Grosse Tiere, hohe Kosten: Tierversicherungen lohnen sich – aber nur manchmal

Grosse Tiere, hohe Kosten: Tierversicherungen lohnen sich – aber nur manchmal

Wer als Tierbesitzer mit seinem Fell- oder Federfreund schon mal beim Tierarzt war, weiss aus eigener, leidvoller Erfahrung, wie teuer eine Behandlung werden kann. Selbst scheinbare Routinebehandlungen können ans Geld gehen. Die Lösung kann eine Tierversicherung sein, wobei selbst Tierärzte der Meinung sind, dass sich diese nur bei grossen Tieren und dementsprechend zu erwartenden hohen Kosten lohnen wird.

Frühe Versicherung von Hund und Katz ist wichtig

Tierärzte wissen aus ihrer täglichen Praxiserfahrung, dass die Kosten für einen Tierhalter umso höher liegen, je älter die Tiere werden. Der Grund: Mit dem Alter stellen sich häufig chronische Erkrankungen ein, die unter grossem Zeit- und Kostenaufwand zu therapieren sind. Mittlerweile haben sich viele Hunde- und Katzenbesitzer dazu entschieden, ihre Tiere versichern zu lassen, entsprechende Anbieter gibt es in vergleichsweise grosser Auswahl. Die meisten Versicherten äussern sich gegenüber ihrem Tierarzt zufrieden mit der Versicherung. Tipp: Je früher diese abgeschlossen wird, desto günstiger ist es. Das gilt zum einen in Bezug auf die Prämien, zum anderen bezogen auf das Hindernis, chronisch kranke Tiere zu versichern. Bei der Gesundheitsabfrage vor Abschluss des Versicherungsvertrags müssen diesbezügliche Daten angegeben werden. Ältere Tiere haben meist schon das eine oder andere Leiden, welches hier aufgeführt werden muss und das zum Ausschluss der Versicherungsfähigkeit führt.

Grosse Hunde kosten viel

Grössere Tiere kosten mehr als kleinere, das ist bekannt. Prinzipiell gilt das für alle Tierarten, ist aber auch innerhalb einer Art anzuwenden. Ein grosser Hund kostet auch beim Tierarzt mehr als ein kleiner oder als eine Katze. Dabei ist nicht die Untersuchung selbst teurer, sondern die Medikamente machen den Unterschied. Diese werden entsprechend der Körpergrösse bzw. des Tiergewichts bemessen. So kostet ein Hund von 50 kg Körpergewicht bezogen auf die Medikamente mehr als ein Hund, der nur zehn Kilogramm wiegt. Auch bei regelmässig anzuwendenden Medikamenten wie Entwurmungsmitteln macht das einen Unterschied. Besonders deutlich fällt es zum Beispiel bei einer langwierigen Therapie von Entzündungen oder Krebs auf, auch chronische Erkrankungen wie Arthrose können ins Geld gehen. Gleichzeitig sind grosse Hunde anfälliger für viele Leiden, Beispiele sind Arthrose und Hüftdysplasie. Sie belasten ihre Knochen und Gelenke mit einem höheren Gewicht, daher stellen sich früher Beschwerden durch Abnutzungserscheinungen und Entzündungen ein.

Lieber eine Versicherung abschliessen?

Tierärzte werden häufig damit konfrontiert, dass die Tierhalter nicht zahlungsfähig sind. Sie lassen Rechnungen stunden oder bitten um eine mögliche Ratenzahlung, wenn die Untersuchung mal wieder teurer ausfällt als gedacht. Um selbst vor einem Zahlungsausfall geschützt zu sein, raten Tierärzte entsprechend dazu, lieber eine Tierversicherung abzuschliessen. Besser haben als brauchen! So lautet wohl die Devise. Allerdings kostet auch eine solche Versicherung viel Geld, wobei die Höhe der Prämien von den gewünschten Leistungen abhängig ist. Eine reine OP-Versicherung kostet weniger als eine komplette Krankenversicherung für das Tier, wenn auch reguläre Untersuchungen, Impfungen und Entwurmungen mit inbegriffen sein sollen. Schön für das Tier, ärgerlich für den Halter: Wenn die Versicherung nicht benötigt wird, ist das Geld dahin. Es wird nicht wieder ausgezahlt, wenn die Assekuranz nicht in Anspruch genommen werden musste.

Fazit: Tierversicherungen nach Tiergrösse und finanziellem Status abschliessen

Wer es sich leisten kann, auch eine grössere, nicht geplante Behandlung von Hund oder Katze finanziell zu stemmen, braucht sicherlich keine Tierversicherung. In diese wird eingezahlt, solange das Tier lebt. Bleibt es bis zu seinem Tod gesund, werden die Leistungen aus der Versicherung nie in Anspruch genommen und die Prämien sind unnötig gezahlt worden. Wer jedoch rundum abgesichert sein möchte und sicherstellen will, dass das Tier im Notfall die beste und umfassendste Behandlung bekommt, sollte eine Tierversicherung abschliessen. Diese ist vor allem für die Tiere zu empfehlen, die sehr gross sind, denn diese kosten nicht nur im Unterhalt, sondern auch bezogen auf die Tierarztleistungen deutlich mehr als kleine Vertreter ihrer Art.

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Vegetarische Ernährung für Haustiere?

Vegetarische Ernährung für Haustiere?

Immer mehr Menschen werden Vegetarier und wollen nun, dass die Haustiere kein Fleisch mehr zu sich nehmen. Aber ist es gesund, den „Fleischfresser Hund“ oder die Katze vegetarisch zu ernähren? Verschiedene Argumente sprechen für beide Seiten.

Ethische Gründe sprechen gegen Fleisch

In der Schweiz liegt der Anteil an Vegetariern bei rund 5,8 Prozent, das macht etwa 500.000 Menschen aus, Tendenz steigend. Es sind vor allem die ethischen Gründe, die die Menschen dazu bewegen, auf Fleisch zu verzichten und sich selbst nicht auf Kosten anderer Lebewesen zu ernähren. Selbst eine vegane Ernährung kommt immer stärker ins Spiel und wird sogar auf Haustiere übertragen. Experten sind der Meinung, dass Fleisch generell die falsche Ernährung sei, immerhin werden etwa 50 Prozent der weltweiten Getreideernte sowie bis zu 98 Prozent der Sojaernte nur zum Füttern der Nutztiere verwendet. Haustiere werden dann mit diesen Nutztieren gefüttert und Kinder verhungern dafür. Warum sollte Haustieren ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als den Kindern, die in Entwicklungsländern täglich verhungern?

Fleischlose Ernährung für Hund und Katze?

Wer für sich selbst entschieden hat, als Vegetarier oder Veganer zu leben, möchte vielleicht gar kein Fleisch mehr im Haus haben und ernährt in der Folge auch die Haustiere völlig fleischlos. Bei einigen Tieren kann es sogar sinnvoll sein, wenn eine Allergie auf einige Fleischsorten vorliegt. Kann dieser Allergie kein Ende bereitet werden, indem auf andere Fleischsorten oder Insektenfutter zurückgegriffen wird, kann der Wechsel zur vegetarischen Ernährung sinnvoll sein. Immerhin sind die meisten Fleischfresse wie eben auch Hund und Katze im Grunde Allesfresser. Auch ein Wildtiere würde Brombeeren und Kräuter fressen, wenn sich diese im Magen des Beutetieres befinden! Doch genau hier liegt für Gegner der vegetarischen Haustierernährung der Hase im Pfeffer. Die Wildtiere würden pflanzliche Bestandteile immer nur zusätzlich und nicht ersatzweise fressen. Es wurde nachgewiesen, dass der Verdauungstrakt eines Hundes rund 60 Jahre bräuchte, um sich vollständig von einer fleischlichen auf eine pflanzliche Ernährung umzustellen. So alt wird aber kein Hund, daher sind die Fachleute der Meinung, dass eine Umstellung auf eine blosse Ernährung mit Pflanzen keine gute Idee sei. Vertreter des vegetarischen Fütterns hingegen sehen eine gesunde Ernährung als solche an, die dem Tier alle Nährstoffe bietet, die es braucht. Angeblich könne das auch vegetarisches Futter leisten.

Besser verwertbare Eiweisse in tierischer Nahrung

Einige Nährstoffe müssen in jedem Futter enthalten sein, wenn Hund und Katze gesund bleiben sollen. Laien sollten nicht damit herumexperimentieren, ob und wann sie bestimmte Nährstoffe geben, das kann zu Mangelerscheinungen beim Tier führen. Experten für die Tierernährung hingegen sehen dies kritisch, denn tierische Eiweisse sind für Hunde und Katzen deutlich besser zu verwerten als pflanzliche Eiweisse. Diese Experten sehen eher die ethischen als die gesundheitlichen Gründe, um ein Tier vegetarisch zu ernähren. Katzen hingegen sind sogar reine Fleischfresser und sollten keinesfalls nur rein pflanzlich ernährt werden. Das würde binnen kurzer Zeit zu Mangelerscheinungen führen. Sie haben sich nicht wie der Hund an die Ernährung des Menschen angepasst und können wenigstens teilweise Stärke verdauen. Zudem ist ein Mangel nicht gleich ersichtlich, oft wird er erst erkennbar, weil Krankheiten auftreten, die sogar irreparable Schäden anrichten können.

Ob eine Ernährung artgerecht ist oder nicht, lässt sich nur anhand der enthaltenen Nährstoffe beurteilen, die in einem passenden Verhältnis zueinander stehen müssen. Ein gutes Alleinfuttermittel ist in den meisten Fällen ausreichend. Ausserdem kann es sinnvoll sein, regelmässig den Tierarzt zu konsultieren, um über eine Blutanalyse herauszufinden, ob ein Mangel vorliegt oder ob die Ernährung ausgewogen genug ist. Gegebenenfalls müssen Anpassungen vorgenommen werden.

Fazit: Haustiere besser nicht vegetarisch ernähren

An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass Hund und Katze besser nicht allein vegetarisch ernährt werden sollten, sondern dass das Futter immer ein ausgewogenes Verhältnis von Fleisch und Pflanzenanteilen aufweisen sollte. Der Verdauungstrakt der Tiere ist nicht auf eine rein pflanzliche Ernährung eingestellt. Wer dennoch ein schlechtes Gewissen gegenüber den Nutztieren hat, sollte auf Fleisch und Futter in Bio-Qualität zurückgreifen, hier werden wenigstens die artgerechte Haltung und tierfreundliche Schlachtung sichergestellt.

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Haustierboom in der Schweiz?

Haustierboom in der Schweiz?

Wohl nie zuvor wurden so viele Haustiere verkauft wie jetzt in Zeiten der Pandemie. Züchter sprechen gar davon, dass auf fünf Welpen rund 100 Interessenten kommen. Auch in Tierheimen und im Zoofachhandel steigt die Nachfrage nach Haustieren enorm an.

Corona bringt die Menschen auf den Hund (und auf die Katze)

Vor allem Hunde und Katzen sind so stark nachgefragt wie nie zuvor, was vor allem dem Lockdown durch die Corona-Pandemie zu verdanken ist. Haustiere werden jetzt als soziale Partner gesehen, bringen Beschäftigung und Ablenkung. Ausserdem darf zum Beispiel das Herrchen mit Hund nach draussen gehen, auch wenn eine Ausgangssperre verhängt wurde. Auf diversen Internetplattformen häufen sich die Anfragen zu Tieren, die zum Kauf gesucht werden und die Menschen, die im Home-Office zu Hause sitzen, wünschen sich teilweise nichts sehnlicher als einen kuscheligen Fellpartner, der sie durch die einsame Zeit begleitet.

Seit Beginn der Pandemie wurden rund 8´500 Hunde neu gemeldet, in den vergangenen Jahren waren es nur rund 5´300 Tiere. Züchter werden verstärkt angeschrieben oder angerufen, ein Wurf Welpen ist schon verkauft, noch ehe er überhaupt auf der Welt ist. Interessant ist auch, dass die Menschen jetzt verstärkt selbst an Zucht und Haltung interessiert sind. Es werden Rassehunde und -katzen nachgefragt, um selbst zum Züchter zu werden. Allerdings beschweren sich manche Züchter jetzt schon: Teilweise wird bereits bei der Anfrage danach gefragt, ob der Hund später wieder zurückgegeben werden könne. Hunde werden als modisches Accessoire gesehen, sind plötzlich modern und müssen einfach da sein. Dass die Tiere aber 15 Jahre und älter werden können, wird häufig nicht bedacht.

Häufige Spontankäufe dank Internet

Die Tierschützer haben mittlerweile grosse Sorgen, denn vor allem der unseriöse Welpenhandel durch Vermehrer ist sprunghaft angestiegen. Viele Menschen, die bei einem Züchter oder im Tierheim kein Glück hatten, wenden sich an einen Vermehrer aus dem Internet, der angeblich gesunde Tiere teilweise zu Spottpreisen verkauft. Hier ist keine Spur von den vierstelligen Summen, die der seriöse Züchter für seine mit Fachwissen und Liebe zum Tier gezogenen Welpen verlangt. Das Internet ist anonym, es wird nicht hinterfragt, warum der Wunsch nach einem Tier besteht und wohin der Hund oder die Katze geht. Jeder, der hier kauft, unterstützt den unseriösen Handel, der von der Massentierhaltung unter schlimmsten Bedingungen lebt. Der gute Züchter ist um das Wohl seiner Tiere bedacht und stellt deshalb so viele Fragen. Diese werden von vielen Anfragenden als anmassend empfunden, dabei will der Züchter nur, dass es seinen kleinen Lieblingen später gut geht.
Spontankäufe haben zugenommen, schon bald werden die Tierheime wieder überfüllt sein, fürchten die Tierschützer. Denn wenn die Zeiten von Home-Office und Remote-Work vorbei sind, werden die Hunde und Katzen wieder abgegeben werden, weil keine Zeit mehr für sie ist. Manche werden Verhaltensauffälligkeiten zeigen, weil sie nicht lernen mussten, allein zu bleiben. Schon das wird ein Grund für viele Neu-Tierbesitzer sein, sich von den Fellnasen wieder zu trennen.

Wichtige Fragen vor dem Hundekauf

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Hund zu kaufen, sollte sich die folgenden Fragen stellen:

    • Darf ich den Hund in meinem Haus überhaupt halten?
    • Werde ich auch nach Corona genügend Zeit für den Hund haben?
    • Kann ich gesundheitlich gesehen einen Hund halten?
    • Will ich mich auch in den nächsten 10 bis 15 Jahren um den Hund kümmern?
    • Passen meine Freizeitaktivitäten zum Tier?
    • Kann ich den Hund im Urlaub betreuen oder irgendwo unterbringen?
    • Habe ich genügend Erfahrung oder kann mir die nötige Hilfe holen?
    • Reichen meine finanziellen Mittel auch für einen Krankheitsfall des Tieres aus?

Fazit: Bitte keine überstürzten Haustierkäufe aus Einsamkeit

Die Corona-Krise verlangt vielen Menschen einiges ab und schränkt vor allem sozial stark ein. Ein Haustier kann die Lösung sein, aber nur, wenn der neue Besitzer auch nach der Krise bereit ist, sich um das Tier zu kümmern und es optimal versorgen kann. Ansonsten sollte eher auf einen Hund oder eine Katze verzichtet werden. Ein Tier ist kein Trostpflaster!

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(K)Eine Haftpflichtversicherung? So haften Tierhalter bei Schadensfällen

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Tierhalter müssen einer besonderen Sorgfaltspflicht nachkommen und haften in Schadensfällen. Doch nicht immer, denn es gilt der Entlastungsbeweis. Gerichte entscheiden zudem in Einzelfällen, ob der Tierhalter haftbar zu machen ist oder nicht. 

Wer gilt als Tierhalter?

Ein Tierhalter ist nicht immer automatisch nur der Eigentümer des Tieres, sondern auch der, der die tatsächliche Gewalt über das Tier hat und wer demzufolge in der Lage ist, ein möglicherweise schädigendes Verhalten des Tieres zu verhindern. Das heisst, dass derjenige per Gesetz als Tierhalter gilt, der bestimmen kann, wo und wie das Tier gehalten wird, wie es behandelt wird und wer einen wirtschaftlichen oder persönlichen Nutzen durch das Tier hat. Ehepaare können gemeinsame Tierhalter sein, auch in einer WG können mehrere Personen als Tierhalter gelten. Eine Haltergemeinschaft haftet solidarisch, sodass eine geschädigte Person von jedem einzelnen Halter den Ersatz des Schadens fordern kann.

Unfälle geschehen schnell

Keine Frage, ein Unfall kann schnell geschehen. Das Pferd, das von der Koppel ausbricht und auf die Strasse läuft, verletzt vielleicht einen Autofahrer so schwer, dass er fortan als Invalide gilt. Der Hund, der nicht an der Leine gehalten wird, beisst ein anderes Tier und verletzt es lebensbedrohlich. Die Katze zerkratzt die Autotür des Nachbarn – diese und viele weitere Beispiele aus dem Alltag der Tierhaltung können an dieser Stelle aufgezählt werden. Die Betrachtung der Haftung indes muss detailliert erfolgen.

Wenn der Pferdehalter aus dem ersten Beispiel nachweisen kann, dass das Pferd sicher auf der Koppel verwahrt war, jedoch in jedem Fall durch Panik, weil Kühe auf die Weide gelaufen kamen, ausgebrochen wäre, ist er nicht haftbar zu machen. Der Hundehalter aber, der sein Tier nicht wie vorgeschrieben an der Leine geführt hat, muss sehr wohl für den Schaden haften, den der Hund angerichtet hat. Auch wenn sich ein anderes Tier vielleicht gewehrt und den Angreifer schwer verletzt hätte – der Halter des Angreifer Hundes muss dennoch haften und die Kosten für die Behandlung seines Hundes selbst übernehmen. Mit ausreichender Erziehung und dem vorgeschriebenen Führen an der Leine wäre dieser Unfall zu verhindern gewesen.
Das Beispiel der Katze aber zeigt, dass der Tierhalter nicht haftbar gemacht werden kann. Die Gerichte argumentieren hier, dass sich eine Katze nur schwerlich erziehen lässt, folglich kann sie beim Freilaufen nicht daran gehindert werden, sich die Krallen an Nachbars Auto zu schärfen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, die solche Schäden mit integriert, sollte im Sinne einer guten Nachbarschaft den Schaden bezahlen.

Tierhalter und die Haftpflichtversicherung

Auch wenn Hundehalter mittlerweile zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen, so gilt diese doch für die Halter anderer Tierarten nicht. Es ist dennoch zu empfehlen, eine entsprechende Versicherung zu führen oder bei der privaten Haftpflicht nachzufragen, ob und in welchem Masse Schäden durch Haustiere abgesichert werden können. Wichtig ist, dass bestimmte Risiken nicht einfach ausgeschlossen werden, denn es handelt sich häufig um Risiken, die oft vorliegen. So ist bei der Pferdehalterhaftpflicht nicht selten das Reiten fremder Pferde nicht mit gedeckt. Macht die Versicherung eine Zusage zur Deckung eines Risikos, sollte diese Zusage unbedingt schriftlich vorliegen.

Wichtig ist darüber hinaus eine ausreichende Deckung, sowohl in der Höhe als auch bezogen auf die geografische Gültigkeit. Wer den Hund mit in den Urlaub nimmt, sollte auch dort ausreichend versichert sein!
Tipp: Wer selbst kein Tier besitzt, aber zum Beispiel regelmässig mit Nachbars Hund spazieren geht, sollte unbedingt bei seiner Versicherung nachfragen, ob dieser Fall versichert ist. Denn hier kann die Regelmässigkeit der Tätigkeit dazu führen, dass der Betreffende als Tierhalter gilt.

Fazit: Haustiere unbedingt haftpflichtversichern lassen!

Haustiere können grosse Schäden anrichten und sollten daher unbedingt ausreichend versichert sein. Dabei ist es aber wichtig, nicht nur auf das Vorliegen einer Versicherung zu achten, sondern diese auch in ausreichender Deckungshöhe abzuschliessen und keine wichtigen Ausschlüsse enthalten zu haben. Das kann im Ernstfall teuer werden, denn der Tierhalter haftet mit seinem kompletten Einkommen und Vermögen und das notfalls lebenslang!

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Die vollmundigen Versprechungen der Tierversicherungen kennen alle Tierhalter, die für ihren vierbeinigen Liebling eine entsprechende Absicherung unterzeichnet haben. Wann aber kommt das versprochene Geld im Notfall wirklich? Wie lange muss ein Tierhalter auf die Erstattung seiner oftmals drei- bis vierstelligen Ausgaben warten?

Einige Versicherungen als schlechtes Beispiel

Erst vor Kurzem gingen Meldungen über die Tierversicherung der Epona durch die Medien, in denen darüber berichtet wurde, dass diese in einem Fall weder mit der Kostenerstattung noch mit Informationen besonders freizügig gewesen sein soll. Eine Kundin aus dem Kanton Zürich wartete in dem Fall mehrere Monate auf die Erstattung von rund 1´500 Franken, die Versicherung war für die Kundin nicht erreichbar. Weitere Betroffene schilderten einen ähnlichen Fall, inzwischen hat die Versicherung aber einige Entschuldigungen versandt und die Leistungen übernommen. Dennoch bleibt die Frage: Wie lange muss ein Versicherter, der regelmässig seiner Beitragspflicht nachkommt, auf die Erstattung der Leistungen warten?

Dabei geht es bei allen Tierversicherungen darum, dass die Versicherung einspringt, wenn das Tier einen grösseren Eingriff benötigt, der wiederum hohe Kosten verursachen wird. Der Tierhalter sichert sich mit der Versicherung gegen einen solchen Fall ab und zahlt regelmässig seine Prämien.
Die Ausrede des genannten Versicherers bestand in einem veralteten IT-System, das wohl nicht in der Lage war, die Vielzahl der Fälle zeitnah abzuarbeiten. Es ging dann wohl darum, mehr personelle Unterstützung für die Abarbeitung der Fälle zu gewinnen und ausserdem ein neues Schadenssystem einzuführen, das verlässlicher arbeiten und die Versicherten schneller bedienen sollte.

Wie lange dauert das noch?

Viele Tierhalter sind zu Recht sauer: Sie zahlen ihre oft nicht gerade günstigen Beiträge, die schon allein für einen Hund zwischen 300 und 500 Franken im Jahr liegen können. Treten sie dann mit dem Wunsch einer Leistungserbringung an die Tierversicherung heran, werden sie ignoriert oder vertröstet. Die Kosten in oft vierstelliger Höhe müssen die Tierhalter zuerst selbst tragen, da Tierarzt oder Tierklinik in der Regel auf einer sofortigen Zahlung vor Ort bestehen. Danach müssen die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden, die Versicherung überweist dann den festgelegten Kostensatz an den Tierhalter und damit an den Versicherten. Normalerweise sollte das umgehend funktionieren, zumal damit geworben wird, dass die Bearbeitung von sogenannten Härtefällen nur zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen soll.

Wichtig ist dabei, dass die an einer Tierversicherung interessierten Tierhalter vor dem Abschluss der Versicherung genau hinsehen. Sie sollten sich vor allem für die Ausschlüsse interessieren: In welchen Fällen übernimmt die Versicherung keine Leistung und der Tierhalter bleibt auf den Kosten sitzen? Auch die Bearbeitungszeiten sind zumindest im Groben angegeben. Wenn nicht, sollte hier unbedingt nachgefragt werden! Die Versicherungen berufen sich ansonsten darauf, dass es diesbezüglich keine Absprachen gab, und lassen sich mit der Bearbeitung Zeit. Der Versicherte hat dann keinerlei Druckmittel in der Hand.

Was aber auch klar sein muss: Jeder Tierhalter muss das nötige Geld erst einmal aufbringen und die Kosten ohnehin zuerst selbst tragen. Nur wenige Versicherungen bieten eine direkte Zahlung der Leistung an den Leistungserbringer an, zumal immer mehr Tierärzte sich darauf nicht verlassen wollen. Sie fordern Geld gegen Behandlung: Wer kein Geld dabei hat, kann keine Behandlung beanspruchen. Auf eine reine Notfallversorgung bezieht sich das sicherlich nicht, dennoch ist es auch ein Zeichen von Respekt dem Tierarzt gegenüber, auch im Notfall die Kosten für die Behandlung des geliebten Vierbeiners zu begleichen.

Fazit: Einige Versicherungen als schwarze Schafe bei der Leistungserbringung

Nicht wenige Versicherer zeigen sich als schwarze Schafe und drücken sich so lange wie möglich vor der Leistungserbringung. Auch bei grossen Versicherern, von denen das die Kunden nicht erwartet hätten, gab es jüngst Probleme. Allerdings sind diese kurzzeitigen Schwierigkeiten sicherlich kein Grund, die gesamte Versicherung infrage zu stellen. Kunden sollten sich lediglich rechtzeitig über ihre Rechte zur Leistungseinforderung informieren und im Ernstfall entsprechend rechtlich fundiert nachhaken.

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Die Menschen fühlen sich einsam und kein Ende der aktuellen Situation ist in Sicht. Kein Wunder, dass Haustiere derzeit als Retter in der Not gelten und sich die Anzahl der Tierhalter seit Beginn der Corona-Krise nach oben entwickelt hat. Das gilt übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit!

Hund und Katze als sozialer Ersatz

Der Mensch ist ein soziales Wesen und leidet psychisch und damit letzten Endes auch physisch unter den Corona-Massnahmen, bei denen es darum geht, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Wer im Home Office arbeitet, keine Freunde mehr treffen kann und auch abends nichts unternehmen darf, wünscht sich einen sozialen Kontakt. Der darf auch gern vier Beine und jede Menge Fell haben. Daran ist auch nichts auszusetzen, solange die betreffenden Menschen und Neu-Haustierhalter auch nach der Corona-Krise dafür sorgen können, dass ihr vierbeiniger Sozial-Ersatz gut versorgt wird. Fakt ist, dass in den letzten Wochen und Monaten so viele Haustiere wie schon lange nicht angeschafft wurden und dass auch deutlich mehr Behandlungen für Haustiere durchgeführt werden. So meldeten Tierarztpraxen aus den USA, dass sie verstärkt Gesundheits- und Wellnessbehandlungen für Hunde und Katzen durchführen würden.

Kosten vielfach unterschätzt

Gerade die Tierarztkosten erweisen sich aber häufig als Problem, denn sie werden anfänglich gern unterschätzt. Dabei kann eine Katze im Laufe ihres Lebens bis zu 25´000 Schweizer Franken kosten und das allein durch Futter und Unterhalt. Grosse Tierarztbehandlungen sind dabei noch nicht einmal eingerechnet, nur die üblichen Impfungen und Gesundheitsvorsorgemassnahmen wurden bedacht. Bei Hunden werden die Kosten entsprechend höher. Es ist also nicht der Anschaffungswert, der ein Haustier teuer werden lässt, sondern die Haltung selbst nebst gesundheitlicher Versorgung kann viel Geld kosten. Kommt es dann noch zu einem Unfall, ist guter Rat wortwörtlich teuer.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Dieses altbekannte Sprichwort stimmt auch bei der Haustierhaltung und ist hier auf die Vorsorge in Bezug auf anfallende Kosten zu sehen. Die Tierversicherung schützt den Tierhalter vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken, sollte das geliebte Haustier einen gesundheitlichen Schaden erleiden. Vertraglich wird die Kostenübernahme für verschiedene Schadensfälle und Behandlungen zugesichert. Dazu gehören zu den gedeckten Leistungen unter anderem radiologische Untersuchungen, Impfungen, Behandlungskosten, Aufenthalte im Tierspital oder chirurgische Eingriffe. Auch homöopathische Therapien können mit versichert werden. Die Leistungen der Tierversicherungen sind sehr verschieden, daher ist ein umfassender Vergleich vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags unbedingt angeraten. Auch die Ausschlüsse sind hierbei wichtig!

Fazit: Haustiere sollten lebenslang gut versorgt sein

Es ist kein Problem, sich Hund, Katze oder Meerschweinchen anzuschaffen und gerade in der aktuellen Corona-Krise nur durchaus verständlich. Die Tiere ersetzen den fehlenden sozialen Kontakt und sind Seelentröster für ihre Besitzer. Doch es darf nicht nur darum gehen, die Haustiere in der Anschaffung zu bezahlen, sondern auch weitere Aspekte müssen berücksichtigt werden. Dazu zählt zum einen, dass das Tier nach der Rückkehr aus dem Home Office und der Wiederaufnahme des normalen Alltagslebens gut versorgt werden muss und nicht allein gelassen werden darf. Zum anderen muss die finanzielle Sicherheit für die gesundheitliche Versorgung und für Behandlungen im Krankheitsfall bedacht werden. Dafür bieten sich Tierversicherungen an.

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Orthopädische Hilfsmittel: Tragen Tierversicherungen Rollstühle für Hunde?

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Wenn bei einem Hund ein Gelenkschaden diagnostiziert wird oder gar ein Körperteil abgenommen werden muss, stellt sich die Frage, ob derlei Schäden die Tierversicherung trägt. Hier hilft nur die Rückfrage bei dem betreffenden Versicherer.

Orthesen unterstützen bei Gelenkproblemen

Viele Hunde haben aufgrund von Arthrosen Probleme mit den Gelenken, teilweise können sie nicht mehr laufen. Hier helfen passgenau angefertigte Orthesen, die die geschwächten Gelenke oder Körperstellen unterstützen. Ausserdem kann die Physiotherapie helfen, dem Tier wieder mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen. An einem Punkt, an dem Menschen längst auf den Rollator, auf Krücken oder Rollstühle zurückgreifen, müssen Tiere mit dem auskommen, was ihnen geboten wird. Und das ist nicht viel, zumal Orthesen und Prothesen für Tiere extrem teuer sind.

Sie müssen massangefertigt werden, was schon mit der Schwierigkeit einhergeht, einen Gipsabdruck von dem betroffenen Körperteil zu fertigen. Die Materialien, die dabei verwendet werden, sind die gleichen, wie sie auch in der Orthopädie des Menschen zum Einsatz kommen. Gern wird dabei auf Karbon gesetzt, was allerdings teurer als Kunststoff ist. Dafür ist Karbon belastbarer und flexibler. Die Zukunft wird jedoch eher im 3D-Druck gesehen.

Die Anfertigung eines individuell passenden Rollstuhls oder einer Orthese ist eine wahre Sisyphosarbeit. Nach der Herstellung des Modells aus Kunststoff oder Karbon wird per Hand weitergearbeitet. Alles muss laminiert und geschliffen werden, es folgen Polstern, Nähen, Nieten und Bohren – je nach Notwendigkeit weiterer Anpassungen. Bis zu 20 Arbeitsstunden fallen pro Orthese an. Dies kostet viel Geld, weshalb verständlich ist, dass sich der Tierbesitzer fragt: Zahlt das die Tierversicherung?

Wenig verbreitete Hilfsmittel für Tiere

Viele Tierbesitzer wissen noch nicht einmal, dass es die Möglichkeit der Orthesenanfertigung überhaupt gibt. Nur vereinzelt gehen Erfolgsgeschichten durch die Medien und werden dann zwar viel beachtet, geraten aber schnell in Vergessenheit. Dazu kommt, dass es mehrere Hundert Schweizer Franken kostet, solche Spezialanfertigungen für seinen Hund herstellen zu lassen.

Wer keine Tierkrankenversicherung besitzt, muss dann häufig die Entscheidung zum Einschläfern des Tieres treffen. Schliesslich kostet nicht nur die Orthese Geld, sondern auch die gesamte Behandlung bis dahin, verbunden mit einer ständigen Physiotherapie. Manche Kritiker sehen in den Hilfsmitteln keinen Sinn und sind der Meinung, dass den Tieren damit kein Gefallen getan werde. Immerhin könnten sie nicht mehr richtig laufen, obwohl das ihrem Naturell entsprechen würde. Insofern bleibt nur jedem Tierhalter anzuraten, das Verhalten seines Tieres individuell zu beurteilen und danach die Entscheidung über Orthese oder nicht bzw. über Leben und Tod zu treffen.

Übernimmt die Tierversicherung die Kosten?

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, allerdings kommt es auf die Tierversicherung an und die versicherten Fälle an. Meist sind hier Kostengrenzen gesetzt, wobei diese teilweise pro Krankheitsfall und teilweise auf das Jahr begrenzt sind. So können sich Formulierungen zum Beispiel auf eine maximale Kostenübernahme von 80 Prozent der OP-Kosten im Jahr beziehen.

Die restlichen Kosten müssen als Eigenanteil übernommen werden. Zudem kann es sein, dass ohnehin ein Selbstbehalt pro Versicherungsfall vereinbart worden ist. Des Weiteren kann eine maximale Schadenssumme vereinbart worden sein. Wird diese überschritten, zahlt die Tierversicherung auch nicht mehr für Orthesen und Co.

Rollstühle sind übrigens meist günstiger als Orthesen und Prothesen und können zum Einsatz kommen, wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, eine Gehhilfe exakt anzupassen.

Fazit: Tierversicherungen tragen Kosten für Rollstühle und Orthesen

Grundsätzlich sind die Kosten für Orthesen und Rollstühle auch durch die Tierkrankenversicherungen abgedeckt, allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Es kann auch sein, dass derlei Hilfen ausgeschlossen wurden, was in der Versicherungspolice vermerkt ist. Wichtig ist zudem, die maximale Grenze für Kostenübernahmen im Jahr oder pro Versicherungsfall zu berücksichtigen. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Tierhalter selbst bezahlen.

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Tierversicherungen: Notwendig oder überflüssig?

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Solange es dem geliebten Vierbeiner gut geht, denkt kaum jemand an die Kosten, die im Krankheitsfall auftreten können. Doch wenn dieser eintritt, sind viele Tierhalter überrascht: Vierstellige Beträge warten auf die Bezahlung! Eine Tierversicherung könnte böse Überraschungen verhindern.

Teure vierbeinige Familienmitglieder

Ein Hund, der ungefähr 13 Jahre alt wird, kostet im Laufe seines Lebens bis zu 25´000 Schweizer Franken. Eine Katze kostet mindestens die Hälfte, wird dabei sogar noch älter. In den Kosten ist kein Kaufpreis für das Tier enthalten, lediglich die Kosten für Futter, Pflege und regelmässige Tierarztbesuche sind hier eingerechnet. Doch der vierbeinige Freund ist vielleicht nicht sein Leben lang gesund und es fallen hohe Behandlungskosten beim Tierarzt an.

Schnell stehen dort drei- bis vierstellige Beträge auf der Rechnung, die meistens sogar noch vor Ort bezahlt werden muss. Vielleicht kommt es auch zu einem Notfall und die Tierklinik muss aufgesucht werden? Dann kommen noch Notfallgebühren und vielleicht sogar doppelte Gebührensätze hinzu. Ein Unfall oder eine Krankheit des vierbeinigen Familienmitglieds kann schnell dafür sorgen, dass hohe Kosten entstehen. Wer will dann entscheiden, dass das Tier eingeschläfert wird, obwohl ihm mit der richtigen medizinischen Behandlung zu helfen wäre?

Tierversicherung teilweise empfehlenswert

Da unerwartet hohe Kosten für viele Tierhalter durchaus zur finanziellen Herausforderung werden können, kann die Tierversicherung sinnvoll sein. Hier zahlt der Tierhalter monatlich oder jährlich einen festen Betrag ein. Kommt es zum Versicherungsfall, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behandlung von Hund oder Katze. Allerdings nur bis zu einer vereinbarten Höchstsumme und teilweise nur für begrenzte Fälle pro Jahr.

Ausserdem muss der Tierhalter oft meist in Vorkasse gehen und kann erst später mit der Tierversicherung abrechnen. Angesichts dessen, dass eine Krebsbehandlung bei Hund oder Katze aber vierstellige Beträge kosten kann, entscheiden sich viele Tierhalter dennoch für die Versicherung. Aktuell sind rund drei Prozent der Hunde und Katzen in der Schweiz krankenversichert, die Versicherer melden jedoch steigende Tendenzen.

Ob die Tierversicherung im Einzelfall empfehlenswert ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung des Fakts, dass nicht jeder Fall versichert werden kann bzw. manche Risiken ausgeschlossen werden. Experten empfehlen meist, materiell oder immateriell sehr wertvolle Tiere zu versichern, wobei bei manchen Versicherungen die Tiere nur bis zum sechsten Lebensjahr versichert werden können. Einmal versicherte Tiere verbleiben dann bis zu ihrem Tod in der Versicherung. Für Besitzer älterer Hunde und Katzen ist es dann nicht mehr möglich, die Tiere noch zu versichern. Sie sollten unbedingt regelmässig Geld in den Sparstrumpf legen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Bei der Versicherung bitte bedenken

Nicht nur die Frage, ob das Tier versicherbar ist, ist relevant, sondern auch die Frage, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Versicherungsfall ist. Die Versicherer bieten hier unterschiedliche Produkte und Lösungen an, sodass für jedes Budget das passende Produkt dabei ist. Als Faustregel gilt aber, dass ein sehr niedriger Beitrag meist auch zu einer eingeschränkten Leistung oder zu einem sehr hohen Selbstbehalt führt. Zudem sind bei den meisten Versicherern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten abgesichert, es können des Weiteren Einschränkungen in puncto operativer Eingriffe oder zu verabreichende Medikamente vorhanden sein. Vor der Unterschrift der Versicherungspolice sollte das genau geprüft werden!

Fazit: Tierversicherungen im Einzelfall empfehlenswert

Immer mehr Tierversicherer drängen auf den Markt und versuchen, den Tierhaltern eine Krankenversicherung für Hund und Katze zu verkaufen. Doch nicht immer ist das anfangs so verheissungsvoll klingende Produkt wirklich geeignet. Manche Risiken können im Einzelfall gänzlich ausgeschlossen werden, andere hingegen müssten in der Versicherung enthalten sein.

Dahin gehend sollte der Anbieter mit seinem Produkt zwingend überprüft werden. Experten raten aber generell dazu, nicht blind jedes Haustier zu versichern, sondern auch den materiellen oder immateriellen Wert entscheiden zu lassen.

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Tierarztrechnungen bitte direkt begleichen: Auch mit einer Tierversicherung

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Meist müssen Tierhalter die Kosten der Behandlung ihres vierbeinigen Lieblings beim Tierarzt oder in der Tierklinik direkt bezahlen. Dabei gehen die Tierärzte auf Nummer sicher und bieten nur selten andere Zahlungsarten an.

Die am häufigsten gewünschte Zahlungsart beim Tierarzt: Zahlung per Rechnung

Geht es dem Haustier schlecht, wollen Tierbesitzer nur eines: Dem Liebling soll es so schnell wie möglich wieder besser gehen, koste es, was es wolle! Dabei ist Letzteres leicht gesagt, denn eine OP kann schnell mehrere Hundert oder Tausend Franken kosten.

Meist wählen Tierhalter die Zahlungsart Rechnung, wenn sie denn überhaupt die Wahl haben. Der Vorteil dabei ist, dass sie sich zuerst auf die Genesung ihres Tieres konzentrieren können und dass sie sich später um die Bezahlung kümmern. Leider ist das in der Realität nur selten möglich, die Zahlung per Rechnung gilt schon fast als Ausnahmefall. Meist erwartet der Tierarzt, dass die Behandlungskosten sofort getragen werden.

Neukunden können teilweise gar nicht per Rechnung zahlen, was vor allem bei Tierkliniken der Fall ist. Diese geben auf Nachfrage an, dass es zu riskant sein, die Zahlung per Rechnung zu offerieren. Schliesslich wisse man nicht, wie es um die Zahlungsmoral der Tierbesitzer bestellt sei. Stammkunden können schon eher per Rechnung zahlen, Neukunden dann mit Bargeld oder Karte.

Anders ist es, wenn es sich um eine grosse Rechnung handelt, die zum Beispiel für eine OP angefallen ist. Hier liegen meist Kostenvoranschläge vor, es werden Anzahlungen verlangt. Die endgültige Rechnung kann dann teilweise und je nach Absprache per Rechnung oder sogar in Raten bezahlt werden. Meist versuchen sowohl niedergelassene Tierärzte als auch Tierkliniken, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

In der Kleintierklinik der Universität Bern ist es üblich, dass eine Anzahlung in Höhe des halben Kostenvoranschlags verlangt wird, mindestens müssen 500 Franken angezahlt werden. Dann können auch die Restkosten per Rechnung bezahlt werden.

Häufige Kosten bei der Tierbehandlung

Am häufigsten fallen Kosten für die Erstkonsultation an, in deren Rahmen sich die weitere Behandlung ergibt. Der erste Tierarztbesuch schlägt meist mit 50 bis 60 Franken zu Buche. Das Röntgen kostet rund 130 Franken, ein Ultraschall wird mit bis zu 230 Franken berechnet. Kommt es dann zur Behandlung, werden Anästhesie, Infusionen, Medikamente, Hospitalisation und weitere Leistungen aufgerechnet, wobei hier fast immer durchschnittliche Preise zwischen 60 und 100 Franken zu erwarten sind.

Für jeden Einzelposten! Notfallbehandlungen sind teurer, so fallen bei einer OP wegen einer Magendrehung eines Hundes bis zu 2000 Franken an, der Kreuzbandriss schlägt mit bis zu 3000 Franken zu Buche. Der Knochenbruch ist günstiger, seine Behandlung kostet aber immer noch rund 1500 Franken.

Im Notfall wird aber kein Tierarzt eine Behandlung verweigern, weil der Tierbesitzer gerade kein Geld in der Tasche hat und direkt in die Klinik gerast ist. Allerdings muss dann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, denn kostenlos gibt es die Notfallbehandlung freilich dennoch nicht. Normalerweise werden trotz des Zeitdrucks die üblichen Anzahlungskosten verlangt, zumal dies in der Wartezeit erledigt werden kann.

Tipp: Wer in der Zeit, in der das Tier gesund ist, genügend Geld anspart und auf ein separates Konto legt, steht im Fall der Fälle nicht mittellos da und kann seinem Liebling die dringend benötigte Behandlung zahlen. Auch eine Tierversicherung ist sinnvoll und deckt die wichtigsten Kosten ab.

Fazit Tierarztrechnungen müssen direkt beglichen werden

In der Regel gilt daher: Eine Tierarztrechnung muss immer sofort bezahlt werden, auch wenn es im Notfall individuelle Lösungen für den Tierhalter gibt. Die am häufigsten gewünschte Zahlungsart per Rechnung wird nur von wenigen Tierärzten angeboten und das meist auch nur für Stammkunden. Zu gross ist die Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil die Zahlungsmoral der Patientenbesitzer zu wünschen übrig lässt.

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Die einzig Wahre: Eine Pflichtversicherung für Hundehalter

Die einzig Wahre: Eine Pflichtversicherung für Hundehalter

Zweifellos bereichert ein Hund das Leben seiner Besitzer. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall durch den Hund, schmälert das die Freude am Zusammenleben: Ein Schaden kann enorm teuer werden! Eine Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht.

Hundehalter tragen Verantwortung

Ein Hundehalter ist nicht nur für seinen geliebten Vierbeiner verantwortlich, sondern auch für die Menschen, die mit dem Tier in Kontakt kommen. Bei einem Spaziergang durch den Park können das sehr viele Personen sein! Nicht umsonst die Hundehaftpflichtversicherung in vielen Kantonen der Schweiz eine Pflichtversicherung.

Denn: Wenn das Tier einen Schaden anrichtet, haftet der Tierhalter dafür in voller Höhe. Notfalls mit dem gesamten Vermögen und solange bis der Schaden beglichen ist! Angesichts der Höhe der Kosten, die bei einem Personenschaden mit inkludiertem Vermögensschaden entstehen, sind die Leistungen nur selten aus dem Privatvermögen des Tierhalters zu bestreiten.

Doch auch Sachschäden können sehr teuer werden. Gut, wenn dann eine Versicherung vorhanden ist, die für den entstandenen Schaden aufkommt und den Geldbeutel des Tierhalters entlastet.

Einige Kantone setzen zwar noch kein Obligatorium für Hundehalter, doch in den meisten Kantonen muss ein Hundehalter die Versicherung nachweisen können. Die Rasse des Hundes ist dabei nicht von Belang.

Ein kleiner Hund kann nämlich einen ebenso grossen Schaden anrichten wie ein grosser! Es geht schliesslich nicht immer um Bissverletzungen, die je nach Grösse des Gebisses unterschiedlich schwer ausfallen können. Doch auch ein kleiner Hund kann auf die Strasse laufen und dort einen Unfall verursachen. Der Schaden an Fahrzeugen und Personen ist dann unabhängig von der Hundegrösse immens.

Tipp: Wer seinen Hund nicht zum privaten Vergnügen besitzt, sondern das Tier gewerblich einsetzt, muss für diesen eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Die richtige Haftpflichtversicherung wählen

Die Privathaftpflichtversicherung schliesst die Hundehaftpflichtversicherung mit ein, demzufolge muss diese nicht zusätzlich als separate Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist aber die Prüfung, ob die vereinbarte Deckungssumme ausreicht.

Die Deckungssummen unterscheiden sich je nach Versicherung, sie können individuell angepasst werden. Wo die Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, setzt der Kanton eine minimale Deckungssumme voraus. Diese beträgt zum Beispiel im Kanton Aargau eine Million Franken, in Appenzell-Ausserrhoden sogar fünf Millionen Franken.

Im Kanton Freiburg hingegen gibt es keine vorgeschriebene Deckungssumme, eine entsprechende Versicherung muss aber vorliegen. Im Kanton Neuenburg aber gibt es ebenso wie in Nidwalden kein Obligatorium für die Versicherung.

Neben der ausreichenden Deckungshöhe, auf die vor dem Abschluss der Versicherung geachtet werden muss, ist wichtig, welche Schäden überhaupt durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Läuft der Hund auf die Strasse und verursacht dort einen Schaden, ist das in der Regel versichert. Zerkratzt der Hund aber die Türen in einer Mietwohnung, muss die Versicherung nicht zahlen.

Ist der Schaden plötzlich und unvorhergesehen entstanden, wird sie in Leistung gehen, kratzte der Hund aber über mehrere Jahre und der Schaden ist offenen Auges verursacht worden, kann sich die Versicherung weigern, eine Leistung zu erbringen. Ein grob fahrlässiges Verhalten des Tierhalters ist ebenfalls nicht abgesichert!

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die Versicherung immer nur die vereinbarte Summe abzüglich des Selbstbehaltes zahlen wird. Dieser muss in jedem Schadensfall oder bis zu einer jährlich festgesetzten Grenze aufgebracht werden.

Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar

Wer als Hundehalter nicht vor unliebsamen Kosten stehen will, die er selbst zu tragen hat und die auch enorm hoch sein können, sollte sich um eine gute Haftpflichtversicherung bemühen. Das heisst, dass diese eine sinnvolle Deckungshöhe von mindestens drei Millionen Franken aufweisen sollte.

Der Grund: Personenschäden können schnell sehr teuer werden und sind meist mit Vermögensschäden verbunden. Diese wiederum sind in den meisten Fällen nur mit einer passenden Versicherung abzudecken, denn nur die wenigsten Hundehalter werden das zur Schadensbegleichung nötige Eigenkapital haben. Zudem ist die Versicherung ohnehin in den meisten Kantonen der Schweiz eine Pflichtversicherung.

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