Wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen können

Wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen können.

Im Normalfall können Sie Ihre Zusatzversicherung einmal pro Jahr kündigen.

In der Schweiz decken die Zusatzversicherung alle Leistungen ab, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. Bei diesen Zusatzversicherungen unterscheidet man zwischen den Spitalzusatzversicherungen und den ambulanten Zusatzversicherungen. 

Spitalzusatzversicherungen beinhalten wie der Name schon erkennen lässt, Kostenübernahmen für stationäre Aufenthalte, während die ambulanten Zusatzversicherungen zum Beispiel Medikamente, alternative Behandlungsmethoden, Zahnersatzkosten oder auch Behandlungen im Ausland übernehmen. 

Weil die Versicherungsgesellschaften bei der Gestaltung Ihrer Leistungen und Prämien sehr variabel sind, lohnt sich für Sie ein entsprechender Vergleich der Angebote der Krankenkassen in der Schweiz. 

Ebenso sollten Sie sich genau darüber informieren, wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen können, wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln möchten. In diesem Blog erhalten Sie die passenden Informationen dazu.

Im Normalfall können Sie Ihre Zusatzversicherung einmal pro Jahr kündigen.

Wenn Sie sich zum Beispiel für eine andere Zusatzversicherung interessieren und wechseln möchten, steht Ihnen für gewöhnlich einmal im Jahr eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit bei Ihrer derzeitigen Versicherung zur Verfügung. 

Die Kündigung muss spätestens am 30. September eingegangen sein, damit Sie zum 30. Dezember mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten wirksam wird. Beachten Sie, dass sich die meisten Verträge automatisch stillschweigend verlängern, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen! 

Zusätzlich gibt es Verträge, die Sie ausdrücklich für eine bestimmte Laufzeit binden und bei denen Sie erst nach der abgelaufenen Frist das Recht auf eine erste Kündigungsmöglichkeit haben.

Es gibt auch Sonderfälle, in denen Sie das sofortige Recht auf eine Kündigung Ihrer Zusatzversicherung haben.

Das Gesetz der Schweiz besagt, dass Sie im Schadenfall den bestehenden Vertrag entweder komplett oder auch nur den betreffenden Posten augenblicklich kündigen können. Wenn Sie zum Beispiel eine Zahlung für eine Behandlung beim Arzt erhalten haben oder einen medizinischen Unfall hatten, haben Sie die Möglichkeit aus einem langfristigen Vertrag auszutreten. 

Natürlich sollten Sie daran denken, dass auch die neue Zusatzversicherung in der Schweiz laufende Behandlungen und Ihre medizinische Vorgeschichte prüfen kann und sich auch gegen eine Versicherung für Sie aussprechen kann.

Ähnlich wie bei der Grundversicherung, steht es Ihnen auch bei den Zusatzversicherungen in der Schweiz zu, zu kündigen, wenn die Versicherungen Ihre Prämien erhöhen. 

Dieses spezielle Kündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die entsprechende Krankenkasse im Oktober bekannt gibt, dass sich die Prämie des folgenden Kalenderjahres erhöht. 

Achten Sie auch hier auf die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist! Bei manchen endet diese spätestens am 31. Dezember, aber normalerweise schon Ende November und mit einer Frist von 25-30 Tagen, nachdem die Prämienerhöhung bekannt gegeben wurde. 

Das besondere Kündigungsrecht gilt ausnahmslos für alle Zusatzversicherungen in der Schweiz unabhängig von den Laufzeiten der geschlossenen Verträge.

Weiterhin gibt es bei sich ändernden Bedingungen Ihrer Zusatzversicherungen ein für Sie spezielles, verkürztes Kündigungsrecht. Wenn Sie die Krankenkasse aber nicht wechseln möchten, können Sie auf die Aufrechterhaltung der vorher vereinbarten Bedingungen bestehen. 

Eine Kranken-Zusatzversicherung wechseln: Das sollten Sie wissen!

Generell sind Sie bei einer Kündigung Ihrer Zusatzversicherung gut beraten, wenn Sie die alte Police erst dann kündigen, wenn Sie von der neuen Krankenkasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erhalten haben. 

Andernfalls sollten Sie höchstens die Grundversicherung der Gesellschaften kündigen. Den Versicherungsunternehmen steht es frei, bei einem Antrag auf Zusatzversicherung einen zeitlich begrenzten oder unbefristeten Vorbehalt anzubringen. Diese Entscheidung treffen die Unternehmen dann, wenn diese dem Antragsteller ein gesundheitlich ungünstiges Risiko attestieren. 

Das bedeutet im Umkehrschluss für die Versicherungsnehmer, dass diese keine Leistungen für Behandlungen der jeweiligen Erkrankungen durch die Versicherer beanspruchen dürfen. 

Fazit

Oft verändern sich Ihre Bedürfnisse und auch Ihr medizinischer Zustand sollte bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen eine entscheidende Rolle spielen. Die Einhaltung der geregelten Kündigungsfristen ermöglicht Ihnen dann einen reibungslosen Wechsel. Eine Überprüfung lohnt sich also, damit der Krankenversicherungsvergleich problemlos abläuft.

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