Familienrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung

Familienrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Antwort auf die Frage in der Überschrift ist klar: in der Regel gar nichts! Der Grund: Streitigkeiten, die dem Familienrecht zuzuordnen sind, werden in der Regel aus dem Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherungen gestrichen.

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Diese Streitigkeiten ziehen sich oft lange hin und sind sehr kostenintensiv. Nur wenige Versicherer bieten überhaupt Leistungen in diesem Bereich an. Das gilt auch für Streitigkeiten, die sich auf das Scheidungs- und das Erbrecht beziehen.

Teilweise offerieren die Versicherer aber eine kostenlose Erstberatung. Diese muss bei einem internen Anwalt durchgeführt werden und ist auf Kosten von maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und Kalenderjahr beschränkt. Oftmals lassen sich weitere Streitigkeiten nach einer solchen Beratung vermeiden oder aus dem Weg räumen. Darüber hinausgehende Leistungen werden aber auch von diesen Versicherungsanbietern nicht übernommen, sodass eventuell anfallende Anwalts- und Prozesskosten selbst getragen werden müssen.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen. Zum anderen ist es teilweise möglich, gegen Zahlung einer höheren Prämie Zusatzleistungen zu versichern, die im Einzelfall hilfreich sein können.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen.

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Mietrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Mietrecht

Mietrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

In den meisten Fällen werden Streitigkeiten, die sich aus der Miete von Wohnungen oder Häusern bzw. anderen Immobilien ergeben, übernommen.

Mietrecht

Mögliche Streitfälle können zum Beispiel diese sein:

    • eine plötzliche Kündigung der Wohnung liegt vor
    • der Vermieter will eine Mietkürzung nicht akzeptieren
    • es werden keine Reparaturen durch den Vermieter vorgenommen
    • Probleme bei der Übergabe der Wohnung nach dem Auszug traten auf
    • der Vermieter verlangt eine deutlich höhere Miete ohne scheinbaren Anspruch
    • Mängel werden nicht beseitigt

Die Rechtsschutzversicherung deckt derartige Streitigkeiten ab und übernimmt zum Beispiel die Kosten, die sich durch einen Prozess sowie durch die Beauftragung eines Anwalts ergeben. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können jedoch variieren. Auch die zu zahlenden Prämien sind in der Regel unterschiedlich hoch und sollten vor dem Abschluss des Vertrags genau verglichen werden.

Meist ist nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, einige Versicherer verlangen auch nur eine einmonatige Wartezeit. Bereits laufende Streitigkeiten werden nicht übernommen, was bedeutet, dass ein bereits eingetretener Rechtsfall durch den Betreffenden selbst zu zahlen ist. 

Geht es um Streitigkeiten im Rahmen des Mietrechts, ist zuerst die Schlichtungsbehörde der jeweiligen Gemeinde zuständig. Dort soll eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden, wobei dies ein kostenloses Verfahren darstellt. Ist eine Einigung nicht möglich, wird das zuständige Gericht angerufen und soll die Ansprüche durchsetzen. 

Hierfür wiederum ist die Rechtsschutzversicherung wichtig, die die Kosten für das teils recht teure Verfahren übernimmt.

Tipp: Auch der Mieterverband bietet eine kostenlose Beratung an, wobei diese nur für Mitglieder zu nutzen ist. Für alle anderen ist die private Rechtsschutzversicherung das Mittel der Wahl.

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Rechtsschutz-Bestimmungen: Was gibt es zu beachten?

Rechtsschutz-Bestimmungen

Rechtsschutz-Bestimmungen: Was gibt es zu beachten?

Nicht nur der Preis darf für die Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung massgeblich sein. Auch die Leistung sollte eine Rolle spielen und wird anhand der Bestimmungen überprüft, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind.

Rechtsschutz-Bestimmungen

Die im Folgenden genannten Bestimmungen sind dabei besonders wichtig:

    • Überschneidende Rechtsgebiete
      Es ist möglich, dass ein Rechtsgebiet der Rechtsschutzversicherung auch durch eine andere Versicherung abgedeckt ist. Teilweise macht dies den Abschluss der Rechtsschutzversicherung überflüssig.
    • Kombiversicherungen finden
      Häufig sind Kombiversicherungen günstiger als einzelne Versicherungsverträge, weil die Versicherungsgesellschaft bestimmte Rabatte gewährt. Häufig werden daher die private und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kombiniert.
    • Preisvergleich
      Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern betragen teilweise bis zu 100 Prozent der Prämien. Daher bitte unbedingt die Preise vergleichen, ehe ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird!
    • Wartefristen
      Die meisten Versicherer haben Wartefristen angesetzt, sodass ein Versicherungsfall erst nach Ablauf dieser Frist gemeldet werden kann bzw. durch die Versicherung übernommen wird. Bitte bei Abschluss des Vertrags berücksichtigen! Die Wartefristen betragen meist zwischen einem und drei Monaten.
    • Leistungsumfang
      Nicht alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für eine Rechtsschutzversicherung an. Teilweise werden aber für ausgeschlossene Leistungen wenigstens Beratungen bei internen Rechtsanwälten angeboten. Andere Rechtsgebiete werden gänzlich ausgeschlossen, was in der Regel das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht angeht.
    • Wahl des Anwalts
      Die Versicherungen geben in der Regel einen Anwalt vor, der im Schadensfall zur Beratung beauftragt werden kann. Einige Versicherer hingegen überlassen die Wahl des Anwalts dem Versicherten. Näheres ist in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen geregelt.
    • Kündigung
      Die Kündigungsfristen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Achten Sie auf möglichst jährliche Kündigungsmöglichkeiten, damit Sie flexibler bleiben.

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Rechtsschutz nach einem Unfall

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Rechtsschutz nach einem Unfall

Eine Rechtsschutzversicherung deckt auch die Kosten, die aus Streitfällen nach einem Unfall resultieren. Es gibt dabei zwei Arten der Rechtsschutzversicherung: die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz nach einem Unfall

Es ist möglich, beide zu kombinieren und somit zwei Produkte in einer Versicherung zu führen. Es ist ebenso möglich, beide Versicherungen separat abzuschliessen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt dabei die folgenden Fälle ab:

    • Patientenrecht: Streitigkeiten nach einer nicht korrekten Behandlung oder allgemein resultierend aus einer ärztlichen Behandlung nach einem Unfall.
    • Privat- und Sozialversicherungen: Werden eigentlich rechtmässige Rückerstattungen verweigert, kann der Rechtsfall an die Privatrechtsschutzversicherung übergeben werden.
    • Versicherungsrecht: Zahlt eine Unfallversicherung nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Fall.
    • Schadenersatz: Wird Schadenersatzklage eingereicht, werden die Kosten dafür durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
    • Opferhilfe: Es erfolgen eine Beratung sowie die Soforthilfe, die Rechtsschutzversicherung hilft auch ergänzend zu anderen Leistungen der Opferhilfe.

Der zweite Bereich wird durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt, wobei die Art, wie Sie im Strassenverkehr unterwegs sind – zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder mit der Bahn –, keine Rolle spielt. Die folgenden Bereiche sind dabei abgesichert:

    • Schuldfrage: Ist die Schuld nicht geklärt und sind Sie der Meinung, keine Schuld zu tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Klärung des Falls.
    • Wiedergutmachung: Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn der Unfallgegner, seiner Pflicht zur finanziellen Wiedergutmachung des Schadens nicht nachkommt.
    • Eigene Versicherung: Will die eigene Kaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Verkehrsgesetz: Wurde gegen das Verkehrsgesetz verstossen, wird die Rechtsschutzversicherung tätig. Das kann beispielsweise beim Führerscheinentzug trotz ungeklärter Schuldfrage der Fall sein.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten sowie eine Beratung des Versicherungsnehmers. Ausserdem tritt sie bei Schadenersatzforderungen ein. Wichtig: Meist ist eine Wartefrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten, bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Melden Sie einen Schaden während der Wartefrist, wird dieser Fall abgelehnt.

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Rechtsschutz Familienrecht

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Der Rechtsschutz im Familienrecht wird von den meisten Versicherern nicht getragen. Der Grund: Es handelt sich hierbei um sehr kostenintensive Streitfälle, bei denen es besonders häufig zu Prozessen kommt.

Rechtsschutz Familienrecht

Sei es, dass es um Streitigkeiten den Unterhalt betreffend geht, um die Verwehrung von bisher eingeräumten Besuchsrechten oder um ein Scheidungsverfahren, bei dem sich beide ehemaligen Ehepartner nicht einigen können: Die Kosten für derartige Verfahren sind auch darum sehr hoch, weil sich die Streitigkeiten erfahrungsgemäss sehr lange hinziehen. Die Folge: Die Versicherer übernehmen in den meisten Fällen weder Anwaltskosten noch weitere Kosten, die beispielsweise für das Gericht oder für die Beauftragung von Experten anfallen.

Es gibt aber Ausnahmen von der Regel und damit einige Rechtsschutzversicherer, die einen Kompromiss anbieten. Sie offerieren eine Rechtsberatung, die bei einem internen Rechtsanwalt stattfinden muss. Die Kosten dafür sind gedeckelt und belaufen sich meist auf maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und pro Jahr. Beim Abschluss eines Vertrags für die Rechtsschutzversicherung sollten Sie daher darauf achten, dass wenigstens eine derartige Beratung inbegriffen ist. Oft lassen sich nach einer solchen weitere Streitigkeiten vermeiden bzw. kann diesen mit dem nötigen Vorwissen anders begegnet werden.

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Rechtsschutz für Hauseigentümer

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Die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer ist in Form der Immobilienrechtsschutzversicherung möglich. Sie ist keine Pflichtversicherung und sie ist noch relativ wenig verbreitet, dennoch kann diese Art der Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein.

Rechtsschutz für Hauseigentümer

Es wird dabei zwischen der Eigentümer- und der Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterschieden. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten werden durch den Versicherer getragen, ausserdem ist eine Beratung zu einzelnen Rechtsfällen möglich. Die Versicherungsleistungen beziehen sich überdies auf eine Prozessentschädigung der Gegenpartei sowie auf eine Strafkaution, die in der Regel auf 100.000 Schweizer Franken festgesetzt ist. Die versicherten Rechtsgebiete stellen sich wie folgt dar:

    • Schadenersatz: Wird auf dem Grundstück ein Schaden durch einen haftpflichtigen Dritten verursacht und dieser zahlt nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer den Rechtsfall.
    • Arbeitsvertragsrecht: Hier sind Streitigkeiten mit Angestellten des Hauseigentümers inbegriffen.
    • Werkvertragsrecht: Besteht ein Werkvertrag, der sich auf das versicherte Gebäude bezieht und kommt es zu Streitigkeiten, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Versicherungsrecht: Wenn die eigene Gebäudeversicherung nicht zahlt, kann die Rechtsschutzversicherung die Rechtsstreitigkeit übernehmen.
    • Nachbarschaftsrecht: Nicht alle Versicherungen übernehmen nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Eventuell ist der Deckungsbetrag gedeckelt oder es wird nur eine einmalige Beratung durch den Anwalt gezahlt.
    • Eigentums- und Sachenrecht: Auch hier springt die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer ein, wenn es um Streitigkeiten und Nutzungsrechte das Grundstück betreffend geht.
    • Vermietungen: Bei Streitigkeiten mit Mietern gilt das, was für nachbarschaftliche Streitigkeiten gilt. Nicht jede Versicherung trägt die entsprechenden Kosten.

Sie haben als Kunde die Wahl, ob Sie eine eigene Immobilien-Rechtsschutzversicherung abschliessen oder ob Sie eine Kombination aus Privat- und Immobilienrechtsschutz in Anspruch nehmen. Kombi-Produkte sind oft günstiger.

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Rechtsschutzversicherung: Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

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Wichtigstes Kriterium: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf bereits laufende Rechtsstreitigkeiten! Abgedeckt sind nur die Rechtsfälle, bei denen das Ereignis im Laufe des Vertrags eintritt.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz

Ausserdem können nur die Fälle kostenmässig übernommen werden, die der Versicherung innerhalb der geltenden Frist angezeigt werden.
Teilweise sind Wartefristen einzuhalten. Dies rührt aus der Tatsache, dass es bei einigen Dingen absehbar ist, dass es zu Streitigkeiten kommen wird. Ein Beispiel dafür ist die Wohnungskündigung. Hier treffen sich nur allzu oft ehemaliger Mieter und Vermieter vor Gericht wieder.

Hintergrund der gesetzten Wartefristen ist, dass sich die Versicherung vor Fällen schützen möchte, in denen sie zur Kasse gebeten wird, obgleich bereits absehbar war, dass ein Rechtsstreit eintreten wird. Die Versicherung schützt sich somit vor Missbrauch durch die Kunden. Die meisten Versicherer setzen eine allgemeine dreimonatige Wartefrist beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung an. Beginn der Frist ist das Datum, an dem der Versicherungsvertrag unterzeichnet wird.

Bei einzelnen Rechtsgebieten ist es möglich, dass die Wartefrist abweicht und länger oder kürzer ausfällt. Die Versicherungsgesellschaften regeln diese Fristen individuell, sodass sich ein Vergleich verschiedener Anbieter auch auf diesen Punkt beziehen sollte. Wer sich rundum absichern will, sollte den Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung so früh wie möglich durchführen. Die Erfahrung der Versicherer zeigt, dass viele Interessenten an einer derartigen Versicherung erst dann mit einer Anfrage kommen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dann allerdings lässt sich nichts mehr ändern und die Rechtsstreitigkeit muss aus eigener Tasche finanziert werden.

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Wie ist die Deckung in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht?

Familien-, Scheidungs- und Erbrecht

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Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten treten in den Bereichen des Familien-, Scheidungs- und Erbrechts auf. Aus diesem Grund ist es sicherlich verständlich, dass viele Versicherer eine Kostenbeteiligung oder Übernahme von Kosten in diesen Bereichen ablehnen.

Familien-, Scheidungs- und Erbrecht

Für den Versicherungsnehmer ist es aber wichtig zu wissen, dass nur die wenigsten Versicherer derartige Streitigkeiten abdecken. Es geht beispielsweise um folgende Rechtsfälle:

    • Zahlungen von Unterhalt an Kinder oder Partner
    • Verwehrung von Besuchsrechten
    • Anfechtung testamentarischer Bestimmungen
    • Streitigkeiten aufgrund fehlender Erbregelungen
    • Scheidungsverfahren und Eheschutz

Üblicherweise sind derartige Streitigkeiten bzw. alle Rechtsfälle, die in das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht fallen, nicht mit versichert. Es werden demzufolge auch keine Anwalts- oder Prozesskosten übernommen, wobei diese gerade bei solchen Streitigkeiten sehr kostenintensiv sein können.

Um sich dennoch abzusichern, ist es je nach Rechtsschutzversicherer möglich, wenigstens die Rechtsberatung zu versichern. Einige Versicherer bieten eine Rechtsberatung an, die bei internen Anwälten wahrgenommen werden muss und auf eine bestimmte Summe begrenzt ist. So können zum Beispiel bis höchstens 500 Schweizer Franken im Jahr und pro Rechtsfall beansprucht werden. Wichtig für Versicherungsnehmer ist in dem Fall, ob Rechtsstreitigkeiten aus dem Familien-, Scheidungs- und Erbrecht im Vertrag inbegriffen sind. Oft finden sich derartige Einschränkungen in den Versicherungsbestimmungen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer an, ob wenigstens eine Rechtsberatung möglich ist, denn auch damit ist in vielen Fällen schon sehr viel zu erreichen und es lassen sich weitere sehr hohe Kosten vermeiden.

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Wann kann man die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Rechtsschutzversicherung kündigen

Wann kann man die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Die Rechtsschutzversicherung istimmer zu ihrem Ablauf kündbar. Normalerweise verlängert sie sich automatisch (in den Vertragsbedingungen ist meist von „stillschweigend“ die Rede), wenn keine Kündigung vorliegt.

Rechtsschutzversicherung kündigen

Die Verlängerung beläuft sich auf ein Versicherungsjahr. Die Kündigung muss allerdings auch innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht werden, die in der Regel drei Monate zum Ablauf des Vertrags beträgt. Massgeblich ist dabei das Datum des Eingangs der Kündigung beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels!

Der Versicherungsnehmer kann ebenfalls von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein Schadensfall vorlag. Dabei muss es sich um einen gedeckten Schaden handeln. Spätestens 14 Tage, nachdem der Versicherungsnehmer von der Leistung durch die Versicherung erfahren hat, muss die Kündigung erfolgen. Ansonsten ist dieses Kündigungsrecht verwirkt und es tritt wieder die zuerst genannte Kündigungsmöglichkeit ein.

Eine dritte Möglichkeit der Kündigung besteht nach Schweizer Recht durch einen Wegzug ins Ausland. Die Versicherer gehen davon aus, dass die versicherten Risiken mit dem Wegzug erlöschen, daher gewähren sie die Kündigungsmöglichkeit. Sie fordern jedoch eine Abmeldebestätigung durch die Schweizer Wohngemeinde, in der der Versicherte bislang gemeldet war.

Prinzipiell ist es auch möglich, dass die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigt, was zum Beispiel nach einem Schadensfall denkbar wäre. Diesen Weg gehen die meisten Versicherer aber nur, wenn sich die gemeldeten Schadensfälle häufen. Sie schützen sich vor zu hohen Forderungen, ähnlich wie dies bei Kfz-Versicherern der Fall ist. Wer bereits absehen kann, dass diese Möglichkeit droht, sollte seinerseits die Kündigung anstreben. Dies lässt eine Neuversicherung bei einem anderen Anbieter leichter werden, da einer Kündigung seitens des Versicherers stets mit grosser Skepsis begegnet wird.

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Rechtsschutzversicherung: Wie geht man im Schadensfall vor?

Rechtsschutzversicherung im Schadensfall

Rechtsschutzversicherung: Wie geht man im Schadensfall vor?

Liegt ein Schadensfall vor, ist es wichtig, diesen umgehend dem Versicherer zu melden. Viele Versicherungen haben in den Vertragsbedingungen entsprechende Fristen genannt. Werden diese überschritten, drohen Kürzungen der Leistungen.

Rechtsschutzversicherung im Schadensfall

Dennoch kann ein Versicherer seine Leistungen nicht gänzlich verweigern, nur weil der Versicherte die Schadensmeldung zu spät vorgenommen hat. Er muss sie immer noch anteilig gewähren. Wer zuerst einen Anwalt befragt und erst dann die Rechtsschutzversicherung informiert, kann Pech haben und muss die Kosten für die anwaltliche Beratung selbst tragen. Umgekehrt zahlen einige Versicherer die Erstberatung beim Anwalt dennoch, wenn der Schadensfall danach als erledigt betrachtet werden kann und keine weiteren Kosten auf die Versicherung zukommen. Diese Möglichkeit sollte im Einzelfall bereits bei Abschluss der Versicherung geklärt werden.

Nach Eingang der Schadensmeldung und Information des Rechtsschutzversicherers teilt dieser die weitere Vorgehensweise mit. Er wird darüber informieren, welche Schritte nun eingehalten werden müssen und wird den Versicherten über eventuelle Kostendeckelungen aufklären. Ausserdem wird ein Anwalt genannt, an den sich der Versicherte unter Vorlage seiner Versichertennummer wenden muss, sofern bei diesem Versicherer eine Pflicht zur Beauftragung ausgewählter Anwälte besteht. In den übrigen Fällen wird der Versicherer eine Bestätigung der Kostenübernahme ausstellen, auf deren Basis der Anwalt mit seiner Arbeit beginnen wird. Nun ist es nur noch die Aufgabe des Versicherten, eventuelle Unterlagen und Dokumente an den Anwalt zu überstellen, damit dieser den Streitfall prüfen und klären kann.

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