtig: Reicht die Deckungssumme nicht aus, haftet der Schadensverursacher mit seinem privaten Vermögen für die weiteren Kosten.

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Zusatzversicherung: Diese Absicherung brauchen Kinder

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Eltern wollen, dass ihre Kinder gut abgesichert sind. Dafür lassen sie sich auch nicht selten Zusatzversicherungen einreden, die sie angeblich benötigen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass hier „ausser Spesen nix gewesen“ ist, denn die betreffende Zusatzversicherung war für das Kind völlig unnötig. Eltern tun daher auch im Interesse einer nicht ständig geleerten Geldbörse gut daran, sich die verschiedenen Zusatzversicherungen vorab anzusehen und nur die nötigen Assekuranzen zu wählen.

Mehrere Zusatzversicherungen nötig?

Auf keinen Fall brauchen Kinder mehrere Zusatzversicherungen, denn die Versicherungspakete der Anbieter sind so geschnürt, dass alle wichtigen Versicherungsfälle inbegriffen sind. Dennoch kommt es vor, dass Eltern mehrere Zusatzversicherungen für ihr Kind oder ihre Kinder haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Versicherung beantragt wird, die alte aber noch nicht gekündigt war. Unseriöse Makler sind hier meist schuld daran, denn diese haben den frühzeitigen Abschluss der Zusatzversicherung meist empfohlen. Doch auch umgekehrt kann es sein, dass mit dem Neuabschluss zu lange gewartet wird und das Kind plötzlich ganz ohne jede Zusatzversicherung dasteht. Auch nicht genannte Erkrankungen können dazu führen, dass die Zusatzversicherung anbieterseitig gekündigt wird. Eine seriöse Beratung ist daher der erste Schritt.

Diese Zusatzversicherungen brauchen Kinder wirklich

Es ist leider eine Tatsache, dass viele Kinder eine kieferorthopädische Behandlung benötigen. Die zweiten Zähne kommen in zweiter Reihe hinter den ersten? Der Kiefer des Kindes ist noch nicht gross genug und bietet keinen Platz für die viel breiteren zweiten Zähnchen? Damit eine Behandlung nicht an den Finanzen scheitern muss, ist angesichts der sehr hohen Kosten für die Kieferorthopädie eine entsprechende Zusatzversicherung für Kinder sinnvoll. Aber Vorsicht: Einige Anbieter haben Altersgrenzen und nehmen Kinder ab einem bestimmten Alter nicht mehr auf. Dies ist dann nur noch möglich, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird und die Behandlung nötig ist, weil zum Beispiel das Kauen beeinträchtigt ist. Eine reine Schönheitsbehandlung, weil die Zähne nicht in einer Reihe stehen, wird dann nicht mehr vorgenommen und muss aus eigener Tasche finanziert werden.

Tipp: Manche Anbieter schliessen bereits bekannte Fehlstellungen und Kieferprobleme aus. Sie vereinbaren dann einen sogenannten individuellen Leistungsvorbehalt oder kommen für die Behandlung im Einzelfall gar nicht mehr auf.

Alternative Medizin versichern lassen

Viele Eltern sind der Schulmedizin gegenüber skeptisch eingestellt oder wollen generell die Möglichkeiten der Komplementärmedizin nutzen. In der Grundversicherung sind nur wenige Behandlungsmethoden der alternativen Medizin inbegriffen. Teilweise werden Behandlungen mit Akupunktur oder auch Mittel der klassischen Homöopathie übernommen. Alles, was darüber hinaus geht und Kosten verursacht, muss von den Eltern des Kindes selbst bezahlt werden. Das gilt auch, wenn kein zugelassener Arzt die Behandlung vornimmt, sondern wenn die Eltern mit ihrem Kind zum Naturheilkundler gehen. Wer die sanftere, alternative Medizin nutzen möchte, sollte eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.

Gleich privat versichern lassen?

Die private Krankenversicherung mag zwar viele Vorteile bieten, doch sie ist auch sehr teuer. Zu bedenken ist für Eltern einerseits, dass Kinder mit zunehmendem Alter in verschiedene private Krankenversicherungen nicht mehr aufgenommen werden, was spätestens dann gilt, wenn sich bestimmte Vorerkrankungen zeigen. Andererseits ist zum Beispiel der Aufenthalt in einem Privatzimmer im Krankenhaus für Kinder oft kontraproduktiv. Sie brauchen auch beim Gesundwerden soziale Kontakte und es gibt bereits zahlreiche Experten, die der Meinung sind, dass Kinder in Mehrbettzimmern schneller genesen. Somit sollten nur bestimmte Leistungen über eine private Versicherung abgedeckt werden, wirklich notwendig ist dies in den meisten Fällen aber nicht.

Fazit: Für Kinder kaum Zusatzversicherungen nötig

Für Kinder sind als Zusatzversicherungen grundsätzlich nur zwei Varianten nötig: Zum einen die kieferorthopädische Behandlung, zum anderen die alternative Medizin. Letztere ist auch nur dann wichtig, wenn die Eltern des Kindes einen Naturheilpraktiker ergänzend zur Schulmedizin oder als erste Anlaufstelle aufsuchen wollen und dort Kosten anfallen, die über die normale Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Bei Zusatzversicherungen für Kinder gilt demnach: Weniger ist mehr!

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Der Hypothekenmarkt ist heiss umkämpft und immer wieder gibt es besondere Angebote. Diese Offerten der Hypothekarbanken können die Angebote der Pensionskassen jedoch nicht toppen. So kommt es, dass im ersten Halbjahr 2021 über ein Viertel des Hypothekarvolumens über die Pensionskassen vermittelt worden ist.

Pensionskassen legen dank guter Konditionen ordentlich zu

Die Pensionskassen gehören für viele Schweizer mittlerweile zur ersten Anlaufstelle, wenn es um einen Hypothekarkredit geht. Mittlerweile haben die Pensionskassen somit auch einen Anteil von mehr als 25 Prozent am gesamten Hypothekarvolumen erreichen können. Angesichts der überwiegend sehr niedrigen Zinsen (aktueller Zinssatz bei der Mehrzahl der Pensionskassen liegt unter ein Prozent), verwundert es nicht. Banken kommen nicht einmal zur Hälfte auf einen solch niedrigen Zinssatz. Gleichzeitig bieten die Pensionskassen eine kundenfreundliche Laufzeit. Fast ausschliesslich werden hier längere Laufzeiten für die Hypotheken angeboten. Diese betragen meist zehn Jahre oder länger.

Somit wird deutlich: Auch wenn die Banken nach wie vor die Platzhirsche sind und zu mehr als Dreiviertel alle Hypotheken in der Schweiz stellen, legen die Pensionskassen doch anteilsmässig weiter zu. Abgeschlossen werden können die Hypotheken bei Pensionskassen nur über entsprechende Vermittlungsplattformen, über die auch eigene Produkte auf den Markt gebracht werden konnten. Wer nun ein Haus kaufen möchte, kann von den guten Konditionen der Pensionskassen profitieren.

Konditionen, die niemand sonst hat?

Pensionskassen wissen sich scheinbar auf dem Markt zu behaupten und das nicht nur mit den oben genannten Konditionen, die überaus günstig sind. Sie haben sogar Angebote im Programm, mit denen keine Bank mithalten kann, weil es diese Offerten bankseitig schlichtweg nicht gibt. So ist es teilweise möglich, die Hypothek vorzeitig aufzulösen und dabei keine Strafzahlung hinnehmen zu müssen. Dies ist bei Banken undenkbar, denn diese holen sich den Zinsausfall durch eine vorzeitige Ablösung durch eine solche Strafzahlung zurück. Viele Bankkunden überlegen daher lieber noch einmal, ob sich die Ablösung wirklich lohnt oder ob eine mögliche Ersparnis nicht durch die Strafzahlung aufgefressen wird. Die Pensionskassen hingegen bieten den kostenfreie Ausstieg an, was für die Kunden ein grosser Vorteil ist.

Das Hypothekengeschäft ist für Pensionskassen dennoch lohnend, da sie mit dem vorhandenen Geld zahlreiche Investitionen tätigen können. Die Hypothek ist für sie sogar lukrativer als die sicheren Staatsanleihen, zudem ist das Risiko bei Hypotheken sogar noch niedriger als bei Liegenschaften. Mittlerweile werden seitens der Pensionskassen rund drei bis fünf Prozent des Kapitals in Hypotheken investiert. Das klingt erst einmal wenig. Bei näherer Betrachtung ist es aber viel Geld, denn investiert werden hier bis zu eine Milliarde Franken.

Fazit: Hypotheken lieber bei einer Pensionskasse aufnehmen

Wer zum Beispiel für den Hausbau oder den Kauf einer Immobilie eine Hypothek aufnehmen möchte, sollte sich bei einem Darlehensvergleich unbedingt die Konditionen der Pensionskassen anschauen. Diese sind überaus günstig und nur mit wenigen Banken zu vergleichen. Der Grund sind zum einen die niedrigen Zinssätze, die meist unter einem Prozent liegen. Zum anderen sind die Laufzeiten sehr lang zu vereinbaren, was gerade angesichts einer solch hohen Summe, wie sie für den Immobilienbau benötigt wird, ein hohes Mass an Sicherheit bietet. Zudem ist es möglich, ohne Strafzahlung eine vorzeitige Ablösung der Hypothek zu veranlassen, was allerdings nicht bei allen Pensionskassen der Fall ist. Wird so etwas ins Auge gefasst, sollte der Hypothekenpartner entsprechend vor Vertragsschluss bewertet werden.

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