Die Krankentagegeld-Versicherung: Details zur Police in der Schweiz

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Die Krankentagegeld-Versicherung: Details zur Police in der Schweiz

Obwohl die Krankentagegeld-Versicherung in der Schweiz rein freiwillig ist, entscheiden sich viele Schweizer für diese Police. In der Schweiz ist zwar das OR, das sogenannte Obligationenrecht, gültig. Doch häufig sind die durch den Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu leistenden Lohnfortzahlungen unzureichend. 

An dieser Stelle kommt die Krankentagegeld-Versicherung ins Spiel. Diese Police deckt eine lückenlose Zahlung des Lohns auch bei einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit ab.

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Finanzielle Sicherheit für erkrankte Personen

Wer vorübergehend nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, steht häufig vor einem grösseren Problem. Selbständige müssen ihre finanziellen Polster aufbrauchen. Hausfrauen oder Hausmänner müssen eventuell nach einer bezahlten Betreuung Ausschau halten. 

Sogar Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden mit Problemen konfrontiert. Denn schlimmstenfalls dauert die Arbeitsunfähigkeit über einen solch langen Zeitraum an, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt. 

In diesen und vielen weiteren Situationen verspricht eine Krankentagegeldversicherung finanzielle Absicherung.

Vorteile der Krankentagegeldversicherung

Die Tagegeldversicherung zielt darauf ab, die Finanzierung des eigenen Alltags und Lebensstils im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall abzusichern. Im Krankheitsfall steht eine Zahlung von bis zu 100 Prozent des Lohns in Aussicht. 

Allerdings wirkt sich die Art der Versicherung auch deutlich auf die jeweiligen Konditionen aus. Abhängig von der Art der Krankentagegeld-Versicherung ist eine Auszahlung der Versicherungssumme bis zu zwei Jahren möglich. Nimmt man für eine Auszahlung des im Fall einer Arbeitslosigkeit fälligen Tagegelds eine längere Wartezeit in Kauf, wirkt sich dieser Umstand ebenfalls positiv auf die Höhe der Prämien aus. 

Eine Tagesgeldversicherung bietet potentiellen Versicherungsnehmern in der Schweiz eine hohe Flexibilität. Je nach der Höhe des Krankentagegelds sowie der Wartezeit birgt die Police umfassende Gestaltungsoptionen. Doch durch diese Flexibilität hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Konditionen individuellen Erfordernissen anzupassen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • finanzielle Sicherheit trotz Erkrankung
    • Versicherungskonditionen können individuell angepasst werden

Keine Kostenübernahme bei eintretender Arbeitslosigkeit

Auch wenn es im ersten Moment etwas kurios klingen mag: Doch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Regelung über einen “Wegfall der Versicherungsleistung” kann sich gravierend auf die Inanspruchnahme der Krankentagegeld-Versicherung auswirken. 

Kündigt ein Arbeitnehmer selbst oder erhält dieser die Kündigung, ist es durchaus möglich, daraufhin als Versicherungsnehmer die Versicherung zu verlieren. Ein ähnlicher Fall tritt bei Selbständigen ein, die nach längerer Krankheit insolvent sind, ihr Gewerbe verkaufen oder aufgeben müssen. 

Diese Risiken umgehen potentielle Versicherungsnehmer mit einem genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen. Denn mittlerweile gibt es viele versicherungsrechtliche Vereinbarungen, in denen Details wie diese zugunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden.

Besonderheiten einer Krankentagegeldabsicherung für Selbständige

Selbstständige schöpfen ausserdem noch einmal aus völlig anderen Optionen. Häufig steht es diesen Versicherungsnehmern frei, den Zahlungsbeginn sowie die Höhe der Summe individuell zu bestimmen. Im Regelfall haben Betroffene einen Anspruch auf Erhalt der Leistung ab dem 14., 30. oder 45. Krankheitstag. 

Alles in allem sollten die Leistungen in etwa dem Wert entsprechen, der durch den Verdienstausfall entsteht. Dennoch profitieren Selbständige von besonders vielen Vorteilen. Denn neben dem Erhalt des gewohnten Lebensstandards bieten die Policen ausserdem eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit in der Mutterschaft. 

All diese Vorteile sind Grund genug, um den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Denn letztendlich dient die persönliche Absicherung vor allem einem Zweck, der eigenen Genesung. 

Für eine physische und psychische Genesung notwendige Kosten werden zwar durch Schweizer Krankenkassen abgedeckt. Allerdings schreitet der Heilungsprozess gewiss auch schneller voran, wenn sich Betroffene in dieser schwierigen Zeit in finanzieller Sicherheit wiegen.

Gesundheitsvorbehalte

Fordern die Versicherungsgesellschaften bei einem Eintritt zu der Police eine Erklärung über den aktuellen Gesundheitszustand ein, müssen potentielle Versicherungsnehmer das Dokument auch wahrheitsgetreu ausfüllen. 

Verschweigen die potentiellen Versicherungsnehmer bestimmte Tatsachen oder teilen sie die Informationen falsch mit, besteht auch kein Anspruch auf einen Versicherungsschutz im Leistungsfall – unter der Prämisse, dass zwischen der medizinischen Ursache sowie dem Leistungsfall ein Zusammenhang besteht. 

Im Praxisfall offerieren die meisten Versicherungsgesellschaften jedoch zunehmend die sogenannte Vollversicherung. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer ohne vorherige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden kann. 

Bieten die Unternehmen diese Versicherungsoption an, liegen auch keine Leistungseinschränkungen für bereits existente Krankheiten vor. 

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Viele Kinder sind auf Sehhilfen wie eine Brille angewiesen. Weltweite Vergleiche belegen, dass Kurzsichtigkeit überall stark ansteigt. Diese Entwicklung macht auch bei Kindern, die in der Schweiz ansässig sind, nicht Halt. 

Doch wer Sehhilfen wie Brillen benötigt, muss mit relativ hohen Kosten rechnen. In der Schweiz ist es durchaus möglich, dass Krankenkassen Versicherungsnehmer bei der Finanzierung unterstützen. Möglicherweise beteiligen sich die Versicherungsunternehmen sogar an der Finanzierung von Kontaktlinsen.

Familienversicherung

Die Grundversicherung schliesst eine Beteiligung für Sehhilfen für Kinder ein

Generell ist die sogenannte Grundversicherung in der Schweiz verpflichtet, Sehhilfen für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abzusichern. Als weitere Absicherung dient die Invalidenversicherung, die IV. 

Diese Police übernimmt die Kosten. Darunter fallen die meisten medizinischen Serviceleistungen, die mit sogenannten Geburtsgebrechen im Zusammenhang stehen. 

Da diese Serviceleistungen ebenfalls Sehbehinderungen einschliessen, tragen die Versicherungsgesellschaften in diesem Fall den Kostenaufwand für Sehhilfen bis zum 20. Lebensjahr ohne Selbstbeteiligung.

Ein jährlicher Anteil von 180 Franken

In der Schweiz erhalten auf eine Sehhilfe angewiesene Kinder und Jugendliche von ihrer Kranken-Grundversicherung einen jährlichen Anteil von 180 Franken für Kontaktlinsen oder eine Brille. Um der Krankenversicherung diese Kosten in Rechnung zu stellen, bedarf es allerdings eines jährlich ausgestellten augenärztlichen Rezepts. 

Wer diese Anforderungen erfüllt, profitiert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von diesem durch die Versicherung geleisteten Betrags. Leiden die Personen gar an einem besonders starken Sehfehler oder einer damit verbundenen Erkrankung, zahlen die Versicherungsunternehmen erfahrungsgemäss höhere Erstattungen für Kontaktlinsen oder Brillengläser.

 Dieser Fall tritt unter anderem bei nachfolgenden Erkrankungen bzw. unter folgenden Umständen ein:

    • bei Erkrankungen der Hornhaut
    • einer nach einer Operation notwendigen Anpassung
    • bei einer krankheitsbedingten Refraktionsänderung

Generell sind Eltern in der Schweiz gut beraten, ihre Kinder regelmässig auf eine etwaige Fehlsichtigkeit hin untersuchen zu lassen. Schliesslich bedürfen die meisten Sehfehler schon im Kindesalter einer Therapie, damit die Sehschärfe zukünftig nicht noch weiter eingeschränkt ist.

Bei einer Grundversicherung gehört die Zahlung eines Selbstbehalts dazu

Erfahrungsgemäss müssen Eltern für die Bereitstellung der Kontaktlinsen oder Brillengläser dennoch mit der Zahlung eines Selbstbehalts rechnen. Haben sich Eltern allerdings für eine Franchise ihrer Kinder entschieden, die höher als null Franken ist, müssen Versicherungsnehmer den jeweiligen Franchise-Betrag sowie den Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent allein übernehmen. 

Deshalb raten Versicherungsexperten, sich generell für eine Franchise von null Franken zu entscheiden. Schliesslich ist der Rabatt auf eine höhere Franchise vergleichsweise gering.

Häufig ist eine gute Zusatzversicherung eine sinnvolle Lösung

Möglicherweise ist es für betroffene Eltern ausserdem sinnvoll, mit dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung bares Geld zu sparen. Allerdings ist hierbei der Blick ins Detail gefragt, da die Leistungen für Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark voneinander abweichen. 

Dieser Schritt lohnt sich insbesondere für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft auf die Unterstützung durch eine Sehhilfe angewiesen sind. Erfahrungsgemäss kosten Kontaktlinsen sowie korrigierte Brillen schliesslich mehr als 180 Franken pro Jahr.

Ist eine Franchise für Kinder empfehlenswert?

Eigentlich wirkt sich die Höhe der Franchise nicht auf die Zuzahlungssumme der Kinderbrillen aus. Generell legen Experten für Schweizer Versicherungsrecht aber auch nahe, für Kinder und Jugendliche eine Franchise von null Franken zu vereinbaren. 

Als Grund führen die Versicherungsspezialisten an, dass Aussichten für einen Rabatt auf eine höhere Franchise in der Schweiz relativ gering sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder und Jugendliche vergleichsweise häufig eine ärztliche Konsultation benötigen. 

Sind Erwachsene auf Brillen und Kontaktlinsen angewiesen, gelten übrigens andere Regelungen. Die für die Schweiz gültige obligatorische Grundversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für Sehhilfen. 

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Wer bereits in der Schweiz wohnhaft ist oder in dem Land sesshaft werden möchte, unterliegt der obligatorischen Krankenpflegeversicherungspflicht. Das bedeutet für Schweizer Bürger wiederum, dass jedes Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen muss.

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In der Schweiz gibt es keine Familienversicherungen

Im gesamten Land sind ungefähr 90 Krankenversicherungen ansässig, unter denen sich Versicherungsnehmer die favorisierte Versicherungsgesellschaft auswählen dürfen.

Das Leistungsspektrum einzelner Krankenkassen unterscheidet sich nicht voneinander. Doch wer das Grundpaket durch den Abschluss einer Zusatzversicherung aufwerten möchte, sollte einzelne Angebote detailliert unter die Lupe nehmen.

In Anlehnung ans deutsche System von privaten Krankenversicherungen entrichten Versicherungsnehmer einkommensunabhängige Kopfprämien, die jedoch von Kanton zu Kanton sowie von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Doch im Gegensatz zum deutschen Krankenversicherungssystem gibt es in der Schweiz keine Familienversicherungen.

Reduzierte Beitragssätze für Kinder und Jugendliche

Einen Vorteil haben Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren dennoch. Denn in der Schweiz sind reduzierte Beitragssätze für bestimmte Personengruppen gültig. Von diesen Regelungen profitieren folgende Versicherungsnehmer

    • Kinder
    • Jugendliche
    • junge Erwachsene
    • Personen mit geringem Einkommen

Eine Beispielrechnung gibt Aufschluss

Eine Aufschlüsselung der in der Schweiz für eine Krankenversicherung notwendigen Kosten wirkt zwar im ersten Moment etwas unübersichtlich. Doch der Blick ins Detail verrät, dass diese Zusammensetzung dennoch klar untergliedert ist. 

Generell gilt, dass Versicherte zumeist einen Teil der Behandlungskosten übernehmen müssen. Die generellen Beiträge für eine Krankenversicherung sind zwar vergleichsweise gering. Doch zu diesen Kosten wird ausserdem die Kostenbeteiligung addiert, die sich wiederum aus einem Selbstbehalt des Rechnungsbetrags von 10 Prozent sowie der ordentlichen Franchise berechnet. 

Dieses Modell lässt sich anhand von diesem Rechenbeispiel schnell erläutern.

Für Kinder und Jugendliche fällt keine ordentliche Franchise an

In diesem Beispiel müssen Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag von 250 Euro für die Krankenkasse bezahlen. Dazu wird das jährliche Franchise addiert, das in diesem Beispiel für Erwachsene 300 Franken pro Jahr beträgt. 

An diesem Punkt setzt die familienfreundliche Schweizer Politik an. Denn Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen in der Schweiz keine ordentliche Franchise entrichten. Demgegenüber steht allerdings wiederum der Selbstbehalt, der sich auf zehn Prozent der jährlichen Behandlungskosten beläuft. 

Sind im Laufe eines Jahres Behandlungskosten von insgesamt 2.000 Franken aufgekommen, wird die Summe des ordentlichen Franchise vom Rechnungsbetrag subtrahiert. Zudem werden von den verbleibenden 1.700 Franken noch einmal 10 Prozent des Selbstbehaltes von der Krankenkasse berechnet. 

Darauf basierend, würde ein Versicherungsnehmer von dem kompletten Behandlungsentgelt nur 470 Franken selbst übernehmen, zuzüglich der monatlich zu entrichtenden Kassenbeiträge. Das Maximum des Selbstbehalts beläuft sich dementsprechend auf 700 Franken pro Jahr. 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr reduziert sich der Anteil auf 350 Franken. Wer möchte, darf den Anteil der ordentlichen Franchise auch erhöhen, um den Selbstbehalt im Bedarfsfall zu minimieren.

Finanzielle Vorteile für jüngere Menschen

Dieses Beispiel veranschaulicht zwar, dass es in der Schweiz keine wie aus Deutschland bekannte Familienversicherung gibt. Dennoch profitieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von einigen Vorteilen, die ihnen das Schweizer Krankensystem bietet. 

Gibt es Möglichkeiten für einen kostenfreien Krankenkassen-Beitritt? Diese Optionen bestehen in der Schweiz nicht. Dennoch werden jüngere Menschen vergleichsweise wenig zur Kasse gebeten.

So funktioniert der Beitritt für Kinder und Jugendtliche zur Krankenkasse

Kinder bis zu 18 Jahren sind nach ihrer Geburt automatisch über eine Grundversicherung abgesichert. Nach der Geburt eines Kindes sind Eltern verpflichtet, das Neugeborene spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. 

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Krankenversicherung obliegt den potentiellen Versicherungsnehmern komplette Wahlfreiheit. Die Leistungen dieser Grundversicherung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Grundversicherung zwar bei allen Krankenkassen identisch. 

Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Prämien deutlich von Anbieter zu Anbieter. Im Zweifelsfall ist empfehlenswert, Angebote verschiedener Anbieter online miteinander zu vergleichen. 

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