So kündigen Sie Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen

So kündigen Sie Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Die einzelnen Versicherungsgesellschaften regeln die zutreffenden Kündigungsfristen und sämtliche Kündigungsmodalitäten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich wird der Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung durch Kündigung beendet, wobei die vom Vertrag oder Gesetz vorgeschriebenen Gründe zu berücksichtigen sind. 

Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen

Wichtig: Wenn eine Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer eintrifft, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Man spricht hier von einer „stillschweigenden Verlängerung“. In der Regel beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Diese Fristen gelten für einzelne Kündigungsgründe

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick darüber, wann Sie aus welchem Grund den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen können:

    • Kündigung nach Mindestlaufzeit
      Kündigungsfrist: drei Monate, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung nach Erhöhung der Prämien oder des Selbstbehaltes
      Kündigungsfrist: keine Frist, aber vor Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung durch Prämienerhöhung wegen Gefahrenerhöhung
      Kündigungsfrist: 30 Tage ab Zustellung der Anzeige zur Prämienerhöhung, Vertrag endet 30 Tage nach Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicherer
    • Kündigung wegen Verletzung der Informationspflichten
      Kündigungsfrist: vier Wochen ab Kenntnisnahme der Verletzung, Vertrag endet mit Eintreffen der Kündigung
    • Kündigung wegen Leistungserbringung im Schadensfall
      Kündigungsfrist: 14 Tage nach Kenntnis der Auszahlung, Vertrag endet 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherer

Auch der Versicherer selbst kann den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen und muss lediglich bei einer Kündigung wegen Versicherungsbetrug keine Kündigungsfrist einhalten. In dem Fall endet der Vertrag automatisch mit Eintreffen der Kündigung.

So kündigen Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen wollen, können Sie dies mit einem formlosen Schreiben tun. Schreiben Sie die Versicherung direkt an und achten Sie dabei auf die Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen. Sie können für eine Kündigung auch ein Formblatt verwenden, welches es im Internet zum Ausfüllen gibt. Erwähnen Sie die Vertragsnummer Ihrer Versicherung und den Grund für die Kündigung, damit die Versicherung die jeweilige Frist selbst korrekt zuordnen und den Vertrag entsprechend beenden kann. Vergessen Sie nicht die Unterschrift!

Teilweise bieten Versicherer den Service an, dass sie die Kündigung bei der alten Versicherung ihrer neuen Versicherungsnehmer übernehmen. Das heisst, dass Sie einen Anbieter für Ihre neue Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aussuchen und diesem die Freigabe erteilen, die Kündigung Ihrer früheren Versicherung für Sie durchzuführen. Sie sparen sich damit jede Menge Aufwand und Papierkram.

Fazit zur Kündigung der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Sie können die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aus verschiedenen Gründen kündigen. Sei es, weil es eine Verletzung der Informationspflichten des Versicherers gab oder weil Sie nach einem beglichenen Schaden mit einer Neuberechnung Ihrer Prämien bedacht worden sind: Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Versicherung zu kündigen. Für die einzelnen Kündigungsgründe gibt es unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen, der Vertrag endet entsprechend des

Kündigungsgrundes entweder sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Wenn Sie vor der Kündigung der alten Versicherung die Angebote für eine neue Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu!

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Wann braucht man eine Hausratversicherung

Wann braucht man eine Hausratversicherung

Wann braucht man eine Hausratversicherung?

Auch die Hausratversicherung ist ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung in der Schweiz. Dennoch ist ihr Abschluss empfehlenswert, wenn Sie es sich im Schadensfall nicht leisten können oder wollen, einen Schaden selbst zu begleichen. Denn: Wird keine solche Versicherung abgeschlossen, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen, wenn zum Beispiel die Badewanne überläuft und das Wasser durch die Decke des Mieters unter Ihnen tropft. Sie müssen den Schaden selbst bezahlen. Auch ein Feuerschaden kann rasch teuer werden.

Wann braucht man eine Hausratversicherung

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen auch den Schaden, der Ihnen entsteht, wenn Einbrecher in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eindringen und den guten Schmuck stehlen. Oder wenn Sie unterwegs sind und Ihr Notebook gestohlen wird, wobei dieser Punkt nicht automatisch in jeder Hausratversicherung inbegriffen ist. Hier ist ein separater Schutz über einen Zusatzbaustein nötig, der sich als „einfacher Diebstahl auswärts“ bezeichnet und in Fällen von gestohlenen Handtaschen, Laptops oder Velos einspringt.

Die Hausratversicherung deckt unter anderem Schäden an folgenden Gegenständen ab:

    • Möbel
    • elektronische Geräte
    • Kleidung
    • gestohlene Dinge

Die Schäden können durch Feuer, Wasser, Rauch, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sein. Ohne eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ist es nicht möglich, die Schäden ersetzt zu bekommen.

Die Hausratversicherung versichert normalerweise zum Neuwert, was bedeutet, dass Sie Ihr Hab und Gut zum Preis eines neuen, vergleichbaren Gegenstands ersetzt bekommen. Wird beispielsweise der Fernseher durch Implosion zerstört, bekommen Sie den Wert für ein gleichwertiges Gerät ersetzt. Ausserdem sind weitere Kosten in der Versicherung inbegriffen, zum Beispiel Kosten für eine Übernachtung im Hotel, weil die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist, oder Kosten für den Austausch der Türschlösser, weil die alten bei einem Einbruch zerstört wurden.

Um rundum abgesichert zu sein, ist allerdings bei der Vertragsgestaltung ein wenig Vorsicht geboten. Normalerweise sind alle Gegenstände in der Hausratversicherung inbegriffen, die sich im Haushalt befinden. Auch kurzfristig auswärts befindliche Dinge, die beispielsweise bei einem Umzug von A nach B unterwegs sind, sind durch die Hausratversicherung geschützt. Gehen Sie jedoch spazieren und nehmen Ihr Smartphone mit, welches Ihnen leider gestohlen wird, ist dieses nicht versichert. Es sei denn, Sie haben den oben genannten Baustein „einfacher Diebstahl auswärts“ in die Police aufgenommen. Einbruchdiebstahl und Raub hingegen sind automatisch im Versicherungsvertrag enthalten.

Fazit: Wann ist die Hausratversicherung nötig?

Die Hausratversicherung sollte immer abgeschlossen werden, wenn Sie eine eigene Wohnung bewohnen oder gemietet haben. Wichtig ist dabei die ausreichende Höhe der Versicherung, denn bei einer Unterversicherung bekommen Sie einen möglichen Schaden nicht in ausreichender Höhe ersetzt. Ist der Schaden grösser als die ausgezahlte Versicherungssumme, müssen Sie den Rest selbst tragen. Bitte bedenken Sie auch die Aufnahme möglicher Zusatzoptionen in die Versicherungspolice, um zum Beispiel auch das Fahrrad, das Sie zum Weg auf die Arbeit nutzen, unterwegs ausreichend versichert zu haben.

Sie können hier die Angebote zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich überprüfen und das für Sie beste Angebot finden. Zusammen mit unseren Informationen sind Sie schon bald rundum im Bilde und auf dem besten Weg, optimal versichert zu sein!

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Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder Erwachsene haftet für einen Schaden, den er verursacht, sei es ein gewollter oder ungewollter Schaden. Damit ist jeder Schadensverursacher aber auch dazu verpflichtet, einen Schaden zu begleichen. Ausserdem haften Sie, wenn Sie für Personen, Tiere oder Sachen verantwortlich sind und durch diese ein Schaden entsteht. Beliebtes Beispiel: Sie setzen sich auf die Brille Ihres Kollegen – Sie müssen den Schaden bezahlen. Ihr Kind wirft beim Fussballspielen eine Fensterscheibe ein – Sie haften dafür. Ihr Hund zerreisst die Hose des Briefträgers – Sie müssen den Schaden begleichen.

Wann braucht man eine Privathaftpflichtversicherung

Schlimmer wird es, wenn Personen zu Schaden kommen, denn mit einem Personenschaden gehen meist hohe Kosten für die Behandlung und teilweise für die Rehabilitation einher. Ausserdem kann es zu einem Ausfall seines Einkommens durch die durch Sie verursachte Erwerbsunfähigkeit kommen. Damit ist ein Vermögensschaden entstanden, der Sie ebenfalls teuer zu stehen kommt.

In all diesen und weiteren Fällen brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für den Schaden, den Sie zu verantworten haben. Wichtiges Detail: Sie haften mit Ihrem jetzigen und dem zukünftigen Einkommen und verschulden sich schlimmstenfalls auf Lebenszeit.
Die Privathaftpflichtversicherung trägt also folgende Schäden:

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden
    • Schäden an geliehenen und benutzten Fahrzeugen
    • Schäden an gemieteten Pferden

In der normalen Privathaftpflichtversicherung sind Schäden, die Sie mit einem geliehenen Fahrzeug anrichten, versichert. Leihen Sie sich dieses Fahrzeug aber regelmässig aus, werden die Schäden wiederum nicht getragen. Es ist aber möglich, diesen Punkt in die Versicherung als Fremdlenkerversicherung mit aufzunehmen, sodass Sie wieder rundum geschützt sind.

Dadurch, dass die Privathaftpflichtversicherung auch unberechtigte Forderungen abwehrt, ist sie doppelt nützlich. Nur allzu oft werden vonseiten Dritter Forderungen gestellt, weil diese Personen angeblich durch Sie geschädigt wurden. Die Privathaftpflichtversicherung überprüft den vorliegenden Fall und wehrt die Ansprüche ab, sollten sich die Forderungen als unberechtigt herausstellen. Dies ist für Sie ohne weitere Kosten verbunden. Eine Ausnahme stellt der Selbstbehalt dar, der pro Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe zu tragen ist.

Wichtig: Mieter von Wohnungen oder Häusern müssen häufig einen Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung vorlegen können. Der Vermieter möchte sich damit absichern und die Wohnung gegen Mieterschäden geschützt wissen. Ein Haftpflichtversicherungvergleich in der Schweiz macht es Ihnen leicht.

Fazit: Wann ist die Privathaftpflichtversicherung nötig?

Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar, der selbst nicht mehr unter den Schutz einer für ihn mit abgeschlossenen Versicherung dieser Art fällt (zum Beispiel in Form einer Familienversicherung). Der Grund: Auch wenn es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt, so muss aber jeder für einen durch ihn verursachten Schaden haften. Das wiederum bedeutet, dass notfalls das gesamte Vermögen sowie das heutige und künftige Einkommen dafür eingesetzt werden muss, um den Schaden zu begleichen. Vor allem Personen- und Vermögensschäden können hier bis in die Privatinsolvenz führen. Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die Privathaftpflichtversicherung immer nötig ist und als eine der wichtigsten Versicherungen angesehen werden sollte.

Möchten Sie mehr wissen? Dann können Sie hier die Angebote im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich durchsuchen und sich ein Bild darüber machen, zu welch vergleichsweise geringen Kosten ein sehr guter Schutz für Sie zu erreichen ist.

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Privathaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so ist die Privathaftpflichtversicherung doch keine obligatorische Versicherung in der Schweiz. Dennoch raten Experten unbedingt zu einem Abschluss dieser Versicherung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Privathaftpflichtversicherung:

Privathaftpflichtversicherung

Warum sollte ich eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor existenziellen Risiken. Wenn Sie einen Schaden verursachen, muss dieser bezahlt werden. Handelt es sich um einen Gegenstand, ist das meist noch finanzierbar. Ist allerdings eine Person zu Schaden gekommen, können Behandlungs- und Rehabilitationskosten immens sein. Auch Vermögensschäden können damit einhergehen, wenn die geschädigte Person längere Zeit nicht mehr erwerbsfähig ist oder gar überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und stellt sich damit als passive Rechtsschutzversicherung dar.

Was ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Übernommen werden wie bereits erwähnt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Diese können jeweils gemeinsam oder einzeln auftreten und werden seitens der Versicherung mit verschiedenen Deckungssummen behandelt. Wichtig ist, dass gerade Personen- und Vermögensschäden mit mehreren Millionen Franken abgesichert sind, denn Kosten aus Schadensfällen in diesen Bereichen können sehr schnell sehr hoch werden. Wer nicht oder nicht ausreichend versichert ist, haftet mit seinem Privatvermögen, was schlimmstenfalls in der Verschuldung bis hin zur Privatinsolvenz enden kann.

Welche Deckungshöhen sind möglich?

Meist betragen die Deckungssummen fünf Millionen Schweizer Franken, eine Höherversicherung auf zehn Millionen Franken ist aber in der Regel möglich. Eine Beschädigung fremder benutzter Fahrzeuge wird oft auf 100.000 Franken begrenzt, Schäden an geliehenen Pferden werden mit einem Tagessatz plus 10.000 Franken Entschädigung getragen. Diese Summen sind nur Beispiele für verschiedene Deckungshöhen, denn diese unterscheiden sich je nach Anbieter der Versicherung.

Was ist nicht versichert?

Durch die Privathaftpflichtversicherung sind zum Beispiel Schäden, die die versicherte Person sich selbst oder einer anderen mitversicherten Person zufügt, nicht gedeckt. Auch Schäden, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit selbst erlitten werden, sind nicht versicherbar. Entstehen materielle Schäden aufgrund von Abnutzung oder treten erwartete Schäden ein, springt die Versicherung nicht ein. Schäden durch eine übertragene Krankheit und durch die vorsätzliche Begehung eines Verbrechens sind ebenfalls von der Leistung der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist die Summe, die bei jedem Schadensfall selbst zu tragen ist. Erst der Schadensbetrag, der über den Selbstbehalt hinausgeht, wird durch die Versicherung übernommen. Meist wird ein Selbstbehalt von 200 Schweizer Franken vereinbart, auch höhere Summen sind möglich. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger sind die jährlich zu zahlenden Prämien. Ein Haftpflichtversicherungvergleich Schweiz lässt Sie danach sortieren.

Gibt es eine Vorsorgedeckung?

Bei Heirat oder Zusammenziehen zweier Partner wird der bisher nicht in dem Haushalt lebende Partner in die Versicherung aufgenommen. Auch Personen, die aus der gemeinsamen Wohnung wegziehen oder bei Tod des Versicherungsnehmers wird in der Regel eine Vorsorgedeckung gewährt. Diese erstreckt sich auf einen Zeitraum von drei Monaten, sofern das Ereignis binnen dieser Zeit gemeldet wird. Danach muss die jeweilige Person regulär in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Sie wollen die Angebote im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich erkunden?Hier haben Sie die Möglichkeit dazu und finden entsprechende Anbieter sowie weitere Informationen.

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Hausratversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Hausratversicherung

Hausratversicherung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch in Anbetracht des Risikos für Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Glasbruch empfehlenswert. Hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten rund um diese Versicherung.

Hausratversicherung

Sollte ich eine Hausratversicherung abschliessen?

Ja, der Abschluss einer Hausratversicherung ist unbedingt ratsam, denn ein Schaden durch ein ausgelaufenes Aquarium, eine übergelaufene Badewanne oder zerbrochene Scheiben kann schnell teuer werden. Auch ein Einbruch, Diebstahl oder ein Brand können Sie teuer zu stehen kommen. Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden und erstattet Ihnen die versicherten Beträge zurück.

Was ist durch die Hausratversicherung abgesichert?

Wie der Name schon sagt, sind durch die Hausratversicherung Schäden am Hausrat versichert. Dazu zählen Elektrogeräte ebenso wie Mobiliar und Kleidung. Vandalismus, Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl sind die gängigen Risiken, gegen die Sie sich mit einer Hausratversicherung absichern können. Dabei wird der Neuwert der Produkte zugrunde gelegt. Ausserdem werden weitere Kosten erstattet, wie zum Beispiel Kosten für den Ersatz von Schlössern, Möbelreinigungen oder Übernachtungen im Hotel.

Gibt es einen Selbstbehalt?

In der Regel wird ein Selbstbehalt vereinbart, welcher zwischen 200 und 500 Schweizer Franken liegt. Diesen tragen Sie selbst. Die Summe, die den Selbstbehalt übersteigt, wird von der Versicherung übernommen.

Welche Versicherungssummen sind möglich?

Die Versicherungssumme sollte immer so hoch bemessen sein wie der Wert des Hausrats. Zeigt sich im Schadensfall eine Unterversicherung, werden die Leistungen gekürzt und Sie bekommen nicht den vollen Schaden ersetzt. Eine Überversicherung hingegen treibt nur die Prämien in die Höhe und hilft Ihnen nicht. Massgeblich ist immer der Neuwert des Hausrats, Sie bekommen nicht mehr ersetzt. Wichtig: Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus regelmässig und passen Sie ggf. die Versicherungssummen an.

Besteht automatisch eine Diebstahlversicherung?

Immer in der Hausratversicherung inbegriffen ist die Absicherung gegen Einbruchdiebstahl. Hierfür dringt der Täter in Ihre Räumlichkeiten ein, wobei theoretisch auch die Möglichkeit besteht, dass nur ein Behältnis aufgebrochen wird. Einfache Diebstähle, die auswärts verübt werden, müssen separat in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Hierbei sind Diebstähle versichert, die nicht unter die Definition von Einbruch oder Raub (Diebstahl unter Androhung oder Verübung von Gewalt) fallen. Verlorene Gegenstände lassen sich nicht separat versichern.

Sind Fahrräder versichert?

Fahrräder sind nur dann ausserhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses versichert, wenn Sie die Option „Einfacher Diebstahl auswärts“ mit abgeschlossen haben. Unter diese Option fallen übrigens auch Handtaschen oder Notebooks, wenn diese mitgeführt und unterwegs entwendet werden.

Was kostet die Hausratversicherung?

Der Wert der zu versichernden Gegenstände sowie mögliche Zusatzoptionen sind massgeblich für die Prämienhöhe in der Hausratversicherung. Durchschnittlich muss mit Prämien zwischen 150 und 300 Schweizer Franken gerechnet werden, wobei besonders teure Gegenstände die Versicherungskosten natürlich stark erhöhen können.

Sollte Glasbruch separat aufgenommen werden?

Glasbruch kann in der Hausratversicherung extra versichert werden, was auch empfehlenswert ist. Darin inbegriffen sind zerborstene Scheiben, weil zum Beispiel der Fussball der Kinder nicht das Tor, sondern das Fenster getroffen hat. Auch zerbrochene Scheiben an Möbeln oder der guten Vitrine können damit versichert werden. Glasbruch ist nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten.

Wollen Sie sich näher rund um die Hausratversicherung informieren? Sie können hier die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich checken und die für sich besten Anbieter bzw. Versicherungsprodukte finden.

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Was ist eine Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung soll das Vermögen schützen und deckt Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Gerechtfertigte Ansprüche werden durch die Versicherung übernommen, ungerechtfertigte hingegen abgewehrt. In diesem Sinne übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Schon durch kleine Schäden können hohe Forderungen entstehen, wenn beispielsweise durch eine erlittene Verletzung von Person A, die Sie zu verschulden haben, hohe Behandlungskosten oder ein Vermögensausfall von Person A an Sie weitergeleitet werden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen des Missgeschicks für Sie. 

Eine Privathaftpflichtversicherung kann günstig als Kombi-Produkt mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Diese Risiken sind versichert

Haftpflichtschäden können schnell viele Tausend Franken kosten und somit existenzbedrohend werden. Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, ist ihr Abschluss daher doch unbedingt empfehlenswert. Folgende Personengruppen können versichert werden:

    • Einzelpersonen und Familien
    • Tierhalter
    • Mieter (auch von Ferienwohnungen)
    • Hauseigentümer im eigenen Haus
    • nebenamtlich Tätige
    • Angehörige der Schweizer Armee, Zivildienstleistende, Feuerwehrleute
    • Sportler, Schützen und Waffenbesitzer
    • Fahrer von E-Bikes und Radfahrer
    • Personen, die Dinge in Obhut nehmen
    • Arbeitgeber des Haushaltspersonals

Wird ein Mietobjekt bewusst verändert, so werden die Kosten dafür jedoch nicht übernommen. Auch die Wiederherstellungskosten eines Mietobjekts werden nicht durch die Privathaftpflichtversicherung getragen. Wenn Sie also die Mietwohnung vor dem Auszug grün anstreichen, der Vermieter aber weisse Wände haben will, müssen Sie für die Korrektur selbst aufkommen. Des Weiteren werden Sachbeschädigungen, Schäden durch Gesetzesverstösse und Schäden im Rahmen von entgeltlichen Tätigkeiten nicht durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Versicherte Personen und Geltungsbereich

Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung immer die Personen, die auch in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Wichtig zu beachten: Die Deckung im Rahmen einer Familienversicherung kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Bei einigen sind Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung mit versichert, bei anderen hingegen Kinder bis zum 30. Lebensjahr.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist weltweit gültig, es gibt keine regionalen oder räumlichen Einschränkungen für den Geltungsbereich.

Diese Leistungen sind versichert

In der Privathaftpflichtversicherung sind üblicherweise Schäden an Sachen und Personen versichert. Ausserdem sind aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensschäden versichert. Die bereits erwähnte passive Rechtsschutzwirkung kommt zum Tragen, wenn Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Die Versicherung prüft dann, ob Sie im Einzelfall haftbar zu machen sind oder nicht. Gegebenenfalls werden die Ansprüche gegen Sie abgewehrt.

Zusätzlich können weitere Deckungen versichert werden: Halter von Modellflugzeugen können von dieser Erweiterung ebenso profitieren wie Menschen, die fremde Pferde mieten oder benutzen. Auch eine Fremdlenkerversicherung kann abgeschlossen werden. Diese tritt ein, wenn Sie sich ein Auto leihen und damit einen Schaden verursachen. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugeigentümers trägt den Schaden in dem Fall nicht! Wichtig: Es darf sich nur um einen Ausnahmefall handeln. Das regelmässige Ausleihen und Benutzen des Fahrzeugs ist nicht über die Fremdlenkerversicherung absicherbar.

Fazit zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung trägt ihren Namen zu Recht: Auch wenn es sich nicht um eine wirkliche Pflichtversicherung handelt, sollte sie dennoch als solche betrachtet werden. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken durch Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausserdem wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Sie ab und ist durch verschiedene Zusatzdeckungen erweiterbar. So ergibt sich ein umfassender Schutz vor Haftpflichtansprüchen für Sie oder Ihre Familie.
Informieren Sie sich hier über diese Versicherung und nehmen Sie einen Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich vor. Eine unschlagbare Kombination zu Ihrer Absicherung!

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Was ist eine Hausratversicherung

was ist eine hausratversicherung

Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung sichert Einrichtung und Mobiliar nach einem Wasserschaden, nach Einbruch, Brand oder anderen Ereignissen zum Neuwert ab. Geschützt sind dabei bewegliche Sachen, die für den privaten Gebrauch gedacht sind, ausserdem sind verschiedene Risiken abgesichert. Häufig wird die Hausratversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert, weil ein derartiges Kombi-Produkt günstiger ist.

was ist eine hausratversicherung

Diese Risiken sind versichert

In der Hausratversicherung können die folgenden Risiken versichert werden:

    • Wasserschäden (inbegriffen sind auch Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten)
    • Feuer, Brand und Rauch
    • Einbruchdiebstahl und Beraubung
    • Blitzschlag, Sengschäden, Explosion und Implosion
    • Elementarschäden

Wichtig: Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung in der Schweiz! Es gibt aber einzelne Kantone, in denen ist der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadendeckung vorgeschrieben. Im Einzelnen sind dies die Kantone Jura, Waadt, Freiburg und Nidwalden. Für die Kantone Waadt und Nidwalden ist die kantonale Feuerversicherung vorgeschrieben, in den anderen Kantonen kann die Absicherung über eine private Versicherung vorgenommen werden.
Nicht abgesichert sind die folgenden Risiken:

    • Schäden durch Kriege und innere Unruhen, durch Krawalle, Rebellionen oder Tumulte
    • Schäden durch Erdbeben und Vulkanausbrüche
    • Schäden durch Veränderung der Atomkernstruktur

Darüber hinaus können die Versicherer individuell weitere Ausschlüsse vorsehen.

Geltungsbereich und versicherter Personenkreis

Die Hausratversicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei letzterer Variante sind mehrere Personen in einem Haushalt abgesichert. Es besteht auch die Möglichkeit, eine weitere Person in eine Einzelversicherung mit aufzunehmen, wenn beispielsweise ein Paar zusammenzieht. Geschützt ist der Hausrat, der sich in den eigenen vier Wänden befindet, wobei auch separate Räume, die ebenfalls zum Wohnsitz zählen, mit versichert werden. Das können beispielsweise Keller oder Bastelräume sein. Ergänzend wird durch die Aussenversicherung der Teil des Hausrats abgesichert, der sich gerade nicht im Haushalt befindet. Das ist relevant, wenn ein Umzug durchgeführt wird und ein Teil des Hausrats bereits aus der Wohnung gebracht worden ist.

Ergänzend zu den üblichen Deckungen durch Feuer-, Wasser- oder Einbruchschäden können weitere Deckungen vereinbart werden. Diese beziehen sich dann zum Beispiel auf Glas am Gebäude oder an Möbeln, auf den einfachen Diebstahl, wenn Sie auswärts unterwegs sind und es kann eine Hausrat-Kasko abgeschlossen werden.

Diese Leistungen erbringt die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat zum Neuwert und ermöglicht damit die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände. Ausserdem sind verschiedene Folgekosten mit versichert, wobei dafür maximale Beträge festgelegt werden. Zu derartigen Folgekosten zählen:

    • Kosten für Räumung und Entsorgung
    • Lebenshaltungskosten
    • Kosten für eine Schlossänderung
    • Schadenminderungs- und Rettungskosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Kosten für Notmassnahmen und Notverglasungen

Fazit zu Hausratversicherungen in der Schweiz

Eine Hausratversicherung mag keine obligatorische Versicherung sein, ist aber eine ausgezeichnete Ergänzung des Versicherungsschutzes. Sie deckt Schäden ab, die an persönlichen Sachen entstehen. Gängige Risiken sind dabei Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden, Diebstähle ausserhalb der Wohnung sowie Glasbruch können ebenfalls versichert werden. Da die Wohnung eher selten durch eine Überschwemmung verwüstet wird, wenn Sie nicht gerade in einem entsprechenden Risikogebiet leben, ist der Schutz bei Diebstahl und Einbruch am wichtigsten.

Sie können jetzt gleich die Angebote für eine kombinierte Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich nutzen oder informieren sich über Einzelprodukte. Es lohnt sich!

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Schweizer Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutz-Anbieter

Schweizer Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Jeder der Anbieter offeriert eigene Regelungen in Bezug auf Wartefristen und Kündigungsrechte. Allen gemein ist aber, dass sie auf das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall nicht verzichten.

Rechtsschutz-Anbieter

Das bedeutet, dass die Versicherung bzw. der Versicherte selbst nach Begleichung eines Schadenfalls vierzehn Tage Zeit hat, um die Versicherung zu kündigen. Ansonsten gilt in der Regel, dass eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich ist.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Kombi-Pakete an. Diese sind nicht für alle Versicherten sinnvoll, es ist daher ratsam, vor Abschluss der Versicherung genau hinzusehen und zu vergleichen, welche Leistungen überhaupt benötigt werden. Meist sind Kombi-Produkte in der jährlichen Prämie günstiger. Werden nicht benötigte Leistungen versichert, kommt das den Betreffenden allerdings doch wieder teuer zu stehen.
Nicht bei jedem Versicherten ist auch ein Immobilienrechtsschutz möglich. Dieser wird meist im Rahmen einer Privat-Rechtsschutzversicherung angeboten, was jedoch nur über einen Aufpreis möglich ist.

Generell ausgeschlossen sind Bussen, Kosten zugunsten Dritter oder Haftpflichtversicherer sowie Schadenersatzleistungen im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung. Dies gilt in gleichem Masse für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die genannten Versicherer bieten ihre Leistungen für Privatpersonen an. Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen gelten immer für Streitfälle, die ihren Gerichtsstand in der Schweiz haben oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz:

Versicherung
Produkte
Firmensitz
Versicherungsträger
Assista-TCS
TCS Standard (Privatrechtsschutz) TCS Standard (Verkehrsrechtsschutz) TCS Standard (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) TCS Plus (Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
Assista Rechtsschutz AG
CAP
CAP für Eigentümer (Privatrechtsschutz) CAP (für Eigentümer) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CAP für Mieter (Privatrechtsschutz) CAP für Mieter (Verkehrsrechtsschutz) CAP (für Mieter) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Wallisellen
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Dextra-Rechtsschutz
Dextra Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Dextra Rechtsschutz AG
Groupe-Mutuel
Groupe Mutuel (Privatrechtsschutz) Groupe Mutuel (Verkehrsrechtsschutz) Groupe Mutuel (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
Protekta
Protekta (Privatrechtsschutz) Protekta (Verkehrsrechtsschutz) Protekta (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
Visana
Visana (Privatrechtsschutz) Visana (Verkehrsrechtsschutz) Visana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
AXA-ARAG
AXA-ARAG OPTIMA (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Coop-Rechtsschutz
Coop Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Aarau
Coop-Rechtsschutz AG
ELVIA
ELVIA (Verkehrsrechtsschutz) ELVIA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Helsana
Helsana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Wichtig: Abschluss der Versicherung nur nach Abschluss eines der Produkte: Krankenpflegezusatz TOP oder COMPLETA bei Helsana
Zürich
Helsana Rechtsschutz AG
smile direct
smile.legal clever (Privatrechtsschutz) smile.legal clever (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal clever (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privatrechtsschutz) smile.legal premium (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Coop-Rechtsschutz AG
Basler Versicherungen
baloisedirect.ch (Privatrechtsschutz) baloisedirect.ch (Verkehrsrechtsschutz) baloisedirect.ch (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
CSS
CSS (Privatrechtsschutz) CSS (Verkehrsrechtsschutz) CSS (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privatrechtsschutz) CSS Economy (Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Luzern
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Generali
Fortuna Generali TOP (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Adliswil
Fortuna Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Justis Rechtsschutz
JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr (Privatrechtsschutz) JUSTIS Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Etoy VD
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
VCS
VCS-Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Basel
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG

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Hier finden Sie zehn wichtige Tipps, die Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung berücksichtigen sollten!

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1. Zuerst Risikobeurteilung vornehmen

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, sie ist aber nicht in jedem Fall nötig. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer solchen Versicherung, ob Sie überhaupt derartigen Risiken unterliegen. Das Risiko, in einen grösseren Rechtsstreit zu gelangen, ist zum Beispiel bei Mietern einer Wohnung oder bei Arbeitnehmern, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, deutlich grösser als bei einem Rentner oder Eigenheimbesitzer, der in seinem eigenen Haus wohnt. Viele Risiken sind gar nicht versichert, wie es zum Beispiel häufig in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht der Fall ist.

2. Kostenlose Möglichkeiten nutzen

Wer als Mieter im Mieterschutzbund ist, kann dort bei Streitigkeiten eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch die Schiedsstellen der Gemeinde können kostenfrei genutzt werden. Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht nicht mit Kosten für Sie verbunden, was auch für arbeitsrechtliche Prozesse gilt. Wird der Beistand eines Anwalts im Gerichtsprozess für nötig erachtet, Sie können einen solchen aber nicht bezahlen, gibt es das Angebot auf unentgeltliche Rechtsbeistandschaft. Diese Möglichkeiten helfen Ihnen, Geld zu sparen, denn Sie müssen derartige Fälle nicht über eine Rechtsschutzversicherung absichern. Natürlich bietet die Rechtsschutzversicherung aber deutlich mehr Handlungsspielraum, wenn ein Risiko vorliegt, das durch die Versicherung auch abgedeckt ist.

3. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Fussgänger


Sie leben in der Grossstadt? Oder gehen Sie täglich ein Stück spazieren bzw. legen Sie den Weg zur Arbeit zu Fuss zurück? Dann kann auch für Sie eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Entgegen der allgemeinen Annahme ist eine solche nicht nur für diejenigen sinnvoll, die täglich mit dem Auto fahren, sondern auch für Menschen, die regelmässig auf dieses verzichten und andere Verkehrsmittel nutzen bzw. zu Fuss unterwegs sind. Häufig kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, die noch verschlimmert werden, wenn aus derartigen Unfällen langwierige oder gar unheilbare Verletzungen resultieren. Es kann hier um den Grad der Arbeitsfähigkeit ebenso gehen wie um die künftige Rentenhöhe, um Schadenersatzleistungen und die Übernahme von Prozesskosten. Die Prämie für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu den möglichen Kosten verschwindend gering!

4. Angebote vergleichen

Nicht nur, dass Sie prüfen sollten, ob verschiedene Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung bereits über eine andere Versicherung abgedeckt sind (zum Beispiel Teile der Immobilien-Rechtsschutzversicherung über die Gebäudeversicherung), Sie sollten auch auf die Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter schauen. Diese unterscheiden sich teilweise enorm und es ist durchaus möglich, dass ein Anbieter den doppelten Beitrag für die gleiche Leistung verlangt. Teilweise sind die Leistungen auch stark eingeschränkt und werden nur unter Berechnung horrender Zusatzprämien aufgestockt. Genaues Prüfen und Vergleichen sind angesagt!

5. Anwalt selbst wählen

Die meisten Rechtsschutzversicherer lassen ihren Versicherten keine freie Wahl, was die Beauftragung eines Anwalts angeht. Hier werden dann Anwälte vorgeschrieben – werden diese nicht beauftragt, sondern ein anderer gewählt, werden die Leistungen der Versicherung verweigert. Wer sich nicht auf die Anwälte der Versicherung festlegen lassen will, sollte schon bei Vertragsschluss darauf achten, dass eine freie Anwaltswahl besteht. Teilweise wird die Auswahl lediglich auf „Fachanwälte“ eingeschränkt, wobei dies eine Einschränkung ist, mit der Sie noch leben können, wenn die restlichen Bedingungen des Versicherungsvertrags für Sie akzeptabel sind. Der Nachteil an Anwälten der Versicherung: Sie versuchen oft, einen Vergleich herbeizuführen und tun alles, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Das kann in vielen Fällen zum Nachteil der Versicherten werden.

6. Kündigungsmöglichkeiten beachten

Achten Sie vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags darauf, ob dieser zu jeder Zeit kündbar ist. Meist verlängern sich diese Verträge stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht mit bestimmter Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Ausserdem ist wichtig, dass Sie auch ausserhalb der normalen Kündigungsfristen aus wichtigem Grund kündigen können. Meist behalten sich die Versicherungen das Recht vor, nach Begleichung eines Schadensfalles zu kündigen. Dieses Recht sollte auch dem Versicherungsnehmer zustehen!

7. Wartefristen beachten

Ehe Sie den Vertrag unterzeichnen, beachten Sie bitte die Wartefristen, die auch als Karenzzeiten bezeichnet werden. Die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in diesem Punkt und so gibt es Anbieter, die Wartefristen von einem Monat haben ebenso wie solche, bei denen drei Monate Wartezeit üblich sind. Oft werden diese Fristen auch dahin gehend unterschieden, welches Rechtsgebiet davon betroffen ist. Generell werden keine Versicherungsfälle übernommen, die auf bereits anhängigen Streitfällen beruhen. Wer also meint, es wäre möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, weil eine Streitigkeit mit dem Vermieter droht, vor Gericht zu enden, der irrt gewaltig! Genau diese Vorgehensweise soll verhindert werden, daher setzen die Versicherer auf Wartezeiten.

8. Ausschlüsse beachten

Viele Ausschlüsse sind bei allen Versicherungen gleich. So übernimmt sicherlich keine Rechtsschutzversicherung Streitfälle, bei denen es um Zwistigkeiten zwischen Versicherten und der eigenen Gesellschaft geht. Auch Streitigkeiten aus dem Familienrecht, aus dem Scheidungs- und Erbrecht, Haftpflichtfälle oder Rechtsfälle, die das Steuer- und Abgaberecht betreffen, werden nicht übernommen. Zusätzlich können die einzelnen Versicherer weitere Ausschlüsse in ihre Vertragsbedingungen übernehmen und damit festlegen, in welchem Rechtsfall sie tätig werden und wann nicht. Häufig unterscheiden sich die Versicherer zudem in typischen Punkten wie beispielsweise im Arbeitsrecht. Während einige Anbieter eine derartige Absicherung rundum ausschliessen, bieten andere wenigstens eine Erstberatung durch interne Anwälte an.

9. Deckungshöhen beachten

Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden. Nicht umsonst haben die meisten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten im Familienrecht ausgeschlossen, denn hierbei gibt es die häufigsten Rechtsfälle, die mit hohen Kosten verbunden sind. Wichtig für Sie als Versicherungsnehmer sind daher die zugesicherten Deckungshöhen pro Versicherungsfall. Angegeben werden diese in der Regel pro Fall und Kalenderjahr. Ausserdem ist oft eine maximale Höhe für die Beratung durch den Anwalt vertraglich festgehalten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass viele Versicherer eine Kündigung vorsehen, wenn es regelmässig zu Versicherungsfällen kommt. Auch wenn diese Fälle tatsächlich in die Leistung der Rechtsschutzversicherung fallen, so nimmt doch kein Versicherer hin, dass er für einen Versicherten regelmässig hohe Summen zahlen muss. Er wird von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

10. Schadensfall rechtzeitig anmelden

Fast jeder kennt dieses Vorgehen von der Autoversicherung: Ist ein Unfall geschehen, möchte der Versicherer bitte umgehend über alle Einzelheiten informiert werden. Er wird gegebenenfalls einen Gutachter bestellen und den tatsächlichen Schaden vor Auszahlung der Leistungen schätzen lassen. Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist dieses Vorgehen wichtig. Ein möglicher Streitfall wird zuerst der Versicherung gemeldet, die daraufhin über die weitere Vorgehensweise entscheidet und gegebenenfalls eine Kostenzusage macht. Wer diesen Schritt nicht geht, sondern sich direkt an einen Anwalt zur Beratung wendet, muss damit rechnen, dass die Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung gekürzt werden. Sie sind nicht gänzlich zu streichen, eine Kürzung ist aber erlaubt. Daher ist es immer ratsam, zuerst den Versicherer zu informieren und erst dann weitere Schritte im möglichen Rechtsstreit einzuleiten.

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Es ist eine häufige Erfahrung der Versicherer, dass sich Interessenten an der Rechtsschutzversicherung melden und einen Vertrag abschliessen. Nahezu gleichzeitig wird eine Anfrage auf Kostenübernahme in einer Rechtsstreitigkeit gestellt.

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Das ist aber leider unnötig, denn bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Die Anfragenden bekommen eine Absage und müssen die anfallenden Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht selbst tragen.

Mit der Wartefrist, die auch als Karenzzeit bezeichnet wird, schützen sich die Versicherer vor einem möglichen Missbrauch und davor, dass jemand eine Leistung beansprucht, der noch keine Gegenleistung in Form der jährlich zu zahlenden Prämien erbracht hat. Meist wird eine Wartezeit zwischen einem und drei Monaten angesetzt, wobei sich die Versicherungen hierbei unterscheiden. 

Doch nicht nur die Versicherer selbst können unterschiedliche Wartezeiten ansetzen, auch für einzelne Rechtsgebiete können verschiedene Wartezeiten gelten. Ein Beispiel dafür ist der Mieter-Rechtsschutz, der meist auf eine dreimonatige Karenzzeit festgesetzt ist. Wird beispielsweise Klage wegen einer Kündigung eingereicht, so ist eine solche nach einem Auszug absehbar und wird demzufolge von der Versicherung nicht übernommen. 

Wer aber bereits eine laufende Rechtsschutzversicherung führt und dann Klage einreicht, kann sich auf die Leistungen des Versicherers verlassen.

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