Rechtsschutz für Hauseigentümer

Rechtsschutz für Hauseigentümer

Rechtsschutz für Hauseigentümer

Die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer ist in Form der Immobilienrechtsschutzversicherung möglich. Sie ist keine Pflichtversicherung und sie ist noch relativ wenig verbreitet, dennoch kann diese Art der Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein.

Rechtsschutz für Hauseigentümer

Es wird dabei zwischen der Eigentümer- und der Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterschieden. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten werden durch den Versicherer getragen, ausserdem ist eine Beratung zu einzelnen Rechtsfällen möglich. Die Versicherungsleistungen beziehen sich überdies auf eine Prozessentschädigung der Gegenpartei sowie auf eine Strafkaution, die in der Regel auf 100.000 Schweizer Franken festgesetzt ist. Die versicherten Rechtsgebiete stellen sich wie folgt dar:

    • Schadenersatz: Wird auf dem Grundstück ein Schaden durch einen haftpflichtigen Dritten verursacht und dieser zahlt nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer den Rechtsfall.
    • Arbeitsvertragsrecht: Hier sind Streitigkeiten mit Angestellten des Hauseigentümers inbegriffen.
    • Werkvertragsrecht: Besteht ein Werkvertrag, der sich auf das versicherte Gebäude bezieht und kommt es zu Streitigkeiten, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Versicherungsrecht: Wenn die eigene Gebäudeversicherung nicht zahlt, kann die Rechtsschutzversicherung die Rechtsstreitigkeit übernehmen.
    • Nachbarschaftsrecht: Nicht alle Versicherungen übernehmen nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Eventuell ist der Deckungsbetrag gedeckelt oder es wird nur eine einmalige Beratung durch den Anwalt gezahlt.
    • Eigentums- und Sachenrecht: Auch hier springt die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer ein, wenn es um Streitigkeiten und Nutzungsrechte das Grundstück betreffend geht.
    • Vermietungen: Bei Streitigkeiten mit Mietern gilt das, was für nachbarschaftliche Streitigkeiten gilt. Nicht jede Versicherung trägt die entsprechenden Kosten.

Sie haben als Kunde die Wahl, ob Sie eine eigene Immobilien-Rechtsschutzversicherung abschliessen oder ob Sie eine Kombination aus Privat- und Immobilienrechtsschutz in Anspruch nehmen. Kombi-Produkte sind oft günstiger.

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Rechtsschutzversicherung: Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Ab wann gilt der Versicherungsschutz

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Wichtigstes Kriterium: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf bereits laufende Rechtsstreitigkeiten! Abgedeckt sind nur die Rechtsfälle, bei denen das Ereignis im Laufe des Vertrags eintritt.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz

Ausserdem können nur die Fälle kostenmässig übernommen werden, die der Versicherung innerhalb der geltenden Frist angezeigt werden.
Teilweise sind Wartefristen einzuhalten. Dies rührt aus der Tatsache, dass es bei einigen Dingen absehbar ist, dass es zu Streitigkeiten kommen wird. Ein Beispiel dafür ist die Wohnungskündigung. Hier treffen sich nur allzu oft ehemaliger Mieter und Vermieter vor Gericht wieder.

Hintergrund der gesetzten Wartefristen ist, dass sich die Versicherung vor Fällen schützen möchte, in denen sie zur Kasse gebeten wird, obgleich bereits absehbar war, dass ein Rechtsstreit eintreten wird. Die Versicherung schützt sich somit vor Missbrauch durch die Kunden. Die meisten Versicherer setzen eine allgemeine dreimonatige Wartefrist beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung an. Beginn der Frist ist das Datum, an dem der Versicherungsvertrag unterzeichnet wird.

Bei einzelnen Rechtsgebieten ist es möglich, dass die Wartefrist abweicht und länger oder kürzer ausfällt. Die Versicherungsgesellschaften regeln diese Fristen individuell, sodass sich ein Vergleich verschiedener Anbieter auch auf diesen Punkt beziehen sollte. Wer sich rundum absichern will, sollte den Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung so früh wie möglich durchführen. Die Erfahrung der Versicherer zeigt, dass viele Interessenten an einer derartigen Versicherung erst dann mit einer Anfrage kommen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dann allerdings lässt sich nichts mehr ändern und die Rechtsstreitigkeit muss aus eigener Tasche finanziert werden.

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Wie ist die Deckung in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht?

Familien-, Scheidungs- und Erbrecht

Wie ist die Deckung in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht?

Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten treten in den Bereichen des Familien-, Scheidungs- und Erbrechts auf. Aus diesem Grund ist es sicherlich verständlich, dass viele Versicherer eine Kostenbeteiligung oder Übernahme von Kosten in diesen Bereichen ablehnen.

Familien-, Scheidungs- und Erbrecht

Für den Versicherungsnehmer ist es aber wichtig zu wissen, dass nur die wenigsten Versicherer derartige Streitigkeiten abdecken. Es geht beispielsweise um folgende Rechtsfälle:

    • Zahlungen von Unterhalt an Kinder oder Partner
    • Verwehrung von Besuchsrechten
    • Anfechtung testamentarischer Bestimmungen
    • Streitigkeiten aufgrund fehlender Erbregelungen
    • Scheidungsverfahren und Eheschutz

Üblicherweise sind derartige Streitigkeiten bzw. alle Rechtsfälle, die in das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht fallen, nicht mit versichert. Es werden demzufolge auch keine Anwalts- oder Prozesskosten übernommen, wobei diese gerade bei solchen Streitigkeiten sehr kostenintensiv sein können.

Um sich dennoch abzusichern, ist es je nach Rechtsschutzversicherer möglich, wenigstens die Rechtsberatung zu versichern. Einige Versicherer bieten eine Rechtsberatung an, die bei internen Anwälten wahrgenommen werden muss und auf eine bestimmte Summe begrenzt ist. So können zum Beispiel bis höchstens 500 Schweizer Franken im Jahr und pro Rechtsfall beansprucht werden. Wichtig für Versicherungsnehmer ist in dem Fall, ob Rechtsstreitigkeiten aus dem Familien-, Scheidungs- und Erbrecht im Vertrag inbegriffen sind. Oft finden sich derartige Einschränkungen in den Versicherungsbestimmungen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer an, ob wenigstens eine Rechtsberatung möglich ist, denn auch damit ist in vielen Fällen schon sehr viel zu erreichen und es lassen sich weitere sehr hohe Kosten vermeiden.

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Wann kann man die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Rechtsschutzversicherung kündigen

Wann kann man die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Die Rechtsschutzversicherung istimmer zu ihrem Ablauf kündbar. Normalerweise verlängert sie sich automatisch (in den Vertragsbedingungen ist meist von „stillschweigend“ die Rede), wenn keine Kündigung vorliegt.

Rechtsschutzversicherung kündigen

Die Verlängerung beläuft sich auf ein Versicherungsjahr. Die Kündigung muss allerdings auch innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht werden, die in der Regel drei Monate zum Ablauf des Vertrags beträgt. Massgeblich ist dabei das Datum des Eingangs der Kündigung beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels!

Der Versicherungsnehmer kann ebenfalls von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein Schadensfall vorlag. Dabei muss es sich um einen gedeckten Schaden handeln. Spätestens 14 Tage, nachdem der Versicherungsnehmer von der Leistung durch die Versicherung erfahren hat, muss die Kündigung erfolgen. Ansonsten ist dieses Kündigungsrecht verwirkt und es tritt wieder die zuerst genannte Kündigungsmöglichkeit ein.

Eine dritte Möglichkeit der Kündigung besteht nach Schweizer Recht durch einen Wegzug ins Ausland. Die Versicherer gehen davon aus, dass die versicherten Risiken mit dem Wegzug erlöschen, daher gewähren sie die Kündigungsmöglichkeit. Sie fordern jedoch eine Abmeldebestätigung durch die Schweizer Wohngemeinde, in der der Versicherte bislang gemeldet war.

Prinzipiell ist es auch möglich, dass die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigt, was zum Beispiel nach einem Schadensfall denkbar wäre. Diesen Weg gehen die meisten Versicherer aber nur, wenn sich die gemeldeten Schadensfälle häufen. Sie schützen sich vor zu hohen Forderungen, ähnlich wie dies bei Kfz-Versicherern der Fall ist. Wer bereits absehen kann, dass diese Möglichkeit droht, sollte seinerseits die Kündigung anstreben. Dies lässt eine Neuversicherung bei einem anderen Anbieter leichter werden, da einer Kündigung seitens des Versicherers stets mit grosser Skepsis begegnet wird.

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Rechtsschutzversicherung: Wie geht man im Schadensfall vor?

Rechtsschutzversicherung im Schadensfall

Rechtsschutzversicherung: Wie geht man im Schadensfall vor?

Liegt ein Schadensfall vor, ist es wichtig, diesen umgehend dem Versicherer zu melden. Viele Versicherungen haben in den Vertragsbedingungen entsprechende Fristen genannt. Werden diese überschritten, drohen Kürzungen der Leistungen.

Rechtsschutzversicherung im Schadensfall

Dennoch kann ein Versicherer seine Leistungen nicht gänzlich verweigern, nur weil der Versicherte die Schadensmeldung zu spät vorgenommen hat. Er muss sie immer noch anteilig gewähren. Wer zuerst einen Anwalt befragt und erst dann die Rechtsschutzversicherung informiert, kann Pech haben und muss die Kosten für die anwaltliche Beratung selbst tragen. Umgekehrt zahlen einige Versicherer die Erstberatung beim Anwalt dennoch, wenn der Schadensfall danach als erledigt betrachtet werden kann und keine weiteren Kosten auf die Versicherung zukommen. Diese Möglichkeit sollte im Einzelfall bereits bei Abschluss der Versicherung geklärt werden.

Nach Eingang der Schadensmeldung und Information des Rechtsschutzversicherers teilt dieser die weitere Vorgehensweise mit. Er wird darüber informieren, welche Schritte nun eingehalten werden müssen und wird den Versicherten über eventuelle Kostendeckelungen aufklären. Ausserdem wird ein Anwalt genannt, an den sich der Versicherte unter Vorlage seiner Versichertennummer wenden muss, sofern bei diesem Versicherer eine Pflicht zur Beauftragung ausgewählter Anwälte besteht. In den übrigen Fällen wird der Versicherer eine Bestätigung der Kostenübernahme ausstellen, auf deren Basis der Anwalt mit seiner Arbeit beginnen wird. Nun ist es nur noch die Aufgabe des Versicherten, eventuelle Unterlagen und Dokumente an den Anwalt zu überstellen, damit dieser den Streitfall prüfen und klären kann.

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Rechtsschutzversicherung: Was kann man versichern, was nicht?

Was kann man versichern, was nicht

Rechtsschutzversicherung: Was kann man versichern, was nicht?

Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sollten Sie genau prüfen, was überhaupt versichert ist. In der Regel werden über die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung die folgenden Bereichen abgesichert:

Was kann man versichern, was nicht
    • Ansprüche als Geschädigter oder Opfer im Sinne des Schadenersatzrechts
    • Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Sozialversicherungen im Rahmen des Versicherungsrechts (jedoch von vielen Rechtsschutzversicherern mittlerweile ausgeschlossen oder nur noch eingeschränkt versichert)
    • Strafverteidigung bei Fahrlässigkeit
    • Streitigkeiten mit Ärzten
    • übriges Vertragsrecht
    • Kosten bei Streitigkeiten bei Missachtung von Verkehrsvorschriften
    • Streitigkeiten bei Kauf, Miete, Pacht, Leasing oder Reparaturen
    • Streitigkeiten bei Ausweisentzug
    • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (oft nur beschränkt)
    • Streitigkeiten im Sinne des Familien-, Ehe- oder Erbrechts (eingeschränkt)

Die Versicherer legen den Umfang ihrer Leistungen frei fest und somit können einzelne Versicherungen die oben genannten Punkte ausschliessen. Wichtig: Auch bei ausgeschlossenen Streitfällen, wie sie im Folgenden aufgeführt werden, ist oft die Beratung zum Streitfall versicherbar und an eine bestimmte Höchstgrenze (z. B. 300 Schweizer Franken pro Versicherungsfall) gekoppelt. Ausgeschlossen werden in der Regel die folgenden Rechtsfälle bzw. wird nur eine Beratung angeboten:

    • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung)
    • bereits laufende Rechtsstreitigkeiten
    • Streitigkeiten von Selbstständigen
    • Rechtsfälle im Rahmen des Erwerbs oder Verkaufs von Wertpapieren
    • Rechtsfälle im Rahmen eines Immobilienbesitzes, Verkaufs oder Ankaufs von Immobilien
    • Streitigkeiten im Rahmen des Steuer- und Abgaberechts
    • Rechtsfälle rund um das Ausländerrecht
    • Streitigkeiten im Rahmen des Kirchenrechts
    • Streitigkeiten durch Wetten und Glücksspiele
    • Streitigkeiten mit dem Versicherer selbst
    • Rechtsfälle im Rahmen des Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsrechts
    • Zollstreitigkeiten
    • Rechtsfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen: unberechtigte Fahrzeugnutzung, Fahren ohne Führerschein, gewerbsmässiger Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen

Der genaue Leistungsumfang des Versicherungsanbieters ist gemäss der Versicherungspolice zu prüfen. Ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz muss individuell abgeschlossen werden, teilweise ist er gar nicht möglich. Eventuelle Kosten aus Rechtsstreitigkeiten müssen dann selbst getragen werden.

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Auf was ist bei der Rechtsschutzversicherung zu achten?

Rechtsschutzversicherung

Auf was ist bei der Rechtsschutzversicherung zu achten?

Die Rechtsschutzversicherung wird von vielen Assekuranzen angeboten, jedoch unterscheiden sich die einzelnen Anbieter in Bezug auf die gebotenen Leistungen bzw. die Leistungsausschlüsse. 

Rechtsschutzversicherung

Häufig werden einzelne Leistungen ausgeschlossen, wie zum Beispiel das Nachbarschaftsrecht oder das Erbrecht. Streitfälle, die in diese Bereiche einzuordnen sind, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher darauf achten, dass alle gewünschten Versicherungsbereiche im Vertrag enthalten sind. Häufig können noch fehlende Bereiche nachversichert werden, was jedoch eine deutliche Erhöhung der Prämien nach sich ziehen kann.

Neben der Abdeckung möglichst vieler Rechtsbereiche und Arten von Streitfällen sollten Sie auf die Höhe der Leistungen im Einzelfall achten. Eine Rechtsberatung bei freier Anwaltswahl kann schnell sehr teuer werden, dann ist gut zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung die entsprechenden Kosten dafür auch übernimmt. Wichtig ist dabei auch, ob der Versicherer die Kosten für die erste Rechtsberatung übernimmt oder für eine rechtliche Vertretung des Versicherten. In Letzterem Fall trägt dieser die nach der ersten Beratung anfallenden Kosten allein. Zusätzlich sind eventuelle Deckelungen von Schadenshöhen pro Schadensfall wichtig. Diese sollten immer ausreichend hoch sein, um die Kosten wirklich restlos tilgen zu können. Achten Sie zudem auf den Mindeststreitbetrag, der pro Streitfall erreicht werden muss. Setzt die Versicherung den Wert eher hoch an, sind Bagatellschäden nicht versichert.

 

Vergleichen Sie auch, ob Sie mit einer Privatrechtsschutzversicherung oder mit dem Familienpaket bzw. mit der Kombination verschiedener Rechtsschutzversicherungen (z. B. Privatrechtsschutz plus Verkehrsrechtsschutz) günstiger kommen oder ob Sie nur die für Sie wichtigsten Lebensbereiche absichern wollen.

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Was bedeutet Privatrechtsschutz?

Was bedeutet Privatrechtsschutz

Was bedeutet Privatrechtsschutz?

Die Privatrechtsschutzversicherungist als Einzelversicherung abzuschliessen oder kann auch im Rahmen einer Familienversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich häufig, daher ist ein genauer Vergleich der Angebote vor dem Abschluss der Versicherung unbedingt empfehlenswert, zumal auch die Prämien stark differieren.

Was bedeutet Privatrechtsschutz

Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt eine Beratung von Privatpersonen bzw. deren Vertretung in Streitfällen. Der Abschluss der Versicherung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Grundlegend sind meist folgende Risiken in der Privatrechtsschutzversicherung abgesichert:

    • Schadenersatzforderungen
    • Verteidigung bei Streitigkeiten wegen Fahrlässigkeit, Notstand und Notwehr
    • Streitigkeiten aufgrund ärztlicher Behandlungen
    • Streitigkeiten aus Verträgen und Versicherungen
    • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
    • Miet- und Pachtstreitigkeiten
    • Rechtsberatung bei Streitigkeiten in der Familie, bei Erbangelegenheiten und unter Nachbarn
    • Streitigkeiten um Sachen

Diese Auflistung klingt erst einmal nach einer vollständigen Absicherung gegen Streitfälle aller Art. Doch die Realität sieht ein wenig anders aus und offenbart sich bei näherem Hinsehen bzw. Studieren der Vertragsklauseln der Privatrechtsschutzversicherung. Viele Versicherer schliessen einzelne Streitigkeiten aus, gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder unter Nachbarn sind häufig nicht regulär abgesichert. Diese Fälle können gegen Zahlung einer höheren Prämie zusätzlich versichert werden. Teilweise werden bestimmte Streitigkeiten auch gänzlich ausgeschlossen. Ausserdem wird meist ein Mindeststreitbetrag festgehalten. Vereinfacht gesagt: Wer sich mit einem Verkäufer einer Sache wegen Kleinigkeiten streitet, muss die Kosten für den Streitfall selbst tragen.

Die einzelnen Versicherer vereinbaren bei Vertragsschluss eine Maximalsumme als Leistungsumfang, die beispielsweise bei 250.000 Schweizer Franken für einen Schadensfall liegen kann. Die Kosten für eine rechtliche Beratung werden separat festgelegt und betragen häufig 500 Franken pro Beratungsfall.

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Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz?

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz?

Die Rechtsschutzversicherung ist durch verschiedene Einzelversicherungen zu ergänzen. So kann ein Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden, der die teils hohen Auslagen in Verkehrsrechtsstreitigkeiten übernimmt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt beispielsweise bei Unfällen und Schäden ein, die im Strassenverkehr geschehen.

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz

Wer in einen Unfall verwickelt, jedoch nicht der Schadensverursacher ist, kann mithilfe des Verkehrsrechtsschutzes seine Ansprüche geltend machen. Ausserdem schützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit der eigenen Autoversicherung. Übernommen werden unter anderem die folgenden Kosten:

    • Honorare für Anwälte
    • Kosten für Gutachter
    • Gerichtskosten
    • Entschädigungsleistungen

Wichtig zu wissen: Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht nur für Autofahrer relevant, sondern kann auch für Fussgänger oder Radfahrer hilfreich sein. Wer beispielsweise als Fussgänger beim Überqueren der Strasse von einem Auto angefahren wird, kann seinen Schaden beim Unfallverursacher geltend machen. Dafür erhält der Betreffende Unterstützung durch den Verkehrsrechtsschutz. Vor allem bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen entstehen oft langwierige Streitfälle, die mit hohen Kosten einhergehen. Wer sich dann nicht um die finanzielle Absicherung des Streitfalls sorgen muss, ist auf der sicheren Seite und kann sich auf das Gesundwerden konzentrieren. Der eingeschaltete Anwalt erledigt den Rest und verhilft zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.

 

Der Verkehrsrechtsschutz kann mit anderen Versicherungsbausteinen kombiniert werden, wobei vor allem die Kombination mit der Privatrechtsschutzversicherung häufig gewählt wird. Doch Vorsicht: Die Prämien der einzelnen Anbieter unterscheiden sich teils sehr stark, sodass ein genauer Vergleich der Offerten unbedingt empfehlenswert ist. Bei alleinigem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung liegen die üblichen Prämien zwischen 65 und 150 Schweizer Franken im Jahr, wobei diese Kosten im Falle einer Rechtsstreitigkeit ganz schnell um ein Vielfaches überstiegen werden können. Gut, wenn diese dann versicherungstechnisch abgesichert sind.

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Was ist eine Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Entgegen der häufigen Annahme ist eine Rechtsschutzversicherung keineswegs eine Möglichkeit, sein Recht wirklich ohne jegliche Kosten durchsetzen zu können. Richtig hingegen ist, dass eine Rechtsschutzversicherung die Interessen der Versicherten wahren soll. 

Was ist eine Rechtsschutzversicherung

Die freiwillige Versicherung ist von verschiedenen Anbietern und in unterschiedlichen Preislagen zu bekommen, abgesichert werden sollen die Kosten für Anwaltshonorare, Gutachten und Gerichtsgebühren. Ausserdem werden Entschädigungsleistungen bei einem Prozess übernommen, wobei diese Leistungen an den Gegner des Rechtsstreits gezahlt werden. Strafkautionen werden ebenfalls in Form eines Vorschusses übernommen.

Dennoch bietet die Rechtsschutzversicherung keinen allgemeinen Schutz vor jeglichen Rechtsfällen, denn nicht alle lassen sich versichern. Andere wiederum sind mit Einschränkungen verbunden. Häufig sind die folgenden Rechtsfälle von einer Versicherungsleistung ausgeschlossen:

    • Streitigkeiten gegen die eigene Gesellschaft
    • Streitigkeiten mit Sozialversicherungen
    • Werkverträge an Liegenschaften
    • Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten
    • kein Schutz für leitende Angestellte

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen entsprechenden Schutz für die oben genannten Fälle nur gegen Aufpreis oder schränken die Deckung generell ein. Wichtiger Punkt: Die Wahl des Anwalts ist selten frei, die meisten Versicherungsanbieter geben einen Anwalt vor oder stellen strenge Bedingungen für die Auswahl. Zudem sind viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht abgedeckt.

Tritt eine Rechtsstreitigkeit ein, wird zuerst die Rechtsschutzversicherung über den Fall informiert. Sie gibt Informationen über die weitere Vorgehensweise, gibt einen Anwalt vor bzw. sichert sie die Kostenübernahme für die Beauftragung eines Anwalts zu. Ebenfalls wichtig: Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, kann kein Rechtsstreit gegen einen der Versicherten angestrebt werden.

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