Lebensversicherung Glossar - Fachbegriffe verständlich erklärt
Barwert
Als Barwert wird der Wert bezeichnet, den die gesamten Prämienzahlungen über die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsvertrags besitzen. Zur Berechnung wird ein fester Prozentsatz herangezogen, über den alle künftigen Zahlungen zu jedem Zeitpunkt abgezinst werden können.
Der Barwert zeigt, wie viel Geld angelegt werden muss, damit die noch in der Zukunft liegenden Prämien gezahlt werden können, wobei diese Berechnung von einem konstanten Zinssatz ausgeht. Die Methode ist die Grundlage für den Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte von unterschiedlichen Anbietern.
Begünstigte
Begünstigte sind die Personen, die im Versicherungsvertrag genannt werden und die im Falle des Eintretens des versicherten Ereignisses die vereinbarten Leistungen erhalten. Bei der Risikolebensversicherung kann im Falle des Todes des Versicherungsnehmers eine Einmalzahlung oder auch eine regelmässige Rentenzahlung erfolgen, wobei die Art der Zahlung im Vorab vertraglich festgelegt werden muss.
Begünstigte können verschiedene Personen sein, die frei bestimmbar sind. Die Begünstigten können während der Laufzeit des Vertrags geändert werden, es muss nicht bei den ursprünglich benannten Personen bleiben. Eine Einschränkung gibt es aber, wenn die Lebensversicherung in der 3a-Säule geführt wird, dann ist die Änderung der Begünstigten nicht ohne Weiteres möglich.
Deckungskapital
Von den Prämien, die in die Lebensversicherung Schweiz einbezahlt werden, werden Verwaltungskosten abgerechnet. Diese sind vom Versicherer frei festzulegen und können sich zum Beispiel auf die Vermittlungsprovision oder auf die Verwaltung der Policen beziehen. Der übrig bleibende Betrag ist der Sparanteil der Prämien. Dieser wiederum wird verzinst und sammelt sich im Laufe der Vertragslaufzeit an. Man spricht dann vom sogenannten Deckungskapital. Das Kapital gilt auch als Rückstellung und soll dazu beitragen, Verbindlichkeiten, die noch in der Zukunft liegen zu sichern bzw. später begleichen zu können. Das Deckungskapital ist damit in der Regel niedriger als die eingezahlten Prämien.
Deckungsumfang
Im Versicherungsvertrag werden Leistungen beschrieben, die im Fall des Eintretens des versicherten Ereignisses ausgezahlt werden sollen. Diese Leistungen bekommt der Begünstigte oder die Begünstigten ausgezahlt. Sie werden auch als Deckungsumfang bezeichnet. Bei einer Lebensversicherung kann sich der Deckungsumfang demnach auf einmalige Zahlungen im Versicherungsfall beziehen oder auf monatlich zu entrichtende Rentenzahlungen, wenn diese vertraglich vereinbart worden waren.
Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn
In der Versicherungspolice ist vom Eintrittsalter der versicherten Person die Rede. Es handelt sich dabei um das tatsächliche Alter desjenigen, der hier versichert wird. Meist sind Lebensversicherungen diesbezüglich beschränkt und gewähren alten Menschen keinen Versicherungsvertrag mehr. Oft gilt als Höchstalter 60 Jahre, teilweise ist auch 65 oder 70 Jahre das maximal mögliche Alter. Gleichzeitig gibt es bei Lebensversicherungen Einschränkungen nach unten, meist wird die Volljährigkeit gefordert. Bei einer Versicherung, bei der in die 3a-Säule eingezahlt wird, gilt die Altersbeschränkung von 16 bis 18 Jahren, was vom jeweiligen Versicherer abhängig ist. Bei einer Todesfallversicherung in der 3b-Säule hingegen ist das vorgeschriebene Eintrittsalter tiefer.
Das Eintrittsalter ist für die Bestimmung der Prämienhöhe von grosser Bedeutung, denn je älter ein Versicherungsnehmer ist, desto höher sind die Beiträge, die er zahlen muss. Das wiederum bewirkt, dass sehr junge und gesunde Versicherungsnehmer mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen konfrontiert werden. Die Prämien errechnen sich aber auch aus weiteren Faktoren, zu denen unter anderem das Geschlecht des Versicherungsnehmers, die vereinbarte Versicherungssumme, die gewünschte Laufzeit des Vertrags sowie verschiedene Gesundheitsfaktoren (Raucher, Sportler, Mensch mit Übergewicht etc.) zählen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Auf der einen Seite gibt es die klassische Risikolebensversicherung, die das Risiko Tod und je nach Vertrag das Risiko der Invalidität absichert. Auf der anderen Seite steht die fondsgebundene Versicherung, die zusätzlich das Ansparen von Kapital ermöglicht. Hierbei wird der Sparanteil an einen Anlagefonds geknüpft bzw. orientiert sich der Sparanteil am Verlauf des Anlagekurses. Die fondsgebundene Versicherung ist damit risikoreicher, bietet aber auch die Chance auf eine höhere Rendite und damit auf eine höhere Leistung im versicherten Schadensfall. Der Versicherungsnehmer wählt aus einer grossen Produktpalette aus, in welchen Anlagefonds er investieren möchte. Ein Verlustrisiko besteht hier dennoch, wird durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen aber begrenzt.
Garantierte Versicherungssumme
Im Versicherungsvertrag wird eine garantierte Versicherungssumme angegeben. Dabei handelt es sich um die Summe, die in jedem Fall ausgezahlt wird, sollte der versicherte Schadensfall eintreten. Die angegebene Versicherungssumme kann sich aber erhöhen, wenn die Versicherungsgesellschaft einen grossen finanziellen Erfolg einfährt. Da der Versicherungsnehmer durch die Überschussbeteiligung am Gewinn des Versicherungsunternehmens beteiligt ist, profitiert er auch direkt von einem Erfolg und somit von höheren Renditen. Diese sorgen dafür, dass die ausgezahlte Versicherungssumme im besten Fall deutlich höher ausfällt als die garantierte Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag vereinbart worden war.
Gemischte Lebensversicherung
Die gemischte Lebensversicherung stellt eine Kombination aus verschiedenen Versicherungsbestandteilen dar. Zum einen wird damit die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall gewährt, zum anderen kann die Erwerbsunfähigkeit mit versichert werden. Ausserdem ist es möglich, einen Sparanteil einzubeziehen, über den die Bildung eines Vermögens möglich wird. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit wird die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Er erhält dann die angesparte Summe, die aus Prämien, Zinsen und Überschussbeteiligungen besteht.
Vorteilhaft ist bei der gemischten Lebensversicherung vor allem, dass der Versicherte selbst bestimmen kann, wer der Begünstigte im Fall seines Ablebens ist. Das Erbrecht ist dabei aber zu beachten! Nachteilig ist, dass bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags ein Verlust einkalkuliert werden muss, weil der Rückkaufswert geringer ist als der eigentlich momentan im Vertrag befindliche Betrag. Des Weiteren erhöht der Überschussanteil zwar das angesparte Kapital, die genaue Höhe des Überschussanteils kann allerdings nicht garantiert werden und somit unerwartet niedrig oder sehr hoch ausfallen.
Lebensversicherung 3a
Bei der Lebensversicherung 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge, die eben auch Lebensversicherungen beinhalten darf. Hierbei kann der Versicherungsnehmer von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Wichtig: Im Todesfall des Versicherungsnehmers gelten erbrechtliche Einschränkungen, wenn es um die Auszahlung der Versicherungsleistung an Begünstigte geht. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem 3a-Konto.
Während der gesamten Laufzeit der Lebensversicherung 3a fallen fixe Prämien pro Jahr an, eine vorzeitige Auflösung ist zwar möglich, allerdings mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden. Vor der geplanten Auflösung oder Kündigung sollten Sie daher den Rückkaufswert der Lebensversicherung genau prüfen. Ebenfalls wichtig: Die Rendite der 3a-Lebensversicherung wird deutlich verringert, wenn Verwaltungsgebühren aufgerechnet werden müssen.
Lebensversicherung auflösen/auszahlen
Geht es um eine Risikolebensversicherung, so ist der Auszahlungsbetrag bei Auflösung sehr gering oder gar nicht vorhanden. Der Grund: Hierbei wird kein Geld angespart, das wieder zur Auszahlung bereitstünde. Bei Versicherungsauflösung kann demnach auch nur ein geringes Guthaben ausgezahlt werden, wenn überhaupt eines aus Überschussbeteiligungen vorhanden sein sollte. Der Rückkaufswert der Versicherung ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Betrag ausgezahlt werden kann.
Lebensversicherung kündigen/wechseln
Es ist möglich, die Lebensversicherung zu kündigen, allerdings ist damit in der Regel ein finanzieller Verlust verbunden. Die Versicherungsgesellschaften schützen sich somit vor allzu häufigen und unüberlegten Kündigungen. Bei einer Lebensversicherung, die als Risikoversicherung geführt wird, ist die Kündigung bzw. Auflösung meist schon nach dem ersten Versicherungsjahr möglich.
Der Wechsel von einer Versicherungsgesellschaft in die andere ist nur über den Rückkauf möglich, was mit finanziellen Verlusten verbunden ist: Von der Summe, die eingezahlt worden ist, müssen allerdings Gebühren abgerechnet werden, denn diese behält der Versicherer in der Regel ein, berechnet sie aber ab der ersten Prämie. Das heisst, dass nur der Teil der eingezahlten Prämien wieder ausbezahlt wird, der abzüglich der Gebühren übrig ist.
Lebensversicherung Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung
Wer sich in einer Lebensversicherung gegen bestimmte Risiken absichern möchte, muss eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen. Für den Versicherer ist es wichtig, welchen Gesundheitsstatus der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hat, denn damit wird die Tragweite einer Versicherung erst einmal deutlich. Meist findet die Gesundheitsprüfung über die Beantwortung einzelner Fragen in einem Fragebogen statt. Dieser Bogen wird von der zu versichernden Person ausgefüllt und muss von dieser unterzeichnet werden. Eine genauere Prüfung findet statt, wenn eine sehr hohe Versicherungssumme vereinbart werden soll oder wenn bereits gesundheitliche Bedenken bestehen. Dann wird meist der behandelnde Arzt befragt oder es wird ein ärztliches Gutachten eingefordert. Dafür muss der Arzt jedoch von seiner Schweigepflicht entbunden werden.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie ist ein Vorteil für den Versicherungsnehmer, der dadurch weitere Leistungen in einen bereits bestehenden Vertrag aufnehmen lassen kann. Möglich ist es auch, die Konditionen des bestehenden Vertrags zu verbessern bzw. die versicherten Leistungen nach oben anzupassen. Manche Versicherer bieten an, die Versicherungssumme auch später noch zu erhöhen, ohne dass eine erneute Risikoprüfung vorgenommen werden muss.
Prämienbefreiung
Der Versicherte hat die Möglichkeit, von der Zahlung seiner Prämien befreit zu werden. Möglich wird das zum Beispiel bei Eintritt einer Invalidität. Er ist dann nicht mehr in der Lage, die Prämien aufzubringen, was von vornherein bei Vertragsschluss berücksichtigt wird. Der Versicherungswert kann sich jedoch verringern, denn viele Versicherer zahlen einen Teil der Prämie oder sogar die gesamte Prämie erst dann ein, wenn ein vorher definierter Grad der Invalidität nachgewiesen wurde. Ohne diesen Nachweis bleibt der Wert der Versicherung auf dem Stand bestehen, auf dem er zum Zeitpunkt des Eintritts der Prämienbefreiung war.
Prämiengarantie
Bei Beginn des Versicherungsvertrags bietet die Versicherungsgesellschaft eine feste Prämienhöhe an, die über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen bleibt. Die Prämiengarantie ist nicht abhängig davon, wie erfolgreich der Versicherer wirtschaftet und welchen finanziellen Erfolg er selbst einfährt.
Produktausprägung
Ein Versicherungsprodukt hat immer bestimmte Kernmerkmale, die mit dem Begriff Produktausprägung bezeichnet werden. Eine Todesfallversicherung unterscheidet zum Beispiel zwischen einer konstanten und einer abnehmenden Versicherungssumme als Produktausprägung. Die konstante Versicherungssumme wird von Beginn an festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags auf dieser Summe bestehen. Eine Veränderung oder Anpassung ist nicht möglich. Bei einer abnehmenden Versicherungssumme hingegen wird die Summe zu Beginn festgelegt, danach nimmt der Betrag aber alljährlich ab. Das ist beispielsweise bei Risikoversicherungen der Fall, die einen Kredit absichern. In dem Masse, wie die Kreditsumme verringert wird, reduziert sich auch die Versicherungssumme.
Rating
Mit einem Rating wird die Bonität eines Unternehmens oder einer Privatperson beurteilt, wobei eine unabhängige Einrichtung dieses Rating vornehmen muss. Auch Versicherungen unterliegen einem Rating. Ein solches wird dazu verwendet, um ein Unternehmen finanziell mit einem anderen vergleichbar werden zu lassen und eine gewisse Rangordnung herzustellen. Ratings können ausserdem ein Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit oder die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sein. Unterschieden wird meist in ein sehr geringes Ausfallrisiko (AAA), in ein sehr leichtes Ausfallrisiko (AA+, AA, AA-) und in eine Sicherheit, die dann besteht, wenn die Branche oder die Gesamtwirtschaft nicht durch bestimmte Ereignisse beeinflusst wird (a+, A, A-). Ist bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage mit Problemen zu rechnen, werden die Buchstaben BBB+, BBB oder BBB- vergeben. Danach folgt im Rating die Beurteilung BB+, wenn mit Zahlungsausfällen zu rechnen ist. Die Buchstabenbewertung entstammt der Agentur „Standard and Poor’s“ und wird allgemein für ein Rating verwendet.
Risikoausschluss
Versicherer versuchen, sich ebenfalls zu schützen und nehmen verschiedene Gefahrenumstände aus einem Vertrag heraus. Das heisst, dass bei Eintreten eines solchen Umstandes keine Haftung möglich ist und der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Das wird als Risikoausschluss bezeichnet, eines der wichtigsten Mittel zur Beschränkung der Haftungsrisiken für den Versicherer.
Wird eine Todesfallversicherung abgeschlossen, wird meist das Risiko des Suizids aus der Versicherung herausgenommen. Das kann für die gesamte Laufzeit des Vertrags der Fall sein, kann sich aber auch auf einen vordefinierten Zeitraum (z. B. drei Jahre) beziehen. Sollte sich der Versicherungsnehmer binnen dieser Zeit selbst töten, erhalten die Hinterbliebenen keine Versicherungsleistungen mehr, die Versicherungssumme kommt nicht zur Auszahlung. Anderer Versicherer nehmen ein Risiko nicht vollends aus dem Leistungsumfang, sondern versichern bestimmte Risiken nur mit einer geringeren Deckungssumme. Auch dabei gibt es wieder Einschränkungen, denn wenn z. B. die Selbsttötung im Zustand einer nachweislichen Geistesstörung begangen worden ist, muss die Versicherung wiederum haften. Diesbezüglich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehr genau zu lesen, ehe ein Vertrag unterzeichnet wird, denn ein derartiger Risikoausschluss gilt auch für andere zu versichernde Risiken.
Rückkaufsfähigkeit
Nicht jede Versicherungspolice ist rückkaufsfähig. Diese Eigenschaft hat sie nur dann, wenn sie auch einen Rückkaufswert hat. In dem Fall ist es dem Versicherungsnehmer möglich, die Police vorzeitig zu kündigen und sich den bisher angesparten Betrag auszahlen zu lassen. Dieser errechnet sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich aller Gebühren.
Rückkaufswert
Beantragt der Versicherungsnehmer eine Auszahlung seiner Lebensversicherung, so ist das nur zum derzeit gültigen Rückkaufswert möglich. Dieser stellt den Wert der Lebensversicherung zu einem festen Zeitpunkt dar. Die Höhe des Rückkaufswerts ist unter anderem von der bisherigen Laufzeit des Vertrags, von eingezahlten Prämien und abzugsfähigen Abschlussgebühren abhängig. Versicherungsunternehmen unterscheiden noch einmal in garantierte Rückkaufswerte und Rückkaufswerte mit Überschüssen. Letztere sind davon abhängig, wie das Geschäftsergebnis des Versicherers im letzten Jahr aussah. Vor dem Abschluss der Lebensversicherung sollten daher auch Abschluss- und Verwaltungskosten verglichen werden, denn diese schmälern den Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags erheblich.
Schlussalter
Als Schlussalter wird bei der Lebensversicherung das Alter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bezeichnet, wenn das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist. Es wird auch als Endalter bezeichnet und stellt zum Beispiel bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung den Zeitpunkt dar, zu dem die vereinbarte Leistung fällig gestellt wird. Bei einer Todesfallversicherung in der 3a-Vorsorge wird das Schlussalter oft auf 64 Jahre für Frauen festgesetzt, bei Männern liegt es bei 65 Jahren. Damit deckt sich das Schlussalter mit dem derzeit üblichen Renteneinstiegsalter. Bei Todesfallversicherungen in der 3b-Vorsorge hingegen ist das Schlussalter deutlich höher und liegt in der Regel zwischen 75 und 80 Jahren.
Steuern Lebensversicherung
Sowohl die Einzahlung in die 3a- als auch in die 3b-Säule bieten steuerliche Vorzüge. Dabei kann bei Einzahlung in die 3a-Säule die zu zahlende Prämie direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wofür es bestimmte Höchstbeträge gibt. Wer in einer beruflichen Versorgungseinrichtung der zweiten Säule ist, kann einen Höchstbetrag von 6.682 Schweizer Franken abziehen. Für alle anderen gilt der Satz von 20 Prozent, der maximal abgezogen werden kann. Höchstens dürfen es hier 33.408 Franken sein. Bei einer Einzahlung in die freie Vorsorge hingegen wird ein Pauschalbetrag geltend gemacht.
Bei einer Todesfallversicherung, die in der gebundenen Vorsorge geführt wird, fallen während der Laufzeit keine Steuern an. Bei der Todesfallversicherung der 3b-Säule aber sind Vermögens- und Verrechnungssteuern zu zahlen, unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch Einkommenssteuern an.
Handelt es sich um eine gemischte Lebensversicherung mit Kapitalbildung, müssen die Leistungen in der gebundenen Vorsorge als Einkommen versteuert werden, wofür ein spezieller Steuersatz gilt. Die Auszahlung des Versicherungsbetrags in der freien Vorsorge ist steuerfrei. Dafür gelten aber bestimmte Auflagen.
Technischer Zinssatz
Um die Prämien für die Risikolebensversicherung zu berechnen, wird der sogenannte technische Zinssatz herangezogen. Er ist auch im Versicherungsvertrag nachzulesen. Dabei kann sich die Obergrenze des technischen Zinssatzes ändern, sie wird von Zeit zu Zeit von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht neu definiert und danach von den Versicherungsunternehmen der Schweiz verwendet. Ein technischer Zinssatz, der beim Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde gelegt worden ist, gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und wird später nicht neu angepasst.
Mithilfe des technischen Zinssatzes lässt sich der Gegenwartswert der Versicherung berechnen, woraus sich wiederum die Möglichkeit ergibt, ein künftiges Todesfallkapital in seiner Höhe zu bestimmen. Es ist damit also möglich, das auszuzahlende Kapital bei Eintritt des Todesfalls genau zu bestimmen. Bei einer Todesfallversicherung erfolgt die Verzinsung nämlich nicht aufgrund der Prämie, die eingezahlt wird, sondern aufgrund der Risikoprämie, die sich aus den eingezahlten Beträgen minus der Kostenprämie ergibt. Die Kostenprämie wiederum beinhaltet Gebühren und Verwaltungskosten. Die Risikoprämie ist der Betrag, der das Guthaben des Versicherten darstellt, wenn alle Kosten von den eingezahlten Prämien abgezogen worden sind.
Todesfall
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags, gilt dieses Ereignis versicherungstechnisch als Todesfall. Der Versicherer ist nun unverzüglich zu benachrichtigen. Er verlangt in der Regel einen amtlichen Todesschein sowie ein Zeugnis über die Ursache des Todes. Handelt es sich um einen Unfalltod, so wird oft der Polizeirapport herangezogen, um den Tod nachzuweisen bzw. die Ursache zu klären.
Der Versicherer muss dann die Anspruchsberechtigung klären. Vor allem in Fällen, bei denen mehrere Begünstigte berücksichtigt werden müssen, kann die Klärung der Anspruchsberechtigung recht lange dauern. Erst dann, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen, kann der Versicherer die vertraglich zugesicherte Leistung erbringen. Dafür hat er vier Wochen Zeit. Meist geht die Auszahlung aber deutlich schneller vonstatten.
Todesfallleistung
Die Versicherungssumme, die zu Beginn des Versicherungsvertrags festgelegt wird, entspricht der sogenannten Todesfallleistung. Der Betrag, der hier definiert ist, wird bei Eintreten des Schadensereignisses (Tod des Versicherungsnehmers) an den Begünstigten ausgezahlt.
Umwandlungswert
Jede Versicherungspolice hat einen Gegenwert, der als Umwandlungswert bezeichnet wird. Mit ihm kann die Versicherung in eine von Prämien befreite Versicherung überführt werden. Auch die Überführung in ein gänzlich anderes Versicherungsprodukt ist zum Umwandlungswert möglich. Viele Versicherer setzen den Umwandlungswert mit dem Rückkaufswert gleich.
Überschussbeteiligung
Erwirtschaften die Versicherer einen Überschuss im Versicherungsjahr, so wird der Versicherte daran beteiligt. Die Überschussbeteiligung gilt als zusätzliche Versicherungsleistung und wird auf die garantierte Versicherungssumme aufgerechnet. Meist kalkulieren die Versicherer ihre Gewinne eher vorsichtig, daher sind Überschussbeteiligungen oft überraschend hoch. Positiv wirken sich Veränderungen in der Sterblichkeit, niedrige Gesamtkosten oder auch eine gute Zinsentwicklung aus.
Versicherungssumme
Im Versicherungsvertrag wird eine feste Leistungssumme definiert, die als Versicherungssumme bezeichnet wird. Mit dieser Summe wird der Leistung des Versicherers ein Betrag zugewiesen, wobei es sich um den Höchstbetrag handelt. Bei einer konstanten Todesfallversicherung wird die Versicherungssumme im Schadensfall an den Begünstigten ausgezahlt. Bei einer abnehmenden Todesfallversicherung hingegen wird die Summe, die der Begünstigte im Schadensfall bekommt, mit jedem Jahr geringer.
Die Lebensversicherer haben in der Regel einen Minimalbetrag, der als Versicherungssumme festzulegen ist und der sich häufig auf 10.000 Schweizer Franken beläuft. Teilweise sind die Versicherungssummen nach oben begrenzt, einige Anbieter offerieren auch freie Versicherungssummen.
Vertragsdauer
Für einen Versicherungsvertrag wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt. Diese Zeitspanne nennt sich im Versicherungswesen „Vertragsdauer“.
Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer wird auch als Vertragslaufzeit bezeichnet und meint die Zeitspanne, die für den Versicherungsschutz relevant ist. Die Laufzeit kann bei den meisten Versicherungen frei gewählt werden, es gibt allerdings bestimmte Grenzen, die sich zum Beispiel auf das Alter beziehen. Die Mindestlaufzeiten sind kurz und belaufen sich lediglich auf einige Jahre, die maximalen Laufzeiten hingegen liegen meist zwischen 10 und 35 Jahren.
Die Vertragslaufzeit sollte so angepasst sein, dass sie dem Zweck der Versicherung entspricht. Eine Risikolebensversicherung wird daher nur für die Dauer der Zeit geschlossen, in der das betreffende Risiko auch besteht. Sind kleine Kinder im Haus, wird eine Lebensversicherung meist nur so lange bestehen müssen, bis die Kinder voraussichtlich ein eigenes Einkommen haben.
Tritt das versicherte Ereignis binnen der Vertragslaufzeit ein, bekommen die Begünstigten die vereinbarte Geldleistung ausgezahlt. Ohne Eintreten des versicherten Schadensereignisses endet der Vertrag zum vorgesehenen Datum.
Widerrufsrecht
Der Versicherungsnehmer bekommt das Recht zugestanden, innerhalb einer Frist, die vertraglich vereinbart worden ist, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist nicht mit der Kündigung zu verwechseln!
Meist wird als Frist zum Widerruf eine Dauer von sieben oder vierzehn Tagen vorgesehen, die genaue Frist steht im Versicherungsvertrag und hier in den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Versicherungsnehmer muss zur Wahrung seines Rechts einen Brief per Einschreiben mit dem Vertrag und seinem Antrag an den Versicherer senden. Wichtig ist, dass der Brief innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht, das Datum des Poststempels ist nicht relevant.
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