Und tschüss! So trennen Sie sich von der alten Autoversicherung

Und tschüss! So trennen Sie sich von der alten Autoversicherung

Der nächste Prämienbescheid ist eingetroffen und die Entscheidung steht fest: Es wird eine neue Autoversicherung gesucht, die günstiger ist! Nun gilt es, sich von der alten Versicherung zu trennen, wobei unter anderem auf die Kündigungsfrist zu achten ist. Doch auch in anderen Fällen als nur bei einer Prämienerhöhung kann die Kündigung der Versicherung nötig werden.

Bitte bei der geplanten Kündigung beachten

Um überhaupt kündigen zu können, müssen einige Punkte geklärt sein. Wann ist die Kündigung möglich, welche Fristen sind einzuhalten? Die aktuelle Versicherungspolice nennt alle relevanten Daten, die Kündigungsbestimmungen sind detailliert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Teilweise gibt es einen Anhang („Besondere Bedingungen“), der ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Bei einer regulären Kündigung müssen meist drei Monate als Frist eingehalten werden, der genaue Zeitraum ist in der Versicherungspolice genannt. Wichtig: Um diese Frist einzuhalten, genügt es nicht, die Kündigung rechtzeitig in den Briefkasten zu werfen. Sie muss vielmehr bis Fristablauf bei der Versicherung eingegangen sein, muss somit schon einige Tage vorher versendet werden. Wer die Frist verpasst, muss den Versicherungsvertrag meist für ein weiteres Jahr bezahlen, denn der Vertrag verlängert sich automatisch.
Und noch ein wichtiger Punkt: Der Vertrag muss unbedingt schriftlich gekündigt werden! Ein Anruf oder eine E-Mail ist nicht ausreichend. In dem Schreiben sollten die folgenden Punkte erwähnt sein:

    • Schreiben wird als „Kündigung“ bezeichnet
    • Datum des Wirksamwerdens
    • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
    • Vertragsnummer

In diesen Fällen ist die Kündigung der Autoversicherung möglich

Die Kündigung ist nur möglich, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Diese beträgt meist drei Monate zum Vertragslaufzeitende, kann jedoch auch variieren. In jedem Fall ist eine reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrags möglich, ehe sich dieser wieder selbst verlängert.

Ist ein Schaden gemeldet worden, ist die Kündigung der Versicherung ebenfalls möglich. Allerdings kann hier sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Für die Versicherung gilt aber, dass die Kündigung spätestens mit der Zahlungsleistung zu dem Schaden beim Versicherten eingehen muss. Der Versicherte selbst kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von der Zahlung der Versicherung erfahren hat (meist durch die erfolgte Buchung auf dem Konto), kündigen. Die Prämie, die noch bis Jahresende gilt, wird zurückerstattet. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die Kündigung direkt im ersten Jahr der Versicherung oder nach einem Totalschaden des Pkw stattfindet. Die nicht verbrauchte Prämie verfällt dann und wird nicht zurückgezahlt.

Wurden die Prämien erhöht, kann der Versicherte ebenfalls von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch machen. Hierbei gelten auch die Kündigungsfristen meist nicht bzw. sind auf vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung verkürzt. Erhöht sich die Prämie, weil der Fahrzeughalter selbst eine Anpassung in den Versicherungsbedingungen gewünscht hat, gilt das Recht auf ausserordentliche Kündigung wegen Prämienerhöhung aber nicht.

Wurde das Fahrzeug gewechselt, kann der Versicherte ebenfalls die bisherige Versicherung kündigen. Nun kann ein neuer Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug abgeschlossen werden, was nicht zwingend bei der bisherigen Versicherung der Fall sein muss. Auch eine andere Versicherungsgesellschaft kann ausgewählt werden. Die Prämien, die bisher nicht verbraucht wurde, können zurückverlangt werden.

Fazit: Ausstieg aus dem Autoversicherungsvertrag möglich

Der Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag ist möglich, allerdings müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Das gilt vor allem für die reguläre Kündigung, die häufig mit einer Frist von drei Monaten möglich ist. Wer die Frist verpasst, muss damit leben, dass sich die Versicherung um ein weiteres Jahr verlängert. Ausserordentliche Kündigungen sind aber aufgrund einer Schadensregulierung sowie einer Erhöhung der Prämien möglich. Die Kündigung ist unbedingt schriftlich bei der Versicherung einzureichen, sie sollte als Einschreiben übergeben werden. So ist sichergestellt, dass das Schreiben nicht „verloren“ gegangen ist und wirklich rechtzeitig an den Empfänger übermittelt wurde.

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Unfall im Ausland: Das müssen Versicherte wissen

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Ein Urlaub im Ausland? Eine Dienstreise oder ein Wochenendausflug? Wenn diese Fahrten mit dem Auto anstehen, sollte rechtzeitig über den Versicherungsschutz nachgedacht werden. Denn dieser muss unbedingt vollständig sein, wenn die Reise ansteht. Wichtig zu wissen: Geht es um Rechtsfragen bei einem Unfall, zählt immer das Recht des Landes, in dem er auch passiert ist. Das heisst, wenn ein Schweizer einen Unfall in Österreich baut, gilt das Recht in Österreich. Ansprüche müssen demzufolge dann auch in Österreich eingeklagt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist daher sinnvoll.

Im Ausland bitte mitnehmen

„Ich packe meinen Koffer und nehme mit …“ An das beliebte Kinderspiel kann auch bei den Vorbereitungen einer Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gedacht werden, denn es gibt einige Dinge, die auf keinen Fall vergessen werden dürfen. Ganz wichtig ist das Pannendreieck, das in den meisten Ländern Europas vorgeschrieben ist. Ausserdem ist eine Warnweste mitzuführen, denn diese erhöht die Sichtbarkeit von Personen auf den Strassen bzw. am Strassenrand. Es dient somit der eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, die eine reellere Chance bekommen, eine Person zu sehen.

Des Weiteren sollte ein Europäisches Unfallprotokoll mitgeführt werden, das alle nötigen Daten und Angaben enthält, die bei einem Unfall aufgenommen werden müssen. Kam es nur zu einem Blechschaden und sind folglich keine Personen verletzt worden, ist der Unfallrapport der Polizei nicht mehr nötig. Das Europäische Unfallprotokoll genügt, es muss allerdings vollständig ausgefüllt und auch von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Sprachliche Probleme treten nicht auf, wenn das Protokoll für das Zielland passend ausgewählt wird. Der Grund: Es ist in mehreren Sprachen erhältlich und kann daher individuell angepasst werden. Erhältlich ist das Formular bei der Autoversicherung oder direkt bei der Polizei.
Tipp: Die eigenen Daten können auch schon zu Hause eingetragen werden. Wird das Protokoll nicht benötigt – umso besser! In allen anderen Fällen ist es damit bereits vorbereitet.

Wenn ein Unfall passiert

Generell sollten sich Reisende gründlich über die Gesetzmässigkeiten in dem Land, in das sie einzureisen gedenken, informieren, damit es im Schadensfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt. Zudem sollte der eigene Versicherungsschutz unbedingt überprüft werden, denn nicht jede Versicherung deckt auch einen Schaden, der im Ausland entstanden ist. Dies betrifft zum einen den Schaden selbst, zum anderen die benötigte Deckungshöhe, die variieren kann.
Sollte es zu einem Unfall kommen, ist die Vorgehensweise wie folgt:

    1. Ruhe bewahren
      Sofern Sie selbst nicht verletzt sind, gilt es nun, ruhig zu bleiben und alles Weitere in die Wege zu leiten.

    2. Unfallstelle sichern
      Ganz wichtig: Das Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen! So werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt und können sich darauf einstellen, eine Unfallstelle zu passieren. Ausserdem ist der Warnblicker zu setzen. Je nach Situation muss Erste Hilfe geleistet werden, meist muss die Polizei gerufen werden. Dies gilt in jedem Fall, wenn Personen verletzt wurden oder wenn sich der Unfallbeteiligte nicht kooperativ zeigt bzw. das Unfallprotokoll nicht ausfüllen oder unterzeichnen möchte.

    3. Wichtige Punkte festhalten
      Ob im Unfallprotokoll oder selbst auf einer Liste: Die wichtigsten Punkte zum Unfall müssen unbedingt festgehalten werden, denn sie lassen sich später meist nicht mehr nachvollziehen oder sind gar gänzlich unbekannt. Dazu gehören zum Beispiel der Name und die Anschrift des Unfallgegners sowie weiterer Beteiligter, auch die Namen und die Anschrift von Zeugen werden notiert. Versicherungsdaten werden ausgetauscht, wobei die Internationale Versicherungskarte am besten einfach per Smartphone abfotografiert wird. Angaben aus dem Fahrzeugausweis des Unfallgegners sind ebenso wichtig, hier sind unter anderem Fahrzeughalter und Fahrgestellnummer zu notieren. Der Unfallort muss genannt werden, ausserdem ist die Beschreibung des Unfallhergangs wichtig. Wurde die Polizei gerufen, wird der Name des zuständigen Beamten aufgeschrieben, des Weiteren sollte die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle notiert werden.

    4. Keine Haftung anerkennen
      Unterschrieben wird vor Ort nur das Europäische Unfallprotokoll (wenn es in deutscher Sprache vorliegt), niemals ein ausländisches Protokoll oder eine handschriftliche Notiz, die den Ausschluss der Haftung erklärt.

Fazit: Reise ins Ausland gut vorbereiten

Soll die Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gehen, sollten sich Versicherte gut vorbereiten. Was sagt die Versicherungspolice über Haftung und Deckung? Ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung vorhanden (wenn nicht, unbedingt abschliessen!)? Bei einem Schaden sollte Ruhe bewahrt werden, auf keinen Fall ist eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Notfalls bitte immer auf die Polizei warten!

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Kostenunterschiede bei gleicher Leistung: Schweizer, wechselt doch einfach!

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Autoversicherungen ähneln sich meist in ihren Leistungen. Hier werden ein paar Zugeständnisse mehr gemacht, dort hingegen werden einige Schäden nicht übernommen. Doch im Grossen und Ganzen bleiben die Leistungen ähnlich. Dennoch gibt es hohe Preisunterschiede bei den Anbieter. Das Verblüffendste aber sind die Versicherten selbst, die zwar angeben, gern wechseln zu wollen, dies aber nur in den seltensten Fällen wirklich machen.

Viele wollen wechseln, wenige tun es

Alljährlich kommt der Bescheid der Autoversicherung ins Haus geflattert und zeigt an, dass die Prämien (wieder einmal) erhöht werden. Die wenigsten Autobesitzer, die ihr langjährig geliebtes Fahrzeug auch weiterhin fahren wollen, werden mit günstigen Prämien bei ihrer bisherigen Versicherung belohnt. Günstiger wird es meist nur, wenn ein neues oder jüngeres Fahrzeug zugelassen und versichert werden soll. Spätestens, wenn die betroffenen Versicherten das Schreiben in der Hand halten, verspüren sie den Wunsch, die Autoversicherung zu wechseln. Es muss doch auch bessere Anbieter geben! Genau die gibt es auch, doch letzten Endes macht sich die Bequemlichkeit vieler Schweizer breit und setzt sich durch. Die paar Franken mehr werden bezahlt, der gröbste Ärger ist verflogen – und taucht spätestens im nächsten Jahr zur selben Zeit wieder auf.

Vergleich zeigt: Hohe Preisunterschiede machen einen Wechsel nötig

Die Differenz zwischen den Prämien der einzelnen Autoversicherer ist gross, wie der Vergleich zeigt, den die NZZ am Sonntag 28. August 2021 veröffentlichte. Bis zu 60 Prozent können die Unterschiede betragen, wenn man den Anbieter mit den besten Konditionen (Postfinance) und die teuersten Verträge (Allianz und Generali) miteinander vergleicht. Als Basis wurde hier ein Schweizer genommen, männlich, 35 Jahre alt und Eigentümer eines Mittelklassewagens. Bei der günstigsten Versicherung soll er 575 Franken im Jahr zahlen, bei den teuersten hingegen mehr als 900 Franken.

Noch augenscheinlicher werden die Unterschiede, wenn ein Schweizer mit ausländischem Pass ein Auto versichern möchte. Hier allerdings sind auch die günstigsten Anbieter weitaus teurer, die Unterschiede zeigen sich eher beim Vergleich einer Person mit Schweizer und einer Person mit ausländischem Pass. Zwischen 400 und 600 Franken im Jahr muss der Schweizer mit ausländischem Pass bezahlen.

Die Preisunterschiede zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist, mindestens einmal im Jahr einen Preisvergleich vorzunehmen und sich dann nicht nur zu überlegen, dass ein Wechsel beim Sparen helfen würde, sondern auch wirklich zu wechseln. Warum die Schweizer so „wechselfaul“ sind, zeigen die Vergleiche und Studien allerdings nicht. Ausgegangen wird von einem Anteil von gerade einmal fünf Prozent der Versicherten, die am Ende wirklich wechseln und dies nicht nur vorhaben.

Fazit: Der Wille ist da, mehr aber auch nicht

In jedem Jahr schimpfen die Schweizer über Erhöhungen der Prämien, wenn sie bei ihrer Versicherung bleiben. Lassen sie in neues Fahrzeug zu und wollen dafür eine Haftpflichtversicherung abschliessen, stehen sie freilich nicht vor dem Problem, denn die Prämien für neu zugelassene Fahrzeuge sind seit Jahren im Sinken begriffen. Ansonsten ist festzustellen, dass es beim Schimpfen bleibt, denn wirklich wechseln möchte nur ein kleiner Anteil der Versicherten. Ob es an dem Aufwand liegt, einen Vergleich der Anbieter zu betreiben und sich aktiv mit dem Wechsel auseinandersetzen zu müssen, oder ob andere Gründe für die Wechselunwilligkeit vorliegen, ist jedoch nicht bekannt.

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Nach Schadensregulierung: Darf die Autoversicherung nach Schadensregulierung den Vertrag kündigen?

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Ein Fallbeispiel: Autofahrer Meyer hat drei Schäden an seinem Auto verursacht. Er ist zum einen auf dem Parkplatz an einem anderen Auto entlang gestreift, hat zum anderen an der Ampel zu spät gebremst und ist dem Vordermann ins Heck gefahren. Der dritte Schaden ergab sich durch eine Unachtsamkeit in Bezug auf die Vorfahrt eines anderen Pkw. Nun hat die Versicherung die Kündigung geschickt und Herr Meyer fragt sich: Darf die das?

Autoversicherung darf einem Versicherten kündigen

Der Fall von Herrn Meyer ist ein Einzelfall, nicht umsonst wird vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags gern gefragt, ob die vorherige Versicherung durch den Versicherten selbst oder durch die Versicherung gekündigt worden ist. Im Schadensfall übernimmt die Autoversicherung die Schäden und zahlt in der Regel anstandslos. Doch danach hat sie das Recht, den Vertrag aufzulösen. Allerdings gibt es für diese Kündigung eine Frist: Sie muss spätestens dann erfolgen, wenn auch die Zahlung zur Schadensregulierung erfolgt. Die Prämie, die für das laufende Versicherungsjahr bereits bezahlt wurde, wird zurückgerechnet und erstattet. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwischen zwei und vier Wochen, innerhalb dieser Zeit muss der (ehemalige) Versicherte eine neue Assekuranz gefunden haben. Bis dahin ist das Auto aber noch versichert.

Verschiedene Faktoren führen zur Kündigung

Es gibt keine eindeutige Regelung, nach der klar ist, wann genau die Kündigung durch die Versicherung vorgenommen wird. Fakt ist aber, dass dies meist nicht nach einem einzelnen Schaden passiert, sondern dass die Versicherung schon häufiger in Anspruch genommen wurde. Hierbei gibt es aber keine feste Zahl, die die Versicherer nennen und ab der eine Kündigung denkbar ist. Manche reagieren schon nach einem einzelnen Schadensfall in dieser Art, andere wiederum warten mehrere Schäden ab, ehe sie für den Versicherten negativ reagieren.

Eine kulante Autoversicherung wird immer versuchen, zuerst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eventuell wird eine sogenannte Vertragssanierung vorgeschlagen, bei der der Versicherungsvertrag angepasst wird. Vielleicht wird eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, teilweise werden auch bestimmte Schäden gänzlich von einer Leistung ausgeschlossen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, kann auch ein Ombudsmann hinzugerufen werden. Ist die Einigung immer noch nicht möglich, bleibt allerdings meist nichts anderes übrig, als den Vertrag aufzulösen bzw. zu kündigen.

Eine neue Versicherung als Problem

Dass Versicherungen vor Abschluss eines Vertrags fragen, ob die vorige Versicherung selbst gekündigt wurde oder ob der Versicherer den Vertrag beendet hat, kommt nicht von ungefähr. Keine Assekuranz möchte wahrscheinlich kostenintensive Versicherte führen. Es kann sich daher als durchaus schwierig gestalten, eine neue Autoversicherung abzuschliessen. Ist dann eine gefunden worden, kann diese sehr teuer werden, denn viele Versicherer sichern das Risiko einer möglichen Schadensforderung durch höhere Prämien ab. Frei nach dem Motto: Was man hat, das hat man! Wer mehr einnimmt, kann demzufolge auch mehr ausgeben. Doch nicht alle Versicherungen agieren in dieser Art und Weise, daher ist es häufig sinnvoll, einen unabhängigen Versicherungsbroker zu beauftragen. Er bringt zum einen die nötige Erfahrung mit, zum anderen kennt er Möglichkeiten, um über Rabatte eine möglicherweise zu hohe Prämie zu drücken.

Fazit: Viele Schäden und die Versicherung kann kündigen

Auch wenn viele Autobesitzer es nicht glauben können: Die Autoversicherung kann tatsächlich gekündigt werden, wenn mehrere Schäden gemeldet und beglichen werden. Meist flattert mit der letzten Zahlung auch die Kündigung ins Haus. Diese ist rechtens und erschwert die Suche nach einem neuen Versicherer enorm. Der Grund ist einfach: Viele Versicherer wollen niemanden in ihrem Reihen, der offensichtlich hohe Kosten verursacht. Nur durch ein intensives Vergleichen und Filtern von Angeboten lässt sich dann noch eine günstige Versicherung finden.

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Bewegung bei der Autoversicherung: Prämien weiter im Sinkflug

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Vergleichen bei der Autoversicherung ist heute wichtiger denn je. Denn: Die Prämien der einzelnen Versicherer sinken seit einigen Jahren immer weiter. Allerdings nicht bei allen und wer seiner Versicherung treu bleibt und brav die Prämien weiterzahlt, kann durchaus einige Hundert Franken mehr im Vergleich zu einer günstigen Autoversicherung bezahlen.

Prämien der Autoversicherung gehen weiter nach unten

Immer mehr Anbieter für Autoversicherungen, immer niedrigere Prämien: So kann das Fazit nach einer Betrachtung der durchschnittlichen Prämien lauten. Wer die letzten drei Jahre miteinander vergleicht, kann feststellen, dass die Prämien um rund 15 Prozent (teilweise noch mehr) gesunken sind. Damit ist der Druck auf die Versicherer zwar hoch, doch nicht alle ergeben sich dem Preiskampf. Nicht wenige verharren auf ihren hohen Prämien und machen damit das Feld frei für die Direktversicherer, die hohe Margen für niedrige Prämien anbieten. Es ist durchaus auffällig, dass immer noch neue Anbieter auf den Markt drängen. Dank moderner Internetangebote und einer schlanken Verwaltung ist es ihnen möglich, günstige Prämien für die Autoversicherung anzubieten.

Interessant ist dabei, dass sich die einzelnen Fahrzeugklassen teilweise stark unterscheiden. Die Fahrzeuge, die der oberen Mittelklasse zugeordnet werden, können aktuell besonders günstig versichert werden – einen guten Versicherungsvergleich natürlich vorausgesetzt. Auch die Vollkaskoversicherung ist für diese Fahrzeuge günstiger möglich als für viele andere, die einen deutlich niedrigeren Neuwert haben. So verzeichnen die Fahrzeuge der Mittelklasse sowie die Kleinwagen eher geringe Prämienrückgänge, sodass sich hier die Versicherten nicht ganz so viel sparen lässt. Was natürlich nicht bedeuten soll, dass das Sparen hier nicht möglich ist! Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind aber geringer, daher ist der Vergleich aufwendiger.

Darum sind die Prämien gesunken

Was ist nun die Erklärung dafür, dass die Prämien für Autoversicherungen in den letzten drei Jahren nach unten gegangen sind? Experten gehen davon aus, dass vor allem der gewachsene Konkurrenzdruck massgeblich an den Prämiensenkungen beteiligt ist. Auf der einen Seite stehen die Autobesitzer, die immer mehr Möglichkeiten haben (und diese auch nutzen), um sich Informationen einzuholen. Sie vergleichen genauer und wechseln dann eben doch zum günstigeren Anbieter. Auf der anderen Seite machen sich auch die Versicherungsanbieter die digitalen Möglichkeiten zunutze und wickeln Schadensfälle digital ab. Sie brauchen weniger Personal, die gesamte Verwaltung wird verschlankt. Das wiederum bedeutet geringere Kosten und die Möglichkeit, einen Teil der Kosteneinsparungen an die Versicherten weiterzureichen. Die Versicherten wiederum freut’s und die entsprechenden Anbieter verzeichnen höhere Wachstumsraten.

Viele Versicherer bieten ihre Produkte gar nur noch über das Internet an und haben sich voll und ganz der Digitalisierung verschrieben. Das erleichtert die Arbeit ungemein, alles ist automatisch möglich. Auch an dieser Stelle bedeutet das, dass weniger Personal benötigt wird. Die wenigen Mitarbeiter sind zum Teil sogar seit mehr als einem Jahr im Home Office, was wiederum die Bürokosten senkt.

Noch ein Grund könnte für die sinkenden Prämien verantwortlich gemacht werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Menschen weitaus weniger mit dem Auto unterwegs gewesen. Das hatte zur Folge, dass auch weniger Unfälle passiert sind und somit eine geringere Anzahl an Schäden reguliert werden musste. Die Versicherer haben nicht alles als Reingewinn verbucht, sondern sind damit in der Lage, die Prämien für die Versicherten zu senken. Ob sich dieser Grund auch in naher Zukunft fortsetzen wird, bleibt allerdings zweifelhaft, denn die Mobilität der Menschen ist längst wieder auf Vor-Corona-Niveau.

Fazit: Günstigere Prämien in der Autoversicherung möglich

Wer sparen will, muss die Autoversicherung alljährlich vergleichen und am besten zum günstigsten Anbieter wechseln. Nie war es einfacher, einen günstigen Versicherer zu finden, denn die Prämien befinden sich bei fast allen Versicherungen im Sinkflug. So gilt es, Jahr für Jahr einen Vergleich vorzunehmen und zu dem Anbieter zu wechseln, der zum Beispiel aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und wegen weiterer Kosteneinsparungen Letztere an den Versicherten weitergeben kann.

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Gerade Führerscheinneulinge wollen sich ins Auto setzen und einfach losfahren. Oder jemand ist zu Besuch und ist nicht mit dem Auto angereist: Schnell das Auto vom Gastgeber leihen und den geplanten Ausflug unternehmen! Allerdings sollte nicht nur eine Bewilligung vom Fahrzeugeigentümer mitgeführt werden, sondern auch die Frage der Versicherung geklärt sein.

Gelegentliche Fahrten richtig abgesichert

Ups: Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es geschehen! Das Auto bremst erst beim Anstossen des vorderen Wagens an der Ampel. Der Schaden ist zwar klein, doch es muss die Frage geklärt werden, wer diesen jetzt übernimmt. Der Fahrzeugeigentümer oder der Fahrer? Die Antwort ist einfach: Der Unfallverursacher muss auch für den Schaden aufkommen. Alles ist gut, wenn dieser eine private Haftpflichtversicherung sein eigen nennt, denn hier kann das „Lenken fremder Motorfahrzeuge“ abgesichert werden. Eine solche Privathaftpflichtversicherung wird meist als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen. Experten bezeichnen diese Absicherung auch als „Fremdlenkerversicherung“. Bei entsprechender Gestaltung der Versicherung übernimmt diese folgende Kosten:

    • Reparaturkosten
    • Selbstbehalt
    • allfälliger Bonusverlust des Fahrers

Regelmässige Fremdlenker müssen sich anders versichern

Das oben Genannte bezieht sich nur darauf, wenn ein Fahrer gelegentlich mit einem Fremdfahrzeug unterwegs ist. Wenn er oder sie jedoch regelmässig mit einem Leihwagen fährt, ist der kleine Zusatz der Fremdlenkerversicherung nicht mehr ausreichend. Die Versicherungen gehen von einer Regelmässigkeit aus, wenn die Fahrzeugausleihe an mindestens 25 Tagen im Jahr stattfindet. Ausserdem gilt die Fremdlenkerversicherung nicht, wenn ein Fahrzeug von einem Mitbewohner aus demselben Haushalt geliehen wird. Dabei spielt die Anzahl der Tage auch keine Rolle.

Wichtig für Fremdlenker: Der Eigentümer des Fahrzeugs kann seinen Schaden gegenüber dem Fremdlenker geltend machen, das heisst, dieser haftet voll dafür. Eine separate Versicherung ist daher unbedingt zu empfehlen. Die versicherungstechnische Seite sieht dann so aus:

Bei vorliegender Vollkaskoversicherung für das ausgeliehene Fahrzeug übernimmt diese die Schäden an dem betreffenden Auto. Der Selbstbehalt und der allfällige Bonus werden dem Fahrzeughalter zulasten gelegt, doch dafür haften muss der Fremdlenker. Eine Fremdlenkerversicherung ist hier wichtig, um finanziell nicht belangt zu werden.
Deutlich teurer wird es aber, wenn nur eine Haftpflichtversicherung mit eventuell zusätzlicher Teilkasko abgeschlossen wurde. Auch hier gilt: Eine separate Versicherung ist als Sicherheit unbedingt zu empfehlen! Dennoch: Auf den Unfallverursacher und den Führer des geliehenen Fahrzeugs kommen in jedem Fall Kosten zu, denn auch eine Fremdlenkerversicherung verlangt in der Regel eine Selbstbeteiligung. Diese wird oft auf 500 Franken festgesetzt.

Fazit: Gut abgesicherte Fremdlenker

Hier noch einmal alles Wichtige zusammengefasst: Wer gelegentlich ein Fahrzeug leiht und mit diesem unterwegs ist (an weniger als 25 Tagen im Jahr), kann in der Privathaftpflichtversicherung den Zusatz zum „Lenken fremder Fahrzeuge“ aufnehmen lassen. Bei regelmässiger Fremdnutzung aber (ab 25 Tagen im Jahr) sollte eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug vorliegen.
Wer hingegen ein Auto mietet, sollte eine Reiseversicherung abschliessen, die auch eine Assistance-Deckung aufweist. Diese ist allerdings auch oft mit einem Selbstbehalt ausgestattet. Eine in der Privathaftpflichtversicherung integrierte Fremdlenkerversicherung deckt Schäden an einem gemieteten Auto nicht ab!

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, damit das neue Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Und dann? Die meisten Autobesitzer ärgern sich alljährlich über die hohe Prämie, doch sind letzten Endes zu bequem, um an einen Wechsel der Versicherung zu denken. Wer aber Geld sparen möchte, kann die Autoversicherung nicht einfach weiterlaufen lassen, sondern muss Angebote vergleichen und einen rechtzeitigen Wechsel ins Auge fassen.

Die häufigsten Fehler, die die Autoversicherung teuer werden lassen

Die folgende Übersicht zeigt, an welcher Stelle Autobesitzer besonders häufig Fehler machen und dies mit einem Aufpreis bei der Autoversicherung bereuen:

    • Bei der Versicherung bleiben
      Wir haben es schon erwähnt: Wer immer treu bei seiner Versicherung bleibt, muss damit rechnen, dass das teuer wird. Die meisten Versicherer erhöhen Stück für Stück die Prämien, sodass diese jedes Jahr ein wenig höher ausfallen. Wer da nicht vergleicht und zu einem günstigeren Anbieter wechselt, muss in Kauf nehmen, deutlich mehr zu bezahlen.

    • Langjährige Verträge abschliessen
      Häufig suchen Autobesitzer nach Möglichkeiten, beim Neuabschluss ihres Autoversicherungsvertrags einen Rabatt zu bekommen. Dieser wird seitens der Versicherer gern über eine möglichst lange Bindung an die Assekuranz gewährt. Mehrjahresverträge scheinen auf den ersten Blick lukrativ zu sein, bedeuten sie doch scheinbar eine Ersparnis. Ein Trugschluss, denn während andere Versicherer zum nächsten Jahr die Prämien senken, bleiben diese beim eigenen Anbieter gleich hoch. Und das ohne die Möglichkeit, zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln!

    • Frist verpasst
      Für eine Kündigung gibt es einen festen Kündigungstermin. Wer diesen (meist drei Monate vor Vertragsjahresende) nicht einhält, muss mit einer Verlängerung des Vertrags rechnen. Diese Verlängerung bezieht sich meist auf ein weiteres Jahr. Bei einigen Anbietern sind die Fristen kürzer. Eine Kündigung vor Vertragsablauf ist nicht möglich, kann aber wohl eingereicht werden. Ihre Gültigkeit bekommt sie dennoch erst zum regulären Ablauf des Vertrags. Eine verfrühte Auflösung des Vertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich (z. B. Wechsel des Fahrzeugs, Erhöhung der Prämien oder Schadensfall).

    • Zusatzversicherungen abschliessen
      Gern bieten die Autoversicherer kleine Zusätze mit an: die Insassenunfallversicherung oder die Versicherung für das Abschleppen im Schadensfall. Die meisten Zusatzversicherungen sind aber in anderen Versicherungen inbegriffen. Eine zusätzliche Versicherung für die Fahrzeuginsassen ist nur in den seltensten Fällen nötig, wer eine TCS-Mitgliedschaft führt, muss auch keine Assistance-Deckung vereinbaren. Die scheinbar günstigen kleinen Zusätze kosten eine Menge Geld!

    • Vollkasko für alte Fahrzeuge
      Eine Vollkaskoversicherung ist ohne Zweifel sinnvoll und sorgt dafür, dass auch selbst verursachte Schäden am Auto durch die Versicherung abgedeckt sind. Doch ab einem bestimmten Fahrzeugalter (abhängig vom Neuwert des Autos) ist die Vollkasko nicht mehr nötig. Sie sollte nur von Fahrzeughaltern weitergeführt werden, die häufig einen Schaden am eigenen Auto verursachen oder die ein sehr teures Auto fahren. Ansonsten ist es meist günstiger, eine Reparatur selbst zu bezahlen und auf die Vollkaskoversicherung zu verzichten. Die Teilkasko sollte jedoch weitergeführt werden.

    • Kleingedrucktes ignorieren
      Ein Versicherungsvertrag hat so viele Seiten! Wer liest die schon alle durch? Die meisten Versicherungsnehmer vergleichen die von ihnen angegebenen Daten zur eigenen Person sowie zum Fahrzeug mit denen, die im Versicherungsvertrag erwähnt werden. Wenn hier alles stimmt, wird der Vertrag zu den Akten gelegt. Doch in den Allgemeinen Vertragsbedingungen sind oft Punkte zu finden, die sehr wichtig sind. Ein Beispiel dafür ist das Bonusstufensystem, das anzeigt, wie stark die Prämien bei einem Schadensfall steigen. Dieses System ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Manche verzichten sogar auf eine Steigerung der Prämien, wenn es sich um den ersten Schaden handelt, der seit Vertragsschluss gemeldet wurde. Auch die Pannenhilfe ist mal inbegriffen und mal nicht. Wer das Kleingedruckte ignoriert, muss in Kauf nehmen, mehr zu bezahlen.

Fazit: Vertrag lesen und vergleichen hilft beim Sparen

Wer bei der Autoversicherung sparen möchte, sollte somit unbedingt die Angebote vergleichen und das am besten regelmässig. Die Kündigungsfrist sollte dabei im Auge behalten werden, denn wird sie überschritten, verlängert sich der Vertrag. Mehr Aktivität als Versicherter hilft, bares Geld zu sparen!

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