Was ist eine Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung soll das Vermögen schützen und deckt Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Gerechtfertigte Ansprüche werden durch die Versicherung übernommen, ungerechtfertigte hingegen abgewehrt. In diesem Sinne übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Schon durch kleine Schäden können hohe Forderungen entstehen, wenn beispielsweise durch eine erlittene Verletzung von Person A, die Sie zu verschulden haben, hohe Behandlungskosten oder ein Vermögensausfall von Person A an Sie weitergeleitet werden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen des Missgeschicks für Sie. 

Eine Privathaftpflichtversicherung kann günstig als Kombi-Produkt mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Diese Risiken sind versichert

Haftpflichtschäden können schnell viele Tausend Franken kosten und somit existenzbedrohend werden. Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, ist ihr Abschluss daher doch unbedingt empfehlenswert. Folgende Personengruppen können versichert werden:

    • Einzelpersonen und Familien
    • Tierhalter
    • Mieter (auch von Ferienwohnungen)
    • Hauseigentümer im eigenen Haus
    • nebenamtlich Tätige
    • Angehörige der Schweizer Armee, Zivildienstleistende, Feuerwehrleute
    • Sportler, Schützen und Waffenbesitzer
    • Fahrer von E-Bikes und Radfahrer
    • Personen, die Dinge in Obhut nehmen
    • Arbeitgeber des Haushaltspersonals

Wird ein Mietobjekt bewusst verändert, so werden die Kosten dafür jedoch nicht übernommen. Auch die Wiederherstellungskosten eines Mietobjekts werden nicht durch die Privathaftpflichtversicherung getragen. Wenn Sie also die Mietwohnung vor dem Auszug grün anstreichen, der Vermieter aber weisse Wände haben will, müssen Sie für die Korrektur selbst aufkommen. Des Weiteren werden Sachbeschädigungen, Schäden durch Gesetzesverstösse und Schäden im Rahmen von entgeltlichen Tätigkeiten nicht durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Versicherte Personen und Geltungsbereich

Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung immer die Personen, die auch in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Wichtig zu beachten: Die Deckung im Rahmen einer Familienversicherung kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Bei einigen sind Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung mit versichert, bei anderen hingegen Kinder bis zum 30. Lebensjahr.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist weltweit gültig, es gibt keine regionalen oder räumlichen Einschränkungen für den Geltungsbereich.

Diese Leistungen sind versichert

In der Privathaftpflichtversicherung sind üblicherweise Schäden an Sachen und Personen versichert. Ausserdem sind aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensschäden versichert. Die bereits erwähnte passive Rechtsschutzwirkung kommt zum Tragen, wenn Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Die Versicherung prüft dann, ob Sie im Einzelfall haftbar zu machen sind oder nicht. Gegebenenfalls werden die Ansprüche gegen Sie abgewehrt.

Zusätzlich können weitere Deckungen versichert werden: Halter von Modellflugzeugen können von dieser Erweiterung ebenso profitieren wie Menschen, die fremde Pferde mieten oder benutzen. Auch eine Fremdlenkerversicherung kann abgeschlossen werden. Diese tritt ein, wenn Sie sich ein Auto leihen und damit einen Schaden verursachen. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugeigentümers trägt den Schaden in dem Fall nicht! Wichtig: Es darf sich nur um einen Ausnahmefall handeln. Das regelmässige Ausleihen und Benutzen des Fahrzeugs ist nicht über die Fremdlenkerversicherung absicherbar.

Fazit zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung trägt ihren Namen zu Recht: Auch wenn es sich nicht um eine wirkliche Pflichtversicherung handelt, sollte sie dennoch als solche betrachtet werden. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken durch Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausserdem wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Sie ab und ist durch verschiedene Zusatzdeckungen erweiterbar. So ergibt sich ein umfassender Schutz vor Haftpflichtansprüchen für Sie oder Ihre Familie.
Informieren Sie sich hier über diese Versicherung und nehmen Sie einen Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich vor. Eine unschlagbare Kombination zu Ihrer Absicherung!

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Was ist eine Hausratversicherung

was ist eine hausratversicherung

Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung sichert Einrichtung und Mobiliar nach einem Wasserschaden, nach Einbruch, Brand oder anderen Ereignissen zum Neuwert ab. Geschützt sind dabei bewegliche Sachen, die für den privaten Gebrauch gedacht sind, ausserdem sind verschiedene Risiken abgesichert. Häufig wird die Hausratversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert, weil ein derartiges Kombi-Produkt günstiger ist.

was ist eine hausratversicherung

Diese Risiken sind versichert

In der Hausratversicherung können die folgenden Risiken versichert werden:

    • Wasserschäden (inbegriffen sind auch Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten)
    • Feuer, Brand und Rauch
    • Einbruchdiebstahl und Beraubung
    • Blitzschlag, Sengschäden, Explosion und Implosion
    • Elementarschäden

Wichtig: Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung in der Schweiz! Es gibt aber einzelne Kantone, in denen ist der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadendeckung vorgeschrieben. Im Einzelnen sind dies die Kantone Jura, Waadt, Freiburg und Nidwalden. Für die Kantone Waadt und Nidwalden ist die kantonale Feuerversicherung vorgeschrieben, in den anderen Kantonen kann die Absicherung über eine private Versicherung vorgenommen werden.
Nicht abgesichert sind die folgenden Risiken:

    • Schäden durch Kriege und innere Unruhen, durch Krawalle, Rebellionen oder Tumulte
    • Schäden durch Erdbeben und Vulkanausbrüche
    • Schäden durch Veränderung der Atomkernstruktur

Darüber hinaus können die Versicherer individuell weitere Ausschlüsse vorsehen.

Geltungsbereich und versicherter Personenkreis

Die Hausratversicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei letzterer Variante sind mehrere Personen in einem Haushalt abgesichert. Es besteht auch die Möglichkeit, eine weitere Person in eine Einzelversicherung mit aufzunehmen, wenn beispielsweise ein Paar zusammenzieht. Geschützt ist der Hausrat, der sich in den eigenen vier Wänden befindet, wobei auch separate Räume, die ebenfalls zum Wohnsitz zählen, mit versichert werden. Das können beispielsweise Keller oder Bastelräume sein. Ergänzend wird durch die Aussenversicherung der Teil des Hausrats abgesichert, der sich gerade nicht im Haushalt befindet. Das ist relevant, wenn ein Umzug durchgeführt wird und ein Teil des Hausrats bereits aus der Wohnung gebracht worden ist.

Ergänzend zu den üblichen Deckungen durch Feuer-, Wasser- oder Einbruchschäden können weitere Deckungen vereinbart werden. Diese beziehen sich dann zum Beispiel auf Glas am Gebäude oder an Möbeln, auf den einfachen Diebstahl, wenn Sie auswärts unterwegs sind und es kann eine Hausrat-Kasko abgeschlossen werden.

Diese Leistungen erbringt die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat zum Neuwert und ermöglicht damit die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände. Ausserdem sind verschiedene Folgekosten mit versichert, wobei dafür maximale Beträge festgelegt werden. Zu derartigen Folgekosten zählen:

    • Kosten für Räumung und Entsorgung
    • Lebenshaltungskosten
    • Kosten für eine Schlossänderung
    • Schadenminderungs- und Rettungskosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Kosten für Notmassnahmen und Notverglasungen

Fazit zu Hausratversicherungen in der Schweiz

Eine Hausratversicherung mag keine obligatorische Versicherung sein, ist aber eine ausgezeichnete Ergänzung des Versicherungsschutzes. Sie deckt Schäden ab, die an persönlichen Sachen entstehen. Gängige Risiken sind dabei Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden, Diebstähle ausserhalb der Wohnung sowie Glasbruch können ebenfalls versichert werden. Da die Wohnung eher selten durch eine Überschwemmung verwüstet wird, wenn Sie nicht gerade in einem entsprechenden Risikogebiet leben, ist der Schutz bei Diebstahl und Einbruch am wichtigsten.

Sie können jetzt gleich die Angebote für eine kombinierte Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich nutzen oder informieren sich über Einzelprodukte. Es lohnt sich!

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Schweizer Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutz-Anbieter

Schweizer Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Jeder der Anbieter offeriert eigene Regelungen in Bezug auf Wartefristen und Kündigungsrechte. Allen gemein ist aber, dass sie auf das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall nicht verzichten.

Rechtsschutz-Anbieter

Das bedeutet, dass die Versicherung bzw. der Versicherte selbst nach Begleichung eines Schadenfalls vierzehn Tage Zeit hat, um die Versicherung zu kündigen. Ansonsten gilt in der Regel, dass eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich ist.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Kombi-Pakete an. Diese sind nicht für alle Versicherten sinnvoll, es ist daher ratsam, vor Abschluss der Versicherung genau hinzusehen und zu vergleichen, welche Leistungen überhaupt benötigt werden. Meist sind Kombi-Produkte in der jährlichen Prämie günstiger. Werden nicht benötigte Leistungen versichert, kommt das den Betreffenden allerdings doch wieder teuer zu stehen.
Nicht bei jedem Versicherten ist auch ein Immobilienrechtsschutz möglich. Dieser wird meist im Rahmen einer Privat-Rechtsschutzversicherung angeboten, was jedoch nur über einen Aufpreis möglich ist.

Generell ausgeschlossen sind Bussen, Kosten zugunsten Dritter oder Haftpflichtversicherer sowie Schadenersatzleistungen im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung. Dies gilt in gleichem Masse für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die genannten Versicherer bieten ihre Leistungen für Privatpersonen an. Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen gelten immer für Streitfälle, die ihren Gerichtsstand in der Schweiz haben oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz:

Versicherung
Produkte
Firmensitz
Versicherungsträger
Assista-TCS
TCS Standard (Privatrechtsschutz) TCS Standard (Verkehrsrechtsschutz) TCS Standard (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) TCS Plus (Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
Assista Rechtsschutz AG
CAP
CAP für Eigentümer (Privatrechtsschutz) CAP (für Eigentümer) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CAP für Mieter (Privatrechtsschutz) CAP für Mieter (Verkehrsrechtsschutz) CAP (für Mieter) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Wallisellen
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Dextra-Rechtsschutz
Dextra Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Dextra Rechtsschutz AG
Groupe-Mutuel
Groupe Mutuel (Privatrechtsschutz) Groupe Mutuel (Verkehrsrechtsschutz) Groupe Mutuel (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
Protekta
Protekta (Privatrechtsschutz) Protekta (Verkehrsrechtsschutz) Protekta (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
Visana
Visana (Privatrechtsschutz) Visana (Verkehrsrechtsschutz) Visana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
AXA-ARAG
AXA-ARAG OPTIMA (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Coop-Rechtsschutz
Coop Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Aarau
Coop-Rechtsschutz AG
ELVIA
ELVIA (Verkehrsrechtsschutz) ELVIA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Helsana
Helsana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Wichtig: Abschluss der Versicherung nur nach Abschluss eines der Produkte: Krankenpflegezusatz TOP oder COMPLETA bei Helsana
Zürich
Helsana Rechtsschutz AG
smile direct
smile.legal clever (Privatrechtsschutz) smile.legal clever (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal clever (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privatrechtsschutz) smile.legal premium (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Coop-Rechtsschutz AG
Basler Versicherungen
baloisedirect.ch (Privatrechtsschutz) baloisedirect.ch (Verkehrsrechtsschutz) baloisedirect.ch (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
CSS
CSS (Privatrechtsschutz) CSS (Verkehrsrechtsschutz) CSS (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privatrechtsschutz) CSS Economy (Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Luzern
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Generali
Fortuna Generali TOP (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Adliswil
Fortuna Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Justis Rechtsschutz
JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr (Privatrechtsschutz) JUSTIS Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Etoy VD
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
VCS
VCS-Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Basel
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG

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Hier finden Sie zehn wichtige Tipps, die Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung berücksichtigen sollten!

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1. Zuerst Risikobeurteilung vornehmen

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, sie ist aber nicht in jedem Fall nötig. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer solchen Versicherung, ob Sie überhaupt derartigen Risiken unterliegen. Das Risiko, in einen grösseren Rechtsstreit zu gelangen, ist zum Beispiel bei Mietern einer Wohnung oder bei Arbeitnehmern, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, deutlich grösser als bei einem Rentner oder Eigenheimbesitzer, der in seinem eigenen Haus wohnt. Viele Risiken sind gar nicht versichert, wie es zum Beispiel häufig in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht der Fall ist.

2. Kostenlose Möglichkeiten nutzen

Wer als Mieter im Mieterschutzbund ist, kann dort bei Streitigkeiten eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch die Schiedsstellen der Gemeinde können kostenfrei genutzt werden. Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht nicht mit Kosten für Sie verbunden, was auch für arbeitsrechtliche Prozesse gilt. Wird der Beistand eines Anwalts im Gerichtsprozess für nötig erachtet, Sie können einen solchen aber nicht bezahlen, gibt es das Angebot auf unentgeltliche Rechtsbeistandschaft. Diese Möglichkeiten helfen Ihnen, Geld zu sparen, denn Sie müssen derartige Fälle nicht über eine Rechtsschutzversicherung absichern. Natürlich bietet die Rechtsschutzversicherung aber deutlich mehr Handlungsspielraum, wenn ein Risiko vorliegt, das durch die Versicherung auch abgedeckt ist.

3. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Fussgänger


Sie leben in der Grossstadt? Oder gehen Sie täglich ein Stück spazieren bzw. legen Sie den Weg zur Arbeit zu Fuss zurück? Dann kann auch für Sie eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Entgegen der allgemeinen Annahme ist eine solche nicht nur für diejenigen sinnvoll, die täglich mit dem Auto fahren, sondern auch für Menschen, die regelmässig auf dieses verzichten und andere Verkehrsmittel nutzen bzw. zu Fuss unterwegs sind. Häufig kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, die noch verschlimmert werden, wenn aus derartigen Unfällen langwierige oder gar unheilbare Verletzungen resultieren. Es kann hier um den Grad der Arbeitsfähigkeit ebenso gehen wie um die künftige Rentenhöhe, um Schadenersatzleistungen und die Übernahme von Prozesskosten. Die Prämie für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu den möglichen Kosten verschwindend gering!

4. Angebote vergleichen

Nicht nur, dass Sie prüfen sollten, ob verschiedene Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung bereits über eine andere Versicherung abgedeckt sind (zum Beispiel Teile der Immobilien-Rechtsschutzversicherung über die Gebäudeversicherung), Sie sollten auch auf die Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter schauen. Diese unterscheiden sich teilweise enorm und es ist durchaus möglich, dass ein Anbieter den doppelten Beitrag für die gleiche Leistung verlangt. Teilweise sind die Leistungen auch stark eingeschränkt und werden nur unter Berechnung horrender Zusatzprämien aufgestockt. Genaues Prüfen und Vergleichen sind angesagt!

5. Anwalt selbst wählen

Die meisten Rechtsschutzversicherer lassen ihren Versicherten keine freie Wahl, was die Beauftragung eines Anwalts angeht. Hier werden dann Anwälte vorgeschrieben – werden diese nicht beauftragt, sondern ein anderer gewählt, werden die Leistungen der Versicherung verweigert. Wer sich nicht auf die Anwälte der Versicherung festlegen lassen will, sollte schon bei Vertragsschluss darauf achten, dass eine freie Anwaltswahl besteht. Teilweise wird die Auswahl lediglich auf „Fachanwälte“ eingeschränkt, wobei dies eine Einschränkung ist, mit der Sie noch leben können, wenn die restlichen Bedingungen des Versicherungsvertrags für Sie akzeptabel sind. Der Nachteil an Anwälten der Versicherung: Sie versuchen oft, einen Vergleich herbeizuführen und tun alles, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Das kann in vielen Fällen zum Nachteil der Versicherten werden.

6. Kündigungsmöglichkeiten beachten

Achten Sie vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags darauf, ob dieser zu jeder Zeit kündbar ist. Meist verlängern sich diese Verträge stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht mit bestimmter Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Ausserdem ist wichtig, dass Sie auch ausserhalb der normalen Kündigungsfristen aus wichtigem Grund kündigen können. Meist behalten sich die Versicherungen das Recht vor, nach Begleichung eines Schadensfalles zu kündigen. Dieses Recht sollte auch dem Versicherungsnehmer zustehen!

7. Wartefristen beachten

Ehe Sie den Vertrag unterzeichnen, beachten Sie bitte die Wartefristen, die auch als Karenzzeiten bezeichnet werden. Die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in diesem Punkt und so gibt es Anbieter, die Wartefristen von einem Monat haben ebenso wie solche, bei denen drei Monate Wartezeit üblich sind. Oft werden diese Fristen auch dahin gehend unterschieden, welches Rechtsgebiet davon betroffen ist. Generell werden keine Versicherungsfälle übernommen, die auf bereits anhängigen Streitfällen beruhen. Wer also meint, es wäre möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, weil eine Streitigkeit mit dem Vermieter droht, vor Gericht zu enden, der irrt gewaltig! Genau diese Vorgehensweise soll verhindert werden, daher setzen die Versicherer auf Wartezeiten.

8. Ausschlüsse beachten

Viele Ausschlüsse sind bei allen Versicherungen gleich. So übernimmt sicherlich keine Rechtsschutzversicherung Streitfälle, bei denen es um Zwistigkeiten zwischen Versicherten und der eigenen Gesellschaft geht. Auch Streitigkeiten aus dem Familienrecht, aus dem Scheidungs- und Erbrecht, Haftpflichtfälle oder Rechtsfälle, die das Steuer- und Abgaberecht betreffen, werden nicht übernommen. Zusätzlich können die einzelnen Versicherer weitere Ausschlüsse in ihre Vertragsbedingungen übernehmen und damit festlegen, in welchem Rechtsfall sie tätig werden und wann nicht. Häufig unterscheiden sich die Versicherer zudem in typischen Punkten wie beispielsweise im Arbeitsrecht. Während einige Anbieter eine derartige Absicherung rundum ausschliessen, bieten andere wenigstens eine Erstberatung durch interne Anwälte an.

9. Deckungshöhen beachten

Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden. Nicht umsonst haben die meisten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten im Familienrecht ausgeschlossen, denn hierbei gibt es die häufigsten Rechtsfälle, die mit hohen Kosten verbunden sind. Wichtig für Sie als Versicherungsnehmer sind daher die zugesicherten Deckungshöhen pro Versicherungsfall. Angegeben werden diese in der Regel pro Fall und Kalenderjahr. Ausserdem ist oft eine maximale Höhe für die Beratung durch den Anwalt vertraglich festgehalten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass viele Versicherer eine Kündigung vorsehen, wenn es regelmässig zu Versicherungsfällen kommt. Auch wenn diese Fälle tatsächlich in die Leistung der Rechtsschutzversicherung fallen, so nimmt doch kein Versicherer hin, dass er für einen Versicherten regelmässig hohe Summen zahlen muss. Er wird von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

10. Schadensfall rechtzeitig anmelden

Fast jeder kennt dieses Vorgehen von der Autoversicherung: Ist ein Unfall geschehen, möchte der Versicherer bitte umgehend über alle Einzelheiten informiert werden. Er wird gegebenenfalls einen Gutachter bestellen und den tatsächlichen Schaden vor Auszahlung der Leistungen schätzen lassen. Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist dieses Vorgehen wichtig. Ein möglicher Streitfall wird zuerst der Versicherung gemeldet, die daraufhin über die weitere Vorgehensweise entscheidet und gegebenenfalls eine Kostenzusage macht. Wer diesen Schritt nicht geht, sondern sich direkt an einen Anwalt zur Beratung wendet, muss damit rechnen, dass die Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung gekürzt werden. Sie sind nicht gänzlich zu streichen, eine Kürzung ist aber erlaubt. Daher ist es immer ratsam, zuerst den Versicherer zu informieren und erst dann weitere Schritte im möglichen Rechtsstreit einzuleiten.

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Es ist eine häufige Erfahrung der Versicherer, dass sich Interessenten an der Rechtsschutzversicherung melden und einen Vertrag abschliessen. Nahezu gleichzeitig wird eine Anfrage auf Kostenübernahme in einer Rechtsstreitigkeit gestellt.

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Das ist aber leider unnötig, denn bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Die Anfragenden bekommen eine Absage und müssen die anfallenden Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht selbst tragen.

Mit der Wartefrist, die auch als Karenzzeit bezeichnet wird, schützen sich die Versicherer vor einem möglichen Missbrauch und davor, dass jemand eine Leistung beansprucht, der noch keine Gegenleistung in Form der jährlich zu zahlenden Prämien erbracht hat. Meist wird eine Wartezeit zwischen einem und drei Monaten angesetzt, wobei sich die Versicherungen hierbei unterscheiden. 

Doch nicht nur die Versicherer selbst können unterschiedliche Wartezeiten ansetzen, auch für einzelne Rechtsgebiete können verschiedene Wartezeiten gelten. Ein Beispiel dafür ist der Mieter-Rechtsschutz, der meist auf eine dreimonatige Karenzzeit festgesetzt ist. Wird beispielsweise Klage wegen einer Kündigung eingereicht, so ist eine solche nach einem Auszug absehbar und wird demzufolge von der Versicherung nicht übernommen. 

Wer aber bereits eine laufende Rechtsschutzversicherung führt und dann Klage einreicht, kann sich auf die Leistungen des Versicherers verlassen.

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Die Antwort auf die Frage in der Überschrift ist klar: in der Regel gar nichts! Der Grund: Streitigkeiten, die dem Familienrecht zuzuordnen sind, werden in der Regel aus dem Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherungen gestrichen.

Rechtsschutzversicherung

Diese Streitigkeiten ziehen sich oft lange hin und sind sehr kostenintensiv. Nur wenige Versicherer bieten überhaupt Leistungen in diesem Bereich an. Das gilt auch für Streitigkeiten, die sich auf das Scheidungs- und das Erbrecht beziehen.

Teilweise offerieren die Versicherer aber eine kostenlose Erstberatung. Diese muss bei einem internen Anwalt durchgeführt werden und ist auf Kosten von maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und Kalenderjahr beschränkt. Oftmals lassen sich weitere Streitigkeiten nach einer solchen Beratung vermeiden oder aus dem Weg räumen. Darüber hinausgehende Leistungen werden aber auch von diesen Versicherungsanbietern nicht übernommen, sodass eventuell anfallende Anwalts- und Prozesskosten selbst getragen werden müssen.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen. Zum anderen ist es teilweise möglich, gegen Zahlung einer höheren Prämie Zusatzleistungen zu versichern, die im Einzelfall hilfreich sein können.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen.

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In den meisten Fällen werden Streitigkeiten, die sich aus der Miete von Wohnungen oder Häusern bzw. anderen Immobilien ergeben, übernommen.

Mietrecht

Mögliche Streitfälle können zum Beispiel diese sein:

    • eine plötzliche Kündigung der Wohnung liegt vor
    • der Vermieter will eine Mietkürzung nicht akzeptieren
    • es werden keine Reparaturen durch den Vermieter vorgenommen
    • Probleme bei der Übergabe der Wohnung nach dem Auszug traten auf
    • der Vermieter verlangt eine deutlich höhere Miete ohne scheinbaren Anspruch
    • Mängel werden nicht beseitigt

Die Rechtsschutzversicherung deckt derartige Streitigkeiten ab und übernimmt zum Beispiel die Kosten, die sich durch einen Prozess sowie durch die Beauftragung eines Anwalts ergeben. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können jedoch variieren. Auch die zu zahlenden Prämien sind in der Regel unterschiedlich hoch und sollten vor dem Abschluss des Vertrags genau verglichen werden.

Meist ist nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, einige Versicherer verlangen auch nur eine einmonatige Wartezeit. Bereits laufende Streitigkeiten werden nicht übernommen, was bedeutet, dass ein bereits eingetretener Rechtsfall durch den Betreffenden selbst zu zahlen ist. 

Geht es um Streitigkeiten im Rahmen des Mietrechts, ist zuerst die Schlichtungsbehörde der jeweiligen Gemeinde zuständig. Dort soll eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden, wobei dies ein kostenloses Verfahren darstellt. Ist eine Einigung nicht möglich, wird das zuständige Gericht angerufen und soll die Ansprüche durchsetzen. 

Hierfür wiederum ist die Rechtsschutzversicherung wichtig, die die Kosten für das teils recht teure Verfahren übernimmt.

Tipp: Auch der Mieterverband bietet eine kostenlose Beratung an, wobei diese nur für Mitglieder zu nutzen ist. Für alle anderen ist die private Rechtsschutzversicherung das Mittel der Wahl.

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Rechtsschutz-Bestimmungen: Was gibt es zu beachten?

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Nicht nur der Preis darf für die Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung massgeblich sein. Auch die Leistung sollte eine Rolle spielen und wird anhand der Bestimmungen überprüft, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind.

Rechtsschutz-Bestimmungen

Die im Folgenden genannten Bestimmungen sind dabei besonders wichtig:

    • Überschneidende Rechtsgebiete
      Es ist möglich, dass ein Rechtsgebiet der Rechtsschutzversicherung auch durch eine andere Versicherung abgedeckt ist. Teilweise macht dies den Abschluss der Rechtsschutzversicherung überflüssig.
    • Kombiversicherungen finden
      Häufig sind Kombiversicherungen günstiger als einzelne Versicherungsverträge, weil die Versicherungsgesellschaft bestimmte Rabatte gewährt. Häufig werden daher die private und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kombiniert.
    • Preisvergleich
      Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern betragen teilweise bis zu 100 Prozent der Prämien. Daher bitte unbedingt die Preise vergleichen, ehe ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird!
    • Wartefristen
      Die meisten Versicherer haben Wartefristen angesetzt, sodass ein Versicherungsfall erst nach Ablauf dieser Frist gemeldet werden kann bzw. durch die Versicherung übernommen wird. Bitte bei Abschluss des Vertrags berücksichtigen! Die Wartefristen betragen meist zwischen einem und drei Monaten.
    • Leistungsumfang
      Nicht alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für eine Rechtsschutzversicherung an. Teilweise werden aber für ausgeschlossene Leistungen wenigstens Beratungen bei internen Rechtsanwälten angeboten. Andere Rechtsgebiete werden gänzlich ausgeschlossen, was in der Regel das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht angeht.
    • Wahl des Anwalts
      Die Versicherungen geben in der Regel einen Anwalt vor, der im Schadensfall zur Beratung beauftragt werden kann. Einige Versicherer hingegen überlassen die Wahl des Anwalts dem Versicherten. Näheres ist in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen geregelt.
    • Kündigung
      Die Kündigungsfristen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Achten Sie auf möglichst jährliche Kündigungsmöglichkeiten, damit Sie flexibler bleiben.

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Rechtsschutz nach einem Unfall

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Eine Rechtsschutzversicherung deckt auch die Kosten, die aus Streitfällen nach einem Unfall resultieren. Es gibt dabei zwei Arten der Rechtsschutzversicherung: die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz nach einem Unfall

Es ist möglich, beide zu kombinieren und somit zwei Produkte in einer Versicherung zu führen. Es ist ebenso möglich, beide Versicherungen separat abzuschliessen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt dabei die folgenden Fälle ab:

    • Patientenrecht: Streitigkeiten nach einer nicht korrekten Behandlung oder allgemein resultierend aus einer ärztlichen Behandlung nach einem Unfall.
    • Privat- und Sozialversicherungen: Werden eigentlich rechtmässige Rückerstattungen verweigert, kann der Rechtsfall an die Privatrechtsschutzversicherung übergeben werden.
    • Versicherungsrecht: Zahlt eine Unfallversicherung nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Fall.
    • Schadenersatz: Wird Schadenersatzklage eingereicht, werden die Kosten dafür durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
    • Opferhilfe: Es erfolgen eine Beratung sowie die Soforthilfe, die Rechtsschutzversicherung hilft auch ergänzend zu anderen Leistungen der Opferhilfe.

Der zweite Bereich wird durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt, wobei die Art, wie Sie im Strassenverkehr unterwegs sind – zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder mit der Bahn –, keine Rolle spielt. Die folgenden Bereiche sind dabei abgesichert:

    • Schuldfrage: Ist die Schuld nicht geklärt und sind Sie der Meinung, keine Schuld zu tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Klärung des Falls.
    • Wiedergutmachung: Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn der Unfallgegner, seiner Pflicht zur finanziellen Wiedergutmachung des Schadens nicht nachkommt.
    • Eigene Versicherung: Will die eigene Kaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Verkehrsgesetz: Wurde gegen das Verkehrsgesetz verstossen, wird die Rechtsschutzversicherung tätig. Das kann beispielsweise beim Führerscheinentzug trotz ungeklärter Schuldfrage der Fall sein.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten sowie eine Beratung des Versicherungsnehmers. Ausserdem tritt sie bei Schadenersatzforderungen ein. Wichtig: Meist ist eine Wartefrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten, bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Melden Sie einen Schaden während der Wartefrist, wird dieser Fall abgelehnt.

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Rechtsschutz Familienrecht

Rechtsschutz Familienrecht

Rechtsschutz Familienrecht

Der Rechtsschutz im Familienrecht wird von den meisten Versicherern nicht getragen. Der Grund: Es handelt sich hierbei um sehr kostenintensive Streitfälle, bei denen es besonders häufig zu Prozessen kommt.

Rechtsschutz Familienrecht

Sei es, dass es um Streitigkeiten den Unterhalt betreffend geht, um die Verwehrung von bisher eingeräumten Besuchsrechten oder um ein Scheidungsverfahren, bei dem sich beide ehemaligen Ehepartner nicht einigen können: Die Kosten für derartige Verfahren sind auch darum sehr hoch, weil sich die Streitigkeiten erfahrungsgemäss sehr lange hinziehen. Die Folge: Die Versicherer übernehmen in den meisten Fällen weder Anwaltskosten noch weitere Kosten, die beispielsweise für das Gericht oder für die Beauftragung von Experten anfallen.

Es gibt aber Ausnahmen von der Regel und damit einige Rechtsschutzversicherer, die einen Kompromiss anbieten. Sie offerieren eine Rechtsberatung, die bei einem internen Rechtsanwalt stattfinden muss. Die Kosten dafür sind gedeckelt und belaufen sich meist auf maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und pro Jahr. Beim Abschluss eines Vertrags für die Rechtsschutzversicherung sollten Sie daher darauf achten, dass wenigstens eine derartige Beratung inbegriffen ist. Oft lassen sich nach einer solchen weitere Streitigkeiten vermeiden bzw. kann diesen mit dem nötigen Vorwissen anders begegnet werden.

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