Unfallversicherung in der Schweiz: Welche Leistungen sind abgedeckt?

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Unfallversicherung in der Schweiz: Welche Leistungen sind abgedeckt?

Ein Unfall ist ein Ereignis, das sich nicht vorhersehen lässt. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall gut versichert zu sein. Unfallversicherungen in der Schweiz decken deshalb ein grosses Portfolio an Serviceleistungen ab, die medizinisch und finanziell besonders wichtig sind. 

Deshalb umfasst der Leistungskatalog Schweizer Unfallversicherungen die nötige Unterstützung für die Heilbehandlung, erforderliche Heil- bzw. Hilfsmittel, Schadenersatz, Rettungs- bzw. Transportkosten, Taggelder sowie Renten bzw. finanzielle Entschädigungen.

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Kostenübernahme von Pflegeleistungen

Um durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall verursachte physische bzw. psychische Schäden zu minimieren, bedarf es stets einer zielorientierten und umfassenden Behandlung mit Unterstützung von Krankenkassen. 

Eine wichtige Grundlage für die Berufsunfallversicherung ist deshalb Artikel 10 UVG (Bundesgesetz für die Unfallversicherung), demzufolge der Anspruch auf eine angemessene Behandlung in puncto Kosten oder Dauer unbegrenzt ist. Dieser Service schliesst im Bedarfsfall Behandlungen durch Mediziner, Chiropraktiker sowie Aufenthalte im Krankenhaus ein. 

Ausserdem haben Betroffene in der Schweiz dank der Serviceleistungen der Krankenkassen die Wahl, welche Mediziner und Heileinrichtungen sie für die Behandlung auswählen. Das Leistungsspektrum umfasst folgende Services:

    1. ambulante bzw. stationäre Behandlungen
    2. zahnmedizinische Therapien
    3. Medikamente
    4. Analysen
    5. Kuren
    6. Heil- und Hilfsmittel (u. a. Prothesen, Hörgeräte)

Ergänzend kommen die Unfallversicherungen bis zu einer festgelegten Grenze für etwaig notwendige Transport- und Rettungskosten sowie den Transportaufwand für tödlich verunglückte Versicherungsnehmer sowie deren Bestattung auf. 

Kostenübernahme von Geldleistungen

Als Ergänzung zu den Sachleistungen trägt die Schweizerische Unfallversicherung Geldleistungen wie Taggelder, Entschädigungszahlungen oder Invaliden- sowie Hinterbliebenenrenten. In der Schweiz hat sich das Taggeld als Lohnersatzleistung bewährt, die in Kraft tritt, falls keine Rentenansprüche bestehen oder Versicherte nicht wieder voll arbeitsfähig sind. 

Als Bezugsgrösse gilt der zuletzt erreichte Arbeitslohn, von dem Versicherungsnehmer insgesamt 80 Prozent des letzten Gehalts oder Teilbeträge als Taggeld erhalten. Dieser Anspruch steht Betroffenen im Regelfall ab dem dritten Tag nach der Berufsunfähigkeit oder dem Unfall zu. Folgendes Beispiel veranschaulicht die Ansprüche auf auszuzahlendes Tagesgeld:

    • Arbeitslohn vor Berufsunfall: 2.670 CHF
    • davon volles Tagesgeld (80 Prozent) bzw. davon ausgezahlt (voll arbeitsunfähig): 2.136 CHF
    • davon ausgezahlt (70 Prozent arbeitsunfähig): 1.495,20 CHF

Details zur Invaliden- und Hinterbliebenenrente

Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfälle sind jedoch auch regelmässig der Grund dafür, dass Versicherte nicht mehr komplett erwerbsfähig sind oder keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Deshalb sichert die Unfallversicherung Rentenleistungen zu, um den Lohnausfall zu kompensieren. 

Um diese Ansprüche geltend zu machen, sind Versicherte zum Nachweis einer MdE – einer Minderung der Erwerbsfähigkeit – verpflichtet. Die Höhe der Invalidenrente orientiert sich am Lohn der letzten zwölf Monate. Bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit besteht ein Rentenanspruch von maximal 80 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene

Doch nicht nur Versicherungsnehmer profitieren im Schadensfall vom Rentenanspruch der Schweizer Unfallversicherung. Führt der Arbeitsunfall oder die Berufsunfähigkeit sogar zum Tod des Versicherungsnehmers, dürfen laut Gesetz ebenfalls Ehegatten sowie hinterbliebene Kinder einen Anspruch gegen die Unfallversicherung erheben. 

Zum Erhalt einer Witwen- bzw. Witwerrente müssen die überlebenden Ehegatten bestimmte Bedingungen erfüllen. So besteht ein Anspruch auf eine lebenslange Rente beispielsweise dann, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Verwitwung rentenberechtigte Kinder haben oder rentenberechtigte Kinder im Haushalt der verwitweten Ehegatten wohnhaft sind. 

Ergänzend haben hinterbliebene Kinder der Versicherten nach Schweizer Recht einen Anspruch auf Voll- bzw. Halbwaisenrente. Die Rentenhöhen splitten sich in folgende Sätze auf:

    1. Witwen- bzw. Witwerrente: 40 Prozent
    2. Vollwaisenrente: 25 Prozent
    3. Halbwaisenrente: 15 Prozent

Allerdings darf die Gesamtsumme aller Rentenansprüche nicht das Maximum von über 70 Prozent des gesamten Verdienstes der Verstorbenen übersteigen. Durch geschiedene Ehegatten entstehende Ansprüche werden mit 20 Prozent des Verdienstes berechnet und steigern das Maximum auf bis zu 90 Prozent. Hierfür gilt jedoch als Voraussetzung, dass der Versicherte während des Versicherungsfalls unterhaltspflichtig gewesen wäre.

Wer ist automatisch in der Unfallversicherung versichert?

Bei einer Unfallversicherung in der Schweiz sind alle Arbeitnehmer generell versichert. Diese Regelung trifft ebenfalls auf Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre, in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen, Reinigungspersonal sowie Hausangestellte zu. Im Gegensatz dazu sind Selbständige oder nicht erwerbstätige Menschen wie Rentner, Hausfrauen, Studenten und Kinder nicht mitversichert. 

Deshalb sind diese Personengruppen gut beraten, sich über eine obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle abzusichern. Beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber auf weniger als acht Stunden, sind diese Arbeitnehmer nur gegen Berufskrankheiten und Berufsunfälle abgesichert. Vom Versicherungsschutz sind in diesem Fall Nichtsberufsunfälle ausgeschlossen. 

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Ein Arbeitsunfall: Zahlt die Krankenkasse?

Familienversicherung

Ein Arbeitsunfall: Zahlt die Krankenkasse?

Vor einem Arbeitsunfall, auch als Betriebsunfall bekannt, ist niemand gefeit. Eine Unachtsamkeit oder eine falsche Handbewegung genügt, um schlimmstenfalls folgenschwere Verletzungen herbeizuführen. Deshalb sind Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, eine Police bei Ihrer Krankenkasse gegen Berufsunfälle abzuschliessen. 

Sind die Angestellten mindestens acht Stunden je Woche im gleichen Betrieb tätig, ist ausserdem eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle erforderlich.

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Unterscheidung von Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen

In der Schweiz differenzieren Versicherungsgesellschaften nach sogenannten Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen. Diese beiden Arten an Arbeitsunfällen zeichnen sich durch nachfolgende Besonderheiten aus:

    • Berufsunfall: Ereignisse bezeichnet, die bei Arbeiten auftreten, welche auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse durchgeführt werden
    • Nichtberufsunfall: Unfall, der auf dem Arbeitsweg, bei der Ausübung von Sportarten oder anderweitig in der Freizeit passiert

Ein Unfall ist geschehen: und nun?

Nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Die Arbeitgeber haben daraufhin wiederum die Pflicht, den Unfall umgehend dem Versicherungsunternehmen zu melden. 

Daraufhin erhalten betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Formular, das behandelnde Ärzte wahrheitsgetreu und komplett ausfüllen müssen. Anschliessend wird das Ereignis sofort dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt, eventuell auch über eine Onlinemeldung. 

Als etwaige Leistungsträger kommen Unfallversicherungsunternehmen, Betriebshaftpflichtversicherer, Zusatzversicherer eines Arbeitgebers beziehungsweise des Verunfallten oder Invalidenversicherungsgesellschaften in Betracht. Alternativ stellen sich Anbieter für Alters- und Hinterbliebenenversicherungen, Vorsorgeversicherungen oder Haftpflichtversicherungsgesellschaften als mögliche Leistungsträger zur Verfügung.

Haben Betroffene einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach einem Unfall deren Lohn für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent weiterzuzahlen. Allerdings bestehen keine eindeutigen Regelungen über die Dauer der Lohnfortzahlung. 

Aus Sicherheitsgründen sind in der Schweiz deshalb alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall haben Betroffene einen Anspruch auf ein Taggeld, das sich auf 80 Prozent des Lohns beläuft. Hierbei ist es unerheblich, ob der Unfall in der Freizeit oder während der Arbeit geschehen ist.

Sonderregelungen für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigungsstunden

Sonderregelungen gelten ausschliesslich für Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche beruflich tätig sind. Bei diesen Angestellten sind nur die Unfälle und Berufsunfälle versichert, die den Arbeitsweg betreffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn dieser Personen für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent auszuzahlen. 

Eine Dauer der Lohnfortzahlung ist auch in diesem Fall nicht explizit gesetzlich geregelt. Doch laut Gerichtspraxis sollten Arbeitgeber im ersten Dienstjahr ein Minimum von drei Wochen berücksichtigen. 

Dauert das Arbeitsverhältnis hingegen länger an, treten Richtlinien wie die Basler, Zürcher oder Berner Skala in Kraft. In diesen Tabellen ist vermerkt, über welchen Zeitraum Arbeitgeber den Lohn in Abhängigkeit der Dienstjahre auszahlen müssen.

Ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit möglich?

Nach einem Unfall ist das Risiko hoch, für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig zu sein. Im Rahmen einer beschränkten festgelegten Zeit sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dann nicht berechtigt, ihre Mitarbeiter zu kündigen. Umso wichtiger ist es, die Unterstützung von Krankenkassen vollends auszuschöpfen und sich einer bestmöglichen Therapie zu unterziehen.

Dürfen Betroffene trotz Arztzeugnis arbeiten?

Wer arbeitsunfähig ist, darf auch nicht arbeiten. Andernfalls gehen Arbeitnehmer das Risiko ein, dass die Krankentagegeldversicherung das Krankentaggeld zurückfordert. Schlimmstenfalls reichen die Versicherungsunternehmen sogar Strafanzeige ein.

Ein Arbeitsunfallversicherung finden: Ein Vergleich hilft weiter

Möchten Arbeitgeber eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abschliessen oder sind Privatpersonen an der Police interessiert, ist ein Versicherungsvergleich im Vorfeld dringend empfehlenswert. 

Offerten einzelner Versicherungsunternehmen unterscheiden sich zum Teil eklatant voneinander. Wer deshalb das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sucht, erhält in einem Versicherungsvergleich einen repräsentativen Überblick über die einzelnen Offerten. 

Diese Vergleiche sind heutzutage problemlos im Internet möglich. Die Eingabe weniger Informationen und Daten genügt, um sich detailliert über die Versicherungskonditionen und Angebote zu informieren. 

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Welche Impfungen deckt die Grundversicherung ab?

Familienversicherung

Welche Impfungen deckt die Grundversicherung ab?

Die Grundversicherung trägt in der Schweiz die Kosten für alle Basisimpfungen, die für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene empfohlen werden. All diese Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan schriftlich festgehalten. 

Um stets dem neuesten Stand der Medizin zu entsprechen, aktualisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen, die EKIF, diesen Plan in Kooperation mit dem BAG beziehungsweise Bundesamt für Gesundheit regelmässig.

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In der Schweiz wird zwischen drei Kategorien empfohlener Impfungen unterschieden:

    • empfehlenswerte Basisimpfungen für alle Altersgruppen
    • empfehlenswerte ergänzende Impfungen
    • Impfungen, die für spezielle Risikogruppen bzw. Risikosituationen empfohlen werden

Als Ergänzung zu den Basisimpfungen beugen Impfungen der zweiten Kategorie deutlich definierten Risiken wie einer Meningokokken-Ansteckung vor. Diese Impfungen sind für die öffentliche Gesundheit zwar nur wenig sinnvoll. 

Doch für das einzelne Individuum sind diese Impfungen äusserst vorteilhaft. Der dritten Kategorie gehören wiederum Impfungen an, die auf einen Schutz besonders anfälliger Personengruppen wie Menschen mit unzureichendem Immunschutz oder Frühgeborene abzielt. 

Ausserdem sind diese Impfungen für Personen empfehlenswert, die häufig mit anfälligen bzw. kranken Personen in Kontakt stehen. Diesen Risikogruppen gehören beispielsweise Mediziner oder Pflegepersonal an.

Diese Impfungen deckt die Grundversicherung ab

Für nachfolgende Impfungen trägt die Grundversicherung die Kosten generell, jedoch abzüglich Franchise und Selbstbehalt:

    • Windpocken (Varizellen)
    • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
    • Tetanus (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Diphtherie (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Haemophilus Influenzae Typ B
    • Keuchhusten (Pertussis)
    • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
    • Pneumokokken
    • Hepatitis B
    • Hepatitis A (nur für spezielle Risikogruppen)
    • Gebärmutterhalskrebs (HPV bzw. Humane Papillomaviren): falls Impfung infolge eines kantonalen Programms erfolgt, werden die Kosten für Mädchen von 11 bis 19 Jahren rückvergütet
    • Influenza: Impfung für Personen mit erhöhtem Risiko für komplizierte Grippeerkrankung sowie für Personen ab 65 Jahren

Eine Kostenübernahme für eine Tetanusimpfung erfolgt nach einem Unfall durch die SUVA, falls laut Impfplan zugleich eine Impfung gegen Keuchhusten angeraten wird.

Diese empfohlenen ergänzenden Impfungen übernimmt die Grundversicherung

Nachfolgende Impfungen übernimmt die Grundversicherung in der Schweiz mit gewissen Einschränkungen, die ebenfalls aufgeführt sind. Ein Beispiel ist die Meningokokkenimpfung, deren Kosten die Grundversicherung bei einer Impfung für Kinder von zwei bis fünf Jahren sowie für Jugendliche von 11 bis 15 Jahren übernimmt. 

Allerdings trägt die Grundversicherung die damit verbundenen Kosten nur abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Ausserdem trägt die Grundversicherung die Kosten für die Impfung gegen HPV für Frauen von 20 bis 26 Jahren sowie für männliche Patienten von 11 bis 26 Jahren. 

Diese Kosten übernimmt die Versicherung befreit von der Franchise im Rahmen kantonaler Programme. Allerdings ist es hierbei wichtig, dass die erste Impfung des Impfschemas vor dem 27. Geburtstag beginnt.

Impfungen aufgrund bestimmter Risikofaktoren

Eine Vergütung der für Risikosituationen oder Risikogruppen empfohlenen Impfungen erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber oder die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ergänzt tragen die Grundversicherungen die Kosten für FSME-Impfungen für Personen ab sechs Jahren abzüglich Selbstbehalt und Franchise. 

Allerdings wird diese Impfung nur für Menschen gewährleistet, die sich vermehrt in Regionen mit FSME-Impfempfehlung aufhalten. Auch in diesen Fällen werden Arbeitgeber zur Kostenübernahme der Impfung verpflichtet, deren Angestellte sich aus beruflichen Gründen vermehrt in diesen Gebieten aufhalten. 

Im Gegenzug sind Impfungen von der Kostenübernahme durch die Grundversicherung ausgeschlossen, die für Ferienreisen notwendig sind. In diese Kategorie fallen beispielsweise Tollwut, Gelbfieber oder die Japanische Enzephalitis.

Die Impfwoche: Ein besonderer Event

Zum wiederholten Male hat sich die Schweiz mittlerweile schon an der Europäischen Impfwoche beteiligt, die durch die Weltgesundheitsorganisation veranstaltet wird. Dieses Ereignis soll immer mehr Menschen dazu bewegen, regelmässig ihren Impfstatus zu kontrollieren. 

Diese Impfwoche bietet allen Schweizer Einwohnern die Gelegenheit, das elektronische Impfbuch unter www.meineimpfungen.ch validieren zu lassen. Führt die Überprüfung dazu, dass Impfungen fällig sind oder gar komplett fehlen, erhalten die Inhaber via SMS oder Mail darüber Bescheid. 

Ausserdem unterstützt die Schweiz die Initiative dabei, masernfrei zu bleiben bzw. zu werden. 

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Schweizer Krankenkassen: Wann müssen Kinder angemeldet werden?

Familienversicherung

Schweizer Krankenkassen: Wann müssen Kinder angemeldet werden?

Die Geburt eines Kindes ist ein Segen für Familien. Doch damit die Jungen und Mädchen von Beginn an ein unbeschwertes Leben führen können, ist eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz dringend erforderlich. Doch welche Fristen müssen Eltern nach der Geburt Ihres Nachwuchses einhalten? Was geschieht, wenn die Kinder schon krank das Licht der Welt erblicken? Der nachfolgende Ratgeber gibt Aufschluss.

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Festgelegte Regeln durch das Krankenversicherungsgesetz

Das Krankenversicherungsgesetz legt in der Schweiz fest, dass Eltern innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes zur Versicherung bei der Krankenkasse verpflichtet sind. Die Krankenversicherungsunternehmen gewährleisten eine Absicherung bei einem Unfall oder im Krankheitsfall. 

Der Versicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch. Durch die Anmeldung werden die Jungen und Mädchen automatisch auf den Zeitpunkt ihrer Geburt rückversichert. Lassen Eltern diese Drei-Monats-Frist verstreichen, bildet sich automatisch eine Lücke. 

In diesem Fall ist die Grundversicherung trotz der verspäteten Anmeldung verpflichtet, das Kind aufzunehmen. Allerdings steht es dem Versicherungsunternehmen in diesem Fall frei, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Serviceleistungen zu verweigern.

Auf Nummer sicher gehen: Mit einer Anmeldung vor der Geburt des Kindes

Eltern gehen deshalb in der Schweiz auf Nummer sicher, wenn sie den neuen Erdenbürger schon vor der Geburt für eine Grundversicherung anmelden. Nach der Geburt eines Kindes herrscht in vielen Familien Ausnahmezustand. Die Kleinsten verlangen ihren Eltern alles ab. Organisatorische Aufgaben geraten schnell in Vergessenheit. In diesem Fall hilft eine vorzeitige Anmeldung weiter.

Erkrankte Kinder werden ebenfalls in die Grundversicherung aufgenommen

In der Schweiz sind Krankenversicherungen dazu verpflichtet, erkrankte Kinder ebenfalls vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen. Möchten die Mütter und Väter kranke Kinder nach der Geburt jedoch für eine Zusatzversicherung anmelden, darf das Versicherungsunternehmen auf einen Vorbehalt verweisen oder den Antrag auch komplett ablehnen. 

Aus dem Grund sind Eltern wiederum gut beraten, einen Antrag für eine Zusatzversicherung bereits vor der Geburt zu stellen. Allerdings bieten diesen Service längst nicht alle Krankenversicherungen an.

Die Wahl der Zusatzversicherung mit Bedacht auswählen

Auf welche Zusatzversicherung im Einzelfall die Wahl fällt, dürfen Eltern natürlich allein entscheiden. Dennoch belegen aktuelle Statistiken, dass immer mehr Kinder auf kostenintensive Zahnkorrekturen angewiesen sind. Der Abschluss einer Zahnversicherung wird ebenfalls direkt nach der Geburt empfohlen. 

Zu späteren Zeitpunkten fordern die meisten Anbieter für Zusatzversicherungen in der Schweiz eine umfassende zahnärztliche Untersuchung, bevor die Kinder in die Schweiz aufgenommen werden. Die Angebote einzelner Versicherungsanbieter unterscheiden sich zum Teil eklatant. Folgende Zusatzversicherungen kommen ebenfalls in Betracht:

    • Zusatzversicherungen für eine Kostenübernahme für Kontaktlinsen und Brillen
    • Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsformen
    • Spitalversicherungen

Das Preis-Leistungs-Verhältnis einzelner Versicherungsangebote überprüfen

Umso wichtiger ist es deshalb, Angebote detailliert zu überprüfen – mit besonderem Hauptaugenmerk auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein weiterer wichtiger Faktor ist ausserdem, dass zahlreiche Versicherungsunternehmen für Zahn-Policen eine sogenannte Karenzfrist von mehreren Monaten in ihre Versicherungsverträge einbeziehen. 

Diese Regelung hat für Versicherungsnehmer zum Teil drastische Folgen. Unter diesen Umständen ist es durchaus möglich, dass vom individuellen Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bis zum Fristablauf keine Behandlungskosten übernommen werden. 

In diesem Fall müssten die Versicherungsnehmer – trotz abgeschlossener Versicherung – die Gebühren für die Behandlungen tragen.

Die Wahl der Kasse gut durchdenken

Generell sollten sich junge Eltern vor Augen führen, dass die ausgewählte Krankenkasse nicht unbedingt die gleiche Versicherungsgesellschaft wie die der Eltern sein muss. Ein Vergleich lohnt sich. Schliesslich können sich Unterschiede auf mehrere hundert Franken belaufen. 

Generell haben die Jungen und Mädchen in der Grundversicherung keine obligatorische Franchise. Das bedeutet, dass Eltern lediglich zehn Prozent an Selbstbehalt bis höchstens 350 Franken pro Jahr entrichten. Entscheiden sich die Eltern hingegen für eine Franchise von 100 bis 600 Franken, erhalten sie einen Prämienabschlag. 

Allerdings macht das Franchisemodell für Kinder im Regelfall keinen Sinn, da Kleinkinder engmaschig vom Arzt untersucht und behandelt werden. 

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Eine Kinderbrille: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Familienversicherung

Eine Kinderbrille: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Viele Kinder sind auf Sehhilfen wie eine Brille angewiesen. Weltweite Vergleiche belegen, dass Kurzsichtigkeit überall stark ansteigt. Diese Entwicklung macht auch bei Kindern, die in der Schweiz ansässig sind, nicht Halt. 

Doch wer Sehhilfen wie Brillen benötigt, muss mit relativ hohen Kosten rechnen. In der Schweiz ist es durchaus möglich, dass Krankenkassen Versicherungsnehmer bei der Finanzierung unterstützen. Möglicherweise beteiligen sich die Versicherungsunternehmen sogar an der Finanzierung von Kontaktlinsen.

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Die Grundversicherung schliesst eine Beteiligung für Sehhilfen für Kinder ein

Generell ist die sogenannte Grundversicherung in der Schweiz verpflichtet, Sehhilfen für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abzusichern. Als weitere Absicherung dient die Invalidenversicherung, die IV. 

Diese Police übernimmt die Kosten. Darunter fallen die meisten medizinischen Serviceleistungen, die mit sogenannten Geburtsgebrechen im Zusammenhang stehen. 

Da diese Serviceleistungen ebenfalls Sehbehinderungen einschliessen, tragen die Versicherungsgesellschaften in diesem Fall den Kostenaufwand für Sehhilfen bis zum 20. Lebensjahr ohne Selbstbeteiligung.

Ein jährlicher Anteil von 180 Franken

In der Schweiz erhalten auf eine Sehhilfe angewiesene Kinder und Jugendliche von ihrer Kranken-Grundversicherung einen jährlichen Anteil von 180 Franken für Kontaktlinsen oder eine Brille. Um der Krankenversicherung diese Kosten in Rechnung zu stellen, bedarf es allerdings eines jährlich ausgestellten augenärztlichen Rezepts. 

Wer diese Anforderungen erfüllt, profitiert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von diesem durch die Versicherung geleisteten Betrags. Leiden die Personen gar an einem besonders starken Sehfehler oder einer damit verbundenen Erkrankung, zahlen die Versicherungsunternehmen erfahrungsgemäss höhere Erstattungen für Kontaktlinsen oder Brillengläser.

 Dieser Fall tritt unter anderem bei nachfolgenden Erkrankungen bzw. unter folgenden Umständen ein:

    • bei Erkrankungen der Hornhaut
    • einer nach einer Operation notwendigen Anpassung
    • bei einer krankheitsbedingten Refraktionsänderung

Generell sind Eltern in der Schweiz gut beraten, ihre Kinder regelmässig auf eine etwaige Fehlsichtigkeit hin untersuchen zu lassen. Schliesslich bedürfen die meisten Sehfehler schon im Kindesalter einer Therapie, damit die Sehschärfe zukünftig nicht noch weiter eingeschränkt ist.

Bei einer Grundversicherung gehört die Zahlung eines Selbstbehalts dazu

Erfahrungsgemäss müssen Eltern für die Bereitstellung der Kontaktlinsen oder Brillengläser dennoch mit der Zahlung eines Selbstbehalts rechnen. Haben sich Eltern allerdings für eine Franchise ihrer Kinder entschieden, die höher als null Franken ist, müssen Versicherungsnehmer den jeweiligen Franchise-Betrag sowie den Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent allein übernehmen. 

Deshalb raten Versicherungsexperten, sich generell für eine Franchise von null Franken zu entscheiden. Schliesslich ist der Rabatt auf eine höhere Franchise vergleichsweise gering.

Häufig ist eine gute Zusatzversicherung eine sinnvolle Lösung

Möglicherweise ist es für betroffene Eltern ausserdem sinnvoll, mit dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung bares Geld zu sparen. Allerdings ist hierbei der Blick ins Detail gefragt, da die Leistungen für Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark voneinander abweichen. 

Dieser Schritt lohnt sich insbesondere für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft auf die Unterstützung durch eine Sehhilfe angewiesen sind. Erfahrungsgemäss kosten Kontaktlinsen sowie korrigierte Brillen schliesslich mehr als 180 Franken pro Jahr.

Ist eine Franchise für Kinder empfehlenswert?

Eigentlich wirkt sich die Höhe der Franchise nicht auf die Zuzahlungssumme der Kinderbrillen aus. Generell legen Experten für Schweizer Versicherungsrecht aber auch nahe, für Kinder und Jugendliche eine Franchise von null Franken zu vereinbaren. 

Als Grund führen die Versicherungsspezialisten an, dass Aussichten für einen Rabatt auf eine höhere Franchise in der Schweiz relativ gering sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder und Jugendliche vergleichsweise häufig eine ärztliche Konsultation benötigen. 

Sind Erwachsene auf Brillen und Kontaktlinsen angewiesen, gelten übrigens andere Regelungen. Die für die Schweiz gültige obligatorische Grundversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für Sehhilfen. 

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Familienversicherung: Kostenfreien Krankenkassen-Beitritt?

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Familienversicherung: Gibt es Möglichkeiten für einen kostenfreien Krankenkassen-Beitritt?

Wer bereits in der Schweiz wohnhaft ist oder in dem Land sesshaft werden möchte, unterliegt der obligatorischen Krankenpflegeversicherungspflicht. Das bedeutet für Schweizer Bürger wiederum, dass jedes Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen muss.

Lebensversicherung

In der Schweiz gibt es keine Familienversicherungen

Im gesamten Land sind ungefähr 90 Krankenversicherungen ansässig, unter denen sich Versicherungsnehmer die favorisierte Versicherungsgesellschaft auswählen dürfen.

Das Leistungsspektrum einzelner Krankenkassen unterscheidet sich nicht voneinander. Doch wer das Grundpaket durch den Abschluss einer Zusatzversicherung aufwerten möchte, sollte einzelne Angebote detailliert unter die Lupe nehmen.

In Anlehnung ans deutsche System von privaten Krankenversicherungen entrichten Versicherungsnehmer einkommensunabhängige Kopfprämien, die jedoch von Kanton zu Kanton sowie von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Doch im Gegensatz zum deutschen Krankenversicherungssystem gibt es in der Schweiz keine Familienversicherungen.

Reduzierte Beitragssätze für Kinder und Jugendliche

Einen Vorteil haben Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren dennoch. Denn in der Schweiz sind reduzierte Beitragssätze für bestimmte Personengruppen gültig. Von diesen Regelungen profitieren folgende Versicherungsnehmer

    • Kinder
    • Jugendliche
    • junge Erwachsene
    • Personen mit geringem Einkommen

Eine Beispielrechnung gibt Aufschluss

Eine Aufschlüsselung der in der Schweiz für eine Krankenversicherung notwendigen Kosten wirkt zwar im ersten Moment etwas unübersichtlich. Doch der Blick ins Detail verrät, dass diese Zusammensetzung dennoch klar untergliedert ist. 

Generell gilt, dass Versicherte zumeist einen Teil der Behandlungskosten übernehmen müssen. Die generellen Beiträge für eine Krankenversicherung sind zwar vergleichsweise gering. Doch zu diesen Kosten wird ausserdem die Kostenbeteiligung addiert, die sich wiederum aus einem Selbstbehalt des Rechnungsbetrags von 10 Prozent sowie der ordentlichen Franchise berechnet. 

Dieses Modell lässt sich anhand von diesem Rechenbeispiel schnell erläutern.

Für Kinder und Jugendliche fällt keine ordentliche Franchise an

In diesem Beispiel müssen Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag von 250 Euro für die Krankenkasse bezahlen. Dazu wird das jährliche Franchise addiert, das in diesem Beispiel für Erwachsene 300 Franken pro Jahr beträgt. 

An diesem Punkt setzt die familienfreundliche Schweizer Politik an. Denn Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen in der Schweiz keine ordentliche Franchise entrichten. Demgegenüber steht allerdings wiederum der Selbstbehalt, der sich auf zehn Prozent der jährlichen Behandlungskosten beläuft. 

Sind im Laufe eines Jahres Behandlungskosten von insgesamt 2.000 Franken aufgekommen, wird die Summe des ordentlichen Franchise vom Rechnungsbetrag subtrahiert. Zudem werden von den verbleibenden 1.700 Franken noch einmal 10 Prozent des Selbstbehaltes von der Krankenkasse berechnet. 

Darauf basierend, würde ein Versicherungsnehmer von dem kompletten Behandlungsentgelt nur 470 Franken selbst übernehmen, zuzüglich der monatlich zu entrichtenden Kassenbeiträge. Das Maximum des Selbstbehalts beläuft sich dementsprechend auf 700 Franken pro Jahr. 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr reduziert sich der Anteil auf 350 Franken. Wer möchte, darf den Anteil der ordentlichen Franchise auch erhöhen, um den Selbstbehalt im Bedarfsfall zu minimieren.

Finanzielle Vorteile für jüngere Menschen

Dieses Beispiel veranschaulicht zwar, dass es in der Schweiz keine wie aus Deutschland bekannte Familienversicherung gibt. Dennoch profitieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von einigen Vorteilen, die ihnen das Schweizer Krankensystem bietet. 

Gibt es Möglichkeiten für einen kostenfreien Krankenkassen-Beitritt? Diese Optionen bestehen in der Schweiz nicht. Dennoch werden jüngere Menschen vergleichsweise wenig zur Kasse gebeten.

So funktioniert der Beitritt für Kinder und Jugendtliche zur Krankenkasse

Kinder bis zu 18 Jahren sind nach ihrer Geburt automatisch über eine Grundversicherung abgesichert. Nach der Geburt eines Kindes sind Eltern verpflichtet, das Neugeborene spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. 

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Krankenversicherung obliegt den potentiellen Versicherungsnehmern komplette Wahlfreiheit. Die Leistungen dieser Grundversicherung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Grundversicherung zwar bei allen Krankenkassen identisch. 

Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Prämien deutlich von Anbieter zu Anbieter. Im Zweifelsfall ist empfehlenswert, Angebote verschiedener Anbieter online miteinander zu vergleichen. 

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Schweizer Krankenversicherungen 2020: einige Prämien werden sinken

Schweizer Krankenversicherungen 2020: einige Prämien werden sinken

Prämienzahler aus der Schweiz dürfen sich auf gute Nachrichten freuen. Mehrere Krankenkassen gaben in den letzten Tagen bekannt, dass die Rechnungen für die Krankenkasse ab 2020 etwas niedriger ausfallen werden. 

Beispielsweise kündigte Helsana-Chef Daniel Schmutz gegenüber der NZZ an, dass ein Grossteil aller Kunden ab dem nächsten Jahr eine geringere Prämie als 2019 zahlen muss. Ausserdem liess die CSS – die zweitgrösste Krankenversicherung der Schweiz – mittlerweile verlauten, die Prämien in bestimmten Kantonen zu reduzieren oder zumindest nicht zu erhöhen.

Sechs der neun grössten Versicherungsunternehmen bestätigen stabile Prämienhöhen

Ersten Umfragen zufolge gehen sechs der insgesamt neun grössten Krankenkassen aus der Schweiz für das Jahr 2020 von einer stabilen Entwicklung der Prämienhöhe aus. Als wichtigsten Grund geben die Versicherungsgesellschaften die Gesundheitskosten an, die in vergangener Zeit aussergewöhnlich moderat gewachsen seien. 

Erste Versicherungsunternehmen sprechen von einem Umdenken der Versicherungsnehmer, das sich zunehmend auf den Serviceumfang der Krankenkassen auswirkt. Aussagen von dem Helsana-Vorsitzenden Schmutz zufolge wenden sich immer weniger Versicherungsnehmer “bei jeder Bagatelle” an einen Arzt.

Geld sparen: mit einer Entscheidung für alternative Versicherungsmodelle

Erleichternd kommt für die Versicherungen hinzu, dass sich Versicherte immer häufiger für alternative Versicherungsmodelle entscheiden. Diese Versicherungsarten sind günstiger und effizienter zugleich. Ausserdem erwähnt Schmutz die Unterstützung des Bundesrats in den Arzttarif Tarmed. Dieser Wandel kommt folglich ebenfalls den Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsnehmern zugute.

Die finanzielle Wende ist vermutlich schon jetzt beschlossene Sache

Obwohl der Bundesrat den Prämienvorschlägen der Krankenkasse erst noch zustimmen muss, scheint die finanzielle Wende für einige grosse Krankenkassen schon beschlossene Sache zu sein. Doch während Helsana-Chef Schmutz von einer geringeren Prämie spricht, beschränkt die CSS die Nullrunden und sinkende Prämien auf bestimmte Kantone. 

Doch von welchen Kantonen oder Regionen die Rede ist, dürfen die Krankenkassen jetzt noch nicht öffentlich verlauten lassen. Diese endgültige Entscheidung wird vermutlich erst Ende September nach der Bewilligung der Vorschläge durch den Bundesrat bekanntgegeben.

Prämiensenkungen in einzelnen Kantonen: erste Mutmassungen

Dennoch wagen Spezialisten wie Felix Schneuwly vom Vergleichsdienst Comparis eine erste Prognose. Dessen Aussagen zufolge dürften die Prämien in erster Linie in den Kantonen sinken, in denen besonders moderate Spitalkosten verzeichnet werden. 

Nach einer Analyse des sogenannten BAG-Monitorings könnten deshalb die Kantone und Regionen Aargau, Appenzell, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz, Uri, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Wallis von dieser Prognose betroffen sein.

Nicht alle Versicherungsmodelle sind von der Prämiensenkung betroffen

Aktuell lässt sich nur darüber spekulieren, welche Versicherungsmodelle im Einzelnen von der Prämiensenkung betroffen sind. Doch Schneuwly wagt auch in diesem Zusammenhang eine erste Prognose. Seiner Meinung nach ist eine Reduktion der Telemedizin-, HMW- sowie Hausarztmodelle relativ wahrscheinlich. 

Der Blick auf die Entwicklung der Gesamtkosten verdeutlicht jedoch, dass die Prämien für Krankenversicherungen in der Schweiz durchschnittlich dennoch ansteigen werden. In diesem Zusammenhang bestätigte die CSS bereits, von einer geringen Erhöhung von weniger als 1,5 Prozent auszugehen. 

Die Helsana geht sogar noch einen Schritt weiter und prognostiziert für 2020 eine Steigerung der Prämien von weniger als 1,2 Prozent. Mit diesen Werten wäre die Kostenerhöhung für das Jahr 2019 unterschritten.

Der Beginn einer Trendwende?

Könnte diese Anpassung der Prämien für Krankenkassen aus der Schweiz eine Trendwende einläuten? Davon geht Versicherungsexperte Felix Schneuwly bislang noch nicht aus. Seiner Meinung nach ist das Aufsichtsgesetz eine relativ grosse Hürde. 

Laut Schneuwly konzentriert sich das Aufsichtsgesetz zielgerichtet auf eine kurzfristige Kostenentwicklung. Diese Umstände sorgten bereits in der Vergangenheit häufig dafür, dass eine Schwankung bei den Prämien wesentlich stärker ausfiel als für die vergleichsweise stetige Kostenentwicklung.

Der wichtigste Grund für den Preisanstieg: die Nutzung medizinischer Angebote

Noch im Sommer ging der Vergleichsdienst Comparis.ch davon aus, dass die Prämien für eine Grundversicherung Schweizer Krankenkassen im Jahr 2020 von zwei bis drei Prozent ansteigen werden. Diese These begründete Comparis damit, dass nicht die Preise, sondern eine Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen die Prämien in die Höhe treibe. Diese Behauptung scheint sich nun nicht bestätigt zu haben, wie aktuelle Entwicklung aufweist.

Eine finanzielle Entlastung für Familien und Kantone

Diese Preisentwicklung dürfte viele Versicherungsnehmer aus der Schweiz besonders erfreuen. Für zahlreiche Familien stellen erhöhte Prämien für Krankenversicherungen eine hohe finanzielle Belastung dar, die familiäre Budgets überdurchschnittlich stark beanspruchen. 

Dies hat immer häufiger zur Folge, dass Familien die Prämienzahlungen nicht mehr leisten können. Diese ausbleibenden Zahlungen stellen wiederum für die Kantone eine hohe Belastung dar. Generell übernehmen Kantone 55 Prozent aller Leistungen, die für Patienten für stationär erbrachte Behandlungen in Spitälern anfallen. 

Ausserdem birgt die Entwicklung ein weiteres Risiko. Geht die Reduzierung der Prämien mit einer weniger häufigen Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen einher, steigt das Risiko, dass folgenschwere Erkrankungen der Versicherungsnehmer unbehandelt bleiben.

Prämiensenkung vs. Sparmodell

Trotz der Senkung der Prämien müssen Versicherungsnehmer die Offerten der Grundversicherungen mit Bedacht betrachten. Denn obwohl zahlreiche Versicherungsunternehmen Reduktionen der Prämien angekündigt haben, bezahlen Versicherungsnehmer im direkten Vergleich dennoch recht hohe Gebühren. 

Deshalb sind Prämien der Versicherungsunternehmen mit den höchsten Preisreduktionen zumeist noch immer um viele Prozentpunkte teurer als Angebote anderer Versicherungsunternehmen. Ein Beispiel sind die Philos-Hausarztversicherten in Zürich mit einer Franchise von 2.500 Franken. Wer sich in dieser Region für einen Wechsel zu Assura entscheidet, spart über 600 Franken. 

Zudem zählen namhafte Krankenkassen wie Helsana oder CSS ebenfalls nicht zu den Vereinigungen mit den höchsten Prämiensenkungen. 

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Wie viele Bürger wechseln jährlich die Krankenkasse in der Schweiz überhaupt und warum eigentlich?

Wie viele Bürger wechseln jährlich die Krankenkasse in der Schweiz überhaupt und warum eigentlich?

Es ist ein anerkanntes Credo für Schweizerinnen und Schweizer: Regelmässig die Krankenkasse, zumindest die Grundversicherung wechseln! Viele halten sich daran, da sie wissen, dass sich so einige hundert Franken und mehr einsparen lassen. Doch nicht selten siegt die Bequemlichkeit und die Kündigungsfrist wird verpasst.

In 2018 stiegen die Krankenkassenprämien lediglich um 1,2% und so sei ein Wechsel den Aufwand nicht wert. Doch stimmt das wirklich? Wie viele Schweizerinnen und Schweizer wechseln eigentlich die Krankenkasse und warum? Der folgende Artikel beantwortet diese Frage.

Warum ist ein Wechsel sinnvoll?

Bereits im jungen Alter lernen Menschen in der Schweiz, dass sie jährlich prüfen sollen, ob sich ein Versicherungs-Wechsel finanziell auszahlen würde. Doch da dies mit einem zwar geringen bürokratischen, jedoch nervenaufreibenden Aufwand verbunden sein kann, stellt sich mit Recht die Frage, warum ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist.

Die Krankenkassen-Prämien berechnen sich jedes Jahr neu und steigen von Kanton zu Kanton bei den verschiedenen Kassen in unterschiedlicher Höhe. Daher berechnen sich auch die Kosten für die monatlichen Versicherungsbeiträge immer wieder neu. 

Ende Oktober sind die Schweizer Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die Höhe der Prämien fürs nächste Jahr mitzuteilen und sie auf ihr Recht zu einem Wechsel aufmerksam zu machen.

Achtung: Wer wechselt, macht sich nicht unbeliebt, denn die Versicherer behandeln Stammkunden nicht anders als Neukunden.

Wie geht der Wechsel vonstatten?

Für die Grundversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Jahres. Das bedeutet, dass die schriftliche Kündigung bestenfalls per Einschreiben bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen sein muss. Hierbei gilt es aufzupassen:

    • Es zählt der tatsächliche Eingang der Kündigung und nicht der Poststempel.
    • Auf der Kündigung muss die Versicherungsnummer und das Datum verzeichnet sein.

Zusatzversicherungen haben eine längere Kündigungsfrist von drei Monaten, weshalb die Kündigung bis zum 30. September bei der Kasse eingegangen sein muss. Aufgepasst auch hier: Warten Sie die schriftliche Bestätigung der neuen Kasse für Ihre Aufnahme ab, bevor Sie kündigen. 

Die Zusatzversicherungs-Anbieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, sondern können es je nach Gesundheitsprüfung entscheiden.

Wie viele Bürgerinnen und Bürger wechseln?

Die Gründe sickern immer mehr durch und jährlich wechseln mehr Bürgerinnen und Bürger die Krankenkasse. Im Jahr 2016 waren es rund eine Millionen Versicherte, die die Leistungen einer neuen Kasse für 2017 nutzten. Dabei gilt es zu unterscheiden, dass rund eine halbe Million davon gezwungen waren, zu wechseln, da ihre bisherige Krankenkasse mit einer neuen fusionierte.

Die BAG veröffentlicht jedes Jahr die “Statistik zur obligatorischen Krankenversicherung”:

Jahr

Kündigungen

Prozent der Versicherten

2010/2011

896.221

11,5 %

2011/2012

566.415

7,2 %

2012/2013

435.939

5,4 %

2013/2014

561.612

6,9 %

2015/16

1.312.413

15.7%

Die Wichtigkeit eines Wechsels und die finanziellen Vorteile lassen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer die Krankenkasse wechseln. Mithilfe der Daten des BAG lassen sich Tendenzen erkennen und es kann auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz eingegangen werden. 

Nicht zuletzt liegt der Anstieg der Wechselnden höchstwahrscheinlich am Einsparpotential und dem geringen Aufwand der Kündigungsformalitäten.

Die Krankenkasse wechseln: Ein Vergleich hilft

Wer nach einer neuen Krankenkasse Ausschau hält, kann natürlich verschiedene Methoden anwenden. Doch eine der unkompliziertesten Lösungen ist es, die Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften online miteinander zu vergleichen wie z.b. bei unserem Krankenkassenvergleich.

Im Internet bedarf es nur weniger Mausklicks, um die Angebote der Krankenkassen gegenüberzustellen und somit das beste Angebot für eigene Bedürfnisse auszuwählen. Dieser kostenfreie Service erleichtert einen Wechsel des Versicherungsanbieters enorm. 

Ausserdem kostet es nur wenig Zeit, diese Angebote zu überprüfen und somit das massgeschneiderte Servicepaket für eigene Belange auszuwählen. 

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SWICA – Die Nummer 1?

SWICA Krankenkasse - Die Nummer 1 in der Schweiz?

Erneut ist die SWICA auf Platz 1 in Sachen Kundenzufriedenheit bei Krankenkassen in der Schweiz gelandet. Warum ist die SWICA in der Schweiz die Nummer 1 unter den Krankenkassen und was unterscheidet sie von den anderen Versicherern? Ob es Alternativen gibt oder ernstzunehmende Konkurrenten, beleuchtet der folgende Artikel.

Selbstverständnis von SWICA

Mit rund 1,5 Millionen Versicherten ist die SWICA eine der führenden Krankenkassen in der Schweiz, zusätzlich hat sie rund 27.000 Unternehmenskunden unter Vertrag. 

Sie versteht sich selbst als Gesundheitsorganisation, nicht nur als Versicherer und wirbt mit dauerhaften finanziellen Sicherheit und einer optimalen medizinischen Versorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Zudem ist sie die einzige Organisation, die eine integrale Dienstleistungskette für Fragen zur Gesundheit anbietet.

Wählen können Privatkunden zwischen drei Modellen:

    • Standard-Modell (Grundversicherung)
    • mehrere alternative Versicherungsmodelle
    • individuelles Wahl-Franchise

Kundenfreundlich, Kundenfreundlicher, SWICA

Sowohl Schulmedizin als auch Komplementärmedizin wird von SWICA unterstützt. Viele Schweizerinnen und Schweizer profitieren gerne von einer ganzheitlichen und nachhaltigen Betreuung während ihrer Krankheit.

Unterstützt wird das Angebot dabei vom Medbase Medical Center und den Partner-Praxen von SWICA, die Zugang bieten zum Netzwerk von Ärzten und Therapeute. Für Smartphone-affine Menschen bieten sie ausserdem die App BENECURA, mit der sich mittels eines Symptome-Checkers weitere Handlungsempfehlungen abrufen lassen.

Je fitter, desto tiefer die Prämien

SWICA bietet ausserdem die Option, durch ein Bonuspunkteprogramm Fitness Punkte zu sammeln, mit denen sich die Prämien senken lassen. Die Plattform BENEVITA soll die Aktivitäten tracken und helfen, die Gesundheitskompetenz zu steigern. Investieren Versicherte regelmässig in Gesundheit und Fitness, lassen sich die entsprechenden Aktivitäten mit bis zu 800 Franken pro Jahr aus den Zusatzversicherungen belohnen.

Vorteile durch Kundentreue

In der Regel steigen die Prämien bei den Spitalversicherungen alle fünf Jahre an, wodurch im Alter eine hohe finanzielle Belastung entstehen kann. Für dieses Problem bietet die SWICA den sogenannten Abschlussaltertarif an, mit dessen Hilfe SWIA die bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie mit einfliessen lässt und Kundentreue belohnt.

Als einzige Krankenversicherer rechnen ausserdem SWICA und PROVITA die Kostenbeteiligung der Grundversicherung an die der SWICA Zusatzversorgung an. Dadurch liegt die jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu den anderen Krankenversicherern deutlich tiefer. Treue Kunden haben also hier Vorteile, mit denen sie einiger Schweizer Franken sparen können.

SWICA und Konkurrenz

Im Krankenkassenvergleich bemängelten Versicherte in 2019 am häufigsten folgende Punkte der Unzufriedenheit: Rechnungen zu spät oder nicht bezahlt, ärgerliche Nachfragen, zu komplizierter Papierkram, administrative Probleme. In 2018 belegte knapp vor SWICA die Sanitas noch Platz 1, doch nun hat SWICA sich die Spitze zurückerobert. 

Doch trotz dieser positiven Entwicklung, ist ein eher absteigender Dreh zu beobachten. So büsste die durchschnittliche Kundenzufriedenheit bei allen Krankenkassen ein. Von 5,02% sinkt sie im letzten Vergleichsergebnis auf 4,89%. Insgesamt sind 60% der Schweizerinnen und Schweizer zufrieden mit ihrem Versicherer. 

Von den Kundinnen und Kunden der SWICA sind drei Viertel zufrieden mit dem Service. Daher lohnt sich der Blick auf die Spitzenreiter der Tests, da in diesem der Fokus nicht allein auf Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund steht, sondern auch Faktoren wie Zufriedenheit und Franchise der Kassen.

Gleiche Leistungen, unterschiedliche Prämien

SWICA ist eine der führenden Krankenkassen in der Schweiz, die mit einem besonders stimmigen Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. Dennoch muss die Krankenversicherung den Vergleich mit vielen anderen Institutionen auf sich nehmen, die die gleichen Leistungen anbieten. 

Doch von diesen Anbietern unterscheidet sich die SWICA beispielsweise durch ihre Prämienhöhe. Durch weitere Dienstleistungen wie den Service variieren die Krankenkassen ebenfalls voneinander. Wer auf der Suche nach einem Anbieter mit besonders günstigen Konditionen ist, ist mit einer Vertragsunterzeichnung bei der SWICA zumeist gut beraten. 

Alternativ ist es ebenfalls empfehlenswert, die Offerten dieser Krankenversicherung mit Angeboten anderer Krankenversicherungen aus der Region zu vergleichen. 

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Vergleichsportale im Vergleich (comparis.ch, bonus.ch, swupp.ch, neotralo.ch)

Vergleichsportale im Vergleich (comparis.ch, bonus.ch, swupp.ch, neotralo.ch)

Es ist nicht einfach bei all den Vergleichsportalen, Krankenkassen und diversen Prämien den Überblick zu behalten. Mit den Top-Seiten sind Sie aber bereits ein gutes Stück weiter auf Ihrem weg zum perfekten Angebot und zur auf Sie abgestimmten Krankenkasse & Co.

Die einzelnen Vergleichsportale

In diesem Artikel geben wir Ihnen eine optimale Übersicht über die 4 wichtigsten Vergleichsportale. Wer bietet welche Leistungen an, welche Kritikpunkte gibt es? Die Antworten finden Sie im Folgenden in unserem Vergleich zu:

    • neotralo.ch,
    • comparis.ch,
    • bonus.ch und
    • swupp.ch

comparis.ch

comparis.ch wurde 1996 als GmbH gegründet und gilt momentan als grösstes Online-Vergleichsportal im Schweizer Raum. Aktuell hat comparis.ch fast 200 Mitarbeiter sowie einen Sitz in Zürich. Seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen ausserdem eine offizielle Aktiengesellschaft (AG) unter der Leitung von Paul Kummer.

bonus.ch

bonus.ch ist ein Vergleichsportal mit Schwerpunkten zu Autoversicherung, Hausratversicherung, Krankenkasse und Zusatzversicherungen, Hypotheken sowie Privatkredit. Das Vergleichsportal wurde 2004 gegründet und erlangte dann recht schnell an Beliebtheit in der Schweiz. Die Kundenorientierung zeigt sich bei dieser Plattform vor allem in ihrem Bestreben in jedem Bereich für die Kunden Ersparnisse darzulegen.

swupp.ch

Der Krankenkassenvergleich swupp.ch ist vor allem so beliebt, weil er alle Krankenkassen der Schweiz auflistet und vergleicht. Der Name von swupp.ch zeigt ausserdem das Hauptaugenmerk des Unternehmens: Durch die detaillierte Übersicht aller Krankenkassen soll ein Wechsel zum optimalen Partner einfach gemacht werden. Folglich heisst es auf der Website: “‘Swupp’  und schon ist es erledigt”.

neotralo.ch

neotralo.ch ist ein Schweizer Start-Up mit Sitz in Zug. Das Vergleichsportal ist spezialisiert auf alle Themen rund um Versicherungen und Banken und wird von Kunden besonders durch die persönliche und individuelle Beratungen bis hin zum perfekten Angebot positiv bewertet.

Die Vergleichsportale im Vergleich – Wer bietet Ihnen was?

Die beliebtesten Schweizer Vergleichsportale neotralo.ch, comparis.ch, bonus.ch und swupp.ch haben in erster Linie die Gemeinsamkeit, dass die sehr kundenfreundlich und detailliert Krankenkassen vergleichen. 

Sie unterscheiden sich hauptsächlich im Themen-Angebot und besonderen Extra-Leistungen. neotralo.ch zum Beispiel bietet zusätzlich zu ausführlichen Artikeln auch Video Bewertungen zu Krankenkassen sowie einen Chatbot, der alle Krankenkassenprämien berechnen kann, an. 

Der Wechsel soll vor allem bei neotralo.ch einfach gemacht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass jedes Vergleichsportal versucht den Kunden und Kundinnen so viel Aufwand wie möglich abzunehmen. Auch Objektivität und Neutralität zeichnet die Top-Vergleichsportale aus. !

Konkurrenz aus eigenen Reihen

Mittlerweile haben sich noch mehrere andere Vergleichsportale auf dem Schweizer Markt durchgesetzt. Ein Beispiel ist das deutsche Unternehmen Verivox, das Krankenkassenvergleiche besonders übersichtlich präsentiert und auch alle Krankenkassen auflistet. Allerdings könnte dieser Anbieter detaillierte Informationen zu den einzelnen Krankenversicherungen angeben. 

Dieses Beispiel zeigt, dass die Konkurrenz unter Vergleichsportalen in der Schweiz nicht ruht. Ganz im Gegenteil: Wer sich behaupten möchte, muss noch umfassender und detaillierter auf die Bedürfnisse der Nutzer eingehen. In diesem Konkurrenzkampf geht neotralo.ch mit gutem Beispiel voran. 

Fazit: Eine Übersicht der Vergleichsportale

Es ist nicht einfach bei all den Vergleichsportalen, Krankenkassen und diversen Prämien den Überblick zu behalten. Mit den Top-Seiten sind Sie aber bereits ein gutes Stück weiter auf Ihrem weg zum perfekten Angebot und zur auf Sie abgestimmten Krankenkasse & Co. 

Beim Vergleichen sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie einen umfangreichen Überblick über mehrere Produkte erhalten, dass Sie ohne Anstrengungen Aufbau und Funktion der Website verstehen und dass Sie thematisch genau das finden, was Sie suchen und brauchen. 

Zum Abschluss haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den Vergleichsportalen im Vergleich zusammengestellt:

 

comparis.ch

bonus.ch

swupp.ch

neotralo.ch

Überblick

sehr gut

gut

sehr gut, alle Schweizer Krankenkassen aufgeführt

sehr gut

Kunden-

Service

sehr gut

gut

sehr gut

Vergleich ohne persönliche Angaben möglich

Themen-

Vielfalt

sehr gut

Themen zur Krankenkasse sind begrenzt

begrenzt

sehr detailliert

Besonder-

heiten

auf vielen Netzwerken vertreten

viele weitere Themen

Userbility

Video Bewertungen

Chatbot zur Berechnung von Krankenkassenprämien

Persönliche Beratung

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