Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Für Unternehmen ist der Abzug von Steuern gang und gäbe, sie können diesen Gewinn mindernd geltend machen. Doch wie sieht es mit dem Privatkredit aus? Der Schuldzinsabzug ist im Rahmen der Steuererklärung nämlich sehr wohl möglich.

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Schuldzinsen von der Steuer abziehen?

Die übers Jahr gezahlten Schuldzinsen können von Privatpersonen von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Das gilt sowohl bei der kantonalen Einkommenssteuer als auch bei der Bundessteuer, wobei ein Freibetrag von 50.000 Schweizer Franken eingeräumt wird. Die Zinsen dürfen bis zur Höhe des Bruttoertrags aus dem Privatvermögen abgezogen werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Schuldzinsen, die durch einen Privatkredit anfallen bzw. für diesen zu zahlen sind. Der Freibetrag ist in der Regel ausreichend, um die Zinsen in vollem Umfang abziehen zu können.

Der Abzug der Schuldzinsen lohnt sich tatsächlich! Wenn ein Privatkredit von zum Beispiel 30.000 Schweizer Franken aufgenommen wurde, welcher über 36 Monate läuft, können sich die Zinsen im ersten Jahr auf rund 2.000 Schweizer Franken summieren. Liegt der Steuersatz bei zehn Prozent, kann eine steuerliche Ersparnis von 200 Schweizer Franken möglich sein.

Was kann geltend gemacht werden?

Sie als Kreditnehmer überweisen aber nicht nur die Zinsen auf das Konto des Kreditgebers, sondern die Tilgungsrate plus die Zinsen. Die Schuldzinsen sind abzugsfähig, der Anteil der Tilgung jedoch nicht. Das heisst, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung auch nur den Teil der Schuldzinsen ansetzen dürfen und nichts, was darüber hinaus geht. Damit wird der abzugsfähige Teil in jedem Jahr geringer, denn die Zinsen werden immer nur von dem verbleibenden Kreditbetrag berechnet. Der Tilgungsanteil steigt jedoch an. Wenn Sie die möglichen abzugsfähigen Beträge kurz vor Ende der Kreditrückzahlung und zu Beginn der Tilgung vergleichen, sehen Sie daher auch erhebliche Unterschiede in der Höhe der Abzugssummen.

Der Abzug der Schuldzinsen wird wie folgt vorgenommen:

    • Sie erhalten im Januar eine Bescheinigung des Kreditgebers über die Höhe der erfolgten Zinszahlungen.
    • Sie tragen die Angaben zu den abzugsfähigen Schuldzinsen und zur noch ausstehenden Restschuld in das entsprechende Formular zu den „Privatschulden“ ein.
    • Sie übernehmen die Summe aller Schuldzinsen aus Privatkrediten in das Hauptformular.
    • Sie fügen der Steuererklärung eine Kopie der einzelnen Bescheinigungen über die Schuldzinsen bei.

Sollten Sie nicht automatisch eine Bescheinigung darüber erhalten, welche Schuldzinsen Sie gezahlte haben, können Sie diese auch direkt beim Kreditgeber anfordern.

Auch für private Kredite abzugsfähig

Wird ein Privatkredit von Verwandten oder Freunden in Anspruch genommen, können auf die Kreditsumme natürlich auch Zinsen vereinbart werden. Diese sind abzugsfähig, wobei die Abzugsfähigkeit sogar bei anderen Kreditformen gilt (zum Beispiel bei Schulden aus Kreditkartenzahlungen). Wichtig: Sie dürfen keine Leasinggeschäfte steuerlich geltend machen, denn Leasing gilt rechtlich gesehen als Miete und nicht als Kredit. Wenn Sie eine neue Anschaffung wie ein Auto planen, sollten Sie daher den Kredit als Finanzierungsmöglichkeit nutzen als ein Leasing.

Tipp: Fügen Sie der Steuererklärung Kopien des privaten Kreditvertrags und Belege von der Bank über die erfolgten Zahlungen bei, da Sie bei privaten Darlehen keine aktuelle Zinsbescheinigung bekommen.

Als Zusammenfassung lässt sich festhalten

Schuldzinsen für private Kredite sind abzugsfähig und können sich steuermindernd auswirken.
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Kein Mitglied der Zentralstelle für Kreditinformation

Die Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) erfasst die in der Schweiz vergebenen Konsumentenkredite, wobei seit April 2019 auch sogenannte Peer-to-Peer-Kredite unter das Konsumkreditgesetz fallen und entsprechend geführt werden müssen. Seriöse Anbieter sind Mitglied der Zentralstelle für Kreditinformation, wo alle Kredite erfasst werden. Stellt eine Person einen neuen Kreditantrag, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen, wofür der Einblick in die Listen der ZEK wichtig ist. Verstösst ein Kreditinstitut gegen diese Vorschrift, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer ohne Bonitätsprüfung Kredite vergeben will, ist somit nicht seriös.

Trotz Betreibung einen Kredit erhalten

Unseriöse Anbieter haben nicht das Wohl der Kreditnehmer im Blick. Sie werben daher auch mit Kredit trotz Betreibung und wenden sich somit gezielt an Personen, die in einer finanziellen Notlage stecken. Ein seriöser Anbieter wird eine Überschuldung der Kreditnehmer immer vermeiden wollen und prüft die Kreditfähigkeit der Antragsteller stets. Dabei gilt sowohl für laufende als auch für abgeschlossene Betreibungen, dass sie ein Ausschlusskriterium darstellen können. Die Bonität wird immer negativ beeinflusst. Wer als Kreditanbieter etwas anderes behauptet, ist nicht seriös!

Die Gebührenfalle

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass alle Gebühren, die mit der Kreditvergabe in Verbindung stehen, in den effektiven Jahreszins einzuberechnen sind. Das Konsumkreditgesetz sieht aber dennoch vor, dass Gebühren für Mahnungen, Vorfälligkeitsgebühren oder Kosten für Adressnachforschungen auf den Kreditnehmer umgelegt werden dürfen. Mehr nicht! Nur unseriöse Anbieter verlangen weitere Gebühren.

Die Falle mit den Sofortkrediten

Ein Sofortkredit soll schnelle Hilfe in finanziellen Notlagen verschaffen. Doch das ist nicht erlaubt! Angebote für Sofort- oder Eilkredite stammen fast immer von unseriösen Anbietern, zumal bereits der Begriff „Sofortkredit“ nicht verwendet werden darf. Das Konsumkreditgesetz verlangt eine Wartefrist von 14 Tagen, bis ein Kredit ausbezahlt werden darf. Sofortkredite hingegen werben mit der Auszahlung binnen weniger Minuten. Ausnahmen gelten nur für Kredite, die nicht unter das Konsumkreditgesetz fallen (zum Beispiel bei höheren Beträgen als 80.000 Schweizer Franken oder bei kürzerer Laufzeit als drei Monate).

Schuldensanierer als Anlaufstelle

Schuldensanierer sind Berater und keine Kreditinstitute oder Finanzdienstleister, wobei es natürlich auch unter ihnen seriöse Anbieter gibt. Eine Finanzsanierung bedeutet aber keinen Kredit, sondern lediglich die Abarbeitung von Schulden. Das Geld dafür wird an das betreffende Unternehmen gezahlt, dieses arbeitet kostenpflichtig.

Zusammengefasst: So erkennen Sie unseröse Kreditanbieter

Die folgende Aufstellung fasst die wichtigsten Tipps zusammen:

    • Kontrollieren Sie die Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht auf den Namen des Anbieters.
    • Prüfen Sie, ob es überhaupt ein Anbieter von Krediten und nicht nur ein Schuldensanierer ist.
    • Prüfen Sie die Werbung auf deren Begrifflichkeiten (Sofortkredit, kurzfristige Auszahlung usw.) und achten Sie auf die Sprachwahl des Anbieters.
    • Prüfen Sie das Angebot auf versteckte Gebühren.
    • Gehen Sie zur Schuldnerberatung statt zum Kreditvermittler, wenn Sie in finanzielle Schieflage geraten sind.
    • Prüfen Sie, ob der Anbieter ZEK-Mitglied ist.
    • Prüfen Sie, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Achten Sie dabei nicht nur auf das Kürzel „ch“ in der Webadresse, denn es kann sich dennoch um eine Briefkastenfirma handeln.

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Quelle: comparis.ch

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Kritik am Sofortkredit

Die Werbung für Sofortkredite versprach viel, die Realität konnte wenig halten. Nach Meinung der Selbstregulierungsvereinbarung der Kreditbranche assoziierte die Werbung mit einem solchen Kreditangebot, dass das Darlehen sehr rasch, aber ohne detaillierte Prüfung der Kreditfähigkeit des Antragstellers vergeben würde. Damit wurde die Werbung als irreführend eingestuft. Hinzu kommt, dass ein normaler Konsumentenkredit laut Konsumkreditgesetz zwischen 500 und 80.000 Schweizer Franken betragen muss, ausserdem muss er von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern vergeben werden und mindestens drei Monate Laufzeit aufweisen.

Sofortkredite erweisen sich in der Schweiz jedoch immer als Lockangebote, mit denen die Banken lediglich auf Kundenfang gehen wollen. Die Anbieter sind häufig Unternehmen mit zweifelhafter Ausrichtung, sie sind nicht geprüft oder lizenziert. Zudem wurde sehr häufig mit einem Sofortkredit geworben, obwohl ein solcher gar nicht wirklich vergeben werden konnte.

Unseriöse Angebote erkennen

Die Anbieter von Sofortkrediten tönen oft vollmundig, dass sie binnen weniger Minuten einen Kredit vergeben könnten. Doch es gibt einige Punkte, an denen Sie erkennen können, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt oder nicht:

    • auf Begrifflichkeiten achten: Sofort- oder Blitzkredite sind immer unseriös
    • Zusagen, dass das Geld nach wenigen Minuten auf dem Konto sei
    • auffällig schlechte Sprache, Schreib- und Grammatikfehler in den Angeboten
    • Adresse ausserhalb der Schweiz oder gar nicht genannt
    • fehlende Hinweise auf Schuldnerberatung oder Zentralstelle für Kreditinformationen
    • “Fehler“ in der eigenen Werbung: Warnung vor unseriösen Anbietern (auf den genannten Seiten werden diese Anbieter aber selbst geführt) oder Hinweis, dass keine Kredite vergeben werden, auf anderen Seiten wird aber ein Sofortkredit beworben

Vorziehen der Kreditanträge möglich

Natürlich kann die Bearbeitung der Kreditanträge auch besonders schnell gehen. Alle professionellen Dienstleister haben die Möglichkeit, dass sie Kreditprüfungen vorziehen und so die Bearbeitung der Anträge deutlich schneller geht. Auch der Antragsteller selbst kann dazu beitragen, dass die Bearbeitung seines Antrags schneller geht. Es ist zum Beispiel möglich, die nötigen Dokumente gleich mit dem Antrag einzureichen, sodass keine Nachforderungen nötig werden. Die Banken entscheiden selbst über die Dauer der Bearbeitung und können bei positiver Überprüfung des Antragstellers das beantragte Geld direkt nach einer Wartefrist auszahlen.

Es muss kein Sofortkredit sein

Sicherlich klingt ein Sofortkredit mit all seinen (leeren) Versprechungen verlockend, doch legal ist so etwas nicht. In der Schweiz erhalten Sie aber dennoch binnen 14 Tagen einen Konsumentenkredit. Sie haben bei zertifizierten Anbietern die Gewissheit, dass alles seriös abläuft und die vereinbarten Konditionen auch wirklich eingehalten werden. Ausserdem können Sie bei einem regulären Kredit von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und haben damit zusammen mit der Wartefrist genügend Gelegenheit, eventuelle Grossanschaffungen, die Sie sich plötzlich überlegt haben, noch einmal zu überdenken.

Fazit

Schliessen Sie niemals vorschnell ein scheinbar lukratives Kreditangebot ab, denn ein Sofortkredit ist in jedem Fall rechtswidrig! Es gibt viele andere Alternativen, die deutlich sinnvoller und vor allem rechtssicher sind. Jetzt das Angebot zum Kreditvergleich nutzen und Geld sparen!

Quelle: comparis.ch

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