Vorsorge: Wichtige Tipps zum Steuersparen

Vorsorge: Wichtige Tipps zum Steuersparen

Gegen Ende des Jahres starten die Überlegungen: Wie lassen sich Steuern sparen? Gerade der Bereich rund um die Vorsorge bietet hierfür mehrere Möglichkeiten. Einige davon sind allerdings nicht unbegrenzt gültig.

Maximalbeträge einzahlen

Einer der wichtigsten Steuerspartipps befasst sich mit der Säule 3a: Diesen Tipp kennen zwar die meisten Menschen, doch immer noch viel zu wenige wenden ihn an. Es geht um die private Vorsorge in der genannten Säule, denn die Einzahlung hier kann steuerlich geltend gemacht werden. Erwerbstätige sollten sich den Stichtag „18. Dezember“ notieren, bis dahin sollte der maximal mögliche Betrag von CHF 6´826 eingezahlt worden sein.

Nur dann ist der Betrag auch noch für das laufende Jahr 2020 absetzbar. Wer jedoch auf ein bestehendes Konto am Schalter einzahlt, kann dies noch bis zum 30. Dezember machen. Für Selbstständige gilt, dass diese bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens als Maximalbetrag anrechnen können, wenn sie keiner Pensionskasse zugehörig sind. Höchstens dürfen CHF 34´128 angerechnet werden.

Auch die 2. Säule nutzen

Einzahlungen in die 2. Säule können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es geht hierbei um die berufliche Vorsorge. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, freiwillige Nachzahlungen zu leisten, die in die Pensionskasse gehen. Das lohnt sich steuerlich gesehen immer dann, wenn der Verdienst in den betreffenden Jahren hoch ist. Meist gilt das in den letzten Jahren vor der Pensionierung.

Wer das Kapital aus der zweiten oder dritten Säule der Vorsorge beziehen möchte, sollte unbedingt berücksichtigen, dass damit die Steuerlast nicht deutlich erhöht wird. Ein Tipp: Bei einem gestaffelten Bezug der Pensionsbezüge können diese auf mehrere Steuerperioden verteilt werden, was die Steuerlast in der einzelnen Periode mindert.

Steuertipps ausserhalb der Vorsorge

Nicht nur die Altersvorsorge steht im Fokus, wenn es darum geht, Steuern zu sparen. Auch weitere Tipps sind wichtig, die wir Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten wollen:

    • Zahnarzt
      Die Arztkosten, die nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden, dürfen steuerlich angesetzt werden und mindern das steuerpflichtige Einkommen. Dafür müssen die Kosten aber fünf Prozent des bereinigten Einkommens übersteigen. Meist ist das bei Krankheits- und Unfallkosten kaum der Fall. Wer aber zum Beispiel eine umfassende Zahnbehandlung hinter sich oder eine neue Brille gekauft hat, für den kann sich das Ansetzen der Kosten durchaus lohnen.

    • Spenden
      Viele Menschen haben in 2020 an Hilfsorganisationen gespendet, auch wegen der Corona-Pandemie. Spendenausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie für wohltätige Zwecke aufgewendet wurden. Sie müssen sich allerdings wenigstens auf 100 Franken im Jahr summieren und können nur bis höchstens 20 Prozent des Nettoeinkommens angerechnet werden. Wer Spenden ansetzen will, muss unbedingt die Spendennachweise zur Hand haben.

    • Schuldzinsen
      Was viele nicht wissen: Auch für Privatkredite können Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass hier die Zinsanteile herausgerechnet werden, denn der eigentliche Tilgungsbetrag ist nicht steuerlich absetzbar. Der Zinsanteil, der auf den Kreditbetrag anfällt, ist zum einen von der Bundessteuer, zum anderen von der Einkommenssteuer abzurechnen.

    • Investitionen
      Haus- oder Wohnungsbesitzer können sich freuen, denn sie können auch Renovationskosten absetzen. Sie haben dafür meist die Wahl zwischen einem pauschalen Betrag oder dem Abzug der effektiven Kosten. Bei einem Pauschalbetrag können meist maximal zehn Prozent des Eigenmietwertes angesetzt werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab auszurechnen, welche Variante individuell die bessere Wahl ist.

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Lebensversicherung ohne 100-prozentige Beitragsgarantie

Was kann man versichern, was nicht

Lebensversicherung ohne 100-prozentige Beitragsgarantie

Die deutschen Nachbarn schreien empört auf: Eine Lebensversicherung ohne Beitragsgarantie, wo gibt’s denn so was? In der Schweiz ist dies schon lange üblich und niemand regt sich hier über die Ankündigung der Allianz auf.

Was kann man versichern, was nicht

Deutscher Versicherer schockt – aber nicht die Schweizer

Die Allianz als grösster Lebensversicherer hat die Deutschen geschockt: Es soll keine Garantie mehr auf eingezahlte Beiträge geben! Was bei den nördlichen Nachbarn für einen Aufschrei unter den Menschen sorgte, ist in der Schweiz schon lange so und nicht einmal mehr eine Nachfrage wert. Lebenslange Garantien auf Beiträge und Zinsen gibt es hier ohnehin nicht, so soll es künftig auch bei den Lebensversicherungen in Deutschland sein. 

Nach Ablauf der Sparphase gibt es dann keine Garantie mehr darauf, dass wenigstens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Die Regelung betrifft alle Neukunden der Allianz und ist sowohl für Lebens- als auch für Rentenversicherungen gedacht. Garantiert werden nur noch 60, 80 oder 90 Prozent der bis dahin eingezahlten Beiträge.

In Deutschland spricht man von einem Tabubruch, doch in der Schweiz agieren die Versicherer schon seit Längerem auf diese Art. Der Grund ist ganz einfach der, dass die Tiefzinsphase schon so lange anhält und Versicherer keinen Gewinn mehr mit Zusagen auf Beiträge und hohe Zinssätze machen können. Schon seit 2015 sind Veränderungen auf dem Vorsorgemarkt spürbar, das weiss auch die Schweizer Allianz-Tochter „Allianz Suisse“. Die Produktpalette wurde daher angepasst und die Garantien werden nur noch zwischen 50 und 90 Prozent vergeben. Vorbei die Zeiten, in denen ohne jegliches Risiko bis zu vier oder sogar fünf Prozent Zinsen einkassiert werden konnten.

Auch andere Versicherer gehen diesen Weg

Verschiedene Versicherer in der Schweiz geben an, dass eine Lebensversicherung durchaus eine Herausforderung sei, die unter den herrschenden Bedingungen auf dem Kapitalmarkt nicht mehr zu den bisher versprochenen attraktiven Renditen möglich sei. Bruttoprämien können nicht mehr garantiert werden und das ist keine Neuerung. 

Für den Versicherer ist diese Regelung von Vorteil, kann er doch dank niedrigerer Garantien vor allem bei risikoreichen Anlageklassen einen grösseren Spielraum gewinnen. Er investiert das Geld stärker in Aktien und ähnlich volatilere Geldanlagen, die zwar ein höheres Verlustrisiko, gleichzeitig aber auch bessere Renditechancen mitbringen.

Die Kunden in der Schweiz stört es nicht, sie sind mittlerweile daran gewöhnt. Die klassische Lebensversicherung von einst gibt es hier schon lange nicht mehr, auch wenn es in Deutschland noch bis vor Kurzem kein Thema war, derart zu agieren. Dass es auch dort nicht mehr lange gut gehen konnte, war Experten klar. 

In der Schweiz ist die gemischte Lebensversicherung in der dritten Säule die häufigste Form. Hier wird zum einen für die Altersvorsorge gespart, zum anderen sollen Tod und Invalidität als grösste Risiken abgesichert werden. Damit ist der Schutz der Hinterbliebenen im Fokus, Sparen und Risikoabsicherung sollen kombiniert werden. 

Das wird aber schon seit Jahren kritisch gesehen, denn die Produkte sind nur eingeschränkt flexibel, die zugehörigen Lebensversicherungen nur wenig transparent. Zudem muss der Kunde schon beim Abschluss festlegen, wie er die Leistung künftig in Anspruch nehmen will, was kaum möglich ist, da niemand seine Lebenssituation in einigen Jahren kennt.

Fazit: Lebensversicherungen bleiben ohne Garantie

Auch wenn die deutschen Nachbarn empört aufstampfen und sich bei der Allianz beschweren: Eine Lebensversicherung, wie es sie früher einmal gab, wird es dank des anhaltenden Zinstiefs nicht mehr geben. Die Versicherer gehen kein grosses Risiko mehr ein und sichern höchstens 60 bis 90 Prozent der Beiträge ab. 

Für den Versicherten heisst das aber, dass er im schlimmsten Fall Verluste einfährt und nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückbekommt. In der Schweiz ist dies aber keine Überraschung, hier agieren die Versicherer längst auf diese Weise.

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neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

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Man schrieb den Sommer 2019, als einer der angehenden Sterne den Vergleichsportal-Landschaft antrat, um die Grossen in kürzester Zeit einzuholen. neotralo.ch war geboren und stieg binnen eines dreiviertel Jahres in die gleiche Liga wie comparis.ch, moneyland.ch und bonus.ch auf. Hier finden die Nutzer ganz einfach alle wichtigen Vergleiche zu Krankenkassenprämien, Autoversicherungstarifen und vielem mehr. neotralo.ch wird in der KGeld nun bereits mit den vier Grossen der Branche genannt und erweist sich als ebenso zuverlässig und vertrauenswürdig.

Comparis.ch ist eine Branchengrösse, an der niemand in der Schweiz vorbeikommt, der einen Finanzcheck vornehmen will. Nun gilt das auch für neotralo.ch, denn das einstige Start-up schloss den Test der KGeld mit nur einer halben Note schlechter ab. 

Die binnen dieser kurzen Zeit erreichten sehr guten Ergebnisse stimmen zuversichtlich und es ist davon auszugehen, dass die halbe Note, die neotralo noch von der Konkurrenz trennt, kein Dauerergebnis sein wird. Ein so gutes Ergebnis lässt sich spielend toppen! Zumal neotralo.ch eine immer grössere Reichweite haben wird: Zum Vergleich der Lebensversicherungen können Tools in zehn verschiedenen Sprachen genutzt werden. 

Das bedeutet, dass sich neotralo.ch nicht nur auf seine Kunden aus der Schweiz verlässt, sondern ein deutlich über die Landesgrenzen hinausgehendes Portal aufbauen wird, mit dem sich neue Nutzer erreichen lassen, die wiederum von den Vorteilen des Vergleichsportals profitieren können.

Zufriedenheit bei neotralo.ch

Nicht nur die Tester der Finanzzeitschrift zeigen sich mit neotralo.ch zufrieden. Auch neotralo.ch selbst gibt ein Feedback. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bereits nach einem halben Jahr werden wir als Schweizer Vergleichsportal wahrgenommen und stehen neben den grossen Namen der Branche in der Schweiz.“ 

Man ist sich darüber einig, dass sich die Bemühungen seit dem Start des Portals nun wirklich auszahlen, denn von Anfang an wurde grösster Wert auf Kundenfreundlichkeit, Service, umfassende Ergebnisse und die Möglichkeit, die Anbieter direkt zu kontaktieren, gelegt. 

Alles soll bei neotralo.ch so übersichtlich und transparent wie möglich sein und das zahlt sich eben aus! Im Gegensatz zu manch anderen Vergleichsportalen, die mit einem grossen Namen versuchen, fehlende Inhalte wettzumachen oder über den Erhalt von Vergütungen für vermittelte Versicherungen hinwegzutäuschen, will neotralo.ch einen tatsächlichen Überblick bieten. 

Der Nutzer erhält damit die Chance, sich selbst ein Bild über die einzelnen Offerten zu machen und das auszuwählen, welches am besten zu ihm passt.

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Glossar Lebensversicherung

Familienversicherung

Lebensversicherung Glossar - Fachbegriffe verständlich erklärt

Familienversicherung

Barwert

Als Barwert wird der Wert bezeichnet, den die gesamten Prämienzahlungen über die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsvertrags besitzen. Zur Berechnung wird ein fester Prozentsatz herangezogen, über den alle künftigen Zahlungen zu jedem Zeitpunkt abgezinst werden können.
Der Barwert zeigt, wie viel Geld angelegt werden muss, damit die noch in der Zukunft liegenden Prämien gezahlt werden können, wobei diese Berechnung von einem konstanten Zinssatz ausgeht. Die Methode ist die Grundlage für den Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte von unterschiedlichen Anbietern.

Begünstigte

Begünstigte sind die Personen, die im Versicherungsvertrag genannt werden und die im Falle des Eintretens des versicherten Ereignisses die vereinbarten Leistungen erhalten. Bei der Risikolebensversicherung kann im Falle des Todes des Versicherungsnehmers eine Einmalzahlung oder auch eine regelmässige Rentenzahlung erfolgen, wobei die Art der Zahlung im Vorab vertraglich festgelegt werden muss.
Begünstigte können verschiedene Personen sein, die frei bestimmbar sind. Die Begünstigten können während der Laufzeit des Vertrags geändert werden, es muss nicht bei den ursprünglich benannten Personen bleiben. Eine Einschränkung gibt es aber, wenn die Lebensversicherung in der 3a-Säule geführt wird, dann ist die Änderung der Begünstigten nicht ohne Weiteres möglich.

Deckungskapital

Von den Prämien, die in die Lebensversicherung Schweiz einbezahlt werden, werden Verwaltungskosten abgerechnet. Diese sind vom Versicherer frei festzulegen und können sich zum Beispiel auf die Vermittlungsprovision oder auf die Verwaltung der Policen beziehen. Der übrig bleibende Betrag ist der Sparanteil der Prämien. Dieser wiederum wird verzinst und sammelt sich im Laufe der Vertragslaufzeit an. Man spricht dann vom sogenannten Deckungskapital. Das Kapital gilt auch als Rückstellung und soll dazu beitragen, Verbindlichkeiten, die noch in der Zukunft liegen zu sichern bzw. später begleichen zu können. Das Deckungskapital ist damit in der Regel niedriger als die eingezahlten Prämien.

Deckungsumfang

Im Versicherungsvertrag werden Leistungen beschrieben, die im Fall des Eintretens des versicherten Ereignisses ausgezahlt werden sollen. Diese Leistungen bekommt der Begünstigte oder die Begünstigten ausgezahlt. Sie werden auch als Deckungsumfang bezeichnet. Bei einer Lebensversicherung kann sich der Deckungsumfang demnach auf einmalige Zahlungen im Versicherungsfall beziehen oder auf monatlich zu entrichtende Rentenzahlungen, wenn diese vertraglich vereinbart worden waren.

Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn

In der Versicherungspolice ist vom Eintrittsalter der versicherten Person die Rede. Es handelt sich dabei um das tatsächliche Alter desjenigen, der hier versichert wird. Meist sind Lebensversicherungen diesbezüglich beschränkt und gewähren alten Menschen keinen Versicherungsvertrag mehr. Oft gilt als Höchstalter 60 Jahre, teilweise ist auch 65 oder 70 Jahre das maximal mögliche Alter. Gleichzeitig gibt es bei Lebensversicherungen Einschränkungen nach unten, meist wird die Volljährigkeit gefordert. Bei einer Versicherung, bei der in die 3a-Säule eingezahlt wird, gilt die Altersbeschränkung von 16 bis 18 Jahren, was vom jeweiligen Versicherer abhängig ist. Bei einer Todesfallversicherung in der 3b-Säule hingegen ist das vorgeschriebene Eintrittsalter tiefer.

Das Eintrittsalter ist für die Bestimmung der Prämienhöhe von grosser Bedeutung, denn je älter ein Versicherungsnehmer ist, desto höher sind die Beiträge, die er zahlen muss. Das wiederum bewirkt, dass sehr junge und gesunde Versicherungsnehmer mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen konfrontiert werden. Die Prämien errechnen sich aber auch aus weiteren Faktoren, zu denen unter anderem das Geschlecht des Versicherungsnehmers, die vereinbarte Versicherungssumme, die gewünschte Laufzeit des Vertrags sowie verschiedene Gesundheitsfaktoren (Raucher, Sportler, Mensch mit Übergewicht etc.) zählen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Auf der einen Seite gibt es die klassische Risikolebensversicherung, die das Risiko Tod und je nach Vertrag das Risiko der Invalidität absichert. Auf der anderen Seite steht die fondsgebundene Versicherung, die zusätzlich das Ansparen von Kapital ermöglicht. Hierbei wird der Sparanteil an einen Anlagefonds geknüpft bzw. orientiert sich der Sparanteil am Verlauf des Anlagekurses. Die fondsgebundene Versicherung ist damit risikoreicher, bietet aber auch die Chance auf eine höhere Rendite und damit auf eine höhere Leistung im versicherten Schadensfall. Der Versicherungsnehmer wählt aus einer grossen Produktpalette aus, in welchen Anlagefonds er investieren möchte. Ein Verlustrisiko besteht hier dennoch, wird durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen aber begrenzt.

Garantierte Versicherungssumme

Im Versicherungsvertrag wird eine garantierte Versicherungssumme angegeben. Dabei handelt es sich um die Summe, die in jedem Fall ausgezahlt wird, sollte der versicherte Schadensfall eintreten. Die angegebene Versicherungssumme kann sich aber erhöhen, wenn die Versicherungsgesellschaft einen grossen finanziellen Erfolg einfährt. Da der Versicherungsnehmer durch die Überschussbeteiligung am Gewinn des Versicherungsunternehmens beteiligt ist, profitiert er auch direkt von einem Erfolg und somit von höheren Renditen. Diese sorgen dafür, dass die ausgezahlte Versicherungssumme im besten Fall deutlich höher ausfällt als die garantierte Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag vereinbart worden war.

Gemischte Lebensversicherung

Die gemischte Lebensversicherung stellt eine Kombination aus verschiedenen Versicherungsbestandteilen dar. Zum einen wird damit die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall gewährt, zum anderen kann die Erwerbsunfähigkeit mit versichert werden. Ausserdem ist es möglich, einen Sparanteil einzubeziehen, über den die Bildung eines Vermögens möglich wird. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit wird die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Er erhält dann die angesparte Summe, die aus Prämien, Zinsen und Überschussbeteiligungen besteht.
Vorteilhaft ist bei der gemischten Lebensversicherung vor allem, dass der Versicherte selbst bestimmen kann, wer der Begünstigte im Fall seines Ablebens ist. Das Erbrecht ist dabei aber zu beachten! Nachteilig ist, dass bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags ein Verlust einkalkuliert werden muss, weil der Rückkaufswert geringer ist als der eigentlich momentan im Vertrag befindliche Betrag. Des Weiteren erhöht der Überschussanteil zwar das angesparte Kapital, die genaue Höhe des Überschussanteils kann allerdings nicht garantiert werden und somit unerwartet niedrig oder sehr hoch ausfallen.

Lebensversicherung 3a

Bei der Lebensversicherung 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge, die eben auch Lebensversicherungen beinhalten darf. Hierbei kann der Versicherungsnehmer von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Wichtig: Im Todesfall des Versicherungsnehmers gelten erbrechtliche Einschränkungen, wenn es um die Auszahlung der Versicherungsleistung an Begünstigte geht. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem 3a-Konto.
Während der gesamten Laufzeit der Lebensversicherung 3a fallen fixe Prämien pro Jahr an, eine vorzeitige Auflösung ist zwar möglich, allerdings mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden. Vor der geplanten Auflösung oder Kündigung sollten Sie daher den Rückkaufswert der Lebensversicherung genau prüfen. Ebenfalls wichtig: Die Rendite der 3a-Lebensversicherung wird deutlich verringert, wenn Verwaltungsgebühren aufgerechnet werden müssen.

Lebensversicherung auflösen/auszahlen

Geht es um eine Risikolebensversicherung, so ist der Auszahlungsbetrag bei Auflösung sehr gering oder gar nicht vorhanden. Der Grund: Hierbei wird kein Geld angespart, das wieder zur Auszahlung bereitstünde. Bei Versicherungsauflösung kann demnach auch nur ein geringes Guthaben ausgezahlt werden, wenn überhaupt eines aus Überschussbeteiligungen vorhanden sein sollte. Der Rückkaufswert der Versicherung ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Betrag ausgezahlt werden kann.

Lebensversicherung kündigen/wechseln

Es ist möglich, die Lebensversicherung zu kündigen, allerdings ist damit in der Regel ein finanzieller Verlust verbunden. Die Versicherungsgesellschaften schützen sich somit vor allzu häufigen und unüberlegten Kündigungen. Bei einer Lebensversicherung, die als Risikoversicherung geführt wird, ist die Kündigung bzw. Auflösung meist schon nach dem ersten Versicherungsjahr möglich.
Der Wechsel von einer Versicherungsgesellschaft in die andere ist nur über den Rückkauf möglich, was mit finanziellen Verlusten verbunden ist: Von der Summe, die eingezahlt worden ist, müssen allerdings Gebühren abgerechnet werden, denn diese behält der Versicherer in der Regel ein, berechnet sie aber ab der ersten Prämie. Das heisst, dass nur der Teil der eingezahlten Prämien wieder ausbezahlt wird, der abzüglich der Gebühren übrig ist.

Lebensversicherung Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung

Wer sich in einer Lebensversicherung gegen bestimmte Risiken absichern möchte, muss eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen. Für den Versicherer ist es wichtig, welchen Gesundheitsstatus der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hat, denn damit wird die Tragweite einer Versicherung erst einmal deutlich. Meist findet die Gesundheitsprüfung über die Beantwortung einzelner Fragen in einem Fragebogen statt. Dieser Bogen wird von der zu versichernden Person ausgefüllt und muss von dieser unterzeichnet werden. Eine genauere Prüfung findet statt, wenn eine sehr hohe Versicherungssumme vereinbart werden soll oder wenn bereits gesundheitliche Bedenken bestehen. Dann wird meist der behandelnde Arzt befragt oder es wird ein ärztliches Gutachten eingefordert. Dafür muss der Arzt jedoch von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ist ein Vorteil für den Versicherungsnehmer, der dadurch weitere Leistungen in einen bereits bestehenden Vertrag aufnehmen lassen kann. Möglich ist es auch, die Konditionen des bestehenden Vertrags zu verbessern bzw. die versicherten Leistungen nach oben anzupassen. Manche Versicherer bieten an, die Versicherungssumme auch später noch zu erhöhen, ohne dass eine erneute Risikoprüfung vorgenommen werden muss.

Prämienbefreiung

Der Versicherte hat die Möglichkeit, von der Zahlung seiner Prämien befreit zu werden. Möglich wird das zum Beispiel bei Eintritt einer Invalidität. Er ist dann nicht mehr in der Lage, die Prämien aufzubringen, was von vornherein bei Vertragsschluss berücksichtigt wird. Der Versicherungswert kann sich jedoch verringern, denn viele Versicherer zahlen einen Teil der Prämie oder sogar die gesamte Prämie erst dann ein, wenn ein vorher definierter Grad der Invalidität nachgewiesen wurde. Ohne diesen Nachweis bleibt der Wert der Versicherung auf dem Stand bestehen, auf dem er zum Zeitpunkt des Eintritts der Prämienbefreiung war.

Prämiengarantie

Bei Beginn des Versicherungsvertrags bietet die Versicherungsgesellschaft eine feste Prämienhöhe an, die über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen bleibt. Die Prämiengarantie ist nicht abhängig davon, wie erfolgreich der Versicherer wirtschaftet und welchen finanziellen Erfolg er selbst einfährt.

Produktausprägung

Ein Versicherungsprodukt hat immer bestimmte Kernmerkmale, die mit dem Begriff Produktausprägung bezeichnet werden. Eine Todesfallversicherung unterscheidet zum Beispiel zwischen einer konstanten und einer abnehmenden Versicherungssumme als Produktausprägung. Die konstante Versicherungssumme wird von Beginn an festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags auf dieser Summe bestehen. Eine Veränderung oder Anpassung ist nicht möglich. Bei einer abnehmenden Versicherungssumme hingegen wird die Summe zu Beginn festgelegt, danach nimmt der Betrag aber alljährlich ab. Das ist beispielsweise bei Risikoversicherungen der Fall, die einen Kredit absichern. In dem Masse, wie die Kreditsumme verringert wird, reduziert sich auch die Versicherungssumme.

Rating

Mit einem Rating wird die Bonität eines Unternehmens oder einer Privatperson beurteilt, wobei eine unabhängige Einrichtung dieses Rating vornehmen muss. Auch Versicherungen unterliegen einem Rating. Ein solches wird dazu verwendet, um ein Unternehmen finanziell mit einem anderen vergleichbar werden zu lassen und eine gewisse Rangordnung herzustellen. Ratings können ausserdem ein Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit oder die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sein. Unterschieden wird meist in ein sehr geringes Ausfallrisiko (AAA), in ein sehr leichtes Ausfallrisiko (AA+, AA, AA-) und in eine Sicherheit, die dann besteht, wenn die Branche oder die Gesamtwirtschaft nicht durch bestimmte Ereignisse beeinflusst wird (a+, A, A-). Ist bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage mit Problemen zu rechnen, werden die Buchstaben BBB+, BBB oder BBB- vergeben. Danach folgt im Rating die Beurteilung BB+, wenn mit Zahlungsausfällen zu rechnen ist. Die Buchstabenbewertung entstammt der Agentur „Standard and Poor’s“ und wird allgemein für ein Rating verwendet.

Risikoausschluss

Versicherer versuchen, sich ebenfalls zu schützen und nehmen verschiedene Gefahrenumstände aus einem Vertrag heraus. Das heisst, dass bei Eintreten eines solchen Umstandes keine Haftung möglich ist und der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Das wird als Risikoausschluss bezeichnet, eines der wichtigsten Mittel zur Beschränkung der Haftungsrisiken für den Versicherer.
Wird eine Todesfallversicherung abgeschlossen, wird meist das Risiko des Suizids aus der Versicherung herausgenommen. Das kann für die gesamte Laufzeit des Vertrags der Fall sein, kann sich aber auch auf einen vordefinierten Zeitraum (z. B. drei Jahre) beziehen. Sollte sich der Versicherungsnehmer binnen dieser Zeit selbst töten, erhalten die Hinterbliebenen keine Versicherungsleistungen mehr, die Versicherungssumme kommt nicht zur Auszahlung. Anderer Versicherer nehmen ein Risiko nicht vollends aus dem Leistungsumfang, sondern versichern bestimmte Risiken nur mit einer geringeren Deckungssumme. Auch dabei gibt es wieder Einschränkungen, denn wenn z. B. die Selbsttötung im Zustand einer nachweislichen Geistesstörung begangen worden ist, muss die Versicherung wiederum haften. Diesbezüglich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehr genau zu lesen, ehe ein Vertrag unterzeichnet wird, denn ein derartiger Risikoausschluss gilt auch für andere zu versichernde Risiken.

Rückkaufsfähigkeit

Nicht jede Versicherungspolice ist rückkaufsfähig. Diese Eigenschaft hat sie nur dann, wenn sie auch einen Rückkaufswert hat. In dem Fall ist es dem Versicherungsnehmer möglich, die Police vorzeitig zu kündigen und sich den bisher angesparten Betrag auszahlen zu lassen. Dieser errechnet sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich aller Gebühren.

Rückkaufswert

Beantragt der Versicherungsnehmer eine Auszahlung seiner Lebensversicherung, so ist das nur zum derzeit gültigen Rückkaufswert möglich. Dieser stellt den Wert der Lebensversicherung zu einem festen Zeitpunkt dar. Die Höhe des Rückkaufswerts ist unter anderem von der bisherigen Laufzeit des Vertrags, von eingezahlten Prämien und abzugsfähigen Abschlussgebühren abhängig. Versicherungsunternehmen unterscheiden noch einmal in garantierte Rückkaufswerte und Rückkaufswerte mit Überschüssen. Letztere sind davon abhängig, wie das Geschäftsergebnis des Versicherers im letzten Jahr aussah. Vor dem Abschluss der Lebensversicherung sollten daher auch Abschluss- und Verwaltungskosten verglichen werden, denn diese schmälern den Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags erheblich.

Schlussalter

Als Schlussalter wird bei der Lebensversicherung das Alter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bezeichnet, wenn das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist. Es wird auch als Endalter bezeichnet und stellt zum Beispiel bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung den Zeitpunkt dar, zu dem die vereinbarte Leistung fällig gestellt wird. Bei einer Todesfallversicherung in der 3a-Vorsorge wird das Schlussalter oft auf 64 Jahre für Frauen festgesetzt, bei Männern liegt es bei 65 Jahren. Damit deckt sich das Schlussalter mit dem derzeit üblichen Renteneinstiegsalter. Bei Todesfallversicherungen in der 3b-Vorsorge hingegen ist das Schlussalter deutlich höher und liegt in der Regel zwischen 75 und 80 Jahren.

Steuern Lebensversicherung

Sowohl die Einzahlung in die 3a- als auch in die 3b-Säule bieten steuerliche Vorzüge. Dabei kann bei Einzahlung in die 3a-Säule die zu zahlende Prämie direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wofür es bestimmte Höchstbeträge gibt. Wer in einer beruflichen Versorgungseinrichtung der zweiten Säule ist, kann einen Höchstbetrag von 6.682 Schweizer Franken abziehen. Für alle anderen gilt der Satz von 20 Prozent, der maximal abgezogen werden kann. Höchstens dürfen es hier 33.408 Franken sein. Bei einer Einzahlung in die freie Vorsorge hingegen wird ein Pauschalbetrag geltend gemacht.
Bei einer Todesfallversicherung, die in der gebundenen Vorsorge geführt wird, fallen während der Laufzeit keine Steuern an. Bei der Todesfallversicherung der 3b-Säule aber sind Vermögens- und Verrechnungssteuern zu zahlen, unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch Einkommenssteuern an.
Handelt es sich um eine gemischte Lebensversicherung mit Kapitalbildung, müssen die Leistungen in der gebundenen Vorsorge als Einkommen versteuert werden, wofür ein spezieller Steuersatz gilt. Die Auszahlung des Versicherungsbetrags in der freien Vorsorge ist steuerfrei. Dafür gelten aber bestimmte Auflagen.

Technischer Zinssatz

Um die Prämien für die Risikolebensversicherung zu berechnen, wird der sogenannte technische Zinssatz herangezogen. Er ist auch im Versicherungsvertrag nachzulesen. Dabei kann sich die Obergrenze des technischen Zinssatzes ändern, sie wird von Zeit zu Zeit von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht neu definiert und danach von den Versicherungsunternehmen der Schweiz verwendet. Ein technischer Zinssatz, der beim Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde gelegt worden ist, gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und wird später nicht neu angepasst.
Mithilfe des technischen Zinssatzes lässt sich der Gegenwartswert der Versicherung berechnen, woraus sich wiederum die Möglichkeit ergibt, ein künftiges Todesfallkapital in seiner Höhe zu bestimmen. Es ist damit also möglich, das auszuzahlende Kapital bei Eintritt des Todesfalls genau zu bestimmen. Bei einer Todesfallversicherung erfolgt die Verzinsung nämlich nicht aufgrund der Prämie, die eingezahlt wird, sondern aufgrund der Risikoprämie, die sich aus den eingezahlten Beträgen minus der Kostenprämie ergibt. Die Kostenprämie wiederum beinhaltet Gebühren und Verwaltungskosten. Die Risikoprämie ist der Betrag, der das Guthaben des Versicherten darstellt, wenn alle Kosten von den eingezahlten Prämien abgezogen worden sind.

Todesfall

Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags, gilt dieses Ereignis versicherungstechnisch als Todesfall. Der Versicherer ist nun unverzüglich zu benachrichtigen. Er verlangt in der Regel einen amtlichen Todesschein sowie ein Zeugnis über die Ursache des Todes. Handelt es sich um einen Unfalltod, so wird oft der Polizeirapport herangezogen, um den Tod nachzuweisen bzw. die Ursache zu klären.
Der Versicherer muss dann die Anspruchsberechtigung klären. Vor allem in Fällen, bei denen mehrere Begünstigte berücksichtigt werden müssen, kann die Klärung der Anspruchsberechtigung recht lange dauern. Erst dann, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen, kann der Versicherer die vertraglich zugesicherte Leistung erbringen. Dafür hat er vier Wochen Zeit. Meist geht die Auszahlung aber deutlich schneller vonstatten.

Todesfallleistung

Die Versicherungssumme, die zu Beginn des Versicherungsvertrags festgelegt wird, entspricht der sogenannten Todesfallleistung. Der Betrag, der hier definiert ist, wird bei Eintreten des Schadensereignisses (Tod des Versicherungsnehmers) an den Begünstigten ausgezahlt.

Umwandlungswert

Jede Versicherungspolice hat einen Gegenwert, der als Umwandlungswert bezeichnet wird. Mit ihm kann die Versicherung in eine von Prämien befreite Versicherung überführt werden. Auch die Überführung in ein gänzlich anderes Versicherungsprodukt ist zum Umwandlungswert möglich. Viele Versicherer setzen den Umwandlungswert mit dem Rückkaufswert gleich.

Überschussbeteiligung

Erwirtschaften die Versicherer einen Überschuss im Versicherungsjahr, so wird der Versicherte daran beteiligt. Die Überschussbeteiligung gilt als zusätzliche Versicherungsleistung und wird auf die garantierte Versicherungssumme aufgerechnet. Meist kalkulieren die Versicherer ihre Gewinne eher vorsichtig, daher sind Überschussbeteiligungen oft überraschend hoch. Positiv wirken sich Veränderungen in der Sterblichkeit, niedrige Gesamtkosten oder auch eine gute Zinsentwicklung aus.

Versicherungssumme

Im Versicherungsvertrag wird eine feste Leistungssumme definiert, die als Versicherungssumme bezeichnet wird. Mit dieser Summe wird der Leistung des Versicherers ein Betrag zugewiesen, wobei es sich um den Höchstbetrag handelt. Bei einer konstanten Todesfallversicherung wird die Versicherungssumme im Schadensfall an den Begünstigten ausgezahlt. Bei einer abnehmenden Todesfallversicherung hingegen wird die Summe, die der Begünstigte im Schadensfall bekommt, mit jedem Jahr geringer.
Die Lebensversicherer haben in der Regel einen Minimalbetrag, der als Versicherungssumme festzulegen ist und der sich häufig auf 10.000 Schweizer Franken beläuft. Teilweise sind die Versicherungssummen nach oben begrenzt, einige Anbieter offerieren auch freie Versicherungssummen.

Vertragsdauer

Für einen Versicherungsvertrag wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt. Diese Zeitspanne nennt sich im Versicherungswesen „Vertragsdauer“.

Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer wird auch als Vertragslaufzeit bezeichnet und meint die Zeitspanne, die für den Versicherungsschutz relevant ist. Die Laufzeit kann bei den meisten Versicherungen frei gewählt werden, es gibt allerdings bestimmte Grenzen, die sich zum Beispiel auf das Alter beziehen. Die Mindestlaufzeiten sind kurz und belaufen sich lediglich auf einige Jahre, die maximalen Laufzeiten hingegen liegen meist zwischen 10 und 35 Jahren.
Die Vertragslaufzeit sollte so angepasst sein, dass sie dem Zweck der Versicherung entspricht. Eine Risikolebensversicherung wird daher nur für die Dauer der Zeit geschlossen, in der das betreffende Risiko auch besteht. Sind kleine Kinder im Haus, wird eine Lebensversicherung meist nur so lange bestehen müssen, bis die Kinder voraussichtlich ein eigenes Einkommen haben.
Tritt das versicherte Ereignis binnen der Vertragslaufzeit ein, bekommen die Begünstigten die vereinbarte Geldleistung ausgezahlt. Ohne Eintreten des versicherten Schadensereignisses endet der Vertrag zum vorgesehenen Datum.

Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer bekommt das Recht zugestanden, innerhalb einer Frist, die vertraglich vereinbart worden ist, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist nicht mit der Kündigung zu verwechseln!
Meist wird als Frist zum Widerruf eine Dauer von sieben oder vierzehn Tagen vorgesehen, die genaue Frist steht im Versicherungsvertrag und hier in den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Versicherungsnehmer muss zur Wahrung seines Rechts einen Brief per Einschreiben mit dem Vertrag und seinem Antrag an den Versicherer senden. Wichtig ist, dass der Brief innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht, das Datum des Poststempels ist nicht relevant.

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Der Betrag, der an die Hinterbliebenen im Todesfall geht, wird durch den Versicherungsnehmer und die Versicherung bei Vertragsschluss genau festgelegt. Mit den folgenden drei Schritten lässt sich herausfinden, wie viel Geld tatsächlich aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird.

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1. Art der Lebensversicherung klären

Zwei Arten der Lebensversicherung sind möglich, beide werden erbrechtlich verschieden behandelt. Zum einen ist die reine Todesfallversicherung zu nennen, die als Risikolebensversicherung den Tod finanziell absichert. Diese Art der Versicherung dient einzig dem Schutz der Hinterbliebenen. Der Versicherungsbetrag wird nicht zu Lebzeiten des Versicherten ausbezahlt. Kommt es durch den Todesfall zur Auszahlung an die Hinterbliebenen, spielen aktuelle Regelungen des Steuer- oder des Erbrechts keine Rolle. Beim Abschluss der Police ist zudem eine Prämienbefreiung im Fall der Erwerbsunfähigkeit möglich.

Ausserdem gibt es die Lebensversicherungen, die kapitalbildend sind und somit einen Sparanteil besitzen. Hierbei wird die Vorsorge mit der Todesfallabsicherung verbunden. Angehörige sind im Falle des Ablebens sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers finanziell begünstigt. Die gemischte Lebensversicherung sowie die lebenslängliche Todesfallversicherung zählen zu dieser Art Lebensversicherung, beide besitzen einen Rückkaufswert und beide sind in die Erbmasse zu rechnen.

2. Begünstigten klären

Bei einem vorzeitigen Ableben zahlt die Todesfallversicherung dem Begünstigten die in der Police genannte Versicherungssumme aus. Bei einer Risikolebensversicherung können die Begünstigten frei bestimmt werden, daher werden mit einer solchen Versicherung meist Konkubinatspartner abgesichert. Bei einer reinen Todesfallversicherung können auch die gesetzlichen Erben begünstigt sein. 

Handelt es sich um eine Police mit Rückkaufswert, muss der Begünstigte die erbrechtlichen Pflichtanteile bedenken. Die Erben können, wenn sie das Erbe nicht wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, ihre Anteile einfordern. Der Versicherer ist verpflichtet, ihnen gegenüber die Summe des Rückkaufswerts der Versicherung zu nennen.

3. Bedingungen der Auszahlung berücksichtigen

Zuerst muss die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Wer anspruchsberechtigt ist, muss dabei auch die entsprechenden Policen vorweisen können, es muss ein Nachweis des Anspruchs möglich sein. Danach werden die versicherten Leistungen genau geprüft, ehe es zur Auszahlung kommt. Es ist hilfreich, wenn die nötigen Unterlagen für den Versicherer bereits vorbereitet wurden. Dazu zählt unter anderem ein Brief, der per Einschreiben an den Versicherer gehen sollte und in dem der eigene Anspruch angekündigt wird. 

Wichtig: Nennen Sie dabei die Nummern der Policen und die Mitgliedschaftsnummer! Ausserdem sollte dem Brief eine Kopie des Todesscheins, der beim Zivilstandsamt am Sterbeort ausgestellt wird, beiliegen. Eine Abschrift aus dem Familienbüchlein ist ebenfalls nutzbar und kann in Kopie beigefügt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass eine Prämienerstattung beantragt wird. Die Prämien, die bereits vorausgezahlt wurden, sollten wieder zurückerstattet werden, sie gehen nach dem Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers nicht mehr in die Versicherungssumme mit ein.

Machen Sie sich bereits vor Abschluss der Lebensversicherung mit der Verfahrensweise zur Auszahlung der Versicherungsprämie vertraut und sprechen Sie mit den Begünstigten darüber. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers hat kaum jemand die Musse, sich mit den Modalitäten der Versicherungen auseinanderzusetzen und somit ist es hilfreich, wenn bereits jeder Bescheid weiss und die Vorgehensweise kennt.

Nun heisst es für Sie, dass Sie jetzt die beste Lebensversicherung für die Schweiz finden sollten! Vergleichen Sie dafür hier die Angebote und achten Sie in gleichem Masse auf die Prämien wie auch auf die Leistungen.

 

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Es ist keine Frage mehr des Wollens, sondern des Müssens: Die Altersvorsorge muss in diesen Zeiten selbst in die Hand genommen werden. Angesichts der sinkenden Leistungen durch berufliche und gesetzliche Altersvorsorgen muss jeder privat dafür sorgen, dass der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann und es nicht zur Altersarmut kommt. Bei einer Lebensversicherung gibt es neben der Bildung eines festen Kapitals die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

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Sparen in Säulen

Die dritte Säule der Altersvorsorge gliedert sich in die gebundene und in die freie Säule (3a bzw. 3b). Beide bieten steuerliche Vorteile, wenn auch unterschiedlicher Art:

    • 3a-Säule

      Die Versicherungsprämie kann bei der gebundenen Vorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür gelten allerdings gesetzlich festgelegte Höchstsätze. Der Abzug für Personen, die über die zweite Säule (berufliche Versorgungseinrichtung) abgesichert sind, beträgt 6.682 Schweizer Franken. Wer dieser Säule nicht angeschlossen ist, darf höchstens 20 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens (netto) steuerlich geltend machen, wobei die Höchstsumme auf 33.408 Schweizer Franken beschränkt ist.

    • 3b-Säule

      Die Prämien werden bei dieser Säule pauschal geltend gemacht, es sind keine spezifischen steuerlichen Abzüge einzuhalten.

Weitere steuerliche Betrachtungen

Eine Lebensversicherung, die als Todesfallversicherung abgeschlossen worden ist und zur 3a-Säule gehört, ist frei von der Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Todesfallversicherungen der 3b-Säule hingegen unterliegen der Vermögens- und der Verrechnungssteuer und müssen teilweise sogar bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

Eine Kapitalleistung der gemischten Lebensversicherung muss bei Einzahlung in die 3a-Säule als Einkommen versteuert werden. Hierfür gilt allerdings in der Regel ein spezieller Satz, der als steuerlich privilegiert gilt. Wird eine Todesfallversicherung der 3b-Säule ausgezahlt, gelten bestimmte steuerliche Auflagen.

Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die gemischte Lebensversicherung, die Leibrente und die Risikolebensversicherung bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig sind. Kommt es zur Auszahlung der Beträge, die in der 3a-Säule eingespart wurden, wird ein reduzierter Steuersatz fällig.

Wird hineggen in die 3b-Säule eingespart, was ebenfalls mit der gemischten Lebensversicherung, mit der Risikolebensversicherung oder auch mit einer Leibrente für alle volljährigen Schweizer möglich ist, sind die Einzahlungen nicht steuerlich abzugsfähig. Die aktuellen Rückkaufswerte werden dann allerdings als Vermögen betrachtet und entsprechend besteuert. Kommt es dann zur Auszahlung der jeweiligen Versicherungssummen, ist die Steuerpflicht abgegolten und es werden keine Steuern mehr verlangt.

Unterschiede beachten

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschliessen wollen, sollten Sie Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der einzelnen Varianten kennen und berücksichtigen. Lassen Sie sich dazu umfassend beraten, was Sache eines professionellen Steuerberaters sein sollte. Er findet die für Sie individuell am besten passende Lösung. 

Sie können dennoch jetzt und hier die beste Lebensversicherung Schweiz finden, indem Sie Prämien und Leistungen der einzelnen Anbieter konkret miteinander vergleichen!

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Lebensversicherung auflösen oder auszahlen?

Es geht vielen Versicherungsnehmern so: Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und fühlen sich einige Jahre später nicht mehr wohl damit. Vielleicht war die gewählte Prämie zu hoch oder es hat sich etwas in den Lebensumständen geändert. Vielleicht ist auch der Bonusanteil nicht so hoch wie erwartet. In jedem Fall steht nun das Auflösen und Auszahlen der Lebensversicherung im Raum. Doch das will gut überlegt sein!

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Kosten fressen den Sparanteil auf

Die einzelnen Versicherungen können selbst festlegen, wie hoch ihre Abschlussgebühren für die Lebensversicherung sind. Meist wird hier von einem Prozent der Versicherungssumme ausgegangen. Beträgt diese also 100.000 Schweizer Franken, liegt der Anteil der Gebühren bei 1000 Franken. Diese werden zuerst mit den eingezahlten Prämien verrechnet, danach erfolgt das Bilden der Ansparsumme. 

Bei 250 Franken Prämie pro Jahr dienen die ersten vier Jahre also lediglich dem Tilgen der Gebühren. Auch bei Einmalzahlungen wird eine Gebühr fällig, die dann von dieser Zahlung direkt abgezogen wird. Vom Restbetrag werden Zinsen gebildet, die letzten Endes die Sparsumme erhöhen. Daraus resultiert aber ein niedrigerer Rückkaufswert! Dieser Verlust lässt sich nur wettmachen, wenn Sie das Geld alternativ anlegen und dort einen Gewinn erwirtschaften.

Bedenken Sie, dass die Zinserträge bei der Lebensversicherung steuerfrei sein können, was bei anderen Geldanlagen nicht der Fall ist. Das Auflösen und Auszahlen der Lebensversicherung ist unter diesen Gesichtspunkten nur sinnvoll, wenn eine gewinnbringende Alternativanlage zur Wahl steht, bei der die Verluste wieder ausgeglichen werden können. Ansonsten sollten Sie lieber mit der Versicherung sprechen und eine Reduzierung der Prämien erbitten. Eventuell kann ein Vertrag zur Lebensversicherung auch ruhen, sodass Sie bei finanziellen Problemen nicht gleich die Kündigung des Vertrags erwägen müssen.

Neuer Versicherungsschutz problematisch

Haben Sie eine Police gekündigt und wollen einen neuen Versicherungsschutz abschliessen, können Sie mit diesem Vorhaben Pech haben. Ist inzwischen einige Zeit vergangen, lehnen Sie manche Versicherungen eventuell aus Altersgründen ab oder verlangen sehr hohe Prämien. Sind Sie gesundheitlich angeschlagen, bekommen Sie womöglich gar keinen neuen Vertrag mehr. Ausserdem sehen es viele Versicherer schlichtweg nicht gern, wenn eine Lebensversicherung einfach aufgelöst wird – wird die Frage nach bereits früher abgeschlossenen Versicherungsverträgen damit beantwortet, dass ein solcher Vertrag aufgelöst oder gekündigt wurde, kann das ein Ausschlusskriterium für Sie sein.

Fazit: Lebensversicherung auflösen oder kündigen ist nicht immer sinnvoll

Es mag sicherlich Fälle geben, bei denen das Auflösen des Versicherungsvertrags sinnvoll ist. Doch angesichts dessen, dass damit hohe finanzielle Verluste verbunden sein können, sollte das Vorhaben eventuell Alternativen erfahren. Das heisst, dass es besser sein kann, den Vertrag in Vereinbarung mit dem Versicherer für eine unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Vor allem eine Kündigung innerhalb weniger Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung ist verlustreich, da der Versicherer zuerst seine gesamten Gebühren abzieht. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung ist somit um einiges niedriger.

Möchten Sie eine Lebensversicherung abschliessen, informieren Sie sich bitte genau über die aktuellen Anbieter und ihre Konditionen. Auch die Möglichkeiten der Kündigung bzw. eines Wechsels sollten Sie in den Vergleich einbeziehen.

Sie wollen jetzt die beste Lebensversicherung Schweiz finden? Hier haben Sie die Möglichkeit dazu!

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Gemischte Lebensversicherung

Gemischte Lebensversicherung

Bei einer gemischten Lebensversicherung sollen sowohl Todesfall als auch Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert werden. Gleichzeitig gibt es einen Sparanteil, mit dem ein Vermögen gebildet wird. Dieser Teil wird als kapitalbildend beschrieben. Läuft die Police ab, bekommt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparbetrag zusammen, der bisher durch Eigenleistungen eingezahlt wurde, aus dem Überschussanteil und aus der garantierten Rendite. Der Überschussanteil wird durch die Geschäftsergebnisse, die die Versicherung in jedem Jahr berechnet, festgelegt.

Vor- und Nachteile der gemischten Lebensversicherung

Die gemischte Lebensversicherung scheint jeden Aspekt abzusichern und präsentiert sich als durchaus vorteilhafte Variante der persönlichen Vorsorge:

    • Der Versicherte bestimmt, wer im Falle seines Ablebens die Versicherungsleistung erhält. Das ist unter anderem für Paare im Konkubinat interessant, denn die gesetzliche Erbfolge würde hier nicht greifen. Dennoch spielt das Erbrecht eine Rolle, denn die Begünstigungsmöglichkeit wird durch dieses zumindest beschränkt.
    • Mit der gemischten Lebensversicherung sind Familien gut abzusichern. Das Guthaben, das aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird, geht zuerst an die Familie, danach werden allfällige Gläubiger bedient. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Kinder oder der Ehepartner als Begünstigte namentlich genannt sind.
    • Durch den Abschluss der Lebensversicherung ist es zwingend nötig, eine jährliche Prämie einzuzahlen. Dies wird als Sparzwang bezeichnet und sichert einen festgelegten Betrag für die eigene Altersvorsorge.

Doch auch die gemischte Lebensversicherung hat Nachteile: So können zum Beispiel finanzielle Verluste entstehen, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als die bisher eingezahlten Prämien, Zinsen und Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren gestaltet sich der Vertrag zur gemischten Lebensversicherung oft als wenig transparent und es werden Gebühren fällig, die von vornherein nicht erkennbar waren. 

Der Überschussanteil ist nicht garantiert: Er wird in der Regel ausgezahlt, einen rechtlichen Anspruch auf diesen gibt es aber nicht. Wenn die Versicherung keinen Überschuss erwirtschaftet hat, kann der Versicherungsnehmer keinen solchen ausgezahlt bekommen.

Wie wird die gemischte Lebensversicherung finanziert?

Sie zahlen als Versicherungsnehmer regelmässig in die gemischte Lebensversicherung ein. Das kann über eine monatliche, quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Prämie der Fall sein. Auch Einmalprämien sind möglich, bei dieser ist jedoch die Stempelsteuer von 2,5 Prozent zu zahlen.
Die einbezahlten Prämien werden in die Versicherung des Todesfallrisikos, in das Sparkapital und in Gebühren aufgeteilt. Als Abschluss- und Verwaltungskosten wird im Allgemeinen ein Prozent der Versicherungssumme angenommen. 

Diese Kosten kann die Versicherung aber selbst bestimmen, daher lohnt sich das genaue Hinsehen und Vergleichen dieses Punkts vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags.

Wichtig: Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss herbe Einbussen hinnehmen. Denn die Gebühren fallen dennoch an, sie werden von den bis dato eingezahlten Prämien abgezogen. Erst dann, wenn die Abschlusskosten finanziert wurden, kann die Bildung des Sparkapitals beginnen. Dies macht sich negativ beim Rückkaufwert bemerkbar.

Möchten Sie eine gemischte Lebensversicherung abschliessen, schauen Sie genau auf die gebotenen Konditionen und Prämien sowie auf die Gebühren. Der Versicherungsexperte muss in der Lage sein, die anfallenden Gebühren aufzuschlüsseln. Überlegen Sie auch, ob eine gemischte Versicherung für Sie die richtige Wahl ist. Sollte das der Fall sein, gilt es, hier die beste Lebensversicherung Schweiz zu finden!

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Wann brauche ich eine Lebensversicherung?

Wann brauche ich eine Lebensversicherung

Wann brauche ich eine Lebensversicherung?

Da eine Lebensversicherung in der Schweiz durch die Prämien und gerechnet auf die Dauer der Laufzeit viel Geld kostet, ist die Frage berechtigt, ob sie wirklich für jeden sinnvoll ist. Nicht jeder Schweizer benötigt tatsächlich eine Lebensversicherung und es können sich durchaus Alternativen ergeben, die im Einzelfall sinnvoller sind. Doch bei einigen Fällen ist die Lebensversicherung angebracht.

Wann brauche ich eine Lebensversicherung
    • Zur Absicherung eines Kredits

      Eine Risikolebensversicherung kann zur Absicherung eines Kredits oder einer Hypothek genutzt werden. Hierbei beläuft sich die Versicherung auf die Kreditsumme und wird dementsprechend mit Sinken der Kreditsumme nach unten angepasst. Damit ist immer der Betrag abgesichert, der aktuell noch bei der Bank offen ist. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen abgesichert, weil der Kredit abgelöst wird. Zumindest finanzielle Sorgen sind erst einmal aus der Welt geschafft.

    • Als Todesfallabsicherung für Hinterbliebene

      Wer eine Familie zu versorgen hat und womöglich noch der Hauptverdiener ist, sollte die Absicherung der Familie für den Fall des eigenen Ablebens sicherstellen. Dies ist mit einer Lebensversicherung möglich, die den Todesfall absichert. Es wird eine feste Summe vereinbart, die im Todesfall an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Damit lassen sich Beisetzungskosten ebenso bestreiten wie der Lebensunterhalt, wobei Letzteres sicherlich nicht auf Lebenszeit möglich sein wird. Doch je nach Höhe der Summe, die aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird, ist die finanzielle Sicherheit zumindest für einige Zeit gegeben.

    • Zur Absicherung der eigenen Altersvorsorge

      Die Rentenleistungen, die aus der beruflichen und gesetzlichen AHV zu erwarten sind, sind denkbar niedrig und die Tendenz ist sogar noch sinkend. Das heisst, dass die Altersvorsorge nicht im benötigten Mass gegeben ist. Wer die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen bzw. beruflichen Leistungen und dem tatsächlichen Bedarf schliessen möchte, muss auf eine private Vorsorge zurückgreifen. Diese ist über die Lebensversicherung zu erreichen. Hier wird bei der kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. bei der gemischten Lebensversicherung eine Prämie über die vereinbarte Laufzeit eingezahlt. Der angesparte Betrag wird nebst Zinsen und Gewinnbeteiligung zum festgelegten Zeitpunkt als Einmalzahlung oder als Rente ausbezahlt.

    • Zur Ausnutzung von Steuervorteilen

      Die Lebensversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn Steuervorteile genutzt werden sollen. Die Prämien, die jährlich eingezahlt werden müssen, sind voll vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Fazit: In diesen Fällen brauchen Sie eine Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist weniger für eine Person selbst nötig, sofern es nicht um die private Altersvorsorge geht. Vielmehr ist die Lebensversicherung als Möglichkeit, Hinterbliebene vor finanziellen Belastungen zu schützen, eine gute Wahl. Im Todesfall oder im Falle einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Summe als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt und sichert damit die finanzielle Existenz der Hinterbliebenen bzw. der Angehörigen eines Invaliden. 

Als reine vermögensbildende Massnahme ist die Lebensversicherung nicht zwingend erste Wahl, denn hier gibt es unter anderem die Möglichkeit, ein 3a-Konto bei der Bank einzurichten, welches keine jährlichen Einzahlungen vorschreibt.

Wenn Sie überlegen, eine Lebensversicherung abzuschliessen, ist der Vergleich der infrage kommenden Anbieter unbedingt anzuraten. Achten Sie dabei auf eine angemessene Laufzeit und nicht zu hohe Prämien sowie auf Ausschlüsse und Kündigungsmöglichkeiten. Sie können jetzt die beste Lebensversicherung finden, indem Sie bei uns einen Vergleich vornehmen!

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Warum ist die private Vorsorge wichtig?

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Warum ist die private Vorsorge wichtig?

Angesichts der Tatsache, dass die Lebenserwartung der Schweizer steigt, die Rentenleistungen aus der beruflichen und gesetzlichen Vorsorge jedoch sinken, ist klar, warum die private Vorsorge immer wichtiger wird. Statistisch gesehen werden Männer in der Schweiz heute 81,4 Jahre alt, Frauen im Durchschnitt sogar 85,4 Jahre.

Warum ist die private Vorsorge wichtig

Es wird davon ausgegangen, dass jeder im Alter zwischen 70 und 80 Prozent seines derzeitigen Einkommens benötigt, wenn der gewohnte Lebensstandard gehalten werden soll. Im individuellen Einzelfall ist der tatsächliche Bedarf aber auch davon abhängig, ob Wohneigentum vorhanden ist oder Miete gezahlt wird und ob jemand allein wohnt oder sich eventuell anfallende Kosten mit einer weiteren Person teilen kann.

Ohne private Vorsorge geht es nicht

Experten haben berechnet, dass das tatsächliche Einkommen, was heute noch Erwerbstätige später erwarten können, nur bei rund 60 Prozent ihres derzeitigen Einkommens liegen wird. Damit ergibt sich eine Lücke zum theoretisch berechneten Bedarf zwischen 10 und 20 Prozent. Das klingt erst einmal nicht viel, macht sich im Alltag aber allzu schnell bemerkbar! Wer den gewohnten Lebensstandard halten möchte, lebt damit dauerhaft über seine Verhältnisse und kann rasch in die Schuldenfalle tappen, weil das benötigte Geld anderweitig beschafft werden muss.

Die Lücke kann einzig durch die private Vorsorge geschlossen werden, denn gesetzlich oder beruflich ist dies nicht möglich. Eine Variante ist dabei die gemischte Lebensversicherung, mit der Sie selbst und auch Ihre Angehörigen abzusichern sind. Sollte Ihnen etwas zustossen, sind Ihre Angehörigen über die Lebensversicherung finanziell abgesichert, was vor allem dann nötig ist, wenn Sie der Alleinverdiener sind oder wenn selbst genutztes Wohneigentum noch nicht abbezahlt wurde. Möglich ist die Absicherung in diesen Varianten:

    • Lebensversicherung mit Absicherung des Todesfalls
    • Lebensversicherung mit Absicherung von Todesfall und Erwerbsunfähigkeit
    • gemischte Lebensversicherung mit Kapitalbildung

Über die gemischte Lebensversicherung besteht somit ein Schutz für die Hinterbliebenen sowie für den Invaliditätsfall, gleichzeitig kann durch die Kapitalbildung dafür gesorgt werden, dass zum Ende der vereinbarten Laufzeit ein fester Betrag ausgezahlt wird, der das Einkommen im Alter sichert. Zusätzlich ergeben sich attraktive Steuervorteile, wenn die Lebensversicherung in der Säule 3a geführt wird. Die jährlichen Prämien, die hier zu zahlen sind, können bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Fazit: Darum ist die private Vorsorge unverzichtbar

Durch die sinkenden beruflichen und gesetzlichen Vorsorgemassnahmen ist es unverzichtbar geworden, privat für das Alter vorzusorgen. Soll der gewohnte Lebensstandard im Alter gehalten werden und ist es darüber hinaus wichtig, die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern, ist eine gemischte Lebensversicherung eine sehr gute Wahl. 

Sie sichert den Versicherungsnehmer im Fall einer Erwerbsunfähigkeit ebenso ab wie im Todesfall und kann dennoch als kapitalbildende Versicherung abgeschlossen werden. Das Kapital steht zum Ende der vereinbarten Laufzeit zur Verfügung. Ohne eine private Vorsorge müssen später herbe Einbussen hingenommen werden, die zu Altersarmut und Verschuldung führen können.

Sie interessieren sich für eine private Altersvorsorge? Dann können Sie jetzt die beste Lebensversicherung Schweiz finden, indem Sie unser Vergleichsangebot nutzen!

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