Rechtsschutz Familienrecht
Der Rechtsschutz im Familienrecht wird von den meisten Versicherern nicht getragen. Der Grund: Es handelt sich hierbei um sehr kostenintensive Streitfälle, bei denen es besonders häufig zu Prozessen kommt.
Sei es, dass es um Streitigkeiten den Unterhalt betreffend geht, um die Verwehrung von bisher eingeräumten Besuchsrechten oder um ein Scheidungsverfahren, bei dem sich beide ehemaligen Ehepartner nicht einigen können: Die Kosten für derartige Verfahren sind auch darum sehr hoch, weil sich die Streitigkeiten erfahrungsgemäss sehr lange hinziehen. Die Folge: Die Versicherer übernehmen in den meisten Fällen weder Anwaltskosten noch weitere Kosten, die beispielsweise für das Gericht oder für die Beauftragung von Experten anfallen.
Es gibt aber Ausnahmen von der Regel und damit einige Rechtsschutzversicherer, die einen Kompromiss anbieten. Sie offerieren eine Rechtsberatung, die bei einem internen Rechtsanwalt stattfinden muss. Die Kosten dafür sind gedeckelt und belaufen sich meist auf maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und pro Jahr. Beim Abschluss eines Vertrags für die Rechtsschutzversicherung sollten Sie daher darauf achten, dass wenigstens eine derartige Beratung inbegriffen ist. Oft lassen sich nach einer solchen weitere Streitigkeiten vermeiden bzw. kann diesen mit dem nötigen Vorwissen anders begegnet werden.
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