Glossar Hypotheken
Im Folgenden erklären wir Ihnen die 50 wichtigsten Begriffe rund um Hypotheken. So können Sie bei einer Beratung mitreden und verstehen die Fachbegriffe, die der Berater zur Darstellung seiner Offerte anwenden wird
1. Alleineigentum
Das Alleineigentum ist eine mögliche Eigentumsform beim Hauskauf. Es wird nur ein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, was auch bei Ehepaaren möglich ist.
2. Amortisation
Damit ist die teilweise oder vollständige Tilgung einer Hypothek gemeint. Sie erfolgt üblicherweise mit der Zinszahlung und soll innerhalb von 15 Jahren, spätestens aber mit dem Eintritt ins Rentenalter abgeschlossen sein.
3. Ablösen der Hypothek
Das Ablösen der Hypothek ist gleichzusetzen mit der Kündigung und der Weiterführung derselben bei einem anderen Anbieter. Meist ist damit eine Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.
4. Baukredit
Der Baukredit ist keine Hypothek, wird aber nach dem Abschluss der Bauarbeiten in eine solche umgewandelt Bei einem Neubau darf der Baukredit erst genutzt werden, wenn die Eigenmittel aufgebraucht sind.
5. Belehnung
Ein Hypothekargeber finanziert meist nur bis maximal 80 Prozent der Liegenschaft, bei Vorliegen von Zusatzsicherheiten ist eine höhere Belehnung möglich.
6. Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge zur Übernahme der Zahlungsverpflichtungen, falls der Hauptschuldner diesen nicht mehr nachkommt.
7. Cap
Als Cap wird eine Zinsobergrenze bezeichnet, die zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart worden ist. Ein Cap gibt es nur bei einer variablen Verzinsung wie bei der Libor-Hypothek.
8. Direkte Amortisation
Das Gegenteil der indirekten Amortisation meint das regelmässige Abzahlen der Hypothek in Tranchen an die Bank. Die Hypothekarschuld wird gleichmässig gemindert, die Steuerbelastung steigt dadurch.
9. Dritte Säule
Jeder Schweizer zahlt immer in die erste Säule ein, jeder Erwerbstätige in die zweite Säule. Die Vorsorge über die 3. Säule ist freiwillig und wird privat vorgenommen. Sie spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle.
10. Eigenkapital
Für den Kauf einer Liegenschaft müssen mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorliegen. Dieses kann aus verschiedenen Quellen stammen, wenigstens 10 Prozent davon dürfen nicht aus der 2. Säule kommen.
11. Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümern von Immobilien zugerechnet wird. Dieser Anteil muss versteuert werden.
12. Eigentumsform
Die Eigentumsform wird im Grundbuch eingetragen und kann auf Allein-, Mit- oder Gesamteigentum lauten. Dies ist vor allem wichtig, wenn Ehepaare eine Immobilie erwerben.
13. Erste Hypothek
Diese wird bis zum maximalen Belehnungswert von 65 Prozent gewährt und sie kann ohne eine feste Laufzeitgrenze vereinbart werden. Dennoch muss sie nach einer bestimmten Anzahl an Jahren getilgt sein.
14. Familienhypothek
Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Hypothek, die nur von wenigen Kreditinstituten angeboten wird. Es gibt hier einen Rabatt auf die Zinssätze, wobei dieser Rabatt zeitlich begrenzt ist.
15. Festhypothek
Die Festhypothek läuft über einen festen Zeitraum, der bis zu 20 Jahre betragen kann. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
16. Forward-Hypothek
Diese Hypothek wird im Voraus geschlossen und kann bis zu 24 Monate vor ihrem eigentlichen Beginn vereinbart werden. Dies ist meist mit einer Gebühr verbunden.
17. Gesamteigentum
Durch eine Erbengemeinschaft oder durch den Ehevertrag können mehrere Eigentümer an einer Immobilie vorhanden sein. Sie sind untereinander gleichberechtigt in Rechten und Pflichten.
18. Grundpfandbrief
Hierbei rechnet der Gläubiger einen Schuldbrief als Grundpfand an und wird damit zum berechtigten Eigentümer des Sicherheitsgegenstandes.
19. Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um ein Pfandrecht an einer Liegenschaft. Meist wird der Begriff aber synonym für den Kredit oder für das Darlehen verwendet.
20. Hypothekargeber
Der Anbieter einer Hypothek ist der Hypothekargeber. Dabei kann es sich um eine Bank, um Versicherungen oder Pensionskassen handeln.
21. Hypothekarmodell
Es gibt die Festhypothek, die variable und die Libor-Hypothek, alle drei Hypothekararten werden in der Schweiz gleichberechtigt angeboten.
22. Hypothekarzins
Damit sind alle Kosten gemeint, die mit der Hypothek in Zusammenhang stehen und die durch den Hypothekennehmer zu zahlen sind.
23. Hypothekenrechner
Hier auf neotralo.ch nutzen Sie einen Hypothekenrechner, mit dem Sie den besten Anbieter für Ihr Finanzierungsvorhaben einer Immobilie finden.
24. Immobilienbewertung
Der Hypothekargeber schätzt eine Immobilie und legt den Wert unabhängig vom Kaufpreis fest. Dieser Wert ist Basis für die Berechnung von Tragbarkeit und Belehnung.
25. Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation wird die Rückzahlung der Hypothek über die Säule 3a vorgenommen, die Hypothekensumme wird während der Laufzeit nicht geringer.
26. Kalkulatorischer Zinssatz
Dieser wird für die Berechnung der Tragbarkeit herangezogen und beläuft sich meist auf fünf Prozent. Es handelt sich um einen historischen Durchschnitt.
27. Kaufpreis
Der Kaufpreis einer Immobilie ist der Wert, auf den sich Verkäufer und Käufer geeinigt haben. Er kann vom Verkehrswert abweichen.
28. Laufzeit
Die Laufzeit wird für jede Hypothek festgelegt und kann bis max. 25 Jahre gehen. Der vereinbarte Zinssatz bleibt über die festgelegte Laufzeit gleich.
29. Libor-Hypothek
Diese Form der Hypothek legt einen Libor-Satz zugrunde, der regelmässig angepasst wird. Meist erfolgt diese Anpassung quartalsweise.
30. Minergie
Als Minergie bezeichnen Fachleute den Energiestandard, der für sogenannte Niedrigenergiehäuser erreicht wird. Eine Verbesserung der Minergie bringt steuerliche Vorteile.
31. Miteigentum
Mindestens zwei Eigentümer teilen sich die Liegenschaft bzw. das Eigentum daran. Es kann verschiedene Eigentumsquoten geben, die im Grundbuch festgehalten werden.
32. Nebenkosten
Die Nebenkosten sind für die Tragbarkeitsrechnung wichtig und bezeichnen die Kosten, die neben den Hypothekarzinsen berücksichtigt werden müssen. Sie werden mit 1 % des Liegenschaftswertes im Jahr angenommen.
33. Neuhypothek
Eine Neuhypothek ist die Hypothek, die beim Kauf einer Liegenschaft aufgenommen wird. Ihr Gegenstück ist die Anschlussfinanzierung, die die Fortführung einer bestehenden Hypothek bezeichnet.
34. Nutzniessung
Als Nutzniessung wird das im Grundbuch einzutragende Recht, eine Liegenschaft wie Eigentum zu behandeln, bezeichnet.
35. Objektwert
Der Objektwert ist nicht mit dem Kaufpreis identisch bzw. kann er von diesem abweichen. Der Begriff ist synonym für den Verkehrswert zu verwenden.
36. Offerte
Als Offerte gelten unverbindliche Angebote seitens der Hypothekargeber. Sie beinhaltet das gewählte Hypothekarprodukt sowie den angebotenen Zinssatz.
37. Online-Hypothek
Der Kunde muss nicht persönlich bei einem Berater in der Bank erscheinen, sondern kann die Hypothek online abschliessen. Es ist möglich, die gesamte Transaktion telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln.
38. Online-Hypothekarverlängerung
Kunde und Berater treffen sich nicht persönlich, sondern die Verlängerung der Hypothek findet online statt.
39. Pensionskasse
Damit ist die Altersvorsorge für Erwerbstätige gemeint, hier müssen alle Schweizer Erwerbstätigen einzahlen. Das Guthaben aus der zweiten Säule ist nicht für die Sicherung einer Hypothek geeignet.
40. Richtzins
Der Richtzins ist auch als Schaufensterzins bekannt und meint den angebotenen Hypothekarzinssatz für eine feste Laufzeit. Er ist oft noch verhandelbar.
41. Rollover-Hypothek
Der Name dieser Art von Hypothek ist nur ein anderer für die Libor-Hypothek. Zur Erklärung bitte unter diesem Begriff nachschauen.
42. Schuldbrief
Der Schuldbrief wird bei der Ausgabe der Hypothek erstellt und im Grundbuch vermerkt. Er steht für das Grundpfandrecht, welches sich der Hypothekargeber gesichert hat.
43. Saron
Der Saron soll den Libor ablösen und gilt als Referenzzinssatz. Der Preis dafür wird über eine spezielle Plattform bei der Schweizer Börse ermittelt.
44. Tragbarkeit
Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Bruttoeinkommen und den fortlaufenden Kosten bei einer Finanzierung von Immobilien.
45. Tragbarkeitsrechner
Damit lassen sich bereits im Vorfeld die Tragbarkeit sowie das nötige Einkommen des künftigen Hypothekarnehmers ermitteln.
46. Unterhaltskosten
Dies sind die Kosten, die für die Instandhaltung der Liegenschaft nötig sind. Sie werden mit 0,4 Prozent des Kaufpreises bei der Kalkulation von Hypotheken angenommen.
47. Überbelehnung
Es ist eine Belehnung der Immobilie von mehr als 80 Prozent möglich, wenn weitere Sicherheiten eingebracht werden. Diese stammen meist aus der 3. Säule.
48. Variable Hypothek
Sie ist flexibel und bietet keine vordefinierte Laufzeit. Die Kündigungsfrist ist mit drei bis sechs Monaten vergleichsweise kurz.
49. Vorfälligkeitsentschädigung
Diese wird fällig, wenn eine Hypothek vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der restlichen Laufzeit und dem derzeitigen Wiederanlagezins.
50. Verlängerung
Die Hypothek kann verlängert werden, was bei einem anderen Anbieter oder beim bisherigen Hypothekargeber möglich ist. Ein Vergleich über unseren Hypothekenvergleich zeigt, was im Einzelfall die bessere Alternative ist.
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